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Die Pflegeversicherung

Sozialrecht

Title: Die Pflegeversicherung

Term Paper , 2010 , 15 Pages , Grade: 1,3

Autor:in: Yasemin Dogangünes (Author)

Law - Tax / Fiscal Law
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Bis die Pflegeversicherung von einer bloßen Problemwahrnehmung zum fünften Zweig der Sozialversicherung wurde, dauerte es gut zwanzig Jahre. Durch die Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung wurde das Pflegerisiko als allgemeines Lebensrisiko anerkannt und den vier etablierten Sozialversicherungszweigen zur Seite gestellt. 1
Ein großer Teil der Pflegebedürftigen, die auf Leistungen der Sozialhilfe angewiesen war, waren Gegenstand der anhaltenden Diskussion, ob die notwendige Absicherung im Pflegefall gewährleistet wird. Eine Verschärfung des Pflegeproblems wurde darin gesehen, dass sich die Zahl der Pflegebedürftigen durch die demographische Entwicklung noch erhöht, die Zahl der potenziellen Pflegepersonen hingegen rückläufig ist. 2
Unter dem Begriff „Pflegebedürftigkeit“ ist die geminderte Fähigkeit zur Selbstbetreuung zu verstehen, es handelt sich um eine Situation der Hilflosigkeit, Unselbstständigkeit und des Autonomieverlustes. Pflegebedürftig ist, wer zur täglichen Körperpflege, Nahrungszubereitung und -aufnahme, Mobilität und Haushaltsführung nicht mehr selbstständig in der Lage ist und für einzelne oder sämtliche Verrichtungen fremde Hilfe benötigt. Diese Beeinträchtigungen können in jedem Lebensalter eintreten. 3
Bis es zu dem Gesetz gewordenen Modell einer sozialen Pflegeversicherung kam, standen verschiedene Alternativen zur Diskussion. Einerseits die Schaffung einer aus allgemeinen Steuermitteln finanzierten öffentlichen Pflegesicherung für die gesamte Bevölkerung, andererseits die verbindliche Pflicht zur Begründung einer privatversicherungsrechtlichen Vorsorge für das Risiko der Pflegebedürftigkeit. Diese Alternativen wurden jedoch verworfen, da bei dem ersten Modell die Pflege als öffentliche, aus Steuern bezahlte Dienstleistung für jeden unentgeltlich zugänglich gewesen wäre, während die Pflegebedürftigkeit bei dem zweiten Modell nicht als soziales, sondern als privates Risiko angesehen worden wäre.
Durch die Einführung der sozialen Pflegeversicherung in ihrer heutigen Form wurde die Absicherung des Pflegerisikos umfassend reformiert. Es fand sowohl eine Expansion als auch eine Reorganisation der staatlichen sozialen Sicherung statt. Wurden die öffentlich getragenen Pflegekosten vor Einführung der Pflegeversicherung in erster Linie durch Steuern finanziert und durch die Sozialhilfeträger getragen, übernimmt dies jetzt vor allem die durch Beiträge finanzierte Pflegeversicherung...

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Die Pflegeversicherung

2.1 Historie

2.2 Behandlung Pflegebedürftiger vor der Einführung

2.3 Verfolgte Ziele der Pflegeversicherung

2.3.1 Allokative Ziele

2.3.2 Distributive Ziele

2.3.3 Stabilitätspolitische Ziele

2.4 Versicherter Personenkreis

2.4.1 Versicherungspflichtige Personen

2.4.1.1 Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung

2.4.1.2 Sonstige Personen

2.4.2 Befreiung von der Versicherungspflicht

2.5 Leistungen und Leistungsvoraussetzungen

2.5.1 Terminus der Bedürftigkeit

2.5.2 Stufen der Bedürftigkeit

2.5.3 Verfahren zur Feststellung der Bedürftigkeit

2.5.4 Versicherungsleistungen

2.6 Organisation und Finanzierung der Pflegeversicherung

2.6.1 Organisation

2.6.2 Finanzierung

3 Schlussbetrachtung

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die Einführung und Ausgestaltung der sozialen Pflegeversicherung als fünfte Säule der Sozialversicherung in Deutschland. Das Ziel ist es, die historische Entwicklung, die verfolgten politischen Ziele sowie die systemischen Herausforderungen in der Umsetzung zu analysieren und kritisch zu hinterfragen.

  • Historische Genese der Pflegeversicherung und Behandlung vor der Einführung
  • Analyse der allokativen, distributiven und stabilitätspolitischen Ziele
  • Struktur des versicherten Personenkreises und Versicherungspflicht
  • Leistungsvoraussetzungen, Bedürftigkeitsprüfung und Versicherungsleistungen
  • Finanzierungsstruktur und organisationale Einbindung im Sozialgesetzbuch XI

Auszug aus dem Buch

2.2 Behandlung Pflegebedürftiger vor der Einführung

Bis zur Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung erfolgte die Absicherung aus Eigenmitteln der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen. Der „Pflegefall“ war bis zu diesem Zeitpunkt aus dem Sozialversicherungssystem der Bundesrepublik Deutschland ausgegrenzt, lediglich der „Krankheitsfall“ war bei den Krankenkassen versichert. Ausnahmen stellten für ihren Regelungsbereich die gesetzliche Unfallversicherung, das Recht der sozialen Entschädigung sowie ambulante Leistungen dar, die bei Vorliegen von Schwerpflegebedürftigkeit gewährt wurden. Begründet wurde dies dadurch, dass bei einem Krankheitsfall eine ärztliche Behandlungsbedürftigkeit bzw. -zugänglichkeit bestünde, während für den Pflegefall Therapieresistenz unterstellt wurde.

