Der Wandel von Polizei und Polizeirecht im Zeitalter von Reform und Öffnung in der VR China


Diploma Thesis, 2010

93 Pages, Grade: 2,7


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

I Die Rolle der Polizei in der frühen VR
1. Sicherheitsorgane der frühen KPCh als Vorläufer der Polizei der VR
2. Polizei nach Gründung der VR
A) Schwierige Anfangsphase
B) Rechtssetzung
3. Die Polizei in der Kulturrevolution

II Neue Herausforderungen nach Reform und Öffnung
1. Gesellschaftliche Veränderungen
2. Gesetzgebung und Reform
A) Polizeireformen in den 80er Jahren
B) Das Polizeigesetz von 1995
C) Neuere Reformen

III Aufgabenerfüllung der Polizei
1. Organisation der Polizei nach geltendem Recht: Struktur, Finanzen, Partei
2. Arbeitsweise der Polizei
A) Community Policing
B) Kampagnen
3. Vorwürfe gegen die Polizei: Machtmissbrauch und Willkür

Fazit

Anhang:
Literaturverzeichnis
Genannte Normen Polizeigesetz von 1957
Überwachungsregeln der Behörden der Öffentlichen Sicherheit

Einleitung

Die Polizei hat in einem Staat eine besondere Funktion, weil sie als Träger der exekutiven Gewalt am stärksten in die Rechtssphäre der Bevölkerung eingreift. Die Arbeitsweise der Polizei ist ein Indikator für Rechtsstaatlichkeit und spiegelt die gewünschte Form der Machtausübung seitens der Herrschenden wider.

Ziel dieser Diplomarbeit ist es, die Neugestaltung der Polizei und des Polizeirechts in China und die heutige Aufgabenerfüllung im Kontext von Reform und Öffnung zu analysieren und zu bewerten. Dabei soll beleuchtet werden, wie die chinesische Polizei historisch zu ihrer heutigen Arbeitsweise kam, und wie sie ihre Rolle gegenwärtig in der Gesellschaft ausfüllt. Herausforderungen und Probleme der Polizei und die Herangehensweise zur Lösung derselben werden dargelegt.

Als Leitgedanke soll auf folgende Fragestellung eingegangen werden: „Hat eine erfolgreiche Legalisierung der Polizeiarbeit dergestalt stattgefunden, dass Polizeiwillkür wirksam auf ein Minimum reduziert werden konnte?

Die Arbeit gliedert sich in drei Kapitel.

Im ersten Kapitel wird das Wesen der Polizei nach ihrem Selbstverständnis und ihren Tätigkeitsmerkmalen und ihre Geschichte in der Volksrepublik China behandelt. Zuerst wird besprochen, was unter Polizei zu verstehen ist. Es werden grundsätzliche Überlegungen zu Sinn, Funktion und Entstehungsgeschichte von Polizei vorangestellt. Dann wird beschrieben, wie die Sicherheitsorganisationen der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) vor der Gründung der Volksrepublik 1949 arbeiteten und welchen Einfluss diese zum Teil kriegsbedingten Erfahrungen auf die Polizei in der Volksrepublik (VR) ausübten. Als wichtigen Bestandteil der Entwicklung der Polizei in der VR wird das Polizeigesetz von 1957 und andere gesetzesähnliche Bestimmungen auf Inhalt, Intention und Hintergründe hin untersucht. Abschließend werden die Auswirkungen der Kulturrevolution auf die Polizei beschrieben.

Das zweite Kapitel beschreibt die Veränderungen in der Gesellschaft durch die Wirtschaftsreformen und die Art und Weise wie der Staat auf diese neuen Herausforderungen im Bereich Polizei durch Reformen und Gesetzgebung reagierte. Eine Vorstellung der gesellschaftlichen Verhältnisse ist wichtig, um bestimmte Phänomene bei der chinesischen Polizei besser erklären zu können.

Einer der größten Meilensteine auf dem Weg der Polizeireformen seit dem Beginn von Reform und Öffnung ist ohne Zweifel das Polizeigesetz von 1995. Die Absichten und Zielsetzungen im Gesetz sowie die Aufgaben und Befugnisse der Polizei werden auf die Frage der Legalisierung der Polizeiarbeit und die Einschränkung von Willkür hin untersucht. Hierbei werden insbesondere die Kontrollmechanismen der Polizei behandelt.

Im dritten Kapitel wird der Blick auf die Polizei in ihrer aktuellen Ausformung gerichtet, um die Darstellung der Rolle der Polizei zu vervollständigen, und um eine Grundlage für eine Bewertung der Legalisierungsbemühungen und der Einschränkung von Willkür zu gewinnen. Es wird zuerst die Organisation und Struktur der Polizei diskutiert, um herauszuarbeiten, welche Ergebnisse die Reformen bisher erbracht haben; insbesondere welche Abteilungen es gibt und wie sich diese auf den verschiedenen hierarchischen Ebenen lokalisieren und wessen Weisungen die Polizei unterstellt ist. Darüber hinaus ist die Finanzlage der Polizei von grundlegender Bedeutung, um zu sehen, welche Ressourcen und Geldquellen der Polizei zur Verfügung stehen und welche Probleme sich daraus ergeben. Entscheidend ist auch eine Darstellung des Verhältnisses von Partei und Polizei und eine Beschreibung der strukturellen Einbindung der Partei als Indikator für die Autonomie und letztendlich auch für die Legalität polizeilichen Handelns.

Im Anschluss wird die Polizeiarbeit analysiert, um konkret die Reformen bewerten zu können. Denn auf den Gebieten Kriminalitätsbekämpfung und öffentliche Ordnung treffen die Rechte von Bürger und Staat am stärksten aufeinander, sodass sich die Frage der Legalisierung und Einschränkung von Willkür an diesen Beispielen am besten behandeln lässt. Immer wieder sieht sich die Polizei mit den Vorwürfen der Folter, überlanger Arreste, Ineffektivität usw. konfrontiert. Diese Problemfelder sind auch in China weitläufig bekannt und werden häufig auch in den Medien behandelt. Ziel dieses Abschnittes ist es, dem Leser ein Bild der tatsächlichen Polizeiarbeit in China zu vermitteln und einen Überblick über die gegenwärtigen Diskussionen in China über die chinesische Polizei zu geben und hier auch im Hinblick auf die vorherigen Kapitel das Verhältnis von Anspruch und Wirklichkeit herauszuschälen. Weiterhin wird untersucht, welche Schutzfunktion den Gesetzen bei diesen Problemfeldern zukommt.

