Die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union

Eine neue Weltmacht Europa


Facharbeit (Schule), 2011

23 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Danksagung

1.Der Vertrag von Lissabon

2. Die Außen- und Sicherheitspolitik der EU
2.1 Überblick
2.1.1Der Status der EU in der Welt
2.1.2 Souveränität der Mitgliedsstaaten
2.2Der Europäische Auswärtige Dienst
2.2.1Catherine Ashton
2.2.2 Ziele des EAD
2.2.3 Organe und Instrumente
2.2.4 Meinung der Staaten
2.2.5 Stand des Aufbaus
2.3 Militärische Mittel der EU
2.3.1 EUFOR
2.3.2 EU-Eingreif/Kampftruppen
2.3.3 Die Europaarmee – Eine Alternative?

Literaturverzeichnis

Interviews

Danksagung

Diese Seminararbeit wäre nicht ohne die Unterstützung einer Vielzahl von Personen möglich gewesen. Insbesonderedanke ich der engagierten Geschichts- und Sozialkundelehrerin Liesel Baumer-Weismann. Um den Schülern das Gebilde Europa näher zu bringen hatsie in den letzten zwei Jahren das W-Seminar „Der Europäische Einigungsprozess“ angeboten, welches ohne Sie wohl nie zustande gekommen wäre.

Ebenso möchte ich mich bei Carsten Wilms, Ständiger Vertreter der BRD in Chişinău, und Wolfgang Behrendt, Head of Political and Economic Section der Europäischen Botschaft in Chişinău, für die bereitwillige Auskunft in Form eines Interviews bedanken.

Weiterer Dank gilt Florian Etscheid, der das Cover dieser Arbeit nach meinen Wünschen entworfen hat und letztendlich für den erfolgreichen Druck verantwortlich ist. Dafür möchte ich mich an dieser Stelleund natürlich auch bei allen nicht genannten bedanken.

München, im Herbst 2011

Jan C. Etscheid

1.Der Vertrag von Lissabon

In unserer globalisierten Welt wird das Vorhandensein von verlässlichen Partnerschaften und Verbündeten kontinuierlich an Bedeutung gewinnen. Und so ist es nicht nur der Anspruch der Europäischen Union an sich selbst[1], sondern auch eine Forderung anderer globaler Akteure, eine einheitliche europäische Außenpolitik zu verwirklichen. Doch gerade dieses Thema wurde in der Vergangenheit oft gezielt umgangen, erst mit dem Vertrag von Lissabon wurden die Weichen für eine wirklich effektive und handlungsfähige Außenpolitik geschaffen. Wenig andere Bereiche wurden in diesem Vertrag so umfangreich reformiert[2]. Denn während vorher die GASP durch die notwendige Einstimmigkeit weitgehend gelähmt war und Mitgliedsstaaten ihre Interessen weitestgehend ohne Rücksicht auf andere EU-Mitglieder durchsetzen konnten, wird nun versucht mit einer Stimme zu sprechen. Dass dies ein schwieriger Prozess sein wird steht außer Frage, doch mit dem Erlangen der Rechtspersönlichkeit[3] durch den Vertrag von Lissabon ist zweifellos ein erster Schritt getan.

Durch das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 01.12.2009[4] wurde die GASP einer umfangreichen Weiterentwicklung unterzogen. Hierbei sollte vor allem eine klare Linie gezogen werden um die EU als internationalen Akteur zu etablieren.

Die wohl bedeutendste Änderung betrifft die Einführung des Amts des „Hohen Vertreters“, der zukünftig die EU in der Welt repräsentieren wird[5]. Dieses Amt war auch eine der Schlüsselstellen in den Vertragsverhandlungen, da vor allem Großbritannien das von anderen Staaten geforderte Amt des „EU-Außenministers“ vehement ablehnte[6], dennoch wurde mit dem Amt des Hohen Vertreters auch das des Vizepräsidenten der Kommission verknüpft. Der dabei entscheidende Punkt ist die Verschmelzung von intergouvernementalen und supranationalen Institutionen, was als ein erster Schritt zu einer supranationalen GASP gesehen werden kann, allerdings wird im Vertrag explizit der Bestand als GASP als eigene, intergouvernementale Säule festgeschrieben, sodass hier keine großen Schritte zu erwarten sind6. Nach schwierigen Verhandlungen wurde auch die Einrichtung des EAD zur Unterstützung des Hohen Vertreters beschlossen. Ebenso sollen der EU in den nächsten Jahren schlagkräftige militärische Einheiten zur Verfügung stehen.

