Bevor ich in den folgenden Kapiteln auf die Thematik und deren Spezifität im Fall Polens
eingehe, möchte ich vorab auf die Motivation zur Bearbeitung des Themas ‚Rolle der Beitrittskandidaten
im EU-Verfassungsgebungsprozess am Beispiel Polens’ eingehen.
Die eigentliche Idee zur Bearbeitung dieses Themas kam im Rahmen einer Veranstaltung
beim Magistrantenkolloquium bei Prof. Dr. Hrbek an der Universität Tübingen. Im Rahmen
der dort geführten Diskussion zu einem Thema, die Arbeit des Verfassungskonvents betreffend,
ist mir aufgefallen, dass bei der Auseinandersetzung mit dem sehr aktuellen und kontrovers
diskutierten Thema kaum auf die Rolle der Beitrittskandidaten eingegangen wird. Diese
Feststellung wurde zudem untermauert, durch die mir aus dem familiären und in Polen lebenden
Bekanntenkreis bekannten Diskussionen zu dem Verfassungsgebungsprozess, spätestens
seit dem Bekanntwerden des Konventsergebnisses und dem Anbeginn der Vorbereitungen auf
die Regierungskonferenzphase unter der italienischen Präsidentschaft.
Die größte Aufregung und Aufruhr in meiner unmittelbaren Nähe weckte das Unverständnis
über die, so wahrgenommene, ‚Eigenmächtigkeit’ des Konvents, das in Nizza verabschiedete,
und vor allem für Polen sehr vorteilhafte Abstimmungssystem zu verändern. Diese ‚Eigenmächtigkeit
des Konventspräsidiums’ wurde zumeist verstanden, die in Nizza festgelegten
Regulierungen und die Basis des Beitrittsvertrags durch ein Hintertürchen zugunsten der
EU-15-Staaten zu verändern, ohne dass hier durch Polen Einfluss vorgenommen werden
konnte und sollte. Die hierauf häufigsten Reaktionen, und dies um so erschreckender, als es
sich um Personen handelt, die lange Jahre in Deutschland gelebt haben, war: ‚Wenn ich das
gewusst hätte, würde ich im Beitrittsreferendum gegen den Beitritt in die EU stimmen’. Dieser
Pessimismus über den Verlauf der politischen Ereignisse auf der EU-Ebene nach der Unterzeichnung
des Beitrittsvertrags und dem Beitrittsreferendum, spiegelt sehr gut die Stimmung
der so genannten ‚Elite’ Polens wieder. Diesen Eindruck haben meine Gespräche in
Polen noch eher bestärkt als widerlegt. [...]
INHALTSVERZEICHNIS:
0. VORWORT
TEIL I:
1. EINLEITUNG
2. VON NIZZA BIS ZUM VERFASSUNGSKONVENT - EIN KURZER ABRISS
3. FORSCHUNGSSTAND
3.1. ÜBERBLICK ÜBER DEN STAND DER FORSCHUNG ZUM THEMA
3.2 Konsequenzen für die eigene Arbeit
4. DER LERNTHEORETISCHE ANSATZ
4.1. Anforderungen des analytischen Ansatzes zur Bearbeitung der Forschungsfrage
4.2. Eine kurze Diskussion der einzelnen Theoriestränge
4.2.1. Das ,political learning’-Modell von Heclo
4.2.2. Das policy-orientierte Lernmodell von Sabatier
4.3. Auswahl des lerntheoretischen Ansatzes von Sabatier
TEIL II:DER VERFASSUNGSGEBUNGSPROZESS DER EUROPÄISCHEN UNION - BESCHREIBUNG, ERKLÄRUNG UND ANALYSE -
5. DER EU-VERFASSUNGSGEBUNGSPROZESS - BESCHREIBUNG UND ERKLÄRUNG DER REALITÄT IM CHRONOLOGISCHEN ZEITABLAUF
5.1. Die Konventsphase
5.1.1. DieKonventsebene
5.1.1.1. Der institutionelle Rahmen und das Mandat des Verfassungskonvents
5.1.1.2. Charakteristika der politischen Akteure und der Akteursbeziehungen
5.1.1.3. Dominante Politikfelder
5.1.1.4. Koalitionsbildung und wahrgenommene Rolle
5.1.2. DieNationaleEbene
5.1.2.1. Wahrnehmung in der polnischen Öffentlichkeit
5.1.2.2. Nationale Debatte der politischen Eliten
5.1.3. Evaluation
5.2. Die Regierungskonferenzphase I - Italienische EU-Ratspräsidentschaft
5.2.1. DieRegierungskonferenzebene
5.2.1.1. Institutionelle Rahmen
5.2.1.2. Charakteristika der politischen Akteure und Akteursbeziehungen
5.2.1.3. Dominante Politikfelder
5.2.1.4. Koalitionsbildung
5.2.2. Nationale Ebene
5.2.2.1. Wahrnehmung in der polnischen Öffentlichkeit
5.2.2.2. Nationale Debatte der politischen Eliten
5.2.3. Evaluation der ersten Regierungskonferenzphase
5.3. Die Regierungskonferenzphase II - Irische Ratspräsidentschaft
5.3.1. Die Regierungskonferenzebene
5.3.1.1. Charakteristika der politischen Akteure und der Akteursbeziehungen
5.3.1.2. Dominante Politikfelder
5.3.1.3. Koalitionsbildung
5.3.2. Nationale Ebene
5.3.2.1. Wahrnehmung in der polnischen Öffentlichkeit
5.3.2.2. Nationale Debatte der politischen Eliten
5.3.3. Evaluation derzweiten Regierungskonferenzphase
6. LERNTHEORETISCHE ANALYSE
6.1. Hypothesenbildung und Definitionenbildung
6.2. Anwendung des lerntheoretischen Modells von Sabatier auf das Untersuchungsthema
6.2.1. Einordnung in das Analyseraster
6.2.2. Die Regierungskonferenz unter der iatlienischen Ratspräsidentschaft
6.2.3. Die Regierungskonferenz unter der irischen Ratspräsidentschaft
7. FAZIT: LERNTHEORETISCHE ANALYSE DER ROLLE DER BEITRITTSKANDIDATEN IM EU - VERFASSUNGSGEBUNGSPROZESS AM BEISPIEL POLENS
7.1. Anwendbarkeit des Theorieansatzes
7.2. Rolle Polens im Integrationsprozess der Europäischen Union
7.3. Bedeutung für den Erweiterungsprozess
8. LITERATURVERZEICHNIS
0. Vorwort
Bevor ich in den folgenden Kapiteln auf die Thematik und deren Spezifität im Fall Polens eingehe, möchte ich vorab auf die Motivation zur Bearbeitung des Themas ,Rolle der Beitrittskandidaten im EU-Verfassungsgebungsprozess am Beispiel Polens’ eingehen.
