Öffentlichkeit und Publizität bei Immanuel Kant

Gibt Immanuel Kant die philosophische Rechtfertigung für die Veröffentlichungen von WikiLeaks?


Masterarbeit, 2011

95 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Öffentlichkeit und Publizität: Begriff und Modelle
2.1. Begriffsdefinitionen
2.2. Die Entwicklung des Öffentlichkeitsbegriffs und der Publizität
2.2.1. Die repräsentative Öffentlichkeit und Publizität
2.2.2. Die bürgerliche Öffentlichkeit und Publizität
2.2.3. Die Öffentlichkeit und Publizität im 20. Jahrhundert
2.2.4. Die Öffentlichkeit und Publizität im 21. Jahrhundert
2.2.5. Zusammenfassung

3. Der Öffentlichkeits- und Publizitätsbegriff bei Kant
3.1. Die Öffentlichkeit und Publizität im Rahmen der Schrift: „Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung?“
3.2. Die Öffentlichkeit und Publizität im Rahmen der Geschichtsphilosophie
3.3. Die Öffentlichkeit und Publizität im rein normativen Rahmen der Menschenrechte und der Menschenwürde
3.3.1. Die Menschenwürde
3.3.2. Der Kategorische Imperativ
3.4. Die Grenzen des Rechtsstaates und der bürgerlichen Rechte bei Kant
3.5. Kants Verständnis von Öffentlichkeit und Publizität als Voraussetzung für den republikanischen Staat

4. Die Internetplattform WikiLeaks
4.1. Die Entstehungsgeschichte von WikiLeaks
4.2. Vorgehensweise und Ziele der Veröffentlichungen von WikiLeaks
4.3. WikiLeaks und die Medien
4.4. Die Veröffentlichungen von WikiLeaks
4.4.1. Die Macht von WikiLeaks auf die Politik und Wirtschaft
4.4.2. Die Grenzen von WikiLeaks auf die Politik und Wirtschaft
4.4.3. Die Folgen der Veröffentlichungen - WikiLeaks als „Staatsfeind“!?
4.5. Zusammenfassung

5. WikiLeaks: Eine kritische Würdigung im Spiegel des Kantischen Öffentlichkeitsbegriffs
5.1. Die Pressefreiheit im Rahmen der Menschenwürde
5.2. Die Grenzen der Pressefreiheit und der Publizität
5.2.1. Der Schutz der Privatsphäre
5.2.2. Das staatliche Geheimhaltungsrecht
5.3. Das Recht der Öffentlichkeit auf Publizität - Die Kontrolle der staatlichen Geheimhaltung
5.3.1. Kontrolle durch Transparenz von Regierungshandeln
5.3.2. Die Einbeziehung anderer Staatsinstitutionen
5.3.3. Die Revision
5.3.4. Die Umgehungsstrategie
5.3.5. Zusammenfassung
5.4. Exkurs: Der Wandel der Öffentlichkeit und der Publizität durch zivilen Ungehorsam
5.5. Die Philosophie von Kant - Rechtfertigung für WikiLeaks?

6. Ergebnis und Ausblick - WikiLeaks: Eine Gefahr oder Chance für den modernen Rechtsstaat?

Literatur- und Quellenverzeichnis

1. Einleitung

„ Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsä u ß erung; dieses Recht schlie ß t die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhä ngen sowieüber Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu

empfangen und zu verbreiten. “ 1

Dieser Verweis auf Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1948 spiegelt eines der meistumkämpftesten Themenbereiche der Vergangenheit wieder. Obwohl diese Erklärung in einer analogen Welt ohne Internet und den damit einhergehenden fehlenden Kenntnissen über dessen Möglichkeiten verabschiedet worden ist, trifft sie auch in unserer heutigen, digitalen Welt den Kern der gegenwärtigen Diskussionen, um die Legitimität der Veröffentlichungen der Internetplattform WikiLeaks.2

Insbesondere die Philosophie der Öffentlichkeit und der Publizität von Immanuel Kant wird von diversen Autoren als Rechtfertigung für diese umstrittenen Publikationen herangezogen.3 /4 Daher steht die Fragestellung: Inwiefern liefert Immanuel Kant die philosophische Rechtfertigung für die Veröffentlichungen von WikiLeaks? im Mittelpunkt dieser Arbeit.

Geistesgeschichtlich ist Immanuel Kant der Epoche der europäischen Aufklärung zuzuordnen. Obwohl diese Ära bereits drei Jahrhunderte zurückliegt, beanspruchen ihre Leitideen auch in der modernen Welt immer noch Gültigkeit. So stehen Begriffe, wie beispielsweise Vernunft, Freiheit und Mündigkeit, welche von Immanuel Kant in besonderer Weise geprägt worden sind, auch heute noch im Zentrum des gesellschaftlichen Dialogs.5 Immanuel Kant als der „ Lehrer und Verkünder der

Menschenrechte “ 6 ist durch die Formulierung seines Kategorischen Imperatives anscheinend in der Lage, auch in Anbetracht der sich stetig verändernden Umstände der Moderne, Begründungen und Antworten auf die Frage nach der Existenz von Menschenrechten und dem darin enthaltenen Recht der freien Meinungsäußerung im Rahmen des öffentlichen Diskurses zu geben.7

Die allgemeine Öffentlichkeit symbolisiert die Grundlage jeglicher Vernunftkonstitution. Ohne eine kritische Öffentlichkeit kann sich die menschliche Vernunft somit nicht voll entfalten. Die oberste Zielsetzung eines Staates, welcher Kants philosophischem Denken entspricht, muss demzufolge auf die uneingeschränkte Verwirklichung des Rechts auf Publizität, welches durch die Meinungs- und Pressefreiheit zum Ausdruck gebracht wird, liegen.8

Zu Zeiten von Immanuel Kant wurden die Diskussionen hinsichtlich der Teilhabe der Bevölkerung an der Öffentlichkeit sowie den Grenzen der staatsbürgerlichen Entfaltung durch die Entstehung des Pressewesens und den damit einhergehenden neuen Möglichkeiten der Meinungsäußerung entzündet. In der Gegenwart entfaltet das Themenfeld der Öffentlichkeit und das daraus resultierende Streben nach Publizität durch die rasanten Entwicklungen innerhalb der Kommunikationstechnologien in Form des Computers sowie des Internets eine, bis dahin noch nie da gewesene Aktualität. Folglich ist ein enger Zusammenhang zwischen der Entwicklung neuer medialer Systeme und der gesellschaftspolitischen Bedeutsamkeit des Öffentlichkeits- bzw. Publizitätsbegriffs zu beobachten.9

Der Fall WikiLeaks markiert den Kampf um die Publikations- und Informationsfreiheit im Internet: „ Es ist eine Konfrontation zweier Welten: Die etablierten Machtstrukturen der Regierungen, Strafverfolgungsbehörden und Unternehmen treffen auf eine Aktivistengemeinde, die sich selbst als digitale Elite und Avantgarde sieht - und die tradierten Machtansprüche für ihre Netzwelt in Frage stellt. “ 10

Das Prinzip einer uneingeschränkten Publizität hat demnach bis heute nichts an Brisanz verloren. Gerade die umstrittenen Veröffentlichungen von WikiLeaks und die damit verbundenen kontroversen Debatten hinsichtlich der Pressefreiheit haben die Weltöffentlichkeit in den letzten Monaten bewegt. Die Problematik, die in diesem Zusammenhang aufgeworfen wird, richtet sich an die Vertretbarkeit des Vorgehens von betroffenen Staaten, wie den Vereinigten Staaten von Amerika (USA), welche in der Publikation von höchst geheimen Dokumenten eine Gefährdung der Staatssicherheit sehen und mit allen Mitteln weitere geheimdienstlich relevante Veröffentlichungen zu verhindern versuchen.

