Außergewöhnliche Bauwerke benötigen spezielle Betrachtungsweisen den vorbeugenden Brandschutz betreffend.
Es sind häufig unkonventionelle Lösungsansätze erforderlich weil das Brandschutzkonzept sowohl den Unteren Bauaufsichtsbehörden im Baugenehmigungsverfahren sowie den zuständigen Brandschutzdienst-stellen, den Feuerwehren, zur Information und als Beurteilungs-hilfegrundlage zur Festlegungen von Maßnahmen zum abwehrenden und vorbeugenden Brandschutz dient.
Inhaltsverzeichnis
A. AUFTRAG UND SACHVERHALT
Erleichterung von § 31 BauOBln nach § 52 BauOBln (geschossübergreifende Verbindung)
Abweichung von § 1 Abs. 2 MVStättV (Besucherzahl)
Abweichung von § 3 Abs. 3 MVStättV (Abtrennung V-Räume)
Abweichung von § 7 Abs 1 MVStättV (Rettungsweglänge)
Abweichung von § 17 GaVO (in Anlehnung)
B. BEURTEILUNGSGRUNDLAGEN
C. BRANDSCHUTZKONZEPT NACH § 67 ABS. 1 BAUOBLN
C.1 Zu- und Durchfahrten sowie Flächen für die Feuerwehr
C.2 Löschwasserversorgung
C.3 Baulicher Brandschutz (Systematik der äußeren und inneren Abschottung)
C.3.1 Statisch tragende Bauteile wie Wände, Pfeiler, Stützen, Decken und Unterzüge
C.3.1 Möblierung und Einrichtungen in den Nutzungsbereichen der Abflughalle
Abweichung von § 10 Abs. 6 MVSTättV (Abstand von Tisch zu Tisch)
C.3.3 Brandabschnitte
Erleichterung von § 30 Abs. 2 Nr. 2 i.V. m. § 52 BauOBln (Brandwandabstände)
Erleichterung von § 30 Abs. 4 i.v.m. §52 BauOBln (Brandwandversatz)
Erleichterung von § 30 Abs. 5 i.V.m. § 52 BauOBln (oberer Abschluss BW)
Erleichterung von § 30 Abs. 8 i.V.m. § 52 BauOBln (Öffnungen in Brandwänden)
C.3.4 Rauchabscznitte in den Garagengeschossen
C.3.5 Raumabschließende Trennwände/Innenwände
C.3.6 Ummantelungen und Abschottungen für Rohr- und Elektroleitungen in Brandbekämpfungsabschnittswänden und qualifizieten F 90 Wänden und Decken
C.3.7 Installationsschächte
Erleichterung nach § 52 BauOBln (Sonderbauten) von der LÜAR, Billd 1.1 und „weitere Anforderungen in Bezug auf die Brandschutzklappen“
Erleichterung von Ziffer 6.1.4 der LÜAR i.V.m. § 52 BauOBln
C.3.8 Doppelböden und Hohlraumböden
C.3.9 Baustoffe
C.3.10 Feuerschutzabschlüsse / Rauchschutztüren / Verglasungen / Rauchschutzvorhänge
C.3.11 Feststellanlagen
C.3.12 Außenwände/Außenwandverkleidungen
C.3.13 Dächer
C.4 Rettungs- und Angriffswege
C.4.1 Rettungswege auf dem Grundstück
C.4.2 Rettungswege in den Gebäudeteilen
Abweichung von § 6 Abs. 5 MVStättV (Führung der Rettungswege )
C.4.3 Ausgänge, Gänge und Türen, bewertet als Versammlungsbereich in der Gesamtheit, ohne Garage
C.4.3.1 Führung der Rettungswege
C.4.4 Breite der Ausgänge aus den Versammlungsbereichen
C.4.5 Innere Verbindungstreppen als nicht notwendige Treppen (Ergeschoss zum 1. Obergeschoss u. zum 2. Obergeschoss)
C.4.6 außenliegende Treppen
C.4.7 Treppen und Treppenräume – innenliegende Treppenräume, in Anlehnung an Sicherheitstreppenräume (als übereinander angeordnete Schachteltreppen)
C.4.8 Notwendige Flure
C.4.9 Sicherung des 1. und 2. Rettungweges
C.4.10 Maßnahmen zur Evakuierung von Behinderten
C.4.11 Kennzeichnung der Rettungswege
C.4.11 Evakuierung des Rades
C.5 Brandschutztechniche Anforderungen an besondere Anlagen
C.5.1 Hausanschlussräume
C.5.2 Elektrische Analgen
C.5.3 Blitzschutzanlage
C.5.4 Aufzugsanlagen
C.6 Lüftungsanlagen
C.7 Rauch- und Wärmeabzug
C.7.1 Abflughalle
C.7.2 Kellergeschosse
C.7.3 Büro- und Verwaltungsbereiche sowie Küchenbereich
C.7.4 Garagengeschosse
C.8 Alarmierungseinrichtungen
C.9 Anlagen, Einrichtungen und Geräte zur Brandbekämpfung
C.9.1 Feuerlöscher
Erleichterung von BGR 133 (Feuerlöscher)
C.9.2 Trockene Steigleitungen in den Treppenräumen und Außentreppen
C.9.3 Wandhydranten
C.9.4 Orstfeste autom. Feuerlöscheinrichtungen (Sprinkleranlage)
C.10 Sicherheitsstromversorgung und Funktionserhalt elektrischer Leitungsanlagen
C.10.1 Ersatzstromversorgungsanlage
C.10.2 Funktionserhalt von Leitungen notwendiger Sicherheitseinrichtungen
C.11 Hydrantenpläne
C.12 Brandmeldeanlage und Alarmzentrale
C.13 Feuerwehrplan
C.14 Betriebliche Maßnahmen zur Brandverhütung
C.14.1 Brandschutzordnung
C.14.2 Allgemeines zum Betrieb
C.14.3 Brandschutzbeauftragter
C.14.4 Betriebsvorschriften
C.14.5 Rauchverbot
C.14.6 Brandschutz während der Bauzeit
C.14.7 Flucht- und Rettungswegpläne
C.14.8 Wartung und Prüfung der sicherheitstechnischen Anlagen
C.15 Sonstige Nachweise
D Erklärung und Unterschrift des Nachweiserstellers.
