Empirische Analysen zur geplanten Einführung einer Leverage Ratio im Rahmen von Basel III


Travail de Projet (scientifique-pratique), 2011

45 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1. Motivation

2. Leverage Ratio - Theorie
2.1. Historie von Basel I und II
2.2. Die Finanzkrise und Basel III
2.3. Die Charakteristika der Leverage Ratio und deren Berechnung
2.4. Kritik an der Leverage Ratio

3. Leverage Ratio - Effekte
3.1. Überblick über verschiedene Strategien
3.2. Auslagerungsstrategie Verbriefungen
3.3. Auslagerungsstrategie Derivatabbau
3.4. Auslagerungsstrategie Kreditsubstitution durch Derivate
3.5. Internationale Wettbewerbsverzerrungen
3.6. Fazit

4. Leverage Ratio - Empirische Analyse
4.1. Zielsetzung
4.2. Erhobene Kennziffern und deren Charakteristika
4.3. Interpretation und quantitative Analyse der Daten
4.4. Sensitivitätsanalyse mit unterschiedlichen Szenarien
4.5. Multiples Prognosemodell mit Szenarioanalyse
4.6. Fazit

5. Eine Alternative zur Leverage Ratio

6. Schlusswort

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Deutsche Bankenpleiten 1945 bis 2009

Abbildung 2: Änderung in der Eigenkapitalunterlegung mit Basel III

Abbildung 3: Die wichtigsten Änderungen von Basel III im Zeitablauf

Abbildung 4: Leverage Ratio, Duration der Aktivseite der Bilanz des Bankensystems und Bankrottwahrscheinlichkeit

Abbildung 5: Durchschnittliche Leverage Ratios verschiedener Länder und Rechnungslegungsstandards

Abbildung 6: Quotient aus Bilanzsumme und Risk Weighted Assets in verschiedenen Ländern

Abbildung 7: Bestandteile des Kernkapitals

Abbildung 8: Bestandteile des Ergänzungskapitals

Abbildung 9: Leverage Ratios 2010

Abbildung 10: Leverage Ratios 2010 und 2009

Abbildung 11-1: Korrelationen insgesamt für die Jahre 2010 und 2009

Abbildung 11-2: Korrelationen für das Jahr 2010

Abbildung 11-3: Korrelationen für das Jahr 2009

Abbildung 12: eViews-Output für das Modell 1

Abbildung 13: eViews-Output für das Modell 2

Abbildung 14: eViews-Output für das Modell 3

Abbildung 15: eViews-Output für weitere mögliche Modelle

Abbildung 16: eViews-Output für Modell 2, getrennt nach Jahren

Abbildung 17: Actual-Fitted Diagramm des Regressionsmodells

Abbildung 18: Scatterplots zwischen der Leverage Ratio und den einzelnen Regressoren .. 35 Abbildung 19: Scatterplot zwischen den geschätzten Werten und den

quadrierten Residuen

Abbildung 20: Verteilung der Residuen

Abbildung 21: Korrelationen zwischen den Regressoren

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1-1: Errechnete Kennziffern Teil 1

Tabelle 1-2: Errechnete Kennziffern Teil 2

Tabelle 2: Eigene und fremde Berechnungen ausgewählter Kennzahlen

Tabelle 3: Ergebnisse der Sensitivitätsanalyse

Tabelle 4: Veränderung der Bilanzsummen 2009 auf 2010

Tabelle 5: Ergebnisse des multiplen Prognosemodells

Tabelle 6: Vergleich der Ergebnisse der Prognosemodelle

1. Motivation

Es besteht seit jeher bei der Vergabe von Krediten durch Banken ein Bedarf daran, das Kreditrisiko und somit die Bonität des Schuldners zu messen, um dessen wirtschaftliche Verhältnisse und Zahlungswahrscheinlichkeit quantitativ bestimmen zu können. Relevant sind diese Erkenntnisse für die Bank besonders in den daraus resultierenden Eigenkapitalanforderungen, mit denen erwartete und unerwartete Verluste durch die Kreditvergabe möglichst komplett abgedeckt werden sollen, um eine potenzielle Insolvenz durch ausgefallene Schuldner zu verhindern. Hierfür bedienen sich die Banken im Rahmen des Risikomanagements bestimmter Kennzahlen.

Aufgrund der extremen Wichtigkeit eines funktionierenden Bankensystems in unserem heutigen Wirt- schaftsleben haben es sich europäische Regierungen - seit 2004 vor allem durch nationale Vertreter im CEBS (Committee of European Banking Supervisors) repräsentiert - zur Aufgabe gemacht, ein ein- heitliches und europaweites System an verpflichtenden Kennzahlen zu etablieren, welches Stabilität des Bankensektors in Europa gewährleisten soll. Diese unter den Begriffen Basel I bis zuletzt Basel III eingeführten Kennzahlenpakete sollen im Folgenden kurz mit deren Historie und auch im Anblick der neuesten Erkenntnisse aus der jüngsten Wirtschaftskrise vorgestellt werden. Dabei wird lediglich auf die bedeutsamsten Charakteristika eingegangen, sodass sich auch Leser mit gewöhnlichen Grundkenn- tnissen im Finanzrisikomanagement, die bisher noch nicht mit dem Thema in Berührung gekommen sind, sehr schnell in die Thematik einarbeiten können.