Die Themengebiete der Öffentlichkeit und der Publizität finden in der Literatur eine vielfältige Darstellung. Nicht nur Immanuel Kant erörterte in seinen Abhandlungen diese beiden Prinzipien, sondern insbesondere auch Jürgen Habermas setzte sich mit seiner Schrift: „ Strukturwandel deröffentlichkeit “ 11 umfassend mit dem Begriff der Öffentlichkeit und seiner Transformation auseinander. Mit der Problematik WikiLeaks beschäftigen sich auf Grund der zeitlichen Aktualität weit weniger Schriften. Aber auch hier sind umfangreiche Studien zum Einfluss und den Folgen der Veröffentlichungen von WikiLeaks auf die Politik zu finden.12 /13 Die Verbindung beider Bereiche unter der Fragestellung: Inwiefern liefert Immanuel Kant die philosophische Rechtfertigung für die Veröffentlichungen von WikiLeaks? wurde bis jetzt allerdings nur vereinzelt in Zeitschriftenartikeln bzw. Internetblogs aufgenommen und verarbeitet.14 /15

Die unvergängliche Relevanz der Begrifflichkeiten: Öffentlichkeit und Publizität sowie jene der Philosophie von Immanuel Kant begründen die aufgezeigte Fragestellung und rechtfertigen die ausführliche Beschäftigung mit diesem Themenbereich.16

Um eine zufriedenstellende Antwort auf die dargestellte Problematik zu erhalten, wird eine Vierteilung innerhalb dieser Arbeit vorgenommen. Im ersten Gliederungspunkt wird zunächst auf den Begriff sowie auf die verschiedenen Modelle von Öffentlichkeit und Publizität verwiesen. Im Besonderen der Bedeutungswandel sowie die heutige Auffassung der Öffentlichkeit und der Publizität werden detailliert herausgearbeitet, um auf dieser Basis im zweiten Abschnitt die Philosophie von Immanuel Kant bezüglich seiner Vorstellungen der oben genannten Begrifflichkeiten, an Hand ausgewählter Schriften vielschichtig beurteilen zu können. Im dritten Bereich dieser Arbeit steht die Internetplattform WikiLeaks im Mittelpunkt der Betrachtung. Zunächst werden die Entstehungsgeschichte sowie die Vorgehensweise und die Zielsetzungen von WikiLeaks dargelegt. In diesem Zusammenhang findet das Verhältnis von WikiLeaks zu den Medien eine explizite Beachtung. Im Anschluss wird auf dieser Grundlage, exemplarisch genauer auf die Veröffentlichungen von WikiLeaks und den damit einhergehenden Reaktionen von betroffenen politischen, aber auch von wirtschaftlichen Institutionen eingegangen. Abschließend werden die Folgen der Publikationen von WikiLeaks im Hinblick auf die sich verändernden technischen Möglichkeiten des Internets sowie die daraus resultierenden Chancen und Risiken für die Menschheit kritisch diskutiert. Im vierten Kapitel erfolgt schließlich die eigentliche Beantwortung der aufgeworfenen Fragestellung hinsichtlich der Legitimierung der Veröffentlichungen von WikiLeaks durch die Philosophie von Immanuel Kant. Schwerpunktmäßig werden hier die Grenzen der Pressefreiheit und der Publizität, welche sowohl durch das Recht auf den Schutz der Privatsphäre jedes einzelnen Menschen als auch durch das staatliche Geheimhaltungsrecht Legitimation finden, dargestellt. Zuvor wird auf die normative Bedeutung der Pressefreiheit im Spiegel der Menschenwürde verwiesen, um so nachfolgend das Recht der Öffentlichkeit auf Publizität an Hand der Mechanismen zum Schutz der Bürger vor dem staatlichen Missbrauch der Geheimhaltung differenziert diskutieren zu können. Abschließend wird mittels eines Exkurses bezüglich des Wandels der Öffentlichkeit und der Publizität durch zivilen Ungehorsam die Gültig- sowie Anwendbarkeit von Kants Philosophie im Rahmen der Veröffentlichungen von WikiLeaks kritisch hinterfragt.

Diese Arbeit konzentriert sich auf die Philosophie von Immanuel Kant hinsichtlich seiner Vorstellungen zu den Prinzipien der Öffentlichkeit und der Publizität sowie auf dessen Folgewirkungen für die heutigen Fragestellungen bezüglich der Pressefreiheit im Zeitalter des Internets. Andere Aspekte seiner Schriften finden nur dann Erwähnung, insofern diese für die oben genannten Themenbereiche Auswirkungen entfaltet haben. Desweiteren beschränken sich die Darstellungen der Staats- und Rechtskonzeptionen nach Immanuel Kant auf die Sichtweise des öffentlichen Rechts, wobei dem Staatsrecht eine hervorgehobene Schlüsselposition zugesprochen wird. Die Fragestellungen, welche mit dem Begriff der Geheimhaltung einhergehen, können auf Grund des begrenzten Umfangs dieser Master-Thesis nicht in ihrer vollen Breite erörtert werden, sondern werden lediglich im Sinne eines Problemaufrisses kurz abgebildet. Alles in allem wird vorrangig eine ethische, rechtsphilosophische und geisteswissenschaftliche Sichtweise, welche eine westlich-orientierte Prägung aufweist, in den folgenden Ausführungen vertreten.

Um der aufgezeigten Fragestellung gerecht zu werden, ist sowohl eine vielschichtige als auch breit gefächerte Primär- und Sekundärliteratur erforderlich. Den Ausgangspunkt dieser Arbeit stellen die Werke von Immanuel Kant dar. Primär wird sowohl auf seine Schrift: „ Grundlegung zur Metaphysik der Sitten “ 17 und des darin enthaltenen Kategorischen Imperativs als Selbstzweckformel als auch auf seine Abhandlung: „ Zum ewigen Frieden “ 18, in welchem der Autor das Prinzip der Publizität zur Grundvoraussetzung für die Schaffung einer globalen Friedenssituation erhebt, Bezug genommen. Ebenfalls symbolisieren seine Arbeit: „Ü ber den Gemeinspruch: Das mag in der Theorie richtig sein, taugt aber nicht für die Praxis “ 19 und die darin beschriebenen Vorstellungen bezüglich des Ursprung eines Rechtsstaates sowie seine Ausarbeitung: „ Beantwortung der Frage: Was ist Aufklä rung? “ 20, wesentliche Grundlagen für die nachfolgenden Ausführungen. Die Primärliteraturangabe wird nicht nur durch die Schrift von Jürgen Habermas: sondern ebenso durch die Internetpräsenz von „ WikiLeaks “ 21 vervollkommnet. In diesem Zusammenhang soll ein Spannungsbogen von den vergangenen und gegenwärtigen Entwicklungen, hin zu zukünftig notwendigen Prozessen gezogen werden, um so eine interdisziplinäre Erörterung der aufgeworfenen Fragestellung vornehmen zu können.

Die methodische Grundlage für die Anfertigung dieser Arbeit ist die Textanalyse. In diesem Kontext erfolgt sowohl das Studium von Originaltexten als auch die Auseinandersetzung mit Sekundärliteratur. Zugleich finden verschiedene einschlägige Nachschlagewerke im Hinblick auf die Darstellung der Begriffs- bzw. Bedeutungsgeschichte von Öffentlichkeit und Publizität Verwendung. Desweiteren wird eine Vielzahl von Zeitschriftenartikeln sowohl von deutschen als auch von ausländischen Autoren, welche vorrangig online zur Verfügung stehen, in die Überlegungen eingearbeitet. Ferner wird nicht nur auf Internetblogs, sondern ebenfalls auf die Internetpräsenz von US-amerikanischen Amtsträgern und Regierungsbehörden sowie auf US-amerikanische Kongressbeschlüsse, welche sich mit den kontrovers diskutierten Veröffentlichungen von WikiLeaks auseinandersetzen, verwiesen.

