Personalausstattung als Qualitätsmerkmal für Kinderschutz?

Zur Möglichkeit und Notwendigkeit von Personalbedarfsermittlung im Jugendamt


Diplomarbeit, 2009

134 Seiten, Note: 1,1


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Vorwort

1 Aktualität und Brisanz des Themas Kindeswohlgefährdung
1.1 Beispiele für öffentlich diskutierte Fälle von Kindeswohlgefährdung
1.1.1 Jessica (7), Hamburg 2005
1.1.2 Kevin (2), Bremen 2006
1.1.3 Lea-Sophie (5), Schwerin 2007
1.2 Ursachen für ausgebliebene Hilfen der genannten Jugendämter
1.2.1 Hamburg
1.2.2 Bremen
1.2.3 Schwerin
1.3 Arbeitsaufkommen, personelle Situation, Fallzahlen
1.4 Zwischenergebnis: Hindernisse bei Ausübung des Schutzauftrages

2 Die Rolle des ASD bei Kinderschutzfällen
2.1 Rahmenbedingungen für die Arbeit des ASD
2.1.1 Allgemeine Aufgaben und Funktionen
2.1.2 Methoden und Standards für die Praxis
2.1.3 Spezielle Aufgaben und Funktionen bei Fällen mit Kindeswohlgefährdung.
2.1.4 Verfahren zur Einschätzung des Kindeswohls
2.1.5 Herausforderungen durch ein neues Kinderschutzgesetz
2.2 Öffentliche Sensibilisierung und Folgen für die Praxis in Jugendamt und ASD
2.3 Vorschläge zur Verbesserung des Kinderschutzes

3 Die Forderung nach mehr Fachpersonal im Zuge der öffentlichen Kinderschutzde­batte
3.1 Arbeitsaufkommen und personelle Ressourcen
3.1.1 Aussagen aus der Praxis zur Arbeitssituation und zur Personalbemessung
3.1.2 Zusammenhang von Belastung und Kinderschutzarbeit
3.2 Fazit: mehr Fachkräfte = besserer Kinderschutz?

4 Personalbedarfsermittlung im ASD
4.1 Angewandte Verfahren
4.1.1 Kriterien zu Personalbedarfsermittlung
4.1.2 Zeitkontingente für Aufgabenbereiche im ASD
4.1.3 Schlussfolgerung
4.2 Betriebswirtschaftliche Grundlagen
4.2.1 Allgemeine Aspekte zur Personalplanung.
4.2.2 Verfahren zur Personalbedarfsermittlung.
4.2.2.1 Intuitive Verfahren
4.2.2.2 Arbeitswissenschaftliche Methoden
4.2.2.3 Mathematische Verfahren
4.3 Sonderfall Soziale Arbeit?

5 Neue Ansätze zur Personalbedarfsermittlung im ASD
5.1 Vorstellung ausgewählter Ansätze
5.1.1 Caseload-Modell (Schnurr, ISA)
5.1.1.1 Zur Person
5.1.1.2 Hintergründe des Caseload-Modells
5.1.1.3 Verfahren
5.1.2 Arbeitszeit-Modell (Landes, ISS)
5.1.2.1 Zur Person
5.1.2.2 Hintergründe des Arbeitszeit-Modells
5.1.2.3 Verfahren
5.1.3 Prozessbezogenes Modell (Szlapka, INSO)
5.1.3.1 Zur Person
5.1.3.2 Hintergründe des prozessbezogenen Modells
5.1.3.3 Verfahren
5.1.4 Modell zur Personalbemessung mit Prozessoptimierung (GEBIT)
5.1.4.1 Zur Organisation
5.1.4.2 Hintergründe des Modells mit Prozessoptimierung
5.1.4.3 Verfahren
5.2 Vergleich und kritische Einschätzung der Modelle
5.3 Schlussfolgerungen für die Praxis

Zusammenfassung und Ausblick

Quellenverzeichnis

Verzeichnis derverwendeten Abkürzungen

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Anhangsverzeichnis

Vorwort

Personalausstattung als Qualitätsmerkmal für Kinderschutz? Diese Frage bil­det den Titel der vorliegenden Diplomarbeit und ist bewusst so formuliert, dass sie mehr als zwei abgegrenzte Antwortkategorien wie Ja oder Nein zulässt. Sie ist offen gegenüber differenzierten Auslegungsmöglichkeiten: In wie fern kann die Personalausstattung eines Jugendamtes ein Qualitätsmerk­mal für Kinderschutzarbeit sein?

Der engere Fokus liegt dabei auf zwei angrenzenden Forschungsfragen:

(1) Ist es überhaupt möglich im Feld der Sozialen Arbeit differenziert den Bedarf in Form einer angemessenen Zahl von Mitarbeitern zu erheben?
(2) Wenn es möglich ist, auf welche Weise kann sich dies auf die Qualität der Kinderschutzarbeit auswirken und ist es dafür unbedingt erforderlich?

Um Antworten zu finden, soll untersucht werden, wie die staatliche Kinder- und Jugendhilfe mithilfe der Auseinandersetzung über ihren Personalbedarf dem Wächteramt erfolgreich nachkommen kann und wie sich der Praxisalltag von Fachkräften in diesem Zusammenhang gestaltet.

Die zugrunde liegenden Fragen ergeben sich aus der aktuellen Debatte um die Herstellung von Qualität in der Sozialen Arbeit vor dem Hintergrund mehrerer tragischer Fälle von Kindeswohlgefährdungen in den vergangenen Jahren. Die Quellenlage zeigt, dass genau dieser Aspekt zwar für die gesamte Profession von großem Interesse ist, aber es derzeit mehr Fragen als Antwor­ten zu geben scheint. Dies bezieht sich insbesondere auf den Wunsch nach einem universellen Zahlenschlüssel für die Personalausstattung, denn für die effektive Erfüllung des Schutzauftrages fühlen sich die Allgemeinen Sozialen Dienste meist unterbesetzt und empfinden sich als „personell ausgehungert"1. Um von den Ausgangsfragen zu einem Ergebnis zu kommen, berücksichtigt diese Arbeit die relevanten Bezugspunkte: Vorfälle von Kindeswohlgefähr­dung mit öffentlichen Schuldzuweisungen gegenüber zuständigen Jugendäm­tern und Mitarbeitern, Handlungsmöglichkeiten von Allgemeinen Sozialen Diensten als ausführende Kraft des Jugendamtes in diesem Kontext, die Dis­kussion um die tatsächliche personelle Situation und die Forderung nach mehr Personal, die in der Praxis verwendeten Verfahren zur Personalbemes­sung und schließlich die fachlichen Lösungsvorschläge, die bisher entwickelt wurden. Diese Punkte gliedern die Arbeit in fünfAbschnitte.

Im ersten Kapitel steht die Aktualität und sozialpolitische Brisanz des über­geordneten Themas Kindeswohlgefährdung im Vordergrund. Drei besonders bekannte und tragische Fälle, die in den Medien fortwährend zitiert werden, sollen vorgestellt und mit dem Blick auf mögliches Versagen der Helfer oder des Hilfesystems untersucht werden. Aus dieser Untersuchung lassen sich dann Hindernisse für die Ausübung des Schutzauftrages ableiten.

Wenn es jedoch darum geht, welche Hilfen nicht eingesetzt wurden oder an welchen Stellen das Hilfesystem versagt hat, muss auch klar gestellt werden, welche Möglichkeiten und Verbindlichkeiten es generell für Mitarbeiter von Jugendämtern und Allgemeinen Diensten gibt, bei Kindeswohlgefährdung tätig zu werden. Dies geschieht im zweiten Kapitel, wobei darin abschlie­ßend Vorschläge von verschiedenen öffentlichen Stellen zur Verbesserung des Kinderschutzes dargestellt werden.

Wie schätzen Fachkräfte auf Grundlage der rechtlichen Möglichkeiten und Verbindlichkeiten ihre tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten ein? Im Zuge dieser Frage wird zumeist der Ruf nach mehr Personal laut. Ob personelle Aufstockung jedoch automatisch eine Verbesserung der Handlungsmöglich­keiten mit sich bringt, wird im dritten Kapitel näher beleuchtet. An dieser Stelle wird dargestellt, dass es eine gesetzliche Auflage zur Personalbemes­sung für Jugendämter gibt und wie es um die realen Arbeitsbedingungen aus Sicht der Mitarbeiter steht.

Die Form der aktuellen Umsetzung der gesetzlichen Vorgabe zur Personalbe­messung steht im vierten Kapitel im Vordergrund. Auf der einen Seite wer­den die in der Praxis verwendeten Verfahren zur Ermittlung des Personalbe­darfs vorgestellt und bezüglich ihrer Aussagekraft bewertet, auf der anderen Seite soll in einem interdisziplinären Exkurs der arbeitswissenschaftliche Rahmen, aus dem Personalbemessungsverfahren ursprünglich stammen, angerissen werden. Anschließend folgt eine Diskussion um die Möglichkeit zur Adaption von arbeitswissenschaftlichen Methoden für den Bereich der Sozialen Arbeit.

