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Berührungspunkte zwischen Sozialarbeit und Recht

Aufgabenteilung bei der Rechtsverwirklichung betreffend soziale Sicherheit für Jedermann

Titre: Berührungspunkte zwischen Sozialarbeit und Recht

Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours , 2008 , 23 Pages

Autor:in: Reto Müller (Auteur)

Travail Social
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Das Recht und die Soziale Arbeit können als zwei eigenständige Systeme innerhalb einer modernen Zivilisation betrachtet werden. Das Recht gibt Strukturen vor, die dazu dienen, das Zusammenleben von Menschen zu organisieren und zu koordinieren. Diese Strukturen werden durch Gesetze, also über (Verhaltens-)Regeln und Normen (Gebote, Verbote, Erlaubnisse) erzeugt; deren Nichtbeachtung mit Sanktionen geahndet.

Die (Start-)Chancen der Menschen, sich innerhalb dieser (Gesellschafts-)Strukturen zu verwirklichen und/oder zu bewähren sind überaus heterogen. Verschiedenste Faktoren spielen dabei eine Rolle. Soziale und kulturelle Herkunft, ökonomische Ressourcen und ökologische Faktoren sind Beispiele, die zu Disparitäten führen. Diese ungleichen Verhältnisse wiederum führen dazu, dass Anforderungen, die das Leben moderner Industrienationen an den einzelnen stellt, nicht von jedermann bewältigt werden können. Der Sozialstaat bzw. dessen Rechtssystem benötigt somit ein Korrektiv, das regulierend fungiert, um den sozialen Frieden nicht zu gefährden. Diese Aufgabe übernimmt die Soziale Arbeit.

Fachkräfte sozialer Arbeit, die Institutionen, die diese Fachkräfte beschäftigen und deren Klientel sind in öffentlich-rechtliche und/oder privat-rechtliche Rechtsverhältnisse eingebunden. Überhaupt wird das gesamte gesellschaftliche Leben mittels der Rechtsordnung des Staates organisiert und koordiniert. Dabei sind diese Rechtsbeziehungen komplex und nicht für jedermann transparent. Dieser Umstand kann zu Problemlagen führen, die reguliert und ausgeglichen werden sollen, um, wie schon erwähnt, bspw. den sozialen Frieden nicht zu gefährden. Hier kommt die soziale Arbeit zum Zuge, die als Korrektiv zum Rechtssystem betrachtet werden kann. Dabei ist das oberste Ziel einer sozialpädagogischen Intervention die Vermittlung von Hilfe zur Selbsthilfe. Die Klienten sollen also lernen, wie sie ihre genuinen Ressourcen mobilisieren können, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.

Wenn eine Fachkraft sozialer Arbeit einem Klienten speziell bei der Verwirklichung von Rechten behilflich sein soll, verlangt das von ihr, dass sie die Systematik des Rechts und relevante Rechtsgebiete kennt. Die vorliegende Arbeit ist nun ein Versuch, anhand ausgewählter Aspekte bedeutsame Zusammenhänge zwischen den beiden Fachgebieten Recht und Soziale Arbeit aufzuzeigen.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

1.1 Ausgangslage

1.2 Fragestellung

1.3 Relevanz des Themas für die Sozialarbeit/Sozialpädagogik

1.4 Argumentationsverlauf zur Klärung der Fragestellung – Aufbau der Arbeit

2 Determinierende Strukturen für menschliches Zusammenleben – Grundsätzliches zum Verhältnis von Staat, Gesellschaft und Individuum

2.1 Stellung und Funktion von sozialer Arbeit innerhalb des Staates – Verankerung sozialer Arbeit im Rechtssystem

2.1.1 Richtlinien für die einzelnen sozialstaatlichen Regulierungsmassnahmen

2.2 Rechtliche Beziehungen sozialer Arbeit – Rechtsverhältnisse zwischen Klientel, Institutionen und Fachpersonen sozialer Arbeit