Die eigentliche Idee zur Bearbeitung dieses Themas kam im Rahmen einer Veranstaltung beim Magistrantenkolloquium bei Prof. Dr. Hrbek an der Universität Tübingen. Im Rahmen der dort geführten Diskussion zu einem Thema, die Arbeit des Verfassungskonvents betreffend, ist mir aufgefallen, dass bei der Auseinandersetzung mit dem sehr aktuellen und kontrovers diskutierten Thema kaum auf die Rolle der Beitrittskandidaten eingegangen wird. Diese Feststellung wurde zudem untermauert, durch die mir aus dem familiären und in Polen lebenden Bekanntenkreis bekannten Diskussionen zu dem Verfassungsgebungsprozess, spätestens seit dem Bekanntwerden des Konventsergebnisses und dem Anbeginn der Vorbereitungen auf die Regierungskonferenzphase unter der italienischen Präsidentschaft.
Die größte Aufregung und Aufruhr in meiner unmittelbaren Nähe weckte das Unverständnis über die, so wahrgenommene, Eigenmächtigkeit’ des Konvents, das in Nizza verabschiedete, und vor allem für Polen sehr vorteilhafte Abstimmungssystem zu verändern. Diese Eigenmächtigkeit des Konventspräsidiums’ wurde zumeist verstanden, die in Nizza festgelegten Regulierungen und die Basis des Beitrittsvertrags durch ein Hintertürchen zugunsten der EU-15-Staaten zu verändern, ohne dass hier durch Polen Einfluss vorgenommen werden konnte und sollte. Die hierauf häufigsten Reaktionen, und dies um so erschreckender, als es sich um Personen handelt, die lange Jahre in Deutschland gelebt haben, war: ,Wenn ich das gewusst hätte, würde ich im Beitrittsreferendum gegen den Beitritt in die EU stimmen’. Dieser Pessimismus über den Verlauf der politischen Ereignisse auf der EU-Ebene nach der Unterzeichnung des Beitrittsvertrags und dem Beitrittsreferendum, spiegelt sehr gut die Stimmung der so genannten ,Elite’ Polens wieder. Diesen Eindruck haben meine Gespräche in Polen noch eher bestärkt als widerlegt.
In Folge dessen möchte ich mich sehr für die Unterstützung durch zahlreiche informelle Gespräche bei Frau Malgorzata Raczynska bedanken, die nicht nur durch ihre langjährige Arbeit für das Radio Freies Europa in München, und dann spätere Tätigkeit als polnische Auslandkorrespondentin durch sachliche Kompetenz ausgezeichnet ist, sondern vor allem durch ihre nach wie vor währende Tätigkeit als freie Journalistin in Polen. Durch unsere gemeinsamen Gespräche war es mir insbesondere möglich, die zum Teil sehr verwinkelte innenpolitische Lage um die polnische Regierung Miller zu verstehen, und sie in den Kontext der Diskussion um den Europäischen Verfassungsvertrag einzugliedern. Als weitere Person möchte ich mich bei Herrn Mariusz Falkowski, Mitarbeiter im Institut der öffentlichen Angelegenheiten in Warschau, bedanken, der mir einen Einblick in die Thematik aus Sicht der öffentlichen Meinung ermöglichte. Des Weiteren möchte ich mich für die Unterstützung von Prof. Dr. Hrbek und Dr. Martin Große-Hüttmann bedanken. Insbesondere die zahlreichen Gespräche mit Herrn Dr. Große-Hüttmann ermöglichten mir die doch sich zunehmend als sehr komplexe herausstellende Materie einzugrenzen und zu fokussieren, als auch die Arbeit aus dem ganz spezifischen lerntheoretischen Fokus besser zu strukturieren.
Teil I: Ansätze für das Forschungsthema
1. Einleitung
Mit der Aufnahme der Arbeiten am l.März 2002 durch den Konvent zur Schaffung eines Verfassungsvertrages für die Europäische Union wurde ein Prozess in Gang gesetzt, der, wie es Frau Prof. Dr. Hübner trefflich ausgedrückt hat, in der Geschichte der Europäischen Union nicht nur ohne Präzedenzfall ist, sondern vergeblich Seinesgleichen sowohl in der Vergangenheit sucht als auch in der Zukunft wohl suchen wird. Erstmalig in der Geschichte des Europäischen Integrationsprozesses wird nicht nur die Vertragsrevision in die Hände von nationalen, europäischen und Regierungsvertretern gegeben, sondern auch, und dies soll hier den zentralen Aspekt für die Arbeit bilden, in die Hände der Repräsentanten der EUBeitrittskandidatenländer, also in Hände von zukünftigen aber noch nicht Mitglieder der Europäischen Union. Anknüpfend an die Ermächtigung der Beitrittskandidatenländer im europäischen ,Verfassungskonvent’ wird zudem in Kopenhagen in 2002 diesen das Recht zugesprochen, an den darauffolgenden Regierungskonferenzen als Quasi-Mitglieder, d.h. ausgestattet mit allen Mitgliedsrechten und somit auch mit dem Vetorecht eines EU-Mitglieds, teilzunehmen.
Die vorliegende Arbeit versteht sich als Versuch, die Rolle der Beitrittskandidatenländer im Verfassungsgebungsprozess der Europäischen Union zu erleuchten, und zwar aus dem Blickwinkel Polens. Die Teilnahme am Verfassungskonvent bedeutete für Polen und seine Repräsentanten erstmalig die Möglichkeit an der Ausgestaltung der zukünftigen Form der Europäischen Union mitzuarbeiten. Diese den Beitrittskandidaten vor ihren Beitritt zur Europäischen Union eröffnete Teilnahme- und Mitgestaltungsmöglichkeit wird durch die polnischen Konventsmitglieder fast schon beinah als „Rekompensat“ den durch den Kalten Krieg und durch die sowjetische Fremdbestimmung erzwungenen Zustand der Passivität Polens bei der Ausgestaltung und dem Fortlauf der Europäischen Integration verstanden.1 So ,kontro- verslos’ die Debatte im und um den Verfassungskonvent wahrgenommen wurde, so kontroversstark und emotional stellte sich die Debatte während den beiden darauffolgenden Regierungskonferenzen im Rahmen des italienischen und irischen EU-Ratsvorsitzes. Insbesondere aus den beiden Regierungskonferenzphasen wird deutlich, welche zentrale Rolle Polen in der Vertiefung der Europäischen Integration schon spielt, spielen wird und spielen möchte. Folgt man den Geschehnissen und den politischen Äußerungen der hier zentralen Akteure, sowohl in Polen als auch, und vor allem, in Deutschland, wird deutlich, wie wichtig die politische Annäherung beider Länder und gute zwischenstaatliche Beziehungen für den Fortgang des europäischen Einigungsprozesses ist. Die Achse Berlin-Paris, so in einigen Forderungen heraus zu hören, muss in die Achse Berlin-Paris-Warschau ergänzt werden, um so langfristig und nachhaltig den Integrationsprozess zu gewährleisten und zu ermöglichen. Die Bedeutung des Weimarer Dreiecks in diesem Zusammenhang sei hier zusätzlich hervorzuheben und zu erwähnen. Die zum Teil in sehr scharfem Ton geführte Debatte auf Regierungsebene aber auch in den Medien, vor allem auf der deutschen und französischen Seite, schürt in Warschau und Polen den Verdacht, dass Polen, wie schon so oft in der Geschichte, von seinen europäischen Partnern im Stich und allein gelassen wird, wenn es darum geht, polnische Interessen in Europa zu verwirklichen. Die sehr bevormundenden Töne aus Berlin aber vor allem Frankreichs in Zusammenhang mit der Teilnahme Polens am Irak-Krieg als auch die Tatsache, dass das Konventsergebnis in den zentralen Punkten die Interessen Deutschlands und Frankreichs wiederspiegelt, schürt das Misstrauen in Polen, nach der Dominanz und Bevormundung der Sowjetunion sich nun der Dominanz und Bevormundung Berlins und Paris gegenüber zu sehen. Das hier viel zitierte Motto, „Nichts über uns, ohne uns“ steht symbolisch nicht nur für das vom Ausland als stolz bezeichnete Polen, sondern insbesondere für die Stellung der polnischen Regierungen während der beiden Regierungskonferenzphasen, für die nach der Unterzeichnung der Verfassungsvertrages sehr emotional geführte Debatte in Polen und für die selbst verstandene Rolle Polens als Mitglied in der Europäischen Union.