2. Öffentlichkeit und Publizität: Begriff und Modelle

„Ö ffentlichkeit versteht sich als kommunikativer Raum zwischen bürgerlicher Privatsphä re und Staat. Sie ist gekennzeichnet durch den freien, allgemeinen, ungehinderten Zugang des Publikums, durch Publizitä t und damit durch die Möglichkeit der Kritik am autoritä ren Staat und die autonome Selbstentscheidung der Bürger. “ 22

Diese Worte spiegeln unsere heutige Auffassung des Öffentlichkeitsbegriffs wieder. Um zu dieser Definition gelangen und infolgedessen allen Staatsbewohnern die Partizipation an politischen Prozessen ermöglichen zu können, war allerdings ein vielschichtiger Entwicklungsprozess notwendig. Der Öffentlichkeitsbegriff fand seinen Ursprung im antiken Griechenland. Hier stellte die polis den öffentlichen Raum dar, während die oikos die private Sphäre des Menschen symbolisierte. Der Zugang zur polis stand jedoch nicht jedem Bürger offen, sondern war abhängig von dessen gesellschaftlichen Stellung in der Öffentlichkeit. Durch das römische Recht wurden diese Richtlinien der Gesellschaftsordnung über die Entstehung der Nationalstaaten bis hinein in die heutige Zeit überliefert.23

In diesem Kapitel werden die verschiedenen Begriffsdefinitionen und Modelle im Rahmen der Öffentlichkeit bzw. der Publizität vorgestellt, um auf dieser Basis anschließend ihren Bedeutungswandel an Hand von historischen- und gesellschaftlichen Transformationsprozessen herausstellen zu können.

2.1. Begriffsdefinitionen

Die grundlegenden Begrifflichkeiten in dieser Arbeit werden durch das Prinzip der Öffentlichkeit bzw. durch den Terminus der Publizität versinnbildlicht. In diesem Zusammenhang entfalten sowohl das Publikum und die damit einhergehende öffentliche Meinung als auch die allgemeine Bezeichnung des Öffentlichen einen wesentlichen Einfluss auf die nachfolgenden Betrachtungen. Insbesondere das Streben der Bürger hinsichtlich der Verwirklichung von Menschenrechten wurde seit dem Anbeginn der Menschheitsgeschichte allgegenwärtig durch die beiden Schlagworte der Repräsentation und der Partizipation begleitet. Im Folgenden stehen diese Begrifflichkeiten bezüglich ihrer Bedeutung für die, in der Einleitung aufgeworfenen Fragestellung, im Mittelpunkt der Betrachtung.

Der Begriff: Öffentlichkeit ist als ein Produkt der Aufklärung, welcher sich in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts aus dem Begriff des Öffentlichen herausgebildet hat, aufzufassen. Während im 17. Jahrhundert der Ausdruck des Öffentlichen in Folge der Entstehung des modernen Staatsrechts mit dem Terminus des Staatlichen gleichgesetzt wurde, konnte der Begriff des Öffentlichen im 18. Jahrhundert eine starke Verbindung zu dem Vernunftgebrauch der Aufklärung herstellten. Im Jahr 1765 wurden Kommunikationsmittel, welche in der Lage waren, frei von jeglicher Zensur wirken zu können, erstmalig mit dem Begriff der Publizität bzw. der Öffentlichkeit bezeichnet.24

Das Prinzip der Publizität symbolisiert das deutsche Äquivalent für das französische Wort pubicit é, welches während der Französischen Revolution zum Leitwort erhoben wurde und wenig später sowohl im deutschen Presse- bzw. Staatsrecht als auch im Gerichtswesen eine hervorgehobene Schlüsselposition einnehmen konnte. Die Wortbedeutung von Publizität liegt demnach in der „… allgemeinen Bekanntmachung von staatlichen und allgemein-gesellschaftlichen Angelegenheiten und freier wissenschaftlicher und journalistischer Diskussion. “ 25 Im Zuge der Befreiungskriege des 19. Jahrhunderts trat die Bezeichnung der Öffentlichkeit allerdings an die Stelle der Publizität und verdrängte diese zunehmend aus dem allgemeinen deutschen Sprachgebrauch, indem dessen Bestrebungen nach Meinungs- und Pressefreiheit durch die Forderung nach einem gänzlich freien Zugang zu allen öffentlich relevanten Fragestellungen erweitert worden sind.26 Letztendlich können beide Begriffe jedoch als semantisch gleichwertig, aufgefasst werden.27

Zu Beginn des 19. Jahrhundert entfaltete die Öffentlichkeit in Folge einer ansteigenden republikanisch-liberalen Gesinnung der Bevölkerung ihre, bis in die heutige Zeit wirkende, politisch-soziale Brisanz. Diese Entwicklungen führten dazu, dass die Öffentlichkeit neben ihrer bisherigen Bedeutung von Bekanntheit und Publizität, um die Bedeutungsebenen des Publikums sowie der Bevölkerung erweitert worden ist. In den modernen Demokratien versinnbildlicht die Öffentlichkeit die anscheinend letzte verbliebene Garantie für den Vernunftgebrauch des Menschen.28

Der Öffentlichkeitsbegriff, welcher seit der Aufklärungsepoche einen Platz innerhalb der gesellschaftspolitischen Diskussion einnimmt, weist in den verschiedenen Gesellschaftsbereichen mannigfaltige Bedeutungsebenen auf. So ist in der Soziologie die Öffentlichkeit gleichbedeutend mit der Gesellschaft und kann infolgedessen als öffentliche Meinung aufgefasst werden. In der Politikwissenschaft stehen die unterschiedlichen Öffentlichkeitskonzepte mit Fragestellungen, wie beispielsweise jener der Repräsentation, in einem direkten Zusammenhang.29

Das Schlagwort der Repräsentation meint in diesem Kontext das stellvertretende Handeln einer Person bzw. Personengruppe für eine andere. Unsere heutige Auffassung von Repräsentation setzt ein hohes Vertrauensverhältnis zwischen dem Repräsentant und den Repräsentierten auf der Basis von rechtsstaatlichen Strukturen voraus. Das System der Repräsentation ist somit im Rechtssystem des jeweiligen Staates verankert und rechtfertigt auf diese Weise die repräsentative Gewalt des Machthabers. Diese rechtliche Fixierung soll die Repräsentation für alle Gesellschaftsmitglieder akzeptabel machen, um so eine größtmögliche Effektivität im Hinblick auf die Funktionalität des Staatsapparates erzeugen zu können. In der Vergangenheit, insbesondere vor der Epoche der Aufklärung und der damit einhergehenden politischen Emanzipation des Bürgers, schöpfte der Herrscher seinen repräsentativen Machtanspruch jedoch nicht aus dem Willen des Volkes, sondern auf der Grundlage von erblich erlangten Titeln sowie auf der ständischen Gesellschaftsordnung mit seinen starren althergebrachten Konventionen. Die Legitimation des Prinzips der Repräsentation ist also sehr stark vom jeweiligen historischen Kontext abhängig.30

In der Publizistik symbolisiert der Öffentlichkeitsbegriff die Partizipationsberechtigung des Menschen zu den unterschiedlichen gesellschaftspolitischen Bereichen. Öffentlichkeit, als nicht private Kommunikation, ist folglich in allen aufgezeigten Begriffsmodellen untrennbar mit dem Bestreben der Bürger, nach einer ungehinderten Teilhabe am gesellschaftlichen sowie politischen Leben verbunden. Öffentlichkeit meint allerdings nicht nur den Zugang der Bürger zu Informationen und die damit verbundene gesellschaftspolitische Macht, sondern beinhaltet ebenfalls die Fähigkeit, die auf diese Weise gewonnenen Erkenntnisse in den inhaltlichen Gesamtkontext einzuordnen. Obwohl sich die Öffentlichkeit von der Sphäre des Privatlebens abgrenzt, können Privatangelegenheiten durchaus Auswirkungen auf das öffentliche Leben entfalten und somit alle Mitglieder der Gesellschaft betreffen. In Folge dieser Überlegungen erhält die Regierung die Erlaubnis, auch scheinbar private Bereiche unter staatliche Aufsicht zu stellen.31

In dieser Arbeit wird folgende Begriffsdefinition vertreten: „Ö ffentlichkeit bezeichnet idealtypisch die gesellschaftlich gestaltete bzw. organisierbare Sphä re der freien Meinungsä u ß erung, der Kritik, der Kontrolle und der Entscheidungsfindung in allen Fragen, die das politische Gemeinwesen betreffen. “ 32