Das abschließende Fazit erläutert, inwiefern man die Reform der Polizei, des Polizeirechts und der Polizeiarbeit hinsichtlich der Legalisierung und der Beschränkung von Willkür als Erfolg betrachten kann und inwiefern sich politische Zielsetzungen in der Realität niederschlagen.

Als Literatur dienen die einschlägigen Werke westlicher Wissenschaftler z.B. von Biddulph, Tanner, Wong, Scott, Bakken u.a. Weiterhin hat sich die Polizeiwissenschaft unabhängig von regionalwissenschaftlichen oder sinologischen Sphären schon lange mit China beschäftigt. In folgenden Zeitschriften finden sich wissenschaftliche Beiträge zum Thema Polizeiarbeit in China, die im Rahmen dieser Arbeit herangezogen werden: Asian Criminology, Australian and New Zealand Journal of Criminology, Police Quartely usw. Darüber hinaus werden chinesische staatliche Zeitungen wie Gongan Yanjiu und die betreffenden Provinzpolizeischulenpublikationen und einige chinesische Publikationen in Buchform herangezogen. Generell lässt sich sagen, dass das Thema „Polizei“ in China selbst nach wie vor sehr behutsam behandelt wird; durchgeführte Feldforschungen und glaubwürdige Statistiken finden sich nur selten; offizielle Statistiken besitzen eine relativ geringe Aussagekraft.

Sämtliche Gesetze und Bestimmungen, die in der Arbeit erwähnt werden, sind im Anhang auf Chinesisch und Deutsch aufgeführt. Darüber hinaus ist eine eigene Übersetzung der Überwachungsregeln der Behörden der Öffentlichen Sicherheit (gongan jiguan jiancha tiaoli) und des Polizeigesetzes von 1957 (renmin jingcha tiaoli) beigefügt.

I Die Rolle der Polizei in der frühen VR

„ Die Zuständigkeit der Sicherheitsabteilungen kann man sich gar nicht weit genug vorstellen" 1

Dieses Kapitel beschreibt die historischen Grundlagen der Polizei und des Polizeirechts in China. Bevor man sich eingehender mit der Polizei in China auseinandersetzt, muss man ein gewisses allgemeines Verständnis von Polizei an sich voraussetzen.

Das Wort „Polizei“ stammt wortgeschichtlich ursprünglich aus dem griechischen „politeia“ und dem lateinischem „politia“ und ist im Mittelalter das erste Mal in deutscher Sprache verwendet worden. Zuerst benannte es herrschaftlicher Regelungen, die nicht in Verbindung mit Frieden (Militär) und Recht (Jurisprudenz) zu fassen waren. Mit der „Policey" wurde ein Bereich abgedeckt, den man heute der Wirtschaftsverwaltung und -ordnung zurechnen würde: Monopole, Maße, Preise, Zölle, Regelungen zur Berufsausübung usw. Diese Bereiche unterlagen der Polizeigewalt als Verkörperung der absoluten Staatsgewalt.

Im 17. und 18. Jahrhundert beschäftigte man sich nach Erkenntnissen der Polizeiwissenschaft ausführlich mit dem Inhalt einer „guten Ordnung“, wodurch eine weitere Konkretisierung und Diffenrenzierung erfolgte. Polizei wurde von Außenpolitik, Finanz- und Militärwesen und von Justizsachen abgegrenzt.

Bis zum 18. Jahrhundert war der Polizeibegriff vor allem mit Gefahrenabwehr und Wohlfahrtspflege verbunden. Der Bereich der Wohlfahrtspflege wurde dann im weiteren Verlauf der Geschichte aus dem Zuständigkeitsbereich der Polizei gestrichen, sodass zuletzt lediglich die Gefahrenabwehr als zentrale Polizeiaufgabe übrig blieb.2

Die grundlegenden Funktionen der Polizei sind beispielsweise Durchsetzung des Rechts, Kriminalitätsverhinderung, Aufrechterhaltung der Ordnung und soziale Dienste.3 In Deutschland lässt sich das Polizeirecht heute unter dem Begriff der Gefahrenabwehr fassen. Die wesentliche Funktion ist daher die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und der Ordnung.4

Das chinesische Wort für Polizei jingcha , kommt in dieser Kombination der beiden Zeichen, das erste Mal in der Tang-Dynastie (618-907 n.Chr.) vor.5

In der VR existieren gegenwärtig mehrere Definitionen der Polizei: „Polizisten sind bewaffnete staatliche Angestellte, die die öffentliche Ordnung aufrechterhalten" (faxue cidian); „Polizei ist eine staatliche bewaffnete Ordnungskraft, die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung eingerichtet wurde. Hauptsächlich verantwortet sie den Schutz der gesellschaftlichen Ordnung, die Verhinderung und Prävention von gesellschaftsschädigendem Verhalten, die Verfolgung und Inhaftierung von Straftätern usw." (cihai); „Polizei ist innerhalb der staatlichen Administrativmacht eine bewaffnete Durchführungskraft, die gemäß des Willens der herrschenden Klasse mittels Gewalt, Zwang und besonderen Maßnahmen die staatliche Sicherheit und öffentliche Ordnung aufrechterhält" (gonganxue gailun).6

Es gibt in China einen engen und einen weiten Begriff der Polizeikompetenzen. Der weite umfasst auch die Rechte der Staatschefs, der staatlichen Verwaltungsbehörden, der Zentralen Militärkommission, der Staatsanwaltschaft, der Gerichte usw. Der enge beschränkt sich lediglich auf Polizeiorganisationen und die Volkspolizei.7

Hier lassen sich bereits einige Unterschiede zum deutschen (westlichen) Konzept von Polizei festmachen. Im Deutschland ist die Funktion der Polizei wesentlich stärker auf die reine Gefahrenabwehr konkretisiert, wohingegen in der Volksrepublik immer noch ein aktives Aufrechterhalten der Ordnung beabsichtigt ist. Den unterschiedlichen Definitionen kann man entnehmen, dass man sich in China eher eine agierende Polizei vorstellt und in Deutschland eher eine reagierende.

