Der Gleichberechtigungsgrundsatz im Parlamentarischen Rat, seine Entstehung und seine Auswirkung. Elisabeth Selbert, eine Mutter des Grundgesetzes


Seminar Paper, 2003

17 Pages, Grade: 1,7


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Entstehung des Parlamentarischen Rates
2.1 Auswahl der Mitglieder des Parlamentarischen Rates

3.Welchen Einfluss hatten die vier Frauen im Parlamentarischen Rat
3.1 Dr. Elisabeth Selbert

4. Die Entstehung des Artikel 3 des GG
4.1 Die Auswirkungen des Artikel 3
4.2 Welche Veränderungen im Gesetz bauen bis heute auf den Artikel 3 auf?

5.Fazit

6. Literatur

1. Einleitung

Der Kampf der Frauen um Gleichberechtigung war lange ohne jegliche

Rechtsgrundlage und damit von vorne herein zum Scheitern verurteilt. Nach dem zweiten Weltkrieg war jedoch das ganze Land ohne einheitliche Gesetzgebung und bot so die Chance einer Reformierung persönlicher Rechte. Dass dies in der männlich dominierten Politik nicht ohne Widerstand aufgenommen wurde, soll hier im Verlauf dieser Arbeit gezeigt werden. Im Weiteren sollen vier politisch wirkende Frauen mit ihrer Arbeit vorgestellt und zu den Neuformulierungen des GG in Bezug gesetzt werden. Aufgrund der besonderen Betrachtung des Artikels 3 wird der Focus auf Dr. Elisabeth Selbert gelegt, ihr Wirken kann anhand der gesetzlichen Veränderungen dokumentiert werden.

Ziel dieser Arbeit ist es, die Schwierigkeiten aufzuzeigen, die der Weg zu einer gleichberechtigten Gesellschaft mit sich bringt.

2. Entstehung des Parlamentarischen Rates

Am 1. September kamen die Mitglieder des Parlamentarischen Rates zu ihrer Eröffnungssitzung im Museum König in Bonn zusammen.

Bis jedoch die Abgeordneten mit der Arbeit an der künftigen bundesdeutschen Verfassung beginnen konnten, mussten einige politische Schwierigkeiten überwunden werden.

Die Regierung war nach bedingungsloser Kapitulation, abgesetzt und inhaftiert worden und erst nach dem Krieg zeigte sich der gesamte Umfang der Hitler-Diktatur. Die Aufteilung des deutschen Territoriums unter den vier Siegermächten brachte eine Restauration und Regeneration der politischen Ordnung nur langsam in Gang.

Zusätzlich gab es noch Diskrepanzen bei den Alliierten. Die Amerikaner und Briten wollten Deutschland wirtschaftlich und politisch wiederherstellen – in einem föderativen, demokratischen Rahmen. Frankreich dagegen befürwortete ein eher ökonomisch schwaches Deutschland. Ein deutscher Staatenbund, mit wenigen Zentralorganen schien ihnen als praktikabelster Ausweg.[1] Die Sowjetunion formte ihre Zone schon früh nach kommunistischen Idealen und entzog sich einer gesamtdeutschen Lösung.

Als in den westlichen Zonen am 20. Juni 1948 die Währungsunion ausgerufen wurde[2], kam es zum Eklat mit den Sowjets, die Folge war eine eigene Währung in der SBZ und damit das Ende einer möglichen Vereinigung aller vier Zonen zu einem Staat.

Im Westen war durch den Marshallplan vom 16. April 1948 der wirtschaftliche Wiederaufbau eingeleitet worden[3], dem nun die politische Reorganisation folgen sollte.

Im Mai 1945 konnten in Bayern, Baden Württemberg-Baden und Hessen die Ministerpräsidenten die Regierungsgewalt übernehmen, die dann ab Oktober des gleichen Jahres einen Länderrat bildeten.[4] Auch in der britischen Zone entstand schon in den ersten zwei Nachkriegsjahren ein mehrstufiger deutscher Verwaltungsaufbau mit den zentralen Zonenämtern an dessen Spitze[5]. Ähnlich formierten sich auch die Länder Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein seit Februar 1946 zum Zonenbeirat.[6] In der französischen Zone wurden, anders als in der britischen und amerikanischen, keine zentralen deutschen Instanzen gebildet, sondern die Verwaltung wurde überwiegend direkt ausgeübt.

1946 begann auch die Reorganisation der politischen Parteien. Die SPD wählte Kurt Schumacher im Mai 1946 zu ihrem Vorsitzenden. Mit ihrem antikommunistischen Kurs konnte die SPD 1946/47 in Bremen, Schleswig Holstein, Niedersachsen, Hamburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen Erfolge erzielen.