Die Verbindung von Arbeits- und Sozialwissenschaften kann im Ergebnis zu neuen, differenzierteren Ansätzen führen, die im letzten Kapitel als Lösungs- bzw. Antwortmöglichkeiten auf die Frage nach dem Zahlenschlüssel für die personelle Ausstattung vorgestellt werden. Dabei handelt es sich um die Modelle von Johannes Schnurr und ISA, Benjamin Landes und ISS, Marco Szlapka und INSO sowie vom Beratungsinstitut GEBIT. Es liegen deutliche Unterschiede sowohl zu den bisherigen Verfahren zur Personalbemessung als auch untereinander vor. Die Vorteile sowie die Lücken dieser Konzepte wer­den in einem direkten Vergleich und einer kritischen Bewertung deutlich. Im letzten Schritt wird der Nutzen, den diese Konzepte für die Praxis bieten, her­ausgestellt und die Möglichkeiten zur Umsetzung diskutiert. Ferner wird erläutert, in wie weit dadurch die Qualität der Sozialen Arbeit sichergestellt werden kann und Personalbemessung auf diese Weise tatsächlich ein Quali­tätsmerkmal für Kinderschutz darstellt.

Die fachlichen Informationen wurden gewonnen, indem unterschiedlichste Belege aus Internetrecherchen, Beiträgen und Aufsätzen aus Fachzeitschrif­ten zur Sozialen Arbeit, sowie aus Lehrbüchern, Handbüchern, Broschüren, Tagungsberichten und einem Expertengespräch zusammengetragen wurden. Insbesondere das Zurückgreifen auf Internetquellen war aufgrund der Aktua­lität des Themas nötig. So stützt sich auch die Darlegung der neuen Ansätze zur Personalbedarfsermittlung überwiegend auf Daten, die im Internet zugänglich sind, aufBeiträge aus Fachzeitschriften und einer Tagungspublika­tion und dem persönlichen Besuch eines Beratungsinstitutes.

Die Datenlage impliziert, dass in diesem Themenbereich sowohl weiterer Forschungsbedarf als auch Bedarf an weiterem wissenschaftlichem Aus­tausch und an Publikationen besteht. Die vorliegende Arbeit leistet in diesem Zuge einen Beitrag für den aktuellen Diskurs und die Praxis: Sie bietet eine Bestandsaufnahme der aktuellen Situation von Sozialer Arbeit in Jugendäm­tern und ASD bezogen auf Kinderschutz sowie einen Überblick mit kritischer Einschätzung zu bisher gegebenen Lösungsvorschlägen. Nach den derzeitigen Recherche-Ergebnissen liegt eine fachliche Zusammenfassung in dieser Form noch nicht vor. Daher kann diese Arbeit als Anregung verstanden werden, diese Lücke zu schließen.

Abschließend ist noch auf formelle Tatsachen hinzuweisen: Aus Gründen der Lesbarkeit wurde auf die zweigeschlechtliche Schreibweise von personellen Begriffen verzichtet. Die männliche Schreibweise ist in diesem Fall mit neu­traler Intention versehen und soll sowohl die weibliche als auch die männli­che Begriffsform beinhalten. Des Weiteren werden fachbezogene Abkürzun­gen verwendet, die im Abkürzungsverzeichnis zu finden sind, z.T. sind sie zusätzlich unmittelbar erläutert.

1 Aktualität und Brisanz des Themas Kindeswohlgefähr­dung

„Eltern ließen Dreijährige verhungern"2 lautet die Überschrift eines Artikels vom 13.08.2009 auf der Internetseite der Süddeutschen Zeitung. Diese Nach­richt beschreibt den jüngsten Fall von Vernachlässigung eines Kleinkindes mit Todesfolge. Das betroffene Mädchen namens Sarah aus Thalmässing in Landkreis Roth starb nach Einlieferung in eine Nürnberger Klinik an den Fol­gen von Unter- und Mangelernährung. Die Familie wurde über mehrere Jahre hinweg vom Jugendamt betreut, doch diese Tatsache konnte den tragischen Ausgang nicht verhindern. Gegen die Eltern erging Haftbefehl wegen gemein­schaftlichen Totschlags durch Unterlassung. Dieser Fall ist einer der derzeit aktuellsten aus einer Reihe von bundesweit durch Medien bekannt geworde­nen Fällen von Kindeswohlgefährdung. Der erste Fall, der in dieser Form in den öffentlichen Fokus rückte, geschah 1994 in Osnabrück. Dort wurde ein Baby von der Mutter derart unzureichend versorgt, dass es an den Folgen starb, obwohl die Mutter vom Jugendamt und einer Sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) betreut wurde. In diesem Fall wurde im Nachhinein deutlich, dass die Hilfe des Jugendamtes nicht annähernd intensiv genug war und Fehler bei der Einschätzung der familiären Situation begangen wurden. Um zu untersuchen, welche Fehler auf Seiten der Jugendämter im Kontext von Kindeswohlgefährdung auftreten können, sollen nun drei besonders tra­gische Fälle aus den letzten Jahren vorgestellt und die jeweilige Rolle des zuständigen Jugendamtes in Form einer Ursachensuche genauer analysiert werden.

Neben der Tatsache, dass bei diesen Fällen Kinder gestorben sind, ist auch die Vielzahl der Berichterstattungen und die detaillierten Darstellungen der Fall­ereignisse an sich ein deutlicher Hinweis für das gesellschaftliche Interesse, die ständige Aktualität und die politische Brisanz des Themas Kindeswohlge­fährdung.

1.1 Beispiele für öffentlich diskutierte Fälle von Kindeswohlge­fährdung

Seit dem erwähnten „Osnabrücker Fall" im Jahre 1994 wurden weitere Fälle mit besonders tragischem Ausgang über Fernsehen, Internet und Printme­dien bekannt und in Öffentlichkeit und Fachwelt heftig diskutiert. Die bekanntesten Fälle sind u.A. der von Lea-Sophie aus Schwerin im Jahre 2007, von Kevin aus Bremen im Jahre 2006 und von Jessica aus Hamburg im Jahre 2005. Diese werden wiederholt in (Online-) Zeitungsartikeln oder TV-Berich- ten erwähnt, wenn neue Fälle bekannt werden. Es gab jeweils eine sehr intensive politische und öffentliche Diskussion und es folgten strukturelle und politische Konsequenzen. Hindernisse für wirksamen Kinderschutz - auch in personeller Hinsicht - lassen sich an diesen Beispielen besonders deutlich zeigen. Aus diesem Grund werden die Ereignisse zunächst anhand der Pressebeiträge zusammengetragen und anschließend die Verantwortlich­keiten im Einzelnen erläutert.3 Die öffentlich zugänglichen Berichte aus den Onlineausgaben verschiedener Tageszeitungen und Nachrichtenmagazine (Spiegel, die Welt, Süddeutsche Zeitung, die Zeit, FAZ, Stern etc.) dienen als Quelle für die Ereignisabrisse der einzelnen Fälle. Sie liefern - mit zum Teil emotionalem Blickwinkel - die wichtigsten Fakten, und eine reflektierte inhaltliche Wiedergabe zeichnet somit ein soweit wie möglich vollständiges Bild der Vorfälle. Einschränkungen bezüglich Vollständigkeit und Realitätsge­halt sind hier wie bei anderen Presserecherchen auch zu berücksichtigen.

1.1.1 Jessica (7), Hamburg 2005

Jessica wurde in der elterlichen Hochhauswohnung im Hamburger Stadtteil Jenfeld entdeckt. Die Siebenjährige verhungerte und starb durch Ersticken an ihrem Erbrochenen, weil sie eine viel zu große Menge Nahrung in einer einzi­gen Mahlzeit bekam. Sie wog zum Zeitpunkt ihres Todes nur noch 9,6 Kilo­gramm. Die Eltern misshandelten ihre Tochter und hielten sie mehrere Jahre in ihrem Zimmer eingesperrt, dessen Fenster zugeklebt waren Im Winter wurde nicht geheizt und sie enthielten ihr Nahrung und Getränke vor. Die Nachbarn wussten weder von der Existenz des Mädchens noch von ihrem Leiden.

So kam es auch zu keinen Hinweisen beim zuständigen Jugendamt. Dennoch wurde der Behörde zeitweise die Schuld am Tod des Mädchens zugeschrie­ben. Der Stadtteil Jenfeld ist laut Presseberichten bekannt als ein „schwieri­ger“:

„Jenfeld rangiert überall ganz hinten: 16,4 Prozent der Bewohner des Stadtteils sind Sozi­alhilfeempfänger. Die Arbeitslosigkeit liegt weit über dem Durchschnitt, die Kriminalität ist höher. Die Chancen sind geringer. Es ist das typische Bild einer Großstadt: Den meisten Menschen geht es gut, die anderen leben im Ghetto.“4

Im selben Haus wurden zwei Familien vom ASD betreut, aber da sich weder die Eltern von Jessica noch andere Verwandte oder Anwohner an die Behörde wandten, gab es in diesem Fall keine Hilfen. „Aber wir können nur tätig wer­den, wenn wir etwas wissen“5 gab der Sozial- und Jugenddezernent de Vries des Bezirks Wandsbek, zu dem Jenfeld gehört, gegenüber der Presse an. Die einzigen Kontakte zwischen Familie und Behörde kamen zustande, als Jessi­cas Nichterscheinen zur Einschulung mit einem Mahnschreiben und einem Bußgeldbescheid quittiert wurde. Dies wurde jedoch im Anschluss nicht näher verfolgt. Weiterhin gab es im Vorfeld eine Akte über die Familie, bzw. über die Mutter und ihren ehemaligen Ehemann sowie deren Kinder, die jedoch geschlossen wurde, nachdem ein Kind zur Adoption freigegeben wurde und zwei weitere Kinder dem Vater zugesprochen wurden. Die Bezie­hung mit dem Vater von Jessica war laut Medienberichten nicht intakt. Insge­samt brachte Jessicas Mutter vier Kinder zur Welt, aber keines davon war „gewollt“.6

Häufig verbrachte die suchtkranke Mutter ihre Zeit ab mittags in einer Wirt­schaft direkt gegenüber des Gebäudes, in dem sich der ASD befindet. De Vries äußert hierzu: „Sie hätte nur über die Straße gehen und drei Stockwerke hochfahren müssen“7.