1. Sicherheitsorgane der frühen KPCh als Vorläufer der Polizei der VR

Anfang des Jahres 1927 wurden zahlreiche Mitglieder und Sympathisanten der KPCh Opfer massiver Verfolgungen der verfeindeten Nationalen Volkspartei (GMD); damals begannen landesweit gewaltsame Auseinandersetzungen. Daher war es notwendig geworden, eigene Sicherheitsorganisationen zu entwickeln, um die Partei vor Angriffen und Unterwanderung zu schützen. Im Dezember 1927 gründete Zhou Enlai die Zentrale Spezialabteilung (zhongyang teke [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]) in Shanghai, die diese Aufgaben wahrnehmen sollte. Zusätzlich wurden Säuberungskomitees (sufan weiyuanhui [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]) gegen Konterrevolutionäre eingerichtet, die im Einflussbereich der KPCh aktiv waren. Die Aufgaben dieser Abteilungen waren der Schutz von hochrangigen Parteimitgliedern, die Sicherheit von Veranstaltungen, Aufklärung von Feindaktivitäten, Gegenspionage und Kommunikation.8

1931 lösten sich die Säuberungskomitees auf und wurden nur noch in neu erschlossenen Gebieten eingesetzt. Zusätzlich wurde im damaligen Jiangxi-Sowjet unter russischer Beratung9 das Staatliche Politschutzbüro (guojia zhengzhi baoweiju) errichtet, welches für die revolutionären Kräfte, die Schutzarbeit für das Militär und die öffentliche Ordnung zuständig war. Das Staatliche Politschutzbüro erstreckte sich auf sämtliche Ebenen. Unter der Führung des Zentralen Politkomitees kämpfte es gegen sämtliche konterrevolutionären Umtriebe. Darüber hinaus dehnte es noch seine Tätigkeiten auf Grenzkontrolle, Verkehrsregulierung und andere Verwaltungsgebiete aus und musste auch militärische Aufgaben wahrnehmen.

Weiterhin war das Staatliche Politschutzbüro vollständig unabhängig von gleichrangigen Partei- und Regierungsstellen und wurde vom Zentralen Politkommitee vertikal geleitet (chuizhi lingdao). Somit unterstanden die unteren Abteilungen des Büros nur den Anweisungen, die von höherer Stelle der gleichen Organisation kamen. Die lokalen Parteikräfte hatten also keinen Einfluss auf diese Büros auf gleicher Ebene. Dies führte zu zahlreichen falschen Anschuldigungen und Verurteilungen, wodurch die Partei in den eigenen Reihen große Verluste erlitt.10 Diese Fehlentwicklung sollte bei der späteren Neuorganisation der Sicherheitsorgane eine große Rolle spielen.

Das Staatliche Politschutzbüro hatte Bestand auch während der stürmischen 30er Jahre und wurde in eine Zentrale Gesellschaftsabteilung (zhongyang shehui bu [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]) und weitere Abteilungen unterteilt, die direkt dem Politbüro der KPCh unterstanden.11

Ebendiese 1939 gegründete Zentrale Gesellschaftsabteilung übernahm alsbald die Führung über sämtliche Gegenspionageorganisationen und Feindaufklärungsstellen. Um den Fehler der vertikalen Leitung aufzuheben, der zu den oben erwähnten Verfolgungen eigener Mitstreiter führte, wurde nun eine doppelte Führung, in der gleichrangige Partei- und Regierungsstellen die Federführung übernahmen, eingeführt (tiao kuai jiehe, yi kuai wei zhu [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]).12 Generell wird bis heute noch an diesem Grundsatz festgehalten.

Zur Zeit des Krieges gegen Japan wurden im Mai 1938 die ersten Polizeieinheiten im engerem Sinne unter der Führung der KPCh gegründet. Sie hatten einheitliche Uniformen und übernahmen spezielle Polizeiaufgaben, wie Ordnung auf den Straßen, Verkehr, Meldewesen, Reisebeobachtung usw.13

Die ersten Sicherheitsorganisationen der KPCh waren also größtenteils reine Sicherheitseinheiten, die Unterwanderung oder gar Verrat der Partei von vornherein ausschließen sollten. Folglich hatten sie mit eigentlicher Polizeiarbeit eher wenig zu tun. Dieser fundamentaler Umstand hatte natürlich großen Einfluss auf die Polizeiarbeit nach Gründung der VR, weil das Personal weitestgehend das gleiche geblieben war.

2. Polizei nach Gründung der VR

1949 nach dem Sieg über die GMD wurde mit der Gründung der Volksrepublik China auch das Ministerium für Öffentliche Sicherheit (gonganbu [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]) gegründet und die Vorläuferorganisation, die Zentrale Gesellschaftsabteilung, aufgelöst.14 Als erste schriftliche Anleitung und quasi als Gesetz der Polizei diente ein allgemeiner Bericht eines hochrangigen Funktionärs und Chefs des Ministeriums, Luo Ruiqing, über die Aufgaben, Berufspflichten, Befugnisse, Versicherung, Belohnung, Besoldung, Bestrafung usw. im Polizeiwesen.15 Die Gründung des Ministeriums für Öffentliche Sicherheit steht für eine landesweite einheitliche Organisation der Polizei und den Beginn des Aufbaus der bewaffneten Öffentlichen Sicherheit (gong an). Kurz darauf wurden die Abteilungen für Eisenbahn, Forst und Flugverkehr eingerichtet. Im August 1949 hat die Zentrale Militärkommission des Ministeriums für Öffentliche Sicherheit (zhongyangjunwei gonganbu) Volkseinheiten der Öffentlichen Sicherheit aufgestellt (renmin gongan budui). Sie fungierten als bewaffneter Arm der Polizei. Zu diesem Zeitpunkt hatte China bereits eine stark diversifizierte Polizei mit Unterscheidungen von Schutz der Politik, der Wirtschaft, Administration, bewaffneter Polizei, interner Schutz, Grenzschutz, Kriminalität, öffentliche Ordnung, Meldewesen, Verkehr, Schifffahrt, Eisenbahn, Feuerschutz, Rechtspflege, Umerziehung durch Arbeit, Ausländerangelegenheiten usw. Während der 50er Jahre hat sich das Ministerium für Öffentliche Sicherheit konsequent weiterentwickelt und organisatorisch verbessert. Im Februar 1953 wurde das Verkehrsschutzbüro gegründet und im März desselben Jahres das Kulturschutzbüro. 1955 wurde ein dreigliedriges Büro für den Schutz der Wirtschaft eingerichtet.16

A) Schwierige Anfangsphase

Die Polizei in der jungen Volksrepublik China war nach marxistisch-leninistischer Lehre auf das Ziel eingeschworen, die Diktatur des Proletariats zu schützen und deren Feinde wie „Konterrevolutionäre“, „Imperialisten“, „Kapitalisten“ usw. aufzuspüren und zu vernichten. Kriminalitätsbekämpfung und öffentliche Ordnung waren zweitrangig.17

Die damalige Aufgabe war es also nicht, zwischen Straftaten und legalem Verhalten zu unterscheiden, sondern zwischen Treue und Verrat.18 Ausschlaggebend für diese Betrachtungsweise war unter anderem die lang anhaltende Auseinandersetzung mit der GMD.19

Erste Konsolidierung

Im weiteren Verlauf gelang es der Volksrepublik, ein System der Öffentlichen Sicherheit mit Millionen von Mitarbeitern aufzubauen. Das Ministerium stand direkt unter der Kontrolle der KPCh. Die Arbeit des Ministeriums für Öffentliche Sicherheit zeichnete sich durch folgende Merkmale aus.