Der Begriff der Öffentlichkeit beinhaltet drei Bedeutungsebenen. Zum einen ist dies die transzendentale Öffentlichkeit, im Rahmen des menschlichen Erkenntnisvermögens. Ferner die Öffentlichkeit des Rechts, welche auf die Allgemeingültigkeit sowie auf die Rechtsgleichheit der Gesetze fußt und letztendlich der öffentliche Diskurs, welcher durch das Prinzip der Publizität verwirklicht wird. Obwohl nur das Zusammenwirken aller drei aufgezeigten Bereiche eine umfassende Darstellung des Öffentlichkeits- bzw. Publizitätsbegriffs nach Immanuel Kant ermöglicht, liegt der Schwerpunkt, auf Grund des begrenzten Umfangs dieser Master-Thesis auf den letzten beiden Punkten. In diesem Zusammenhang bezieht sich der Terminus des Publikums unmittelbar auf die Definition der Öffentlichkeit. Folglich können, insbesondere im Hinblick auf die mehrdeutigen Ansichten von Kant bezüglich dieser Problematik, nur diejenigen zum Publikum gehören, welche über einen Zugang zur Öffentlichkeit verfügen.33

2.2. Die Entwicklung des Öffentlichkeitsbegriffs und der Publizität

Der Öffentlichkeitsbegriff entfaltet nicht nur in den verschiedenen gesellschaftspolitischen Bereichen unterschiedliche Bedeutungsebenen, sondern ist ebenfalls einem stetigen Bedeutungswandel hinsichtlich der jeweiligen Zeitepoche unterworfen.34

Im Folgenden wird die Entwicklung des Öffentlichkeitsbegriffs anhand seiner Transformation von der repräsentativen zur bürgerlichen Öffentlichkeit dargestellt, um auf dieser Grundlage unsere heutige Auffassung von Öffentlichkeit und Publizität wiedergeben zu können.

2.2.1. Die repräsentative Öffentlichkeit und Publizität

Die repräsentative Öffentlichkeit, welche bis zu der Schwelle des 19. Jahrhunderts Bestand hatte, ist untrennbar mit dem politischen System der Feudalgesellschaft verbunden. Hier erfolgte lediglich die öffentliche Repräsentation von Herrschaft als Statusmerkmal des Machthabers, welche weder die politische Teilhabe des Bürgers noch eine klare Trennung zwischen dem öffentlichen und dem privaten Bereich aufweisen konnte. Der Herrscher legitimierte seine Gewalt somit nicht auf der Basis von demokratischen Verfahren, sondern stützte seinen Macht- und Repräsentationsanspruch gegenüber dem Volk auf erblich erlangte Befugnisse. Dem Bürger wurde demnach keine politische Macht zugebilligt.35

Die repräsentative Öffentlichkeit verlor durch den Merkantilismus und einsetzenden Kapitalismus des beginnenden 18. Jahrhundert stetig Macht und Einfluss. Um diesem Verlust der repräsentativen Gewalt entgegenzuwirken, begann der Staat mit der Bildung von öffentlicher Gewalt, wie zum Beispiel mit dem Aufbau eines stehenden Heeres oder eines leistungsfähigen Verwaltungsapparates. Trotz dieser staatlichen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der vorherrschenden Gesellschaftsordnung konnte die repräsentative Öffentlichkeit im 18. Jahrhundert durch bürgerliche Privatleute abgelöst und in eine bürgerliche Öffentlichkeit mit politischer Teilhabe für die Bürger umgewandelt werden.36

2.2.2. Die bürgerliche Öffentlichkeit und Publizität

„ Was dem Urteil des Publikums unterbreitet wird, gewinnt Publizität. “ 37

Im frühen 18. Jahrhundert wird das Publikum zu einer wahrhaftig politisch handelnden Öffentlichkeit. Als Vorreiter dieser Entwicklungen dient England. Die Etablierung eines modernen Parlamentes und die damit einhergehende Schaffung einer politisch fungierenden Öffentlichkeit als Staatsorgan waren im damaligen Europa einzigartig. Die Entstehung einer politischen Opposition, eine parlamentarische Berichterstattung sowie eine politische Tagespresse, welche durch die Gewährung von Menschenrechten insbesondere der Meinungs- und Pressefreiheit ermöglicht wurden, folgten. Die öffentliche Meinung war nun in der Lage, die Bedürfnisse der Bürger an den Staat heranzutragen und somit ihren ausdrücklichen Machtanspruch im Sinne der politischen Teilhabe zu verdeutlichen. Durch diese Publizität, also dem Wirken des Publikums, konnte der Bürger Kontrollgewalt und politische Einflussnahme auf den Staatsapparat ausüben.38

In Deutschland setzte diese Emanzipation der Öffentlichkeit von der repräsentativen Macht des Herrschenden erst spät ein. Angetrieben vom Großbürgertum, welches sein enormes Wachstum im 18. Jahrhundert dem vermehrten Bedarf des Staates an gut ausgebildeten Beamten verdankte, wurde auch in Deutschland ein starker Reformwille hinsichtlich des Übergangs zu einer bürgerlichen Öffentlichkeit allgegenwärtig.39

Die Stadt versinnbildlichte in diesen Jahren mit ihren Salons, Kaffeehäusern und Sprachgesellschaften, in welchen das in der Entstehung begriffene Großbürgertum innerhalb des gesellschaftlichen Diskurses auf die Aristokratie traf und infolgedessen eine Zurückdrängung der repräsentativen Öffentlichkeit des Königs erwirken konnte, den Träger der bürgerlichen Öffentlichkeitsbewegung. Innerhalb der sich auf diese Weise konstituierenden bürgerlichen Öffentlichkeit symbolisierte die Publizität eine Funktion sowie die Voraussetzung für die öffentliche Meinung, welche als wesentliches Element, wenn nicht sogar als Legitimationsgrundlage von rechtsstaatlichen Strukturen, angesehen werden kann.40

Als Moment der einsetzenden Publizität ist Mitte des 17. Jahrhunderts die Entstehung der Medien anzusehen. In den ersten Jahrzehnten erfolgte allerdings sowohl eine inoffizielle Nachrichtenkontrolle von den Kaufleuten als auch eine offizielle staatliche Nachrichtenkontrolle durch die Verwaltung. Die Presse stand somit zu großen Teilen in den Diensten des Staates, um beispielsweise Gesetze, welche von der öffentlichen Gewalt verabschiedet worden sind, dem Publikum bekannt zu machen. Nichtsdestotrotz wurden zum Ende des 17. Jahrhunderts die ersten Zeitschriften mit Kritiken sowie Rezensionen auf deutschem Territorium veröffentlicht. Die Entwicklung hin zu Gelehrtenzeitschriften wurde von der Obrigkeit jedoch konsequent unterbunden. Auf die Herausbildung einer Presse als kritisches Organ des Publikums reagierte der Staat ebenfalls mit strikter Ablehnung und Geheimhaltung.41

2.2.3. Die Öffentlichkeit und Publizität im 20. Jahrhundert

Im 20. Jahrhundert etablierte sich in den modernen Demokratien eine staatsbürgerliche Gleichstellung von Besitzenden und Nichtbesitzenden sowie zwischen Männern und Frauen. In der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts wurde der Öffentlichkeitsbegriff durch das Aufkommen der Massenmedien einer erneuten Transformation unterzogen. Die klare Grenze zwischen Privatsphäre und Öffentlichkeit wurde durch diese Umstrukturierung der Öffentlichkeit aufgeweicht, infolgedessen durchaus die Gefahr eines Rückschritts zu einer bloßen repräsentativen Öffentlichkeit, insofern sich die Bürger zu reinen Zuschauern der Medien, ohne jegliche Reflexionskraft entwickeln würden, offengelegt worden ist.42