Die 36jährige Mutter und der 50jährige Vater von Jessica wurden im Novem­ber 2005 vom Hamburger Landgericht wegen Mordes durch Unterlassen und Misshandlung Schutzbefohlener zu lebenslanger Haft verurteilt.8 Auf kommu­nalpolitischer Ebene gab es keine unmittelbaren Folgen, da das Jugendamt laut eigenen Angaben keine Hinweise vorliegen hatte, die versäumt oder ver­folgt werden konnten. Dennoch wurde im Anschluss von den Oppositions­fraktionen ein Sonderausschuss gegründet, der die Umstände der Hamburger Jugendhilfe und der Kooperation mit angrenzenden Institutionen analysierte (s. Kap. 1.2).

1.1.2 Kevin (2), Bremen 2006

Am 10. Oktober 2006 öffneten Polizeibeamte in Begleitung einiger Mitarbei­ter des Jugendamtes Bremen die Tür der Wohnung, in der Kevin mit seinem Vater wohnte. Im Kühlschrank wurde die Leiche des Zweijährigen mit zahlrei­chen Knochenbrüchen und Kopfverletzungen aufgefunden. Das Verletzungs­bild zeigte, dass der Junge zuvor körperlich schwer misshandelt worden war. In einem Pressebericht wird dieser Fall mit „Chronik eines vermeidbaren Todes"9 überschrieben. Vermeidbar war der Tod von Kevin, da laut anschlie­ßender Untersuchung viele Hinweise auf akute Kindeswohlgefährdung vorla­gen, diese führten aber nicht zu rettenden Maßnahmen der zuständigen Behörde. Zur Verdeutlichung sollen die Ereignisse im Fall Kevin nachfolgend dargestellt werden, wobei beim Begriff des Vaters der Ziehvater von Kevin gemeint ist. Ermittlungen ergaben, dass Kevin nicht der leibliche Sohn war. Kevin wohnte mit seinen drogenabhängigen Eltern in einem Wohnhaus im Bremer Stadtteil Gröpelingen, bei dem es sich nach Presse-Beschreibungen um einen sozialen Brennpunkt handelt10. Er kam als Frühgeburt im Januar 2004 zur Welt und musste im Anschluss mit seiner Mutter an einer über mehrere Monate andauernden Entgiftungstherapie teilnehmen. Im August 2004 griff die Polizei die immer noch drogensüchtige Mutter mit ihrem Baby auf, Kevin kam daraufhin ins Krankenhaus. Er hatte mehrere Knochenbrüche, die auf Misshandlung hindeuteten. Daher wurde er im Anschluss für sechs Wochen in einem Kinderheim untergebracht. Dort wurde er körperlich wie­der gesund. Doch nach den sechs Wochen im Kinderheim gelangte er auf­grund der Entscheidung des Familienkrisen-Dienstes wieder in die Obhut sei­ner Eltern. Nach einer weiteren Entgiftungstherapie der Mutter und einer gemeinsamen Eltern-Kind-Therapie an der Ostsee verstarb die Mutter am 12. November 2005 plötzlich aus bislang noch ungeklärter Ursache. Ein Fremd­verschulden war laut Notarzt nicht auszuschließen und der Vater von Kevin geriet unter Verdacht. Seither läuft gegen ihn ein Ermittlungsverfahren. Er musste sich nach diesem Vorfall zwangsweise in eine psychiatrische Klinik begeben und absolvierte anschließend eine Methadon-Therapie. Während dieser Zeit lebte Kevin wieder in dem Kinderheim, in dem er schon im Jahr zuvor untergebracht worden war. Gegen den Rat der Kinderheimmitarbeiter wurde der Junge aber schon nach zwei Wochen wieder dem Vater übergeben, obwohl dieser sich noch im Methadon-Programm befand und wegen Körper­verletzung vorbestraft war. Kevin war zu diesem Zeitpunkt sehr schwach und zeigte körperliche, motorische und sprachliche Entwicklungsdefizite, zudem wies er Spuren körperlicher Misshandlung auf. Diesen Befund und den Wunsch, den Jungen weiter in der Einrichtung zu betreuen, haben Mitarbeiter des Heims auch dem Amt für Soziale Dienste mitgeteilt.

Bremens Bürgermeister, Kuratoriumsmitglied des gemeinnützigen Trägerver­eins des Kinderheims, ist von Vorstandsmitgliedern auf mehrere übereilte Rückführungen von Kindern in die Obhut der Eltern hingewiesen worden. Daraufhin kontaktierte dieser die Senatorin Röpke. Doch den Hinweisen wurde nicht ausreichend nachgegangen; Kevin wurde nicht in Augenschein genommen. So gab Bürgermeister Böhrnsen gegenüber der FAZ an:

Karin Röpke hat mir mehrfach versichert, den Sorgen und aufgeworfenen Fragen sei gründlich nachgegangen worden. Sie habe alles Notwendige in ihrer Behörde veranlaßt'. Doch 'im Ergebnis ist das dringend und zwingend Nötige offenkundig nicht oder nicht nachhaltig genug geschehen'".11

Trotz der massiven Einsprüche des Heimleiters wurde Kevin in der folgenden Zeit von seinem Vater zuhause betreut. Die Beurteilungen des Amtes für soziale Dienste lauteten, dass alles in Ordnung sei. Im anschließenden Verfah­ren gaben die Senatorin und der Bremer Jugendamtsleiter an, von dem Ermittlungsverfahren gegen den Vater und dessen Vorstrafen keine Kenntnis gehabt zu haben.

Nach einer Meldung der besorgten Bewährungshelferin des Vaters im Januar 2006, wurde die Erziehungsfähigkeit des Vaters im Sozialamt diskutiert, was dazu führte, dass er Erziehungshilfe in Form einer Tagesmutter gestellt bekam. Doch hier erschien Kevin nur unregelmäßig. Bei einem Besuch stellte die Tagesmutter Verletzungen bei Kevin fest und suchte mit ihm daraufhin einen Kinderarzt auf. Der Arzt weigerte sich jedoch, Kevin zu behandeln, da die Tagesmutter kein Recht habe, ihm das Kind ohne Einwilligung des Vaters vorzustellen. Diese Auffassung teilte der Casemanager und forderte in diesem Zuge die Tagesmutter auf, Kevin unverzüglich an den Vater zu übergeben.

Der Vater nutzte verschiedene Ausreden für das weitere Nichterscheinen sei­nes Sohnes bei der Tagesmutter, u.A. dass er mit ihm zur Großmutter außer­halb der Stadt ziehen wolle. Danach wurde die Tagespflege abgebrochen. Den Fragen der zuständigen Familienrichterin nach Kevins Zustand begegnete das Jugendamt stets mit zufriedenstellenden Antworten.

Im April 2006 beschlossen Mitarbeiter des Sozialamtes eine notwendige Frühförderung für Kevin und sahen den Zweijährigen zu diesem Zeitpunkt zum letzten Mal.

Im Juli teilte die Frühförderstelle mit, dass Kevins Vater die Angebote nicht wahrnähme, was der mittlerweile bestimmte Amtsvormund erst zwei Monate später erfuhr. Auch Kevins Großmutter hatte ihren Enkel seit Anfang Juli nicht mehr gesehen und teilte dies kurz darauf mit.

Aus diesen Gründen wurde am 18. September 2006 der Entschluss gefällt, das Kindeswohl sei gefährdet und ein Verfahren beim Familiengericht einge­leitet, bei dem am 2. Oktober eine Entscheidung fiel. Kevin sollte fortan in einer Pflegefamilie untergebracht und zu diesem Zweck aus der väterlichen Wohnung abgeholt werden. Dieses Urteil ist erst weitere 8 Tage später voll­streckt worden, als die eingangs erwähnten Beamten die Wohnung des Vaters aufsuchten und feststellen mussten, dass Kevin bereits tot war. Der Vater war bei der Auffindesituation anwesend und gab zuerst an, es solle sich um einen Unfall gehandelt haben, verweigerte aber in der Folge die Aussage.12 Anschließend wurde gegen ihn wegen dringenden Verdachts der Misshand­lung Schutzbefohlener und wegen Totschlags ermittelt. Ein parlamentari­scher Untersuchungsausschuss befasste sich mit dem Fall. In der Folge wurde gegen die Bremer Sozialbehörde wegen Verletzung der Fürsorgepflicht ermit­telt. Laut Aktenlage ist Kevin trotz zahlreicher Warnungen an seinen Vater zurückgegeben worden, was noch genauer zu untersuchen galt, um konkrete Personen als Schuldige zu identifizieren.13

Zwischenzeitlich ist die zuständige Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales der Stadt Bremen Karin Röpke von ihrem Amt zurückge­treten und nennt als Grund in ihrer Rücktrittserklärung die folgenschweren Ereignisse im Fall Kevin.14

Des Weiteren ist zwei Tage nach dem Rücktritt der Senatorin der Leiter des Jugendamtes vom Dienst suspendiert worden,15 da er die Kürzung der Mittel durchsetzte, die für die Unterbringung von Kindern in Heimen zur Verfügung stehen16 und ihm somit eine Mitverantwortung an der Tatsache zugeschrie­ben wurde, dass Kevin unter Betreuung seines Vaters statt der des Kinderhei­mes stand.