Führung der Partei

Die Polizei und die Polizeiarbeit richteten sich vornehmlich an der „Partei-Linie" aus. Diese „Partei-Linie“ entstammte nicht einer formalen Gesetzgebung nach westlichem Muster, sondern entsprang direkt aus der Partei in Form von Handlungsanweisungen, Verordnungen und anderen Veröffentlichungen der Parteiorgane. Ordnung und richtiges Handeln werden nicht durch äußerliche Gesetze erzwungen, sondern eher durch die freiwillige Einhaltung ethischer Grundsätze erreicht, die von den Herrschenden vorgelebt und von den Untertanen verinnerlicht werden. Diese hohen moralischen Standards wurden in den 50er Jahren von der Partei repräsentiert.20

Daher ging die Polizei bei ihrer Tätigkeit nicht streng nach Vorschriften und Erlassen vor. Vielmehr war der einzelne Polizist in seiner Gesinnung derart geschult, dass er sein eigenes moralisches Urteil fällen und danach handeln konnte.21 Durch diese hohe Unabhängigkeit bei Entscheidungen war der Polizeiwillkür natürlich Tür und Tor geöffnet.

Die Zusammenarbeit von Geheimpolizei und uniformierter Polizei

Polizei und Geheimpolizei sollten beide dem Ziel dienen, die inländischen Oppositionellen zu eliminieren. Dafür wurden der Polizei weit gefasste Rechte eingeräumt: Befragung ohne Grund, willkürliche Hausdurchsuchungen, keine Bindung an Gesetze und auch die Möglichkeit, Personen in „Arbeitslager“ zu senden.22

Die Verflechtung von Polizei und Militär

Die Polizei wurde der militärischen Macht des Staates zugerechnet und war auch ein integrierter Teil dieser Macht.23 Damals gab es enge Verbindungen zwischen der Polizei und der Volksbefreiungsarmee. Die Offiziere der Öffentlichen Sicherheit wurden meistens aus der Armee rekrutiert.24 Direkt nach 1949 nahmen Einheiten der Volksbefreiungsarmee einen Großteil der Polizeigewalt wahr, obwohl allein schon durch die Gründung der jeweiligen Ministerien für Justiz, Inneres und Öffentliche Sicherheit 1949 eine Entmilitarisierung beabsichtigt war.25 Weiterhin wurden auch Milizen gegründet, die der Polizei unter die Arme griffen, wenn es darum ging, große Menschenmengen zu kontrollieren.26

Diese verbleibende Militarisierung ist auch der innenpolitischen Lage in der damaligen Zeit geschuldet. Der schnelle Kollaps der GMD im Süden hatte dazu geführt, dass einige bewaffnete Einheiten und Gruppierungen auf dem Land zurückgelassen wurden, die weiterhin gegen die KPCh agitierten. Taiwan organisierte noch Überfälle auf dem Festland und Sabotage von Industrieanlagen war an der Tagesordnung.27 Es wurde das Problem der „zwei Zahlreichen“ benannt: Gemeint waren zahlreiche „Konterrevolutionäre” und zahlreiche „gemeine Kriminelle” oder „Banditen”. 1950 wurden beispielsweise knapp 40.000 Kader der KPCh umgebracht und zahlreiche Attentatspläne auf hochrangige Vertreter der VR aufgedeckt. Zudem gab es Probleme mit Prostitution, Drogenmissbrauch und Vagabundentum.28 Daher war die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung in diesen quasimilitärischen Zeiten auch Sache des Militärs. Dies spielte besonders in Städten eine Rolle, die in der Anfangsphase der VR seitens der KPCh nur schwer zu kontrollieren waren, weil sich die Strategie der KPCh bislang auf ländliche Gebiete konzentrierte und man wenig Erfahrung mit Kontrolle und Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung in Städten hatte. Endgültiges Ziel blieb jedoch die Ablösung der Volkbefreiungsarmee. In den Städten entwickelte sich dennoch langsam aus den bestehenden Strukturen der Volksbefreiungsarmee die Polizei.29 1955 ordnete der Staatsrat an, dass die „Öffentlichen Sicherheitstruppen“ in Sonderdistrikten (zhuanqu [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]) und in Kreisen (xian [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]) in eine “Bewaffnete Volkspolizei“ umgewandelt werden sollten, nachdem mit der Verfassung von 1954 der konstitutionalisierte Aufbau des Staatswesens beginnen konnte.30

Die Abhängigkeit der Justiz

Es gab keine Trennung von Polizei, Gerichten und Staatsanwaltschaft. Alle drei Einrichtungen arbeiteten zusammen unter der KPCh und kontrollierten sich nicht gegenseitig.31 Der Zeitraum von 1954 bis 1957 nach dem Koreakrieg war eine Periode der Konsolidierung, verbunden mit einer relativ hohen Stabilität der politischen Situation. Die Unterstützung durch die Sowjetunion führte zu einem schnellen Wirtschaftswachstum. Für das Rechtssystem und die Polizei bedeutete dies eine stärkere Betonung von Regularien und verbindlichen Methoden als zuvor in den Kriegszeiten.32

Daher wurden 1954 im Zuge der Verfassung auch Regelungen für die Volksstaatsanwaltschaft und über den Aufbau der Justiz geschaffen, sodass drei verschiedene Gebilde: Öffentliche Sicherheit, Justiz und Staatsanwaltschaft unter der Führung der KPCh existierten.

