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Seminararbeit, 2007
24 Seiten, Note: 1,3
Geschichte Europa - Deutschland - 1848, Kaiserreich, Imperialismus
1. Einleitung
2. Die Stellung im preußischen Staat im 17. und 18. Jahrhundert
3. Die Zeit der Reformen und des Liberalismus
3.1 Die Preußischen Reformen
3.2 Die Zeit des Vormärz
3.3 Die Revolution von 1848/
4. Die Rolle im Deutschen Kaiserreich
4.1 Die Ära Bismarck
4.2 Die Wilhelminische Zeit
5. Schlussbetrachtung
6. Literatur
Die wohl bedeutendsten Vertreter der europäischen Oberschicht sind die preußischen Junker, die wie kaum ein anderer Adelszweig die Geschichte ihres eigenen Landes geprägt und aktiv beeinflusst haben. Es gelang ihnen über längere Zeit hinweg nicht nur das Geschick der Ostprovinzen sondern ganz Preußens und letztendlich ganz Deutschlands mitzubestimmen. Jedoch waren ihr Ruf und ihr Ende nicht minder mit Preußen und schließlich dem Deutschen Reich verbunden. Viel mehr lässt sich sagen, dass die Geschichte der Junker nicht von der Preußens zu trennen ist. Dieser Ansatz soll auch der Ausgangspunkt für die folgende Betrachtungsweise sein.
Am 25. Februar 1947 wurde das Kontrollratsgesetz Nr. 46 durch den alliierten Kontrollrat erlassen. Dieses Gesetzt diente zur offiziellen Auflösung des preußischen Staates nachdem bereits durch die Aufteilung dessen Staatsgebietes nach dem Zweiten Weltkrieg Preußen von der Landkarte verschwunden war. Diesem Schritt ging die Beurteilung Preußens als den Träger des Militarismus, als das Störelement jeglicher demokratischer Betätigung in Deutschland und als Gefahr für den Frieden in Europa vorweg. Ein ähnliches Bild hatte sich auch von der preußischen Oberschicht, dem preußischen Adel und Junkertum, in den Köpfen der Menschen festgesetzt. Neben dem Vorwurf die Bauern über Jahrhunderte hinweg in ihr Verderben geführt zu haben und erzreaktionär und damit entsprechend der Beurteilung Preußens antidemokratisch und gegen jeglichen gesellschaftlichen Fortschritt gehandelt zu haben, wurden die Junker im Ausland als Verfechter des deutschen Weltmachtstrebens angeklagt. Eine spätere Einschätzung unterstellt dem Junkertum sogar die Beihilfe zur Machtergreifung Hitlers, um eigene Interessen zu sichern und politischen Ambitionen nachzugehen.[1] Diese Meinung war weit verbreitet und blieb für lange Zeit Ausgang für jegliche Betrachtungen der Thematik. Somit wurde auch das Junkertum, wie Preußen selbst, scharf verurteil, wodurch ihm für längere Zeit eine eher unvorteilhafte Rolle in der Vergangenheit zugesprochen wurde.
Doch wofür stand das Junkertum wirklich? Welche Interessen verfolgten die „Ostelbier“ und wo war ihr Platz im preußischen Staat und in dem seit 1871 bestehenden Deutschen Kaiserreich? Diesen Fragen soll im Rahmen dieser Hausarbeit nachgegangen werden. Hierbei wird versucht anhand der preußischen Geschichte die Rolle der Junker in Preußen und Deutschland zu untersuchen. Dafür ist es erforderlich die Entwicklung der preußischen Oberschicht über einen längeren Zeitraum zu betrachten, da aufgrund der teilweise revolutionären Ereignisse der letzten Jahrhunderte sich die, wie sich zeigen wird, machtpolitischen Verhältnisse mehr als einmal veränderten. Der zu betrachtende Zeitraum dieser Arbeit wird sich vom ausgehenden 17. Jahrhundert bis zum Ende des ersten Weltkrieges erstrecken und sich damit auf eine Interessante Zeitspanne, die durch das Ende des Deutschen Kaiserreiches ihren Abschluss findet, beschränken. Eine zusammenfassende Abschlussdiskussion soll schließlich anhand der gesammelten Erkenntnisse Aufschluss über die Stellung des preußischen Adels in Staat und Gesellschaft geben. Ob dieses Bild die bereits skizzierte Negativeinschätzung bestätigt wird sich am Ende der Arbeit herausstellen.