2.2.1 Das Rechtsverhältnis zwischen den Institutionen sozialer Arbeit und ihrer Klientel

2.2.2 Das Rechtsverhältnis zwischen einer Fachperson sozialer Arbeit und ihrem Arbeitgeber, der Institution

3 Unterschiedliche Prämissen von Recht und sozialer Arbeit bei der Fallbearbeitung

3.1 Zweckbezogene Einschränkung des Begriffs Fall auf die das Handeln determinierenden Aspekte

3.1.1 Rechtliche Perspektive – juristische Fallarbeit

3.1.2 Perspektive Sozialer Arbeit – sozialpädagogische Fallarbeit

3.2 Rechtsfragen in der sozialpädagogischen Fallarbeit

4 Abschliessende Diskussion und Beantwortung der Fragestellung

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht das komplexe Verhältnis zwischen den beiden Professionen Recht und Soziale Arbeit im Schweizer Kontext, um zu klären, wie deren unterschiedliche Zuständigkeitsbereiche in der Fallbearbeitung interagieren und sich gegenseitig ergänzen.

  • Strukturen des Verhältnisses von Staat, Gesellschaft und Individuum
  • Verankerung der Sozialen Arbeit im Rechtssystem
  • Rechtliche Beziehungen zwischen Klientel, Institutionen und Fachpersonen
  • Differenzierung der juristischen von der sozialpädagogischen Fallperspektive
  • Wechselwirkung zwischen rechtlichen Rahmenbedingungen und sozialer Intervention

Auszug aus dem Buch

3.1.1 Rechtliche Fallperspektive – juristische Fallarbeit

„In der juristischen Fallarbeit werden konkrete Situationen unter dem Gesichtspunkt von Rechten und Pflichten einzelner Personen zerlegt und Wege der individuellen Rechtsverfolgung aufgezeigt“ (Burghardt 2001, S. 76). Weil die Klärung eines Sachverhalts unbedingt im Vordergrund steht, verlangen Rechtsfragen aber zunächst ein Absehen von den beteiligten Privatpersonen.

In der Rechtspraxis stellen nach Burghardt die Rechtsfragen selber den Fall dar, „etwa als Mietrechts- oder Sozialrechtsfall. Eine Geschichte wandelt sich je nach der Perspektive der Betroffenen oder der professionellen Helfer beispielsweise vom Rechtsfall zum medizinischen oder sozialpädagogischen Fall“ (op. cit., S. 81).

Die Grundlage für das fachlich-methodisch und zielgerichtete Vorgehen bei der Bearbeitung des jeweils vorliegenden Falls liefert dann der Gesetzestext. Das Ziel für die Behandlung des Falles ist es zu einer rechtlichen Lösung zu kommen.

Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass die juristische Fallarbeit die Wiederherstellung des Rechtsfriedens anstrebt (vgl. op. cit., S. 83).

Ein ernsthaftes Verständigungsproblem zwischen Rechtsvertreter und Mandant(in) stellt nicht selten die Widerborstigkeit der juristischen Sprache dar. So kann letzterer nichts anderes tun, als darauf zu vertrauen, dass in seinem Sinne nach bestem Wissen und Gewissen verfahren wird.

„Ein grosser Teil der juristischen Fallarbeit […] spielt sich (ausserdem) hinter dem Rücken der Mandantinnen bzw. Mandanten mit anderen Mitgliedern des Rechtsstabs in einer juristischen Fachsprache ab“ (op. cit., S. 108). Selbst wenn der oder die Mandant(in) dabei wäre, „etwa in der Gerichtsverhandlung“, bliebe ihm oder ihr „der diskursive Charakter der juristischen Argumentation verborgen“ (ebd.).

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einleitung: Dieses Kapitel führt in die Ausgangslage und die Fragestellung ein, begründet die Relevanz für die Sozialpädagogik und legt den Aufbau der Arbeit dar.