Im Laufe der Zeit setzte sich aber das Ministerium für Öffentliche Sicherheit gegen die anderen beiden Ministerien der Justiz und Staatsanwaltschaft durch, die dann 1958 im Zuge der Rechtsabweichlerkampagne aufgelöst und durch das Oberste Volksgericht bzw. durch die Oberste Staatsanwaltschaft ersetzt wurden. Dadurch gewann das Ministerium für Öffentliche Sicherheit schnell an Einfluss und wurde zu einem der wichtigsten Machtfaktoren im Staatsrat,33 obwohl die Polizei selbst auch wegen der erhöhten Professionalisierung Ziel der Rechtsabweichlerkampagne von 1957-58 war. Vorwürfe waren die Trennung von den Massen und Bürokratismus.34

Die Einbindung der Bevölkerung

In der Anfangsphase der Volksrepublik wurde der Polizei eine hohe Effektivität nachgesagt. „Geheimnis des Erfolgs“ war ein strenges Melderegister, dem sich niemand entziehen konnte, und die Überwachung durch zahlreiche Massenorganisationen.35

Die Volksrepublik versuchte stets, die Massen für ihre Ziele zu gewinnen und in ihre Staatsaktivitäten umfassend einzubinden. Das bedeutete, dass auch Privatpersonen mit Polizeiaufgaben betraut wurden, wie zum Beispiel mit der Bespitzelung der Nachbarn. Dadurch wurde mit einfachen Mitteln eine Atmosphäre des Misstrauens und der Furcht geschaffen, die es möglichen Oppositionellen schwer machte, sich zu organisieren.36

Die Funktion der Polizei in der Nachbarschaft war es, die Gemeinschaft sichtbar und kontrollierbar zu machen. Mit zahlreichen „Augen und Ohren“ in ihren Diensten war die Polizei überall und somit in der Lage, jedwedes unerwünschte Verhalten zu unterdrücken. Zudem konnte über diese Form der Polizeiarbeit erreicht werden, dass die Parteipolitik der Bevölkerung zugänglich wurde und so das Engagement der Bürger in der Parteipolitik stieg.37

Die Polizei arbeitete auch eng mit den jeweiligen Arbeitseinheiten (danwei) zusammen. Jede Arbeitseinheit hatte einen Sicherheitsoffizier, der wiederum mit Gericht und Staatsanwaltschaft in Verbindung stand. Diese Sicherheitsoffiziere dienten als „Frühwarnabteilung“ und waren auch für die Reintegration von Straftätern verantwortlich.38

Obwohl diese Praktiken den Eindruck erwecken, dass es sich bei der VR in den 50er Jahren um einen Polizeistaat handelte, spricht Wong davon, dass die Polizei lediglich eine unterstützende Rolle spielte und die Bevölkerung das Rückgrat der Polizei war.39

Auch Ma argumentiert, dass die Polizei stark auf die Hilfe der Nachbarschaftskomitees angewiesen war und ohne sie nicht hätte funktionieren können.40

Dafür spricht, dass die Kollegen und Genossen in derselben Arbeitseinheit auch angehalten waren, ihr Verhalten gegenseitig zu beobachten und gegebenenfalls Bericht zu erstatten, um schon im Vorfeld „unerwünschtem Verhalten“ entgegen treten zu können.41

Kampagnen

Am 10.10.1950 wurde in China die erste „Kampagne gegen Konterrevolutionäre“ durchgeführt. Die vorangegangene Politik der Nachsicht gegenüber „Regimeuntreuen“ wurde als „rechtsabweichlerisch“ bezeichnet. Die Kampagne war in ihrer Ausführung auch militärischer Natur, sodass sich die Volksrepublik in einem „Zweifrontenkrieg“ befand: Intern gegen „Konterrevolutionäre“ und extern in Korea. Mit personeller Unterstützung der Armee gelang es, mehr als eine Million „Banditen“ und „Sektierer“ zu „eliminieren“, oder zur Aufgabe zu zwingen.42

Gefährlich war allerdings, dass diese Kampagnen schnell aus dem Ruder liefen. So wurden zwischen Oktober 1950 und Mai 1951 mehr als 2 Millionen Menschen eingesperrt und ungefähr 700.000 exekutiert, sodass sich auch die obersten Parteiführer gezwungen sahen, diese Kampagnen einzuschränken, indem sie die Kampagnenführung wieder mehr den Parteikomitees und weniger den Massenorganisationen zuteilten. Das heißt, dass alle Verhaftungen und Exekutionen erst von höherer Parteistelle genehmigt werden mussten. Insgesamt hat das Zentralkomitee 1951 einen Strategiewechsel zu mehr Professionalität bei der Verfolgung von „inneren Feinden“ durchgeführt. Auch konzentrierte man sich bei der Suche nach „Gegnern“ jetzt mehr direkt auf Partei und Regierung als auf die breite Bevölkerung.43

Dieser Wandel verminderte auch den Druck auf die Bevölkerung, die sich einem ständigen Generalverdacht ausgesetzt sah.

Personalprobleme

Ein Problem der damaligen Zeit waren massive personelle Probleme, und zwar hinsichtlich mangelnder Qualität und unzuverlässiger Gesinnung. Dies sollte durch Transfers aus Armee und Regierung gelöst werden. Hauptproblem war aber die geringe Erfahrung in der Polizeiarbeit, die es notwendig machte, dass sich die KPCh auf ehemalige Polizeikräfte der GMD stützte, die jedoch streng kontrolliert wurden. Weiterhin gelang es zahlreichen „Konterrevolutionären“, Posten im Ministerium für Öffentliche Sicherheit zu gewinnen und so unerkannt zu bleiben.

Diese Umstände führten dazu, dass der Minister für Öffentliche Sicherheit, Luo Ruiqing, zusätzlich noch eine interne Kampagne gegen Korruption, Trägheit und Bürokratismus initiierte, die diese Missstände bekämpfen sollte.44

Weiterhin bestand ein akutes Personalproblem im Bereich der Quantität. 1953 gab es nur einen Mitarbeiter des Ministeriums für Öffentliche Sicherheit auf 1781 Einwohner und einen Volkspolizeioffizier auf 7361 Einwohner. Glücklicherweise musste sich China nicht allein auf die offiziellen Mitarbeiter stützen, sondern konnte wie bereits beschrieben auf zahlreiche Massenorganisationen auf unterster Ebene zurückgreifen, über die man jede Arbeitseinheit erreichen konnte. Dadurch wurde sozusagen die Polizeiarbeit auf sämtliche Lebensbereiche ausgedehnt. Es entstand eine Art „Massenlinien-Polizeiarbeit“; allerdings eher aus pragmatischen als aus ideologischen Gründen.45

B) Rechtssetzung

Erste Vorschriften

Unmittelbar nach Gründung des Ministeriums für Öffentliche Sicherheit am 05. November 1949 wurden auf dem Gebiet der öffentlichen Ordnung zahlreiche ergänzende Vorschriften und Gesetze erlassen:

Strukturelle Ebene

- „Vorläufige Vorschriften über die Arbeit der Arbeitsstellen der Öffentlichen Sicherheit“ (gongan paichusuo gongzuo zanxing tiaoli). Dieses Gesetz beschrieb die Pflichten der Lokalabteilungen und ihre grundlegende Organisation.46
- „Vorläufige Organisationsvorschriften über die Komitees der Öffentlichen Ordnung und des Schutzes“ (zhian baowei weiyuanhui zanxing zuzhi tiaoli). Diese bestimmten landesweit die Einrichtung von Sicherheitsschutzkomitees (zhian baowei weiyuanhui), um die nationale und öffentliche Sicherheit aufrechtzuerhalten. Diese Komitees bestanden aus Privatpersonen und waren landesweit verteilt. Sie nahmen Aufgaben ähnlich wie die Polizei war (Gewahrsam, Untersuchungen), nur durften sie nicht Strafen verhängen, Prozesse führen oder Verhaftungen durchführen.47

Kriminelle Ebene

- „Das Dekret des Staatsrates und des Obersten Volksgerichtshofs über die Niederschlagung von konterrevolutionären Aktivitäten“ (zhengfuyuan zui gao renmin fayuan guanyu zhenyan fangeming huodong de zhishi)

- „Provisorische Maßnahmen zur Behandlung von Konterrevolutionären“ (guanzhi fangeming fenzi zanxing banfa).