In der folgenden Seminararbeit möchte ich diese Veränderungen erklären und die daraus resultierenden Folgen für die EU darlegen. Ebenso wird der momentane Stand der beschlossenen Projekte vorgestellt und kritisch bewertet und auch die neuen supranationalen Elemente in der GASP vorgestellt und kritisch bewertet.

2. Die Außen- und Sicherheitspolitik der EU

2.1 Überblick

2.1.1Der Status der EU in der Welt

Seit der Gründung der EU haben sich sowohl das internationale Umfeld als auch damit verbunden die Anforderungen an die GASP stark verändert. Während die Jahrzehnte nach dem 2. Weltkrieg bis 1990 von der Bipolarität zwischen USA und UdSSR geprägt waren[7], wurde nach dem Ende der Sowjetunion die USA die weltweit einzige Supermacht. Mitte der 1990er Jahre hatte man folglich eine Unipolarität, da kein anderer Staat in der Lage war, sowohl wirtschaftlich als auch diplomatisch oder militärisch mit den USA auf einer Stufe zu stehen[8].

Es zeichnete sich zwar immer deutlicher der Aufschwung vieler asiatischer Staaten ab, doch blieb deren globaler Einfluss begrenzt, auch da die Finanzkrise den Aufschwung Mitte der 90er Jahre stark verlangsamte. In Europa wurde durch den Kosovo-Krieg das Thema der militärischen Machtausübung in das Bewusstsein gerückt wobei durch die Schaffung der ESVP der Gedanke an eine rein zivile Macht der EU sein Ende nahm[9].

Als nach 09/11 die Verletzlichkeit der USA bewusst wurde und auch China, Indien und Russland ihren globalen Einfluss vergrößerten, zeichnete sich das zukünftige Weltbild einer multipolaren Welt ab, wobei nicht nur in der EU Stimmen laut wurden, auch die EU müsse einer dieser Pole der Macht werden[10]. Heute wird die USA noch als die führende Supermacht wahrgenommen, es wird zwar damit gerechnet, dass sie diesen Status in den nächsten 20 Jahren verlieren wird, aber noch immer eine Führungsrolle ausübt[11]. Eine solche Führungsrolle beansprucht die EU ebenfalls für sich, sodass man von einer multipolaren Welt sprechen kann, deren Großmächte die USA, China, Russland Indien und die EU sein werden[12]. Allerdings herrscht international Skepsis ob der globalen Handlungsfähigkeit der EU, vor allem auch bezüglich der militärischen Mittel, die eine Supermacht zwingend benötigt[13].

2.1.2 Souveränität der Mitgliedsstaaten

Aufgrund der internen Differenzen pochen die Mitgliedsstaaten je nach Größe auf ihre Souveränität. So werden Staaten auch in eigentlich supranationalen Feldern aktiv, wie z.B. in der Wirtschaftsaußenpolitik. So wurde in der Vergangenheit oft, um die nationale Wirtschaft zu schützen, von der Kommission die Ermächtigung zur Überwindung wirtschaftlicher Schwierigkeiten[14] angefordert. Auch setzten Staaten wie Deutschland oder Großbritannien durch, dass nationale bilaterale Verträge, die bereits vor der Gründung der EU mit Drittstaaten abgeschlossen wurden, weiterhin unabhängig Gültigkeit besitzen[15]. Daher bleibt es in der Praxis für die EU oft schwierig, eine einheitliche Linie in internationalen Verhandlungen zu bringen, da viele nationale Verträge und Interessen berücksichtig werden müssen[16].

Davon abgesehen war, wie auch in vielen anderen Bereichen, in der GASP fast immer eine einstimmige Beschlussfassung nötig, sodass einzelne Mitglieder mit diesem Vetorecht nationale Interessen über die Interessen der Union stellten. Im Vertrag von Nizza wurde daher die verstärkte Zusammenarbeit auf die GASP ausgedehnt, wobei sie nur als letztes Mittel angewandt werden sollte[17]. Außerdem wurden im Vertrag von Lissabon Ausnahmen definiert, in deren Falle eine qualifizierte Mehrheit zur Beschlussfassung ausreichend ist, wie z.B. Beschlüsse zur Festlegung der Standpunkte der EU oder zur Ernennung von Sonderbeauftragten[18]. Allerdings kann ein Mitgliedsstaat diese Entscheidungen aufschiebend blockieren und den Vermittlungsausschuss anrufen. Abgesehen davon bleibt bei militärischen oder verteidigungspolitischen Beschlüssen das Einstimmigskeitsprinzip bestehen[19].