Das Scheitern der Regierungskonferenz unter der italienischen EU-Rats- Präsidentschaft durch das Veto Polens, und Spaniens, als auch die bis zuletzt bestehende Ungewissheit, inwieweit das isolierte Polen dem Verfassungsvertrag in seiner neuen Form zustimmt oder sein Vetorecht nutzt und zu einem erneuten Scheitern der Regierungskonferenz führt, macht die Relevanz des Themas für den europäischen Integrationsprozess deutlich. Berücksichtigt man zudem die voraussichtlich in Form eines Referendums stattfindende Ratifizierung des Verfassungsvertrags in Polen und die Bedeutung eines mehrheitlichen „Jas“ für die Handlungsfähigkeit einer erweiterten Europäischen Union, berücksichtigt man die kritische integrationspolitischen Haltungen der polnischen Opposition und der Schwäche der polnischen Regierung, berücksichtigt man die Verhandlungen über den neuen ab 2007 geltenden Finanzrahmen der Europäischen Union, berücksichtigt man die weiteren geplanten Erweiterungsrunden und berücksichtigt man, dass 2009 erneut über das Entscheidungssystem debattiert werden soll, wenn es darum geht, von Nizza auf das neue im Verfassungsvertrag festge- schriebene Entscheidungssystem überzugehen, verstärkt um den Faktor der in November 2005 in Polen stattfindenden Parlamentswahlen mit großen Chancen für die kritische Oppositionspartei Bürgerliche Plattform mit Jan Rokita an der Spitze, so wird die bereits oben begründete Relevanz noch deutlicher, als auch die Notwendigkeit, sich mit dem Thema wissenschaftlich auseinander zu setzen. Die bereits im Vorwort angedeutete private Motivation aus persönlichem Interesse dieses Thema zu bearbeiten, wird zudem durch die Tatsache gestärkt, dass, soweit mir bekannt, bis heute keine detaillierte politikwissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Rolle der Beitrittskandidaten im Verfassungsgebungsprozess der Europäischen Union vorzufinden ist. Die meisten Arbeiten gehen allgemein das Thema an, indem das Ergebnis des Verfassungskonvents anhand seiner kritischen Punkte erleuchtet wird, und in diesem Zusammenhang zu den Geschehnissen Stellung genommen wird. Eine detaillierte Analyse der Rolle der Beitrittskandidaten, insbesondere der Rolle Polens als den wohl am prägnantesten auffallenden politischen Akteur in der Debatte um den Verfassungsvertrag ist mir jedoch, zumindest in der deutschen Forschungsliteratur zu diesem Thema nicht bekannt.
Aus dieser hier beschriebenen Relevanz ergeben sich für mich folgende Fragestellungen, die der Arbeit zugrundegelegt werden sollen: Welche Rolle hat Polen im Verfassungsgebungsprozess der Europäischen Union eingenommen? Können aufgrund der erhobenen Daten und Erkenntnisse Ansätze für politikorientierte Lernprozesse festgestellt werden? Welchen möglichen Einfluss hat die Art der Lernprozesse nicht nur auf die zukünftige Rolle Polens im europäischen Integrationsprozess, sondern vielmehr auch, auf die noch weiteren bevorstehenden Erweiterungsrunden der Europäischen Union? Können aus den in der Arbeit gewonnen Erkenntnissen mögliche Prognosen für die integrationspolitische Haltung insbesondere einer Regierung der bürgerlichen Plattform gemacht werden und eventuelle Handlungsempfehlungen gegeben werden? Und schließlich, welche Schlüsse und Erwartungen lassen sich aus den hier gewonnen Erkenntnissen für den Fortlauf des europäischen Integrationsprozesses ziehen?
Zur Untersuchung der Fragen sollten die mir bereits im Vorwort erwähnten zahlreichen privaten Gespräche dienen, als auch das Internet, das eine sehr weitreichende Dokumentation der Geschehnisse bietet. Insbesondere sei hier die Quelle des Euroservice der polnischen Presseagentur, die Internetseite des Europäischen Verfassungskonvents als auch vereinzelt die Internetseite des polnischen Abgeordnetenhauses, des Sejms zu nennen. Ergänzend hierzu wären die Zeitung „Rzeczpospolita“ und „Gazeta Wyborcza“ als meinungsbildende Medien zu nennen, die ich jedoch nur im Einzelfall hinzugezogen habe. Wie bereits oben angedeutet soll die hier vorliegende Arbeit ein Versuch sein, die Rolle Polens, als den größten Beitrittskandidaten, im Verfassungsgebungsprozess der Europäischen Union zu untersuchen. Um dies zu tun, wird der Zeitrahmen auf die Konventsarbeit seit März 2002 bis Juli 2003, und die beiden Regierungskonferenzphasen bis zum Ende der irischen EU-Ratspräsidentschaft zum einen, als auch die Eingrenzung des Themas auf die beiden kritischen Punkte „Abstimmungsverfahren“ und das „Invocatio Dei“ begrenzt. Zusätzlich sollen die, auf der supranationalen Ebene festgestellten Verhaltensmuster der polnischen Delegation durch nationale Komponenten untermauert werden, was den Mehrebenencharakter der Arbeit unterstreicht. Der Fokus der Arbeit jedoch soll ganz klar auf der Untersuchung der EU-Ebene liegen, während die Analyse der nationalen Ebene als Hilfestellung für spätere Schlussfolgerungen hinzugezogen werden soll.
