Fachkräftemangel in der stationären Jugendhilfe

Eine Expertenbefragung im Bereich des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR)


Thèse de Master, 2011

146 Pages, Note: 1,7


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Kurzbeschreibung/Abstract

1 Einleitung
1.1 Forschungsfragen
1.2 Thesen
1.3 Aufbau der Arbeit
1.4 Kooperation
1.5 Literaturrecherche und Informationsquellen

2 Darstellung ausgewählter Bedingungen der Kinder- und Jugendhilfe
2.1 Allgemeine Situationsbeschreibung
2.1.1 Bedingungen in der Sozialwirtschaft
2.1.2 Demographischer Wandel
Exkurs: Statistik der Kinder- und Jugendhilfe
2.2 Personalsituation in der Kinder- und Jugendhilfe
2.3 Ausbildungssituation
2.3.1 Ausbildungskapazitäten verschiedener Ausbildungsgänge
2.3.2 Attraktivität des Arbeitsfeldes der stationären Jugendhilfe aus Sicht der AbsolventInnen von Studien- und Ausbildungsgängen der Sozialen Arbeit an (Fach-)Hochschulen und Fachschulen

3 Fachkräfte und Fachkräftemangel
3.1 Das Fachkräftegebot gemäß § 72 SGB VIII
3.1.1 Persönliche Eignung
3.1.2 Fachliche Qualifikation
3.1.3 Sachliche und örtliche Zuständigkeit im Rahmen des § 72 SGB VIII
3.2 Professionalisierungsquote
3.3 Fachkräftemangel
3.4 Fachkräftemangel - eine "Fata Morgana"?

4 Empirische Erhebung 2011
4.1 Methodische Überlegungen
4.1.1 Beschreibung der Befragung aus 2009
4.1.2 Objektbereich 2009 und 2011
4.1.3 Entscheidungskriterien für die Untersuchungsmethode
4.2 Messinstrument
4.2.1 Beschreibung des Anschreibens 2011
4.2.2 Beschreibung des Fragebogens 2011
4.2.2.1 Optische Gestaltung des Fragebogens
4.2.2.2 Beschreibung der Fragen
4.2.2.3 Beschreibung der Filter
4.2.2.4 Beschreibung der Antwortkategorien und Skalen
4.2.2.5 Entwicklung und Konstruktion des Fragebogens
4.2.2.6 Pretest
4.3 Datenerhebung
4.4 Datenauswertung
4.4.1 Nonresponse
4.4.2 Nichtbeachtung der Filter

5 Darstellung der Ergebnisse
5.1 Darstellung der Ergebnisse aus 2011
5.1.1 Häufigkeitsanalysen
5.1.1.1 Fachkräftemangel in Einrichtungen und im Arbeitsfeld (A1 und A2)
5.1.1.2 Folgen eines Fachkräftemangels (A4 nach Items)
5.1.1.3 Strukturdaten der Einrichtungen (Fragenbereich B)
5.1.2 Mittelwertanalysen
5.1.3 Korrelationsanalysen
5.1.3.1 Splittung der Datenmenge zum Fragenteil B
5.1.3.2 Strukturdaten der Einrichtungen (Fragenteil B) * Fachkräftemangel im Arbeitsfeld (A1 und A2)
5.1.3.3 Strukturdaten der Einrichtungen (Fragenteil B) * Ursachen eines Fachkräftemangels (A3)
5.1.3.4 Strukturdaten der Einrichtungen (Fragenteil B) * Folgewirkungen eines Fachkräftemangels (A4)
5.1.4 Faktorenanalyse
5.2 Darstellung der Ergebnisse des LVR aus 2009

6 Diskussion der Ergebnisse aus 2011
6.1 Diskussion der methodischen Ergebnisse
6.2 Diskussion der inhaltlichen Ergebnisse
6.2.1 Bezug der Ergebnisse zu den aufgestellten Thesen
6.2.2 Bezug der Ergebnisse zu den aufgestellten Forschungsfragen
6.2.3 Diskussion weiterer Ergebnisse
6.2.3.1 Tarifproblem
6.2.3.2 Imageproblem
6.2.3.3 Konkurrenzsituation
6.2.4 Diskussion strategischer Überlegungen
6.2.4.1 Individuelle Strategien der Unternehmen der stationären Hilfen zur Erziehung
6.2.4.2 Globale Strategien des Arbeitsfeldes der stationären Hilfen zur Erziehung
6.3 Offene und weiterführende Fragen
6.3.1 Offene Fragen zu methodischen Überlegungen
6.3.2 Offene Fragen zu inhaltlichen Überlegungen

7 Anhang: Verzeichnis verwendeter Erhebungsunterlagen

8 Anhang: Verzeichnis der verwendeten Tabellen

9 Anhang: Verzeichnis der verwendeten Diagramme

10 Anhang: Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen

11 Anhang: Verzeichnis der verwendeten Literatur

Zum Autor

Kurzbeschreibung/Abstract

Titel: Fachkräftemangel in der stationären Jugendhilfe. Eine Expertenbefragung im Bereich des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR)

Verfasser: Martin Scheller, Köln

Die Kinder- und Jugendhilfe ist ein sehr heterogener Wirtschaftszweig der Sozialwirtschaft. Die stationären Hilfen zur Erziehung sind darin ein Arbeitsfeld, welches im Wettbewerb um qualifizierte MitarbeiterInnen gegenüber anderen Arbeitsfeldern innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe sowie gegenüber der übrigen Sozial- und Privatwirtschaft bestehen muss. Im Rahmen einer empirischen Vollerhebung mittels einer Fragebogenbefragung bei allen Einrichtungen der stationären Hilfen zur Erziehung im Gebiet des Land- schaftsverbandes Rheinland (LVR) wurde das Vorliegen eines Fachkräftemangels untersucht. Dabei ist deutlich geworden, dass die Schwierigkeiten, offene Stellen mit passenden Fachkräften zu besetzen, zunehmen. Das Vorliegen eines Mangels an Fachkräften im Sinne des § 72 SGB VIII in den stationären Hilfen zur Erziehung ließ sich bei der Untersuchung objektiv messbarer Effekte, die aufgrund eines Fach- kräftemangels eintreten müssten, nicht bestätigen. Deutlich lässt sich ein gefühlter sowie ein qualitativer Fachkräftemangel feststellen. Erforderlich ist, konkrete Kriterien zur Messung eines Fachkräftemangels und zur Versachlichung der Diskussion zu entwickeln.

Title: The Lack of Skilled Professionals in Residential Youth Welfare Services. An Expert Survey within the Rhineland Regional Council Area (Landschaftsverband Rheinland - LVR)

Author: Martin Scheller, Cologne

Child and youth welfare services are a very heterogeneous sector of the social economy. In the field of inpatient child-rearing assistance, the search for qualified staff competes with other fields within child and youth welfare services as well as the remaining social and private sectors. The shortage of qualified staff has been investigated under the framework of an empirical census in the form of questionnaires for all institutions involved in inpatient child-rearing services in the Rhineland Regional Council area (Landschafts- verband Rheinland - LVR). This has shown that the difficulties experienced in filling vacancies with appropriately qualified staff are increasing. In the case of a shortage of qualified staff in the sense of para- graph 72 in Book VIII of the Social Security Code (§ 72 SGB VIII), objectively measurable effects that should arise as a result of the lack of qualified staff were not evident in this study. Both a perceived shortage and a qualitative shortage of skilled labour is clearly apparent. The development of concrete criteria is required in order to assess this shortage of skilled personnel, and to foster an objective discourse around this topic.

1 Einleitung

Fachkräftemangel und die strategische Ressource "Mitarbeiter" sind derzeit Top-Themen, die in den unterschiedlichen Wirtschaftszweigen Deutschlands und Europas diskutiert werden. In der Branche der Sozialwirtschaft geschieht dies, in Abhängigkeit von den jeweiligen Bereichen und Arbeitsfeldern, deren Funktionslogiken, Sachzwängen und politischen Rahmenbedingungen, auf sehr unterschiediche Weise. Da die Branche Sozialwirtschaft und selbst das Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendhilfe heterogene Gebilde sind, musste der Fokus dieser Arbeit eingegrenzt werden und ruht gezielt auf den stationären Hilfen zur Erziehung (stationäre Jugendhilfe). Die anderen Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe werden zur Darstellung von Zusammenhängen sowie zur Abgrenzung skizziert.

Mit dem Landesjugendamt Rheinland, welches beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) angesiedelt und Träger der Heimaufsicht ist, wurde ein für die vorliegende Untersuchung starker Partner mit mehreren Vorzügen gefunden: Der Landschaftsverband Rheinland, als räumlich begrenztes Gebiet und als Organisationseinheit2, ist im Rahmen einer solchen Arbeit überschaubar. Des Weiteren verfügt das Landesjugendamt Rheinland als Aufsichts- und Kontrollbehörde, die zur Erteilung der Betriebserlaubnis für stationäre Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung zuständig ist, über die Anschriften aller, für diese Befragung relevanten Einrichtungen und konnte die Grundgesamtheit der Erhebung stellen.

Die vorliegende Erhebung und die damit verbundenen Forschungsfragen entwickelten sich als Folge einer Hausarbeit im Modul F4 Personalmanagement im Weiterbildenden Studiengang an der Leuphana Universität Lüneburg (vgl. Scheller 2011a). Im Rahmen der Erstellung der Hausarbeit wurde deutlich, dass die personal- wirtschaftliche Situation im Bereich der freien Wirtschaft zwar nicht abschließend, dennoch aber sehr gründlich untersucht worden ist und dieser Wissensstand laufend erweitert wird. In der Sozialwirtschaft schien dieser Stand allenfalls für den Bereich der Altenhilfe zuzutreffen. Es wurde deutlich, dass für den Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, und hier speziell für die stationäre Jugendhilfe, kein zusammenhängender Überblick und, besonders auffallend, zunächst keinerlei Publikationen zu dieser Problematik zu ermitteln waren. Aus der Feststellung dieses Informationsdefizits heraus entwickelte sich die Idee zur hier vorgelegten Erhebung.

Im Verlauf der Vorbereitung zu dieser Arbeit wurde festgestellt, dass an verschiedenen Hochschulen und Forschungsinstituten bereits Untersuchungen zu diesen oder verwandten Themen durchgeführt worden sind, deren Ergebnisse bisher jedoch noch nicht zusammengeführt wurden.

Die Bedingungen der Sozialwirtschaft im Allgemeinen, aber auch der Kinder- und Jugendhilfe und der stationären Hilfen zur Erziehung, haben sich in den letzten Jahren massiv verändert: Demographische Bedingungen, tarifliche Grundlagen, Finanz- und Arbeitsmarktsituation sowie politische und gesetzliche Zielvorgaben unterliegen einem ständigen Wandel. Von dramatischen Tendenzen in der Kinder- und Jugendhilfe mit weitreichenden Auswirkungen für die stationären Hilfen berichtet der Kinder- und Jugendhilfereport 3 (vgl. Rauschenbach/Schilling 2011; Scheller 2011a: 6ff).

Das Landesjugendamt Rheinland hatte im Jahr 2009 selbst eine erste Befragung zum Thema Fachkräfte- mangel bei den von ihm betreuten Einrichtungen der stationären Hilfen zur Erziehung durchgeführt, die in ihrem Ergebnis einen Fachkräftemangel anzudeuten scheint. Diese Befragung wurde in der Erhebung 2011 und der vorliegenden Arbeit aufgegriffen. Da bundesweit von einem sich verschärfenden Trend auf dem Arbeitsmarkt und einer Zunahme des Fachkräftemangels ausgegangen wird, wird angenommen, dass diese Dynamik auch das Arbeitsfeld der stationären Jugendhilfe betreffen wird. Relevant werden die Ergebnisse für alle Beteiligten, die sich in dem Feld der stationären Jugendhilfe bewegen: Kinder, Jugendliche und deren Familien, Einrichtungen der stationären Jugendhilfe, kommunale Jugendämter und Landesjugend- ämter, Hochschulen, Fachhochschulen und Fachschulen für Erzieher sowie letztlich auch die Kommunal- und Landespolitik in Nordrhein-Westfalen. Diese Ergebnisse sollen dazu beitragen, die Ausgangsbasis zur Entwicklung entsprechender Strategien zu skizzieren.