Im Anschluss soll der Fokus der Arbeit auf eine neue Implementierung im Rahmen von Basel III, der Leverage Ratio, einer risikoungewichteten Verschuldungsobergrenze für Banken, gelegt werden. Hierbei werden zunächst die Bestandteile und die Berechnung der Leverage Ratio, sowie deren aktuel- ler Stand im Zuge der geplanten Einführung von Basel III präsentiert. Auch verschiedene Kritikpunkte einer solchen werden an dieser Stelle kurz dargestellt. Anschließend werden verschiedene mögliche Effekte der Einführung einer Leverage Ratio auf das Bankensystem, insbesondere auf wichtige Ge- schäftsbereiche wie Verbriefungen und Kreditvergabe in theoretischer und empirischer Herangehens- weise diskutiert. Darüber hinaus werden die alternativen Möglichkeiten einer Erfüllung der Leverage Ratio in kritischer Weise erläutert.

Der dritte und größte Abschnitt der vorliegenden Arbeit beschäftigt sich mit einer empirischen Analy- se der Leverage Ratio und besonders mit der Frage, ob die Einführung dieser tatsächlich für Banken eine weitere Anforderung zu den schon gültigen Kennzahlen wäre, oder ob eine Implementierung ohne Konsequenzen bleiben würde. Mit anderen Worten wird die Frage diskutiert, ob die Leverage Ratio in ihrer Eigenart bindend wäre. Hierzu werden die jüngsten Geschäftsberichte wichtiger deutscher Bankenkonzerne verwendet, deren aktuelle Leverage Ratio errechnet und eine Beurteilung dieser versucht, wobei die Bewertung auch im Hinblick auf die noch kommenden steigenden Eigenka- pitalanforderungen im Rahmen von Basel III ausgerichtet ist. Als Hilfsmittel und Prognoseansatz für zukünftige Leverage Ratios werden eine Sensitivitätsanalyse unter verschiedenen Szenarien und ein multiples Prognosemodell vorgestellt, welche anhand quantitativer Analysen Aussagen über die Signi- fikanz einer Leverage Ratio treffen können. Grundkenntnisse im Bereich der Statistik und Ökonome- trie werden hierbei beim Leser als vorhanden angenommen, weshalb die theoretischen Fundierungen der Modelle nicht genauer erläutert werden.

Letzlich wird noch eine in der Literatur diskutierte, mögliche Alternative zur Leverage Ratio vorgestellt, welche viele der angesprochenen Probleme umgehen kann.

Diese Arbeit stützt sich auf den Informationen, die zum Zeitpunkt der Erstellung öffentlich bekannt waren. Dennoch sind aufgrund des langfristigen Einführungsprozesses von Basel III und insbesondere der Leverage Ratio noch vielfältige Änderungen möglich.

2. Leverage Ratio - Theorie

2.1. Historie von Basel I und II

Die Anfänge der zu Beginn genannten Entwicklung gehen auf das Jahr 1988 zurück, in welchem das Konsultationspapier zur "neuen Eigenkapitalvereinbarung", das später als Basel I in die Geschichte eingegangen ist, verfasst wurde und 4 Jahre später in Kraft getreten ist.1 Erschaffen wurde dieses Re- gelwerk von der Bank für internationalen Zahlungsausgleich, kurz BIZ, welche sich in Basel befindet und somit den Namensgeber darstellt. Hintergrund von Basel I waren diverse Bankpleiten in den USA und in Japan, sowie der Untergang der deutschen Herstatt-Bank, die bis zu jener Zeit größte deutsche Insolvenz eines Instituts der Nachkriegsgeschichte. Somit war es das Ziel von Basel I, ein funktionie- rendes Bankensystem zu sichern, Aufsichtsnormen zu standardisieren, die Finanzmärkte zu stabilisie- ren und international einheitliche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Dazu wurde eine allgemein- gültige Mindesteigenkapitalunterlegung von 8% der Kreditsumme geschaffen, welche sich auf risiko- gewichtete Aktiva bezieht. Für diese Risikogewichtung sind vor allem das Bonitätsgewicht als Ge- wichtungsfaktor und der damit multiplizierte Kreditrisikobetrag von Bedeutung. Diese Regelungen galten in den 90er Jahren als internationaler Standard und sind noch heute in über 100 Ländern aner- kannt, wobei sie - wie alle Basel-Richtlinien- von den jeweiligen nationalen Bankenaufsichten über- wacht werden.

