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Die juristische Fachsprache im "Dritten Reich"

Título: Die juristische Fachsprache im "Dritten Reich"

Trabajo de Seminario , 2011 , 35 Páginas , Calificación: 12

Autor:in: Sebastian Grassel (Autor)

Derecho - Filosofía, Sociología e Historia del Derecho
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Der Staatsrechtler Ernst Forsthoff stellte 1934 in der Juristischen Wochenschrift fest:
„Jede geistig-politische Epoche entwickelt eine ihrem Denken gemäße Sprache. Die Überlegenheit einer politischen Denkweise erweist sich am sichersten darin, dass es ihr gelingt, ihre Terminologie als die allgemein geltende und mit Selbstverständlichkeit aufgenommene durchzusetzen.“ 1
Festgestellt werden kann: die nationalsozialistische Epoche zwischen 1933 und 1945 besaß eine eigene, ihrem Denken nach, entwickelte Sprache. Doch Sprache meint hier lediglich Sprache des Allgemeingebrauchs.
Wie aber entwickelte sich die juristische Fachsprache in dem oben benannten Zeitraum?
Dieser Fragestellung wird im Folgenden nachgegangen.
Es soll dem Leser ein Überblick über die juristische Fachsprache im „Dritten Reich“ verschafft werden und die Entwicklung der Rechtssprache auf den einzelnen Rechtsgebieten und innerhalb der verschiedenen Rechtsanwendungen zusammenfassend veranschaulicht werden.

Extracto


Inhaltsverzeichnis

I. Vorbemerkungen

II. Einleitung

III. Juristische Fachsprache

IV. Allgemeines

V. Gesetzgebung

1. Gemeinwohl / Gemeinschaft

2. Staatsrecht / Öffentliches Recht

a) Verfassung

1) Volk

2) Staatsbürger(schaft) / Staatsangehörigkeit

b) Übriges Öffentliches Recht

3. Zivilrecht

4. Strafrecht

VI. Rechtsprechung

1. Allgemeines

2. Das gesunde Volksempfinden als Grundlage des Gesetzesgehorsams

3. Urteile als Beispiele juristischer Fachsprachenentwicklung

a) Urteil 1 – Todesstrafe wegen Hochverrats und Zersetzung der Wehrkraft

b) Urteil 2 – Nichtigkeit von Testamenten

c) Urteil 3 – Erhebliche Belästigung

VII. Lehre und Literatur

VIII. Schlusswort

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Die vorliegende Arbeit untersucht die Entwicklung und ideologische Durchdringung der juristischen Fachsprache im Nationalsozialismus zwischen 1933 und 1945, um aufzuzeigen, wie politisch-weltanschauliche Vorgaben die juristische Terminologie und Rechtsauslegung prägten und veränderten.

  • Historisch-ideologische Kontextualisierung der nationalsozialistischen Sprachpolitik.
  • Analyse der Umgestaltung zentraler Rechtsbegriffe wie „Volk“ und „Gemeinschaft“.
  • Untersuchung des „Gesetzesgehorsams“ und der Rolle des gesunden Volksempfindens.
  • Auswirkungen der Ideologie auf Zivilrecht, Strafrecht und die Rechtsprechung.
  • Dokumentation der Instrumentalisierung der Sprache als Mittel der Machtausübung.

Auszug aus dem Buch

IV. Allgemeines

Will man die juristische Fachsprache im Ganzen und ihre Entwicklung im „Dritten Reich“ nachvollziehen, so kann nicht darauf verzichtet werden die politisch-ideologischen Umstände der damaligen Zeit und den rechtshistorischen Kontext zu betrachten.

Betrachtet man den Zeitraum 1933 bis 1945 so wird man feststellen, dass es in der Geschichte kaum einen anderen Zeitraum gab, in welchem, in solch kurzer Zeit, solch radikale politische, wirtschaftliche, kulturelle und soziale Umwälzungen stattgefunden haben.

In wenigen Jahren wandelte sich ein demokratischer Bundesstaat in eine nationalsozialistische Diktatur. Von der Weimarer Republik, mit einer Mischform aus präsidialem und parlamentarischem Regierungssystem, hin zu einem gleichgeschalteten, totalitären „Führerstaat“, „Vom idealistischen Demokratiemodell der reinen Toleranz“ hin zu einer antisemitischen, antikommunistischen, antidemokratischen und kriegstreibenden Nation.

Nach der „Machtergreifung“ Hitlers wurde eine sogenannte Volksgemeinschaft geschaffen. „Ein Volk, ein Reich, ein Führer.“ So lautete bereits 1933 die Losung der Nationalsozialisten auf Wahlplakaten. Ziel war eine nationale Geschlossenheit. Eine Partei, eine Meinung. Was gedacht werden sollte bestimmte der „Führer“ und die millionenfache Wiederholung der Leitlinien der nationalsozialistischen Ideen taten ihr übriges, um die „einheitliche innere Ausrichtung“ des Volkes herbeizuführen.