Im Dezember 2007 wurde Anklage gegen zwei Mitarbeiter des Bremer Jugendamtes wegen fahrlässiger Tötung des zweijährigen Kevin durch Unter­lassen erhoben. Dabei handelte es sich um den Sachbearbeiter des Falles sowie den Amtsvormund. Die Staatsanwaltschaft warf den Angeklagten vor, dass trotz zahlreicher Alarmzeichen versäumt wurde, dass Kind in schüt­zende Obhut zu nehmen.17

Im Juli 2009 ist das Verfahren gegen die beiden Angeklagten noch immer nicht eröffnet worden, was die Bremer CDU dazu bewegte, eine Beschleuni­gung des Strafverfahrens zu fordern und Justizsenator Nagel von der SPD mit politischen Konsequenzen zu drohen, sofern das Verfahren nicht bis Oktober 2009 eröffnet werde.18 Dieser Termin ist bisher nicht eingehalten worden und die Eröffnung des Verfahrens ist aktuell für April 2010 angekündigt. Der ehemalige Amtsvormund von Kevin betont im Vorfeld, dass er täglich an den Tod des kleinen Kevin erinnert werde und es für ihn eine erhebliche persönli­che Belastung darstelle, dass der Tod nicht verhindert wurde. Aus seiner Sicht trug die unzumutbare Arbeitsbelastung durch die unüberschaubare zu betreuende Fallzahl (bis zu 650) eine wesentliche Schuld an den tragischen Ereignissen.19

Schlussfolgernd wird im Fall Kevin eine beträchtliche Mitschuld von Mitarbei­tern des Jugendamtes deutlich. So räumt selbst die zurückgetretene Sozialse­natorin Röpke laut SPIEGEL ONLINE Versäumnisse der Behörde ein.20 Die Ursache des Fehlverhaltens ist zwischenzeitlich öffentlich diskutiert worden. Dieser Aspekt soll jedoch erst unter Punkt 1.2.2 näher dargestellt werden.

1.1.3 Lea-Sophie (5), Schwerin 2007

Die ersten beiden Lebensjahre verbrachte Lea-Sophie bei ihren Großeltern. Diese hatten das Mädchen zu sich genommen, weil sie ihrer - zum Zeitpunkt von Lea-Sophies Geburt 18-jährigen - Tochter und ihrem zwei Jahre älteren Lebensgefährten die Versorgung und Erziehung des Kindes nicht zutrauten. Doch nach zwei Jahren nahmen die Eltern von Lea-Sophie ihre Tochter zuneh­mend in ihre eigene Obhut, obwohl die Großeltern dagegen waren. Im Zuge der Auseinandersetzungen darüber, wer für das Mädchen besser sorgen könne, untersagten die Eltern den Großeltern den Zutritt zu ihrer Wohnung. Beide bezogen staatliche Leistungen im Rahmen von Harz IV. Die Wohnsitua- tion gab keinen Anlass zur Sorge. Doch es gab zunehmend Hinweise auf eine Überforderung der Eltern. So meldeten sie Lea-Sophie von der Kindertages- Stätte ab und gingen mit ihr nicht zu den vorgeschriebenen ärztlichen Unter­suchungen. Als dann im September 2007 der Bruder Justin geboren wurde, begann die tatsächliche Vernachlässigung der Tochter.

Lea-Sophie verweigerte seitdem die Nahrungsaufnahme und zeigte immer stärkeres Trotzverhalten, mit dem die Eltern nicht umgehen konnten. Um sich für ihr und das Verhalten der Tochter nicht stetig rechtfertigen zu müssen, zogen sie sich sozial zurück und ließen niemanden mehr in die eigene Woh­nung. Dabei hat das Verhalten des Großvaters auch zu dieser Zuspitzung geführt, da er auf seine Tochter und den Lebensgefährten ständig Druck aus­übte und versuchte, das Paar unentwegt aufzusuchen. Dies empfand das Paar als Bedrohung. So teilte der Großvater in letzter Konsequenz seine Bedenken dem Jugendamt mit und suchte die Behörde in den folgenden Wochen mehr­fach auf.21

Im Fall Lea-Sophie wurde jedoch keine Akte angelegt. Bei den nachfolgenden Untersuchungen des Falles stellte sich heraus, dass verschiedene Mitarbeiter des Jugendamtes sich zwar Vermerke notiert hatten, diese aber jeweils lose und jeder in eigene Mappen abgelegt hatten. So wurden dem Amt im Untersu­chungsbericht schwerwiegende Fehler22 zugeschrieben.

Lea-Sophie wurde nicht zuhause aufgesucht und in Augenschein genommen. Im November 2007, nur zwei Monate nach Geburt ihres jüngeren Bruders Justin, war das Mädchen derart entkräftet, dass sie in Ohnmacht fiel. Darauf­hin brachten ihre Eltern sie in ein Krankenhaus, wo sie dann verstarb. Sie wog zu diesem Zeitpunkt nur noch 7,3 Kilogramm, was etwa der Hälfte des durchschnittlichen Gewichts eines fünfjährigen Kindes entspricht. Ihr Körper war stark beschmutzt und es zeigten sich viele Druckgeschwüre, ein Hinweis dafür, dass hier Vernachlässigung in sehr schwerer Form stattgefunden haben muss. Lea-Sophie verbrachte die meiste Zeit liegend, was zu den Geschwüren führte. Sie starb laut Staatsanwaltschaft an den Folgen von wochenlang andauernder mangelnder Nahrungszufuhr einen Tod durch Verhungern und Verdursten.23 Noch am gleichen Tag wurde Justin in die Obhut einer Pflegefa­milie übergeben.

Im Juli 2007 wurde gegen die Eltern von Lea-Sophie Urteil erlassen. Sie wur­den wegen Mordes aus niederen Beweggründen zu einer Haftstrafe von elf Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Dabei stehen die niederen Beweg­gründe als minderschwere Form dem Mord aus Grausamkeit gegenüber. Die Eltern hätten - aus Furcht, ihr Ansehen zu verlieren und davor, dass ihnen ihr Sohn Justin weggenommen werde - den Tod ihrer Tochter billigend in Kauf genommen. Sie wollten das Mädchen nicht aus Grausamkeit mit Mordabsich­ten töten, erklärte der Richter in der Verhandlung.24

Unter den Schweriner Bürgern wurde die Forderung laut, den Oberbürger­meister Norbert Claussen (CDU) wegen des Versagens der Behörden abzu­wählen. Er äußerte sich nach dem Tod des Mädchens gegenüber der Öffent­lichkeit mit völlig unpassenden Begrifflichkeiten25 und Sozialdezernent Her­mann Junghans (CDU) zeigte sich dem Sachverhalt gegenüber in einem Inter­view des NDR nur unzureichend informiert bzw. interessiert26. Sieben Wochen später entband der Oberbürgermeister den Sozialdezernent Her­mann Junghans und die Jugendamtsleiterin Heike Seifert vorläufig ihrer Auf­gaben. Daraufhin gab der in diesem Fall stark kritisierte Junghans, dem auch das Jugendamt unterstand, im Januar 2008 seinen von vielen Seiten geforder­ten Rücktritt bekannt.27

Im April 2008 wurde OB Claussen per Bürgerentscheid abgewählt, was laut Presseberichten hauptsächlich seinem Verhalten im Fall Lea-Sophie zuge­schrieben wurde.28

1.2 Ursachen für ausgebliebene Hilfen der genannten Jugendäm­ter

Die in den Fallbeispielen zuständigen Jugendämter gerieten stark in die Kritik von Bürgern und Politikern. Dabei ging es v.A. um die begangenen Fehler und Versäumnisse, die an den Todesfällen der betroffenen Kinder Schuld trugen. Wie es im Einzelnen dazu kam, dass keine rettenden Maßnahmen eingeleitet wurden, soll nun genauer beleuchtet werden.

1.2.1 Hamburg

In den Zeitungsberichten ist erwähnt, dass Jessicas Nichterscheinen zur Ein­schulung von der Schulbehörde zwar mit Mahnschreiben und Bußgeld geahn­det wurde, aber es findet sich kein Hinweis darauf, dass diese Information an das Jugendamt weitergeleitet oder dort näher beachtet wurde. Ebenso wurde die Familiensituation nicht weitergehend geprüft, nachdem das erste Kind von Jessicas Mutter zur Adoption und zwei weitere Kinder ihrem Vater zuge­sprochen wurden. Die Akte der Familie wurde danach nicht fortgeführt. Wäre die Familie anschließend erneut aufgesucht und das Kind in Augenschein genommen worden, dann hätte eine Chance bestanden, dass der Zustand des Kindes aufgefallen wäre und daraufhin hätten wiederum entsprechende Hil­femaßnahmen eingeleitet werden können. Doch dazu kam es wegen man­gelnder Kommunikation der Behörden untereinander nicht.

Es wurde ein Sonderausschuss Jessica gegründet, dem von den Oppositions­fraktionen Hamburgs nach Analyse der behördlichen Situation einen „Master­plan Kinderschutz"29 vorgelegt wurde. Dieser Eckpunkteplan beschreibt zwar nicht die genauen Umstände im Fall Jessica, aber dennoch generelle Mängel im betreffenden Behördensystem und formuliert entsprechende Forderun­gen. Diese lassen - aufgrund der Tatsache, dass dieser Plan in direkter Reak­tion auf den Fall erstellt wurde - Rückschlüsse auf mögliche Ursachen für die ausgebliebenen Hilfen im Fall Jessica zu.

