Zahnarztleistungen sind gemäß § 4 Nr. 14a UStG von der Umsatzsteuer befreit. Voraussetzungen sind Heilbehandlungen sowie der Nachweis einer entsprechenden Befähigung. Dabei gibt es jedoch zahlreiche Besonderheiten und, gerade in der letzten Zeit, umsatzsteuerliche Fallstricke zu berücksichtigen, die in dem Artikel dargestellt werden.
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