So lässt sich beispielsweise die politische Rolle der Öffentlichkeit in den totalitären Regimen des 20. Jahrhunderts mit dem bereits zuvor erläuterten Schlagwort der Repräsentation, welche ohne jegliche politische Teilhabe der Bürger und lediglich auf der Grundlage eines absoluten Machtanspruchs des Diktators Legitimierung fand, beschreiben. Die Öffentlichkeit hatte folglich keine Möglichkeiten, auf die Politik des Staates Einfluss oder Macht auszuüben. Der Presse wurde in diesem Zusammenhang ebenfalls jeglicher Bedeutung hinsichtlich der Kontrolle der Regierung beraubt und für Propagandazwecke instrumentalisiert. Während sich nach dem Zusammenbruch des nationalsozialistischen Reiches die Ostdeutsche Öffentlichkeit der Pressezensur durch die Regierung nicht entziehen konnte, entwickelten sich in Westdeutschland sowohl Zeitschriften als auch Tageszeitungen, welche zum Politikgeschehen kritisch Stellung nahmen und infolgedessen einen nicht zu vernachlässigenden Einfluss auf die Politikgestaltung ausüben konnten. Dieser Neuanfang war untrennbar mit der Unabhängigkeit sowie mit der hohen Verantwortung journalistischer Arbeit gegenüber den Bürgern verbunden. Die Zusammenarbeit von Medien und Politik folgte in dieser Zeit allerdings starren, althergebrachten Regeln, welche der Regierung und ihren Behörden Raum für umfangreiche Geheimhaltung ließen. Dennoch konnte die Presse ihre Rolle als Organ der Öffentlichkeit wieder voll entfalten und stärkte auf diese Weise die Strukturen der noch jungen deutschen Demokratie. Als Gegengewicht zu der staatlichen Gewalt, dessen Bedeutung das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich im Jahr 1966 bestätigte, erhielten die Medien einen rechtlichen Sonderstatus und hatten fortan eine legitime Informationspflicht gegenüber der Bevölkerung. In den folgenden Jahren entstanden durch die gesellschaftlichen und poltischen Veränderungen zahlreiche so genannte Teilöffentlichkeiten, welche das öffentliche Meinungsbild grundlegend prägten. Umweltschutz-, Frauen- und Menschenrechtsbewegungen seien hier als Beispiele aufgeführt. Die zunehmende terroristische Bedrohung durch die Rote Armee Fraktion beflügelte in den 1960er Jahren die Installation von innerpolitischen Sicherheitsmaßnahmen, welche den Bürger vor der terroristischen Gewalt schützen sollten, aber gleichzeitig der Regierung auch hohe Machtbefugnisse hinsichtlich der Geheimhaltung und der Überwachung seiner Bürger ermöglichten. Die breite Öffentlichkeit erhielt in den 1980er Jahren durch die Etablierung von privaten Fernsehund Rundfunksendern neue Möglichkeiten der Informationsgewinnung. Nach dem Ende des Kalten Krieges und der deutschen Wiedervereinigung setzten jedoch verstärkte Tendenzen eines allgemeinen politischen Desinteresses der Bürger sowie einer undurchsichtigen Entscheidungsfindung der Regierung ein.43

2.2.4. Die Öffentlichkeit und Publizität im 21. Jahrhundert

Die Massenmedien des 21. Jahrhunderts verkörpern eine immer stärker werdende einseitige Kommunikation, in welcher das Publikum zunehmend in die passive Position des Beobachters gedrängt wird. Obwohl die Demokratie jedem Menschen das Recht und die Möglichkeiten zur Verfügung stellt, an der Öffentlichkeit teilzuhaben, sind die Medien durch subtile Manipulation in der Lage, eine mögliche kritische Publizität zu unterdrücken und auf diese Weise die demokratischen Strukturen des Staates zu untergraben.44

Dabei versinnbildlicht gerade die Öffentlichkeit den Raum, in dem einseitige Machtbefugnisse zugunsten von benachteiligten Institutionen ausgeglichen und relativiert werden können. Durch die Internetrevolution, welche die Medienrezeption verstärkt auf die Onlinemedien lenkt, teilt sich die Öffentlichkeit in eine reale und eine virtuelle Ebene der Interaktion. Infolgedessen kommt es zu einer Polarisierung der Menschen im Hinblick auf die Gefahren und Chancen, welche das Internet bietet und in Zukunft noch bieten kann.45

Obgleich der Staat gegenüber der Öffentlichkeit zur Transparenz verpflichtet ist, bleiben in der heutigen Zeit eine Vielzahl von politischen Dokumenten auf Grund der rasanten Entwicklungsgeschwindigkeit der Medien und den damit einhergehenden Möglichkeiten der Einflussnahme auf Entscheidungsträger für den Bürger im Verborgenen. Ein öffentlicher Raum der Diskussion wird in diesem Zusammenhang nur unzureichend geschaffen.46

Ebenfalls befindet sich auch zu Beginn des 21. Jahrhunderts die enorme politische Macht des Beamtenapparates in vielen demokratisch verfassten Staaten nicht im Einflussbereich der Öffentlichkeit. Allerdings wurden, gerade in den letzten Jahren, vielfältige Transparenz- und Demokratisierungsmaßnahmen verabschiedet, um dem Missbrauch in diesem Bereich entgegenzuwirken. So wurde in Deutschland am 5. September 2005 das so genannte „ Informationsfreiheitsgesetz “ 47 vom Parlament beschlossen. Nach US-amerikanischen Vorbild soll durch dieses Gesetz eine größere Informationsfreiheit und Verwaltungstransparenz geschaffen werden. Im Besonderen sind die staatlichen Ämter aufgerufen, nach bestimmten zuvor festgelegten Regelungen, Dokumente der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dieses Öffentlichkeitsprinzip ist jedoch mit zahlreichen Ausnahmeregelungen bezüglich des Verweises auf Geheimhaltung versehen und folglich wird in vielen Fällen eine Akteneinsicht verwehrt. So etablierte beispielsweise die US-Regierung nach den Terroranschlägen des 11. Septembers 2001 zahlreiche Möglichkeiten der Zensur hinsichtlich der Meinungs- und Pressefreiheit in ihrem Staatssystem. In diesem Zusammenhang gibt der PARTIOT-Act den amerikanischen Bundesbehörden, wie beispielsweise dem Federal Bureau of Investigation (FBI) oder der Central Intelligence Agency (CIA), vielfältige Befugnisse im Rahmen der Kontrolle und Überwachung, durch welche zeitweise sogar die Grundrechte der Bürger außer Kraft gesetzt werden dürfen. Kritische Stimmen verstummten angesichts der terroristischen Bedrohung größtenteils oder wurden von Regierungsinstitutionen mit den Schlagworten des unpatriotischen Handelns in die politische Bedeutungslosigkeit gedrängt. Hier ist die Presse als Bestandteil der Öffentlichkeit aufgerufen, gerade innerhalb dieser Entwicklungen immer auf ihre Objektivität zu bestehen und ihre Macht niemals dazu zu nutzen, die politische Meinung zu ihren- oder Regierungsnutzen zu beeinflussen.48

2.2.5. Zusammenfassung

Die Öffentlichkeit wurde als ein „ grundlegendes gesellschaftliches Ordnungsprinzip “ 49 herausgestellt. Der Begriff der Öffentlichkeit meint das Publikum, welches wiederum den Träger der öffentlichen Meinung symbolisiert. Insbesondere im Bereich der Medien findet ein stetiger Bedeutungswandel statt. Alles in allem sind die Veränderungen innerhalb des Öffentlichkeitsbegriffs zumeist sehr stark mit dem Wandel des Staats- und Wirtschaftssystems verbunden50, wobei die Entstehung der Öffentlichkeit grundsätzlich in die Phasen der repräsentativen Öffentlichkeit, der bürgerlich-liberalen Öffentlichkeit sowie des Zerfalls der bürgerlich-liberalen Öffentlichkeit aufgegliedert werden kann. Die Frage nach dem gegenwärtigen Zustand bleibt jedoch unklar.51