Obwohl das Problem des Einstimmigkeitsprinzips schon in den 1990er Jahren als Ursache für die geringe Effizienz der GASP ausgemacht wurde, halten die Staaten bis heute daran fest. Die nicht ausreichende Bereitschaft die GASP zu supranationalisieren wird auch weiterhin einheitliche Entscheidungen erschweren. Sollte sich hier keine neue Lösung ergeben, wird keine wirklich effektive GASP möglich sein.

2.2Der Europäische Auswärtige Dienst

2.2.1Catherine Ashton

Im Rahmen der Einrichtung des Europäischen Auswärtigen Dienstes wurde Catherin Ashton zur „Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik“ ernannt[20], was in weiten Teilen der Bevölkerung auf Unverständnis stieß[21]. Die 1956 geborene Britin war zwar von 1999 an Mitglied des „House of Lords“ und bekleidete einige Ämter wie Staatssekretärin oder „Member of Privy Council“[22], dennoch war ihr Bekanntheitsgrad sowohl in Großbritannien aber vor allem in den anderen EU-Staaten sehr gering. Für Verwunderung sorgte die Entscheidung vor allem aber deshalb, weil Mrs. Ashton vorher nie mit außenpolitischen Aufgaben vertraut gewesen war und nur durch die Unterstützung der Labour-Party eine Funktionärslaufbahn beginnen konnte[23].

2008 ging Mrs. Ashton nach Brüssel, wo die Stelle des Handelskommissars frei geworden war3. Auch für diesen Posten wurde sie jedoch als Fehlbesetzung bezeichnet wie Nigel Farradge UKIP im Parlament anmerkte: „"Wenn man ihren Lebenslauf anschaut ist da keine Qualifikation zu erkennen, um diesen Job zu übernehmen in so einer gefährlichen Zeit“, worauf die erwiderte, dass in diesem Posten vor allem ihr Verhandlungsgeschick gefragt sei, das sie zweifelsohne besitze.

Diese Qualifikation führte sie auch auf kritische Nachfrage im Parlament bezüglich ihrer Ernennung zur „Hohen Vertreterin der Union“, die mit dem Amt des Vizepräsidenten der Europäischen Kommission verbunden ist, an. Doch diese Antwort konnte weder die Presse noch die Bevölkerung zufriedenstellen. So kritisierte BBC-Korrespondent Gavin Hewett, dass das eigentliche Ziel, der EU eine stärkere Stimme auf der Weltbühne zu geben mit der Ernennung zweier völlig Unbekannten [Ashton und van Rumpoy] komplett verfehlt wurde[24]. Ebenso kritisiert wurde der Umstand, dass Ashton noch nie in ein politisches Amt gewählt wurde und keine Fremdsprache fließend beherrscht. Verwunderlich ist die Wahl vor allem, da es eine Zahl bekannter und durchaus qualifizierter Kandidaten gab, wie z.B. den ehemaligen britischen Premier-Minister Tony Blair oder der damalige britische Außenminister David Miliband. Das einzig klar definierte Ziel der SPE war es, einen Sozialdemokraten in dieses Amt zu bringen18.

Zu Mrs. Ashton’s Hauptaufgaben zählt nun die Vertretung der EU bei wichtigen weltpolitischen Ereignissen und vor allem auch der Aufbau des „Europäischen Auswärtigen Dienst[es][25] “. Durch diese Vielzahl von zeitintensiven Aufgaben, vor allem durch ihre gleichzeitige Vizepräsidentschaft der Kommission ist es ihr nicht möglich bei wichtigen Ereignissen persönlich anwesend zu sein, wie beim Erdbeben in Haiti oder der Friedensnobelpreisverleihung an Liu Xiaobo. Infolgedessen kritsierte sie, dass sie mit zu vielen Aufgaben betraut sei und ihr vor allem für die Einrichtung des Auswärtigen Dienstes zu Ressourcen fehlen[26].

