In der Arbeit wird die krichenrechtliche Stellung des Bischofskollegium behandelt. Ganz gezielt wird auf die drei verschiedenen Auffassungen der Machtverteilung eingegangen.
Inhaltsverzeichnis
- Hinführung zum Thema und Erläuterung der Fragestellung
- Betrachtung der Canones 331 und 336
- Grundauffassungen der kirchlichen Höchstgewalt
- Erste Auffassung: Papst als einziger Träger der Höchstgewalt
- Zweite Auffassung: Bischofskollegium als einziger Träger der Höchstgewalt
- Dritte Auffassung: Papst und Bischofskollegium sind Träger der Höchstgewalt
- Schlussbetrachtung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht die rechtliche Autorität des Bischofskollegiums im Hinblick auf die höchste kirchliche Gewalt. Ausgehend von den Canones 331 und 336 des Codex Iuris Canonici (CIC) von 1983 und der dogmatischen Kirchenkonstitution „Lumen Gentium“, wird die Beziehung zwischen Papst und Bischofskollegium analysiert.
- Analyse der Canones 331 und 336 des CIC von 1983
- Interpretation der dogmatischen Kirchenkonstitution „Lumen Gentium“
- Diskussion der Beziehung zwischen Papst und Bischofskollegium
- Untersuchung verschiedener Auffassungen zur höchsten kirchlichen Gewalt
- Beantwortung der Frage nach der Höchstgewalt des Bischofskollegiums
Zusammenfassung der Kapitel
Hinführung zum Thema und Erläuterung der Fragestellung: Die Arbeit leitet mit der Bekanntgabe des Papstes Johannes XXIII. über ein geplantes Konzil ein und erläutert den Kontext des 2. Vatikanischen Konzils und dessen Einfluss auf den Codex Iuris Canonici von 1983. Die zentrale Forschungsfrage wird formuliert: Ist das Bischofskollegium Träger der höchsten kirchlichen Autorität? Die Methodik wird skizziert: Analyse der Canones 331 und 336, Interpretation von „Lumen Gentium“ und Diskussion verschiedener Auslegungstheorien.
Betrachtung der Canones 331 und 336: Dieses Kapitel analysiert Canon 331, der die höchste Autorität des Papstes beschreibt, und Canon 336, der die Stellung des Bischofskollegiums definiert. Canon 331 betont die umfassende und uneingeschränkte Gewalt des Papstes als Stellvertreter Christi. Canon 336 beschreibt das Bischofskollegium, dessen Haupt der Papst ist, als ebenfalls Träger höchster Gewalt, betont aber die Notwendigkeit der Einheit mit dem Papst für die Ausübung dieser Gewalt. Die unterschiedlichen Ausübungsformen – primatiale und kollegiale Tätigkeit – werden gegenüberstellt.
Häufig gestellte Fragen zur Arbeit: Rechtliche Autorität des Bischofskollegiums
Was ist der Gegenstand der Arbeit?
Die Arbeit untersucht die rechtliche Autorität des Bischofskollegiums im Hinblick auf die höchste kirchliche Gewalt. Sie analysiert die Beziehung zwischen Papst und Bischofskollegium anhand der Canones 331 und 336 des Codex Iuris Canonici (CIC) von 1983 und der dogmatischen Kirchenkonstitution „Lumen Gentium“. Die zentrale Forschungsfrage lautet: Ist das Bischofskollegium Träger der höchsten kirchlichen Autorität?
Welche Quellen werden in der Arbeit verwendet?
Die Arbeit stützt sich auf die Canones 331 und 336 des Codex Iuris Canonici (CIC) von 1983 und die dogmatische Kirchenkonstitution „Lumen Gentium“. Sie analysiert diese Texte und diskutiert verschiedene Auslegungstheorien.
Welche Kapitel umfasst die Arbeit?
Die Arbeit gliedert sich in folgende Kapitel: Hinführung zum Thema und Erläuterung der Fragestellung; Betrachtung der Canones 331 und 336; Grundauffassungen der kirchlichen Höchstgewalt (mit Unterkapiteln zu verschiedenen Auffassungen); und Schlussbetrachtung.
Was wird in der Einleitung behandelt?
Die Einleitung erläutert den Kontext des 2. Vatikanischen Konzils und dessen Einfluss auf den Codex Iuris Canonici von 1983. Sie formuliert die zentrale Forschungsfrage und skizziert die Methodik der Arbeit (Analyse der Canones 331 und 336, Interpretation von „Lumen Gentium“ und Diskussion verschiedener Auslegungstheorien).
Wie werden die Canones 331 und 336 analysiert?
Canon 331 wird als Beschreibung der höchsten Autorität des Papstes interpretiert, während Canon 336 die Stellung des Bischofskollegiums definiert. Die Analyse betont die umfassende Gewalt des Papstes als Stellvertreter Christi (Canon 331) und die höchste Gewalt des Bischofskollegiums, dessen Einheit mit dem Papst jedoch für die Ausübung dieser Gewalt notwendig ist (Canon 336). Die unterschiedlichen Ausübungsformen – primatiale und kollegiale Tätigkeit – werden verglichen.
Welche verschiedenen Auffassungen zur höchsten kirchlichen Gewalt werden diskutiert?
Die Arbeit betrachtet drei verschiedene Auffassungen: 1. Der Papst allein ist Träger der höchsten Gewalt; 2. Das Bischofskollegium allein ist Träger der höchsten Gewalt; 3. Papst und Bischofskollegium sind gemeinsam Träger der höchsten Gewalt.
Welche Methodik wird angewendet?
Die Arbeit verwendet eine methodische Analyse der relevanten kanonischen Texte und der Kirchenkonstitution "Lumen Gentium". Sie interpretiert die Texte und diskutiert verschiedene Theorien zur Auslegung der höchsten kirchlichen Gewalt.
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- Marius Kurschus (Autor), 2008, Das Bischofskollegium - Träger höchster kirchlicher Gewalt?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/182307