Zur Realisierung der Analyse und Beantwortung der Fragen wird folgende Struktur gewählt: Im ersten und einleitenden Teil soll kurz auf den ,Weg’ von Nizza bis zum Verfassungskonvent eingegangen werden. Die hier dargelegten Punkte sollen lediglich eine grobe Einführung des Themas bilden, und einen einleitenden Überblick verschaffen. Im weiteren soll kurz auf den schon bereits erwähnten Forschungsstand zum Thema eingegangen werden, wobei hier nochmals auf die Konsequenzen für die Arbeit hingewiesen werden soll. Im letzten Kapitel des einführenden ersten Teils soll auf den lerntheoretischen Ansatz eingegangen werden. Hierbei soll auf die spezifischen Anforderungen des Ansatzes eingegangen werden als auch ein kurzer Überblick über die einzelnen Stränge, sowie die Begründung für die Auswahl des lerntheoretischen Ansatzes von Sabatier vorgenommen werden. Im Hauptteil der Arbeit soll in den ersteren Kapiteln der empirische Befund dargestellt und evaluiert werden, um dann im letzten Kapitel die hier gewonnenen Erkenntnisse in das Analyseraster einzugliedern und diese einer lerntheoretischen Analyse zu unterziehen. Im abschließendem Kapitel soll nicht nur die Anwendbarkeit des theoretischen Ansatzes auf den hier zugrundeliegenden Fall beleuchtet werden, sondern vielmehr die Bedeutung für den weiteren Integrationsprozess hervorgehoben und mögliche Prognosen und Handlungsempfehlungen formuliert werden. Abschließend sei hier noch zu erwähnen, dass die Komplexität des Themas eine von mir vorgenommene Auswahl und Eingrenzung erforderte, die zur Folge hat, dass die hier vorliegende Arbeit als Einblick in die Thematik jedoch nicht als eine allumfassende Analyse verstanden werden kann und soll.
2. Von Nizza bis zum Verfassungskonvent - ein kurzer Abriss
Mit der Entscheidung für die so genannte „Osterweiterung“ und mit den Entscheidungen über die Kopenhagener Kriterien 1993, wurde nicht nur den beitrittswilligen Kandidatenländern ein Kriterienkatalog auferlegt, die vor der Aufnahme der Beitrittsverhandlungen erfüllt sein müssen, sondern auch die Europäische Union verpflichtet, sich im Gegenzug auf die bevorstehende Erweiterungen selbst vorzubereiten, um die Handlungsfähigkeit im erweiterten Kreis zu gewährleisten. Diese Verpflichtung beinhaltete implizit eine grundlegende Reform der Gemeinschaftsorgane und Entscheidungsverfahren. Diesem 1993 in Kopenhagen festgelegten Reformziel der Europäischen Union sollte, nach Amsterdam 1997, die siebte Regierungskonferenz in Nizza von 2000 Genugtuung leisten. Ziel war es, die Europäische Union auf die in naher Zukunft bevorstehende Erweiterungsrunde vorzubereiten, um diese auf die neue Herausforderung einer Union von 25 Mitgliedstaaten vorzubereiten, und ihre Handlungsfähigkeiten zu gewährleisten. Die zentrale hier zu überbrückende Schwierigkeit war, durch die Erweiterung um 10 Staaten, die sich verschiebende bzw. neuordnende Machtbalance zwischen großen, mittleren und kleinen Mitgliedstaaten aufzufangen und eine dem Effizienzprinzip entsprechende Handlungsfähigkeit durch klare und transparente Regelungen zu gewähren, insbesondere das Kompetenz- und Institutionsgefüge betreffend, aber auch, die Neuregelung des Entscheidungssystems und der „Entscheidungsmacht“2. So schwierig die Entscheidungsfindung in der EU der 15 schon war, um so deutlicher wurde die Gefahr, wie sehr in einer EU der 25, 27 oder gar 28 Staaten die Entscheidungsfindung erschwert würde, insbesondere, wenn hier keine Revision des Verfahrens vorgenommen würde. Die sich hier bereits in Kopenhagen abzeichnende Problematik einer so großen Erweiterungsrunde um 10 bis 13 Staaten, sollte durch den Verlauf der Regierungskonferenz in Nizza um so mehr verdeutlicht werden. So wie die „Zuteilung der Entscheidungsmacht (..) maßgeblich [ist] für den jeweiligen Einfluss auf die Auflösung der Konfliktlinien im Rahmen der finanziellen Vereilungsinteressen und der politischen Steuerungsentscheidungen, (...)“ so ist zu erwarten, dass „[d]ie verschiedenen informellen Koalitionen innerhalb der EU (..) dementsprechend institutionelle Reformen an ihren Präferenzen in Bezug auf die gemeinsamen Politikbereichen messen und dasjenige institutionelle Arrangement stützen, das zu Wahrung und Durchsetzung der eigenen Interessen geeignet erscheint.“3 Diese Definition der Entscheidungsmacht und die sich daraus ergebende Folge für das Verhaltensmuster von Staats- und Regierungsvertre- tem in EU-Ratssitzungen spiegelt in vortrefflicher Weise das wieder, das während der Verhandlungen über den Nizza-Vertrag in 2000 die Kommentare prägte: Die Dominanz nationaler Egoismen, mit der Intention einer größtmöglichen Machterhaltung in der erweiterten Europäischen Union, führte letztendlich zum Scheitern der Konferenz, insofern sie dem Anspruch, die Europäische Union auf die Erweiterung vorzubereiten, nicht nachkam. Insbesondere führten die Ängste Frankreichs, eine Dominanz Deutschlands im erweiterten EU-Kreis, die scharfe Debatte um das Entscheidungssystem an. Die hier durch Frankreich vertretene Position war, dass Deutschland und Frankreich, so dem Gründungsvertrag entnehmend, keine unterschiedliche Entscheidungsmacht im EU-Rat besitzen dürfen. Das Ergebnis der hier nur angeschnittenen Debatte um die Entscheidungsmacht ist ein Entscheidungsverfahren, das in der Fachliteratur in zahlreichen Artikeln diskutiert wurde. Das hier unter hartem Ringen der Verhandlungspartner, die Großen-Allianz versus der Kleinen-Allianz, erreichte Lösungspaket, beinhaltete ein Entgegenkommen der Großen in der Kommissarszahl- und Rotationsfrage bei einer gleichzeitigen stärkeren Gewichtung der Stimmen im Ministerrat. Das sich aus diesem Verhandlungspoker abzeichnende Entscheidungssystem ist, ein Stimmenzuspruch von 29 Stimmen an die vier größten Staaten, Deutschland, Frankreich, Groß Britannien und Italien, und 27 Stimmen an die beiden mittelgroßen Staaten, Spanien und Polen. Die Schwelle der qualifizierten Mehrheit wird angehoben, indem ein 60%-Anteil an der EU-Gesamtbevölkerung für das Zustandekommen einer qualifizierten Mehrheit gefordert wird. Zudem wird eine Mehrheit der vertretenen Bevölkerung von 72 % eingesetzt4, mit dem Ziel das Blockadepotenzial noch weiter nach oben zu erhöhen.
