Die Fünfte Gewalt? - Online-Öffentlichkeiten als politisches Korrektiv

Eine Analyse am Beispiel der Plagiatsaffäre um Karl-Theodor zu Guttenberg


Trabajo de Seminario, 2011

23 Páginas


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einführung und Problemstellung

2. Theoretischer Hintergrund
2.1 Medien als .vierte Gewalt'
2.2 Online-Öffentlichkeit(en) als Gegenöffentlichkeit

3. Der Fall Karl-Theodor zu Guttenberg(s)
3.1 Karl-Theodor zu Guttenberg und die Medien
3.2 Die Boulevard-Zeitung BILD
3.3 Die Internetplattform GuttenPlag
3.4 Chronologie des Scheiterns
3.5 Zwischenfazit

4. Online-Öffentlichkeit(en) als fünfte Gewalt?

I. Quellenverzeichnis

1. Einführung und Problemstellung

Sie verhindert ganz einfach die Willkür bei der Ausübung der Macht. Sie zwingt dazu, nach der Verfassung zu regieren. Sie zwingt die Vertreter der Staatsautorität zur Anständigkeit, zur Zurückhaltung, zur Achtung vor sich selbst und den anderen. Kurz, um alles mit einem Wort zu sagen: Sie gibt jedem, der unterdrückt wird, die Möglichkeit, sich zu beklagen und gehört zu werden. (Joly 1968: 87)

Sie, das ist die Presse. Mit der Aussage wird deutlich, welche Rolle ihr in demo­kratischen Gesellschaftssystemen zugedacht ist: Der eines Wächters über politi­sche Deliberations- und Entscheidungsprozesse, eines neutralen Beobachters und objektiven Kommentators sowie eines Bereitstellers der für eine funktionie­rende politische Öffentlichkeit notwendigen Infrastruktur - kurz: einer tragenden Säule der Gesellschaft. Diese Charakterisierung gilt in einer modernen Informati­ons- und Wissensgesellschaft nicht nur für die Presse, sondern im Zuge der Ent­wicklung und Ausdifferenzierung weiterer Informationskanäle und medialer An­gebotsformen in gleichem Maße ebenfalls für TV, Radio und andere Massenme­dien. So werden ,die Medien' häufig gesammelt als .vierte Gewalt' im Staat be­zeichnet - eine nicht selbstverständliche Attribution (und gleichfalls eine Macht­position), die sie sich im letzten Jahrhundert mühsam erarbeiten mussten.

Mit der Erschließung neuer Kommunikationsräume im Netz ist in den letz­ten Jahren ein schier unüberblickbares Feld an Onlinemedien[1] unterschiedlichs­ter Strukturen und Erscheinungsformen entstanden. Onlinemedien haben inner­halb gesellschaftlicher und politischer Diskurse rasch an Bedeutung gewonnen, konkurrieren mit den traditionellen journalistischen Akteuren massenmedialer Öffentlichkeit um Inhalte und Aufmerksamkeit und beanspruchen ebenfalls die Rolle eines .Watchdogs' für sich. Auf diese Weise ist im Netz eine Form von Ge­genöffentlichkeit entstanden, deren Akteure sich zwar in Teilen auch der Kom­munikationsinstrumente massenmedialer Öffentlichkeit bedienen, die sich bezüg­lich ihrer Zugänglichkeit, ihrer Funktionsweise und ihres Handlungsrahmens al­lerdings deutlich von eben jener unterscheidet.