Die Defizite im Hilfesystem lägen v.A. darin, dass Vernachlässigung oft nicht erkannt werde, es eine hohe Dunkelziffer von Vernachlässigung und Miss­handlung von Kindern gebe, zu wenig aufsuchende Familienarbeit stattfände und keine klaren Ansprechpartner bei Erkennen von Vernachlässigung bekannt seien. Weiterhin sei keine Kooperation von beteiligten Einrichtungen gegeben und die Qualität der Sozialen Arbeit nicht sichergestellt, was größ­tenteils an der unangemessenen personellen Besetzung im bezirklichen Gesundheitsdienst und der Allgemeinen Sozialen Dienste läge.30 Aus diesen Gründen fordert die SPD Hamburg:

„1. Ausbau eines niederschwelligen Hilfesystems und der aufsuchenden Hilfe

a. Prävention beginnt in der Schwangerschaft - Familienhebammen und andere Familien­helferprojekte ausbauen

b. Krippenplätze und Ganztagskitaplätze ausbauen

c. Ausbau und Zusammenschluss von Einrichtungen zu Kinder- und Familienhilfezentren

2. Anzeichen für Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern sicher und früh erkennen, Hilfen schnell einleiten - Dunkelfeld aufhellen - Sekundärprävention ausbauen

a. Öffentliche Aufmerksamkeit erhöhen - Dunkelfeld aufhellen - zentrale Polizeidienst­stelle wie in Berlin einrichten

b. Alle Professionen sensibilisieren, die mit Kindern und Familien zu tun haben - niemand darf wegsehen oder Anzeichen übersehen (Leitfäden erstellen bzw. überarbeiten)

c. Kompetenzzentrum UKE unterstützen

d. Risikofaktoren in der Familie sicher und früh erkennen - stark belasteten Familien schnell verbindliche Hilfe zukommen lassen

e. Gefährdete Kinder durch verbindliche Vorsorgeuntersuchungen (U-Untersuchungen) sicher und früh erkennen

3. Klares, zielgerichtetes und verbindliches Handeln im Hilfesystem

a. Hilfesystem muss erreichbar sein und darf nicht loslassen, bis die Situation der Familie geklärt und das Kind sicher ist - Akteure und Instanzen vernetzen - Case-Management und Familienakten einführen - klare Handlungsabläufe und Verantwortlichkeiten schaf­fen - Verletzung der Schulpflicht verbindlich nachgehen- gegenseitige Information (Rück­koppelung) der Beteiligten sicherstellen

b. Arbeit der Bezirklichen Fachkommissionen unterstützen

c. Arbeit und Aufgaben der Familiengerichte muss bekannter werden („Familiengericht... hat die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen")

d. Arbeitsfähigkeit der Jugendämter sicher stellen - Personelle Ausstattung ASD korrigie­ren

e. Schwächenanalyse und daraus folgende Schlussfolgerungen über die Arbeit der Jugend­ämter dringend erforderlich.

f. Klarheit über die rechtlichen Möglichkeiten herstellen (Konsequente Schulung und regelmäßige Weiterbildung strittig: anwaltliche Vertretung der Jugendämter vor Gericht) - Rechtliche Stellung des Kindes vor Gericht stärken - Verfahrenspflegschaften ausbauen - Gefährdung des Kindswohls rechtlich genauer fassen

g. Qualitätsoffensive bei Freien Trägern erforderlich. Qualität der freien Träger der Jugendhilfe zertifizieren"31

Die umfangreichen Forderungen der SPD lassen schließen, dass tatsächlich Verbesserungen im Hilfesystem notwendig sind, um weiteren Fällen wie dem von Jessica vorzubeugen. Konkrete Vorschläge zur Umsetzung der Forderun­gen finden sich bei den Ausführungen jedoch nur in Ansätzen.

Bei einem Abgleich der Vorfälle bis zu Jessicas Tod mit den o.g. Lückenbe­schreibungen wird deutlich, dass - neben den ausgebliebenen Anzeigen von Außen auf mögliche Kindeswohlgefährdung - die beschriebenen Lücken im Hilfesystem, wie mangelnde Kooperation von Einrichtungen, Institutionen, Behörden sowie die unzureichende personelle Ausstattung und die damit verbundene Überlastung der Mitarbeiter im ASD eine Mitschuld am Tod von Jessica trugen. In diesem Fall ist insbesondere der Nicht-Austausch zwischen Schulbehörde und Jugendamt sowie der verfrühte Abschluss der familiären Betreuung ausschlaggebend. Dies sind strukturelle Probleme und können nach dem aktuellen Stand der Informationen keinem einzelnen Mitarbeiter vorgeworfen werden.

1.2.2 Bremen

Im Fall Kevin fällt zunächst auf, dass der ASD, insbesondere der zuständige Casemanager, jegliche Hinweise von Außen ignoriert hat. Die Bedenken der Leitung des Kinderheimes, in dem Kevin zwei Mal untergebracht war, führten zu keiner Überprüfung. Die Aufforderung des Casemanagers an die Tages­mutter, Kevin nach dem gescheiterten Arztbesuch unverzüglich an seinen Vater zu übergeben, die verzögerte Mitteilung an den Vormund über Kevins Nichterscheinen bei der Frühförderung zeigen, dass die Gefahr für Gesund­heit und Leben des Jungen nicht ernst genommen wurde. Aber auch andere Beteiligte haben trotz der offenkundig mangelhaften körperlichen Verfassung nicht gehandelt. Dazu kommen noch weitere strukturelle Probleme, die eine Rettung von Kevin verhindert haben. Um die Verantwortlichkeiten detailliert zu bestimmen und zu einem strafrechtlichen Urteil sowie zu politischen Kon­sequenzen zu kommen, beschloss die Bremische Bürgerschaft am 2. Novem­ber 2006, einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Dieser untersuchte, in wie weit die Amtsvormundschaft und die Kindeswohl­sicherung durch den ASD vernachlässigt wurden und legte nach Abschluss der Untersuchungen einen mehr als 320 Seiten umfassenden Bericht32 vor. Die Ergebnisse sollen an dieser Stelle zusammenfassend dargestellt werden33.

„Dem Casemanager sind bei der Fallbearbeitung gravierende Fehler unterlaufen. Insbe­sondere die mangelhafte Risikoeinschätzung sowie die nicht vorhandene Fallsteuerung und Kontrolle dürften maßgeblich dazu beigetragen haben, dass Kevin nicht vor der Gewaltanwendung seines Ziehvaters geschützt wurde. [...] Der Casemanager hat während der gesamten Zeit, in der er für das Wohl Kevins zuständig war, keine der Risikosituation angemessenen Maßnahmen zur Sicherung des Kindeswohls in Erwägung gezogen und umgesetzt, obwohl er eine Vielzahl von Informationen hatte, aus denen sich die Dramatik der Situation deutlich erkennen ließ."34

Mit diesen Aussagen schreibt der Untersuchungsausschuss dem Casemana­ger einen erheblichen Teil der Schuld am tödlichen Ausgang des Falles zu. Ebenso wurden wegen der unzureichenden Weitergabe von Informationen und der Akte nicht ausreichend Mitarbeiter einbezogen, die den Fall ggf. neu einschätzen hätten können.

Der Amtsvormund verließ sich auf die Einschätzungen des Casemanagers und sah den Aspekt der Familienorientierung im Vordergrund. Er schätzte den Nutzen der Vater-Sohn-Beziehung für die Resozialisierung und Genesung des Vaters sehr hoch ein und in dieser Sicht „hat er die Bedürfnisse seines Mündels aus dem Auge verloren"35. Diese Form der Verantwortung wird vom Ausschuss auch dem drogensubstituierenden Arzt zur Last gelegt. Er berück­sichtigte vielmehr die Interessen der Eltern als die des Kindes.

Die Mitarbeiter der Kinderklinik hätten sich laut Bericht stärker für das Wohl von Kevin einsetzen müssen, als ihnen bewusst war, dass die Verletzungen von Kevin durch äußere Gewalteinwirkung entstanden waren.

Doch auch strukturelle Mängel sind deutlich geworden, z.B. dass die Methode des Casemanagement nicht durchgehend umgesetzt wurde. Zudem wird die Aktenführung im Bericht kritisiert. Diese Punkte stehen in Verbindung mit der personellen und sachlichen Ausstattung des Amtes. Nach Berechnung eines Gutachtens fehlten im Stadtgebiet Bremen insgesamt 15,47 Stellen im Ambulanten Sozialen Dienst „Junge Menschen" und es wurde mit veralteter Soft- und Hardware gearbeitet. Auch die Amtsvormundschaft war personell nicht ausreichend besetzt. Hier kam es zu Überlastungsanzeigen, auf die die Amtsleitung jedoch nicht reagierte:

„So wurden über lange Zeit nicht nur die objektiv überlasteten Amtsvormünder ihrem Schicksal überlassen, sondern - viel schlimmer - damit auch die von ihnen betreuten Mün­del, also Kinder, für die die Amtsvormundschaft im rechtlichen Sinne ein Elternersatz sein soll. Dem Untersuchungsausschuss erscheint das in höchstem Maße verantwortungslos."36

Des Weiteren fehlte es an Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme für Bürger. Der Umgang mit Hinweisen von Dritten war nicht festgelegt. Fachliche Standards fehlten, obwohl zu diesem Zeitpunkt bereits der Schutzauftrag bei Kindes - wohlgefährdung gesetzlich verankert war. Fachliche interne Kontrolle gab es in diesem ASD kaum.