2 Determinierende Strukturen für menschliches Zusammenleben – Grundsätzliches zum Verhältnis von Staat, Gesellschaft und Individuum: Hier werden die staatlichen Rahmenbedingungen sowie die Verankerung und Funktion der Sozialen Arbeit innerhalb des Rechtssystems analysiert.

3 Unterschiedliche Prämissen von Recht und sozialer Arbeit bei der Fallbearbeitung: Das Kapitel untersucht die methodischen Unterschiede und Perspektiven von juristischer und sozialpädagogischer Fallarbeit und beleuchtet deren wechselseitige Durchdringung.

4 Abschliessende Diskussion und Beantwortung der Fragestellung: Das Kapitel zieht ein Fazit, diskutiert die Ergebnisse und beantwortet die zentrale Forschungsfrage zum Zusammenhang von Recht und Sozialer Arbeit.

Schlüsselwörter

Soziale Arbeit, Recht, Rechtsverhältnis, Sozialpädagogik, Fallarbeit, Rechtsverwirklichung, Sozialstaat, Rechtsordnung, Perspektive, Interdisziplinarität, Sozialhilfe, Sozialversicherungsrecht, Rechtsnormen, Integration, Mandatsverhältnis.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit untersucht das Spannungsfeld und die Berührungspunkte zwischen dem Rechtssystem und der Sozialen Arbeit in der Schweiz.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zu den Schwerpunkten gehören das Verhältnis von Staat und Individuum, die Rechtsverhältnisse innerhalb sozialer Institutionen sowie die unterschiedlichen Herangehensweisen bei der Fallbearbeitung.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das Ziel ist es zu klären, welcher Zusammenhang zwischen Recht und Sozialer Arbeit besteht und wie sich deren jeweilige Aufgabenbereiche bei der Fallarbeit voneinander abgrenzen bzw. ergänzen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Der Autor nutzt eine diskursorientierte Analyse, die sich an theoretischen Grundlagen der Sozialen Arbeit und Rechtswissenschaft orientiert, um das Vorgehen vom Allgemeinen zum Speziellen zu führen.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil analysiert die rechtliche Verankerung der Sozialen Arbeit, die Rollen von Fachkräften in rechtlichen Beziehungen sowie die divergierenden Fallperspektiven von Juristen und Sozialpädagogen.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird wesentlich durch Begriffe wie Rechtsverhältnis, Fallarbeit, Rechtsverwirklichung, Sozialstaat und Interdisziplinarität geprägt.

Warum ist die Unterscheidung der Fallperspektiven so wichtig?

Die Unterscheidung ist laut Autor notwendig, um eine begriffliche Vermengung zu vermeiden, da eine rein juristische Sichtweise das sozialpädagogische Verständnis des Falls oft zu stark verengt.

Welche Rolle spielt das Sozialversicherungsrecht in der Argumentation?

Das Sozialversicherungsrecht dient als Praxisbeispiel, um die Gegenseitigkeit und Überlagerung von rechtlichen Ansprüchen und sozialpädagogischer Hilfeleistung zu verdeutlichen.

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Résumé des informations

Titre
Berührungspunkte zwischen Sozialarbeit und Recht
Sous-titre
Aufgabenteilung bei der Rechtsverwirklichung betreffend soziale Sicherheit für Jedermann
Université
University of Zurich  (Institut für Erziehungswissenschaft)
Cours
Rechtsgrundlagen für Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen
Auteur
Reto Müller (Auteur)
Année de publication
2008
Pages
23
N° de catalogue
V183751
ISBN (ebook)
9783656081784
ISBN (Livre)
9783656081593
Langue
allemand
mots-clé
Rechtsgrundlagen für die Soziale Arbeit Recht Sozialarbeit Sozialpädagogik Berührungspunkte zwischen Recht und Sozialer Arbeit
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Reto Müller (Auteur), 2008, Berührungspunkte zwischen Sozialarbeit und Recht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/183751
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Extrait de  23  pages
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