Die übliche Bezeichnung des grundbesitzenden ostelbischen Adels, der bedeutendsten sozialen Klasse in Preußen, lautet schlicht weg Junker. Dabei handelte es sich nicht um ein bloßes politisches Schlagwort, geprägt durch Anhänger des liberalen Lagers in Deutschland, sondern vielmehr um eine Standesbezeichnung, die gern von dessen Vertreter selbst verwendet wurde. Das Junkertum weist eine sehr lange Geschichte auf, in der es den Junkern gelang über Jahrhunderte hinweg die Geschicke Preußen maßgebend zu beeinflussen und sich gleichzeitig eine politische, soziale sowie wirtschaftliche Vormachtstellung aufzubauen. Diese Macht sollte der ostelbische Adel noch bis in das 20. Jahrhundert hinein konservieren können. Doch bereits im 17. und 18. Jahrhundert war es nötig die erworbenen Privilegien und die eigene Stellung in Staat und Gesellschaft zu verteidigen.[2]
Da über längeren Zeitraum hinweg aufgrund der territorialen Verteilung der staatliche Zusammenhalt Brandenburg-Preußens allein durch das Herrschaftsgeschlecht der Hohenzoller garantiert wurde und somit keine vollkommene machtpolitische Einheit entstehen konnte, bildeten sich regionale Herrschaftssysteme in den einzelnen Teilgebieten heraus. Somit waren es zumeist die Landstände, besonders die Adeligen, die anstatt der Landesfürsten die Macht in den einzelnen Territorialstaaten ausübten.[3] In Folge dieser politischen Verhältnisse wurde der Adel mit einer Vielzahl von Privilegien ausgestattet, die es ihm ermöglichten eine solide Herrschaftsbasis zu errichten. Neben dem Steuerbewilligungsrecht und dem Mitspracherecht in Landesfragen sind vor allem die sozialen Vorrechte, die Steuerfreiheit, die Gerichtsbarkeit und Polizeigewalt auf den eigenen Gütern, die Dienstleistungen der Untertanen sowie das Anrecht auf die Besetzung von Ämtern in Militär und Verwaltung zu erwähnen. Diese politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte galten als Gegenleistung der Kurfürsten für die Finanzhilfen und Kredite des Adels, ohne die dem Staat der Bankrot gedroht hätte. Demnach war das Junkertum die Stütze des preußischen Herrschaftsgeschlechts und der Garant der politischen aber auch gesellschaftlichen Ordnung. Einen weiteren Machtzuwachs für die Junker brachte die Gutswirtschaft und Gutsherrschaft, die durch die Entrechtung der Bauern und deren Bindung an das Gut und die dazugehörigen Dienste gekennzeichnet war. Bei der Ausbildung der Gutsherrschaft konnten sich die Junker, die ihr Gut selbst bewirtschaften, auf die Landesherren verlassen, die sich aus den Belangen der Gutsbesitzer heraushielten. Auch alle wichtigen Ämter am Hof und im Staat waren eine wichtige Einflusssphäre des preußischen Adels. Die Söhne der Junker, die umfangreiches Wissen auf Schulen und an Universitäten erlernt hatten, sollten nun ausschließlich in diesem Bereich tätig sein.[4]
Selbstverständlich war diese Situation für die Landesherren alles andere als befriedigend. Daher ist es nicht überraschend, dass diese, gelegentlich und soweit möglich und verträglich, versuchten die Macht des Adels einzuschränken. So war es dem Kurfürsten Friedrich Wilhelm I. mit Hilfe seines Heeres möglich sich gegenüber dem Adel in eine vorteilhafte Position zu bringen und dessen Rechte und Privilegien zu beschneiden. Dem Großen Kurfürsten gelang es Reformen in der Verwaltung, der Finanzverfassung und im Militärwesen durchzusetzen und somit trotz des Widerstandes des Adels ein neues Steuersystem und die Organisation eines stehenden Heeres zu verwirklichen. Da er jedoch auf die preußischen Junker weiterhin angewiesen war, versuchte er diese versöhnlich zu stimmen. Er ermöglichte ihnen als Ausgleich für den nun eingeschränkten politischen Einfluss und den beschnittenen Steuerprivilegien die vermehrte Betätigung im Heer und der Staatsverwaltung. Damit waren neue Versorgungsstellen, speziell im Offizierskorps, für den verarmten Landadel geschaffen worden. Gleichzeitig war so eine stärkere Bindung des Adels an Staat und Landesherr gegeben. Darüber hinaus ist die von Friedrich Wilhelm I. forcierte Domestizierung der preußischen Junker in die Armee geglückt.[5]