Weitere Vorschriften auf den Gebieten Verkehr, Feuerbekämpfung, Meldewesen usw. folgten.48

Gegen Kleinkriminalität und leichte Verstöße wurde 1957 das Verwaltungsstrafgesetz für Sicherheit (zhian guanli chufa tiaoli) erlassen. Es diente als Bindeglied zwischen Fehlverhalten, das sich nicht durch Kritik, Überzeugungsarbeit, Warnungen usw. erfolgreich sanktionieren lässt, und schweren Straftaten. Mögliche Sanktionen waren Warnung, Wiedergutmachung, Geldstrafe und Arrest bis zu 15 Tagen.49 Grundlage war § 6 Abs. 3 des Polizeigesetzes von 1957. Bestraft wurde Fehlverhalten wie Körperverletzungen, Diebstähle, Sachbeschädigungen, Verweigerung der Zusammenarbeit mit der Polizei, Glücksspiel, Verletzungen von Ordnungsvorschriften usw.50

Das Verwaltungsstrafgesetz für Sicherheit blieb über die Zeit in Kraft und wurde 1986 und 2005 neugefasst.51

Das Polizeigesetz von 1957

Das Polizeigesetz von 1957 besteht lediglich aus elf Paragrafen, ist also relativ allgemein gehalten. § 1 bestimmt, dass die Polizei ein wichtiges Werkzeug der Massen ist, dass sich die Polizei den Massen unterordnet und dass die Polizei eine bewaffnete Form des staatlichen Handelns ist. § 2 beschreibt die Aufgaben der Polizei. Sie soll „Konterrevolutionäre“ fangen und Verbrechen bekämpfen, die öffentliche Ordnung und Sicherheit aufrechterhalten, das öffentliche Eigentum und die Rechte und legalen Interessen der Bürger schützen. § 3 bestimmt, dass die Polizei eng mit den Massen kooperieren und sich an die Verfassung und Gesetze halten muss. § 4 legt fest, dass die Polizei dem Ministerium für Öffentliche Sicherheit untersteht. Die Struktur wird allerdings vom Staatsrat bestimmt. § 5 konstituiert detailliert die Aufgaben der Polizei:

1) Kampf gegen Konterrevolutionäre
2) Verwaltung von Konterrevolutionären und Kriminellen
3) Anleitung der Arbeit der Komitees der Öffentlichen Ordnung und des Schutzes und Führung der Massen beim Schutz vor Straftaten
4) Bewachung der Gerichte und der Stellen des Strafvollzugs
5) Waffen und gefährliche Stoffe
6) Hukou-Meldewesen
7) Ausländerangelegenheiten
8) Verkehrswesen
9) Massenzusammentreffen
10) Verkehrsknotenpunkte
11) Sicherheit der Botschaften
12) Sicherheit wichtiger Organisationen und Staatsunternehmen
13) Sauberkeit und Gesundheit
14) Feuerwehr
15) Gestohlenes Eigentum, verlorene Kinder und Alte
16) Unterstützung der Einwohner beim Brandschutz
17) Wohlfahrtsarbeit
18) Propagandaarbeit
19) und anderes.

§ 6 definiert die Befugnisse der Polizeiarbeit:

1) Konterrevolutionäre und Kriminelle können verfolgt, verhaftet und untersucht werden
2) Zeugen und Verdächtige können befragt werden
3) Bei Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit können gegen Bürger Maßnahmen ergriffen werden
4) Wenn Waffen benutzt werden müssen, können Waffen benutzt werden.
5) Notfallnutzung von Verkehrsmitteln
6) weitere Befugnisse.

§ 7 setzt Qualifikationsanforderungen an Polizisten fest. Regierungsbeteiligte dürfen nicht in der Polizei arbeiten. §§ 8 und 9 bestimmen ein Rang- und Belohnungssystem. § 10 legt fest, dass die Polizei sich an die Vorschriften halten muss. § 11 gibt an, dass Polizisten, die sich verletzen, genauso behandelt werden wie Soldaten, die sich verletzt haben.

Der Polizei wurden also weitgehende Möglichkeiten zur Erfüllung ihrer Aufgaben eingeräumt. Neben „normalen“ Befugnissen wie der Festnahme von Kriminellen und der Durchführung von Befragungen hat man der Polizei in § 6 des Gesetzes auch die Macht gegeben, sämtliche Aktionen zu unterbinden, die die öffentliche Ordnung und den öffentlichen Frieden verletzen. Da auf eine nähere Ausgestaltung der letzten beiden Begriffe verzichtet wurde, besaß die Polizei einen weiten Ermessensspielraum für ihre Aktionen.

Nach Mei definierte das Polizeigesetz von 1957 die Polizei als quasi militärische Organisation im Dienste der demokratischen Diktatur und der Administration der Regierung.52

Neben der Erwähnung der Kontrolle der Massen in § 3, der Unterordnung unter die Massen in § 1 und der Verbindlichkeit von Vorschriften in § 10 gab es sonst keine Bestimmungen, die eine Einschränkung der Polizeigewalt vorsahen. Somit ist die Einschränkung von Willkür kein zentrales Anliegen des Gesetzes. Insgesamt werden in elf Paragrafen viermal „Konterrevolutionäre“ erwähnt. Diese Wortwahl macht insgesamt die ideologische Zielsetzung des Gesetzes deutlich.

Schlussbetrachtung

Nach Marx wäre ein Polizeistaat ein Staat, in dem sich die Polizei der regierenden Partei unterordnet. Mithin verschmilzt Kriminalitätsbekämpfung mit der Politik und Dissens mit der Politik (nicht mit den Gesetzen!) wird zu einer Straftat.53

Obwohl dieser Umstand auf das damalige China zuträfe, sollte man dennoch nicht von einem Polizeistaat im klassischen Sinne sprechen, weil die Polizei zahlenmäßig zu klein war, um diesem Begriff gerecht zu werden. Ein „Polizeistaat“ würde auch eine ständig präsente uniformierte Ordnungsmacht voraussetzen. China war aber eher ein Staat der intensiven gegenseitigen zivilen Kontrolle, die freilich sehr rigorose Formen annehmen konnte. Dahingehend stand die Willkürherrschaft der Polizei im Vergleich zu den vielen anderen Massenorganisationen eher im Hintergrund.