Die repräsentative Öffentlichkeit vor Ende des 18. Jahrhunderts bot den Bürgern mangels ausreichender Publizität nur ein geringes Potenzial, aktiv Einfluss auf die Politikgestaltung ihres Landes zu nehmen. Durch den Zerfall der feudalen Strukturen und der wachsenden Trennung zwischen privater und öffentlicher Sphäre kam es zur Herausbildung einer bürgerlich-liberalen Öffentlichkeit. Diese Idee einer bürgerlichen Öffentlichkeit fußte auf die rechts-und geschichtsphilosophische Entfaltung des Prinzips der Publizität, welches von Immanuel Kant in besondere Weise geprägt worden ist. Jedoch wurden auf Grund der Zugangsvoraussetzungen der Freiheit und Moralität die meisten Menschen von der Partizipation innerhalb der bürgerlichen Öffentlichkeit ausgeschlossen. Somit konnte nur ein Bruchteil der Menschen darüber entscheiden, was alle betraf. Folglich kann die bürgerliche Öffentlichkeit zu dieser Zeit als durchaus unvollständig und selektiv beschrieben werden, während seit dem 20. Jahrhundert eine stetige Öffnung des Zugangs zur Öffentlichkeit für die breiten Bevölkerungsschichten beobachtbar ist.52

Nichtsdestotrotz scheint die Bevölkerung in der Gegenwart durch die Entwicklungen innerhalb der Informationstechnologie auf eine Modifikation des Öffentlichkeitsbegriffs zu drängen. Obwohl in der heutigen Zeit somit durchaus Tendenzen zum Zerfall der 49 Heming, Ralf, Öffentlichkeit, Diskurs und Gesellschaft. Zum analytischen Potential und zur Kritik des Begriffs bei Habermas, Wiesbaden 1997, 25. Öffentlichkeit erkennbar sind, stellt die Öffentlichkeit auch heute noch ein wichtiges Element der politischen Ordnung und der Meinungsbildung dar.53

3. Der Öffentlichkeits- und Publizitätsbegriff bei Kant

Das Zeitalter, in welchem Immanuel Kant lebte, ging nicht nur als das Jahrhundert Friedrich des Gro ß en, sondern ebenfalls als die Blütezeit der Aufklärung, welche Kant durch seine Formel: „ Sapere aude! Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!54 beschrieb, in die Geschichtsbücher ein. Im Besonderen der Kategorische Imperativ ist Ausdruck dieser praktischen Autonomie des Menschen und Grundelement der angewandten Ethik sowie eines freiheitlich orientierten Rechtssystems. Mit der Formulierung dieses Gesetzes schuf Kant eine größtmögliche Sphäre für rechtfertigbares menschliches Handeln und ermöglicht auf diese Weise eine vielfältige Ausgestaltung des gesellschaftlichen Miteinanders von Individuen.55

„ Die deliberativeöffentlichkeit ist der Ort der gesellschaftlichen Selbstreflexion und der unaufhörlichenüberprüfung der kulturellen Selbstdeutung. “ 56

Jede Kultur richtet jedoch ihre eigenen Maßstäbe hinsichtlich der gesellschaftspolitischen Ordnung, welche sich nicht mit späteren oder früheren Verhältnissen messen lassen, an ihre Bürger. Somit muss auch die Epoche der Aufklärung immer im Zusammenhang mit der jeweiligen Kultur betrachtet werden, um Verständnis beim jeweiligen Rezipienten zu erzeugen.57

Das 18. Jahrhundert brachte neue Methoden innerhalb der Philosophie und der Naturwissenschaften mit sich.58 Das Christentum als die Religion der Vernunft59 symbolisierte hier die Grundlage für eine neue Form des Philosophierens60, welche die Grenzenlosigkeit der menschlichen Erfindungskraft deutlich zeigte.61 Das christliche Europa, in der Literatur zumeist als Gro ß e Republik charakterisiert, war zu dieser Zeit sowohl von den Ideen der Aufklärung und des Humanismus62 als auch von dem Gedanken eines ewigen Friedens aller Völker geprägt.63 Der Tugendkatalog für den gebildeten bürgerlichen Mittelstand beinhaltete die Schlagworte der Sparsamkeit, des Fleißes und der Solidarität.64 Diese Werte sollten die Gesellschaftsordnung des 18. Jahrhunderts vom Aberglauben und den damit verbundenen Vorurteilen im Rahmen der Aufklärung des Volkes durch die modernen Erkenntnisse der Wissenschaften befreien.65

Die Verfassung von Virginia, als die erste moderne Verfassung mit einer schriftlichen Fixierung der Menschen- und Bürgerrechte, diente als Vorbild für die Emanzipation der Bürger von dem althergebrachten absolutistischen Gesellschaftssystem. Infolgedessen führte der amerikanische Unabhängigkeitskrieg, aber auch die Französische Revolution zu umfassenden gesellschaftspolitischen Veränderungen auf deutschem Territorium.66 So ermöglichte die Aufhebung der Leibeigenschaft den zuvor unfreien Bauern das Recht auf Freizügigkeit und eine freie Berufswahl.67 Insbesondere die Staatsgewalt sollte sich auf die Schaffung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen beschränken, da ihr weder das Recht noch die Fähigkeit zugesprochen wurde, sich um das Seelenheil ihrer Bürger zu kümmern.68 Auch der Monarch wurde in diesem Zusammenhang angehalten, sich den staatlichen Gesetzen unterzuordnen und den Rechtsweg einzuhalten.69 Ebenfalls wurde eine Aufhebung der rechtlichen Sonderstellung der Juden in Deutschland angestrebt70 und sich innerhalb des gesellschaftlichen Diskurses kritisch mit dem Thema der Sklaverei auseinandergesetzt.71 Trotz der auf diese Weise erreichten großen Errungenschaften des 18. Jahrhunderts prägten Hungersnöte und das damit einhergehende Elend innerhalb der gemeinen Bevölkerung das Alltagsbild der Gesellschaft.72

Das Öffentlichkeitsbild von Immanuel Kant folgt jenem der bürgerlichen Gesellschaft. Die bürgerliche Öffentlichkeit dient in diesem Kontext als Vermittler zwischen Moral und Politik, da alle politischen Handlungen vor der Öffentlichkeit auf Gesetze, welche von gleicher legitimiert worden sind, zurückführbar sein müssen. Die repräsentative Macht der Herrschenden fußt somit auf dem Willen der Bürger.73

Kant ging in seinem Denken neue Wege und brachte infolgedessen neue Ansichten, welche bis in die heutige Zeit ihre Existenzberechtigung aufrecht halten konnten, in der Philosophie zum Vorschein. Er gründete sein Denken auf Überlegungen, welche zu einem großen Teil von den Begriffen der Freiheit und der Beschränkung des Einzelnen in der Gesellschaft geprägt worden sind. Die staatliche Gewalt und die von ihr ausgehende Gesetzgebung sind hier dafür verantwortlich, dass Personen als Subjekte in rechtlichen Beziehungen aufgefasst werden. Die positiven Gesetze symbolisieren folglich den Urheber dieser Verbindlichkeiten und der Mensch hat die Pflicht diesen zu gehorchen, da jene ihre Wurzeln aus dem natürlichen Recht ziehen. Allerdings darf durch staatliches Recht nur das erreicht werden, was auch der Großteil der Gesellschaft wollen kann. Die Begriffe der Öffentlichkeit bzw. der Publizität nehmen daher eine essentielle Bedeutung in der Philosophie von Immanuel Kant ein und sind grundlegend für dessen Gesamtverständnis.74

[...]


1 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 19, Resolution 217 (III) von der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Palais de Chaillot in Paris am 10. Dezember 1948 verabschiedet.

2 Vgl. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Resolution 217 (III) von der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Palais de Chaillot in Paris am 10. Dezember 1948 verabschiedet.

3 Vgl. Nida-Rümelin, Julian, Demokratie will Öffentlichkeit; In: ZEIT online v. 20. Dezember 2010, URL: http://www.zeit.de/2010/51/Wikileaks/ (zuletzt abgerufen am 15. August 2011).