Catherin Ashton wurde 2008 von den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten vorgeschlagen und vom EU-Parlament bestätigt und somit auf 5 Jahre bis 2013 gewählt. März 2010 legte sie einen ersten Entwurf des neuen EAD vor, der unter den Mitgliedsstaaten jedoch weitgehend auf Ablehnung stieß[27].

2.2.2 Ziele des EAD

Die Einrichtung des EAD war bereits in der gescheiterten EU-Verfassung vorgesehen und wurde im Vertrag von Lissabon gegründet[28]. Als Hauptziel wurde damals die „Stärkung der Rolle der EU in der Welt“ genannt. Dieses Ziel wurde jedoch von den einzelnen Mitgliedsstaaten unterschiedlich aufgefasst. Während die großen Staaten durch den EAD eine Schwächung ihrer nationalen Dienste unbedingt verhindern wollten, war es das Ziel der kleineren Staaten ihren weltpolitischen Einfluss durch den EAD mit Hilfe der großen Staaten zu vergrößern[29].

Ein primäres Ziel des EAD ist es, den Hohen Vertreter in seiner Arbeit zu unterstützen und geographisch sowie thematisch differenziert Handlungsmöglichkeiten und Problemlösungen zu erarbeiten[30]. Dabei werden aber sowohl die Handelspolitik als auch Entwicklungspolitik in der Verantwortung der Kommission verbleiben. Durch diese Entscheidung werden zwei der wichtigsten Entscheidungsfelder, die im Bereich des EAD angesiedelt sind, vollkommen von diesem gelöst. Diese Entscheidung wurde daher auch in der internationalen Presse als Misstrauensbeweis für den neugeschaffenen EAD gesehen, da sich die Kommission die wichtigen Aufgaben selbst vorbehalten möchte[31].

Eine wichtige Änderung durch den Vertrag von Lissabon betrifft auch die Vertretungen in Drittstaaten. Während sie früher der Kommission unterstellt waren, sind sie nun der europäischen Union unterstellt und damit auch in den EAD eingebunden[32]. Die Vertretungen sollten sich außerdem nach Möglichkeit in engem Kontakt mit den nationalen Botschaften der Mitgliedsstaaten befinden und ergänzend nebeneinander arbeiten. Es ist nicht vorgesehen, die nationalen Botschaften durch eine EU-Botschaft zu ersetzen[33].

Einer der wichtigsten Bereiche im EAD ist heutzutage der alleinige Auftritt als Akteur im Außenhandel. Das heißt konkret, dass der EAD für alle 27 Mitgliedsstaaten verbindliche Abkommen zu Im- und Export, freiem internationalen Handel (="Freihandelsabkommen/vgl." Moldau) und technischen Normen schließen kann[34]. Gerade hier ist ein geschlossenes Auftreten sehr wichtig, da einzelne Staaten nur sehr begrenzt ihre Interessen durchsetzen können, während die EU mit über 19% aller weltweilten In- und Ausfuhren weltweit als sehr wichtiger Handelspartner wahrgenommen wird[35].

Daneben erfüllt bzw. soll der EAD in der Zukunft weitere wichtige Aufgaben erfüllen, wie z.B. die Überprüfung der Menschenrechte in Drittstaaten, erarbeiten von Lösungen zu Konflikten, Stabilisierung und Regulierung der internationalen Finanzmärkte oder Unterstützung von Friedensprozessen[36]. Diese Aufgaben, die heute fast ausschließlich von den einzelnen Staaten wahrgenommen werden, sollen somit an die „Stimme der 27“ übergehen. Es wird interessant sein, inwiefern sich diese Entwicklung in den nächsten Jahren vollziehen wird und ob diese Ziele verwirklicht werden können. Prinzipiell ist EAD auf jeden Fall jedoch ein Schritt zu einer stärkeren Stimme Europas in der Welt und damit verbunden auch einer verbesserten Außenwirkung. Inwiefern die Souveränität der Mitgliedsstaaten in Zukunft durch den EAD eingeschränkt werden wird bleibt abzuwarten.