Die Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Trägern der Jugendhilfe, anderen Institutionen und ASD wird als mangelhaft beschrieben, es gab keine gegenseitige Information, die aber im Fall Kevin dringend notwendig gewe­sen wäre.

Die Auflistung macht deutlich, dass zwar Casemanager und Vormund zu den Hauptverantwortlichen zählen, aber auch die vielen strukturellen Gegeben­heiten und fehlende Standards zur Kooperation und Fallbearbeitung ihren Anteil an der ausgebliebenen Hilfe für Kevin trugen.

1.2.3 Schwerin

Die Stadtvertretung Schwerins berief einen Monat nach dem Tod von Lea- Sophie im Dezember 2007 einen Aufklärungsausschuss ein. Dieser legte nach den Untersuchungen des Falles im März 2008 der Stadtvertretung einen Abschlussbericht37 vor, der Fehler bei der Fallbearbeitung des Jugendamtes und Forderungen zur Beseitigung von aufgedeckten Mängeln beschreibt. In einem angekündigten zweiten Teil sollen dann Verfahrensoptimierungen untersucht und bereits umgesetzte Veränderungen bewertet werden. Der Bericht enthält als ersten Punkt die Feststellung der Hauptschuld:

„Der qualvolle Tod von Lea-Sophie wäre vermeidbar gewesen. Trotz der unbestrittenen Hauptschuld der Eltern am Tod von Lea-Sophie muss festgestellt werden, dass in diesem Fall erhebliche, zum Teil eklatante Mängel in der Bearbeitung durch das Jugendamt vorla­gen. Es ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass bei sachgerechterer Arbeit des Jugendamtes das tragische Ende des kleinen Mädchens hätte verhindert wer­den können."38

Die benannten Bearbeitungsfehler zeigen sich laut Bericht darin, dass keine eindeutigen dienstlichen Handlungsanweisungen bei Gefahr des Kindeswohls festgehalten waren und somit ein zu großer Raum für Interpretationen blieb. Es war bei Falleingang lediglich eine Einstufung in eine der beiden Kategorien Beratungsbedarf und Kindeswohlgefährdung möglich, wobei Hinweise zur Gefährdung bei Lea-Sophie lediglich der ersten Kategorie zugeordnet wur­den, es dadurch zu keinem Hausbesuch kam und damit die Risiken unerkannt blieben. Festgestellt wurde auch, dass, wie bereits in der Falldarstellung selbst genannt, keine ordnungsgemäße Akte angelegt und geführt wurde. Hinweise wurden lediglich von unterschiedlichen Mitarbeitern auf einzelne Zettel notiert, die diese unabhängig voneinander aufbewahrten. Wären sie zentral gesammelt worden, wäre schon durch die Anzahl aufgefallen, dass hier ggf. Handlungsbedarf bestand.

Es gab keinen speziellen Mitarbeiter, der diesen Fall näher verfolgte, die Bera­ter wechselten mehrfach und keinem von ihnen lag eine Sammlung der bishe­rigen Vorkommnisse vor. Ferner erfolgte keine Beratung unter den Kollegen oder mit dem Vorgesetzten, ebenso fand keine Kontrolle statt. Dadurch blieb eine fallbezogene Risikoeinschätzung aus.

Nachdem die Eltern zu einem geladenen Termin nicht erschienen, legte der entsprechende Mitarbeiter diesen Termin nicht auf Wiedervorlage, sondern entschied, den Fall ruhen zu lassen. Die rechtlichen Möglichkeiten, nach den Hinweisen der Großeltern auch ohne Zustimmung der Eltern Hilfen zur Erzie­hung durchzusetzen, blieben unbeachtet.

Die aufgetretenen Probleme betreffen damit v.A. die Aspekte Dokumentation, Austausch und Risikoeinschätzung. Diese sind laut Bericht auf individueller, struktureller und Leitungsebene gegeben. Eine Einzelperson kann hier nicht beschuldigt werden. Alle am Fall beteiligten Mitarbeiter haben aufgrund feh­lender Vorgaben, ihrer falschen Einschätzungen und der fehlenden Kommu­nikation über die Hinweise zu dem verhängnisvollen Ausgang in Teilen beige­tragen.

1.3 Arbeitsaufkommen, personelle Situation, Fallzahlen

Eine sich wiederholende Aussage in Presseartikeln bezieht sich auf die Arbeitsbelastung, die sich aus dem Verhältnis von Fallzahlen zu Mitarbeitern ergibt. Bei der Lektüre des Untersuchungsberichtes der Stadt Bremen fällt besonders auf, dass sich dieses Verhältnis in einer Schieflage befand und zu massiven Problemen bei der Bewältigung der Einzelfälle führte. Innerhalb von zwei Jahren (1999-2001) wurden insgesamt 40 Stellen im ASD abge­baut39. Im Bereich der Amtsvormundschaft gab es 2,75 Vollzeitstellen, die zeitweilig für 600 - 700 Fälle verantwortlich waren, was dazu führte, dass ein Vormund bis zu 250 Mündel betreute40. Dabei standen den Vormündern keine Hilfskräfte zur Seite. Aus diesem Grund kam es schließlich zu Überlastungs­anzeigen, auch von Kevins Vormund.

Bereits im Mai 2004 wurde das Institut für Sozialplanung und Organisations­entwicklung (INSO) beauftragt, in den Sozialzentren der Stadt Bremen eine Untersuchung zur Erreichung der Leistungsziele anzufertigen. Das Ergebnis lautete im November 2006, dass ein personeller Mehrbedarf von 15,47 Stel­len bestand41, was wiederum nahe legt, wie hoch die Arbeitsbelastung für die damaligen Angestellten war.

Es wurden zwei Stellen im Bereich der Amtsvormundschaft neu geschaffen und besetzt, dazu warb das Amt Einzelvormünder zur Entlastung an.42 Einzel­vormünder sind jeweils nur für einen Mündel zuständig und müssen für ihre Arbeit entsprechend angeleitet werden, so dass diese Hilfe nicht auf Anhieb die Fallzahlen reduzieren konnte.

Es lässt sich eine Zunahme von Fällen mit Kindeswohlgefährdung beobach­ten, wie es im Untersuchungsbericht zum Hamburger Fall heißt. Dies liegt v.A. an den sozialen Rahmenbedingungen, die sich verändert haben (z.B. Anony­mität in Großstädten, Arbeitslosigkeit, Abhängigkeit, Bezug von Transferleis­tungen etc.).43 So wachsen die Risikofaktoren für familiäre Problemlagen und es kann vermehrt zu Vernachlässigung von Kindern kommen. Viele Fälle wer­den nur zufällig erkannt, wenn die Familie aus anderen Gründen aufgesucht wird. Die Zahl der unentdeckten Fälle liegt demnach viel höher; im Bericht wird eine Dunkelziffer im Verhältnis 1 : 5 bis 1 : 20 angedeutet. Im Hambur­ger Fall hieße dies, dass zu den im Bericht genannten ca. 25 jährlich bekannt werdenden Vernachlässigungsfällen zwischen 125 und 500 nicht entdeckte kommen.44

Wenn nun Hausbesuche durch Personalmangel seltener stattfinden, sinkt damit auch die Wahrscheinlichkeit, im Rahmen anderer Problemlagen inner­halb einzelner Familien eine mögliche Vernachlässigung und Gefährdung zu entdecken.

1.4 Zwischenergebnis: Hindernisse bei Ausübung des Schutzauf­trages

Nach Betrachtung der Fehler und Lücken, die anhand der Beispielfälle doku­mentiert wurden, kann gefolgert werden, dass auf der Seite des ASD zahlrei­che Hürden bei der Prävention von Kindeswohlgefährdung auftreten können. Liegt auf der Seite der betroffenen Familien soziale Isolierung vor, dann feh­len in der Folge Hinweise von Dritten, die die Gefährdung des Kindes wahr­nehmen und diese auch zur Anzeige bringen könnten (wie im Fall Jessica). Auch ein Herunterspielen oder Ignorieren der prekären Lage einer Familie durch Bekannte, Nachbarn oder Verwandte verhindern die Einleitung von Hilfen, ebenso wie Unwissenheit über bestimmte Risikofaktoren oder Anzei­chen für Vernachlässigung und Gefährdung.

Hinzu kommen mangelnde Kompetenzen des Casemanagers bei der Einschät­zung der tatsächlichen Gefährdung des Kindeswohls (Beispiel Kevin), feh­lende Kooperation und fehlender Informationsaustausch - z.T. aus Gründen des Datenschutzes - zwischen verschiedenen Institutionen, in denen das Kind auftritt. Letzteres gilt insbesondere zwischen Gesundheitssystem, freien Trä­gern und Jugendamt. Des Weiteren treten mangelnde Absprachen und Kon­trollen innerhalb des ASD auf (siehe Lea-Sophie), was wiederum mit der herrschenden Organisationskultur45 in Verbindung stehen kann. Hinzu kommt das Fehlen fachlicher Standards, die eine Handlungs- und Entschei­dungssicherheit geben könnten.