1.1 Forschungsfragen

Die vorliegende Arbeit befasst sich mit den folgenden Forschungsfragen:

Forschungsfrage 1: Besteht ein Fachkräftemangel im Arbeitsfeld der stationären Hilfen zur Erziehung im Gebiet des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR)?

Forschungsfrage 2: Wie wirkt sich dieser möglicherweise bestehende Fachkräftemangel in den Einrich- tungen der stationären Hilfen zur Erziehung aus?

Forschungsfrage 3: Welche Ursachen werden seitens der Einrichtungen der stationären Hilfen zur Erziehung als Auslöser für diesen möglichen Fachkräftemangel benannt?

1.2 Thesen

Folgende Thesen werden aufgestellt und in dieser Studie untersucht:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1.3 Aufbau der Arbeit

In Kapitel 2 werden relevante Bedingungen des Arbeitsfeldes der stationären Jugendhilfe sowie ein Über- blick über die Sozialwirtschaft und die Branche Kinder- und Jugendhilfe dargestellt. Wesentlich dabei ist, die Bedingungen des Arbeitsfeldes sowie die Zusammenhänge zur Kinder- und Jugendhilfe bzw. Sozialwirt- schaft und die daraus resultierende Dynamik aufzuzeigen. Kapitel 3 behandelt das Thema Fachkraft gemäß § 72 SGB VIII und Fachkräftemangel. Dabei steht eine Darstellung der Definition, des Verständnisses und verschiedener gesetzlicher Grundlagen im Vordergrund. Es geht um die Fragen, welche Kriterien eine Fach- kraft kennzeichnen und wo ihr Einsatz zwingend vorgeschrieben ist. Die Kapitel 4 und 5 befassen sich mit der eigentlichen Befragung, der theoretischen und methodischen Darstellung des Messvorganges sowie der Darstellung und Diskussion der Ergebnisse. Offene und weiterführende Fragen, die im Rahmen dieser Arbeit deutlich wurden, jedoch nicht beantwortet werden konnten und ggf. einer weiteren Untersuchung bedürfen, werden in Kapitel 6 dargestellt. Nach einem kurzen Ausblick in Kapitel 7 folgen die Anhänge mit vertiefenden Informationen zur vorliegenden Studie.

1.4 Kooperation

Eine telefonische Anfrage des Verfassers beim Landesjugendamt Rheinland/Heimaufsicht am 27.12.2010 ergab ein grundsätzliches Interesse, diese Studie durch das Büro für Sozialmanagement & Management- beratung und unter wissenschaftlicher Begleitung der Leuphana Universistät Lüneburg im Rahmen der Erstellung einer Master-Thesis durchführen zu lassen. Während des Telefonates wurde deutlich, dass der LVR seinerseits bereits in 2009 eine ähnliche Befragung durchgeführt hatte. Diese Ergbebnisse wurden dem Verfasser der vorliegenden Arbeit zur Verfügung gestellt. Erste Überlegungen ergaben, die vom LVR in 2009 für die Erhebung benutzte Datenbank (Asis) sowie die Kommunikationswege zu nutzen und Teile des Fragebogens aus 2009 zu übernehmen, um sich auf verschiedene Referenzwerte beziehen zu können. Darüber hinaus sollte der Fragebogen aus dem ersten Erhebungsdurchgang weiterentwickelt werden.

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR), Landesjugendamt Rheinland, Abt. 43.30 ("Heimaufsicht") ist die Aufsicht führende Behörde für vollstationäre Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung und zuständig für die Erteilung der Betriebserlaubnis nach §§ 45ff SGB VIII im Falle der Betreuung Minderjähriger.

Da die Erhebung im Rahmen der Erarbeitung einer Master-Thesis als Abschluss des weiterbildenden Studienganges Sozialmanagement (D 16, 2009-2011) angefertigt werden sollte, konnte auf die wissenschaftliche Begleitung und Beratung durch beide Gutachter dieser Arbeit zurückgegriffen werden. Mit Herrn Krause (1. Gutachter) wurde der fachlich-inhaltliche Teil der Arbeit beraten, mit Herrn Dr. Mnich (2. Gutachter) der methodische Teil der Erhebung.

1.5 Literaturrecherche und Informationsquellen

Die Literaturrecherche fand überwiegend online in den Katalogen der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln (www.ub.uni-koeln.de)3 und den damit verbundenen Katalogen anderer Hochschulen und Bibliotheks- verbünde sowie an der Bibliothek der Fachhochschule zu Köln (www.bibl.fh-koeln.de) statt. Am 06.09.2010 erfolgte eine Online-Recherche über die Universitäts- und Stadtbibliothek Köln in den o.g. Katalogen. Zu den Begriffen "Personalmanagement & Sozialwirtschaft" wurde nur eine sehr geringe Treffer- quote erzielt, zu "Employer Branding & Sozialwirtschaft" genau "null" Treffer (vgl. Scheller 2011a: 4).

Am 16.04.2011 wurde eine weitere, sehr umfangreiche Online-Recherche unter den gleichen Bedingungen durchgeführt. Zu den allgemeineren Begriffen "Fachkräftemangel", "Sozialwirtschaft", "Sozialmanagement" wurden viele Titel gefunden, die zur Klärung der theoretischen Fragen eines Fachkräftemangels in der stationären Jugendhilfe und zur Erläuterung des Phänomens allerdings nicht sachdienlich waren. Keinen Treffer ergab die Suche nach "Fachkräftemangel & sozial", "Fachkräftemangel & soziale Arbeit", "Fachkräftemangel & Sozialwirtschaft", "Fachkräftemangel & Jugendhilfe", "Fachkräftemangel & Pflege".

Eine weitere Literaturrecherche wurde durch einen Aufruf über Xing innerhalb des eigenen Netzwerkes durchgeführt. Die Bitte, relevante Literatur zu benennen, erfolgte am 16.05.2011 und erbrachte lediglich einen Hinweis auf das Fachportal Pädagogik.

Die Internetrecherche fand über folgende Plattformen statt: Statistisches Bundesamt Deutschland4, Zensus 2011 (www.zensus2011.de), Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) (www.agj.de), Arbeits- stelle für Kinder- und Jugendhilfestatistik im Forschungsverbund Deutsches Jugendinstitut/Universität Dortmund, Fachbereich 12 (AKJStat), Deutsches Institut für Internationale Pädagogische Forschung (DIPF) (www.dipf.de), Institut für Arbeit und Qualifikation an der Universtität Duisburg (IAQ) (www.iaq.uni-due.de), Deutsches Jugendinstitut (DJI) (www.dji.de), Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe (www.jugendhilfeportal.de ) sowie Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit (IAB) (www.iab.de), Bildungsserver NRW und im Fachportal Pädagogik (www.fachportal- paedagogik.de).

Weiteren Einfluss auf diese Arbeit haben Erkenntnisse genommen, die auf dem 14. Deutschen Jugendhilfetag (DJHT) (www.djht.de) in Stuttgart am 08.06.2011 gewonnen wurden.

2 Darstellung ausgewählter Bedingungen der Kinder- und Jugendhilfe

Der Bereich der Kinder- und Jugendhilfe ist sehr ausdifferenziert und unterliegt unterschiedlichsten Funktionslogiken und Normen. In diesem Kapitel werden relevante politische, finanzielle, demographische und arbeitsmarktpolitische Bedingungen und deren Auswirkungen auf die verschiedenen Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe dargestellt und zueinander in Beziehung gesetzt.

2.1 Allgemeine Situationsbeschreibung

Die Situation auf dem Arbeitsmarkt im Bereich der Sozialwirtschaft und der stationären Hilfen zur Erziehung zeichnet sich durch eine hohe Komplexität aus. Sie wird geprägt von verschiedenen Megatrends5, von sich permanent verändernden Bedingungen der Unternehmensumwelt in der Sozialwirtschaft und allen anderen Wirtschaftsbereichen. Daneben sind die politischen Entwicklungen von Bedeutung, die zu einer eigenen Dynamik führen.

2.1.1 Bedingungen in der Sozialwirtschaft

Die Sozialwirtschaft wird seit 1990 mit Verweis auf Wachstumsraten und Expansion der Beschäftigtenzahlen als eine Zukunfts- und Wachstumsbranche bezeichnet mit einer Wachstumsdynamik, die alle anderen deutschen Wirtschaftszweige übertrifft. Für den Zeitraum der letzten 15 Jahre ist ein Zuwachs von mehr als 820.000 Beschäftigten zu verzeichnen. Heute setzt sich dieser Wirtschaftszweig bundesweit aus über 100.000 Einrichtungen und Diensten mit mehr als 3,5 Mio. Betreuungsplätzen zusammen. In den Einrich- tungen und Diensten der Freien Wohlfahrtspflege waren 2008 rund 4% aller bundesweit Beschäftigten6, d.h. über 1,6 Mio. Menschen tätig. Dies entspricht 5% aller im Dienstleistungssektor beschäftigten Personen. Hinzu kommen etwa 3 Mio. ehrenamtlich Beschäftigte. Damit ist die Freie Wohlfahrtspflege der zweitgrößte Arbeitgeber in Deutschland - nach dem Staat. In 2008 arbeiteten annähernd 492.000 ErzieherInnen sowie 290.000 SozialarbeiterInnen in der Kinder- und Jugendhilfe, etwa 375.000 Beschäftigte in der Gesundheits- hilfe und 475.000 in der Altenpflege. Die Angaben zu Beschäftigtenzahlen der einzelnen Branchen innerhalb der Sozialwirtschaft schwanken je nach Autor (vgl. Hoffmann 2010: 2; Fuchs-Rechlin 2011: 45; Züchner/ Schilling 2010: 59f. In: Fuchs-Rechlin 2011: 45).

Die Bedingungen in der Sozialwirtschaft sind nur bedingt neu. Schon 1992 wurde "über geringer werdende öffentliche Mittel, schwierigere finanzielle Lage, steigende Kosten, Personalabbau und den Mangel an qualifizierten Mitarbeitern in Unternehmen der Sozialwirtschaft (Fachkräftemangel) diskutiert. Innere Kündi- gung, Motivationsdefizite und mangelnde Qualifikation von Führungskräften waren bereits zu dieser Zeit ein Thema" (Scheller 2011a: 7f). Die Ökonomisierung sozialer Dienstleistungen hat seither zu weiteren Kostendämpfungsbemühungen, Rationalisierungsstrategien und weitgehenden, vermutlich auch qualitativen Restrukturierungen geführt. Der Druck auf die Soziale Arbeit hat seit Langem auch Wirkung auf bestehende, tariflich häufig ungeschütze Beschäftigungsverhältnisse. Eine Online-Befragung7, die 2011 im Auftrag der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und in Kooperation mit der Max-Traeger-Stiftung unter rund 600 Fachkräften der Bereiche Kinder- und Jugendhilfe sowie Behinderten- und Eingliederungshilfe in Berlin-Brandenburg durchgeführt wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass seitens der Gewerkschaften bereits seit Jahren auf den erheblichen Anteil prekärer, ungeschützter und tariflich ungebundener Beschäftigungs- verhältnisse bei freien Trägern und auf eine vergleichsweise Untätigkeit der öffentlichen Verwaltung in ebendieser Frage hingewiesen wird. Darüber hinaus kritisiert diese Studie auch freie Wohlfahrtsträger, die prekäre Beschäftigungsverhältnisse wenn nicht gerade fördern, dann doch wenigstens nicht verhindern. Die Studie verweist darauf, dass es innerhalb der Jugend- und Behindertenhilfe Beschäftigtengruppen gibt, die unter einer gewissen "Diskriminierung" zu leiden haben, und benennt hier ausländische oder auslän- dischstämmige Beschäftigte, Beschäftigte, die älter als 45 Jahre sind, sowie Berufseinsteiger beim Über- gang von der Hochschule in das Berufsleben. Im Ergebnis kommt die Studie zu "sehr unbefriedigenden Beschäftigungsbedingungen" und geht davon aus, dass diese Problematik nicht nur auf die beiden unter- suchten Bundesländer zutrifft. Ein Fachkräftemangel wird in weiten Teilen der Sozialen Arbeit für die Berufsgruppen der ErzieherInnen und Dipl.-SozialpädagogInnen/-arbeiterInnen beobachtet (Grote 2011: 4ff, 51; Züchner 2011; Petersen 2009: 11ff, 14f; Fuchs-Rechlin 2011: 45ff; Maelicke 2009: 754; AWV 2000: 3; Decker 1992: 15f, 238f, 311ff, 320ff, 327, 372; Wagner/Zander/Hauke 1992: 21; Wöhrle 2008: 13; Hoffmann 2010: 2; Züchner/Schilling 2010: 59f. In: Fuchs-Rechlin 2011: 45; Kasper/Schewe 2011: 124).