An Basel I wurde vor allem kritisiert, dass Methoden, welche zur Verringerung des Risikos beitragen und demnach aus Sicht der Volkswirtschaft und der einzelnen Bank zu befürworten sind, nicht ausrei- chend quantitativ in den Eigenkapitalanforderungen berücksichtigt wurden. Aus diesem Grund kam es im Jahre 1999 zu einer erneuten Aufnahme von Verhandlungen, welche zum Jahreswechsel 2006/2007, also erst während der Finanzkrise unserer Zeit, in das neue Regelwerk Basel II, einer Überarbeitung der ersten Standards, mündete. Die Besonderheit von Basel II liegt darin, dass dieses erstmals auf gesamter europäischer Ebene - nicht zuletzt durch die 2004 gegründete und oben erwähn- te CEBS - verbindlichen Richtliniencharakter für alle Kreditinstitute innerhalb der Europäischen Uni- on besitzt. Basel II verfolgt die gleichen Ziele wie Basel I, passt diese aber neuen Erfahrungswerten und einem veränderten Bankensystem an. So liegt eine der großen Änderungen darin, die geforderten regulatorischen Eigenkapitalforderungen stärker am tatsächlichen Risiko auszurichten und somit eine Annäherung des regulatorischen Eigenkapitals an den tatsächlichen, intern ermittelten Eigenkapitalbe- darf zu erreichen. Auch eine Integration von Marktrisiken und operationellen Risiken wurde neben den schon vorhandenen "klassischen" Kreditrisiken geschaffen, um auch das systematische Risiko mit Eigenkapital zu unterlegen. An den 8% Mindesteigenkapitalanforderungen aus Zeiten von Basel I wurde ansonsten bis auf Kleinigkeiten bei der Berechnung nichts verändert. Zeitgleich stützt sich Ba- sel II auf die bekannten 3 Säulen "Mindestkapitalanforderungen" (Säule 1), "Bankaufsichtlicher Überwachungsprozess" (Säule 2) und "Erweiterte Offenlegung" (Säule 3), wobei innerhalb jeder Säule spezielle Regelungen und Ausnahmen definiert werden. Maßgeblich für die Umsetzung der Regelun- gen in Deutschland sind die "Solvabilitätsverordnung" (SolvV) mit ihrem IRB-Ansatz und die "Min- destanforderungen an das Risikomanagement" (MaRisk). In den USA wurden die Basel II- Regelungen immer noch nicht in vollem Umfang eingeführt, trotz der erst abklingenden jüngsten Wirtschaftskrise.2

Wie an Abbildung 1 zu erkennen ist, besteht ein signifikanter Rückgang der Bankenpleiten in Deutschland seit Einführung von Basel I. Diese Insolvenzen steigen erst wieder zu Beginn der neues- ten Finanzkrise, wobei in dieser Darstellung staatliche Rettungen, welche ohne Intervention auch zu einem Bankrott geführt hätten, nicht mit abgebildet sind. Dennoch liegen nach Expertenmeinung die mannigfaltigen Gründe für die Krise und die erneut erhöhte Anzahl an Bankenpleiten vor der Zeit von Basel II.3

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Deutsche Bankenpleiten 1945 bis 20094

2.2. Die Finanzkrise und Basel III

Infolge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise wurde das Regelwerk Basel II mit den gesammel- ten Erfahrungen nochmals weiterentwickelt, was in einem durch die BIZ Ende 2009 erstellten Entwurf mündete.5 Nach einer Auswirkungsstudie Mitte 2010 wurde letztendlich am 16. Dezember 2010 das neue Regelwerk vorgestellt, welches schrittweise ab 2013 Gültigkeit besitzen soll. Darin wurden die bisherigen Regelungen von Basel II übernommen und weiter ergänzt, unter anderem durch die geplan- te Neueinführung einer Leverage Ratio, dem Hauptfokus dieser Arbeit. Während bei Basel II vor al- lem die Methoden zur Messung des Risikos und der Risikogewichtung im Vordergrund standen, wird bei Basel III verstärkt die Definition des Eigenkapitals überarbeitet und die Kapital- und Liquiditäts- vorschriften, welche in ihrer Eigenart seit den 90er Jahren Gültigkeit besitzen, teilweise drastisch er- höht. Auch werden stärkere Anforderungen bezüglich der Überwachung und Eigenkapitalausstattung an besonders systemrelevante Banken gestellt, welche in der jüngsten Krise besonders stark betroffen waren. Im Folgenden wird ein kurzer Überblick über die wichtigsten Änderungen, die mit Basel III verbunden sind, gegeben.6

Das Kernkapital (Tier 1), bestehend aus dem Aktienkapital, den thesaurierten Gewinnen und dem so- genannten hybriden Kapital7 - eigentlichem Fremdkapital, was aber unter anderem durch seine lange Laufzeit eigenkapitalähnlichen Charakter aufweist - soll von 4% auf 6% der risikogewichteten Aktiva erhöht werden. Zeitgleich sind aus Gründen der Vorsicht weniger Formen an hybriden Kapital als bisher zugelassen, während außerdem die Risikogewichtung durch höhere Bemessungsgrundlagen strenger wird. Als Folge wird der effektive Anstieg an erforderlichem Kernkapital daher deutlich hö- her als um den Faktor 1,5 ausfallen.