Die Überlastung der Fachkräfte zählt jedoch zu den größten Hindernissen. Das subjektive Gefühl der Überforderung entsteht durch den Eindruck, dem anfallenden Arbeitsaufkommen nicht angemessen gerecht werden zu können und Aufgaben vor sich herschieben zu müssen, während neue Fälle eingehen. Dadurch wächst das weiterhin anfallende Volumen stetig. Dies führt dauer­haft zur Unzufriedenheit und zu dem Gefühl, dass zu wenig Fachkräfte zur Verfügung stehen. Ein Personalmangel kann vorliegen, wenn der Bedarf nicht erhoben wird, die Finanzierung von weiteren Stellen begrenzt ist oder keine internen Umbesetzungen möglich sind. Wenn zudem auf Überlastungsanzei­gen der Mitarbeiter nicht reagiert wird, addiert sich die Arbeitsüberlastung mit einer Form von Frustration wie bei dem sprichwörtlichen „Kampf gegen Windmühlen" und dadurch entsteht die Gefahr, dass viele Fälle nur oberfläch­lich behandelt und keine Hausbesuche für notwendig erachtet oder über­haupt möglich werden. Damit bleiben Gefahren unerkannt, die z.B. bei einem Hausbesuch offenkundig geworden wären. Oder es kommt in der Folge durch Angst, etwas zu übersehen, zu einer zusätzlichen Erhöhung des Arbeitsvolu­mens, weil in unsicheren Fällen die Gefahr vorsichtshalber höher einge­schätzt wird, als sie tatsächlich ist. Dann müssen Fälle verfolgt werden, bei denen u.U. gar keine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Dies geht möglicher­weise wieder zu Lasten von Fällen, bei denen eine höhere Gefährdung gege­ben ist, dadurch kommt es dort zu Verzögerungen und ausbleibenden Hil­fen.Es ist nicht möglich, alle in Frage kommenden Hindernisse aufzulisten, aber sicher handelt es sich bei den genannten um die markantesten, die in der Vergangenheit die tatsächliche Ausübung des Schutzauftrages verhindert haben.

2 Die Rolle des ASD bei Kinderschutzfällen

Im vorausgehenden Kapitel wurde detailliert dargestellt, wie in den Fallbei­spielen die jeweiligen Akteure vorgegangen sind. Doch an welche Vorgaben ist die Arbeit des ASD überhaupt gebunden, welche Aufgaben hat der ASD und welche Richtlinien steuern die Handlungen der Fachkräfte? Grundsätz­lich gibt es rechtliche Rahmenbedingungen, die im SGB VIII verankert sind und die für den ASD46 als Dienst des Jugendamtes gelten. Um zu verdeutli­chen, welche Arbeit der ASD im Allgemeinen leistet und welche Funktionen er erfüllt, werden nachfolgend die maßgeblichen Rahmenbedingungen beschrieben, wobei der Schwerpunkt auf spezielle Handlungsmöglichkeiten und -vorgaben bei der Ausübung des Schutzauftrages, bzw. bei der Bearbei­tung von Fällen mit Kindeswohlgefährdung gelegt wird.

2.1 Rahmenbedingungen für die Arbeit des ASD

Der Allgemeine Soziale Dienst bietet auf kommunaler Ebene angelegte Unter­stützungen im Rahmen der Jugend-, Sozial- und Gesundheitshilfe an. Er ist keine vollständig definierbare eigenständige Einrichtung, die bundesweit gleiche Aufgaben besitzt, sondern untersteht in den meisten Fällen als Abtei­lung dem örtlichen Jugendamt. Seltener ist er auch dem Sozialamt zugeord­net und in wenigen Fällen gibt es den ASD als eigenes Amt. Mancherorts wird der ASD auch im Rahmen des KSD verortet47, was den Bezug zur kommunalen Ebene mit noch weiter gefasstem Aufgabenbereich deutlicher erkennen lässt. Da jedoch im ASD der größte Anteil der Arbeitszeit für Aufgaben nach dem SGB VIII/ KJHG aufgewendet wird48, wird an dieser Stelle pauschalisierend von einem ASD als Dienst des kommunalen Jugendamtes ausgegangen, um die praxisrelevanten Rahmenbedingungen näher eingrenzen zu können. Die Verantwortung für die Wahrnehmung aller Aufgaben der Jugendhilfe obliegt den Jugendämtern, deren kommunale Einrichtung nach § 69 Abs. 3 SGB VIII gesetzlich vorgegeben ist. Das Jugendamt besitzt dem Dienst gegenüber Wei­sungsbefugnis und Fachaufsicht.49 Somit gelten für den ASD entsprechend die rechtlichen Grundlagen des SGB, daraus insbesondere das SGB VIII bezogen auf Kinder- und Jugendhilfeaufgaben und das BSHG bei der Gewährung von Transferleistungen, in Teilen das StGB, wenn im Rahmen der Hilfen Straftaten bekannt werden und schließlich auch das PsychKG, um das körperliche Wohl bzw. das Leben des Klienten und dessen Mitmenschen zu schützen. Grundle­gendes Handlungsziel der Arbeit des ASD und der Jugendhilfe allgemein ist nach § 1 Abs. 1 SGB VIII die Unterstützung des Individuums bei der Entwick­lung oder Wahrung der eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

Welchen Auftrag erteilt das Jugendamt dem ASD im Einzelnen, mit welchen fachlichen Standards und Methoden wird gearbeitet und welchen aktuellen Herausforderungen muss diese Arbeit gerecht werden, insbesondere bei der Prävention von Kindeswohlgefährdung und Vernachlässigung? Diese Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden. Dabei ist zu beachten, dass hier sehr generalisierende Aussagen getroffen werden, die - wie bereits erwähnt - nicht immer auf jeden Dienst zutreffen müssen, sondern kommunal sehr unterschiedlich zur Geltung kommen.

2.1.1 Allgemeine Aufgaben und Funktionen

Greese beschreibt folgende Ansprüche, denen der ASD gerecht werden soll:

„1. umfassender (ganzheitlicher) Familienhelfer zum Wohl des Kindes,
2. kompetenter Fallexperte für die Lebenskonflikte Erwachsener,
3. sozialräumlicher Strukturgestalter."50

Aus dem Blickwinkel der Jugendhilfe ist damit der erste Punkt ein entschei­dender Auftrag, der die Aufgaben der Jugendhilfe impliziert. Der zweite und dritte Punkt gilt dann als Auftrag, wenn es um die Belange von hilfebedürfti­gen Erwachsenen oder um Vernetzung und Verbesserung der sozialen Res­sourcen eines Stadtteils geht.

Die Aufgaben des ASD sind, wie die vorab beschriebenen allgemeinen Rah­menbedingungen bereits anklingen lassen, sehr breit gefächert. Eine Auflis­tung der Aufgaben wird niemals ganz dem Anspruch der Vollständigkeit gerecht werden können. Wegen Organisationshoheit der kommunalen Ebene und der fehlenden verbindlichen, gesetzlichen Vorgabe weichen Aufgaben­profile des ASD örtlich voneinander ab. Für eine annähernd allgemeingültige Übersicht liegen Gutachten und Empfehlungen der Kommunalen Gemein­schaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGST) und des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge (DV) vor, die diese Punkte zusammenfas­sen, ordnen und genauer beschreiben. So lässt sich eine Liste der möglichen Aufgaben zusammenstellen:51

- Beratung und Unterstützung in allgemeinen Lebenslagen
- Erziehungsberatung
- Unterstützung von Familien mit Hilfebedarf
- Beratung und Unterstützung von Alleinerziehenden
- Mitwirkung bei Adoptionsfragen und Pflegekinderwesen
- Unterstützung in allen Bereichen der Hilfen zur Erziehung (§§ 27 - 35 SGB VIII/ KJHG)
- Familien-, Vormundschafts- und Jugendgerichtshilfe
- Hilfen für Suchtgefährdete oder Suchtkranke
- Hilfen zum Lebensunterhalt
- Eingliederungshilfe für Behinderte, Hilfen für psychisch Kranke
- Hilfen bei besonderen sozialen Schwierigkeiten und besonderen Lebenslagen
- Mitwirkung bei Sozialplanung
- Kooperation mit freien Trägern, Initiativen und weiteren Diensten/ Institutionen
- Hinweise auf Dienste, Einrichtungen und Veranstaltungen und deren Kontaktvermittlung.

Trotz der Aufgabenvielfalt gibt es zwei übergreifende Kernaufgaben:

die o. g. Basisversorgung im erzieherischen Bereich ist der kleinste gemeinsame Nen­ner, der von jedem ASD wahrgenommen wird. [...] Weiterhin gehören zum Aufgabenprofil jedes ASD die Wahrnehmung der Garantenpflicht, d. h. die Abwendung von Kindeswohl­gefährdung i. S. der § 8 a des SGB VIII und § 1666 BGB."52

Dies zeigt, dass das Thema Kindeswohlgefährdung die Arbeit des ASD wesentlich bestimmt und es dort einen entsprechend großen Raum ein­nimmt.