1701 wurde der Kurfürst von Brandenburg Friedrich III. als Friedrich I. zum König in Preußen gekrönt. Mit der Errichtung einer Erbmonarchie sollte sich das machtpolitische Bild in Brandenburg-Preußen grundlegend ändern. Denn das Junkertum musste im Gegensatz zu den Einschränkungen im 17. Jahrhundert weitaus gravierender Einschnitte unter Friedrich Wilhelm I, dem so genannten Soldantenkönig, hinnehmen. Dieser sah die absolute Macht in der Hand des Monarchen und wusste dies treffend auszudrücken: „Keinen Herren kennen als Gott und den König in Preußen.“[6] Diese Aussage lässt sich gut und gern als Kampfansage des Monarchen gegen den zu mächtig gewordenen Adel verstehen. Dementsprechend gestaltete sich die Politik Friedrich Wilhelm I. Der König versuchte den Widerstand des Adels in Preußen gegen dessen Besteuerung zu brechen und ermahnte ihn gleichzeitig an seine Vasallenpflichtigkeit gegenüber dem preußischen Staat. Diesbezüglich untersagte der Soldatenkönig dem Adel Dienste im Namen andere Staaten zu verrichten, ohne sein Wohlwollen ins Ausland zu reisen und die adeligen Sprösslinge in anderen Ländern unterrichten zu lassen.[7] Den Junkern war auch verboten in den Städten zu handeln oder einen bürgerlichen Beruf auszuüben. Diejenigen die dennoch einem bürgerlichen Handwerk nachgingen verloren ihren Adelstitel. Ebenso ungern wurde die Heirat mit Frauen aus niederen Ständen gesehen, was ausdrücklich vom Monarchen untersagt wurde.[8] Des Weiteren verfolgte der König eine Schutzpolitik, die die Verhältnisse der Bauern auf den Gütern des Adels, der sich gegen diese Maßnahmen zur Wehr setzte, verbessern sollte. Einzig in der Besetzung des Offizierskorps waren sich Monarch und Junker einig. Der König lehnte die Aufnahme ausländischen Adels ins Korps ab und sah es im Sinne der Staatstreue als die Pflicht des heimischen Adels diese Stellen zu besetzen. Dies kam vor allem dem armen Landadel, der darauf bedacht war seine Söhne vorrangig bei Militär und auch im Staatswesen unterzubringen, entgegen. Durch die Bildung des rein adligen Offizierskorps entstand eine Symbiose zwischen Adel und Armee, wodurch wiederum das Bild des preußischen Staates nachhaltig geprägt wurde. Dennoch konnte das preußische Junkertum auch während der Herausbildung der Monarchie und der damit verbundenen Erstarkung des Staatsoberhauptes einzelne Vorrechte behaupten. Zudem wurden die preußische Wirtschaft und damit die adeligen Güter durch den Merkantilismus geschützt. Die Ablehnung des neuen Kurses lässt sich dennoch besonders in der verstärkten Opposition der preußischen Oberschicht in den einzelnen Landräten erkennen.[9]
Ganz anders erging es dem Junkertum zur Zeit Friedrich II. Rudolf Endres formulierte es in seinem Buch „Adel in der frühen Neuzeit“ wohl am treffendsten, in dem er schrieb: „ So erlebte der Adel unter Friedrich II. seine hohe Zeit, und aus dem widerspenstigen Adel wurde die staatstragende Schicht in Preußen.“[10] In der Tat förderte Friedrich der Große den Adel und sah es als seine Aufgabe an dessen Fortbestand zu bewahren. Dies ging selbst aus seinem politischen Testament von 1752 hervor, in dem er schrieb: „Der Herrscher soll es als seine Pflicht ansehen, den Adel zu schützen, der den schönsten Schmuck seiner Krone und den Glanz seiner Armee ausmacht.