Besondere Bedeutung muss in diesem Zusammenhang auf die in der Sozialwirtschaft tätigen Mitarbeiter- Innen gerichtet werden, denn neben den Ansprüchen der Kunden wachsen auch die Ansprüche der Mitarbeiter- Innen. Beschäftigte in der Sozialwirtschaft zeichnen sich häufig durch ein hohes Maß intrinsischer Motivation aus, die zu besonderen Leistungen zum Wohle der Kunden führt. Dieselbe Dienstleistungsorientierung erwarten sie auf der anderen Seite von der eigenen Unternehmensleitung und Personalführung. Eine anspruchsvolle, attraktive Tätigkeit, die die Möglichkeit zu Engagement und Selbstentfaltung beinhaltet, ein gutes Image des Unternehmens mit angemessenen materiellen und immateriellen Anreizen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Kontext von Work-Life-Balance sind heute gängige Forderungen auch in der Sozialwirtschaft. Darüber hinaus stellt sich die Frage, wie es Unternehmen der Sozialwirtschaft gelingt, die Arbeitskraft ihrer älteren und erfahrenen MitarbeiterInnen zu erhalten und langfristig an sich zu binden. Eine ähnliche Bedeutung gewinnt zunehmend auch die Rekrutierung ausländischer Mitarbeiter in der Sozialwirtschaft. Vor diesem Hintergrund bekommt auch in Unternehmen der Sozialwirtschaft eine systematische und strategisch ausgerichtete Personalentwicklung als Erfolgs- und Überlebensfaktor eine völlig neue Dimension. Zukunftsfähigkeit wird zunehmend über die eigenen Mitarbeitenden abgesichert, denen durch gezielte Personalentwicklungsmaßnahmen Entwicklungsperspektiven im eigenen Unternehmen eröffnet werden. Damit werden sie langfristig an das Unternehmen gebunden, wodurch das Risiko externer Fehlbesetzungen reduziert wird (vgl. Kasper/Schewe 2011: 124; Scheller 2011a: 7; Scheller 2011b; Petersen 2009: 11; Maelicke 2009: 754; AWV 2000: 3; Decker 1992: 313).

2.1.2 Demographischer Wandel

Für die Bundesrepublik Deutschland wird ein Bevölkerungsrückgang8 von derzeit 82 Mio. Einwohnern auf 70 Mio. im Jahr 2050 prognostiziert. Die Veränderung der Bevölkerungsstruktur ("Demographischer Wandel"), d.h. sinkende Geburtenraten bei gleichzeitig steigender Lebenserwartung der nach dem Krieg geborenen Generation ("Babyboomer"), führt bereits heute zu einer Schrumpfung und (Über-)Alterung der Bevölkerung, inbesondere der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (Erwerbspersonen9 ), und in Folge zu einem Rückgang des Arbeitskräfteangebotes. Laut Bundesanstalt für Arbeit (BA)10 wird bis 2025 eine Redu- zierung der Erwerbspersonen um rund 11% auf 38,1 Mio. erwartet. Unternehmen der Sozial- wie auch der Privatwirtschaft stehen weniger potentielle und in Relation weniger qualifizierte, engagierte und passende Mitarbeiter als Fach- und Führungskräfte zur Verfügung. Ein Rückgang an jungen Menschen wird einen Rückgang an SchülerInnen, StudentInnen und zukünftigen Fachhoch- und HochschulabsolventInnen zur Folge haben. Dieser Trend wird stärker den ländlichen Raum betreffen als die Städte.

Das Phänomen des demographischen Wandels stellt in anderen europäischen Staaten ebenfalls ein Problem dar - mit Auswirkungen auch für Deutschland. Für 2015 wird erwartet, dass mehr als 50% der Einwohner Europas älter als 40 Jahre sein werden - in Deutschland werden es 60% sein. Derzeit sind 56% der Bundesbürger zwischen 55 und 64 Jahren erwerbstätig. Bis zum Jahr 2025 wird sich der Anteil der Erwerbstätigen an der Gesamtbevölkerung, die 55 Jahre und älter sind, von derzeit rund 12% auf fast 25% erhöht haben und deutlich über dem Durchschnitt der 15 wichtigsten EU-Staaten liegen. Ältere Mitarbeiter- Innen werden wieder als ein Potential angesehen, sofern sie ihren Kompetenzen und Erfahrungen entspre- chend sinnvoll eingesetzt werden können. Aufgrund der Prognosen wird es für eine erfolgreiche Personal- politik zukünftig von Bedeutung sein, nicht nur die Leistungspotentiale älterer MitarbeiterInnen zu nutzen und zu erhalten, sondern auch eine ausreichende Anzahl junger, passender und gut qualifizierter Fach- und Führungskräfte zu rekrutieren und langfristig an das Unternehmen zu binden. Die Gruppe der "älteren ArbeitnehmerInnen"11 ist deutlich im Wachsen begriffen und für die Personalwirtschaft von zunehmendem Interesse. Gesundheitsvor- und -fürsorge, Laufbahnplanung in Verbindung mit lebenslangem Lernen12, flexible Arbeitszeitgestaltung und erwerbslebenslange Beschäftigung als gemeinsames Ziel von Mitarbei- terInnen und Unternehmensführung sind Themen von zunehmender Bedeutung13.

71% der Frauen in Deutschland sind lt. Bundesagentur für Arbeit14 bundesweit und branchenübergreifend erwerbstätig - und damit 6% mehr als im Schnitt der EU. Nur 55% der erwerbstätigen Frauen in Deutschland haben eine Vollzeitstelle - das ist der zweitschlechteste Wert unter den 15 wichtigsten EU-Staaten. Für die Hilfen zur Erziehung ist dieser Aspekt von besonderer Bedeutung, da in diesem Arbeitsfeld bereits 70% der Erwerbstätigen Frauen sind. Da in der Phase von Familiengründungen immer noch eher Frauen aus dem Beruf aussteigen, könnte dies zu einem Ersatzbedarf führen, der den durch Berentung ausgelösten Bedarf deutlich übersteigen könnte. Aufgrund der belastenden Arbeitsbedingungen in den stationären Hilfen zur Erziehung ist die Quote der RückkehrerInnen ungewiss. Daten hierzu liegen nicht vor.

Die Überlegung, dieser Entwicklung durch den verstärkten Zuzug qualifizierter MigrantInnen aus dem euro- päischen Ausland zu begegnen, könnte an der Tatsache scheitern, dass zum einen die Geburtenquoten europaweit auf einem niedrigen Niveau liegen, zum anderen die Neigung zur Abwanderung aus (süd-) osteuropäischen Ländern aufgrund des abnehmenden Wohlstandsgefälles weniger stark ausgeprägt sein könnte als früher. Es wird davon ausgegangen, dass der Rückgang der potentiellen Erwerbspersonen stärker ausfallen wird als der Bevölkerungsrückgang und der Rückgang der "Kunden" der Kinder- und Jugendhilfe, so dass die Problemlage sich noch verschärfen wird (vgl. Bott/Hemrich/Zika 2011: 12; Seckinger 2009: 3ff; Stettes 2010: 4, 60; IfM 2008: 19f; Kruse 2009: 7; Zölch 2009: 11f; Weichert 2007: 8ff, 13ff, 30ff; Mrozek 2009: 17ff; Scheller 2011a: 5f; Kölner Stadt-Anzeiger, 05./06.06.2011: o.S.; Pluto u.a 2007: 430f; Grimme 2009: 3).

Mit Hilfe der regelmäßigen Bevölkerungsvorausberechnungen des Statistischen Bundesamtes kann eine Prognose für die Entwicklung der zukünftigen "Kundenzahlen" (Kinder, Jugendliche und ihre Eltern) geschätzt werden, anhand derer eine Planung zukünftiger Bedarfe versucht werden kann. Bei aller Inhomo- genität dieser Entwicklungen wird davon ausgegangen, dass in den westlichen Bundesländern die Anzahl der Kinder bis 14 Jahre kontinuierlich sinken, die Anzahl der Jugendlichen hingegen vorerst noch steigen wird - um dann aber bis 2015 um bis zu 20% abzunehmen. In den östlichen Bundesländern15 wird die Entwicklung fast spiegelverkehrt sein. Derzeit geht man von dem Szenario aus, dass die Anzahl der Arbeits- kräfte stärker sinken wird als die Anzahl der "Kunden" der Sozialwirtschaft - dies wird auch die Kinder- und Jugendhilfe betreffen. Der Zeitpunkt, zu dem auch die Nachfrage nach Jugendhilfemaßnahmen sinken könnte, kann heute noch nicht vorhergesagt werden (vgl. Schilling 2011a: 3; Gragert/Pluto/van Santen/Seckinger 2004: 51f; Seckinger 2009: 4, 7).

Exkurs: Statistik der Kinder- und Jugendhilfe

Die Kinder- und Jugendhilfestatistik wird seit 2007 in veränderter Form durchgeführt, um den sich stark wandelnden gesetzlichen Grundlagen16, veränderten Anforderungen aus Politik und Praxis sowie den neuen Realitäten in der Kinder- und Jugendhilfe gerecht zu werden. Eine Statistik wird ausschließlich für die Kindertagesbetreuung, eine weitere für die "anderen" Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe erhoben, zu denen alle Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe außer der Kindertagesbetreuung zählen - eine weitere Differenzierung findet nicht statt. Die letzten verfügbaren Zahlen stammen aus 2006, bestimmte Parameter werden seither aus Effizienzgründen nicht mehr erhoben. Die neuesten Daten wurden zum 31.12.2010 erhoben, liegen allerdings erst Ende 2011/Anfang 2012 vor (vgl. AKJStat 2008: 1f; Fuchs-Rechlin 2011: 45ff; Fuchs-Rechlin/Pothmann/Rauschenbach 2011: 83). Diese Aspekte sind für das Verständnis des Kapitels 2.2 erforderlich.

Im Abstand von vier Jahren werden durch die Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik (AKJStat)17 die Einrichtungs- und Personalstatistik der Kinder- und Jugendhilfe, die Daten der Bundes- und Landesämter für Statistik sowie des Mikrozensus ausgewertet. Sie werden in verschiedenen Publikationen, u.a. KomDat sowie Kinder- und Jugendhilfereport, veröffentlicht, um sie der (Fach-)Öffentlichkeit in aufbereiter Form zur Verfügung zu stellen. Zu berücksichtigen ist, dass zwischen dem Zeitraum der Daten- erhebung und dem Zeitpunkt der Veröffentlichung mitunter mehr als zwölf Monate vergehen können, was der umfangreichen Bearbeitung, Auswertung und Interpretation der komplexen Datenlage geschuldet sein kann. Zum Zweck fortlaufender Anpassungen der Kinder- und Jugendhilfestatistik an die tatsächlichen Gegebenheiten wurde 2003 eine Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden (AGOLJB) zusammengestellt, in der die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, betroffene Organisationen (z.B. kommunale Spitzenverbände, Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, Bundes- arbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter) sowie Wissenschaft und Forschung vertreten sind. Organisation und Führung wurde der Arbeitsstelle für Kinder- und Jugendhilfestatistik (AKJStat) im Forschungsverbund mit dem Deutschen Jugendinstitut/Universität Dortmund, Fachbereich 12 übertragen (vgl. Kolvenbach/ Taub- mann 2006: 1048ff, 1054; Fuchs-Rechlin 2011: 45ff; AKJStat 2008: 1f).

Die Bundesagentur für Arbeit18, das Bundesamt19 und die Länderämter für Statistik sowie der Mikrozensus20 liefern ebenfalls relevante und belastbare Daten.

2.2 Personalsituation in der Kinder- und Jugendhilfe

Die Kinder- und Jugendhilfe trat in den letzten Jahrzehnten immer stärker in den Mittelpunkt öffentlichen Interesses und wurde aufgrund anhaltender gesellschaftlicher Veränderungen zunehmend ausgebaut und ausdifferenziert. Im Zuge dieser Entwicklung kam es zu einer Steigerung der öffentlichen Ausgaben bei gleichzeitig stagnierenden Einnahmen. Die Fachdiskussion zu den stationären erzieherischen Hilfen wird, neben inhaltlichen Fragen zur Verbesserung der Qualität, derzeit sehr von Überlegungen zur Vermeidung voll- stationärer Unterbringung und zu Kosteneinsparungskonzepten dominiert. Erhebliche Disparitäten bezüglich der Inanspruchnahme dieser Hilfeform zeigen sich im interkommunalen und überregionalen Vergleich.