Im Rahmen dieser Arbeit soll dargelegt werden, wie sich das diffuse Kon­strukt der .Online-Öffentlichkeit' theoretisch fassen lässt, inwiefern partizipative Netzöffentlichkeiten von den bekannten Formen massenmedialer Öffentlichkeit differenziert werden können und welche Rolle sie im politischen Prozess ein­nehmen. Veranschaulichen lässt sich dies sehr gut am Beispiel der Affäre um den ehemaligen Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg, wel­cher im Frühjahr 2011 aufgrund der Enttarnung seiner Dissertationsarbeit als Plagiat durch die Nutzer der Onlineplattform GuttenPlag von seinem Amt zurück­treten musste. Anhand des .Falls Guttenberg' lässt sich zum einen das deliberative Potential partizipativer Online-(Teil-)Öffentlichkeiten aufzeigen, zum anderen lassen sich Rückschlüsse auf die Handlungsgrenzen traditioneller Mas­senmedien ziehen. Bei der Analyse soll es deshalb primär um die Frage gehen, ob sich Onlinemedien ebenfalls der .vierten Gewalt' zuordnen lassen, oder ob sie möglicherweise sogar eine Vorreiterrolle in demokratischen Deliberations-, Ent- scheidungs- und Kontrollprozessen einnehmen können, die sie qualitativ von den Vertretern der .vierten Gewalt' unterscheidbar macht - in diesem Fall erschiene es legitim, von Online-Öffentlichkeit als .fünfter Gewalt' zu sprechen.

2. Theoretischer Hintergrund

2.1 Medien als .vierte Gewalt1

In öffentlichen wie wissenschaftlichen Diskursen werden die Massenmedien häu­fig als .vierte Gewalt' bezeichnet. Diese Begrifflichkeit spielt auf die drei Staats­gewalten Legislative, Exekutive und Judikative an und verweist ferner auf das rechtsstaatliche Prinzip der Gewaltenteilung, welches in Artikel 20 des Grundge­setzes verankert ist und durch welches das Zusammenspiel staatstragender In­stitutionen mit dem Ziel der Herstellung eines Machtgleichgewichts reguliert und kontrolliert wird. Die Bezeichnung der Medien als .vierte Gewalt' rührt von ihrer großen Bedeutung „bei der Information, der Kommunikation, der Urteils- und der politischen Bewußtseinsbildung [sic!] in der Massendemokratie eines Flächen­staates“ wie der Bundesrepublik Deutschland (Rüthers 1999: 11). Ihnen kommt somit die Rolle eines Korrektivs in politischen Meinungsbildungs- und Entschei­dungsprozessen zu. Aus diesem Anspruch lassen sich verschiedene Aufgaben und Funktionen der Massenmedien ableiten.

So erfüllen die Medien zunächst hauptsächlich eine Informationsfunktion: Sie erbringen Informationsleistungen „sowohl im Hinblick auf das soziale, politi­sche und ökonomische System als Ganzes als auch für gesellschaftliche Grup­pen und ebenso für die einzelnen Mitglieder dieser Gesellschaft“ (Pürer/Raabe 2007: 377) und erweitern somit deren Kenntnisstand bezüglich gesellschaftlich relevanter Sachverhalte und Prozesse. Die Massenmedien erfüllen zudem politi­sche Funktionen: Durch ihre Artikulationsfunktion für Organisationen, Institutio­nen, politische Akteure und Bürger sorgen sie für die Herstellung von Öffentlich­keit und Transparenz und schaffen einen Diskursraum für die politische Ent­scheidungsfindung. Außerdem besteht die bereits erwähnte Informationsfunktion auch in der Befriedigung des Mitteilungsbedürfnisses politischer Akteure „gegen­über der Öffentlichkeit hinsichtlich eigener politischer Entscheidungen, Program­me, Nah- und Fernziele“ (ebd.: 378). Desweiteren ermöglichen sie die politische Sozialisation und Integration „im Hinblick auf Einübung und Aktualisierung der Rolle des Einzelnen als Staatsbürger“ (ebd.: 379) und erfüllen eine politische Bildungsfunktion, die „einen Beitrag zur Fähigkeit des Einzelnen leisten soll, poli­tische Informationen aufzunehmen und zu verstehen“ (ebd.), um eine qualifizierte politische Meinungs- und Urteilsbildung zu gewährleisten. Und nicht zuletzt erfül­len die Medien eine Kontrollfunktion in politischen Entscheidungsprozessen, in dem sie die Infrastruktur für die Veröffentlichung von „Kritik- und Kontrollbeiträ- gen Dritter“ (ebd.) bereitstellen sowie selbst die Rolle eines .Watchdogs' einneh­ men, indem sie gesellschaftliche Missstände aufdecken, das politische Alltags­geschäft kritisch begleiten und politischen Akteuren einen Zwang zur öffentlichen Legitimierung ihres Handelns auferlegen.