Auch das regulatorische harte Kernkapital (Core Tier 1, manchmal auch Common Equity Tier 1 gen- nant), welches anders als das Kernkapital nur aus Aktienkapital und den thesaurierten Gewinnen be- steht, wird von 2% auf 4,5% der risikogewichteten Aktiva festgesetzt. Dies bedeutet, dass ein Großteil des Tier 1-Kapitals aus hartem Kernkapital bestehen muss (Tier 1 mind. 6%, darunter Core Tier 1 mind. 4,5%). Eine solche Regelung impliziert eine Festsetzung des Anteils an Hybridkapital auf ma- ximal 1,5%. Neben Tier 1 und Core Tier 1 gibt es ab Basel III mit dem Tier 2-Kapital nur noch eine anstatt zwei weiteren Eigenkapitalarten. Dieses auch unter dem Namen Ergänzungskapital bekannte Eigenkapital niederer Qualität besteht vor allem aus Vorzugsaktien und Genussrechtsverbindlichkei- ten. Die Summe aus Tier 1- und Tier 2-Kapital soll zusammen, wie auch schon bei Basel II, mindes- tens 8% der risikogewichteten Anlagen betragen. Lediglich die Gewichtung der einzelnen Kapitalarten ist, wie gerade erläutert, abgeändert worden. Ergänzungskapital kann aufgrund seiner schlechteren Güte nur noch auf 2% begrenzt für eine Eigenkapitalunterlegung verwendet werden. Das bis Basel II gültige Tier 3-Kapital, die sogenannten Drittrangmittel, wie etwa nachrangige Verbindlichkeiten, ent- fallen aufgrund der damit verbundenen negativen Erfahrungen aus der Finanzkrise völlig.8

Zugleich werden mit Basel III zwei neue zusätzliche Puffer an harten Kernkapital, die sogenannten Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Puffer, eingeführt. Der Kapitalerhaltungspuffer soll aus 2,5% der risikogewichteten Aktiva, bestehend aus hartem Kernkapital, zusammengesetzt sein und dient als Sicherheitsventil in Krisenzeiten. Folglich darf dieser Puffer in Krisenzeiten auch komplett aufgebraucht werden, was aber kontinuierlich geringere Ausschüttungsgrenzen seitens der Bank nach sich zieht, je näher sich der Anteil an hartem Kernkapital der Mindestquote von 4,5% nähert. Der antizyklische Kapitalpuffer soll anstatt dem idiosynkratrischen Risiko einer Bank vielmehr das systematische Marktrisiko mit Eigenkapital abdecken, indem, je nach nationaler Ausgestaltung, ein Puffer von bis zu 2,5% der risikogewichteten Aktiva mit zusätzlichem harten Kernkapital zu unterle- gen ist. Wie der Name schon sagt soll der Puffer antizyklisch wirken, das heißt in Zeiten wirtschaftli- chen Wachstums aufgebaut und in Krisenzeiten verbraucht werden. Außerdem kann dieser für beson- ders systemrelevante Banken, unabhängig von der momentanen Wirtschaftslage, beschlossen werden. Faktoren, welche für die Beurteilung einer Systemrelevanz benutzt werden, sind vor allem Bilanz- summe, Ersetzbarkeit der Dienstleistungen und Verbundenheit mit anderen Kreditinstituten, ausge- drückt durch Korrelationen und möglichen Dominoeffekten. Angestrebtes Ziel ist es, dass in Zeiten hoher Kapitalabschreibungen aufgrund schlechter Marktbedingungen zunächst der antizyklische Puf- fer verbraucht wird, bevor die eigentlichen Eigenkapitalanforderungen darunter leiden. Der antizykli- sche Puffer ist keine von vornherein für alle Institute gültige Kennziffer, sondern kann von den natio- nalen Regierungen im Bedarfsfall beschlossen werden.9

Abbildung 2 gibt nochmals einen Überblick über die eben geschilderten Änderungen. Die Eigenkapitalquote steigt demnach mit Basel III erstmals über die Marke von 8% auf 10,5% bis 13%, wobei ein größerer Anteil an qualitativ hochwertigeren Kapital enthalten ist.

