"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."
Der Artikel 1 Abs.1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, von dem anzunehmen ist, dass er jedem deutschen Bundesbürger bekannt ist, erhebt die Menschenwürde zum ranghöchsten Wert unserer Gesellschaftsordnung. Doch kann jener deutsche Bundesbürger , der das Konzept der Menschenwürde kennt und unterstüzt, auf Anhieb auch sagen, was der Begriff der Menschenwürde bedeutet oder worauf sich die Idee des Würdekonzepts stüzt? Obwohl viele den Menschenwürdebegriff heute für selbstverständlich halten und ihn häufig gebrauchen, ist der Begriff nicht klar und eindeutig definiert, zumal es seit Jahrhunderten immer wieder neue Ansätz hierfür gab. Der Satz der Menschenwürde ist nämlich mit zweieinhalbtausend Jahren Philosophiegeschichte belastet.1 In der Geschichte des abendländischen Denkens wurden verschiedene Vorstellungen davon entwickelt - griechisch-römische, christlich-metaphysische, humanistisch-aufklärerische und vernunftsphilosophische. Die Interpretationsvielfalt des Würdebegriffs ist genauso vielfältig wie es philosophische Lehren und Strömungen gibt und der Vielfaltigkeit der damit verbundenen Menschenbilder sind keine Grenzen gesetzt.2
Im Folgenden sei der Frage nach der Bedeutung der Menschenwürde nachgegangen und der Versuch ergriffen, einen Überblick über die ideengeschichtliche Entwicklung darzulegen. Dabei sei unterschieden zwischen der Würdevorstellung der Antike, der vom Christentum geprägten Spätantike und Mittelater , der humanistischen Renaissance und der Zeit der Aufklärung des ausgehenden 18. Jahrhunderts und schließlich dem 20.Jahrhundert, der Epoche in der die Menschenwürde endlich Eintritt in die Rechtstexte findet, im Anschluss an die Zeit der sozialistischen Arbeiterbewegungen im 19.Jahrhundert.
Inhaltsverzeichnis
A. EINLEITUNG
B. PHILOSOPHISCHE BEGRIFFSGESCHICHTE
1. Antike
1.1 Frühantike
1.2 Stoa und Cicero
2. Spätantike und Mittelalter
2.1 Spätantike
2.2 Frühmittelalter
2.3 Spätmittelalter
3. Humanismus und Renaissance
4. Zeitalter der Aufklärung
5. 19. Jahrhundert
6. 20. Jahrhundert
6.1 Aktuelle Entwicklungen
7. Rückblick
C. VERFASSUNGSGESCHICHTE
1. Deutsche Verfassungsgeschichte
1.1 Weimarer Republik
1.2 Nationalsozialismus
1.3 Bundesrepublik Deutschland
1.4 Deutsche Demokratische Republik
2. Inter- und supranationale Verfassungsgeschichte
2.1 Vereinte Nationen
2.1.1 Charta der Vereinten Nationen
2.1.2 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
2.2 Europäische Union
2.2.1 Europäisches Gemeinschaftsrecht
2.2.2 Grundrechtcharta der Europäischen Union
2.2.3 Vertrag über eine Verfassung für Europa
D. FAZIT
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die ideengeschichtliche Entwicklung und die verfassungsrechtliche Verankerung des Begriffs der Menschenwürde. Ziel ist es, die philosophischen Wurzeln von der Antike bis in die Neuzeit aufzuzeigen und zu analysieren, wie dieser Begriff schließlich Eingang in nationale und supranationale Rechtstexte fand.
- Philosophische Begriffsgeschichte der Menschenwürde von der Antike bis zum 20. Jahrhundert
- Bedeutungswandel der Würdevorstellung im christlichen Mittelalter
- Einfluss des Humanismus, der Aufklärung und der Philosophie Immanuel Kants
- Entwicklung des Rechtsbegriffs der Menschenwürde im 20. Jahrhundert
- Verfassungsrechtliche Verankerung in Deutschland sowie im inter- und supranationalen Kontext
Auszug aus dem Buch
4. Zeitalter der Aufklärung
Die Aufklärung ist als die Epoche zu sehen, in der wesentliche Fundamente für das heutige Gesellschaftsverständnis gelegt wurden, weil in diesem Zeitabschnitt viele Philosophen sich mit der Würde des Menschen auseinander gesetzt haben. So rückte mit dem Aufbruch der Neuzeit wieder die Vernunft in den Mittelpunkt, die Möglichkeit freier Selbstbestimmung und die Fähigkeit zu vernunftsgemäßem Handeln bildeten die maßgeblichen Pfeiler des Menschenwürdeansatzes.
Zunächst ist der deutsche Völkerrechtstheoretiker Samuel Von Pufendorf (1632-1694) zu nennen, der den Würdebegriff weiterentwickelte und erstmals rechtliche und politische Folgen daraus ableitete. Er hat den Würdebegriff der Freiheit mit der Würdevorstellung des Denkens miteinander verbunden, wobei er zwischen natürlicher und sittlicher Ordnung eine Unterscheidung traf und zwischen naturhaften Dingen - entia physica - und moralischen Dingen - entia moralia - differenzierte.