“[11] Seine Worte setzte er durch die Bildung von Fideikommissen und Majoraten in die Tat um. Damit sollte eine Teilung von Gütern und Boden verhindert und der Schwächung der Adelshäuser entgegen gewirkt werden. Des Weiteren untersagte Friedrich II. den Verkauf von Rittergütern an Bürgerliche, was zum einen die adeligen Ländereien zusammen halten und zum anderen den Erwerb von Gütern durch das gemeine Bürgertum ausschließen sollte.[12] Friedrich der Große sah in seinem Erlass selbst eine Wohltat für Adel und Staat: „Ich habe ihm seinen Landbesitz erhalten und den Bürgerlichen den Ankauf von Rittergütern erschwert. Denn wenn bürgerliche solche Güter erwerben, so stehen ihnen alle Staatsämter offen. Die meisten denken niedrig und sind schlechte Offiziere, die zu nichts brauchbar sind.“[13] Allerdings konnte er damit den Übergang der Rittergüter von adelige in bürgerliche Hände nicht verhindern. Die starken finanziellen und wirtschaftlichen Nöte vieler Gutsbesitzer ließen ihnen keine andere Wahl, auch wenn der Verkauf an Bürgerliche strengstens bestraft wurde. Um den Junkern die Möglichkeit zu geben ihre immensen Schulden abzubauen erließ der König Zinsmoratorien, da selbst ohne Verzinsung erhebliche Summen zu begleichen waren. Diese sollten seit 1770 mit Hilfe der „Schlesischen Landschaft“, einer Art Realkreditinstitut, welches die Kreditfähigkeit der Grundbesitzer ermöglichte und sicherte, getilgt werden. Hierbei vergab die Schlesische Landschaft jedoch keine Kredite sondern fungierte lediglich als Garant für die Zahlungen zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber. Letztendlich sah Friedrich II. hierin eine Möglichkeit das nach dem Siebenjährigen Krieg stark geschwächte Land und Junkertum wieder aufzubauen und zu entschulden. In Wirklichkeit verhalf er damit dem Adel zu neuen politischen Einfluss, da in den Landschaften die adligen Gutsbesitzer der betroffenen Provinzen vertreten waren und ständische Angelegenheiten diskutierten. Damit wurden die Landschaften eine Art Offizielle Vertretung der Stände. Da jedoch viele Adelige längst nicht mehr von den Einnahmen ihrer Güter leben konnten, drängten diese verstärkt in Staatsämter und Offiziersstellen. Friedrich der Große erkannte, dass diese für viele die neue Existenzgrundlage bildeten und reservierte die Posten seines Offizierskorps und die der Ministerien ausschließlich für den Adel.[14] Bei aller Liebe zum Junkertum war Friedrich II. jedoch keineswegs gegen die Verbesserung der Verhältnisse des einfachen Mannes. So setzte er sich auch für die Regulierung der Bauerndienste ein, obwohl es zugleich Einschnitte in die Privilegien seiner Elite bedeutete. Auch ging er rigeros gegen Junker vor, die ihre Vorrechte missbrauchten und ihre Bauern misshandelten. Diese Adeligen wurden je nach ihrer Tat diszipliniert und sogar unter Umständen in Haft gesetzt.[15]
[...]
[1] Vgl. Görlitz, Walter: Die Junker: Adel und Bauern im deutschen Osten: Geschichtliche Bilanz von 7 Jahrhunderten, Glücksburg 1956, S. 9-11.
[2] Vgl. Carsten, Francis L.: Die Entstehung des Junkertums, in: Dietrich, Richard (Hg.): Preußen: Epochen und Probleme seiner Geschichte, Berlin 1964, S. 57-77.
[3] Vgl. Endres, Rudolf: Adel in der frühen Neuzeit, München 1993, S. 24.
[4] Vgl. Endres, Rudolf, S. 25-27.
[5] Vgl. ebd., S. 27.
[6] Vgl. Endres, Rudolf, S. 27.
[7] Vgl. Carsten, Francis L.: Geschichte der preußischen Junker, Frankfurt am Main 1988, S. 36-41.
[8] Vgl. ebd., S. 51-52.
[9] Vgl. Endres, Rudolf, S. 27-28.
[10] Endres, Rudolf, S. 28.
[11] Vgl. Endres, Rudolf, S. 27.
[12] Vgl. Carsten, Francis L., S. 51-52.
[13] Vgl. Carsten, Francis L.: Der preußische Adel und seine Stellung in Staat und Gesellschaft bis 1945, in: Wehler, Hans-Uhlrich (Hg.): Europäischer Adel 1750-1950, Göttingen 1990, S. 113.
[14] Vgl. Endres, Rudolf, S. 28-29.
[15] Vgl. Görlitz, Walter, S. 163.
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