Richtig ist dennoch, dass sich die Polizei der frühen Volksrepublik China vieler Mittel bediente, die unter heutigen Gesichtspunkten eher fragwürdig erscheinen. Allerdings darf man nicht vergessen, dass die KPCh nach einem 28 Jahre dauernden Kampf, der sie immer wieder an den Rand der völligen Auslöschung brachte, an die Macht kam. Zudem hatte sich zum damaligen Zeitpunkt die Republik China in Taiwan eindeutig das Ziel gesetzt, das Festland wieder zurück zu erobern. Daher sollte man vorsichtig sein, hier der KPCh eine innewohnende „Bösartigkeit“ zu unterstellen. Vielmehr handelte sie auch aus einem „Überlebenswillen“ heraus.

Von einer Legalisierung nach westlichem Modell, wonach eine gesetzliche Grundlage für jedes Polizeihandeln gegeben sein muss, kann man in dieser Zeit aufgrund der historischen Bedingungen auch nicht ausgehen. Zwar existierten zahlreiche Vorschriften. Diese hatten aber nicht das Ziel die Polizeibefugnisse zugunsten Dritter einzuschränken. Die Abspaltung der Gesetze vom Parteiwillen war generell nicht gewollt und schon gar nicht in dem Bereich Polizei.

3. Die Polizei in der Kulturrevolution

Zur Zeit der Kulturrevolution ab 1966 wurde die Polizei in China vom Militär und den Roten Garden völlig in den Hintergrund gedrängt; und zwar als „reaktionäre und bürgerliche“ Einrichtung. Sie wurde selbst zum Ziel des „roten Terrors“.54

Zur Strategie der Kulturrevolution gehörte die Ablehnung von Gesetzen. Die Herrschaft des Menschen (renzhi) wurde über die Herrschaft der Gesetze (fazhi) gestellt.55 Im Laufe der Kulturrevolution fand sich das Ministerium für Öffentliche Sicherheit unversehens in der Rolle des Bewahrers der „alten Ordnung“ wieder. Schließlich waren die Büros und Organe der Öffentlichen Sicherheit (gong an) eng mit den lokalen Führungen verbunden, die in das Visier der Maoisten gerieten. Dadurch avancierten die Polizeiorganisationen schnell zu Gegenspielern der Maoisten und der Roten Garden, die durch die Polizei in ihren Terroraktionen behindert wurden. Jedoch schlugen die Maßnahmen der Polizei, die Roten Garden zu verhaften, oftmals fehl, weil die Armee von der maoistischen Zentrale den Befehl erhalten hatte, die inhaftierten Rotgardisten zu befreien. Im gleichen Zug setzte sich die Armee häufig direkt an die Stelle der Polizeibehörden und übernahm Polizeiaufgaben. Solche Vorgänge spielten sich landesweit tausendfach ab und wurde auch von der breiten Bevölkerung akzeptiert, da die öffentlichen Sicherheitsbehörden gemeinhin keinen guten Ruf bei den Menschen besaßen. Am 9. Januar 1967 wurde das Büro für öffentliche Sicherheit in Beijing auf die mehrmaligen Forderungen von Jiang Qing, Maos Ehefrau, hin geschlossen und durch Strukturen der VBA ersetzt56. Zudem wurde die Staatsanwaltschaft abgeschafft.57

Die VBA sah sich nun selber Polizeifunktionen wahrnehmen, für die sie niemals ausgebildet worden war. Es stellte sich bald als unmöglich heraus, das Gleichgewicht zwischen dem Chaos der Kulturrevolution und dem Ordnungsanspruch der Polizeitätigkeiten angemessen herzustellen. Darüber hinaus ist die Armee von Natur aus auch eher eine Organisation, die „geordnete Verhältnisse“ dem „Chaos“ vorzieht. Daher konnte die Armee nie vorbehaltlos hinter den Roten Garden und den Maoisten stehen. Dieser Konflikt entlud sich in dem Wuhan-Zwischenfall im Juli 1967, als die Armee das erste Mal mit Waffengewalt gegen die Roten Garden vorging und zwei hohe Führungspersönlichkeiten der Maoisten festnahm.58

Nach Ansicht von Fu hat die Polizei während der Kulturrevolution in Wirklichkeit nur kurzfristig an Einfluss verloren und konnte sich schnell wieder erholen. Zum Beispiel wurden im April 1968 47.482 neue Polizisten rekrutiert und die Attacken gegen die Polizei richteten sich nur gegen

einige hohe Vertreter, die schnell ausgeschaltet wurden. Andere legale Institutionen wie Gerichte und Staatsanwaltschaft blieben völlig im Hintergrund, während die Polizei 1976 wieder auf dem Höhepunkt ihrer Macht stand.59

II Neue Herausforderungen nach Reform und Öffnung

„ Stabilität ist wichtiger als alles andere, wending yadao yiqie, [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] ” (Deng Xiaoping) 60

1. Gesellschaftliche Veränderungen

In diesem Abschnitt soll erklärt werden, wie sich die Gesellschaft in China nach Reform und Öffnung verändert hat. Dadurch soll deutlich gemacht werden, welche treibende Kraft hinter den Polizeireformen steht. Ein Verständnis der Ursachen der neuen Herausforderungen an die Polizei ist für die Bewertung der Sinnhaftigkeit der Reformen notwendig. Auch soll die grobe Skizzierung der gesellschaftlichen Verhältnisse in China das Arbeitsfeld der Polizei genauer beleuchten.