2.2.3 Organe und Instrumente

Die Strukturen und Instrumente des EAD sind noch, wie der ganze EAD, noch im Aufbau und daher heute etwas unklar. Durch den Vertrag von Lissabon wurden im Wesentlichen nur die Zuständigkeitsbereiche abgesteckt und das Amt des „Hohen Vertreters“ geschaffen[37]. Der Aufbau selbst sollte durch den Hohen Vertreter, Catherin Ashton, geplant und schrittweise durchgeführt werden. Der erste Entwurf dazu wurde März 2010 dem Rat der EU vorgelegt und von diesem am 26.04.2010[38] mit leichten Änderungen angenommen.[39]

[...]


[1] Vgl. Europäische Kommission, Die EU in der Welt. Die Außenpolitik der europäischen Union, Luxemburg/Brüssel 2007, http://ec.europa.eu/publications/booklets/move/67/de.doc (eingesehen am 16.06.11)

[2] Vgl. Christoph Herrmann, Verbessert der Lissaboner Vertrag die außenpolitische Handlungsfähigkeit der EU?, Hanns-Seidel-Stiftung, S.1

[3] Vgl. http://www2.jura.uni-halle.de/telc/Heft4.pdf

[4] Vgl. http://europa.eu/lisbon_treaty/glance/index_de.htm

[5] Vgl. Algieri, Franco 2010, S.

[6] Vgl. Schmidt, Siegmar 2010, S.211f

[7] Vgl. http://www.bpb.de/themen/36HEVF,0,0,Der_Beginn_der_Bipolarit%E4t.html

[8] Vgl. Algieri, F.; Die GASP der EU, S.23ff

[9] Vgl. Ondarza, N. (2010) s. 44ff

[10] Vgl. Algieri, F.; Die GASP der EU, S.23ff

[11] Vgl. http://www.genius.co.at/index.php?id=388

[12] Vgl. Supermächte im 21. Jahrhundert, Bertelsmann Stiftung

[13] Vgl. Roithner, T. 2008, S.210ff

[14] Vgl. Art. 132 EGV

[15] Vgl. Fröhlich, Stefan 2008, S.50

[16] Vgl. Fröhlich, Stefan 2008, S.52

[17] Vgl. Algieri, Franco 2010, S.77f

[18] Vgl. Art. 31(2) EUV-L

[19] Vgl. Art. 31(4) EUV-L

[20] Vgl. Algieri, Franco 2010, S. 61ff

[21] Vgl. http://www.tagesschau.de/ausland/ashton116.html

[22] Vgl. http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/ashton/about/cv/index_en.htm

[23] Vgl. http://www.faz.net/aktuell/politik/europaeische-union-ein-beginn-ohne-strahlen-1886647.html

[24] Vgl. http://www.dw-world.de/dw/article/0,,4911599,00.html

[25] Vgl. Algieri, Franco 2010, S. 61f

[26] Vgl. http://www.euractiv.de/druck-version/artikel/ashton-versteht-ihre-aufgabe-nicht-004796

[27] Vgl. http://www.euractiv.de/europa-2020-und-reformen/artikel/ashtons-franzsische-spinne-im-ead-netz-002896

[28] Vgl. Algieri, Franco 2010, S. 67ff

[29] Vgl. Algieri, Franco 2010, S. 68f

[30] Vgl. Algieri, Franco 2010, S. 61f

[31] Vgl. http://bonnsustainabilityportal.de/?p=6548&lang=de

[32] Vgl. Algieri, Franco 2010, S. 69

[33] Vgl. Interview 1

[34] Vgl. Fröhlich, Stefan 2008, S.40f

[35]

[36] Vgl. Fröhlich, Stefan 2008, S.77f

[37] Vgl. Vertrag von Lissabon §27

[38] Vgl. http://www.euractiv.com/de/zukunft-eu/ashton-praesentiert-neues-design-fuer-eu-diplomatendienst-news-473240

[39] Vgl. Ashton, Catherin: Establishing the organisation functioning of the European External Action Sevice

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union
Untertitel
Eine neue Weltmacht Europa
Hochschule
Michaeli-Gymnasium München
Note
1,0
Autor
Jahr
2011
Seiten
23
Katalognummer
V183684
ISBN (eBook)
9783656088479
ISBN (Buch)
9783656088813
Dateigröße
832 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Im Anhang sind zwei Interviews mit deutschen Diplomaten in der Republik Moldau zu finden.
Schlagworte
GASP, ESVP, EAD, Sicherheitspolitik, Verteidigungspolitik
Arbeit zitieren
Jan C. Etscheid (Autor:in), 2011, Die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/183684

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