Die beiden erhöhten Anforderungen an das Kernkapital und das harte Kernkapital sollen ab Anfang 2013 mit 4,5% bzw. 3,5% eingeführt werden und in Abständen von 0,5% schrittweise jährlich auf ihr Maximalniveau von 6% bzw. 4,5% ausgebaut werden. Der Kapitalerhaltungspuffer dahingegen wird voraussichtlich erst zu Beginn 2016 mit einem geringen Anteil von 0,625% eingeführt werden, wel- cher sich ebenfalls schrittweise linear auf 2,5% im Jahr 2019 ausbaut. Der antizyklische Kapitalpuffer wird keinen geregelten Verlauf nehmen, sondern abhängig von den jeweiligen wirtschaftlichen Ent- wicklungen bei Bedarf aufgebaut werden. Abbildung 3 stellt den zeitlichen Verlauf der Änderungen von Basel III nochmals grafisch dar.10

Letzte und mitunter auch wesentliche Neuerung ist die Einführung einer geplanten Leverage Ratio, einer Art Verschuldungsobergrenze für Kreditinstitute, die aber anders als die restlichen Kennzahlen mit den risikoungewichteten Aktiva, also prinzipiell der Bilanzsumme, ins Verhältnis gesetzt wird.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Änderung in der Eigenkapitalunterlegung mit Basel III11

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Die wichtigsten Änderungen von Basel III im Zeitablauf12

Nach einer durchgeführten Auswirkungsstudie europäischer Bankenaufseher liegt der Kapitalbedarf, der durch Basel III notwendig wird, allein für die großen europäischen Bankenvertreter bei etwa 263 Milliarden Euro. Dennoch herrscht genereller Konsens darüber, dass besonders die deutschen Privat- banken durch ihre gut aufgebauten Geschäftsmodelle die Vorgaben zeitgerecht umsetzen werden.13

2.3. Die Charakteristika der Leverage Ratio und deren Berechnung

Wie bereits angesprochen beruht die Leverage Ratio auf keiner Risikogewichtung. Demnach wird sie berechnet als

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Vereinzelt findet man in der Literatur die Leverage Ratio auch als exakten Kehrbruch des oben genannten Ausdrucks definiert.

Überlegung bei der verwendeten Berechnungsmethode war, dass eine Risikogewichtung, wie sie bei den restlichen Kennzahlen zur Eigenkapitalunterlegung benutzt wird, unter Umständen Modellfehler verursachen kann, welche zu einer Verzerrung der tatsächlichen Wirtschaftslage führen. Auch könnten Banken daran versucht sein, gezielt Aufsichtsarbitrage zu betreiben, d.h. mögliche Modellschwächen und unklare Auslegungen bei der Berechnung zu ihren Vorteil auszunutzen. Aus diesen Gründen sollte eine transparente, leicht nachvollziehbare und unkompliziert zu berechnende Kennziffer geschaffen werden, welche die maximale Verschuldung von Kreditinstituten begrenzt. Die Leverage Ratio dient somit als zusätzliches Sicherheitsventil, einer Art Back-Stop, der mögliche Fehler bei der Festlegung der Eigenmittelzuschläge korrigieren soll. Zusätzlich soll sie zu einem stabileren Finanzsystem führen, welches potentielle Haftungen der öffentlichen Hand begrenzt und zeitgleich ohne negative Effekte, wie etwa einer Kreditverknappung, einhergeht. Bei der momentanen Ausgestaltung der Kennziffer wurden die Vorschläge des Entwurfes vom Dezember 2009 etwas entschärft, weshalb von einer gefor- derten Leverage Ratio von mindestens 0,03 gesprochen wird.14 Folglich impliziert dies, dass die Bi- lanzsumme eines Instituts maximal das 33,3-fache seines Kernkapitals betragen darf. Die endgültigen Beschlüsse sind hierbei aber noch mehr als unklar, da eine verpflichtende Einhaltung der Leverage Ratio für europäische Banken frühestens ab 2018 und erst nach einer weiteren Auswirkungsstudie Gültigkeit besitzen wird. Als Erprobungsphase sollen die Leverage Ratios europäischer Banken bereits ab 2015 verpflichtend berechnet und veröffentlicht werden. Als weiterer Sicherheitsmechanismus sollen auch die internen Methoden und Verfahren der Banken zur Ermittlung und Steuerung der Leve- rage Ratios kontinuierlich beaufsichtigt werden. Auch ist noch nicht endgültig geklärt, unter welcher der drei angesprochenen Säulen von Basel II die Leverage Ratio eingeordnet sein wird. Momentan sieht es danach aus, als ob die Leverage Ratio in der finalen Erprobungsphase als Säule 2-Kriterium startet, also zunächst keine strikte Limit-Größe nach Säule 1 darstellt. Dieser Übergang soll dann je- doch zu Beginn 2018 nachgeholt werden. Als eigene Voraussetzung hierfür nennt der Baseler Aus- schuss die Eliminierung jeglicher Rechnungslegungsunterschiede bei der Berechnung der Leverage Ratio zum Zwecke einer internationalen Vergleichbarkeit. Dieses Argument wird später noch als hef- tiger Kritikpunkt aufgeführt werden.15