Die chinesische Gesellschaft vor Reform und Öffnung

Die gesellschaftliche Bindung des Einzelnen funktionierte in China über Jahrtausende mittels der Familie beziehungsweise des Clans. Das Clansystem entwickelte sich durch die Urbanisierung weiter in ein System von zahlreichen nachbarschaftlichen Konzepten wie Straßenkomitees, nachbarschaftliche Mediation und Registrierung von Anwohnern. Diese Organisationsformen wurden dann während der frühen Zeit der Volksrepublik in das Danwei (Arbeitseinheit)-System ausgeweitet. Das Danwei bestimmte und plante den gesamten Bereich des Lebens jedes Chinesen vom Kindergärten an über die Arbeit, Gesundheitsversorgung, bis hin zur Altersversorgung usw.61 Zudem wurde der Wohnraum damals auch von der Arbeitseinheit gestellt. So lebte man meistens mit seinen Arbeitskollegen Tür an Tür. Außerdem teilte man damals den Arbeitern ihre Arbeitsplätze zu, die sie dann kaum wieder wechseln konnten. Aufgrund dieser Einschränkungen in Freizügigkeit und Berufsfreiheit war es sehr schwierig, sich dem Danwei -System zu entziehen.62 Daher hatte der Arbeitgeber nicht nur Zugriff auf das Arbeitsleben des Individuums, sondern auch auf fast sämtliche Lebensbereiche. Dadurch besaß er eine große Vormachtstellung. Die Arbeitgeber konnten individuelle Ermahnungen, öffentliche Kritik und Eintragungen in permanent geführte Personalakten vornehmen, die einen großen Einfluss auf das Leben des Einzelnen hatten. Daher waren Fehlverhalten und Verstöße gegen Normen damals mit einem sehr hohen Risiko für Sanktionen verbunden.63 Chinas traditionell hoher Grad an sozialer Integration begründete sich also in der geringen Mobilität, der hohen Bevölkerungsdichte und auch in einer weitestgehend homogenen Bevölkerung mit einem sehr geringen Teil an Minderheiten.64 Dadurch wurde in China eine enge und bindende Gesellschaftsform errichtet. Wegen der völligen Durchorganisierung und Bestimmung des Lebens gab es praktisch keinen Bedarf an Recht, Gerichten oder Rechtsdurchsetzungsorganisationen65 - es herrschte also ein ausgeprägter Gruppenzwang unabhängig von Gesetzen, getragen von allen Gesellschaftsorganisationen und nicht nur von der Polizei.

Infolge dessen war China in der Vergangenheit offiziell kriminalitätsfrei, insbesondere von 1951 bis 1965.66 Fraglich bleibt natürlich, inwiefern man den offiziellen Zahlen von chinesischer Seite, die in der Literatur zitiert werden, trauen kann und wie viel Wunschdenken bei der Übernahme dieser Statements eine Rolle spielten. Darüber hinaus muss man auch bedenken, um welchen Preis diese niedrigen Kriminalitätsstatistiken erreicht wurden.

[...]


1 Weggel 1983, S. 293.

2 Vgl. Knemeyer 2004, S. 2f.

3 Vgl. Wong 2009, S. 65.

4 Vgl. Knemeyer 2004, S. 1.

5 Vgl. An 2009, S. 1.

6 An 2009, S. 7f.

7 Vgl. Li 2008b, S. 142.

8 Vgl. An 2009, S. 64f.

9 Vgl. Mei 1965, S. 31.

10 Vgl. An 2009, S. 65f.

11 Vgl. Mei 1965, S. 31.

12 Vgl. An 2009, S. 67f. „ Tiao “ steht für vertikel und „ kuai “ für lokal bzw. horizontal.

13 Vgl. ebd., S. 67.

14 Vgl. ebd., S. 70f.

15 Vgl. Li 2008a, S. 23.

16 Vgl. An 2009, S. 71.

17 Vgl. Dai 2001, S. 151.

18 Vgl. Dutton 2005, S. 8.

19 Vgl. Tanner 1999, S. 111.

20 Vgl. Jiao 1999, S. 160. Ironischerweise ist dieses Konzept des „Herrschens ohne Gesetze“ in seinen Ursprüngen konfuzianisch.

21 Vgl. ebd., S. 162.

22 Vgl. Mei 1965, S. 32.

23 Vgl. ebd., S. 32; ebenso Dutton 2005, S. 139.

24 Vgl. Brewer et al. 1996, S. 201.

25 Vgl. Weggel 1983, S. 291.

26 Vgl. Mei 1965, S. 39ff.

27 Vgl. Brewer et al. 1996, S. 202.

28 Vgl. Dutton 2005, S. 150.

29 Vgl. Brewer et al. 1996, S. 201f.

30 Vgl. Weggel 1983, S. 291.

31 Vgl. ebd., S. 32.

32 Vgl. Brewer et al. 1996, S. 193.

33 Vgl. Weggel 1983, S. 291ff.

34 Vgl. Brewer et al. 1996, S. 193.

35 Vgl. Ma 1997, S. 130.

36 Vgl. Mei 1965, S. 33.

37 Vgl. Fu 2001, S. 262.

38 Vgl. Deng, Cordilia 1999, S. 219f.

39 Vgl. Wong 2009, S. 222.

40 Vgl. Ma 1997, S. 132.

41 Vgl. Deng, Cordilia 1999, S. 220.

42 Vgl. Dutton 2005, S. 143f.

43 Vgl. ebd., S. 172ff.

44 Vgl. ebd., S. 145f.

45 Vgl. ebd., S. 149f.

46 Vgl. Li 2008b, S. 28f.

47 Vgl. Mei 1965, S. 37f.

48 Vgl. Li 2008b, S. 28f.

49 Vgl. Cohen 1968, S. 200ff.

50 Vgl. ebd., S. 205ff.

51 Vgl. Wang 2009, S. 1f.

52 Vgl. Mei 1965, S. 37.

53 Vgl. Marx 2001, S. 36.

54 Vgl. Weggel 1983, S. 293.

55 Vgl. Dutton 2005, S. 264f.

56 Vgl. Weggel 1983, S. 293f.

57 Vgl. Brewer et al. 1996, S. 197.

58 Vgl. Weggel 1983, S. 294f.

59 Vgl. Fu 2001, S. 263.

60 www.people.com.cn, S. 1.

61 Vgl. Rojek 2001, S. 89f.

62 Vgl. Deng, Cordilia 1999, S. 220.

63 Vgl. ebd., S. 219.

64 Vgl. Dutton 2005, S. 256f.

65 Vgl. Rojek 2001, S. 89f.

66 Vgl. Feng 2001, S. 123; Deng, Cordilia 1999, S. 211f.

Excerpt out of 93 pages

Details

Title
Der Wandel von Polizei und Polizeirecht im Zeitalter von Reform und Öffnung in der VR China
College
University of Cologne
Course
Regionalwissenschaften Ostasien: Schwerpunkt China
Grade
2,7
Author
Year
2010
Pages
93
Catalog Number
V184065
ISBN (eBook)
9783656085935
ISBN (Book)
9783656085843
File size
1044 KB
Language
German
Keywords
China, Polizei, Recht
Quote paper
Fokke Bahlmann (Author), 2010, Der Wandel von Polizei und Polizeirecht im Zeitalter von Reform und Öffnung in der VR China, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/184065

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