Die komplizierte Handhabung des Entscheidungssystems, die unzureichende Vorbereitung der Organe auf eine Erweiterung und der sich zunehmend breit machende Pessimismus der EU-Bürger gegenüber der Notwendigkeit der Ost-Erweiterung der EU, führten schlussendlich zu dem Entschluss eine „Erklärung zur Zukunft der Europäischen Union“ in die Schlussakte des Nizza-Vertrages aufzunehmen.5 In dieser erkennen die Staatsund Regierungschefs an, dass in Nizza umfangreiche Reformen beschlossen wurden, der Weg für de Erweiterung der Europäischen Union geebnet worden ist, und somit als Folge der Wunsch geäußert wird, die Aufnahme einer eingehenderen, und breiter angelegten Diskussion über die Zukunft der Europäischen Union zu initiieren. Diesbezüglich wird der Europäische Rat auf seiner Tagung in Laeken/Brüssel im Dezember 2001 eine Erklärung annehmen, in der geeignete Initiativen für die Fortsetzung dieses Prozesses enthalten sein werden. Dabei sollen insbesondere folgende Fragen behandelt werden: eine dem Subsidiaritätsprinzip entsprechende Kompetenzverteilung zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten, Status der Charta der Grundrechte, eine Vereinfachung der Verträge und die Klärung der nationalen Parlamente in der Architektur Europas. Nach diesen Vorarbeiten ist vorgesehen, dass eine Konferenz in 2004 übereinkommt, die die vorstehend genannten Fragen im Hinblick auf die entsprechenden Vertragsänderungen behandelt.6 Diese Erklärung und die hierzu parallel durch Joschka Fischer angekurbelte „neue europäische Verfassungsdebatte“7 führte schließlich zur Erklärung von Laeken zur Zukunft der Europäischen Union im Dezember 2001, in dem ein „Konvent zur Zukunft Europas“8 einberufen wurde. Nebst einen breit angelegten und weit gefassten Mandats in Form eines offenen Fragekatalogs, von insgesamt 60 Fragen, sollte die Bürgernähe, mehr Transparenz und mehr Demokratie als Anspruch an die Konventsarbeit gestellt werden. Um dies zu erreichen wurde ein hoher Anteil an Parlamentariern, sowohl nationalen als auch Europaparlamentariern, gefordert und einberufen. Das Besondere an dieser neuen Methode der Vertragsrevision der Europäischen Union ist, dass erstmalig noch nicht Mitgliedern der Europäischen Union das Mitspracherecht zugesprochen wurde, das jedoch die Einschränkung der Verhinderung eines Konsenses zwischen den EU-Staaten beinhaltete. Diese Miteinbeziehung aller Beitrittskandidatenländer ermöglichte diesen bereits im Vorfeld an der Mitgestaltung der zukünftigen Form der Europäischen Union teilzunehmen. Der hier inizi- ierte Verfassungsgebungsprozess sollte, wieder bei der Frage um die Entscheidungsmacht, die Konfliktlinien in der erweiterten Union, aufzeigen. Die Behandlung dieser Konfliktlinien sowie des Verfassungsgebungsprozesses während des Verfassungskonvents und den beiden Regierungskonferenzen soll im ersten Teil des Hauptteils ausführlich beschrieben werden.
3. Forschungsstand
3.1. Überblick über den Stand der Forschung zum Thema
Der Stand der Forschung zur Rolle der Beitrittskandidaten im EU- Verfassungsgebungsprozess ist, soweit mir vollständig bekannt, sehr schwach ausgeprägt. Die hier vorhandene Literatur konzentriert sich hauptsächlich auf Analysen der Ergebnisse des Verfassungskonvents bzw. auf Analysen der Konventsmethode. Zu den zentralen Vertretern hier sei insbesondere Claus Giering zu nennen, der insbesondere mit der zuletzt vom Verlag der Bertelsmann Stiftung herausgebrachten CD-Rom, Der EU-Reformkonvent - Analyse und Dokumentation, ein sehr weit umfassendes Werk zu diesem Thema herausgebracht hat. Die hier zur Verfügung stehenden Analysen jedoch können für den hier zu untersuchenden Forschungsgegenstand jedoch weniger herangezogen werden, da hier nicht auf die Haltung der einzelnen Konventsmitglieder staatenbezogen eingegangen wird, sondern der Konvent als eine Gesamtheit benannt und untersucht wird. Als besonders hilfreich und ergänzend haben sich insbesondere folgende zuletzt erschienene Texte erwiesen: Thomas Fischer (2004): Eine Vefassung für das große Europa. Europäisches Regieren auf dem Prüfstand der Erweiterung. In: Der Bürger im Staat, 54. Jg, Heft 1, 2004, 56-62 , Claus Giering (2004): Die institutionellen Konsequenzen der EU-Erweiterung. Europa auf der Suche nach einer neuen Machbalance. In: Der Bürger im Staat, 54 Jg., Heft 1, 2004, 48-55 und vor allem der Text von Andreas Maurer (2004): Agenda-Taking statt Agenda-Setting. Die Neuen im Verfassungskonvent. In: Osteuropa, 54. Jg., Heft 5, Mai-Juni 2004, 118-135. Des Weiteren als besonders hilfreich scheinen mir insbesondere folgende Analysen bzw. folgende Berichte für den Forschungsgegenstand zu sein: Die Rolle der Beitrittskandidaten im Konvent betreffend, wäre da insbesondere das Enlargement/Agenda 2000-Watch, Nr. 5/2002, vom November 2002, des Instituts für Europäischen Politik in Zusammenarbeit der Trans European Policy Studies Association, das unter anderen zwei Fragen zum Konvent, länderspezifisch behandelt, erstens, wie die Kandidatenländer die Rolle der Beitrittskandidaten im Konvent einschätzen, insbesondere unter Berücksichtigung der Frage, dass ihnen hier kein Vetorecht eingeräumt wurde, und zweitens die Frage, was kann als das Hauptinteresse, die zentrale Position und Ausblick der Kandidatenländer im Verfassungskonvent angenommen werden? Beide Fragen werden länderspezifisch durch die jeweiligen Ansprechpartner aus den Ländern beantwortet. Interessant ist, dass hier eine Sicht aus beiden Seiten dargestellt wird, und zwar die Sicht der Beitrittskandidaten selbst und deren Beurteilung ihrer Rolle im Konvent, als auch die Sicht der EU-15-Länder bezüglich der Rolle der Beitrittsländer im Konvent. Als zweite sehr hilfreiche Literaturquelle für den Forschungsgegenstand sei hier bezüglich des Konvents die Studie der Université catholique de Louvain: Positions of 10 Central and Eastern European Countries on EU Institutional Reforms: Analytical survey in the framework of the CEEC-Debate Project, im Juni 2003 erschienen. Die hier untersuchten Fragen waren die Beurteilung der Ergebnisse der Konventsarbeit, die eigene Positionierung zu Fragen der Institutionenreformen und Entscheidungsfindung, als auch die Wahrnehmung des Europäischen Konvents. Alle vier Punkte werden hier ebenfalls aus nationaler Sicht aller Beitrittskandidaten behandelt, so dass hier ein weitere sehr hilfreiche Literaturquelle für die Untersuchung des Themas vorliegt.
Für die Phase der Regierungskonferenz habe ich lediglich einen Text gefunden, der hier auf die Beziehung Beitrittskandidatenländer und Regierungskonferenz eingeht. Michael J. Baun/ Dan Marek: The Candidate states and the IGC. In: Journal of International Relations and Development (March 2001)1. Untersucht wird die Beurteilung der NizzaRegierungskonferenz durch die Beitrittskandidaten, und zwar alle dort relevanten Fragen betreffend, dies wären vor allem die Institutionenreform und das „qualifizierte Mehrheitsverfahren (QMV)“. Insbesondere die hier aufgewiesenen Tabellen zum QMV werden sicherlich einen wichtigen Stellwert in meiner Untersuchung stellen.