Die Würde beruhte laut Pufendorf und dem französischen Philosophen Blaise Pascal einerseits auf der Vernunft und der Willensfreiheit des Menschen, das durch die Vernunft Erkannte zu wählen und zu tun, andererseits gab es eine Würde die erst errungen werden musste und der der Mensch verlustig gehen kann. Das bedeutet für Ersteres also, dass der Mensch die Fähigkeit besitzt, Distanz zu seinen Trieben zu nehmen, vernünftig zu denken und die Freiheit zu besitzen, für das durch seine Vernunft Erkannte frei zu wählen. Für letzteres heißt das, dass der Mensch die Fähigkeit besitzt, zwischen Gut und Böse zu unterscheiden und dann eine Wahl zu treffen. Bei Samuel Von Pufendorf sind somit zwei verschiedene Bedeutungen für den Würdebegriff zu unterscheiden.
Zusammenfassung der Kapitel
A. EINLEITUNG: Einführung in die zentrale Bedeutung der Menschenwürde im Grundgesetz und Hinführung zur ideengeschichtlichen Untersuchung des Begriffs.
B. PHILOSOPHISCHE BEGRIFFSGESCHICHTE: Detaillierte Darstellung der philosophischen Strömungen und Denker, die das Verständnis der Menschenwürde von der Antike über das Christentum bis zum 20. Jahrhundert prägten.
C. VERFASSUNGSGESCHICHTE: Analyse der Transformation der Menschenwürde vom philosophischen Konzept zum rechtlich verbindlichen Konstitutionsprinzip in nationalen und internationalen Verfassungen.
D. FAZIT: Zusammenfassende Bewertung des Begriffs der Menschenwürde als dynamischer Prozess, der auch heute noch eine ständige Hinterfragung und Neuinterpretation erfordert.
Schlüsselwörter
Menschenwürde, Rechtsphilosophie, Verfassungsgeschichte, Grundgesetz, Aufklärung, Immanuel Kant, Vernunft, Autonomie, Freiheit, Menschenrechte, Christentum, Stoa, Rechtsbegriff, Würdekonzept, Ideengeschichte
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die Entwicklung des Konzepts der Menschenwürde, beginnend bei seinen antiken philosophischen Ursprüngen bis hin zur modernen Verankerung als zentraler Rechtswert.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die philosophische Begriffsgeschichte der Würde, der Wandel durch religiöse und aufklärerische Einflüsse sowie die verfassungsgeschichtliche Entwicklung, insbesondere in Deutschland und Europa.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das primäre Ziel ist es, einen Überblick über die ideengeschichtliche Entwicklung der Menschenwürde zu geben und zu erläutern, warum und wie sie im 20. Jahrhundert zu einem der höchsten Rechtswerte avancierte.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtsphilosophische und verfassungsgeschichtliche Analyse, die primär auf der Auswertung bedeutender philosophischer Schriften und verfassungsrechtlicher Dokumente basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil wird zunächst die historische Entwicklung des Würdebegriffs analysiert und anschließend der Weg der Menschenwürde in die nationalen und supranationalen Rechtstexte detailliert nachgezeichnet.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den wichtigsten Schlüsselwörtern gehören Menschenwürde, Rechtsphilosophie, Verfassungsgeschichte, Grundgesetz, Aufklärung, Autonomie und Menschenrechte.
Wie unterscheidet sich das Verständnis der Menschenwürde in der Antike von der christlichen Sichtweise?
In der Antike war Würde oft mit sozialer Anerkennung und individuellem Verdienst verknüpft, während sie im christlichen Kontext als unverlierbares Geschenk Gottes aufgrund der Gottesebenbildlichkeit verstanden wurde.
Welche Bedeutung kommt Immanuel Kant für den modernen Menschenwürdeansatz zu?
Immanuel Kant definierte den Menschen als "Zweck an sich selbst" und begründete die Menschenwürde durch die Autonomie des menschlichen Willens, was bis heute als fundamentales Element des modernen Verständnisses gilt.
Warum wurde die Menschenwürde erst im 20. Jahrhundert als zentraler Rechtswert verankert?
Die Autorin betont, dass vor allem die verheerenden Gräueltaten des Zweiten Weltkriegs das Bekenntnis zur Menschenwürde als oberstem Rechtswert in vielen Verfassungen maßgeblich provozierten.
Ist der Begriff der Menschenwürde heute abschließend definiert?
Nein, das Fazit kommt zu dem Schluss, dass die Menschenwürde ein dynamischer Begriff bleibt, der je nach gesellschaftlichem und kulturellem Kontext ständig neu hinterfragt werden muss.
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- Baris Bilgin (Author), 2009, Rechtsphilosophische Grundlagen der Menschenwürde, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/183876