Bundesweit liegt die Anzahl der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe von 1998 bis 2006 relativ konstant bei etwas über 79.000 Einrichtungen. In diesem Zeitraum haben die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung um 0,9% (449) auf 48.652 zugenommen, die Einrichtungen der anderen Arbeitsfelder hingegen um 1,2% (372) auf 31.185 abgenommen. Dieser Trend hält weiterhin an.

Die Gesamtausgaben der Kinder- und Jugendhilfe sind in den Jahren 2003 bis 2006 kaum gestiegen und belaufen sich auf jährlich ca. 20,6 bzw. 20,9 Mrd. Euro. Die Hilfen zur Erziehung (HzE) in ambulanter, teil- und vollstationärer Form können mit Blick auf das Aufgaben- und Ausgabenvolumen als das zweit- größte Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendhilfe bezeichnet werden - nach der Kindertagesbetreuung. Die Ausgaben der öffentlichen Hand für die Hilfen zur Erziehung betrugen im Jahr 2009 bundesweit fast 6,6 Mrd. Euro und machen damit etwa 25% des Gesamtbudgets der Kinder- und Jugendhilfe aus. Finanziert wurden damit im selben Jahr fast 835.000 Hilfen zur Erziehung. Das Investitionsvolumen für den Ausbau der Kindertagesbetreuung lag 2005 bei 275 Mio. Euro und 2009 bei 1.000 Mio. Euro (1 Mrd.). Im Wesentlichen wurden diese Ausgaben für den Neu- und Umbau von Einrichtungen zur Schaffung neuer Betreuungsplätze getätigt. Für die anderen Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe ist ebenfalls weiterhin mit einer Ausgaben- steigerung zu rechnen. Da diese Bereiche nicht mit derart eindeutigen politischen Zielen gesteuert werden wie die Kindertagesbetreuung und ihre Zukunft von vielen Unsicherheitsfaktoren und Risiken in der Bedarfsentwicklung abhängig ist, können Entwicklungen quantitativ und qualitativ nicht exakt erfasst werden.

Ausgabenschwerpunkt der Kinder- und Jugendhilfe sind die Personalkosten, die sich sowohl entsprechend den Beschäftigtenzahlen bzw. Vollzeitäquivalenten21 sowie auch entsprechend den Tarifverdiensten entwickelt haben. In Westdeutschland sind die Tarifverdienste im Sozialwesen zwischen 2008 und 2009 um durchschnittlich 3,4% gestiegen, während sie im Arbeitsfeld der Hilfen zur Erziehung konstant geblieben und in den stationären Hilfen zur Erziehung22 gesunken sind. Die Beschäftigtenzahl in der Kinder- und Jugendhilfe hat sich in den letzten 37 Jahren mehr als verdoppelt. Das Jahr 2002 markierte in der Dynamik der Personalexpansion zunächst einen vermeintlichen Wendepunkt, da in diesem Jahr die Zahl der Beschäf- tigten erstmals seit 1974 nicht gestiegen, sondern im Vergleich zu 1998 sogar um 1% gesunken war.

In 2002 waren bundesweit in allen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe 568.249 Personen beschäftigt - davon allein 374.170 Personen in der Kindertagesbetreuung, aber nur 190.079 in den anderen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe. Da die Zahl der Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung im Vergleich zu 1998 leicht gestiegen ist, kann geschlussfolgert werden, dass der Personalabbau ausschließlich in den anderen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe stattgefunden hat.

Der Wert der Vollzeitäquivalente in der Kinder- und Jugendhilfe ist bundesweit seit 1998 etwa konstant. Für die stationären Hilfen zur Erziehung kann für Westdeutschland festgestellt werden, dass zwischen 2002 und 2006 ein Abbau der Vollzeitäquivalente um 6,2% (1.708) stattgefunden hat. Im selben Zeitraum haben die Vollzeitäquivalente23 im Arbeitsfeld der Kindertagesbetreuung bundesweit um 4,0% (11.418) auf 290.842 zugenommen, in den anderen Arbeitsfeldern aber um 15,7% (21.620) auf 120.642 abgenommen. Die Veränderungen in Nordrhein-Westfalen liegen im Bundesdurchschnitt.

Die Personal- und Einrichtungsstatistik für 2006 ergab, dass zum 31.12.2006 in Westdeutschland24 in der gesamten Kinder- und Jugendhilfe insgesamt 504.008 pädagogisch Tätige bei 322.127 Vollzeitäquivalenten beschäftigt waren. Davon waren in den anderen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe in Westdeutsch- land 164.924 Beschäftigte bei 93.527 Vollzeitäquivalenten beschäftigt - in 1998 waren es noch 98.874 Vollzeitäquivalente. In den Hilfen zur Erziehung waren bundesweit 62.304 Beschäftigte bei 46.948 Vollzeit- äquivalenten beschäftigt. Im Vergleich zu 2002 mit 61.745 ist die Anzahl der Beschäftigten damit relativ konstant geblieben, allerdings ist im selben Zeitraum die Anzahl der Vollzeitäquivalente um 4.091 bzw. 8% gesunken. In den stationären Hilfen zur Erziehung waren es 39.617 Beschäftigte oder 31.687 Vollzeitäqui- valente, das entspricht 63,6% der Beschäftigten der Hilfen zur Erziehung bzw. 67,5% der Vollzeitäquivalente. Für Westdeutschland ist ein Stellenabbau von 12% zu verzeichnen - obwohl bei den HilfeempfängerInnen25 ein kontinuierlicher Anstieg um 2% erfolgt ist (vgl. Fuchs-Rechlin/Pothmann/Rauschenbach 2011: 83f; Rauschenbach/Schilling 2008: 2f; Fuchs-Rechlin 2011: 45ff; Rauschenbach 2010. In: Fuchs-Rechlin 2011: 47f; Gragert/Pluto/van Santen/Seckinger 2004: 75; Schilling 2011a: 1ff; Schilling 2011b: 11ff, 14; Schilling 2011c: 67ff; Seckinger 2009: 5; Fendrich 2011: 140ff; Pluto u.a. 2007: 73f, 223, 516f; Pothmann 2008: 5ff; Rauschenbach/Schilling 2010. In: Fuchs-Rechlin 2011: 48; Leu/Schilling 2008: 6; Timm 2010: 2).

Ein besonderes, da politisch mit sehr viel Aufmerksamkeit bedachtes Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendhilfe ist das Arbeitsfeld der frühkindlichen Bildung und Betreuung (Kindertagesbetreuung). Dieses Arbeitsfeld kann als "Motor der Kinder- und Jugendhilfe" bezeichnet werden. Im Vergleich zu den anderen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe ist die Entwicklung bei den Kindertagesstätten gegenläufig, denn dieser Bereich wurde trotz rückläufiger Anzahl der AdressatInnen in den letzten Jahren massiv aufgebaut. Zahlreiche und intensive Analysen und Publikationen von Behörden, staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen befassen sich mit dieser Thematik. In 2008 arbeiteten rund 70% der Beschäftigten der Kinder- und Jugendhilfe in die- sem Arbeitsfeld. Ebenso hat hier von 1998 bis 2006 sowohl die Zahl der Beschäftigten von 298.764 auf 402.502 um etwa ein Drittel zugenommen als auch die der Vollzeitäquivalente von 223.750 auf 228.599. Bereits seit Ende der 1990er-Jahre wird für Westdeutschland ein rückläufiger Personalbedarf für dieses Arbeitsfeld erwartet, der aus dem zu erwartenden Rückgang der Kindergartenkinder um 25% bis etwa Ende 2010 resultieren sollte. Aufgrund des gesetzlichen Anspruchs auf einen Platz in der frühkindlichen Betreu- ung26, der sich für Eltern als Folge des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG)27 und des Kinderförderungs- gesetzes (KiföG)28 ergibt, hat sich dieser Trend seit 2002 zunächst abgeschwächt und dann in sein Gegenteil verkehrt. Seit 2006 wurden in diesem Arbeitsfeld etwa 65.000 Fachkräfte eingestellt. Da der Ausbau der U3-Betreuung politisch gewollt und bisher noch nicht abgeschlossen ist, steht zu erwarten, dass dieser Personalbedarf anhalten wird. Aufgrund von Elternbefragungen in 2008 und 2009 lassen sich der Bedarf29 an Plätzen und die damit verbundenen Kosten in der Kindertagesbetreuung recht gut als Annäherungswert fest- stellen. Es wird davon ausgegangen, dass diese Dynamik auch zukünftig anhalten, sich aber abschwächen wird und ein Personalbedarf von 40.000 bis 66.000 Beschäftigten erforderlich sein wird (vgl. Schilling 2011a; Schilling 2011b: 14f; Fuchs-Rechlin 2011: 47f; Rauschenbach/Schilling 2010. In: Fuchs-Rechlin 2011: 48; Leu/Schilling 2008: 6).

Für die ambulanten Hilfen zur Erziehung lässt sich bundesweit eine Zunahme der Fallzahlen bei gleich- zeitiger Abnahme der Anzahl der Fachleistungsstunden beobachten. Zeitgleich zum Rückgang der Vollzeit- äquivalente ist kein Rückgang der Ausgaben bei den ambulanten Hilfen zu verzeichnen. Diese sind zwischen 2002 und 2006 um ca. 18% bzw. 1.200 Mio. Euro ausgebaut worden. Vorrangig profitierte davon der Bereich der Sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH). Auch die fallbezogenen Kosten stagnieren auf dem Niveau von 2003. Bei zunehmenden Fallzahlen, Beschäftigtenzahlen und Kosten pro Fall, aber sinkenden Vollzeitäquivalenten scheint die Arbeit anders verteilt zu werden. Es wird vermutet, dass gerade in den ambulanten Hilfen Leistungen durch FreiberuflerInnen erbracht werden, die allerdings mangels institutioneller Anbindung bei der statistischen Erhebung unberücksichtigt bleiben könnten. In Folge können auch keine soziokulturellen30 Daten über diese Beschäftigtengruppe und dieses Arbeitsfeld erhoben werden. Völlig unklar ist, wie sich diese Dynamik auf die Qualitätsentwicklung in diesem Arbeitsfeld auswirken wird (vgl. Fendrich 2008: 10f; Rauschenbach/Schilling 2008: 3).

In den Erziehungsberatungsstellen arbeiten bundesweit etwa 6.000 Beschäftigte. 46% der MitarbeiterInnen dieser Einrichtungen sind älter als 50 Jahre und werden in den nächsten 15 Jahren in den Ruhestand gehen. Die Notwendigkeit, diese begehrten Stellen wieder zu besetzen, wird den Konkurrenzdruck auf die belastenderen Arbeitsplätze in den stationären Hilfen erhöhen (vgl. Seckinger 2009: 5).

Von 1998 bis 2006 hat die Beschäftigtenzahl in den kommunalen Jugendämtern bundesweit relativ konstant zwischen 33.000 und 34.000 Personen gelegen; Ende 2006 waren es 33.552 Beschäftigte31. Die Anzahl der Vollzeitäquivalente ist zwischen 1998 und 2002 um 12,4%, bei gleichzeitiger Zunahme der Teilzeitkräfte um rund 25%, zurückgegangen. Im Verhältnis zur Entwicklung der Anzahl der AdressatInnen32 aufgrund des demographischen Wandels hat keine Reduktion stattgefunden: Von 1998 bis 2006 beträgt in Westdeutschland das Verhältnis, bezogen auf alle MitarbeiterInnen der kommunalen Jugendämter, ca. 12 Vollzeitäqivalente/ 10.000 Personen dieser Altersgruppe - und ist damit konstant geblieben. Rechnet man die Anzahl der Beschäftigten der Allgemeinen Sozialen Dienste (ASD) auf die Adressatengruppe um, ergibt sich ein Verhältnis von 3 bis 4 Vollzeitäquivalenten/10.000 Personen dieser Altersgruppe (vgl. Pothmann 2008: 11ff; Pluto u.a. 2007: 76; Seckinger/Peuker 2009: o.S.).

