Seit der ersten allgemeingültigen Erklärung der Menschenrechte ist der Menschenrechtsschutz über die Jahrzehnte kontinuierlich ausgebaut worden. Im Rahmen dieses Prozesses gab es wiederholt Anstrengungen, die Todesstrafe generell abzuschaffen. Diese Bemühungen, anfänglich nur von privaten Menschenrechtsorganisationen geführt, sind seit geraumer Zeit Gegenstand geltender völkerrechtlicher Verträge. Dennoch besteht die Todesstrafe weiterhin in zahlreichen Staaten und ist rechtlich kaum unmittelbar angreifbar. Aus diesem Grund wurden mehrfach Versuche unternommen, gegen Todesurteile über völkerrechtliche „Umwege“ vorzugehen. Einer der bekanntesten und auch umstrittensten ist das sog. death row phenomenon. Dieses hat sich als gangbarer Weg im Kampf gegen die Todesstrafe herausgebildet, weil es nicht direkt auf die Todesstrafe abzielt, sondern vielmehr das allgemein anerkannte Folterverbot fruchtbar macht.
Ziel dieser Arbeit ist es, herauszufinden, ob das „death row phenomenon“ als Vehikel im Kampf gegen die Todesstrafe tauglich ist. Hierzu wird die geltende Definition für das "death row phenomenon" auf ihre Gültigkeit untersucht und geklärt, unter welchen Voraussetzungen das „death row phenomenon“ gegen das Folterverbot verstößt. Weiterhin wird die Rechtsprechung der verschiedenen internationalen Gerichte und Körperschaften zu diesem Thema näher beleuchtet um hierauf aufbauend zu klären, ob das „death row phenomenon“ ein geeignetes Mittel zur Bekämpfung der Todesstrafe darstellt. Hierbei wird vor allem auf die Gefahren geachtet, nämlich dass es durch konsequente Anwendung der Figur zu dem absurden Ergebnis kommen könnte, dass Staaten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen ihre zum Tode verurteilten Häftlinge so schnell wie möglich hinrichten und dadurch der gewünschte Schutz der Verurteilten gerade das Gegenteil bewirkt.
Inhaltsverzeichnis
A. Einführung und Problemstellung
I. Einleitung
II. Problemstellung und Ziel
B. „Death row phenomenon“ als Verstoß gegen das Folterverbot
I. Das Folterverbot im Völkerrecht
1. Rechtsgrundlagen des Folterverbots
2. Folterverbot als zwingendes Völkergewohnheitsrecht
II. Definition von Folter, grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung
1. Folter
2. Grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung
III. Qualifikation des „death row phenomenon“ als Folter oder grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung
1. „Death row phenomenon“ als Folter?
2. „Death row phenomenon“ als grausame, unmenschliche, erniedrigende Behandlung
C. „Death row phenomenon“ in Entscheidungen internationaler Gerichte
I. Entscheidungen der einzelnen Rechtsprechungsorgane
1. Europäische Kommission für Menschenrechte/Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
2. Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen (UN-AMR)
3. Judicial Committee of the Privy Council
4. US-Amerikanische Gerichte
5. Andere nationale Gerichte
a. Kindler v. Canada (Supreme Court of Canada)
b. Catholic Commission (Supreme Court of Zimbabwe)
c. Supreme Court of India
II. Kritik an der Rechtsprechung
D. Probleme, Folgen und Widerstände der Anwendung des „death row phenomenon“
I. Widerstände in der Rechtsprechung
II. Folgen und Widerstände auf nationaler Ebene
III. Folgen und Probleme auf zwischenstaatlicher/völkerrechtlicher Ebene
IV. Das Problem der Rechtskraft von Entscheidungen internationaler Körperschaften
E. „Death row phenomenon“ als Vehikel im Kampf gegen die Todesstrafe
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht, inwieweit das sogenannte „death row phenomenon“ – die überlange Haft unter harten Bedingungen im Todestrakt – als rechtliches Instrument (Vehikel) zur Bekämpfung der Todesstrafe tauglich ist. Dabei wird analysiert, ob diese psychische und physische Belastung als Verstoß gegen das internationale Folterverbot qualifiziert werden kann und welche Konsequenzen dies für die internationale Rechtsprechung hat.
- Rechtliche Definition und Einordnung des „death row phenomenon“ unter das Folterverbot.
- Analyse der Rechtsprechung internationaler und nationaler Instanzen (z. B. EMRK, UN-AMR, Privy Council).
- Kritische Würdigung der Problematik, dass eine konsequente Anwendung des Rechts zu einer Verkürzung von Verfahrensschutz führen könnte.
- Untersuchung von politischen Widerständen und Folgen für das völkerrechtliche System.
Auszug aus dem Buch
A. Einführung und Problemstellung
Seit der ersten allgemeingültigen Erklärung der Menschenrechte ist der Menschenrechtsschutz über die Jahrzehnte kontinuierlich ausgebaut worden. Im Rahmen dieses Prozesses gab es wiederholt Anstrengungen, die Todesstrafe generell abzuschaffen. Diese Bemühungen, anfänglich nur von privaten Menschenrechtsorganisationen geführt, sind seit geraumer Zeit Gegenstand geltender völkerrechtlicher Verträge. Dennoch besteht die Todesstrafe weiterhin in zahlreichen Staaten und ist rechtlich kaum unmittelbar angreifbar. Aus diesem Grund wurden mehrfach Versuche unternommen, gegen Todesurteile über völkerrechtliche „Umwege“ vorzugehen. Einer der bekanntesten und auch umstrittensten ist das sog. death row phenomenon. Dieses hat sich als gangbarer Weg im Kampf gegen die Todesstrafe herausgebildet, weil es nicht direkt auf die Todesstrafe abzielt, sondern vielmehr das allgemein anerkannte Folterverbot fruchtbar macht.
