Der Staatsrechtler Ernst Forsthoff stellte 1934 in der Juristischen Wochenschrift fest:
„Jede geistig-politische Epoche entwickelt eine ihrem Denken gemäße Sprache. Die Überlegenheit einer politischen Denkweise erweist sich am sichersten darin, dass es ihr gelingt, ihre Terminologie als die allgemein geltende und mit Selbstverständlichkeit aufgenommene durchzusetzen.“ 1
Festgestellt werden kann: die nationalsozialistische Epoche zwischen 1933 und 1945 besaß eine eigene, ihrem Denken nach, entwickelte Sprache. Doch Sprache meint hier lediglich Sprache des Allgemeingebrauchs.
Wie aber entwickelte sich die juristische Fachsprache in dem oben benannten Zeitraum?
Dieser Fragestellung wird im Folgenden nachgegangen.
Es soll dem Leser ein Überblick über die juristische Fachsprache im „Dritten Reich“ verschafft werden und die Entwicklung der Rechtssprache auf den einzelnen Rechtsgebieten und innerhalb der verschiedenen Rechtsanwendungen zusammenfassend veranschaulicht werden.
Inhaltsverzeichnis
- Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit der juristischen Fachsprache im Dritten Reich. Sie analysiert die Veränderungen, die die nationalsozialistische Ideologie auf die Sprache des Rechts und die Juristenausbildung hatte. Die Arbeit untersucht, wie die juristische Fachsprache instrumentalisiert wurde, um die nationalsozialistische Ideologie zu verbreiten und zu festigen.
- Die Instrumentalisierung der juristischen Fachsprache zur Durchsetzung der nationalsozialistischen Ideologie
- Die Veränderungen in der Juristenausbildung unter dem Einfluss des Nationalsozialismus
- Die Auswirkungen der nationalsozialistischen Sprachlenkung auf die juristische Fachsprache
- Die Rolle der juristischen Fachsprache bei der Legitimierung von NS-Recht und -Justiz
- Die Bedeutung der juristischen Fachsprache für die Analyse der NS-Zeit
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit untersucht die Veränderungen, die die nationalsozialistische Ideologie auf die Sprache des Rechts und die Juristenausbildung hatte. Sie analysiert, wie die juristische Fachsprache instrumentalisiert wurde, um die nationalsozialistische Ideologie zu verbreiten und zu festigen. Die Arbeit beleuchtet die Rolle der juristischen Fachsprache bei der Legitimierung von NS-Recht und -Justiz. Sie zeigt, wie die Sprache des Rechts im Nationalsozialismus zur Durchsetzung von rassistischen und antisemitischen Gesetzen und zur Unterdrückung von Andersdenkenden eingesetzt wurde.
Schlüsselwörter
Juristische Fachsprache, Drittes Reich, Nationalsozialismus, Sprachlenkung, Ideologie, Recht, Justiz, Juristenausbildung, Rassismus, Antisemitismus, Unterdrückung, Legitimierung.
- Arbeit zitieren
- Sebastian Grassel (Autor:in), 2011, Die juristische Fachsprache im "Dritten Reich", München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/183857