In aktuelleren Veröffentlichungen zum momentanen Stand der Leverage Ratio werden bei der noch unklaren aufsichtsrechtlichen Definition im Nenner neben der Bilanzsumme auch außerbilanzielle Positionen mittels Konversionsfaktoren hinzugerechnet, welche die Leverage Ratio abermals verringern. Dadurch soll ein noch später angesprochener Kritikpunkt verhindert werden. Wegen der aber nahezu unmöglichen Realisierung dieser Definition, insbesondere für den empirischen Teil der Arbeit, wird von einer solchen Abstand gehalten.16

2.4. Kritik an der Leverage Ratio

Neben den durchaus positiven Überlegungen und Zielen hinter der Leverage Ratio sollen bereits an dieser Stelle einige negative Aspekte, welche mit der Einführung dieser verbunden sein könnten, ge- nannt werden.17

Die Leverage Ratio baut, wie bereits erwähnt, auf den Wert risikoungewichteter Bilanzaktiva auf. Der Wert dieser Bilanzaktiva hängt aber ganz ausschlaggebend vom verwendeten Rechnungslegungsstan- dard, wie etwa IFRS oder US-GAAP, ab. Tatsächlich wird bei der Verwendung der IFRS aufgrund gewisser zum US-GAAP abweichender Standards, wie beispielsweise einem Saldierungsverbot von Derivatpositionen auf der Aktiv- und Passivseite, eine wesentlich höhere Bilanzsumme ausgewiesen. Folglich wird, um die Vorgaben der Leverage Ratio einzuhalten, bei der Verwendung der IFRS auch mehr Tier 1- Kapital benötigt.

Ebenfalls stark kritisiert ist die Eigenschaft risikoungewichteter Aktiva an sich. Dies führt dazu, dass Banken, welche eine tendenziell höhere Risikoaversion und damit anteilsmäßig weniger Risikoaktiva besitzen, wie etwa Sparkassen und Genossenschaftsbanken, stark von der Berechnung der Leverage Ratio benachteiligt werden. Solche Banken müssten somit bei einer reinen Risikogewichtung deutlich weniger Eigenkapital zur Unterlegung vorhalten. Dieser Punkt führt im späteren Verlauf der Arbeit noch zu weiteren Überlegungen möglicher Effekte. Auch wird im letzten Kapitel eine Alternative zur Leverage Ratio vorgestellt, welche diese Problematik lösen kann.

Eng mit diesem Argument verbunden ist auch die Gefahr, identische Anforderungskennzahlen an teils vollkommen unterschiedliche Geschäftsmodelle von Banken zu stellen. Kreditinstitute sind in ihrem Aufbau und ihrer Bilanz stark abhängig von der Art ihrer Tätigkeit, weshalb eine pauschale und sehr einfache Unterlegungskennzahl stark unterschiedliche Auswirkungen - je nach Art des Geschäftsmo- dells - haben kann. Darunter leidet natürlich die Vergleichbarkeit und es sind Wettbewerbsverzerrun- gen möglich. Noch deutlicher wird dieser Punkt, wenn man sich auf internationale Ebene begibt. Hier sind neben einer globalen Vergleichbarkeit der Banken auch einheitliche und weltweit gültige Kapital- anforderungen und Definitionen, welche momentan aber noch lange nicht vorgefunden werden, von Nöten, um die Benachteiligung einzelner Kreditinstitute im Wettbewerb auszuschließen. Als Beispiel sei hier die noch immer nicht vollständig abgeschlossene Implementierung des Basel II-Paketes in den USA genannt.

Zuletzt wird auch in den Medien gerne das Argument hervorgebracht, dass eine Leverage Ratio bereits seit mehreren Jahren eine feste Anforderung für Banken in den USA sei und es dennoch nicht ge- schafft hatte, die Finanzkrise von deren Epizentrum, den Vereinigten Staaten, abzuwenden oder zu- mindest einzudämmen. Folglich fordern Experten höhere risikogewichtete Eigenkapitalunterlegungs- anforderungen, wie sie auch fester Bestandteil von Basel III sind, anstatt Konstruktionen wie etwa einer Leverage Ratio. Zudem werden Rufe danach laut, dass eine mögliche Leverage Ratio bei tat- sächlicher Einführung permanent als Säule 2-Instrument und somit als Mess- und Meldevorschrift eingeordnet werden soll, anstatt sich zu einem strikten Säule 1-Limit zu entwickeln.18

3. Leverage Ratio - Effekte

3.1. Überblick über verschiedene Strategien

Im Folgenden sollen mögliche weitergehende Effekte diskutiert werden, die durch die Einführung einer Leverage Ratio herbeigeführt werden könnten. Diskussionsgrundlage bildet dabei Frenkel, M.; Rudolf, M. (2010), ein Gutachten zur Einführung einer Leverage Ratio, welches vom Bundesverband Deutscher Banken beauftragt worden ist. Dieses Gutachten soll prüfen, ob eine Leverage Ratio zu sinnvollen Auswirkungen oder aber zu Fehlallokationen und im schlimmsten Fall sogar Arbitrage- möglichkeiten führt. Zudem werden mögliche internationale Wettbewerbsverzerrungen beurteilt.