Der geringe Umfang der zum Thema vorhandener Forschungsliteratur macht deutlich, wie wenig das sehr aktuelle Thema in den Forschungsstand der Verfassungsdebatte eingeflossen ist. Dieser „Mangel“ hatte erhebliche Folgen für die für die Arbeit erforderliche Informationsgewinnung.
3.2 Konsequenzen für die eigene Arbeit
Als eine zentrale Konsequenz für die eigene Arbeit aus dem oben beschriebenen „Mangel“ an Forschungsarbeiten zum Thema war, den Aufbau meiner Arbeit auf hauptsächlich im Internet zur Verfügung stehende Quellen zu beschränken. Für den Konventsteil wären hier insbesondere die Homepage des Verfassungskonvents mit zahlreichen Dokumenten, als auch der Euroservice der Polnischen Presseagentur (EuroPAP) zu nennen. Für die beiden Regierungskonferenzen wären hier wieder vor allem der EuroPAP zu nennen, vereinzelt auch, wenn auf die nationale Ebene bezogen, einzelne Dokumente der Internetseite des polnischen Abgeordnetenhauses, des Sejms, als auch Zeitungsartikel, wobei hier diese nur ergänzend hinzugezogen wurden. Die ursprünglich geplanten Interviews mit den Akteuren des Verfassungskonvents waren aufgrund der Nichterreichbarkeit und Zeitmangel nicht durchführbar. Dennoch konnten zahlreiche, mit den Hauptakteuren durchgeführte Interviews zum Thema auf der Internetseite des EuroPAP für die Arbeit verwendet werden. Des Weiteren wurden die regelmäßigen Befragungen zum Thema von CBOS für die Beurteilung der Wahrnehmung der öffentlichen Meinung hinzugezogen. Eine Sprachbarriere sowie die Zugriffsmöglichkeit auf die Dokumente bestand nicht.
Als weitere Grundlage sei hier der bereits im Vorwort erwähnte Dialog mit Frau Malgor- zata Raczynska als auch Herrn Mariusz Falkowski zu nennen. Zusätzlich wurde die Informationsgewinnung durch das reguläre Schauen der Nachrichtensendungen im polnischen Fernsehen vervollständigt, die einen interessanten Einblick in die Berichterstattung der staatlichfinanzierten und privaten Fernsehsendern zuließ.
Die Sichtung des zum Thema vorhandenen Forschungsstands, wie bereits oben erläutert bildete zwar einen ergänzenden aber nicht minder einzuschätzenden Faktor für das Gesamtverständnis des Forschungsthemas. Insbesondere die Dissertation von Weinmann9 als lerntheoretische Analyse ermöglichte mir ein klareres Verständnis für den lerntheoretischen Ansatz, das letztendlich die Tür für die Erfassung des Themas durch den Ansatz öffnete.
4. Der lerntheoretische Ansatz
4.1. Anforderungen des analytischen Ansatzes zur Bearbeitung der Forschungsfrage
Die Anforderungen des analytischen Ansatzes an die Bearbeitung der Forschungsfrage zeichnen sich in mehreren Linien ab. Zum einen wird von einem politikorientierten Lernmodell ausgegangen, d.h. der Fokus liegt auf dem ,policy-making’ und somit auf dem Verhalten der beteiligten, relevanten politischen Akteure. Dabei stellt sich die Notwendigkeit zu Fragen, welche sind hier nicht nur die beteiligten aber vor allem relevanten politischen Akteure, deren Verhalten hier analysiert werden soll. Handelt es sich dabei um Individuen, also Politiker, handelt es sich um Organisationen oder handelt es sich um Regierungen? Die Beantwortung dieser Frage gibt Antwort auf die Frage, wer lernt. Wobei eine Interdependenz zwischen dem Lernen des Individuums, dem Lernen der Organisation und dem Lernen der Regierung besteht, da das Regierungslernen, sowohl das Lernen des Individuums, auch ,individuelles Lernen’ genannt und das Organisationenlernen mit einschließt, während die Basis für das Organisationenlernen das individuelle Lernen ist, das wiederum durch die Teilnahme an einem Netzwerk, Organisation oder Regierung determiniert wird.
Eine zweite zu klärende Frage ist, was wird gelernt? Handelt es sich um ein Lernen über Werte und Ziele, handelt es sich um ein Lernen über Politikfelder, oder handelt es sich um ein Lernen über Strategien und Verhaltensoptionen.10
Als letzte zu klärende Frage ist die Frage nach dem Effekt des politikorientierten Lernens. Mit anderen Worten ausgedrückt, welche Wirkung hat das Lernen auf das ,policy-making’, auf das Verhalten der politischen Akteure durch deren Aktion in der relevanten Lernarena: Wird eine Änderung der sekundären Aspekte, also eine strategische Verhaltensänderung bewirkt? Wenn ja, dann spricht man hier von dem einfachen Lernen. Wird eine Änderung der Politikziele bewirkt durch neue Prioritätensetzung infolge des Lernens? Man spricht hier vom komplexen Lernen. Wird sogar eine Änderung oder besser gesagt Neuformulierung der relevanten Werte und grundsätzlichen Ziele bewirkt? So spricht man von ,genuinem Lernen’. Oder bewirken die Impulse aus der Lernarena, dass politikorientierte Verhaltensänderung verhindert wird, und bestehende Denkmuster verstärkt werden, so spricht man von einer so genannten Lernpathologie.
Aus dieser kurzen Darstellung und grundsätzlicher Überlegung ergibt sich für die Untersuchung eines Themas mit dem lerntheoretischen Modell ein grobes Raster, das zur Klärung bzw. Strukturierung des Themas in folgende Blöcke erfordert: Welches ist die relevante Lernarena, das den Lernprozess und das Lernen beeinflusst? Welche sind die hier zu untersuchenden Akteure? Was ist das Lernobjekt? Und welches ist das Lernergebnis?
Grundsätzlich wird unter politikorientierten Lernen der fortandauernde Prozess verstanden, der, bezogen auf eine bestimmte Lernarena, durch Aktion und Reaktion der relevanten politischen Akteure gekennzeichnet ist. Der hier entscheidende Aspekt ist, dass die Reaktion als Ergebnis des von Gegenpart erhaltenen Feedbacks zu sehen ist, und in direkter Verbindung auf die in der relevanten Lernarena stattfindenden Geschehnisse zu verstehen sei. Impulse aus externen Arenen, auch externe Effekte genannt, die zu einer Haltungsänderung der politischen Akteure in der relevanten Lernarena führen, werden in der Fachliteratur als Adapta- tion11, d.h. als Verhaltensanpassung definiert, jedoch nicht als eine Verhaltensänderung im Sinne eines politikorientierten Lernens, als Folge der in der relevanten Lernarena erfahrenen Impulse verstanden. Wie der Begriff ,Prozess’ jedoch schon andeutet, beinhaltet die Untersuchung von Lernprozessen die Komponente Zeit, die den entscheidenden Faktor bildet, will man mit hoher Wahrscheinlichkeit von einem nachhaltigen Lernprozess sprechen. Damit wird die lerntheoretische Analyse automatisch als eine langfristig anzulegende Studie determiniert, um schlussendlich Aussagen über tatsächlich stattfindende Lernprozesse fundiert machen zu können. Der hier in der Literatur oft vorgeschlagene Rahmen wird auf mindestens zehn Jahre geschätzt. Dieser Zeitfaktor bildet für die Untersuchung meines Themas die größte Problematik, bei der Bearbeitung aber vor allem bei dem Versuch, Schlussfolgerungen über stattgefundene Lernprozesse machen zu können. Da der Zeitrahmen der Arbeit sich auf einen Untersuchungszeitraum von lediglich zweieinhalb Jahre beschränkt und aus Aktualitätsgründen beschränken muss, kann hier, letzten Endes nur der Versuch unternommen werden, Ansätze für Lernprozesse aufzuzeigen, jedoch schlussendlich keine ,sicheren’ Aussagen über tatsächlich stattgefundene Lernprozesse gemacht werden.