In Bezug auf die Beschäftigungsbedingungen in der Kinder- und Jugendhilfe ist ein Rückgang der Vollzeit- quote in den letzten acht bis zehn Jahren um 7% auf 56% im Jahr 2006 festzustellen. Der Anteil der unbe- fristeten Stellen wie auch der Vollzeitstellen nimmt zugunsten von befristeten und Tei]lzeitstellen ab. Dabei lässt sich die Regel erkennen, dass die Vollzeitquote umso geringer und die Teilzeitquote umso höher ist, je höher der Frauenanteil33 einer Berufsgruppe ist. Diese "Erosion der Normalarbeit" scheint in den sozialen Berufen deutlich ausgeprägter zu sein als in anderen Wirtschaftsbereichen. Befristete Beschäftigungsverhältnisse und unfreiwillige Teilzeitbeschäftigungen können generell zu den prekären Beschäftigungsverhältnissen gezählt werden. Diese Entwicklung verläuft parallel zu globalen Strömungen im bundesdeutschen Arbeitsmarkt. Laut des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), welches der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg angeschlossen ist, nehmen prekäre34 oder atypische Beschäftigungsverhältnisse seit über 20 Jahren zu, während "normale", d.h. unbefristete sozialversicherungspflichtige Vollbeschäftigungen abnehmen (vgl. Fuchs-Rechlin 2011: 51, 54ff; Fuchs-Rechlin/ Pothmann/Rauschenbach 2011: 85ff; Züchner 201135 ; Kölner Stadt-Anzeiger, 04.03.2011: 5).

Verstärkt werden diese steigenden Personalbedarfe in den kommenden Jahren durch eine anstehende Pensionierungswelle in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe. In den kommenden Jahren steht bei vielen Beschäftigten, die in der Phase der Expansion der Kinder- und Jugendhilfe in den 1970/1980er-Jahren eingestellt worden sind, die Berentung an. Vereinfacht angenommen, dass linear 1% der Beschäftigten jedes Jahr bei einem durchschnittlichen Berentungsalter von 63 Jahren die Kinder- und Jugendhilfe verlässt, wird für den Zeitraum 2010 bis 2025 ein Bedarf für Personalersatz aufgrund Berentung in Höhe von 63.435 Fachkräften erwartet. 54% der Fachkräfte müssen bis 2025 in den anderen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe ersetzt werden, 47% im Arbeitsfeld der stationären Hilfen. Eine Prognose zur Bedarfsentwicklung für Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe kommt zu dem Ergebnis, dass bis 2025 bundesweit bis zu 333.000 Fachkräfte gefunden werden müssen. Personelle Wechsel in den Bereichen Verwaltung, Haustechnik etc. sind dabei nicht berücksicht (vgl. Schilling 2011a: 1ff; Gragert/Pluto/van Santen/Seckinger 2004: 75; Seckinger 2009: 5).

Die Aussage "Kinder- und Jugendhilfe ist eine Wachstumsbranche." lässt sich nur halten, sofern man die statistischen Zahlen undifferenziert betrachtet. Bereits 2008 stellte AKJStat die Frage, ob es zu einem Auseinanderdriften der Kinder- und Jugendhilfe mit Gewinnern und Verlierern kommen wird. Der massive Ausbau der Kindertagesbetreuung, steigende Beschäftigtenzahlen, Ausbau der Vollzeitäquivalente und die damit verbundene Kostensteigerung im Bereich der Kindertageseinrichtungen auf der einen Seite, die intensiven Kostensenkungsbestrebungen und sinkende Beschäftigtenzahlen bei gleichzeitiger Zunahme von Teilzeit- und befristeten Beschäftigungsverhältnissen in den anderen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere in der Kinder- und Jugendarbeit sowie den Hilfen zur Erziehung, auf der anderen Seite lassen diese Überlegung zumindest als legitim erscheinen. Die Tatsache, dass das Bundesamt für Statistik seit 2006 zwei verschiedene Statistiken für die Kinder- und Jugendhilfe führt, eine für die Kinder- tagesbetreuung, eine weitere für die anderen Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe, bestärkt diese Skepsis. Positiv entwickelt sich arbeitsfeldübergreifend die Professionalisierungsquote im Sinne einer fortschreitenden Professionalisierung der Beschäftigten (vgl. Fuchs-Rechlin 2011: 45ff, 49; AKJStat 2008: 1f; Rauschenbach/Schilling 2008: 2; Fuchs-Rechlin/Pothmann/Rauschenbach 2011: 83f). Wenn von einer "Spaltung der Jugendhilfe" gesprochen wird und hier die Spaltung zwischen Kinderbetreung und -förderung auf der einen und den Hilfen zur Erziehung und der Jugendarbeit auf der anderen Seite gemeint ist, kann ebenfalls von einer "Spaltung der Hilfen zur Erziehung" in Bezug auf das Verhältnis der stationären zu den ambulanten Hilfen gesprochen werden. Während die stationäre Jugendhilfe inklusive des Betreuten Einzel- wohnens36 überwiegend als ein Beschäftigungsfeld mit hoher Strukturbildung, größeren Betrieben, betrieb- licher Vertretung, ordentlichen Arbeitsverträgen und geregelten Beschäftigungsverhältnissen gesehen wird, sind die ambulanten Erziehungshilfen aus gewerkschaftlicher Sicht im Hinblick auf die Sicherheit des Arbeitsplatzes, geringe Entwicklungsmöglichkeiten und die Gefahr von Einkommenseinbußen aufgrund mangelnder Auslastung problematisch. Sie sind bedingt attraktiv für Fachkräfte als Nebentätigkeit bei nicht ausgelastetem Hauptbeschäftigungsverhältnis (vgl. Grote 2011: 51; Rauschenbach/Schilling 2008. In: Fuchs-Rechlin 2011: 49) - diese Aussage korreliert mit Erkenntnissen einer Veranstaltung beim 14. DJHT 2011 in Stuttgart: "Suche Nebenjob ab 19 Uhr ... Fachliche Auswirkungen der Prekarisierung von Beschäfti- gungsverhältnissen in der Kinder- und Jugendhilfe".

Fuchs-Rechlin/Pothmann/Rauschenbach (2011: 89) bilanzieren, dass die "Befundlage zu den Arbeitsbedingungen in den Hilfen zur Erziehung in hohem Maße lückenhaft ist. In dieser Hinsicht gibt es erheblichen Nachholbedarf Zusätzlich untersucht werden müssten auch die Auswirkungen auf die Reichweite, das Leistungsspektrum sowie die Qualität der Angebote."

2.3 Ausbildungssituation

Immer mehr junge Menschen entscheiden sich für einen sozialen Beruf. Voraussetzung für eine erfolgreiche Personalrekrutierung in der Kinder- und Jugendhilfe und damit auch in den stationären Hilfen zur Erziehung wird die Schaffung ausreichend attraktiver Beschäftigungsbedinungen sein, um eine Nachfrage bei aus- bildungswilligen bzw. studienwilligen jungen Menschen und die Einmündungsquote in den Beruf mindestens auf bisherigem Niveau zu halten. Vor dem Hintergrund eines möglicherweise steigenden Fachkräftemangels in vielen Bereichen der Privat- und Sozialwirtschaft und einer daher steigenden Konkurrenzsituation könnte es schwierig werden, die derzeitige Rekrutierungsquote zu halten - der Wettbewerb um die "Besten der Passenden"37 wird härter. Des Weiteren scheint die regionale Verteilung von vorhandenen Fachkräften und Beschäftigungsangeboten noch nicht zu passen, so dass eine gewisse Mobilität und Flexibilität der jungen ArbeitnehmerInnen erforderlich sein kann, sich für die Aufnahme einer Beschäftigung auch räumlich zu verändern (vgl. Schilling 2011a: 5f; Seckinger 2009: 3ff).

2.3.1 Ausbildungskapazitäten verschiedener Ausbildungsgänge

Das Potential der zur Verfügung stehenden Fachkräfte hängt wesentlich von den Ausbildungskapazitäten ab, die für dieses Arbeitsfeld qualifizieren. Dabei ist es derzeit immer noch schwierig, die Dynamik einzu- schätzen, die durch die hohe Ausdifferenzierung und teilweise Spezialisierung der Studiengänge der Sozialen Arbeit und die noch nicht überschaubaren Entwicklungen in den neuen Bachelor- und Master-Studiengängen und deren Passung zum deutschen Arbeitsmarkt entsteht. Dies gilt auch für die Akademisierung der ErzieherInnen-Ausbildung. Die Entwicklung in der Europäischen Union und die wechselseitige Anerkennung von im europäischen Ausland erworbenen Qualifikationen scheinen ebenfalls noch klärungsbedürftig zu sein. Bei der Bewertung der Ausbildungszahlen ist zu berücksichtigen, dass eine nicht unerhebliche Anzahl von AbsolventInnen der Fachschulen für ErzieherInnen nach der Ausbildung oder nach einigen Jahren der Berufstätigkeit ein Diplom- oder Bachelor-Studium anschließen und während dieser Zeit dem Arbeitsmarkt nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen. Ähnliches gilt für AbsolventInnen von Bachelor- Studiengängen, die in nicht unerheblicher Zahl ein Master-Studium anschließen (vgl. Schilling 2011a: 5f; Seckinger 2009: 3ff; BAG LJÄ 2005: 8).

Die mit Abstand meisten Abschlüsse werden in den Ausbildungsgängen für ErzieherInnen erreicht. Trotz des absehbar hohen Bedarfs an ErzieherInnen in den kommenden Jahren hat dies nicht zu einer spürbaren Steigerung der Ausbildungskapazität geführt. Jährlich werden bundesweit etwa 21.000 ErzieherInnen ausgebildet, von denen rund 72% in dem Arbeitsfeld der Kindertagesbetreuung tätig sein werden. Aus bundesweit rund 3.000 Studienplätzen in den Bachelor- und Master-Studiengängen zur frühkindlichen Pädagogik werden jährlich rund 900 AbsolventInnen eine Beschäftigung im Arbeitsfeld der Kindertagesbetreuung aufnehmen, so dass bis 2013 ca. 2.700 und bis 2025 ca. 10.600 Fachkräfte über diesen Bildungsweg rekrutiert werden könnten. Da der Fachkräftebedarf für Kindertageseinrichtungen durch ErzieherInnen, KinderpflergerInnen und Beschäftigte mit Frühpädagogischer Hochschulausbildung gedeckt werden kann, ergibt sich für den Bereich der Kindertagesbetreuung folgendes Szenario: Dieses Arbeitsfeld wird seinen Bedarf in Höhe von 270.000 Beschäftigten bis 2025 rein rechnerisch gedeckt haben, wobei es bis dahin zu größeren Personalengpässen kommen kann (vgl. Schilling 2011a: 5; Seckinger 2009: 6).

Für die Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe jenseits der Kindertagesbetreuung, d.h. in erster Linie die Jugendarbeit und Hilfen zur Erziehung, sind insbesondere die AbsolventInnen mit Diplom der Sozialen Arbeit (SozialpädagogInnen/-arbeiterInnen) sowie Diplom-PädagogInnen und deren Äquivalente auf Bachelor- und Master-Ebene interessant. 2009 gab es bundesweit an (Fach-)Hochschulen in den relevanten Diplom-, Master-, Bachelor- und Magister-Studiengängen insgesamt 18.379 Absolventinnen38. Es wird davon ausgegangen, dass pro Jahr etwa 15.000 und bis 2025 insgesamt 225.000 AbsolventInnen in alle Felder der Sozialen Arbeit, einschließlich der Kinder- und Jugendhilfe, einmünden werden. In den anderen Arbeits- feldern der Kinder- und Jugendhilfe39 verfügen derzeit etwa 40% der Beschäftigten über einen (Fach-)Hoch- schulabschluss, 60% über eine ErzieherInnenausbildung. Aufgrund dieses Mengenverhältnisses wird bei einem zu erwartenden Bedarf von insgesamt 63.000 Fachkräften zwischen 2010 und 2025 ein Bedarf von 25.000 (Fach-)HochschulabsolventInnen und 38.000 ErzieherInnen gesehen (vgl. Schilling 2011a: 5).

2.3.2 Attraktivität des Arbeitsfeldes der stationären Jugendhilfe aus Sicht der AbsolventInnen von Studien- und Ausbildungsgängen der Sozialen Arbeit an (Fach-)Hochschulen und Fachschulen

Die geschilderten Szenarien funktionieren nur unter der Bedingung, dass das Arbeitsfeld der stationären Hilfen zur Erziehung ausreichend attraktive Arbeitsbedingungen bietet, um sich gegen die verschiedenen Konkurrenzbereiche zu behaupten.