Für die weiteren Untersuchungen wird davon ausgegangen, dass eine eingeführte Leverage Ratio einen binden Charakter besitzen würde, also zu tatsächlich höheren Kapitalanforderungen führen würde. In diesem Fall lassen sich vier generell mögliche Reaktionen seitens der Banken ableiten:

1. Die Anforderung an das Kernkapital steigt. Ceteris paribus muss also mehr Eigenkapital in die Bilanz aufgenommen werden, was nach gültiger betriebswirtschaftlicher Theorie die Eigenkapitalrendite sinken lässt. Dies wiederum führt aber dazu, dass weniger Investoren bereit sind, dem Kreditinstitut Eigenkapital zur Verfügung zu stellen und endet somit in einer kontinuierlichen Abwärtsspirale. Der einzige Ausweg besteht darin, ein erhöhtes Risiko einzugehen und damit die Eigenkapitalrendite erneut ansteigen zu lassen, um genügend Eigenkapital akquirieren zu können. Dadurch erhöhen sich aber womöglich die gesamten Risikopositionen im Wirtschaftssystem, was zu weiteren negativen Effekten führen kann.
2. Die Neuaufnahme von Eigenkapital kann umgangen werden, sofern Aktiva aus der Bilanz aus- gelagert werden, was zu einer Verringerung des Nenners der Leverage Ratio führt und somit die Einhaltung derer begünstigt. Eine solche Generierung außerbilanzieller Posten kann beispielsweise mittels Verbriefungen erfolgen.
3. Eine weitere Möglichkeit - neben der Bildung außerbilanzieller Posten - seine Aktiva zu kürzen und somit den Nenner zu schmälern, ist die Kreditvergabe zu verknappen und damit den Forderungsposten zu reduzieren. Alternativ können auch vereinzelte Posten gänzlich abgebaut werden, wie etwa Absicherungsposten, welche in der Form von Derivaten bestehen.
4. Eine letzte Möglichkeit, den Wert seiner risikoungewichteten Aktiva zu senken, besteht darin, einzelne Kreditpositionen durch Kreditderivate zu ersetzen, welche einen wesentlich geringeren Marktwert bei identischem risikogewichteten Wert besitzen. Die Kapitalanforderungen seitens der risikosensitiven Kennzahlen bleiben durch den identischen Wert der RWAs (Risk-weighted- Assets) somit konstant, während die Kapitalanforderungen durch die Leverage Ratio wegen des geringeren Buchwerts sinken. Diese Methode führt jedoch zu einem vermehrten Aufbau von Derivat-Positionen und zeitgleich zu einer Verringerung der Kreditanzahl. Insofern kommt es zu einer Verknappung der im Finanzsystem zur Verfügung stehenden Kredite. Auch der mit Deri- vat-Positionen verbundene größere aggregierte Hebeleffekt lässt das Risikoprofil für die gesam- te Volkswirtschaft ansteigen.

Die drei letztgenannten möglichen Szenarien werden im weiteren Verlauf detaillierter diskutiert und deren Effekte aufgezeigt.

3.2. Auslagerungsstrategie Verbriefungen

Die genannte Generierung außerbilanzieller Posten in Form von Verbriefungen kann durch MBSs (Mortgage backed Securities) oder CDOs (Collateralized Debt Obligations) geschehen. MBSs sind durch Vermögenswerte besicherte Wertpapiere, deren Bargeldzuflüsse durch die Zins- und Tilgungszahlungen eines Pools von grundpfandrechtlich gesicherten Forderungen (Hypotheken) getragen werden. MBSs erscheinen nicht in der Bilanz der Bank, da diese den Pool der deckenden Vermögenswerte zur Durchführung der Verbriefung an eine Zweckgesellschaft überträgt. CDOs stellen forderungsbesicherte, festverzinsliche Wertpapiere dar und werden, je nach der Bedienung im Fall eines Defaults, in 3 verschiedene Tranchen unterschiedlicher Güte aufgeteilt. Mit CDOs können risikobehaftete Kreditforderungen als handelbare Wertpapiere verbrieft werden und als Investments auf dem Kapitalmarkt - und damit außerhalb der Bilanz der Bank - platziert werden.

Der Nachteil an dieser Auslagerungsstrategie besteht darin, dass die Risikopositionen zwar aus der Bilanz des Kreditinstituts verschwinden, jedoch nicht aus dem kompletten Finanzsystem und somit zu einer Erhöhung des aggregierten Gesamtrisikos beitragen. Zudem existiert aufgrund der fehlenden Risikogewichtung bei der Leverage Ratio ein Anreiz, vor allem sehr risikoarme und damit leichtverkäufliche Positionen zu Wertpapieren zu verbriefen und in den Handel zu bringen. Dies führt zu einer höheren Risikoansammlung in einer geringeren Anzahl von Bilanzpositionen der eigenen Bilanz und somit zu einer erhöhten Anfälligkeit. Aus diesem Grund wird im Rahmen von Basel III eventuell eine Regelung zur Kapitalunterlegung von Verbriefungen geschaffen werden, sodass das Ausfallrisiko auch von der emittierenden Bank getragen werden muss.