Zielsetzung & Themen
Ziel dieser Arbeit ist die Erstellung eines umfassenden Brandschutzkonzepts für den Neubau des Aussichtsrades "Great Berlin Wheel", um trotz der außergewöhnlichen Bauart und Nutzung die gesetzlichen Schutzziele der Bauordnung für Berlin (BauOBln) sicherzustellen.
- Baulicher Brandschutz und Brandschutzkonzeption für komplexe Sonderbauten
- Strategien zur Rauch- und Wärmeabführung in Versammlungsstätten
- Sicherstellung der Rettungswege und Evakuierungsszenarien
- Einsatz technischer Brandschutzeinrichtungen wie Sprinkleranlagen und Brandmeldesysteme
- Brandschutztechnische Bewertung von Tragwerken und Fassadenkonstruktionen
Auszug aus dem Buch
C.3.1 Statisch tragende Bauteile wie Wände, Pfeiler, Stützen, Decken und Unterzüge
Für die tragenden Bauteile wie Wände, Decken, Pfeiler, Stützen und Unterzüge sind unbeschadet von § 27 BauOBln, die §§ 30 und 31 BauOBln und die §§ 3 und 4 MVStättV maßgebend.
Die tragenden Bauteile der baulichen Anlage werden wie folgt hergestellt:
Wände F 90-A
Pfeiler F 90-A
Stützen F 90-A
Unterzüge F 90-A
Decken F 90-A
Brandwände F 90-A mit Nachweis der mechanischen horizontal Bean spruchung nach DIN 4102-3+4
Decke als oberer Abschluss des EG im Bereich des Einschnittes für das Rad (Gründach) F-90-A (Stahlkonstruktion mit Verkleidung F 90 –A-
Zusammenfassung der Kapitel
A. AUFTRAG UND SACHVERHALT: Definiert den Auftraggeber und beschreibt die bauliche Nutzung des Great Berlin Wheel inklusive der Aufteilung der verschiedenen Nutzungsebenen.
B. BEURTEILUNGSGRUNDLAGEN: Listet die maßgeblichen Gesetze, Verordnungen und technischen Richtlinien auf, die für die brandschutztechnische Bewertung herangezogen wurden.
C. BRANDSCHUTZKONZEPT NACH § 67 ABS. 1 BAUOBLN: Kernstück der Arbeit, das detaillierte bauliche und anlagentechnische Maßnahmen zur Brandvermeidung und Brandbekämpfung für das gesamte Gebäude darlegt.
D Erklärung und Unterschrift des Nachweiserstellers.: Bestätigung des Nachweiserstellers über die Einhaltung der Schutzziele und die fachgerechte Erstellung des Brandschutznachweises.
Schlüsselwörter
Brandschutzkonzept, Great Berlin Wheel, BauOBln, Sonderbau, Sprinkleranlage, Brandmeldeanlage, Rettungswege, Entrauchung, Rauchabzug, Feuerwehrplan, Sicherheitsbeleuchtung, Feuerwiderstand, Evakuierung, Brandschutzordnung, Brandschutzbeauftragter
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit umfasst ein detailliertes Brandschutzkonzept für den Neubau des Aussichtsrades "Great Berlin Wheel" in Berlin.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die zentralen Themen sind baulicher Brandschutz, technische Brandschutzeinrichtungen, Rettungswegkonzepte sowie betriebliche Maßnahmen zur Brandverhütung.
Was ist das primäre Ziel des Dokuments?
Ziel ist es, nachzuweisen, dass trotz Abweichungen von Standardbauvorschriften die gesetzlichen Schutzziele für Personenschutz und wirksame Löscharbeiten vollumfänglich erreicht werden.
Welche wissenschaftlichen bzw. fachlichen Methoden werden verwendet?
Es wird auf Basis der geltenden Bauordnung für Berlin (BauOBln) und einschlägiger Normen wie DIN-Vorschriften sowie Muster-Versammlungsstättenverordnungen eine sicherheitstechnische Einzelfallbetrachtung durchgeführt.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Bereiche Feuerwehrzugang, Löschwasserversorgung, bauliche Abschottungen, Rettungsweggestaltung und spezielle technische Anforderungen an besondere Anlagen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit am besten?
Zu den prägenden Begriffen gehören Sonderbau, Sprinkleranlage, Brandmeldeanlage, Rettungswege, Evakuierung und Feuerwiderstandsklasse.
Wie wird mit den langen Rettungswegen in der Garage umgegangen?
Als Kompensationsmaßnahme für die Überschreitung der Rettungsweglängen wird die Beleuchtungsstärke in der Garage von 1 Lux auf 10 Lux erhöht.
Warum wird für das Dachtragwerk keine Feuerwiderstandsdauer gefordert?
Da eine flächendeckende, redundante automatische Löschanlage installiert ist, wird das Risiko eines Versagens der Stahlkonstruktion bei einem Brand als gegen Null gehend bewertet.
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- Siegfried Hirle (Author), 2010, Brandschutzkonzeption für ein außergewöhnliches Gebäude, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/183314