Eine Befragung von AbsolventInnen des Studiengangs Soziale Arbeit an der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen (KatHo NRW)40 jeweils nach dem Abschluss der Sommersemester 2009 und 2010 hat erhoben, in welchen Arbeitsfeldern die AbsolventInnen unmittelbar nach Abschluss des Studiums Beschäfti- gungsverhältnisse begründen werden oder wollen. Es wurden insgesamt 704 Fragebögen ausgegeben, bei einer Rücklaufquote von 50% (n = 353). Zum Erstwunsch wurden 53 verschiedene Arbeitsfelder genannt. Betrachtet man die Items, die sich auf die vollstationäre Betreuung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen von Angeboten der Hilfe zur Erziehung (Kinderdorf, Heimerziehung) beziehen, so geben bei der Erstnennung 5,9% (n = 41) der AbsolventInnen dies als ihr erstes Arbeitsfeld an. Kindertagesstätten und Jugendsozialarbeit erreichen bei der Erstnennung jeweils ein Ergebnis von 4,3%, Jugendberufshilfe von 1,6% und Suchthilfe von 1,4%. Interessanterweise schließen die stationären Hilfen zur Erziehung bei dieser Befragung am besten ab; die Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe liegen insgesamt im obersten Rankingbereich.

Die Hochschul-Informations-System GmbH41 in Hannover hat in 2009 postalisch AbsolventInnen (N = 1023) der Jahrgänge 2004 bis 2007 in Kooperation mit der BAG (BundesArbeitsGemeinschaft der Praxisämter/ -referate an Hochschulen für Soziale Arbeit) und dreizehn bundesdeutschen (Fach-)Hochschulen befragt. 49% der Befragten haben eine Beschäftigung in der Kinder- und Jugendhilfe aufgenommen, 6% in Kindertageseinrichtungen, 6% in Schulsozialarbeit/-kindergärten, 8% in die Kinder- und Jugendarbeit, 15% in ambulanten, teil- und vollstationären Hilfen zur Erziehung.

Eine unmittelbare Aussage zur Attraktivität der verschiedenen Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit aus Sicht der AbsolventInnen lässt sich daraus nicht ziehen, da die Anzahl der begründeten Arbeitsverhältnisse sicherlich auch mit der Anzahl der zur Verfügung stehenden Arbeitsplätze in den verschiedenen Arbeitsfeldern korreliert. Allerdings ist zu vermuten, dass die AbsolventInnen sich ihrerseits für Arbeitsfelder interessieren und dort Beschäftigungsverhältnisse anstreben, die eine gewisse Attraktivität für sie haben. Diese Daten lassen keine verallgemeinerbare Aussage zu, erlauben aber zumindest einen schlaglichtartigen Einblick.

Für die AbsolventInnen von Fachschulen für ErzieherInnen konnten keine Daten ermittelt werden.

3 Fachkräfte und Fachkräftemangel

Als Erwerbstätige werden alle Personen verstanden, die dem Arbeitsmarkt in irgendeiner Weise als Arbeit- nehmerInnen oder Selbständige zur Verfügung stehen; dazu zählen auch Beamte und mitarbeitende Familien- angehörige. Zu den Erwerbslosen zählen alle "Personen im Alter von 15 bis 74 Jahren, die zum Erhebungs- zeitpunkt nicht erwerbstätig waren, aber in den letzten vier Wochen vor der Befragung aktiv nach einer Tätigkeit gesucht haben"42 (Bott/Hemrich/Zika 2011: 12; vgl. Weichert 2007: 17). Zusammengefasst ergeben diese beiden Personengruppen die Gruppe der Erwerbspersonen, die dem Arbeitsmarkt sofort zur Verfügung stehen. Zusammen mit der "stillen Reserve", also den Personen, die nicht in einem Beschäfti- gungverhältnis stehen, grundsätzlich arbeiten würden, aber sich derzeit nicht aktiv um eine Stelle bemühen, ergibt sich das Erwerbspersonenpotential (vgl. ebd.).

Fachkräfte43 werden verstanden als Gruppe von Personen mit akademischer oder anerkannter mindestens zweijähriger Berufsausbildung (vgl. Deutscher Bundestag 2011. In: Bott/Hemrich/Zika 2011: 12). Arbeitskräfte sind alle arbeitsfähigen Personen, unabhängig von ihrer formalen Qualifikation. Zu dieser Gruppe gehören auch die formal nicht qualifizierten Arbeitskräfte (NFQ).

Der Definition folgend bilden Fachkräfte eine Teilmenge der Arbeitskräfte. Ein Fachkräftemangel bedeutet umgekehrt jedoch nicht, dass auch ein Arbeitskräftemangel vorliegen muss. Des Weiteren ist damit noch nicht gesagt, ob ein Mangel an Fachkräften oder nur ein Mangel an fachlich passend qualifizierten Fachkräften vorliegt. Der zweite Fall würde bedeuten, dass wohl eine ausreichende Anzahl an Personen vorhanden ist, die die Definition "Fachkräfte" erfüllen, diese aber nicht im Zuge von Aus-, Fort- und Weiterbildung die erforderlichen, adäquaten fachlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten erworben haben.

Somit ist das Thema Fachkräftemangel immer auch eine Frage mangelnder Passung grundsätzlich qualifizierter Fachkräfte (vgl. Bott/Hemrich/Zika 2011: 12f).

3.1 Das Fachkräftegebot gemäß § 72 SGB VIII

Das Fachkräftegebot für den Bereich der stationären Kinder- und Jugendhilfe ergibt sich aus § 72 SGB VIII (Sozialgesetzbuch VIII). Darin heißt es:

"§ 72 Mitarbeiter, Fortbildung

(1) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen bei den Jugendämtern und Landesjugendämtern hauptberuflich nur Personen beschäftigen, die sich für die jeweilige Aufgabe nach ihrer Persönlichkeit eignen und eine dieser Aufgabe entsprechende Ausbildung erhalten haben (Fachkräfte) oder aufgrund besonderer Erfahrungen in der sozialen Arbeit in der Lage sind, die Aufgabe zu erfüllen. Soweit die jeweilige Aufgabe dies erfordert, sind mit ihrer Wahrnehmung nur Fachkräfte oder Fachkräfte mit entsprechender Zusatzausbildung zu betrauen. Fach- kräfte verschiedener Fachrichtungen sollen zusammenwirken, soweit die jeweilige Aufgabe dies erfordert.
(2) Leitende Funktionen des Jugendamts oder des Landesjugendamts sollen in der Regel nur Fachkräften übertragen werden.
(3) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben Fortbildung und Praxisberatung der Mitarbeiter des Jugendamts und des Landesjugendamts sicherzustellen." 44

Das Fachkräftegebot nach § 72 SGB VIII gilt unmittelbar und abschließend für die öffentlichen Träger der Jugendhilfe und fordert, dass im Jugendamt entsprechend der jeweiligen Aufgabenstellung in erster Linie Fachkräfte arbeiten sollen. Nach § 74 Abs. 1 Ziff. 1 SGB VIII gilt die Norm auch für freie Träger - somit sind die Anforderungen an öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe identisch45. "Grundlage hierfür ist ein `Transformationsakt im Einzelfall´46, mit dem der Träger der öffentlichen Jugendhilfe den Inhalt der Norm mit unmittelbarer Wirkung gegenüber einem freien Träger zur Wirkung bringt und auf ihn überträgt, den freien Träger also an das allgemeine oder das besondere Fachkräftegebot bindet" (Mäßen 2009: 12f47 ). Eine Ausgestaltung des Bundesgesetztes durch Landesrecht ist nicht vorgesehen. Gleichwohl bedarf die Vorschrift der Interpretation im Hinblick auf die Fragen der Praxis, die sich im täglichen Vollzug ergeben (vgl. Mäßen 2009: 7, 12f; BAG LJÄ 2005: 7).

Das Fachkräftegebot gilt ausschließlich für hauptberufliche Kräfte, die einer geregelten, auch zeitlich befristeten Beschäftigung nachgehen, unabhängig von ihrer zeitlichen Beschäftigungsdauer und ihrem Beschäftigungsumfang. Für Honorarkräfte gilt diese Regelung nicht (vgl. Münder u.a. 2006: Frankfurter Kommentar zum SGB VIII, 5. Auflage, § 72 Rz. 1. In: Mäßen 2009: 5; BAG LJÄ 2005: 7).

Nach § 45 SGB VIII ist für eine Einrichtung, "in der Kinder oder Jugendliche ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden oder Unterkunft erhalten", d.h. auch für teil- und vollstationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, die Erteilung einer Betriebserlaubnis erforderlich. Ausnahmen sind ebenfalls in dieser Norm geregelt. Als eine Voraussetzung für die Erteilung einer Betriebserlaubnis fordert § 45 SGB VIII den Einsatz geeigneter Kräfte für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen in diesen Einrichtungen. Ebenso hat bei der Förderung freier Träger der Jugendhilfe der öffentliche Träger darauf zu achten, dass fachliche Voraussetzungen für die geplanten Maßnahmen erfüllt sind. Nichteinhaltung des Fachkräftegebots kann zu einem Widerruf der Betriebserlaubnis nach § 47 SGB X oder der Kündigung der Förder-, Leistungs- oder Kostenübernahmevereinbarung48 nach § 61 SGB X führen49 (vgl. Mäßen 2009: 16; BAG LJÄ 2005: 7).

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAG LJÄ)50 hat im Februar 2005 eine Handreichung herausgegeben, die die öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe bei der Behandlung dieser Thematik unterstützen und leiten soll. Die BAG LJÄ beschreibt mit ihrer Arbeitshilfe, die lediglich eine Hilfe im Entscheidungsprozess sein soll, standardisierte Anforderungen aus fachlicher Sicht im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Die konkrete Umsetzung von Gesetz und Arbeitshilfe liegt im Verantwortungsbereich der öffentlichen Träger der Jugendhilfe (vgl. BAG LJÄ 2005: 5f).

§ 72 Abs. 1 SGB VIII stellt allgemeine Qualitätsstandards in Bezug auf die personelle Ausstattung mit hauptberuflich tätigen Personen in der Jugendhilfe auf und fordert neben einer persönlichen Eignung auch eine fachliche Qualifikation - beide Kriterien müssen der jeweiligen Aufgabe entsprechend ausgebildet sein (vgl. Mäßen 2009: 2; BAG LJÄ 2005: 7).

3.1.1 Persönliche Eignung

Grundsätzlich müssen in der Jugendhilfe Tätige über eine "persönliche Eignung" zur Erfüllung von Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe, eine sogenannte "extrafunktionale Qualifikation", verfügen. Als unbestimmter Rechtsbegriff ist dieses Kriterium nicht verbindlich definiert und lässt damit Beurteilungspielraum, "der gerichtlichen Überprüfung nur in engen Grenzen zugänglich ist, der allerdings durch objektive Kriterien ausgefüllt werden muss" (Mäßen 2009: 5). Die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffes "persönliche Eignung" kann nur unter Berücksichtigung der speziellen Aufgabenstellung, des Maßes der damit verbundenen Verantwortung sowie der dafür erforderlichen persönlichen Voraussetzungen des Mitarbeiters auf der jewei- ligen Hierarchiestufe erfolgen. Aus diesem Grund verzichtet die BAG LJÄ auf die "Erstellung eines pauschalen Kriterienrasters zur persönlichen Eignung ... " (BAG LJÄ 2005: 7). Im Einzelfall kann es jedoch notwendig sein, die Kriterien für "persönliche Eignung" im Aufgabenzusammenhang zu definieren, um die Einschätzung transparent und nachvollziehbar zu machen (vgl. BAG LJÄ 2005: 7f).

Uneingeschränkt erforderlich ist jedoch die Erfüllung der Kriterien nach § 72a SGB VIII i.V.m. § 30a Abs. 1 Nr. 2a BZRG. Das heißt, dass u.a. Personen eindeutig ausgeschlossen sind, die aufgrund strafrechtlicher Verurteilung nicht zur Übernahme von Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe geeigenet sind. Diese Einschätzung muss jedoch jeweils im Einzelfall transparent, nachvollziehbar und nachprüfbar begründet werden (vgl. Mäßen 2009: 2ff).