3.3. Auslagerungsstrategie Derivatabbau

Bilanzverkürzungen in der Form einer Verknappung der Kreditvergabe, aber auch über einen Abbau von absichernden Derivatpositionen, beherbergen direkte und indirekte volkswirtschaftliche Konse- quenzen. Der Grund, warum besonders Derivate zum Zwecke einer Bilanzverkürzung ausgelagert werden, liegt im sogenannten Netting-Verbot im Rahmen der IFRS-Rechnungslegung: Auch gegen- läufige Derivatpositionen, also Derivate auf der Aktiv- und Passivseite der Bilanz, welche sich in ih- rem Wert eigentlich gegenseitig aufheben würden, dürfen demnach nicht miteinander saldiert werden und erhöhen die Bilanzsumme und somit die Eigenkapitalanforderung nach der Leverage Ratio gleich doppelt. Dieser Regelung liegt eine unterstellte perfekte Korrelation zwischen Derivaten und den be- troffenen Assets als Underlying zugrunde, wobei diese angenommene Korrelation in der Praxis nicht bei allen Derviat-Positionen perfekt positiv ausfällt. In der Tat bestehen sogar negative Korrelationen eines Derivats mit dem Wert seines Underlyings. Solche Derivate werden gerade zur Absicherung (Hedging) gegen negative Einflüsse, beispielsweise gegen Zins- und Währungsrisiken, aufgenommen. Ein Abbau solcher Positionen zum Zwecke einer Bilanzverkürzung impliziert somit eine wesentlich höhere Anfälligkeit gegen systematische Faktoren und erhöht die Volatilität im Bankensektor. Dies soll anhand eines kurzen Beispiels demonstriert werden:

Ein Maß für die Anfälligkeit bezüglich des Zinsänderungsrisikos stellt die sogenannte Macaulay Duration dar. Diese ist definiert als negative Elastizität des Kurses eines Basiswerts auf das allgemeine Zinsniveau, mathematisch ausgedrückt durch die Formeln als Barwertfunktion eines Finanzinstruments19, und als Ableitung der Barwertfunktion nach dem Zinsniveau (absolute Duration)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

[...]


1 Vgl. Bank für internationalen Zahlungsausgleich (1987)

2 Vgl. Lüders, U.; Manns, T.; Schnall, M. (2011)

3 Vgl. Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA (2010)

4 Quelle: Frenkel, M.; Rudolf, M. (2010)

5 Vgl. Bank für internationalen Zahlungsausgleich (2009)

6 Vgl. Gaumert, U.; Götz, S.; Ortiges, J. (2011)

7 Hybrides Kapital sind beispielsweise Einlagen von stillen Gesellschaftern oder nachrangige Bankschuldverschreibungen

8 Vgl. Bamberger. T.; Von Pföstl, G. (2010)

9 Vgl. Richter, B.; Fetzer, A.; Siegle, E. (2011)

10 Vgl. Wannhoff, J. (2011)

11 Quelle: Bundesministerium der Finanzen (2010)

12 Quelle: Richter, B.; Fetzer, A.; Siegle, E. (2011)

13 Vgl. Gaumert, U.; Götz, S.; Ortiges, J. (2011)

14 Dies würde bei Definition der Leverage als exakten Kehrbruch des vorgestellten Ausdrucks einen Wert von mindestens 1/0,03 = 33,33 entsprechen

15 Vgl. Gaumert, U.; Götz, S.; Ortiges, J. (2011)

16 Vgl. Gaumert, U.; Götz, S.; Ortiges, J. (2011)

17 Vgl. Frenkel, M.; Rudolf, M. (2010)

18 Vgl. Gaumert, U.; Götz, S.; Ortiges, J. (2011) und L.H. (2011)

19 Hier beispielhaft dargestellt als Barwertfunktion einer endlichen Anleihe

Fin de l'extrait de 45 pages

Résumé des informations

Titre
Empirische Analysen zur geplanten Einführung einer Leverage Ratio im Rahmen von Basel III
Université
University of Regensburg  (Lehrstuhl für Statistik)
Cours
Projektarbeit im Rahmen der Honors-Elitestudiengänge
Note
1,3
Auteur
Année
2011
Pages
45
N° de catalogue
V183851
ISBN (ebook)
9783656083528
Taille d'un fichier
3685 KB
Langue
allemand
Mots clés
Basel II;, Basel III;, Verschuldungsquote;, Leverage Ratio
Citation du texte
Manuel Hofstetter (Auteur), 2011, Empirische Analysen zur geplanten Einführung einer Leverage Ratio im Rahmen von Basel III, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/183851

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