Auch hinsichtlich der Qualitätskriterien journalistischer Arbeit werden hohe Anforderungen an die Medien gestellt: Das Kriterium der Vollständigkeit bezieht sich auf den Anspruch, dass „möglichst umfassend über soziopolitisch, sozio- ökonomisch und soziokulturell relevantes Geschehen informiert wird“, wobei möglichst alle gesellschaftlichen Interessengruppen zu Wort kommen sollen (ebd.: 377). Zudem ist die Verständlichkeit der Beiträge sicherzustellen, so dass „ihre Bedeutung im gesellschaftlichen Kontext erkennbar wird, ohne dass Sach­verhalte durch grobe Vereinfachung verzerrt werden“ (ebd.: 378.). Ein weiterer Zielzustand journalistischer Berichterstattung ist die Objektivität, die durch Aufbe­reitungen gesellschaftlich relevanter Geschehnisse „aus möglichst vielen ver­schiedenen Blickwinkeln und durch eine Vielfalt des medialen Angebots“ erreicht werden kann (ebd.). Meinungspluralismus und Medienvielfalt „garantieren den Wechsel der Themen inklusive des Wechsels der Tonfälle, in denen über The­men berichtet wird“ (Baecker 2004: 9) und tragen somit wiederum bedeutend zur Erfüllung der eingangs aufgezeigten politischen Funktionen der Massenmedien bei.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Massenmedien sind ein wichti­ger Teil der demokratischen Gesellschaftsordnung und erfüllen unverzichtbare Funktionen. Sie stellen Öffentlichkeit her, setzen Themen, vermitteln und über­wachen politische Prozesse und haben sich dementsprechend zu einer tragen­den Säule der Demokratie entwickelt. Ihre Rolle als .vierte Gewalt' können sie allerdings nur ausüben, wenn die institutionellen, formalen und inhaltlichen Rah­menbedingungen ausreichend gegeben sind.

2.2 Online-Öffentlichkeit(en) als Gegenöffentlichkeit

Internetbasierte Kommunikation hat in den letzten Jahren eine rasante Entwick­lung durchlaufen: Eine verbesserte Infrastruktur und sinkende Kosten für Breit­bandanschlüsse haben in Deutschland und anderen Industriestaaten zu einer fast flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit Internetzugängen ge­führt, neue Technologien und interaktive Anwendungen ermöglichen innovative Formen des kommunikativen Austausches. Die Verlagerung der Kommunikation ins Netz hat zur Herausbildung diverser Online-(Teil-)Öffentlichkeiten geführt, wobei besonders das Web 2.0 als Grundlage zeitgenössischer Formen von Onli- ne-Öffentlichkeit gelten kann. Dabei handelt es sich nicht - wie der Name zu­nächst vermuten lässt - um eine bestimmte Technologie oder Anwendung, der Begriff Web 2.0 bezeichnet vielmehr die Gesamtheit verschiedener neuer Ange­botsstrukturen und rekurriert auf ein daraus resultierendes verändertes Nut­zungsverhalten (vgl. Ebersbach/Glaser/Heigl 2008: 23). Als grundlegendes Cha­rakteristikum des Web 2.0 kann das Prinzip des ,user-generated content' oder ,user-created content' gelten - es besagt, dass der Inhalt eines Webangebots nicht vom Eigentümer der Seite generiert wird, sondern von seinen Nutzern. Webangebote, die auf diesem Prinzip basieren - dazu zählen beispielsweise sämtliche sozialen Netzwerke, Wiki-Plattformen und Blogsysteme - begünstigen nicht nur den Zusammenschluss und die Interaktion der Nutzer, sie erheben sie sogar zur Grundvoraussetzung.