2.1.2 Methoden und Standards für die Praxis

Um die Aufgaben zu bewältigen, gibt es in der Sozialen Arbeit eine Reihe von Methoden, die je nach Art der Aufgabe zum Einsatz kommen können. Für den Fallbearbeiter ist zu beachten, dass er mit Blick auf das Problem des Klienten eine adäquate Methode anwendet und nicht versucht, das Problem bestimm­ten Methoden anzupassen. Das Anliegen des Klienten steht damit im Vorder­grund und verschiedene Methoden liefern jeweils das Instrument, das Pro­blem zu bearbeiten und Hilfestellung bei der Problemlösung zu geben. Die Methoden helfen, „von intuitiven zu professionellem Handeln"53 zu gelangen. Neben den Methoden, die als unmittelbare Fallinstrumente zur Verfügung stehen, gibt es weitere, die sich auf die Struktur und Organisation der Arbeit selbst beziehen. Galuske klassifiziert zudem noch eine Mittelkategorie, die bei der Schnittstelle beider Bereiche zum Tragen kommt. So kommt er zu einer Systematisierung auf drei Ebenen: direkt interventionsbezogene, indirekt interventionsbezogene und struktur- und organisationsbezogene Konzepte und Methoden. Erhard hingegen klassifiziert die Methoden der Sozialen Arbeit nur in zwei Kategorien: organisationsbezogene und klientenbezogene Ansätze. Die Mittelkategorie von Galuske wird hier den organisationsbezoge­nen Ansätzen zugeordnet.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Handlungskonzepte und Methoden der Sozialen Arbeit nach Galuske 2009

Die Methoden sind in der Praxis oft miteinander vernetzt, um auf die Viel­schichtigkeit von Problemlagen und Lebenswelt angemessen reagieren zu können. Sie sollen nicht im Einzelnen beschrieben, sondern nur genannt wer­den, um einen Überblick über Handlungskonzepte zu geben. Im ASD kommen viele unterschiedliche Methoden zum Einsatz, je nach Angemessenheit und Problemlage. Durch den Überblick soll deutlich werden, wie vielschichtig die Methodenpraxis gestaltet sein kann. Dies erfordert eine gewisse methodische Fachkompetenz des jeweiligen Mitarbeiters. Daraus resultiert eine anspruchsvolle Tätigkeit, die Spezialisierungen mit sich bringt. Nicht jeder Sozialarbeiter kann für jedes beliebige Problem alle möglichen Methoden in gleicher Weise kompetent einsetzen. Aber er kann Schwerpunkte setzen und sich bei Hilfebedarf austauschen und Kooperationen anregen.

[...]


1 Schnurr im Interview von Fink 2008, S. 46

2 sueddeutsche.de, 13.08.2009

3 Form und Intensität der Berichterstattung werden selbst kein Gegenstand der der fol­ genden Ausführungen sein. In Ansätzen wird darauf in Kapitel 2.2 eingegangen. Eine tiefergehende Diskussion der Rechtmäßigkeit und Angemessenheit einer medialen Ver­breitung von Falldetails, wie sie in den vorliegenden Fällen geschehen ist, ginge sowohl über den inhaltlichen als auch den formalen Rahmen dieser Arbeit hinaus.

4 sueddeutsche.de, 24.08.2005

5 ebd.

6 vgl. sueddeutsche.de, 25.11.2005

7 sueddeutsche.de, 24.08.20005

8 vgl. sueddeutsche.de, 25.11.2005

9 SPIEGEL ONLINE, 12.10.2006(a)

10 vgl. ebd.

11 FAZ.NET, 11.10.2006

12 vgl. SPIEGEL ONLINE, 12.10.2006(a)

13 vgl. SPIEGEL ONLINE, 12.10.2006(b)

14 vgl. Pressestelle des Senats Bremen, 11.10.2006

15 vgl. WELT ONLINE, 13.10.2006

16 vgl. ZEIT ONLINE, 18.10.2006

17 vgl. sueddeutsche.de, 19.12.2007

18 vgl. radiobremen.de, 30.07.2009

19 vgl. radiobremen.de, 11.09.2009

20 vgl. SPIEGEL ONLINE, 11.10.2006

21 vgl. sueddeutsche.de, 15.07.2008, sueddeutsche.de, 22.04.2008

22 vgl. ebd.

23 vgl. sueddeutsche.de, 14.05.2008

24 sueddeutsche.de, 16.07.2008

25 sueddeutsche.de, 22.04.2008: „Kurz nach dem Tod des Mädchens, als die ganze Republik auf die Mecklenburger Landeshauptstadt blickte, da bezeichnete es der CDU-Politiker als "Pech", dass so ein tragischer Fall ausgerechnet seine Stadt getroffen habe. [...] Der Oberbürgermeister aber brauchte mehrere Wochen, um sich für den Ausdruck "Pech" zu entschuldigen."

26 ndr.de, 27.02.2008:„Als Journalisten des NDR-Nordmagazins kurze Zeit später Details wissen wollen, erleben sie ein Bündel von Inkompetenz. Junghans wird gefragt, wie das Jugendamt damit umgeht, wenn an mehreren Stellen Hinweise auf ein gefährdetes Kind gegeben werden - so wie im Fall von Lea-Sophie. Eine Abteilungsleiterin des Jugendamtes muss dem Sozialdezernenten soufflieren. Hermann Junghans (03.01.2008): "Ich guck jetzt mal zu Frau Müller, weil Sie sich in der Verwaltungspraxis besser auskennen. Also Frau Müller sagt das jetzt mal, Sie filmen das mal nicht mit. Und das, was Frau Müller sagt, sag ich ihnen anschließend noch mal." Die Abteilungsleiterin informiert ihren Chef mehrere Minuten lang. Das wiederholt sich. Reporter: "Wie finden die Mitarbeiter raus, dass es vor 12 Monaten schon mal einen Zettel gab?" Hermann Junghans fragt seine Abteilungsleiterin: "Ja, was ist, wenn es jetzt eigentlich wechselt? Wenn derje­nige, der gerade Bereitschaft hat..?" Kluge Frage, nächste Frage. Hermann Junghans im Dialog mit seiner Abteilungsleiterin: "Und das kriegt der auch gleich raus? Also, wenn jetzt jemand, der gerade berät, der muss ja wissen, ob es in dem Bereich schon ne Beratung gegeben hat." Reporter: "Wie viele Mitarbeiter- also Sozialarbeiter- haben Sie eigentlich, die sich um solche Problemfälle kümmern?" Hermann Junghans- wieder an seine Abteilungsleiterin gewandt: "Aktuell, jetzt mit der neu dazugekommenen sind es... 19? Ja.""

27 vgl. stern.de, 22.01.2008, SPIEGEL ONLINE, 17.01.2008

28 vgl. FAZ.NET, 28.04.2008, SPIEGEL ONLINE, 27.04.2008, SPIEGEL ONLINE, 28.04.2008

29 AGSP 2005

30 vgl. Eckpunktepapier der SPD-Bürgerschaftsfraktion Hamburg 2005

31 ebd.S.5

32 Bericht des Bremer Untersuchungsausschusses 2005

33 Alle weiteren Ausführungen, die Aussagen des Berichtes indirekt wiedergeben, bezie­hen sich auf ebd. S. 310ff

34 ebd. S. 310

35 ebd. S. 311

36 ebd. S. 316

37 Bericht des Schweriner Ausschusses 2008

38 ebd. o.S.

39 Bericht des Bremer Untersuchungsausschusses 2005, S. 225

40 ebd. S. 253

41 ebd. S. 308

42 ebd. S. 258

43 vgl. Eckpunktepapier der SPD-Bürgerschaftsfraktion Hamburg 2005, S. 2f

44 ebd.

45 Mehr zum Begriff Organisationskultur s. Kapitel 5.1.2.3 und 5.3

46 In Deutschland ist die Jugendhilfe kommunal organisiert und die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe werden von unterschiedlich bezeichneten öffentlichen Trägern wahrge­nommen. Bei dem Begriff ASD handelt es sich um die gebräuchlichste Bezeichnung. Da­her wird im Folgenden der Begriff ASD stellvertretend für alle kommunalen Dienste verwendet, die sich den Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII wid­men.

47 zum Unterschied von ASD und KSD äußert sich u.A. Gissel-Palkovich in einem Interview des Sozialmagazins 2/2009

48 vgl. Greese 2005, S. 8

49 vgl. ebd.

50 ebd.S.9

51 vgl. Humpe-Wassmuth 1993, Krieger 1994

52 Maly 2007, S. 15

53 Erhard 2007, S. 644

Ende der Leseprobe aus 134 Seiten

Details

Titel
Personalausstattung als Qualitätsmerkmal für Kinderschutz?
Untertitel
Zur Möglichkeit und Notwendigkeit von Personalbedarfsermittlung im Jugendamt
Hochschule
Universität Münster  (Institut für Erziehungswissenschaft)
Note
1,1
Autor
Jahr
2009
Seiten
134
Katalognummer
V182783
ISBN (eBook)
9783656067290
ISBN (Buch)
9783656067658
Dateigröße
1846 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
personalausstattung, qualitätsmerkmal, kinderschutz, personalbedarfsermittlung, jugendamt, Kindeswohlgefährdung, Frühe Hilfen, Misshandlung, Vernachlässigung, Kindesmisshandlung, Kindesvernachlässigung, ASD, KSD, Allgemeiner Sozialdienst, Allgemeiner Sozialer Dienst, Kommunaler Sozialdienst, Kommunaler Sozialer Dienst, Kinderschutzarbeit, Jugendhilfe, Personalbemessung, Jessica, Kevin, Lea-Sophie, Kinderschutzdebatte, Caseload, Prozessoptimierung, SGB VIII, KJHG, Hilfen zur Erziehung, Schutzauftrag, Garantenstellung, Casemanagement, Einzelfallhilfe, Garantenpflicht, Kindeswohl, Kinderschutzgesetz, KICK, BMFSFJ, MGFFI, Fallmanagement, BSHG, HZE
Arbeit zitieren
Natascha Lembeck (Autor:in), 2009, Personalausstattung als Qualitätsmerkmal für Kinderschutz?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/182783

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