Es stellt sich somit die Frage, was genau das „death row phenomenon“ ist. Ziemlich übereinstimmend wird „death row phenomenon“ als überlange Haft unter den harten Bedingungen des Todestraktes definiert. In dieser Definition wird deutlich, dass sich das „Todestraktsyndrom“ zumindest aus zwei Elementen zusammensetzt, nämlich der Haftlänge und den Haftbedingungen. Diese können derart zusammentreffen, dass ein Menschenrechtsverstoß vorliegt. Es bleibt aufzuzeigen, dass diese Definition zur Beschreibung und zum Verständnis des Problems durchaus ausreichend ist, es aber kaum möglich ist, aus ihr die notwendigen rechtlichen Schlüsse zu ziehen.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einführung und Problemstellung: Einleitung in die Thematik der Todesstrafe und die Entwicklung des „death row phenomenon“ als völkerrechtlicher „Umweg“ zur Bekämpfung derselben.
B. „Death row phenomenon“ als Verstoß gegen das Folterverbot: Untersuchung der völkerrechtlichen Grundlagen des Folterverbots und dessen Definition, um zu prüfen, ob die Haftbedingungen im Todestrakt den Tatbestand erfüllen.
C. „Death row phenomenon“ in Entscheidungen internationaler Gerichte: Analyse der Rechtsprechung verschiedener internationaler Instanzen und nationaler Gerichte hinsichtlich der Anerkennung des Phänomens als menschenrechtswidrig.
D. Probleme, Folgen und Widerstände der Anwendung des „death row phenomenon“: Darstellung der juristischen und politischen Widerstände sowie der Konsequenzen für das zwischenstaatliche Völkerrecht.
E. „Death row phenomenon“ als Vehikel im Kampf gegen die Todesstrafe: Kritische Schlussbetrachtung zur Praktikabilität und Wirksamkeit des Ansatzes im Hinblick auf ein erstrebenswertes Ziel für das 21. Jahrhundert.
Schlüsselwörter
Death row phenomenon, Todesstrafe, Folterverbot, Menschenrechte, Völkerrecht, UN-AMR, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Judicial Committee of the Privy Council, Haftbedingungen, psychische Belastung, Hinrichtung, Soering-Fall, Verfahrensschutz, Rechtsmittel, Völkergewohnheitsrecht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit befasst sich mit dem „death row phenomenon“, also der psychischen und physischen Belastung von Häftlingen im Todestrakt durch überlange Haftzeiten, und untersucht deren rechtliche Einstufung als Verstoß gegen das Folterverbot.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zu den zentralen Themen gehören die völkerrechtliche Definition von Folter, die Analyse internationaler Gerichtsurteile und die Auswirkungen des Kampfes gegen die Todesstrafe auf den staatlichen Rechtsschutz.
Welches primäre Ziel verfolgt die Arbeit?
Das Ziel ist zu evaluieren, ob das „death row phenomenon“ ein geeignetes und taugliches Instrument (Vehikel) ist, um die Todesstrafe international effektiv zu bekämpfen, ohne dabei den individuellen Rechtsschutz der Gefangenen zu gefährden.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse internationaler Verträge, der Rechtsprechung führender Gerichte sowie einer kritischen Auswertung bestehender rechtswissenschaftlicher Fachliteratur.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Definition der Begriffe, die detaillierte Betrachtung der Rechtsprechung (u.a. Soering-Fall, UN-Ausschüsse) und die Diskussion der praktischen Probleme und Widerstände, die bei der Anwendung dieses Ansatzes auf nationaler und völkerrechtlicher Ebene auftreten.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind das „death row phenomenon“, das internationale Folterverbot, Menschenrechte, Todesstrafe und die Rechtsprechung internationaler Körperschaften wie der EuGMR oder der UN-Ausschuss für Menschenrechte.
Wie bewertet der Autor die Rolle des Privy Council?
Der Autor stellt fest, dass der Privy Council im Gegensatz zu anderen Gerichten fast ausschließlich auf den Zeitfaktor der Verfahrensabläufe abstellt, um die Unmenschlichkeit der Haft zu beurteilen, was zwar effektiv, aber aus Sicht des Autors bei der Einzelfallbetrachtung limitiert ist.
Warum führt die Bekämpfung der Todesstrafe über dieses „Vehikel“ zu Problemen?
Ein zentrales Problem ist, dass einige Staaten versuchen, der „unliebsamen“ internationalen Rechtsprechung durch Rücktritte von Protokollen oder Forderungen nach noch schnelleren Hinrichtungen zu entgehen, was den betroffenen Häftlingen den Rechtsschutz entzieht, anstatt ihn zu stärken.
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- Matti Lüdtke (Autor), 2004, Das Folterverbot als Vehikel im Kampf gegen die Todesstrafe: "Death row phenomenon" als "grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung"? , Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/183553