Vor dem Hintergrund des „Redebeschränkung“-Urteils befasst sich die vorliegende Untersuchung hinsichtlich des zeitlichen Aspekts mit der Beschränkbarkeit des Frage- und Rederechts der Aktionäre einer Aktiengesellschaft durch die Satzung oder die Versammlungsleiter. Hierfür wird zunächst eine Differenzierung zwischen Frage- und Rederecht vorgenommen und daraufhin der Fragenkomplex um eine zeitliche Beschränkung durch Satzungsregelungen auf den Prüfstand gestellt, insbesondere unter Beachtung des § 131 Abs. 2 S. 2 AktG, dessen Auslegung und Grenzen. Weiterhin wird ein solches Recht des Versammlungsleiters beleuchtet und dabei speziell der Frage
nachgegangen, ob seine Rechte konstitutiv durch Satzungsermächtigung entstehen. Schließlich werden die Chancen und Risiken in einer abschließenden Stellungnahme aufgezeigt.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Gang der Untersuchung
C. Das Rede- und Fragerecht
I. Rechtsnatur
II. Fragerecht
III. Rederecht
IV. Schlussfolgerung
D. Beschränkbarkeit
I. Durch Satzung
1. Öffnungsklausel gern. § 131 Abs. 2 S.2 AktG
a. Vereinbarkeit mit europarechtlichen Vorgaben
b. Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht
2. Ausgestaltung
a. Wiedergabe des § 131 Abs. 2 S. 2 AktG in der Satzung
b. Bezugspunkt der Beschränkbarkeit
c. Kategorien der Ermächtigungsmaßnahmen, formelle Ausgestaltung
aa. Gesamte Hauptversammlung
bb. Einzelne Tagesordnungspunkte
cc. Einzelne Redner
dd. Nach vorherigem Verhalten
ee. Nach Stimmgewicht
d. Materielle Ausgestaltung, Umfang der Beschränkbarkeit
aa. Zulässigkeit inhaltlicherAusgestaltungen, insbesondere konkrete Zeitangaben
bb. Regelung mit abstrakter Angemessenheitsfestlegung
cc. Regelungen ohne Ermessensspielraum
dd. Gebundenes Ermessen durch Soll-Vorschrift?
ee. Regelungen mit Regelfallangemessenheit und Ermessenseinräumung durch „Kann-Vorschriften"
e. Zeitpunkt der beschränkenden Anordnung
3. Angemessenheit
II. Durch Versammlungsleiter
1. Der Versammlungsleiter
2. Rechtslage vor UMAG
3. Rechtslage nach UMAG
a. Originäres Recht
b. Reichweite ohne Ermächtigung
aa. Rederecht
bb. Fragerecht
c. Reichweite mit Ermächtigung
4. Rechtsausübung durch den Versammlungsleiter
5. Folgen rechtswidriger Maßnahmen
6. Folgen der Beschränkung
E. Fazit und Untersuchungsergebnis; Chancen und Risiken
Anlange A - Satzungsgestaltung
Anlange В - Feldstudie DAX 30-Gesellschaften
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