3.1.2 Fachliche Qualifikation

Per Gesetzt werden ausschließlich die Personen als Fachkraft ("klassische Fachkraft") verstanden, die ihre Qualifikation über eine entsprechende formale und abgeschlossene Ausbildung mit staatlicher Prüfung und staatlicher Anerkennung erworben haben. Die vom SGB VIII akzeptierten formalen und anerkannten Berufsausbildungen sind im Gesetzt selbst nicht aufgeführt. In einem Regierungsentwurf zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) in der Bundestagsdrucksache 11/5948 vom 01.12.198951, Seite 97 werden unter Bezug nahme auf die grundsätzliche Forderung nach Fachkräften der Jugendhilfe konkret, aber nicht abschließend Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Erzieher, Psychologen, Diplompädagogen, Heilpädagogen, Sonderschulpädagogen, Psychagogen, Jugendpsychiater, Psychotherapeuten und Pädiater benannt. Unstrittig sind heute die Verwendung von Diplom-SozialpädagogInnen und -arbeiterInnen sowie ErzieherInnen und Diplom-PädagogInnen. "Fachorganisationen wie der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge52 und Kommentare zum SGB VIII gehen überwiegend von einem weiten Spektrum sozialer Berufe aus, deren jeweilige fachliche Eignungskriterien sich aus dem Aufgabenzusammenhang ergeben müssen" (BAG LJÄ 2005: 8). Demzufolge können je nach Aufgabe auch andere Berufsgruppen als Fachkräfte verstanden wer- den, nämlich wenn die Aufgabe z.B. spezielle Kompetenzen eines Logopäden, Musiktherapeuten o.ä. erfor- dert; dies ist dann im Einzelfall zu begründen.

Personen, die nicht über diese formale Qualfikation verfügen, neben der o.g. "persönlichen Eignung" jedoch besondere Erfahrungen in der Sozialen Arbeit und notwendige theoretische Kenntnisse erworben haben, gelten nicht als Fachkraft, können sich ihre Qualifikation jedoch als gleichwertiges Äquivalent anerkennen lassen, hierüber die Fachausbildung substituieren und damit die Bedingungen des allgemeinen Fachkräftegebotes nach § 72 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII erfüllen (vgl. Mäßen 2009: 2, 6; BAG LJÄ 2005: 8; Frankfurter Lehr- und Praxiskommentar zum SGB VIII, 1999: 549). Dies kann allerdings nur als "begründi- gungspflichtige Ausnahme vom Grundsatz der ausschließlichen Beschäftigung von ausgebildeten hauptamtlichen Fachkräften" (Frankfurter Lehr- und Praxiskommentar zum SGB VIII, 1999: 549) verstanden werden. Sinnvoll kann hier sein, in Abstimmung mit den öffentlichen Trägern der Jugendhilfe und nach Anpassung der Konzeption über die Einsetzung geeigneter und in anerkannten jugendhilfebezogenen Fort- und Weiterbildungen qualifizierter alternativer Fachkräfte zu verhandeln (vgl. Mäßen 2009: 2ff, 9ff).

Nach § 72 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII können öffentliche Träger der Jugendhilfe im Einzelfall und mit fundierter Begründung für bestimmte Einrichtungsformen ein besonderes Fachkräftegebot fordern, welches nur klassische Fachkräfte, also Fachkräfte mit einer formal erworbenen, staatlich anerkannten Qualifikation, ggf. sogar mit Zusatzausbildung, akzeptiert. Dies wäre dann erforderlich, wenn die Aufgaben nur von Fach- kräften oder sogar von Fachkräften mit entsprechender Zusatzausbildung wahrgenommen werden könnten. Eine Konkretisierung dieses Aufgabensprektrums sowie der erforderlichen Zusatzausbildung ergibt sich aus dem Gesetz nicht und ist von den öffentlichen Trägern der Jugendhilfe nach fundierter Begründung unter Beachtung der "qualitativ gesteigerten Anforderungen der jeweiligen Aufgabe" (ebd.) zu bestimmen. Diese besondere Erfordernis würde sich aus der Qualitäts-, Entgelt- und Leistungsvereinbarung oder durch Nebenbestimmungen in der Betriebserlaubnis ergeben. Eine Nichteinhaltung des besonderen Fachkräfte- gebotes oder der Einsatz nicht geeigneter Kräfte kann zu einem Widerruf der Betriebserlaubnis oder zu einer Kündigung der Förder-, Leistungs- oder Kostenübernahmevereinbarung führen (vgl. Mäßen 2009: 2ff, 9ff).

Die Landesjugendämter Rheinland und Westfalen haben im Rahmen ihrer Zuständigkeit zur Überprüfung des Fachkräftegebotes nach § 72 SGB VIII Personalbögen entwickelt, die die Qualifikationen der BewerberInnen sowie die angestrebte Funktion in der jeweiligen Einrichtung erfassen. Zu diesem Zweck sind verschiedene Funktionen und Qualifikationen codiert und werden über die Personalbögen den Landesjugendämtern durch die Einrichtungen vor Arbeitsaufnahme der Beschäftigten übermittelt (vgl. Abbildung 9: Schlüsselverzeichnis zu den Personal- und Jahresmeldungen für Heime und sonstige Einrichtungen, Seite 121f). Im Rahmen des Einstellungsverfahrens obliegt es den Landesjugendämtern im Rahmen des § 72 SGB VIII, die Passung von Qualifikation und Funktion zu überprüfen.

Die Vorschrift ist als (programmatische) Soll-Vorschrift konzipiert und sieht für den Regelfall eine Bindung an diese Norm vor. Aus wichtigem Grund oder in atypischen Fällen kann "nach pflichtgemäßem Ermessen" von den für den Normalfall vorgesehenen Vorgaben abgewichen werden (vgl. Mäßen 2009: 4).

3.1.3 Sachliche und örtliche Zuständigkeit im Rahmen des § 72 SGB VIII

Zum grundsätzlichen Verständnis der Frage von sachlicher und örtlicher Zuständigkeit ist von Bedeutung, dass die Kommunen mit eigenem Jugendamt die öffentlichen Träger der Jugendhilfe sind, die die Aufgaben nach dem SGB VIII im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung als Aufgaben des eigenen Wirkungskreises in eigener sachlicher und örtlicher Zuständigkeit weisungsfrei und selbstverantwortlich ausführen53. Die öffentlichen Träger der Jugendhilfe haben "für die Aufgaben der Jugendhilfe sowohl quantitativ wie qualitativ ausreichend Personal und entsprechende Mittel zur Förderung freier Träger der Jugendhilfe bereitzustellen" (BAG LJÄ 2005: 5). Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung entscheiden die Kommunen als Inhaber der Personalhoheit selbständig über die Besetzung ihrer Personalstellen mit dem entsprechenden Personal. Die Landesjugendämter sind als überörtliche Träger der Jugendhilfe nach § 85 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII zuständig für die Beratung der örtlichen Träger und für "die Entwicklung von Empfehlungen zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch" (BAG LJÄ 2005: 5).

Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus den §§ 86ff SGB VIII.

3.2 Professionalisierungsquote

Die Quote der Verberuflichung, Verfachlichung, Professionalisierung und Akademisierung der Kinder- und Jugendhilfe hat in den letzten 35 Jahren stetig zugenommen und scheint sich aufgrund des Fachkräftegebotes nach § 72 SGB VIII und der steigenden Anforderungen an diesen Bereich weiter nach oben zu entwickeln. Die Hilfen zur Erziehung haben in Westdeutschland eine Professionalisierungsquote54 von 38,6% erreicht. Mit 29,4% hat die Heimerziehung (stationäre Hilfen zur Erziehung) die geringste Professionalisierungsquote, gefolgt von dem Arbeitsfeld der Erziehungsberatungsstellen mit 46,0% (unter Berücksichtigung der Dipl.- Psychologen in den Beratungsstellen sogar etwa 75%) und den familienunterstützenden Hilfen mit 57,1%. Von 1998 bis 2006 ist in der Kinder- und Jugendhilfe in Westdeutschland der Anteil der Beschäftigten, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen, um rund 5% auf 92,6% und für Beschäftigte mit einer einschlägigen Berufsausbildung um ebenfalls rund 5% auf 80,3% gestiegen. Die Quote der Personen mit einer abgeschlossenen (Fach-)Hochschulausbildung bzw. mit einer einschlägigen (Fach-) Hochschulausbildung ist mit etwa 1% nur geringfügig auf 19,2% bzw. auf 14,8% gestiegen.

In den gesamten Hilfen zur Erziehung sank der Anteil ungelernter MitarbeiterInnen auf 5,9% und in den stationären Hilfen zur Erziehung auf 7,0%. Damit haben die stationären Hilfen zur Erziehung als größtes Arbeitsfeld in den Hilfen zur Erziehung immer noch den höchsten Stand an ungelernten MitarbeiterInnen und den niedrigsten an MitarbeiterInnen mit einer akademischen Ausbildung. Im Vergleich dazu verfügten 1974 in der Bundesrepublik Deutschland nur 47% und 1990 nur 62% der Beschäftigten über eine einschlägige sozialpädagogische Ausbildung und nur 7,5% bzw. 11,8% der Beschäftigten über ein einschlägiges sozial- pädagogisches (Fach-)Hochschulstudium (vgl. Rauschenbach/Schilling 2008: 4; Seckinger 2009: 6; Fuchs- Rechlin/Pothmann/Rauschenbach 2011: 83f).

ErzieherInnen sind laut Kinder- und Jugendhilfestatistik die größte Berufsgruppe innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe. Ende 2006 betrug die Anzahl der ErzieherInnen in der Kinder- und Jugendhilfe für Westdeutsch- land insgesamt 210.518, davon waren 17.709 in den stationären Hilfen zur Erziehung tätig. Damit hat die Anzahl der ErzieherInnen seit 1994 bundesweit in der Kinder- und Jugendhilfe um 18,3% und in den statio- nären Hilfen zur Erziehung um 20,0% zugenommen. Die Mehrzahl der ErzieherInnen sind in der Kindertages- betreuung beschäftigt. Der Mikrozensus55 für das Jahr 2008 weist insgesamt 290.138 SozialpädagogInnen/ -arbeiterInnen aus, von denen 51% im Sozialwesen56 tätig sind - eine weitere Differenzierung nach Arbeits- feldern findet nicht statt (vgl. Schilling/Wilk 2008: 14ff; Fuchs-Rechlin/Pothmann/Rauschenbach 2011: 84f).

Es ist zu erwarten, dass bis 2025 aufgrund anstehender Berentungen und Neubesetzungen die Quote der Fachkräfte im Sinne des § 72 SGB VIII gravierend steigen und im Gegenzug die Quote der Beschäftigten, die ungelernt oder ohne fachspezifische Ausbildung sind, sinken wird. Aufgrund der zunehmenden Verfach- lichung des Arbeitsfeldes der Kinder- und Jugendhilfe, wie anderer Arbeitsfelder auch, wird die Konkurrenz um Personen mit einer spezifischen Ausbildung innerhalb dieses Arbeitsfeldes, aber auch gegenüber anderen Arbeitsfeldern der Sozialwirtschaft zunehmen. Die Entwicklung zur zunehmenden Verfachlichung des Feldes ist angesichts der steigenden Erwartungen an die Leistungsfähigkeit der Hilfen zur Erziehung und der kom- plexer werdenen Hilfebedarfe der KlientInnen dringend erforderlich (vgl. Seckinger 2009: 7).

[...]


1 http://www.grin.com/group/244/sozial-management-beratung

2 www.lvr.de/de/nav_main/derlvr/organisation/zahlenundfakten/zahlenundfakten_2.html; 25.04.2011, 13:00 Uhr. 6

3 Die deutschlandweite Online-Suche über den Server der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln umfasste folgende Kataloge: Katalog der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln (USB), Externe E-Books, E-Books der USB, Elektronische Zeitschriften, Kataloge der Institute und Seminare der Universität zu Köln (KUG), Bibliotheksverbund Bayern (BVB), Südwestdeutscher Bibliotheksverbund (SWB), Zeitschriftendatenbank (ZDB), Deutsche Nationalbibliothek, Gemeinsamer Bibliotheksverbund (GBV), Bibliotheksverbund NRW/RLP (hbz), Bibliotheksverbund Hessen (HeBIS), Bibliotheksverbund Berlin-Brandenburg (KOBV).