Zusammenfassung der Kapitel

I. Vorbemerkungen: Einführung in die historische Veränderungsdynamik Deutschlands im 20. Jahrhundert und die Relevanz der Sprachveränderung in totalitären Systemen.

II. Einleitung: Darstellung der Forschungsfrage zur Entwicklung der juristischen Fachsprache unter der nationalsozialistischen Diktatur zwischen 1933 und 1945.

III. Juristische Fachsprache: Definition des Begriffs der juristischen Fachsprache als Sprache des Rechts und seiner Anwendung.

IV. Allgemeines: Analyse der politisch-ideologischen Umstände nach 1933 und die daraus resultierende Radikalisierung des gesellschaftlichen und rechtlichen Systems.

V. Gesetzgebung: Untersuchung, wie durch Neologismen und Neuinterpretationen im Zivil- und Öffentlichen Recht eine ideologische Umgestaltung des Rechtssystems erfolgte.

VI. Rechtsprechung: Analyse der praktischen Anwendung der Ideologie durch Richter, insbesondere unter Bezugnahme auf das „gesunde Volksempfinden“.

VII. Lehre und Literatur: Diskussion der ideologischen Auseinandersetzungen in der Rechtswissenschaft und der Verdrängung missliebiger Gelehrter.

VIII. Schlusswort: Resümee über die Instrumentalisierung des Rechts zur Durchsetzung nationalsozialistischer Weltanschauung durch die Pervertierung der juristischen Terminologie.

Schlüsselwörter

Nationalsozialismus, juristische Fachsprache, Rechtsgeschichte, Volksgemeinschaft, Gesetzesgehorsam, Rechtsauslegung, Drittes Reich, Rechtsbegriffe, Ideologie, Gesetzgebung, Rechtsprechung, Gleichschaltung, Neologismen, Machtausübung, Sprachlenkung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?

Die Arbeit befasst sich mit der Transformation der juristischen Sprache im nationalsozialistischen Deutschland und wie diese zur Durchsetzung politischer Ideologien im Rechtswesen genutzt wurde.

Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?

Die Themenfelder umfassen die ideologische Umdeutung von Gesetzen, die Rolle der Rechtsprechung, die Bedeutung der „Volksgemeinschaft“ und die sprachliche Instrumentalisierung in Lehre und Praxis.

Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?

Das Ziel ist es, den Einfluss der nationalsozialistischen Ideologie auf die juristische Terminologie aufzuzeigen und zu demonstrieren, wie Begriffe wie „Volk“ oder „Gemeinschaft“ das Rechtssystem verändert haben.

Welche wissenschaftliche Methode liegt der Arbeit zugrunde?

Es handelt sich um eine rechtshistorische Analyse, die Gesetzestexte, Gerichtsurteile und zeitgenössische juristische Fachliteratur aus der Zeit von 1933 bis 1945 auswertet.

Welche Aspekte werden im Hauptteil ausführlich behandelt?

Der Hauptteil beleuchtet die Gesetzgebung, die Rolle der Rechtsprechung (insbesondere das „gesunde Volksempfinden“) sowie die Veränderungen in der Rechtswissenschaft und Literatur.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie „Volksgemeinschaft“, „Gesetzesgehorsam“, „ideologische Sprachlenkung“ und die „nationalsozialistische Rechtserneuerung“ charakterisiert.

Warum spielte das „gesunde Volksempfinden“ eine so große Rolle für die NS-Richter?

Es diente als flexibles Auslegungsinstrument, mit dem Richter Gesetze umgehen und Urteile im Sinne der nationalsozialistischen Ideologie fällen konnten, auch wenn der Wortlaut des Gesetzes dem widersprach.

Wie wirkte sich die Ideologie konkret auf das Zivilrecht aus?

Obwohl das Zivilrecht weniger stark formal reformiert wurde als andere Bereiche, führte die Neuinterpretation von Generalklauseln (wie „gute Sitten“) dazu, dass rassenideologische Aspekte direkt in die Rechtsprechung einflossen.

Final del extracto de 35 páginas  - subir

Detalles

Título
Die juristische Fachsprache im "Dritten Reich"
Universidad
Martin Luther University  (Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät - Juristischer Bereich)
Curso
Seminar: „Sprache und Recht. Probleme und Lösungen zur Verständlichkeit und Unverständlichkeit der juristischen Fachsprache.“
Calificación
12
Autor
Sebastian Grassel (Autor)
Año de publicación
2011
Páginas
35
No. de catálogo
V183857
ISBN (Ebook)
9783656086178
Idioma
Alemán
Etiqueta
Jura Rechtswissenschaft Germanistik Linguistik Sprache Fachsprache Dritte Reich Rechtssprache Nationalsozialismus Fachtermini Juristische Fachterminologie Gemeinschaft Gemeinwohl Volksgemeinschaft Sebastian Grassel Faschismus Gesundes Volksempfinden
Seguridad del producto
GRIN Publishing Ltd.
Citar trabajo
Sebastian Grassel (Autor), 2011, Die juristische Fachsprache im "Dritten Reich", Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/183857
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