Eine klare Differenzierung zwischen „Krankheitsfall“ und „Pflegefall“ war trotz der Kriterien „Therapieresistenz“ und „ständige persönliche Hilfe“ jedoch schwierig. Ob ein Patient als Krankheits- oder Pflegefall betrachtet wurde, war in hohem Ausmaß eine Entscheidungsfrage, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die häufigste Ursache der Pflegebedürftigkeit eine vorausgegangene Krankheit ist. So wurden Patienten mit einheitlichem Krankheitsbild – abhängig von den Gutachtern – in einem Fall als Krankheitsfall und in einem anderen Fall als Pflegefall eingestuft.

Bekamen Pflegepatienten bescheinigt, dass sie keiner ärztlichen Behandlung mehr zugänglich und auch nicht heilungs- oder besserungsfähig waren, wurden sie aus der Krankenversicherung ausgegrenzt und zum Pflegefall erklärt, mit dem die Kassen nach der Gesetzeslage nicht weiter belastet werden konnten.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik der Pflegebedürftigkeit als allgemeines Lebensrisiko ein und skizziert den langen Weg bis zur Etablierung der Pflegeversicherung als fünfte Säule der Sozialversicherung.

2 Die Pflegeversicherung: Dieser Hauptteil beleuchtet detailliert die historische Entwicklung, die gesetzlichen Ziele (allokativ, distributiv, stabilitätspolitisch) sowie die versicherungsrechtlichen Strukturen wie den Personenkreis, Leistungen, Organisation und Finanzierung.

3 Schlussbetrachtung: Das Fazit bewertet die Einführung der Pflegeversicherung positiv hinsichtlich der Lückenschließung im sozialen Netz, weist jedoch kritisch auf die weiterhin bestehende Sozialhilfeabhängigkeit und die Begrenzung des Leistungskatalogs hin.

Schlüsselwörter

Pflegeversicherung, SGB XI, Pflegebedürftigkeit, Sozialrecht, Sozialhilfe, Medizinischer Dienst, Versicherungspflicht, Finanzierung, Umlageverfahren, Pflegestufen, Leistungsbegrenzung, stationäre Pflege, ambulante Pflege, Sozialversicherung, Demographischer Wandel

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundlegend?

Die Arbeit befasst sich mit der Entstehung und dem gesetzlichen Rahmen der sozialen Pflegeversicherung in Deutschland unter besonderer Berücksichtigung des SGB XI.

Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?

Die zentralen Themen sind die historische Entwicklung, die Zielsetzungen des Gesetzgebers, der versicherte Personenkreis, die Leistungsvoraussetzungen und die Finanzierung der Pflegeversicherung.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das Ziel ist eine fundierte Analyse der Einführung der Pflegeversicherung und eine kritische Auseinandersetzung damit, ob sie die ihr zugedachten sozialen und ökonomischen Ziele erreicht hat.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit stützt sich auf eine juristische und sozialpolitische Analyse unter Heranziehung einschlägiger Fachliteratur, Gesetzeskommentare zum SGB XI und ökonomischer Analysen.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Historie, die Definition von Pflegebedürftigkeit, die Ausgestaltung der Leistungen, die Rolle des Medizinischen Dienstes sowie die finanzielle und organisatorische Struktur.

Welche Keywords charakterisieren die Arbeit am besten?

Die wichtigsten Schlagworte sind Pflegeversicherung, SGB XI, Pflegebedürftigkeit, Sozialrecht, Finanzierung und Leistungen.

Warum wurde die "Hilfe zur Pflege" durch die Pflegeversicherung reformiert?

Da die bisherige "Hilfe zur Pflege" oft zu einer faktischen Sozialhilfeabhängigkeit führte und die Kosten aufgrund demographischer Entwicklungen nicht mehr tragbar waren, sollte ein eigenständiges Versicherungssystem geschaffen werden.

Welche Rolle spielt der Medizinische Dienst in diesem Kontext?

Er dient als neutrale Kontrollinstanz zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit und zur Einstufung in Pflegestufen, um moral hazard durch Leistungsanbieter zu verhindern.

Warum bleibt eine vollumfängliche Absicherung laut Autorin problematisch?

Da der Leistungskatalog gesetzlich fixiert und nach oben begrenzt ist, decken die Leistungen oft nicht die tatsächlichen Kosten ab, was viele Pflegebedürftige weiterhin auf private Mittel oder Sozialhilfe angewiesen lässt.

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Details

Title
Die Pflegeversicherung
Subtitle
Sozialrecht
College
University of Applied Sciences Essen
Grade
1,3
Author
Yasemin Dogangünes (Author)
Publication Year
2010
Pages
15
Catalog Number
V183268
ISBN (eBook)
9783656075288
ISBN (Book)
9783656075684
Language
German
Tags
pflegeversicherung sozialrecht
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Yasemin Dogangünes (Author), 2010, Die Pflegeversicherung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/183268
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