4 www.destatis.de/jetspeed/portal/cms; www.regionalstatistik.de/genesis/online;jsessionid=B5FC0B7D2244409DBE427717FFDD0442

5 Neue Armut, Dauer- und Massenarbeitslosigkeit, Prekariat; neue Medien, Zertifizierungsauflagen für Unternehmen der Sozialwirt- schaft, Reduzierung von Sozialleistungen und Hilfeleistungen, Arbeitsverdichtung/Arbeitskomplexität, BAT nach TVöD - geringere Wechselbereitschaft aufgrund von finanziellen Einbußen und Verlusten, Erhöhung der Anforderungen an Einrichtungen der Jugendhilfe, z.B. § 8a SGB VIII, Globalisierung und Rekrutierung ausländischer Arbeitskräfte in Arbeitsfeldern der Altenpflege und Pflege im Kran- kenhaus; persönliches Budget.

6 Der Mikrozensus zählt die Beschäftigungsverhältnisse, nicht aber, ob auch die dazugehörige fachliche Qualifikation vorhanden ist. Heimerziehung fällt unter die Kategorie "Sozialwesen" und wird nicht gesondert erhoben (vgl. Fuchs-Rechlin 2011: 45).

7 Aktuelle, aber lokal begrenzte Studie, die von verallgemeinerbaren Ergebnissen ausgeht. Sehr interessant für einen Einstieg in die komplexe Materie von Arbeitsmarkt, Arbeitsbedingungen und Situation der Fachkräfte (siehe Grote et al. 2011: 4 ff; http://www.anerkennung-sozial.de/2011/04/%E2%80%9Emacht-und-ohnmacht-in-der-sozialen-arbeit%E2%80%9C-gew-studie- zur-sozialen-und-beruflichen-lage-von-fachkraften-der-sozialen-dienste).

8 Auf Grundlage der Daten des Statistischen Bundesamtes, Bevölkerungsvorausberechnung, Variante "mittlere Bevölkerung, Unter- grenze".

9 Gruppe der Erwerbstätigen und die registrierten arbeitsfähigen Arbeitslosen (vgl. Weichert 2007: 17).

10 www.arbeitsagentur.de

11 Der Begriff "ältere ArbeitnehmerInnen" ist nicht eindeutig definiert, beginnt aber etwa zwischen dem 45. und dem 55. Lebensjahr (vgl. Weichert 2007: 17).

12 www.lebenslanges-lernen.eu

13 Fach- und Führungskräftemangel in Zusammenhang mit älterer Belegschaften war auf der Jahrestagung der Deutschen Hauptstelle gegen Suchtgefahren (DHS) vom 14.-16.11.2010 ein besonderes Thema, welches während dieser Veranstaltung insbesondere für das Arbeitsfeld der Suchtkrankenbehandlung diskutiert wurde.

14 www.arbeitsagentur.de

15 Eine gute Darstellung zu Ostdeutschland ist zu finden bei: Rauschenbach/Schilling 2008: 2ff.

16 U.a. Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetzt - KICK), Veränderungen im SGB VIII (z.B. § 35a SGB VIII), SGB XII, Veränderungen in der Gesetzgebung zur Kindertagesbetreuung (vgl. Kolven- bach/Taubmann 2006: 1048ff).

17 www.akjstat.uni-dortmund.de; www.fk12.tu-dortmund.de/cms/de/home/index.html; www.forschungsverbund.tu-dortmund.de

18 statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Arbeitslose-und-gemeldetes-Stellenangebot/Gemeldete- Stellen/Gemeldete-Arbeitsstellen-Nav.html

19 www.destatis.de/jetspeed/portal/cms

20 www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Presse/abisz/Mikrozensus,templateId=renderPrint.psml

21 Die Berechnung der Vollzeitäquivalente erfolgt auf Basis der Anzahl der Beschäftigten sowie des wöchentlichen Beschäftigungsumfangs und wird dann in Vollzeitstellen "umgerechnet" (vgl. Fuchs-Rechlin/Pothmann/Rauschenbach 2011: 82, Fußnote).

22 Der Begriff "Heim" repräsentiert heute nicht mehr eine homogene, eindeutig zu identifzierende Form der vollstationären Betreuung, so dass die sehr unterschiedlichen hier versammelten Formen nicht unmittelbar miteinander vergleichbar sind (vgl. Pluto u.a. 2007: 74).

23 Personal ohne Haushaltskräfte.

24 Bundesweit waren es 608.118 Beschäftigte bei 394.519 Vollzeitäquivalenten (a.a.O.).

25 Junge Menschen im Alter von 12 bis 21 Jahren (vgl. Fuchs-Rechlin 2011: 48f; Pothmann 2008: 5ff).

26 U3-Betreuung und Kindertagesbetreuung für Kinder unter 3 Jahren sowie Grundschulkinder (vgl. Fuchs-Rechlin 2011).

27 Inkraftteten: Anfang 2005 (vgl. BMFSFJ 2004: 4).

28 Inkrafttreten: 16.12.2008 (vgl. BMFSFJ 2004).

29 Kriterien der Bedarfserhebung der U3-Betreuung sind: Personalbedarf U3 bis 2013, Personalbedarf für Angebote im Kinder-

gartenalter, Ersatzbedarf aufgrund vorzeitigen Ausstiegs von Mitarbeitern, Ersatzbedarf aufgrund Berentung, Ausbau der Ganz-

tagsangebote im Kindergarten sowie der Angebote zur außerschulischen Betreuung von Schulkindern in Horten und Ganztagsschulen (vgl. Schilling 2011a: 2); siehe: 2. Zwischenbericht der Evaluation des Kinderförderungsgesetzes (KiföG).

30 Alter, Geschlecht, Beschäftigungsumfang etc. (vgl. Pothmann 2008: 11).

31 Geschlechterverteilung von 29% Frauen und 71% Männern (vgl. Pothmann 2008: 12f).

32 Personen der Altersgruppe 0 bis 27 Jahre (vgl. Pothmann 2008: 12f).

33 Zur Frage von Befristungs- und Teilzeitquoten von Beschäftigungsverhältnissen in sozialen Berufen unter den Aspekten Alter und Status als Berufseinsteiger sowie Kinder, Familie und Elternschaft siehe Fuchs-Rechlin 2011: 55ff.

34 Unter prekären oder atypischen Arbeitsverhältnissen werden Teilzeit-, Leiharbeits-, befristete Beschäftigungsverhältnisse und Minijobs zusammengefasst (vgl. Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung - IAB. In: Kölner Stadt-Anzeiger, 04.03.2011: 5).

35 "Suche Nebenjob ab 19 Uhr ... Fachliche Auswirkungen der Prekarisierung von Beschäftigungsverhältnissen in der Kinder- und Ju- gendhilfe" (Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ, Fachausschuss III "Qualifizierung, Forschung, Fachkräfte", Messe- katalog 2011: 102).

36 ohne die sogenannte Einzelfallhilfe.

37 vgl. Sponheuer 2009: 25; Schmidt 2009: 34; Stotz/Wedel 2009: 10, 19f; Mrozek 2009: 40; Scheller 2011a: 22. 23

38 2009 gab es an Fachhochschulen insgesamt 7.382 AbsolventInnen in den Diplom-Studiengängen, 3.057 AbsolventInnen in den Bachelor- Studiengängen, 385 AbsolventInnen in den Master-Studiengängen; an den Universitäten insgesamt 5.263 AbsolventInnen in den Diplom- und Magister-Studiengängen, 1.606 AbsolventInnen in den Bachelor-Studiengängen, 686 AbsolventInnen in den Master-Studiengängen (vgl. Schilling 2011a: 5).

39 Kinder- und Jugendhilfe ohne Kindertagesbetreuung, insbesondere Jugendarbeit und Hilfen zur Erziehung (vgl. Schilling 2011a).

40 KatHo NRW, AbsolventInnenbefragung des Studiengangs Soziale Arbeit, Dieter Brauns, 2010: unveröffentliche Ergebnisse; Auswer- tung liegt dem Autor vor (www.katho-nrw.de/katho-nrw/hochschule/hochschulentwicklung-evaluation).

41 www.his.de/pdf/pub_vt/22/2010-05-06_Vortrag_BAG_Tagung.pdf; www.his.de/absolventen

42 Konzept der International Labor Organisation - ILO (vgl. Bott/Hemrich/Zika 2011: 12).

43 Fachkraft: Mitarbeiter mit einem erworbenen Schulabschluss und/oder abgeschlossener Berufsausbildung, einem Abschluss als Meister, Techniker oder Fachwirt oder mit einem (Fach-)Hochschulabschuss. Führungskraft: Unternehmensangehörige, die Füh- rungsverantwortung übernehmen und/oder Einfluss auf die Unternehmenspolitik nehmen dürfen (vgl. Buckesfeld 2010: 8). Für die Jugendhilfe ergibt sich das Fachkräftegebot aus dem § 72 SGB VIII. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAG LJÄ) hat mit ihrer Handreichung "Das Fachkräftegebot des Kinder- und Jugendhilfegesetzes" von 02.2005 näheres dazu verbind- lich geregelt (vgl. BAG LJÄ 2005).

44 dejure.org/gesetze/SGB_VIII/72.html; 25.04.2011, 13:54 Uhr

45 Es wäre zu prüfen, ob diese Transformation auch für § 72 Abs. 3 SGB VIII gilt.

46 Durch die Festlegung der Leistungsmerkmale einer Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarung; im Rahmen der Erteilung der Betriebserlaubnis; über die Anerkennung und Förderung als freier Träger der Jugendhilfe; über die Definition von Nebenbestimmungen in Form von Auflagen zum Förderungs- und Anerkennungsbescheid (vgl. Mäßen 2009: 13).

47 www.institut-johnson.de

48 vgl. §§ 78b ff SGB VIII

49 Betriebserlaubnis gem. § 45 SGB VIII sowie Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarungen gem. §§ 78b ff SGB VIII zwischen dem freien Träger der Jugendhilfe (Einrichtung, Leistungserbringer) und dem örtlich zuständigen öffentlichen Träger der Jugendhilfe (Kommune, Leistungsträger).

50 www.bagljae.de

51 Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz - KJHG) (Bundestagsdrucksache 11/5948 vom 01.12.1989, Seite 97).

52 www.deutscher-verein.de

53 recht.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=2320021205103438063#det236104; 25.04.2011, 14:36 Uhr

54 Die Professionalisierungsquote gibt die Mengenrelation der Diplom-SozialpädagogInnen/-arbeiterInnen und Diplom-(Heil-)Pädagog- Innen mit (Fach-)Hochschulabschluss im Verhältnis zur Gesamtzahl der beschäftigten Fachkräfte an (vgl. Fuchs- Rechlin/Pothmann/Rauschenbach 2011: 83).

55 Der Mikrozensus unterscheidet nicht, wie die Kinder- und Jugendhilfestatistik, nach formaler fachlicher Qualifikation, sondern nach realer Tätigkeit der StelleninhaberInnen (vgl. Schilling/Wilk 2008: 14ff; Fuchs-Rechlin/Pothmann/Rauschenbach 2011: 84f).

56 Der Mikrozensus klassifiziert nach Wirtschaftszweigen und zählt das "Sozialwesen" zu den Dienstleistungen. Es umfasst: "Heime

(Jugendheime, Erziehungsheime, Altenwohn- und -pflegeheime, Wohnheime für behinderte Menschen), Einrichtungen zur Eingliederung und Pflege behinderter Menschen, Jugendzentren, Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen, Ambulante Soziale Dienste, Organisationen der freien Wohlfahrtspflege und Jugendhilfe" (Fuchs-Rechlin/Pothmann/Rauschenbach 2011: 85, Fußnote).

Fin de l'extrait de 146 pages

Résumé des informations

Titre
Fachkräftemangel in der stationären Jugendhilfe
Sous-titre
Eine Expertenbefragung im Bereich des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR)
Université
Leuphana Universität Lüneburg  (Weiterbildender Studiengang Sozialmanagement)
Note
1,7
Auteur
Année
2011
Pages
146
N° de catalogue
V182676
ISBN (ebook)
9783656066040
ISBN (Livre)
9783656066354
Taille d'un fichier
13177 KB
Langue
allemand
Mots clés
Sozialmanagement, Fachkräftemangel, stationäre Jugendhilfe, Praxisforschung, Landschaftsverband Rheinland, LVR
Citation du texte
Martin Scheller (Auteur), 2011, Fachkräftemangel in der stationären Jugendhilfe, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/182676

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