4.2. Eine kurze Diskussion der einzelnen Theoriestränge
Wie schon in der Überschrift bewusst angedeutet, handelt sich bei dem in der Politikwissenschaft vorhandenen Forschungsstand zum lerntheoretischen Modell um Stränge, also um spezifizierte Weiterentwicklungen, um ,Dialekte’ des ursprünglichen Modells einer politikorientierten Lerntheorie, der politischen Kybernetik12 von Deutsch. In der Metaliteratur wird auf insgesamt 5 Stränge hingewiesen13: Zum ersten auf das Modell von Heclo des politischen Lernens14, zweitens auf das politikorientierte Modell von Sabatier15, drittens auf das ,lesson-drawing’-Modell von Rose16, viertens auf das ,social learnig’-Modell von Hall17 und schließlich fünftens auf das ,government learning’-Modell von Etherage18. Neben diesen fünf Modellen sei sicherlich auch das organisation learning’-Modell von Haas und Haas19 zu nennen. Als ein weit gefasstes und sich sowohl auf das individuelle Lernen, Regierungs- und Organisationen-Lernen beziehende Modell mit Bezug zur Außenpolitik, sei hier die Abhandlung von Levy20 zu nennen. Der hier dargelegte Überblick über die Stränge soll jedoch einen kleinen Ausschnitt über den Forschungsstand zu den lerntheoretischen Modellen bilden, und nicht den Anspruch der Vollständigkeit erheben.
Im Folgenden soll auf das Lernmodell von Heclo, und Sabatier näher eingegangen werden, wobei die drei Fragen, wer lernt, was wird gelernt und welches ist das Lernergebnis im Vordergrund stehen. Die hier dargelegte Gegenüberstellung’ soll einen groben Abriss über die zentralen Eckpunkte bei der Anwendung der einzelnen Theorie-Modelle geben, ohne zu sehr ins Detail zu gehen. Die hier schon bereits vorab vorgenommener Auswahl möchte ich mit der Ausrichtung an der grundsätzlichen Anwendbarkeit für das Thema begründen, wobei ich hier nicht ausschließe, dass in den anderen oben erwähnten Theoriestränge, Ansatzpunkte für eine Bearbeitung des Themas gegeben sind. Das Kernkriterium hier war, die Anwendbarkeit des Modells im Ganzen auf das Thema, das mich schlussendlich zu der Vorauswahl der beiden Modelle von Heclo und Sabatier geführt hat.
4.2.1. Das ,political learning’-Modell von Heclo
Das politische Lemmodell von Heclo fokussiert auf die Ansammlung bzw. Neufindung von Wissen, sowie deren Anwendung. Die Motivation hierfür bildet nicht nur der Wunsch der relevanten Akteure bestehendes Wissen zu erhalten und/oder zu modifizieren, aus dem Bestreben heraus die eigene Machtposition zu stärken, sondern auch durch Wissensansammlung, die eigene Unsicherheit zu überwinden, und somit eigene Ressourcen, die eigene Position und die eigene Entscheidungsmacht zu verbessern.21 Lernen in diesem Zusammenhang wird weniger als ein bewusst gesteuerter Vorgang verstanden, sondern vielmehr als Antwort der Regierungen auf gesellschaftliche Impulse als auch Impulse aus dem relevanten Politikumfeld. Das so verstandene Lernen als Antwort von politischen Akteuren auf direkt erfahrene Impulse aus den jeweiligen Arenen, wird weiter spezifiziert als ein relativ lang andauernde Änderung im Verhalten der politischen Akteure, das auf Erfahrung basiert und für gewöhnlich als ein ,change in response made in reaction to someperceived stimulus’22 verstanden wird. politisches Lernen’ wird folglich als von Politikern unternommene Handlung verstanden, die als Reaktion auf Veränderungen im politischen Umfeld zu sehen ist. Diesen ,policy change’, den Heclo mit dem politischen Lernen gleichsetzt, definiert er als den ,natu- ral byproduct of economic development, the outcome of popular electoral control of leaders and party competition’23. Im Zentrum der Frage, wer lernt, stehen politische Akteure, die in der Lage sind, und somit über entsprechende politische Ressourcen verfügen, einen ‘policy change’ zu beeinflussen.24 Heclo versteht diese als politische Mittelmänner, ,policy middlemen’, die nicht nur Zugang haben zu Informationen und Ideen, sondern auch, und das ist hier wohl der entscheidende Aspekt, Positionen einnehmen, die außerhalb des eigentlichen unmittelbaren Politikumfelds des politischen Mittelmanns liegen. Diese persönliche Ressourcenausstattung der politischen Mittelmänner befähigt sie, Paketlösungen zu finden, und einen Politikwandel einzuleiten. Die Voraussetzung hierfür ist nicht nur eine Sensibilität für politische Veränderungen, sondern auch der Zugang zu mächtigen Institutionen. Damit setzt Heclo den politischen Mittelmann mit so genannten ,key actors’ und zentralen Akteuren im Prozess des politischen Lernens und dem daraus resultierenden Politikwandel gleich. Was gelernt wird, ist Politik selbst. Wobei Lernen nicht nur das Lernen über die Substanz der Politik, also über das Politikfeld selbst beinhaltet, sondern auch den politischen Prozess an sich einbezieht. Das politische Lernen wird mit dem politischen Prozess gleichgesetzt, und gleichzeitig zum Lern- inhalt des politischen Lernens gemacht. Das Lernergebnis betreffend, verweist Heclo auf zwei Lernarten: Erstens, das Lernen im Sinne eines unreflektierten Reflexes, das er als den normal üblichen Output des ,policy-making’ versteht, und zweitens, das Lernen im Sinne einer auf dem Prozess des ,trial and error’ basierten Politikinnovation und Wandel.25 Diese letztere Variante, versteht Heclo als die erfahrungsbasierte Lernart, mit der Unsicherheit als Ausgangspunkt und dem ,what one learns depends on what one does.’26
4.2.2. Das policy-orientierte Lernmodell von Sabatier