4 Vgl. Kantel, Jörg, Wikileaks und Immanuel Kant, 21. Dezember 2010, URL: http://www.schockwellen- reiter.de/blog/2010/12/21/wikileaks-und-immanuel-kant/ (zuletzt abgerufen am 15. August 2011).

5 Vgl. Höffe, Otfried, Immanuel Kant, 5. überarbeitete Aufl., München 2000, 19-43.

6 Popper, Karl R., Immanuel Kant. Der Philosoph der Aufklärung. Eine Gedächtnisrede zu seinem hundertfünfzigsten Todestag; In: Joachim Kopper/ Rudolf Malter (Hrsg.), Immanuel Kant zu ehren, Frankfurt am Main 1974, 335.

7 Vgl. Gebhardt, Volker, Immanuel Kant. Vernunft und Leben, Stuttgart 2002, 258.

8 Vgl. Hengstermann, Christian, Der Mensch: Endzweck von Geschichte und Kosmos. Immanuel Kants Begründung der Würde des Menschen als Anspruch an Ethik, Politik und Theologie, Münster 2005, 136-176.

9 Vgl. Liesegang, Torsten, Öffentlichkeit und öffentliche Meinung: Theorien von Kant bis Marx (1780-1850), Würzburg 2004, 7-11.

10 Rosenbach, Marcel/ Stark, Holger, Staatsfeind WikiLeaks. Wie eine Gruppe von Netzaktivisten die mächtigsten Nationen der Welt herausfordert, München 2011, 280.

11 Vgl. Habermas, Jürgen, Strukturwandel der Öffentlichkeit: Untersuchungen zu einer Kategorie der bürgerlichen Gesellschaft, 12. Aufl., Frankfurt am Main 1990.

12 Vgl. Rosenbach, Marcel/ Stark, Holger, Staatsfeind WikiLeaks. Wie eine Gruppe von Netzaktivisten die mächtigsten Nationen der Welt herausfordert, München 2011.

13 Vgl. Geiselberger, Heinrich, WikiLeaks und die Folgen. Die Hintergründe. Die Konsequenzen: Netz - Medien - Politik; (Hrsg.), Berlin 2011.

Vgl. Kister, Kurt, Totale Öffentlichkeit; In: SÜDDEUTSCHE ZEITUNG online v. 05. Dezember 2010, URL: http://www.sueddeutsche.de/politik/publikationen-im-internet-totale-oeffentlichkeit-1.1031987 (zuletzt abge- rufen am 15. August 2011).

15 Vgl. o. V., Botschaften der Botschaften, Wikileaks und neue Politik, 9. Dezember 2010, URL: http://erbloggtes.worldpress.com/2010/12/09/kant-und-wikileaks-konjunktur/ (zuletzt abgerufen am 15. August 2011).

16 Vgl. Sagar, Rahul, Das mißbrauchte Staatsgeheimnis. Wikileaks und die Demokratie; In: Heinrich Geiselberger (Hrsg.), WikiLeaks und die Folgen. Die Hintergründe. Die Konsequenzen: Netz - Medien - Politik, Berlin 2011, 201-223.

17 Vgl. GMS, AA IV, 385-463.

18 Vgl. Frieden, AA VIII, 341-386.

19 Vgl. Gemeinspruch, AA VIII, 273-313.

20 Vgl. Aufklärung, AA VIII, 33-42.

„ Strukturwandel deröffentlichkeit “,

21 Vgl. http://wikileaks.enet.gr/ (zuletzt abgerufen am 15. August 2011).

Reese-Schä fer, Walter, Jürgen Habermas, Frankfurt am Main 2001, 34/35.

23 Vgl. Habermas, Jürgen, Strukturwandel der Öffentlichkeit: Untersuchungen zu einer Kategorie der bürgerlichen Gesellschaft, 12. Aufl., Frankfurt am Main 1990, 54-85.

24 Vgl. Brunner, Otto/ Conze, Werner/ Koselleck, Reinhart (Hrsg.), Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland, Bd. 4: Mi-Pre, Stuttgart 1978, 413-467.

25 Liesegang, Torsten, Öffentlichkeit und öffentliche Meinung: Theorien von Kant bis Marx (1780-1850),

Würzburg 2004, 53-86.

26 Vgl. Ritter, Joachim/ Gründer, Karlfried (Hrsg.), Historisches Wörterbuch der Philosophie, Bd. 6: Mo-O, Basel/ Stuttgart 1984, 1134-1140.

27 Vgl. Ritter, Joachim/ Gründer, Karlfried (Hrsg.), Historisches Wörterbuch der Philosophie, Bd. 6: Mo-O, Basel/ Stuttgart 1984, 1134-1140.

28 Vgl. Brunner, Otto/ Conze, Werner/ Koselleck, Reinhart (Hrsg.), Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland, Bd. 4: Mi-Pre, Stuttgart 1978, 413-467.

29 Vgl. Ueding, Gert (Hrsg.), Historisches Wörterbuch der Rhetorik, Bd. 6: Must-Pop, Tübingen 2003, 391-399. 13

30 Vgl. Ueding, Gert (Hrsg.), Historisches Wörterbuch der Rhetorik, Bd. 7: Pos-Rhet, Tübingen 2005, 1177-1180.

31 Vgl . Ueding, Gert (Hrsg.), Historisches Wörterbuch der Rhetorik, Bd. 6: Must-Pop, Tübingen 2003, 391-399.

32 Brockhaus Enzyklopädie in 30 Bänden, Bd. 20: Norde-Parak, 21., völlig neu bearbeitete Aufl., Leipzig/ Mannheim 2006, 241.

33 Vgl. Blesenkemper, Klaus, „Public Age“ - Studien zum Öffentlichkeitsbegriff bei Kant; In: Claus Bussmann/ Freidrich A. Uehlein (Hrsg.), Pommersfeldener Beiträge, Sonderbd. 4, Frankfurt am Main 1987, 123-197.

34 Vgl. Ueding, Gert (Hrsg.), Historisches Wörterbuch der Rhetorik, Bd. 6: Must-Pop, Tübingen 2003, 391-399. 15

35 Vgl. Ritter, Joachim/ Gründer, Karlfried (Hrsg.), Historisches Wörterbuch der Philosophie, Bd. 6: Mo-O, Basel/ Stuttgart 1984, 1134-1140.

36 Vgl. Habermas, Jürgen, Strukturwandel der Öffentlichkeit: Untersuchungen zu einer Kategorie der bürgerlichen Gesellschaft, 12. Aufl., Frankfurt am Main 1990, 11-50.

37 Habermas, Jürgen, Strukturwandel der Öffentlichkeit: Untersuchungen zu einer Kategorie der bürgerlichen Gesellschaft, 12. Aufl., Frankfurt am Main 1990, 84.

38 Vgl. Ueding, Gert (Hrsg.), Historisches Wörterbuch der Rhetorik, Bd. 6: Must-Pop, Tübingen 2003, 402. 16

39 Vgl. Brunner, Otto/ Conze, Werner/ Koselleck, Reinhart (Hrsg.), Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland, Bd. 4: Mi-Pre, Stuttgart 1978, 413-467.

40 Vgl. Habermas, Jürgen, Strukturwandel der Öffentlichkeit: Untersuchungen zu einer Kategorie der bürgerlichen Gesellschaft, 12. Aufl., Frankfurt am Main 1990, 54-85, 86-121.

41 Vgl. Brunner, Otto/ Conze, Werner/ Koselleck, Reinhart (Hrsg.), Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland, Bd. 4: Mi-Pre, Stuttgart 1978, 413-467.

42 Vgl. Ueding, Gert (Hrsg.), Historisches Wörterbuch der Rhetorik, Bd. 6: Must-Pop, Tübingen 2003, 402-404. 18

43 Vgl. Windhorst, Ariane, Die politische Rolle der Öffentlichkeit unter besonderer Berücksichtigung des Web 2.0, Diss. phil., München 2010, 23-130, URL: http://edoc.ub.uni-muenchen.de/12006/1/Windhorst_Ariane.pdf (zuletzt abgerufen am 15. August 2011).