Die Christlich-Konservativen wollten eine überkonfessionelle Partei gründen. Seit August 1946 existierte eine „Arbeitsgemeinschaft der CDU/CSU Deutschlands“[7]. Der bundesweite Zusammenschluss zur CDU kam 1950 zustande, wobei in Bayern die CSU unabhängig blieb.

Neben diesen beiden Volksparteien schlossen sich verschiedene liberale Landesverbände zusammen. Im Dezember 1948 wurde in Heppenheim die überregionale Freie Demokratische Partei mit ihrem Vorsitzenden, Dr.Theodor Heuss, gegründet.[8]

In der amerikanischen Zone fanden bereits Anfang 1946 die ersten Wahlen für Gemeindeparlamente statt, die anderen zwei Westzonen folgten im September desselben Jahres. Zusätzlich begannen die einzelnen Länder mit der Ausarbeitung ihrer Länderverfassung mit demokratischen Strukturen.

Um jedoch eine gesamtdeutsche Ordnung zu schaffen, bedurfte es der gemeinsamen Abstimmung von Regierungschefs und Militärbehörden. Am 1. Juli 1948 trafen sich deshalb die Militärgouverneure der westlichen Besatzungszonen mit den elf Ministerpräsidenten zu einer Sitzung in Frankfurt. Im Laufe dieser Sitzung überreichten die Gouverneure den Ministerpräsidenten drei Belege , die „Frankfurter Dokumente“[9], „in denen die Grundlinien der westallierten Vorstellungen über eine künftige Entwicklung der drei Westzonen und die Richtlinien für den Aufbau und die Kompetenzen eines künftigen westdeutschen Staatsgebietes niedergelegt waren.“[10]

Das erste Dokument schrieb fest, dass die Ministerpräsidenten eine Versammlung einberufen sollten, der die Ausarbeitung einer Verfassung zur Aufgabe gemacht werden sollte. Im zweiten Dokument wurde die Einteilung der Länder in Deutschland geregelt und das dritte Dokument ordnete die Beziehung zwischen der zukünftigen deutschen Regierung und den alliierten Siegermächten.[11]

Am 26 Juli kam es in Frankfurt erneut zu einer Besprechung zwischen den Ministerpräsidenten der drei Besatzungszonen und dem Militär.

[...]


[1] J.V., Wagner.: „Der Parlamentarische Rat 1948-1949“, Boppard am Rhein 1975, S. 16

[2] H.M. Dr. Müller,:“ Schlaglichter der deutschen Geschichte“, 2. Aufl. Mannheim 1993,

[3] J.V., Wagner:“ Der Parlamentarische Rat 1948-1949“. Boppard am Rhein 1975, S. 25

[4] Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.): Die Entstehung der Bundesrepublik Deutschland, Heft 224, Bonn 1991,

[5] vgl. ebenda/

[6] vgl. ebenda/

[7] vgl. ebenda/

[8] vgl. ebenda/

[9] Michael Feldkamp, „Der Parlamentarische Rat 1948-1949“ Vandenhoeck & Ruprecht, 1998,

[10] vgl. ebenda/S. 146

[11] vgl.ebenda/S.146ff

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Details

Title
Der Gleichberechtigungsgrundsatz im Parlamentarischen Rat, seine Entstehung und seine Auswirkung. Elisabeth Selbert, eine Mutter des Grundgesetzes
College
University of Potsdam  (Historisches Institut)
Course
PS
Grade
1,7
Author
Year
2003
Pages
17
Catalog Number
V18392
ISBN (eBook)
9783638227513
File size
626 KB
Language
German
Notes
Eine recht ordentliche Arbeit, trotz kleiner formaler und stilistischer Mängel. Gliederung und Argumentation sind gelungen und beweisen eine sichere Stoffbeherrschung. Gelegentlich schreibt die Verfasserin zu sehr verknappt und hölzern, im Ganzen aber doch prägnant und überzeugend. Eine gelungene Auseinandersetzung mit einem wichtigen Thema Bei Fragen sag ich gern noch was dazu, einfach ne mail schicken!!
Keywords
Gleichberechtigungsgrundsatz, Parlamentarischen, Entstehung, Auswirkung, Elisabeth, Selbert, Mutter, Grundgesetzes
Quote paper
Pia Kuhn (Author), 2003, Der Gleichberechtigungsgrundsatz im Parlamentarischen Rat, seine Entstehung und seine Auswirkung. Elisabeth Selbert, eine Mutter des Grundgesetzes, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/18392

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