Vor dem Hintergrund des „Redebeschränkung“-Urteils befasst sich die vorliegende Untersuchung hinsichtlich des zeitlichen Aspekts mit der Beschränkbarkeit des Frage- und Rederechts der Aktionäre einer Aktiengesellschaft durch die Satzung oder die Versammlungsleiter. Hierfür wird zunächst eine Differenzierung zwischen Frage- und Rederecht vorgenommen und daraufhin der Fragenkomplex um eine zeitliche Beschränkung durch Satzungsregelungen auf den Prüfstand gestellt, insbesondere unter Beachtung des § 131 Abs. 2 S. 2 AktG, dessen Auslegung und Grenzen. Weiterhin wird ein solches Recht des Versammlungsleiters beleuchtet und dabei speziell der Frage
nachgegangen, ob seine Rechte konstitutiv durch Satzungsermächtigung entstehen. Schließlich werden die Chancen und Risiken in einer abschließenden Stellungnahme aufgezeigt.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung.
- B. Gang der Untersuchung
- C. Das Rede- und Fragerecht
- I. Rechtsnatur.
- II. Fragerecht.
- III. Rederecht.
- IV. Schlussfolgerung.
- D. Beschränkbarkeit.........
- I. Durch Satzung.........
- 1. Öffnungsklausel gem. § 131 Abs. 2 S. 2 AktG...
- a. Vereinbarkeit mit europarechtlichen Vorgaben
- b. Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht
- 2. Ausgestaltung.
- a. Wiedergabe des § 131 Abs. 2 S. 2 AktG in der Satzung.
- b. Bezugspunkt der Beschränkbarkeit...
- c. Kategorien der Ermächtigungsmaßnahmen, formelle Ausgestaltung..
- aa. Gesamte Hauptversammlung………………………..\n7
- bb. Einzelne Tagesordnungspunkte..\n7
- cc. Einzelne Redner ……………………..\n7
- dd. Nach vorherigem Verhalten.......\n8
- ee. Nach Stimmgewicht...........\n8
- d. Materielle Ausgestaltung, Umfang der Beschränkbarkeit........
- aa. Zulässigkeit inhaltlicher Ausgestaltungen,\ninsbesondere konkrete Zeitangaben\n9
- bb. Regelung mit abstrakter Angemessenheitsfestlegung..\n10
- cc. Regelungen ohne Ermessensspielraum ........\n11
- dd. Gebundenes Ermessen durch Soll-Vorschrift?.........\n12
- ee. Regelungen mit Regelfallangemessenheit und Ermessenseinräumung durch\n,,Kann-Vorschriften\".\n13
- e. Zeitpunkt der beschränkenden Anordnung.\n13
- 3. Angemessenheit.
- II. Durch Versammlungsleiter.......
- 1. Der Versammlungsleiter .....\n15
- 2. Rechtslage vor UMAG .........\n16
- 3. Rechtslage nach UMAG\n16
- a. Originäres Recht.\n16
- b. Reichweite ohne Ermächtigung ..\n16
- aa. Rederecht\n17
- bb. Fragerecht\n17
- c. Reichweite mit Ermächtigung.…......\n19
- 1. Öffnungsklausel gem. § 131 Abs. 2 S. 2 AktG...
- 4. Rechtsausübung durch den Versammlungsleiter….......\n19
- 5. Folgen rechtswidriger Maßnahmen.\n20
- 6. Folgen der Beschränkung.\n21
- I. Durch Satzung.........
- E. Fazit und Untersuchungsergebnis; Chancen und Risiken\n21
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Seminararbeit analysiert die Beschränkung des Rede- und Fragerechts von Aktionären in der Satzung einer Aktiengesellschaft (AG) oder durch den Versammlungsleiter. Sie untersucht die rechtliche Grundlage dieser Beschränkungen, die damit verbundenen Möglichkeiten und Grenzen sowie die Folgen für die Praxis.
- Rechtliche Grundlagen der Beschränkung des Rede- und Fragerechts von Aktionären
- Möglichkeiten und Grenzen der Beschränkung durch Satzung und Versammlungsleiter
- Folgen der Beschränkung für die Praxis
- Relevanz von europarechtlichen Vorgaben und Verfassungsrecht
- Angemessenheit und Rechtmäßigkeit der Beschränkungen
Zusammenfassung der Kapitel
- Einleitung: Die Einleitung führt in das Thema der Seminararbeit ein und skizziert den Gegenstand der Untersuchung. Sie erläutert die Relevanz des Themas und die Fragestellung der Arbeit.
- Gang der Untersuchung: Dieser Abschnitt beschreibt die Vorgehensweise und den Aufbau der Arbeit. Er gibt einen Überblick über die einzelnen Kapitel und die darin behandelten Themen.
- Das Rede- und Fragerecht: In diesem Kapitel wird die Rechtsnatur des Rede- und Fragerechts von Aktionären in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft beleuchtet. Dabei werden das Fragerecht und das Rederecht gesondert behandelt und ihre jeweiligen rechtlichen Grundlagen dargelegt.
- Beschränkbarkeit: Dieses Kapitel beschäftigt sich mit der Frage, ob und inwieweit das Rede- und Fragerecht von Aktionären in der Satzung einer AG oder durch den Versammlungsleiter beschränkt werden kann. Dabei wird insbesondere die Rechtslage unter Berücksichtigung des Aktiengesetzes (AktG) und der einschlägigen Rechtsprechung analysiert.
Schlüsselwörter
Die Seminararbeit befasst sich mit zentralen Themen des Aktienrechts, insbesondere der Beschränkung des Rede- und Fragerechts von Aktionären in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft. Die Analyse bezieht sich auf das Aktiengesetz (AktG) und die einschlägige Rechtsprechung, wobei die Relevanz von europarechtlichen Vorgaben und Verfassungsrecht in den Vordergrund gestellt wird. Zu den wichtigsten Begriffen gehören "Rede- und Fragerecht", "Hauptversammlung", "Satzung", "Versammlungsleiter", "Angemessenheit", "Ermächtigung", "Beschränkung" und "Rechtswidrigkeit".
- Quote paper
- Filip Wawryk (Author), 2011, Die Beschränkung der Frage- und Redezeit der Aktionäre in der Satzung einer AG oder durch den Versammlungsleiter, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/183257