44 Vgl. Ueding, Gert (Hrsg.), Historisches Wörterbuch der Rhetorik, Bd. 6: Must-Pop, Tübingen 2003, 402-404.

45 Vgl. Windhorst, Ariane, Die politische Rolle der Öffentlichkeit unter besonderer Berücksichtigung des Web 2.0, Diss. phil., München 2010, 221-290, URL: http://edoc.ub.uni-muenchen.de/12006/1/Windhorst_Ariane.pdf (zuletzt abgerufen am 15. August 2011).

46 Vgl. Habermas, Jürgen, Strukturwandel der Öffentlichkeit: Untersuchungen zu einer Kategorie der bürgerlichen Gesellschaft, 12. Aufl., Frankfurt am Main 1990, 343-359.

47 Vgl. Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Information des Bundes v. 05. September 2005, BGBl. I S. 2722.

48 Vgl. Windhorst, Ariane, Die politische Rolle der Öffentlichkeit unter besonderer Berücksichtigung des Web 2.0, Diss. phil., München 2010, 118-130, URL: http://edoc.ub.uni-muenchen.de/12006/1/Windhorst_Ariane.pdf (zuletzt abgerufen am 15. August 2011).

50 Vgl. Brunner, Otto/ Conze, Werner/ Koselleck, Reinhart (Hrsg.), Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland, Bd. 4: Mi-Pre, Stuttgart 1978, 413-467.

51 Vgl. Habermas, Jürgen, Strukturwandel der Öffentlichkeit: Untersuchungen zu einer Kategorie der bürgerlichen Gesellschaft, 12. Aufl., Frankfurt am Main 1990, 122-160.

52 Vgl. Brunner, Otto/ Conze, Werner/ Koselleck, Reinhart (Hrsg.), Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland, Bd. 4: Mi-Pre, Stuttgart 1978, 413-467.

53 Vgl. Habermas, Jürgen, Strukturwandel der Öffentlichkeit: Untersuchungen zu einer Kategorie der bürgerlichen Gesellschaft, 12. Aufl., Frankfurt am Main 1990, 54-85.

54 Aufklärung, AA VIII, 35.

55 Vgl. Gawlina, Manfred, Immanuel Kant 1724-1804; In: Wilhelm Blum/ Michael Rupp/ Manfred Gawlina (Hrsg.), Politische Philosophen, 3. Aufl., München 1997, 167-196.

56 Kersting, Wolfgang, Demokratie und öffentlicher Vernunftgebrauch; In: Michael Take (Hrsg.), Politik als Wissenschaft, Berlin 2006, 95.

57 Vgl. Herder, Johann G., Die Torheit des Zeitalters (1774); In: Barbara Stollberg-Rilinger (Hrsg.), Was ist Aufklärung? Thesen, Definitionen, Dokumente, Stuttgart 2010, 109-111.

58 Vgl. Le Rond D ´ Alembert, Jean, Der Geist des 18. Jahrhunderts (1758); In: Barbara Stollberg-Rilinger (Hrsg.), Was ist Aufklärung? Thesen, Definitionen, Dokumente, Stuttgart 2010, 18-20.

59 Vgl. Tindal, Matthew, Christentum als Vernunftreligion (1730); In: Barbara Stollberg-Rilinger (Hrsg.), Was ist Aufklärung? Thesen, Definitionen, Dokumente, Stuttgart 2010, 44-46.

60 Vgl. Thomasius, Christian, Der richtige Gebrauch der Vernunft (1691); In: Barbara Stollberg-Rilinger (Hrsg.), Was ist Aufklärung? Thesen, Definitionen, Dokumente, Stuttgart 2010, 78/79.

61 Vgl. Lichtenberg, Georg C., Errungenschaften des 18. Jahrhunderts (1783); In: Barbara Stollberg-Rilinger (Hrsg.), Was ist Aufklärung? Thesen, Definitionen, Dokumente, Stuttgart 2010, 20-22.

62 Vgl. Voltaire, Europa im Zeitalter Ludwigs XIV. (1751); In: Barbara Stollberg-Rilinger (Hrsg.), Was ist Aufklärung? Thesen, Definitionen, Dokumente, Stuttgart 2010, 22/23.

63 Vgl. Rousseau, Jean-Jacques, Auszug aus dem Plan des Ewigen Friedens des Herrn Abbé de Saint-Pierre (1713/61); In: Barbara Stollberg-Rilinger, (Hrsg.), Was ist Aufklärung? Thesen, Definitionen, Dokumente, Stuttgart 2010, 24-28.

64 Vgl. Bahrdt, Carl Friedrich, Die Schädlichkeit des Luxus (1789); In: Barbara Stollberg-Rilinger (Hrsg.), Was ist Aufklärung? Thesen, Definitionen, Dokumente, Stuttgart 2010, 36-40.

65 Vgl. Becker, Rudolf Z., Von Gewittern, und wie man sich dabey verhalten soll. Vom Behexen, Zaubern und Vergiften (1788); In: Barbara Stollberg-Rilinger (Hrsg.), Was ist Aufklärung? Thesen, Definitionen, Dokumente, Stuttgart 2010, 80-84.

66 Vgl. Die Grundrechte von Virginia (1776); In: Barbara Stollberg-Rilinger (Hrsg.), Was ist Aufklärung? Thesen, Definitionen, Dokumente, Stuttgart 2010, 97-102.

67 Vgl. Joseph II, Aufhebung der Leibeigenschaft (1781); In: Barbara Stollberg-Rilinger (Hrsg.), Was ist Aufklärung? Thesen, Definitionen, Dokumente, Stuttgart 2010, 92-94.

68 Vgl. Smith, Adam, Wert der Arbeitsteilung. Aufgaben des Staates (1776); In: Barbara Stollberg-Rilinger (Hrsg.), Was ist Aufklärung? Thesen, Definitionen, Dokumente, Stuttgart 2010, 32-36.

69 Vgl. Svarez, Carl G., Allgemeine Grundsätze des Rechts (1791/92); In: Barbara Stollberg-Rilinger (Hrsg.), Was ist Aufklärung? Thesen, Definitionen, Dokumente, Stuttgart 2010, 94-97.

70 Vgl. Dohm, Christian W., Über die Verbesserung der Juden (1781); In: Barbara Stollberg-Rilinger (Hrsg.), Was ist Aufklärung? Thesen, Definitionen, Dokumente, Stuttgart 2010, 111-118.

71 Vgl. Diderot, Denis/ Raynal, Guillaume, Über die Sklaverei (1770/80); In: Barbara Stollberg-Rilinger (Hrsg.), Was ist Aufklärung? Thesen, Definitionen, Dokumente, Stuttgart 2010, 118-121.

72 Vgl. Brä ker, Ulrich, Meine Hungerjahre (1789); In: Barbara Stollberg-Rilinger (Hrsg.), Was ist Aufklärung? Thesen, Definitionen, Dokumente, Stuttgart 2010, 29-31.

73 Vgl. Brunner, Otto/ Conze, Werner/ Koselleck, Reinhart (Hrsg.), Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland, Bd. 4: Mi-Pre, Stuttgart 1978, 444/445.

74 Vgl. MS, AA VI, 203-493.

Ende der Leseprobe aus 95 Seiten

Details

Titel
Öffentlichkeit und Publizität bei Immanuel Kant
Untertitel
Gibt Immanuel Kant die philosophische Rechtfertigung für die Veröffentlichungen von WikiLeaks?
Hochschule
Universität der Bundeswehr München, Neubiberg
Autor
Jahr
2011
Seiten
95
Katalognummer
V183973
ISBN (eBook)
9783656086086
ISBN (Buch)
9783656086321
Dateigröße
931 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Immanuel Kant, Kategorischer Imperativ, WikiLeaks, Öffentlichkeit, Publizität
Arbeit zitieren
Susanne Lossi (Autor:in), 2011, Öffentlichkeit und Publizität bei Immanuel Kant, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/183973

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Öffentlichkeit und Publizität bei Immanuel Kant



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden