Sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen - Präventionsarbeit in der Grundschule


Epreuve d'examen, 2011

99 Pages, Note: 1,5


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Definitionen und Begriffe
2. 1 Begrifflichkeit
2.2 Definition
2.2.1 Definitionskriterien
2.2.2 Definitionsversuch
2.2.3 Missbrauch - ja oder nein?
2.2.4 Rechtliche Definition

3 Formen sexuellen Missbrauchs
3.1 Kategorisierung nach Saller
3.2 Kategorisierung nach Bange und Deegener

4 Das Ausmaß
4.1 Inzidenz
4.2 Prävalenz

5 Die TäterInnen
5.1 Täter
5.1.1 Beziehung zu dem Opfer
5.1.2 Alter der Täter
5.1.3 Klassifikation der Täter
5.2 Täterinnen
5.2.1 Alter der Täterinnen
5.2.2 Beziehung zu dem Opfer
5.2.3 Gruppierungen der Täterinnentypen
5.3 Jugendliche TäterInnen
5.3.1 Alter der jugendlichen TäterInnen
5.3.2 Alter der Opfer
5.3.3 Strategien der jugendlichen TäterInnen
5.3.4 Form der sexuellen Gewalt unter Jugendlichen
5.4 Die Strategie der TäterInnen

6 Die Opfer
6.1 Alter der Opfer
6.2 Mädchen als Opfer
6.3 Jungen als Opfer

7 Folgen und Diagnostik
7.1 Traumatisierung durch sexuellen Missbrauch
7.2 Mögliche Auswirkungen des sexuellen Missbrauchs
7.2.1 Emotionale Reaktionen
7.2.2 Auffälligkeiten im Sozialverhalten
7.2.3 Sexualverhalten
7.2.4 Psychosomatische Folgen
7.2.5 Körperliche Auswirkungen

8 Handlungsstrategien bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch

9 Prävention in der Grundschule
9.1 Definition Prävention
9.2 Präventionsformen
9.3 Ziele und Inhalte
9.4 Rahmenbedingungen
9.5 Themenbereiche in der Grundschule im Bezug zum Bildungsplan
9.5.1 Dein Körper gehört dir
9.5.2 Angenehme und unangenehme Berührungen
9.5.3 Deine Gefühle sind wichtig
9.5.4 Das Recht auf NEIN
9.5.5 Es gibt gute und schlechte Geheimnisse
9.5.6 Das Recht auf Hilfe

10 Schlussbemerkung

11 Literaturverzeichnis

12 Anlagen

1 Einleitung

Die vielzähligen Berichterstattungen in den Medien über sexuelle Übergriffe an Kindern und Jugendlichen erschütterten die Öffentlichkeit in den letzten Monaten mit großer Betroffenheit und Fassungslosigkeit. Für die meisten Menschen ist es unvorstellbar, dass jemand zu solch abscheulichen Taten überhaupt fähig ist. Ein Pfarrer aus Salzgitter, der mehrere Jungen über Jahre hinweg sexuell missbrauchte, der pädophile Serientäter Martin N., der wegen Mordes an drei Kindern verurteilt wurde, ein 44 jähriger Familienvater aus Dormettingen in Baden-Württemberg, der seine Töchter über 200 Mal sexuell missbrauchte - diese und ähnliche Berichterstattungen sorgten in letzter Zeit nicht nur für Entsetzen, Empörung und Wut. Sie regten auch Diskussionen über Möglichkeiten der Prävention von sexueller Gewalt an, vor allem in pädagogischen Institutionen, wie Schulen, Kindertagesstätten, Kinderheimen etc. Der große Personenkreis, der mit Kindern zu tun hat, wie Eltern, Erzieher, Lehrer, Sozialarbeiter, etc., reagiert mit Unsicherheit und Besorgnis auf die derzeitige Debatte über Präventionsmaßnahmen: „Wie können wir unsere Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen? Woran erkenne ich, dass ein Kind sexuell missbraucht wird und wie reagiere ich darauf? Wie kann ich einem sexuell missbrauchten Kind helfen?“ Diese und ähnliche Fragen stellt sich sicher jeder, der mit Kindern arbeitet oder selbst Vater oder Mutter ist. Leider herrscht in den pädagogischen Institutionen noch große Unwissenheit über das Problemfeld „Sexueller Missbrauch“ und angemessene Präventionsmaßnahmen. Deshalb sind sachliche Informationen und seriöse Aufklärung über die Thematik „Sexueller Missbrauch“ Voraussetzung für eine effektive und brauchbare Präventionsarbeit. Dies soll unter anderem auch das Anliegen dieser Arbeit sein. Zunächst einmal wird ein aufschlussreicher und detaillierter Überblick über das Problemfeld „Sexueller Missbrauch“ dargeboten. Aus diesen umfassenden Informationen resultieren verschiedene Präventionsansätze, die im Einzelnen erläutert und vertieft werden. Danach werden angemessene Präventionsmethoden herausgearbeitet und entwickelt, die mit Hilfe von verschiedenen Materialien und Methoden im Grundschulunterricht umgesetzt werden können.

Nach einer Klärung der verschiedenen Begrifflichkeiten geht es im ersten Teil um die Frage, was sexueller Missbrauch eigentlich bedeutet und welchen Definitionskriterien dieser Begriff zugrunde liegt. Hier wird verdeutlicht, wie wichtig die verschiedenen Definitionskriterien zur Klärung des Tatbestandes „Sexueller Missbrauch“ sind. Würde man nur ein bestimmtes Kriterium berücksichtigen (z. B. Altersunterschied = fünf Jahre), dann bestünde die Gefahr, dass bestimmte Missbrauchsfälle ausgeschlossen würden (z. B. Missbrauch unter Jugendlichen). Demnach könnten manche Fälle nicht als sexueller Missbrauch eingestuft werden, da nur ein bestimmtes Kriterium berücksichtigt wurde. Folglich hängt die Einstufung der Missbrauchsfälle enorm von der zugrundeliegenden Definition des sexuellen Missbrauchs ab.

In einem weiteren Teil geht es um die verschiedenen Formen des sexuellen Missbrauchs. Hier werden zwei Kategorisierungsbeispiele ausgeführt, eines von Helga Saller (1987) und ein anderes von Dirk Bange (1996).

Im nachfolgenden Punkt wird das ungefähre Ausmaß sexueller Gewalt erläutert, welches sich aber aufgrund der hoch geschätzten Dunkelziffer nicht genau ermitteln lässt. Laut der Statistik von Bange und Deegener (Bange/Deegener 1996), werden etwa jedes vierte bis fünfte Mädchen und jeder zwölfte bis vierzehnte Junge bis zum Alter von 18 Jahren sexuell missbraucht.[1] Dieses Ausmaß bestätigt, dass sexueller Missbrauch für viele Jungen und Mädchen zum Lebensalltag gehört. Man könnte also, laut Statistik, davon ausgehen, dass man als LehrerIn einer Schulklasse von ca. 27 Schülern mit großer Wahrscheinlichkeit auf Kinder trifft, die Opfer sexueller Gewalt (geworden) sind.

Ferner werden die TäterInnen genauer betrachtet. Anhand der wissenschaftlich belegten Informationen wird das stigmatisierte, noch immer weit verbreitete Täterbild vom „bösen fremden Mann“ kritisch hinterfragt. Entgegen der vorherrschenden Vorstellung vom „bösen, fremden Mann“ als Täter, stammen die TäterInnen überwiegend aus dem sozialen Umfeld der Opfer. Auch die häufige Annahme, dass Frauen nicht als Täterinnen in Frage kommen, entspricht nicht der Realität, wenn man die Zahlen aus den wissenschaftlichen Studien näher betrachtet.

Der Frage, wie die TäterInnen vorgehen, welche Strategien sie anwenden, um ein Kind sexuell auszubeuten, wird in einem weiteren Teil nachgegangen.

In dem nachfolgenden Informationsteil über die Opfer sexueller Gewalt, wird auf das Alter und Geschlecht der Opfer eingegangen. Aus den wissenschaftlichen Studien ist zu entnehmen, dass die meisten betroffenen Kinder im Grundschulalter sind. Ein wichtiger Grund, weshalb Präventionsarbeit vor allem in der Grundschule zum Unterrichtsgegenstand gemacht werden sollte. Im Anschluss daran werden die möglichen Folgen des sexuellen Missbrauchs, unter denen die Opfer zu leiden haben, geschildert. Aus Angst und Scham können sich die meisten betroffenen Kinder leider oft nicht überwinden, den an ihnen begangenen Missbrauch aufzudecken. Aus diesem Grunde ist es sehr schwer zu erkennen, dass ein Missbrauch vorliegt. Doch es gibt gewisse Anzeichen, die auf eine mögliche sexuelle Ausbeutung hinweisen. Diese Anzeichen und Verhaltensweisen werden hier aufgezeigt.

Mit der Frage „Wie reagiert man bei einem Verdacht?“ beschäftigt sich unter anderem der nächste Teil dieser Arbeit. Hier werden Handlungsstrategien und Interventionsschritte erläutert. Es werden Vorgehensweisen beschrieben, wie man reagieren soll, wenn man einen Verdacht auf Missbrauch hat, wenn ein Kind von einem begangenen Missbrauch erzählt und wenn der Missbrauch aufgedeckt wird.

Schließlich wird im nächsten großen Teilbereich auf die Prävention von sexuellem Missbrauch eingegangen, mit dem Schwerpunkt auf die Grundschule. Hier werden die verschiedenen Präventionsformen beschrieben. Es werden drei verschiedene Formen differenziert: Die primäre Prävention, die sekundäre Prävention und die tertiäre Prävention. Nach einem umfassenden Überblick über die Ziele und Inhalte der Präventionsarbeit in der Grundschule werden die Rahmenbedingungen für die präventive Arbeit verdeutlicht.

Im darauffolgenden Teil werden die Inhalte, bzw. Botschaften, der Präventionsprogramme in Bezug zum Bildungsplan gesetzt, und anschließend Möglichkeiten der didaktischen Umsetzung und Arbeitsmethoden dargestellt.

Im Schlussteil soll ein Ausblick auf die Thematik unter dem Eindruck der neuen Erkenntnisse gegeben werden. Abgerundet wird die Arbeit sowohl durch eine Schlussbetrachtung als auch durch das Literaturverzeichnis. Im Anhang, dem letzten Teil dieser Arbeit, werden die erarbeiteten Unterrichtsmaterialien abgelegt.

2 Definitionen und Begriffe

In den verschiedenen wissenschaftlichen Untersuchungen und Werken über den sexuellen Kindesmissbrauch trifft man immer wieder auf zahlreiche Varianten hinsichtlich der Begrifflichkeit und der Definition. Es besteht ein regelrechtes „Begriffs- und Definitionswirrwar“ in der Literatur. Ein Begriff kann unterschiedlich verstanden und aufgefasst werden, deshalb ist es so schwierig, einen einheitlichen oder „richtigen“ Begriff festzulegen. Auch hinsichtlich der Definition gibt es verschiedene Definitionsansätze.[2]

2. 1 Begrifflichkeit

Schon wenn es um die Bezeichnung des zu definierenden Phänomens geht, findet man je nach Literatur verschiedene Begrifflichkeiten, die verschiedenen inhaltlichen Ausrichtungen unterliegen. Am häufigsten wird der Begriff „sexueller Missbrauch“ verwendet, doch gibt es noch einige andere Begrifflichkeiten für diesen Gegenstandsbereich. Die meist verwendeten Begriffe werden im folgenden Teil näher beschrieben:

Sexueller Missbrauch

Dieser Begriff weist gewisse Vorteile auf. Zum einen vermittelt er betroffenen Kindern nicht das Gefühl, in irgendeiner Form Verantwortung für das Geschehnis tragen zu müssen, zum anderen wird er so in der juristischen Terminologie verwendet. Außerdem hat sich die Verwendung des Begriffs in der Fachwelt und in der Öffentlichkeit durchgesetzt.

Doch der Begriff „sexueller Missbrauch“ hat auch eine negative Konnotation. Die Bedeutung des Wortes „Missbrauch“ kann auch die Vorstellung vermitteln, dass es neben dem Missbrauch von Kindern noch einen „richtigen bzw. legitimen (sexuellen) Gebrauch“ von Kindern gibt. Zudem wirkt der Begriff stigmatisierend und könnte die Opfer schmutzig erscheinen lassen.[3]

Sexuelle Gewalt

Viele Autorinnen und Autoren, wie zum Beispiel Ursula Enders (Enders 2003), bevorzugen den Begriff „sexuelle Gewalt“, da dieser Begriff besser auf die Gefühle der Betroffenen zutrifft, indem die Gewalt hervorgehoben wird.[4] Hinter dieser Bezeichnung steht auch die Absicht der Autorinnen und Autoren zu verdeutlichen, dass es den meisten TäterInnen nicht um sexuelle Befriedigung, sondern um Macht geht.[5]

Oft wird an dieser Begriffsverwendung kritisiert, dass sie unzureichend ist, da die meisten Fälle der sexuellen Übergriffe ohne Gewalt begangen werden.[6] Doch dem könnte man entgegensetzen, dass hierbei, neben der körperlichen Gewalt, auch die seelische Gewalt eine bedeutende Rolle spielt. Insofern ist der Kritikpunkt, meiner Ansicht nach, nicht wirksam

Sexuelle Ausbeutung

Dieser Begriff wird oft benutzt, wenn es um Kinderpornografie und Kinderprostitution geht, da er die Macht und die Unterdrückung verdeutlicht, die auf die Opfer ausgeübt werden.[7] In diesem Begriff wird auch das Abhängigkeitsverhältnis betont, in dem die Betroffenen zu den TäterInnen stehen. Beispielsweise Erwachsene und Kinder, Erwachsene und Menschen mit geistiger Behinderung, Lehrer und Schüler, Erzieher und Kinder. Aufgrund der Machtverhältnisse in diesen Beziehungen gibt es kein gegenseitiges Einvernehmen über die Art der Beziehungsgestaltung. Deshalb spricht man von Ausbeutung.[8]

Sexuelle Misshandlung

Manche Autoren greifen auf den Begriff „sexuelle Misshandlung“ zurück, um den Problemkreis zu bezeichnen (z.B. Gründer, Kleiner, Nagel in „Wie man mit Kindern darüber reden kann“, 1994). Diese Bezeichnung hebt die unterschiedlichen Formen der Gewalt gegen Kinder hervor. Dabei wird die sexuelle Gewalt nicht grundsätzlich von den anderen Gewaltformen gegen Kinder unterschieden.[9]

Doch für viele AutorInnen wird die Gleichsetzung „körperliche Misshandlung“ und „sexueller Missbrauch“ nicht akzeptiert, da sie sich doch in mehreren Punkten wesentlich voneinander unterscheiden. Sexueller Missbrauch wird überwiegend genau geplant, im Gegensatz zur körperlichen Misshandlung, die meistens im Affekt auftritt.[10] Außerdem werden körperliche Misshandlungen „familienöffentlich begangen, sexueller Missbrauch dagegen geschieht im Verborgenen und ist meistens nur dem Opfer und dem Täter, bzw. der Täterin bekannt.[11]

Als Inzest bezeichnet man sexuelle Kontakte zwischen Verwandten, wobei der Grad der Verwandtschaft nicht relevant ist. Aus Sichtweise verschiedener ForscherInnen ist dieser Begriff nicht passend, unter anderem deshalb, weil es auch sexuelle Kontakte zwischen (gleichaltrigen) Verwandten gibt, die von beiden Seiten gewollt sind. Diese einvernehmlichen Kontakte würden in diesem Fall fälschlicherweise als Missbrauch bezeichnet werden.[12]

Weitere Begriffe

Es gibt, ergänzend zu den vorab genannten, noch weitere gebräuchliche Begriffe, wie Seelenmord, realer Inzest, sexualisierte Gewalt, sexueller Übergriff oder sexuelle Belästigung.[13]

Ergänzend sind noch die umgangssprachlichen Begriffe jener Übergriffe zu nennen, die in jüngster Zeit immer häufiger, vor allem unter Jugendlichen, vorkommen. Dazu gehören „Date Rape“, das bedeutet, dass sich der/die TäterIn mit dem Opfer verabredet, um es dann zu vergewaltigen. In vielen Fällen sind es mehrere TäterInnen, die sich an dem Opfer vergehen. Nicht selten werden zusätzlich noch Handyaufnahmen von der Tat gemacht. Die Verabredungen werden oft über das Internet vereinbart. Dann gibt es noch den Begriff „Gang Bang“, der für Gruppenvergewaltigung steht. Doch dieser Begriff wird auch zur Bezeichnung von einvernehmlichen sexuellen Kontakten innerhalb einer Gruppe verwendet.[14]

Anhand der vielfältigen Begrifflichkeiten wird deutlich, wie problematisch es ist, dieses gesellschaftliche Phänomen zu beschreiben. Ich bevorzuge die Begriffe „sexuelle Gewalt“ und „sexuelle Ausbeutung“, da sie die Unterdrückung der Kinder und das enorme Machtgefälle zwischen Opfer und Täter besonders hervorheben.

Da die Begriffe „sexueller Missbrauch“, „sexuelle Gewalt“ und „sexuelle Ausbeutung“ das Problemfeld, meiner Ansicht nach, am ehesten verdeutlichen und diese auch von den meisten AutorInnen in der wissenschaftlichen Literatur verwendet werden, werde ich diese Begriffe auch in dieser Arbeit gebrauchen.

2.2 Definition

Es ist sehr schwer, eine eindeutige Definition für sexuellen Kindesmissbrauch zu finden. In der Literatur und in wissenschaftlichen Untersuchungen werden verschiedene Erklärungen verwendet, welchen wiederum unterschiedliche Kriterien zugrunde liegen. Daraus ergibt sich die Problematik, dass einzelne Definitionen, isoliert betrachtet, erhebliche Mängel aufweisen und deshalb viele Fälle sexueller Gewalt von vornherein ausschließen. Deshalb ist es notwendig mehrere Ansätze zu verknüpfen, „um alle Fälle sexueller Gewalt zu erfassen“[15]. Kennzeichnend ist allerdings immer, dass es sich „um ein Machtgefälle in einer Abhängigkeitsbeziehung handelt, wie sie zwischen Erwachsenen und Kindern per se besteht.“[16]

Dirk Bange hat sieben Definitionskriterien zusammengestellt, die in Studien verwendet wurden, um die Definitionsfrage detailliert zu diskutieren. Somit besteht die Möglichkeit, eine Definition zu erstellen, die möglichst alle Kriterien berücksichtigt:

2.2.1 Definitionskriterien

1. Zwang und Gewalt

Die WissenschaftlerInnen äußern übereinstimmend, "dass alle sexuellen Handlungen, die durch Drohungen oder körperliche Gewalt erzwungen werden, sexueller Missbrauch sind“[17]

Diese Drohungen können sowohl psychischer („Wenn du was erzählst, dann stirbt dein Haustier/deine Mama/…), als auch physischer Natur (Handgreiflichkeiten) sein. Doch gerade bei sexuellen Übergriffen in Familien ist es nach Bange/Deegener nicht notwendig, Drohungen auszusprechen oder Gewalt anzuwenden, da sich das Kind in einer emotionalen Abhängigkeit zu dem Familienangehörigen befindet. Aufgrund erziehungsbedingter Konditionierung der Kinder werden die Erwachsenen oft als Autoritätspersonen gesehen, denen sie gehorchen müssen und nicht widersprechen dürfen[18]. Dieses Kriterium reicht alleine nicht aus, um sexuellen Missbrauch zu definieren.

2. Missachtung des kindlichen Willens

Viele Autorinnen und Autoren bewerten sexuelle Kontakte gegen den Willen des Kindes einvernehmlich als ein entscheidendes Kriterium für sexuelle Gewalt gegen Kinder[19], was ja auch sehr einleuchtend ist. Doch wie verhält es sich, wenn ein Kind aus Angst oder reinem Selbstschutz in die sexuelle Handlung einwilligt? Nach dem Kriterium der Missachtung des kindlichen Willens wäre dieser Fall kein sexueller Kindesmissbrauch, was eine verheerende Annahme wäre. Es ist bestimmt kein Einzelfall, dass ein Kind einer sexuellen Handlung durch einen Erwachsenen zustimmt, denn dieses Handeln ist „ein wichtiger psychischer Schutzmechanismus“. Durch das zustimmende Verhalten des Kindes findet ein Umdeutungsprozess im Kind statt, der die eigene Machtlosigkeit in Kontrolle über die Situation umwandelt. Dieses Umdeuten kann so weit gehen, dass die sexuellen Übergriffe und Verletzungen durch den Täter sogar als positiv bewertet werden, um sich nicht als Opfer zu fühlen[20]. Ursula Wirtz benennt dieses Umdeuten als „seelische Notwendigkeit […], um zu überleben“[21].

Es ist sicher auch kein seltener Fall, dass Kinder aus Neugierde den Wunsch äußern, die Genitalien der Eltern oder der Geschwister zu berühren. Wird diese ganz natürliche Neugierde des Kindes zur Befriedigung der eigenen Bedürfnisse des Erwachsenen ausgenutzt und die Berührung zugelassen, dann findet ohne Zweifel ein sexueller Missbrauch statt.[22] Der Erwachsene hat die alleinige Verantwortung dafür zu tragen, dass ein derartiges kindliches Verhalten nicht ausgenutzt wird.[23]

Demnach würde das alleinige Kriterium der Missachtung des kindlichen Willens diesen Fall ebenfalls ausschließen.

3. Sich missbraucht fühlen

Es gibt zahlreiche Fälle, in denen Mädchen und Jungen oft gar nicht realisieren, dass sie sexuell missbraucht werden. Sie nehmen die Handlungen zwar als merkwürdig, unangenehm oder seltsam wahr, fühlen sich jedoch nicht als Opfer.[24]

Manche Betroffenen lehnen es auch vehement ab, sich als sexuell Missbrauchte zu bezeichnen, da sie nicht in einer Opferrolle stehen wollen. Dieser Fall trifft vor allem bei männlichen Betroffenen zu, die dem stigmatisierten Männerbild vom „harten Kerl“ unterliegen.[25]

Es gehört auch zur Strategie mancher TäterInnen „die Wahrnehmung des Opfers zu vernebeln“. Sie manipulieren die Kinder, indem sie ihre sexuellen Übergriffe als „Alltagshandlungen wie zärtliche Zuneigung, Pflege etc. tarnen.[26]

4. Wissentliches Einverständnis

Einen Ausweg aus dieser problematischen und unzureichenden Definition sexueller Gewalt bietet das “Konzept des wissentlichen Einverständnisses“[27]:

Da ein Kind aufgrund seiner psychischen und physischen Entwicklung keinen gleichberechtigten Partner für einen Erwachsenen darstellen kann und in einem emotionalen Abhängigkeitsverhältnis zu ihm steht, kann das Kind sexuellen Kontakten oder Handlungen mit einem Erwachsenen nicht wissentlich zustimmen oder diese ablehnen. Aufgrund ihrer Unerfahrenheit fehlen Kindern Kenntnisse über sexuelle Beziehungen, deshalb können sie nicht einschätzen, was auf sie zukommt. Des Weiteren sind Kinder auf die Liebe und Zuneigung Erwachsener angewiesen und ihnen rechtlich unterstellt. Auch die sprachliche und kognitive Unterlegenheit des Kindes widerspricht einer gegenüber Erwachsenen gleichberechtigten Partnerschaft. Diese Gründe sprechen dafür, jeden sexuellen Kontakt zwischen Erwachsenen und Kindern als sexuellen Kindesmissbrauch zu beurteilen[28].

5. Altersunterschied zwischen Täter und Opfer

Das Konzept des „wissentlichen Einverständnisses“ wird von verschiedenen Autorinnen und Autoren durch ein weiteres Definitionskriterium ergänzt, indem sie einen Altersunterschied zwischen Opfer und Täter von fünf Jahren festlegen. Doch dieses Kriterium schließt sexuellen Missbrauch unter Gleichaltrigen aus.[29] Und gerade den Missbrauch unter Jugendlichen sollte man nicht außer Acht lassen, zumal bekannt ist, dass die Missbraucherkarriere oft in der Kindheit und Jugend beginnt[30]. In Anbetracht dessen, „dass ein Drittel aller Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Mädchen und Jungen vorwiegend von männlichen Kindern und Jugendlichen verübt werden“[31], ist das Kriterium des Altersunterschiedes sehr umstritten.

6. Sexueller Missbrauch durch Blicke und Worte

In der weit gefassten Definition für sexuellen Kindesmissbrauch zählen für einige Wissenschaftler auch sexuelle Übergriffe ohne körperlichen Kontakt, wie z. B. Exhibitionismus[32], lüsterne Blicke, anzügliche Worte[33] und das Zeigen von Pornographien[34], welche sehr belastend und traumatisierend sein können.

7. Folgen als Definitionskriterium

Ein weit verbreitetes Kriterium für die Definition sexueller Gewalt ist die Schädigung des Kindes durch den sexuellen Missbrauch. Doch sprechen einige Argumente dagegen, den sexuellen Missbrauch von den möglichen Folgen abhängig zu machen. Sexueller Missbrauch muss sich nicht unbedingt traumatisierend auf das Opfer auswirken. Manche Kinder können „weniger intensive“ sexuelle Übergriffe „ohne bedeutende Beeinträchtigungen der seelischen und sexuellen Entwicklung“ verarbeiten. Zudem ist noch zu erwähnen, dass die Schädigungen bei einigen Kindern erst wesentlich später, nachdem der sexuelle Missbrauch an ihnen begangen wurde, auftreten können. Außerdem werden viele Kinder von den TäterInnen so sehr manipuliert, dass sie die sexuellen Handlungen als normal, ja sogar als positiv empfinden. Diese eindeutigen Fälle sexueller Gewalt würden nach dem Kriterium der Folgen ausscheiden.[35]

2.2.2 Definitionsversuch

Eine Definition, die alle Kriterien berücksichtigt und zusammenfasst, werden von Bange / Deegener (1996) aufgeführt:

„Sexueller Missbrauch an Kindern ist jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind entweder gegen den Willen des Kindes vorgenommen wird oder das Kind aufgrund körperlicher, psychischer, kognitiver oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann. Der Täter nutzt seine Macht- und Autoritätsposition aus, um seine eigenen Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen.“[36]

Ergänzend dazu wäre meines Erachtens noch die Intension des/der Missbrauchenden als Kriterium aufzuführen, da der/die TäterIn immer in einer bestimmten Absicht handelt, z.B. mit der Absicht die eigenen Bedürfnisse zu befriedigen oder mit der Absicht die eigene Macht auszuspielen. Rosemarie Steinhage führt genau dieses Kriterium in ihrer Beschreibung sexueller Gewalt auf:

„Sexueller Missbrauch liegt immer dann vor, wenn ein Erwachsener sich einem Kind in der Absicht nähert, sich sexuell zu erregen oder zu befriedigen. Kennzeichnend für diese Situation ist, dass es sich immer um ein Machtgefälle in einer Abhängigkeitsbeziehung handelt, wie sie zwischen Erwachsenen und Kindern per se besteht“[37]

2.2.3 Missbrauch - ja oder nein?

Anhand der vorangegangenen Definitionskriterien sollen die aufgezeigten Fallbeispiele hinsichtlich sexuellen Missbrauchs beurteilt werden. Diese Beispiele sollen zudem noch einmal verdeutlichen, wie wichtig es ist, verschiedene Kriterien zur Definition sexuellen Missbrauchs zu berücksichtigen, da sonst manche Fälle schlichtweg ausgeschlossen wären.

Fallbeispiel 1:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Es liegt kein Missbrauch vor, wenn der Vater die Neugier des Mädchens nicht für die Befriedigung seiner Bedürfnisse benutzt und es bei der einen Berührung bleibt. Jede weitere Berührung, die überlegt ist und hinter der eine bestimmte Absicht des Erwachsenen steht, wäre sexueller Missbrauch.[38]

Es liegt Missbrauch vor, wenn der Vater die Berührung mit der Absicht zulässt seine Bedürfnisse zu befriedigen. Unter dieser Voraussetzung würden weitere Kriterien gelten:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten[39]

Fallbeispiel 2:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Dieser Fall ist eindeutig als sexueller Missbrauch zu bewerten, da „größere Kinder, Jugendliche und Erwachsene bei Doktorspielen nichts zu suchen“ haben.[40]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Hier findet sexueller Missbrauch statt. Der Junge verletzt das Recht des Mädchens auf sexuelle Selbstbestimmung, indem er ihre Intimsphäre nicht respektiert. Durch sein voyeuristisches Verhalten gegenüber seiner Schwester befriedigt er seine sexuellen Bedürfnisse auf Kosten seiner Schwester. Er benutzt sie für seine Bedürfnisse.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten[41]

2.2.4 Rechtliche Definition

Nicht außer Acht lassen darf man die rechtlichen Grundlagen, die den Missbrauch von Kindern und Jugendlichen definieren.

In Deutschland liegt die Altersgrenze für sexuellen Missbrauch von Kindern laut §176 des Strafgesetzbuches bei 14 Jahren. Die Vorschrift in § 176 ist sehr weit gefasst, somit werden viele Definitionskriterien für sexuellen Missbrauch abgedeckt. Sie ist die Generalvorschrift bezüglich sexuellen Missbrauchs an Kindern und bietet somit den „absoluten gesetzlichen Schutz vor sexuellem Missbrauch“ von Kindern.[42] Hier wird die Definition sexuellen Missbrauchs an Kindern ziemlich weit gefasst:

§176 : Sexuelle Handlungen an einem Kind, sexuelle Handlungen durch ein Kind, sexuelle Handlungen vor einem Kind, sexuelle Handlungen durch ein Kind an Dritten, sexuelle Handlungen an einem Kind durch Dritte, sexuelle Handlungen des Kindes an sich selbst, das Zeigen pornographischer Abbildungen, Darstellungen und Tonträgern, das Anbieten eines Kindes für sexuelle Handlungen[43]

§176 a : Beischlaf mit dem Kind, sexuelle Handlungen (verbunden mit Eindringen in den Körper) durch das Kind und mit dem Kind, gemeinschaftliche sexuelle Handlungen an dem Kind von mehreren Personen, Folgeschäden des Kindes in körperlicher und seelischer Entwicklung, das Erstellen eines pornografischen Gegenstandes von der Tat und das Vertreiben dieses pornografischen Gegenstandes, schwere körperliche Misshandlung, Todesgefahr durch Tat[44]

Die Altersgrenze für sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen (§174), sowie für sexuellen Missbrauch von Jugendlichen (§182) liegt bei jeweils 18 Jahren. Handelt es sich um eigene Kinder oder um Stiefkinder, so liegt die Altersgrenze auch bei 18 Jahren.[45]

3 Formen sexuellen Missbrauchs

Die Bandbreite der Formen sexueller Gewalt gegen Mädchen und Jungen ist sehr groß und vielfältig. Sie beginnt mit zweideutigen Grenzüberschreitungen, wie zum Beispiel „zufällige“ oder heimliche Berührungen, Blicke oder Bemerkungen, bis hin zu gewaltsam erzwungenen vaginalen oder analen Vergewaltigungen und sexuellen Foltertechniken.[46] [47]

Doch gerade in Bereichen, in denen nicht ganz klar ist, ob eine Grenze überschritten wurde oder nicht, ist es sehr schwer von außen festzustellen, ob es sich in diesen Situationen um sexuellen Missbrauch handelt oder nicht. Vor allem in einem vertrauten Umfeld, wie in der Familie oder etwa im engeren Bekanntenkreis, lassen sich Grenzüberschreitungen manchmal nicht klar definieren.[48]

Die Frage ist: Wo liegt die Grenze zwischen notwendigem Körperkontakt und sexueller Ausbeutung?

Für die Entwicklung eines Kindes sind Zärtlichkeit, Streicheleinheiten, enger Körperkontakt und liebevolle Worte und Gesten unentbehrlich und förderlich. Dieser liebevolle und zärtliche Umgang innerhalb einer Familie hat nichts mit sexueller Ausbeutung zu tun. Wird ein Kind aber benutzt, um die Bedürfnisse des Täters / der Täterin zu befriedigen, dann ist das sexueller Kindesmissbrauch.[49]

Entscheidend für die Beurteilung einer möglichen Grenzüberschreitung sind die Begleitumstände innerhalb einer Familie. In einer Familie, die ein aufgeschlossenes Verhältnis zur Körperlichkeit hat und in der es nichts Ungewöhnliches ist, sich nackt voreinander zu bewegen, gemeinsam mit den Kindern zu baden oder sich mit den Kindern zusammen ins Bett zu kuscheln, gehören diese Dinge zum Alltag und sind nicht als schleichend beginnende sexuelle Übergriffe zu bewerten. Es sind „normale“ Alltagssituationen, hinter denen keinerlei sexuell ausbeuterische Absichten stecken. Doch ist es in einer strengeren und wenig freizügigen Familie nicht üblich sich nackt zu zeigen, miteinander zu baden oder Ähnliches, so ist es eine ungewöhnliche Situation, wenn ein Vater plötzlich seine Tochter beim Baden beobachtet, obwohl es ihr unangenehm ist. In diesem Fall findet eine eindeutige Verletzung der Intimsphäre statt. Der Vater benutzt seine Tochter, um seine Bedürfnisse zu befriedigen und missachtet das Recht der Tochter auf Selbstbestimmung.[50]

3.1 Kategorisierung nach Saller

Um die verschiedenen Formen und Handlungen des sexuellen Missbrauchs zu verdeutlichen, unterscheidet Helga Saller (Saller 1987) drei Kategorien des sexuellen Kindesmissbrauchs:[51]

1. Unmissverständliche Formen sexuellen Missbrauchs

Diese Formen des Missbrauchs sind eindeutig zu beurteilen. Sie umfassen penetrante Arten der sexuellen Gewalt, in Form von genital-oralem Verkehr und Eindringen mit dem Finger, Penis oder Fremdkörpern in den After und/oder in die Scheide des Kindes.

2. Andere ausbeutende Formen sexueller Handlungen an einem Kind

Diese Formen beinhalten sowohl das Berühren und Manipulieren der Genitalien des Kindes, als auch die Anstiftung des Kindes, die Genitalien des Erwachsenen zu berühren und zu manipulieren. Auch das Masturbieren vor einem Kind und die Nötigung des Kindes in Anwesenheit des Erwachsenen zu masturbieren, zählen dazu. Des Weiteren fallen das Reiben des Penis am Körper des Kindes und das Zeigen von pornographischen Abbildungen unter diese Kategorie.

3. Grenzwertige Verhaltensweisen, die im Nachhinein oft als Beginn sexueller Ausbeutung festgestellt werden

Dazu zählen mitunter exhibitionistische Verhaltensweisen. Zum Beispiel, wenn sich der Erwachsene nackt vor dem Kind präsentiert oder dem Kind seine Genitalien zeigt.

Auch das „Begutachten“ des Körpers des Kindes, sowie das Beobachten des Kindes beim Ausziehen, Baden oder Waschen auf der Toilette sind grenzwertige Verhaltensweisen.

Diese Form sexueller Ausbeutung beinhaltet zudem Zungenküsse. Außerdem beinhaltet sie Aufklärungsversuche des Kindes über Sexualität, die aber weder altersangemessen sind, noch dem kindlichen Interesse entsprechen. Sie dienen allein den exhibitionistischen und voyeuristischen Interessen des Erwachsenen.

Der Übergang vom notwendigen Körperkontakt zum beginnenden Missbrauch ist schleichend und entwickelt sich über einen längeren Zeitraum hinweg.

3.2 Kategorisierung nach Bange und Deegener

Auch Bange und Deegener (1996) kategorisieren die verschiedenen Formen sexuellen Missbrauchs, allerdings nicht wie Saller (1987) in drei, sondern in vier Kategorien, welche ebenfalls nach Intensität der sexuellen Gewalt unterteilt sind:[52]

a) Sehr intensiver sexueller Missbrauch

Diese schlimmste Form sexueller Gewalt beinhaltet den Versuch oder die Vollendung einer vaginalen, analen, oralen Vergewaltigung. Auch die vom Opfer erzwungene Penetration bzw. orale Befriedigung des Täters zählen dazu.

b) Intensiver sexueller Missbrauch

Hierzu zählen die vom Opfer erzwungene Masturbation vor dem Täter und die Masturbation des Täters vor dem Opfer. Des Weiteren das Anfassen der Genitalien der Opfer, das vom Opfer erzwungene Berühren der Genitalien des Täters und das vom Opfer erzwungene Zeigen der Genitalien vor dem Täter.

c) Weniger intensiver sexueller Missbrauch

Dazu gehören der Versuch des Täters, das Opfer an den Genitalien anzufassen oder das Berühren der Brust des Opfers, außerdem sexualisierte Küsse und Zungenküsse.

d) Sexueller Missbrauch ohne Körperkontakt

Diese Form umfasst exhibitionistische Verhaltensweisen, das Zeigen von Pornos und das Beobachten des Opfers vom Täter beim Baden.

Bange und Deegener kategorisierten die verschiedenen Arten des sexuellen Missbrauchs nicht nur, sondern untersuchten ergänzend dazu die Häufigkeit des sexuellen Missbrauchs in Bezug auf die jeweiligen Kategorien. Diese Problematik wird in einer genaueren Betrachtung des Ausmaßes sexueller Gewalt ausführlich dargestellt.

4 Das Ausmaß

Aufgrund der eminenten Dunkelziffer ist es schier unmöglich, das eigentliche Ausmaß sexuellen Missbrauchs zu bestimmen. Eingestellte Gerichtsverfahren, Freisprüche, die Unterordnung der Missbrauchsfälle unter andere Misshandlungsfälle, unzureichende wissenschaftliche Untersuchungen und vor allem die große Scheu der Betroffenen vor der Erstattung einer Anzeige führen dazu, dass die eigentliche Häufigkeit sexuellen Missbrauchs weit über die erfassten Fälle hinausgeht.[53]

Bei der Bestimmung des Ausmaßes des sexuellen Missbrauchs werden zweierlei Maße betrachtet, nämlich die Inzidenz und die Prävalenz. Die Inzidenz beschreibt, wie viele Mädchen und Jungen innerhalb eines Jahres sexuell missbraucht werden, die Prävalenz beschreibt, wie viele Mädchen und Jungen in ihrer gesamten Kindheit sexuell missbraucht werden.[54]

4.1 Inzidenz

Die einzige Datenquelle, die über das jährliche Ausmaß sexuellen Missbrauchs von Kindern in der Bundesrepublik informiert, ist die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Hier werden aber nur jene Fälle in Deutschland erfasst, die auch zur Anzeige gebracht wurden.[55]

14407 Kinder wurden im Jahr 2010, laut PKS, Opfer sexuellen Missbrauchs, davon waren 74,3 Prozent weiblich und 25,7 Prozent männlich. Nur 83,9 Prozent der Fälle wurden aufgeklärt. Im größten Teil der Fälle (4708) waren die TäterInnen den Opfern unbekannt(vgl. Anlage 1).[56] Doch es wird eine große Dunkelziffer in der Häufigkeit des sexuellen Missbrauchs vermutet, gerade innerhalb des Familien- und Bekanntenkreises, da die Opfer meistens aus Angst und Schamgefühl schweigen und die TäterInnen nicht anzeigen.[57] In Anbetracht der großen Dunkelziffer liefert die PKS keine zuverlässigen Zahlen bezüglich der genauen Verbrechensrealität.

Doch wie sieht die Dunkelziffer der sexuellen Gewalt gegen Kinder wirklich aus? Sehr häufig wird die Zahl 300 000 genannt, die das tatsächlich geschätzte Ausmaß von sexuellem Kindesmissbrauch innerhalb eines Jahres in Deutschland erfasst. Diese Zahl basiert auf Untersuchungen von Michael C. Baurmann (1978). Aus seinen Untersuchungen heraus entwickelten Barbara Kavemann und Ingrid Lostöter diese besagte Dunkelziffer von 300 000. Die beiden Forscherinnen multiplizierten die von Baurmann ermittelte Zahl der Dunkelziffer (1:18 bis 1:20) mit der offiziellen Zahl der PKS von 1980 bzw. 1981. Daraus ergab sich, „dass schätzungsweise jährlich 300 000 Kinder sexuell missbraucht werden“.[58] Da diese Zahl aber noch aus den Achtzigerjahren stammt und noch vor der Wende ermittelt wurde, schließt sie die neuen Bundesländer nicht mit ein. Zudem stellte sich später heraus, dass die Berechnung nicht ganz korrekt gewesen war, da Quellenangaben falsch übernommen wurden und das Ergebnis somit verfälscht wurde. Baurmann selbst wies später darauf hin, dass die Angaben zu hoch gewesen seien.[59]

Da die Angaben in Deutschland zur Inzidenz sehr uneinheitlich und unverlässlich sind, stützt man sich vermehrt auf Prävalenzstudien, um das Ausmaß des sexuellen Kindesmissbrauchs zu erfassen.[60]

4.2 Prävalenz

Seit Anfang der Neunzigerjahre wurden mehrere Prävalenzstudien zum Ausmaß sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen ausgeführt.

Aufgrund der verschiedenen Definitionsansätze- und Kriterien der jeweiligen AutorenInnen ergeben sich in Bezug auf die Häufigkeit des sexuellen Missbrauchs in der wissenschaftlichen Literatur deutliche Unterschiede. So weisen Forschungsergebnisse in Deutschland auf, dass etwa jedes vierte bis fünfte Mädchen und jeder zwölfte bis vierzehnte Junge bis zum Alter von 18 Jahren sexuelle Übergriffe erleben.[61] [62]

Dieses dramatisierende Ausmaß sollte aber immer auf die Häufigkeit, die Intensität und die Dauer des sexuellen Missbrauchs bezogen werden. In einer Studie von Bange und Deegener (1996) wurden 518 Studentinnen und 343 Studenten in Dortmund und Homburg zu ihren Erfahrungen mit sexuellem Missbrauch befragt. Bange entwickelte dazu einen zwölfseitigen Fragebogen mit 57 Fragen, der in Kategorien gegliedert war.[63]

Intensität

Bezüglich der Missbrauchsart[64] stellte sich heraus, dass etwa ein Fünftel der Opfer aus Dortmund „sehr intensiven sexuellen Missbrauch“ erleiden mussten. Über ein Drittel musste „intensiven sexuellen Missbrauch“ erfahren. Bei einem Drittel der Betroffenen kam es zu „weniger intensiven“ sexuellen Übergriffen und bei über zehn Prozent zum Missbrauch „ohne Körperkontakt“.[65]

Häufigkeit

Bezogen auf die Häufigkeit des Missbrauchs ergeben die meisten Untersuchungen, dass etwa zwei Drittel der Übergriffe einmalig geschehen. In den restlichen Fällen wird davon ausgegangen, dass der Missbrauch mehrmals und über einen längeren Zeitraum über mehrere Jahre stattfindet. Es ist auch bekannt, dass der über mehrere Jahre hinweg andauernde sexuelle Missbrauch vor allem im sozialen Nahbereich vorkommt.[66]

[...]


[1] Bange, Dirk; Deegener, Günther (Hrsg.): Sexueller Missbrauch an Kindern: Ausmaß, Hintergründe, Folgen. Weinheim: Psychologie Verlags Union, 1996, S. 123

[2] Bange, Dirk; Körner, Wilhelm (Hrsg.): Handwörterbuch Sexueller Missbrauch. Göttingen: Hogrefe, 2002, S. 47

[3] Bange, Dirk; Körner, Wilhelm (Hrsg.): Handwörterbuch Sexueller Missbrauch. Göttingen: Hogrefe, 2002, S. 47

[4] Ebd. S.48

[5] Jönsson,Elke (Hrsg.): Intervention bei sexuellen Missbrauch. Frankfurt am Main: Peter Lang GmbH, Europäischer Verlag der Wissenschaften, 1997, S. 13

[6] www.artkapital-auktion.de/content/ Kindesmissbrauch.ppt

[7] Bange, Dirk; Körner, Wilhelm (Hrsg.): Handwörterbuch Sexueller Missbrauch. Göttingen: Hogrefe, 2002, S. 48

[8] Bueno, Jael; Dahinden, Barbara; Güntert, Beatrice in: Mit mir nicht. Mit dir nicht. Jugendliche und sexuelle Gewalt: informieren, hinterfragen, schützen. Hrsg. von PLANeS Schweizerische Stiftung für sexuelle produktive Gesundheit. Luzern: Pestalozzianum der Pädagogischen Hochschule, 2008, S. 16

[9] Bange, Dirk; Körner, Wilhelm (Hrsg.): Handwörterbuch Sexueller Missbrauch. Göttingen: Hogrefe, 2002, S. 48

[10] Ebd., S. 48

[11] Jönsson,Elke (Hrsg.): Intervention bei sexuellen Missbrauch. Frankfurt am Main: Peter Lang GmbH, Europäischer Verlag der Wissenschaften, 1997, S. 13

[12] Bange, Dirk; Körner, Wilhelm (Hrsg.): Handwörterbuch Sexueller Missbrauch. Göttingen: Hogrefe, 2002, S. 48

[13] Ebd., S. 48

[14] Bueno, Jael; Dahinden, Barbara; Güntert, Beatrice in: Mit mir nicht. Mit dir nicht. Jugendliche und sexuelle Gewalt: informieren, hinterfragen, schützen. Hrsg. von PLANeS Schweizerische Stiftung für sexuelle produktive Gesundheit. Luzern: Pestalozzianum der Pädagogischen Hochschule, 2008, S. 16

[15] Bange, Dirk; Deegener, Günther: Sexueller Missbrauch an Kindern: Ausmaß, Hintergründe, Folgen. Weinheim: Psychologie Verlags Union, 1996, S. 104

[16] Steinhage, Rosemarie (Hrsg.): Sexuelle Gewalt – Kinderzeichnungen als Signal. Originalausgabe. Reinbek bei Hamburg: Rowohlt, 1992, S. 9

[17] Bange, Dirk; Körner, Wilhelm (Hrsg.): Handwörterbuch Sexueller Missbrauch. Göttingen: Hogrefe, 2002, S. 49

[18] Bange, Dirk; Deegener, Günther: Sexueller Missbrauch an Kindern: Ausmaß, Hintergründe, Folgen. Weinheim: Psychologie Verlags Union, 1996, S. 103, 104

[19] Bange, Dirk; Körner, Wilhelm (Hrsg.): Handwörterbuch Sexueller Missbrauch. Göttingen: Hogrefe, 2002, S. 49

[20] Bange, Dirk; Deegener, Günther: Sexueller Missbrauch an Kindern: Ausmaß, Hintergründe, Folgen. Weinheim: Psychologie Verlags Union, 1996, S. 99

[21] Wirtz, Ursula (Hrsg.): Inzest und Therapie. Zürich: Kreuz, 1989, S.149

[22] Steinhage, Rosemarie (Hrsg.): Sexuelle Gewalt – Kinderzeichnungen als Signal. Originalausgabe. Reinbek bei Hamburg: Rowohlt, 1992, S. 9

[23] Besten, Beate (rsg.): Sexueller Missbrauch und wie man Kinder davor schützt. Originalausgabe. München: Beck, 1991, S. 42

[24] Koch, Helmut. H.; Kruck, Marlene (Hrsg.): „Ich werd`s trotzdem weitersagen!“ Prävention gegen sexuellen Missbrauch in der Schule (Klassen 1-10). Theorie, Praxisberichte, Literaturanalysen, Materialien. Münster: Lit, 2000, S. 8

[25] Bange, Dirk; Deegener, Günther: Sexueller Missbrauch an Kindern: Ausmaß, Hintergründe, Folgen. Weinheim: Psychologie Verlags Union, 1996, S. 100

[26] Enders, Ursula (Hrsg.): Zart war ich, bitter war´s: Handbuch gegen sexuellen Missbrauch. Köln: Kiepenheuer & Witsch, 2003, S. 79

[27] Bange, Dirk; Körner, Wilhelm (Hrsg.): Handwörterbuch Sexueller Missbrauch. Göttingen: Hogrefe, 2002, S. 50

[28] Bange, Dirk; Deegener, Günther: Sexueller Missbrauch an Kindern: Ausmaß, Hintergründe, Folgen. Weinheim: Psychologie Verlags Union, 1996, S. 96, 97

[29] Enders, Ursula (Hrsg.): Zart war ich, bitter war´s: Handbuch gegen sexuellen Missbrauch. Köln: Kiepenheuer & Witsch, 2003, S. 22

[30] Bange, Dirk; Deegener, Günther (Hrsg): Sexueller Missbrauch an Kindern: Ausmaß, Hintergründe, Folgen. Weinheim: Psychologie Verlags Union, 1996, S.103

[31] Enders, Ursula (Hrsg.): Zart war ich, bitter war´s: Handbuch gegen sexuellen Missbrauch. Köln: Kiepenheuer & Witsch, 2003, S. 42

[32] Bange, Dirk; Körner, Wilhelm (Hrsg.): Handwörterbuch Sexueller Missbrauch. Göttingen: Hogrefe, 2002, S. 49

[33] Kavemann, Barbara und Lohstöter, Ingrid (Hrsg.): Väter als Täter: Sexuelle Gewalt gegen Mädchen. Reinbek: Rowohlt 1984

[34] Engfer, Anette: Formen der Misshandlung von Kindern – Definition, Häufigkeiten, Erklärungsansätze. In: Sexueller Missbrauch, Misshandlung, Vernachlässigung. Hrsg. von Egle, Ulrich Tiber; Hoffmann, Sven Olaf; Joraschky, Peter. 3. Aufl. Stuttgart: Schattauer GmbH, 2005, S.12

[35] Bange, Dirk; Deegener, Günther: Sexueller Missbrauch an Kindern: Ausmaß, Hintergründe, Folgen. Weinheim: Psychologie Verlags Union, 1996, S. 97, 98

[36] Bange, Dirk; Deegener, Günther (Hrsg.): Sexueller Missbrauch an Kindern: Ausmaß, Hintergründe, Folgen. Weinheim: Psychologie Verlags Union, 1996, S. 105

[37] Steinhage, Rosemarie (Hrsg.): Sexuelle Gewalt – Kinderzeichnungen als Signal. Originalausgabe. Reinbek bei Hamburg: Rowohlt, 1992, S. 9

[38] Ebd., 1992, S. 9

[39] Hochheimer, Irmi (Hrsg.): Sexueller Missbrauch – Prävention im Kindergarten. Freiburg im Breisgau: Heder, 1998, S. 29

[40] Enders, Ursula (Hrsg.): Zart war ich, bitter war´s: Handbuch gegen sexuellen Missbrauch. Köln: Kiepenheuer & Witsch, 2003, S. 174

[41] Hochheimer, Irmi (Hrsg.): Sexueller Missbrauch – Prävention im Kindergarten. Freiburg im Breisgau: Herder, 1998, S. 29

[42] Blumenstein, Hans-Alfred: Strafvorschriften gegen sexuellen Missbrauch (§§ 174 bis 184c StGB). In: Handwörterbuch Sexueller Missbrauch. Hrsg. von Bange, Dirk; Körner, Wilhelm. Göttingen: Hogrefe, 2002, S. 614

[43] http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/BJNR001270871.html

[44] Ebd.

[45] Blumenstein, Hans-Alfred: Strafvorschriften gegen sexuellen Missbrauch (§§ 174 bis 184c StGB). In: Handwörterbuch Sexueller Missbrauch. Hrsg. von Bange, Dirk; Körner, Wilhelm. Göttingen: Hogrefe, 2002, S. 615

[46] Enders, Ursula (Hrsg.): Zart war ich, bitter war´s: Handbuch gegen sexuellen Missbrauch. Köln: Kiepenheuer & Witsch, 2003, S. 29

[47] Koch, Helmut H.; Kruck, Marlene (Hrsg): „Ich werd`s trotzdem weitersagen!“. Prävention gegen sexuellen Missbrauch in der Schule (Klassen 1-10). Theorie, Praxisberichte, Literaturanalysen, Materialien. Münster: Lit, 2000, S. 7

[48] Koch, Helmut H.; Kruck, Marlene (Hrsg): „Ich werd`s trotzdem weitersagen!“. Prävention gegen sexuellen Missbrauch in der Schule (Klassen 1-10). Theorie, Praxisberichte, Literaturanalysen, Materialien. Münster: Lit, 200, S. 7

[49] Enders, Ursula (Hrsg.): Zart war ich, bitter war´s: Handbuch gegen sexuellen Missbrauch. Köln: Kiepenheuer & Witsch, 2003, S. 29

[50] Besten, Beate (Hrsg.): Sexueller Missbrauch und wie man Kinder davor schützt. Originalausgabe. München: Beck, 1991, S. 18

[51] Saller, Helga: Sexuelle Ausbeutung von Kindern. In: Sexuelle Gewalt gegen Kinder: Ursachen, Vorurteile, Sichtweisen, Hilfsangebote. Hrsg. von Deutscher Kinderschutzbund. Hannover, 1987, S. 29 f.

[52] Bange, Dirk; Deegener, Günther (Hrsg.): Sexueller Missbrauch an Kindern: Ausmaß, Hintergründe, Folgen. Weinheim: Psychologie Verlags Union, 1996, S. 135

[53] Besten, Beate (Hrsg.): Sexueller Missbrauch und wie man Kinder davor schützt. Originalausgabe. München: Beck, 1991, S. 28-29

[54] Bange, Dirk; Körner, Wilhelm (Hrsg.): Handwörterbuch Sexueller Missbrauch. Göttingen: Hogrefe, 2002, S. 20

[55] Ebd. S. 20

[56] http://www.polizei-beratung.de/presse/infografiken.html

[57] Engfer, Anette: Formen der Misshandlung von Kindern – Definition, Häufigkeiten, Erklärungsansätze. In: Sexueller Missbrauch, Misshandlung, Vernachlässigung. Hrsg. von Egle, Ulrich Tiber; Hoffmann, Sven Olaf; Joraschky, Peter. 3. Aufl. Stuttgart: Schattauer GmbH, 2005, S. 13

[58] Kavemann, Barbara; Lohstöter, Ingrid (Hrsg.): Väter als Täter. Sexuelle Gewalt gegen Mädchen. Erinnerungen sind wie eine Zeitbombe. Originalausgabe. Reinbek bei Hamburg: Rowohlt , 1984, S.28

[59] Koch, Helmut H.; Kruck, Marlene (Hrsg): „Ich werd`s trotzdem weitersagen!“. Prävention gegen sexuellen Missbrauch in der Schule (Klassen 1-10). Theorie, Praxisberichte, Literaturanalysen, Materialien. Münster: Lit, 200, S. 10, 11

[60] Bange, Dirk; Körner, Wilhelm (Hrsg.): Handwörterbuch Sexueller Missbrauch. Göttingen: Hogrefe, 2002, S. 20

[61] Bange, Dirk; Deegener, Günther (Hrsg.): Sexueller Missbrauch an Kindern: Ausmaß, Hintergründe, Folgen. Weinheim: Psychologie Verlags Union, 1996, S. 123

[62] Koch, Helmut H., Kruck, Marlene (Hrsg): „Ich werd´s trotzdem weitersagen!“. Prävention gegen sexuellen Missbrauch in der Schule (Klassen1-10). Theorie, Praxisberichte, Literaturanalysen, Materialien. Münster: Lit, 2000, S. 11

[63] Bange, Dirk; Deegener, Günther (Hrsg.): Sexueller Missbrauch an Kindern: Ausmaß, Hintergründe, Folgen. Weinheim: Psychologie Verlags Union, 1996, S. 135

[64] Gemeint sind die von Bange und Deegener erstellten Kategorien der Missbrauchsformen, die unter Punkt 3 erläutert werden.

[65] Bange, Dirk; Deegener, Günther (Hrsg.): Sexueller Missbrauch an Kindern: Ausmaß, Hintergründe, Folgen. Weinheim: Psychologie Verlags Union, 1996, S. 135

[66] Koch, Helmut H., Kruck, Marlene (Hrsg): „Ich werd´s trotzdem weitersagen!“. Prävention gegen sexuellen Missbrauch in der Schule (Klassen1-10). Theorie, Praxisberichte, Literaturanalysen, Materialien. Münster: Lit, 2000, S. 11

Fin de l'extrait de 99 pages

Résumé des informations

Titre
Sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen - Präventionsarbeit in der Grundschule
Université
University of Education Freiburg im Breisgau  (Institut für Psychologie)
Note
1,5
Auteur
Année
2011
Pages
99
N° de catalogue
V184028
ISBN (ebook)
9783656085102
ISBN (Livre)
9783656085355
Taille d'un fichier
2004 KB
Langue
allemand
Annotations
Zulassungsarbeit, 1. Staatsexamen für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen
Mots clés
sexueller Missbrauch, Kindesmissbrauch, sexuelle Ausbeutung, sexuelle Gewalt, Prävention, sexuelle Aufklärung Grundschule
Citation du texte
Myriam Eichinger (Auteur), 2011, Sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen - Präventionsarbeit in der Grundschule, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/184028

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