Schon vor dem Aufkommen des Phänomens Web 2.0 gaben die demo­kratischen Potentiale des Internets Anlass zu umfangreicher wissenschaftlicher Auseinandersetzung. So erkannten Bieber/Leggewie bereits 2004:

Das Neue und Besondere an den Neuen Medien ist, technisch gespro­chen, ihre Rückkanalfähigkeit. Dies ist das eigentliche interaktive Poten­tial, das mit den Konventionen klassischer Massenkommunikation bricht und damit auch einen politischen Kommunikationsstil in Frage stellt, in welchem Großorganisationen [...] als Sender einseitig auf das relativ homogen gedachte Massenpublikum wirken [...]. (Bieber/Leggewie 2004: 125)

Bieber/Leggewie sprechen Internetmedien durch eben jene Rückkanalfähigkeit ein deliberatives Potential zu, welches „in der optimalen Verbindung von .Reich­weite' (Massenkommunikation) und .Intensität' (moderierte, zum Teil interaktive Foren mit wenigen Dutzend Teilnehmern)“ liege. In der Smitten stellt bezüglich der politischen Rolle von Online-Gemeinschaften rückblickend zusammenfas­send fest (vgl. In der Smitten 2007: 265ff):

1. Online-Vergemeinschaftung findet statt, und Online-Gemeinschaften sind bestimm- und kategorisierbar
2. Online-Gemeinschaften steht ein breites Repertoire an Handlungs­möglichkeiten zur Verfügung, das politisch genutzt werden kann
3. Online-Gemeinschaften entfalten politische Handlungen
4. [...]
5. Die zentrale Folge politischen Online-Handelns ist die Erregung öf­fentlicher Aufmerksamkeit als Zeichen gelungener Interessenartikula­tion [...]

Hier wird deutlich, dass nicht jede Online-Gemeinschaft zugleich eine Online­Öffentlichkeit darstellt, denn Öffentlichkeit nach Habermas impliziert Offenheit:

[...]


1 Dieser im Folgenden häufig verwendete Begriff erfordert an dieser Stelle eine Spezifi­zierung: Mit .Onlinemedien“ sind ausdrücklich nicht die Onlineableger traditioneller Mas­senmedien gemeint, sondern vielmehr ausschließlich eigenständige Angebotsformen, die als souveräne Akteure einer .Onlineöffentlichkeit' zu betrachten sind.

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Detalles

Título
Die Fünfte Gewalt? - Online-Öffentlichkeiten als politisches Korrektiv
Subtítulo
Eine Analyse am Beispiel der Plagiatsaffäre um Karl-Theodor zu Guttenberg
Universidad
University of Münster
Curso
Wandel der politischen Öffentlichkeit
Autor
Año
2011
Páginas
23
No. de catálogo
V183963
ISBN (Ebook)
9783656086550
ISBN (Libro)
9783656086352
Tamaño de fichero
484 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Guttenberg, Karl-Theodor zu Guttenberg, Plagiatsaffäre, Medien als vierte Gewalt, vierte Gewalt, fünfte Gewalt, Gewaltenteilung, Öffentlichkeit, Öffentlichkeiten, politische Öffentlichkeit, Online-Öffentlichkeit, Onlineöffentlichkeit, Guttenplag, Plagiat, Social Web, Web 2.0, Vroniplag, Neue Medien, Öffentlichkeitstheorie, Öffentlichkeitstheorien, Wahlkampf, Politische Kommunikation, Netzöffentlichkeit, Medienpolitik
Citar trabajo
Jan Horak (Autor), 2011, Die Fünfte Gewalt? - Online-Öffentlichkeiten als politisches Korrektiv, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/183963

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