Das policy-orientierte Lernmodell von Sabatier fokussiert auf die Arbeit in so genannten Politiknetzwerkern und Politikgemeinschaften, wobei er hier das politik-orientierte Lernen mit der Hauptdeterminante für Politikinnovation und Politikwandel in dem jeweiligen Politiknetzwerk bzw. Politikgemeinschaft gleichsetzt. Als Voraussetzung für ein politikorientiertes Lernen benennt Sabatier, die ^relatively enduring alterations of thought or behavioural intentions that result from experience and that are concerned with the attainment or revisions of the precepts of one’s belief system’.27 Damit setzt das politikorientierte Lernen, ebenso wie bei Heclo, eine langanhaltende Änderung der Denkweise und der Handlungsintentionen voraus, das nicht nur auf Erfahrung basiert, sondern zu Änderungen im Politiknetzwerk führt. Der hier angeführte Zeitfaktor spielt also eine entscheidende Rolle für die Nachhaltigkeit der Denkweisen- bzw. Verhaltensänderung bei der Feststellung von politikorientierten Lernprozessen nach Sabatier überhaupt. Aus dieser einleitenden Überlegung heraus, wird auch die Frage ,wer lernt’ beantwortet. So fasst Sabatier, im Gegensatz zu Heclo den Lernakteur weit breiter, in dem er die so genannte ,advocacy coalition’, die er auch als ein Politiknetzwerk bzw. Politikgemeinschaft definiert, als den relevanten Lernakteur definiert. Der große Vorteil dieser Akteursdefinition: Der Begriff der ,advocacy coaltion’ vereint automatisch alle für das Politiknetzwerk notwendigen Akteure, die direkt, oder indirekt auf die Politikformulierung im Netzwerk Einfluss haben. Dies schließt ,actors at various levels of government active in policy formulation and implementation, as well as journalists, researchers, and policy analysts who play important roles in the generation, dissemation, and evaluation of policy ideas’.28 Diese breite Fassung des Lernakteurs, wiederspiegelt nicht nur die Komplexität der Politik- formulierung an sich, sondern ermöglicht auch die Anwendung auf Netzwerke, die durch einen Mehrebenencharakter gekennzeichnet sind, wie dies insbesondere bei Netzwerken der Europäischen Union der Fall ist. Die ,advocacy coaltion’ besteht folglich aus Menschen, die zwar unterschiedliche Meinungen und Haltungen aufweisen, jedoch einem spezifischen Wer- tesysem, ,belief-system’, angehören, der auch das Bindeglied des Netzwerks darstellt. Die Mitgliedschaft in der Koalition führt zu einem nicht zu vernachlässigenden Grad von Handlungsorientierung über längere Zeit hinweg.29 Lernen beinhaltet nach Sabatier nicht so sehr das Lernen über Organisationen und Prozesse, sondern Lernen im Sinne eines ,learning about ideas’.30 Diese ,ideas’ beinhalten sowohl die von Sabatier benannten ,deep core beliefs’ der Mitglieder, also deren grundsätzlichen Werte- und Kernzielüberzeugungen, sondern auch die so genannten ,near cores’ und ,secondary aspects’ die zur Erreichung der ,deep core beliefs’ dienen. Hier wäre die Priorisierung von speziellen Politikzielen oder Verhaltensstrategien zu nennen. Damit versteht Sabatier das politik-orientierte Lernen als ein andauernder Prozess von Suche und Anpassung, der von dem Wunsch, eigene Werte und Ziele zu verwirklichen angetrieben wird.31 Das Lernen beinhaltet somit Erkenntnisse und Antworten auf die Frage, wie bestehende Ziele der einzelnen Mitglieder im Netzwerk besser zu erreichen sind. Das Ergebnis dieses Lernens bildet entweder die Anpassung der eigenen Haltung der sekundären Aspekte, oder die Anpassung der ,neer cores’ oder die der ,deep core beliefs’. Damit wäre ich bei der Frage nach dem Lernergebnis bzw. nach dem Lerneffekt in Sabatiers Modell. Der Lerneffekt wird in der Reichweite, im Grad der jeweiligen Haltungsänderung deutlich. Während die Änderung der ,sekundären Aspekte’ zu den häufigsten Formen des Lernens in Netzwerken zählt, finden Änderungen in ,neer cores’ meistens noch durch zusätzliche, sozioö- konmische Änderungen, und somit durch die Änderung der eigenen politischen Ressourcen statt. Die Änderung der ,deep core bliefs’ gehört zu den weitrechendsten Effekten, als sie nicht nur grundsätzliche, oft über historische Erfahrungen hervorgebrachte Werte betreffen, sondern immer wieder kehrende externe Impulse über die Zeit bedürfen, die einschneidend bzw. einflussreich genug sind, um eine Modifizierung dieser Werte auszulösen.32
4.3. Auswahl des lerntheoretischen Ansatzes von Sabatier
Die Auswahl des lerntheoretischen Ansatzes von Sabatier lässt sich insbesondere durch den Strukturaufbau seines Modells und seiner Anwendbarkeit auf das Thema begründen. Die weite Fassung des Lernakteurs, werden nicht nur dem Anspruch des Mehrebenencharackters der Europäischen Union gerecht, sondern ermöglichen auch, alle hier relevanten Akteursgruppierungen auf der EU-Ebene wie der nationalen Ebene in die Analyse mit zu integrieren. Die Betrachtung des EU-Verfassungsgebungsprozesses als ein ,belief system’ im Sinne der Kopenhagener Kriterien, ermöglicht den Ursprung und den Grund dieser ,advcacy coaltion’ zu verdeutlichen. Als weiteren jedoch nicht zu unterschätzenden Faktor sei die Handlungsanweisung Sabatiers, die für die Anwendung seines lerntheoretischen Modells zentral ist: das improving one ’s understanding of the state of variables defined as important by one ’s belief system, das refining ones ’s understanding of logical and causal relationships internal to a belief system und das identifying and responding to challenges to one ’s belief system.33 Dieses grobe Analyseraster hat eine wichtige Rolle bei der Erfassung der empirischen Daten geführt, das nicht zuletzt mir die Möglichkeit geboten hat, eine strukturierte Herangehensweise an das Thema vorzunehmen, ohne dabei die Komplexität des Themas einzuschränken zu müssen und diese aus dem Augenblick zu verlieren.
Die groben Strukturierungen des Lernobjektes und des Lernergebnisses sowie die weit gefassten Definitionen bei Heclo, und die sich daraus ergebende Schwierigkeit bei der Anwendbarkeit des Ansatzes haben letztendlich, aber nicht ausschließlich für die Auswahl des Ansatzes von Sabatier geführt. Die hier ausschlaggebenden, bereits oben erwähnte Faktoren, seien die gute Umsetzbarkeit auf das Thema und die guten Handlungsanweisungen für die Vorgehnsweise bei der Umsetzung des Ansatzes.
Ebenda, 150-151.
Teil II: Der Verfassungsgebungsprozess der Europäischen Union - Beschreibung, Erklärung und Analyse -
5. Der EU-Verfassungsgebungsprozess - Beschreibung und Erklärung der Realität im chronologischen Zeitablauf
In dem nun folgenden Kapitel soll in erster Linie auf die Wiedergabe und Beschreibung, sowie Erklärung der Realität eingegangen werden. Im Fokus stehen hier die Ereignisse des Verfassungskonvents und der beiden Regierungskonferenzen. Die Untersuchung der Ereignisse auf der nationalen Ebene soll hier lediglich einen ergänzenden Charakter haben, und soll dazu dienen das Gesamtverständnis der Rolle Polens im Verfassungsgebungsprozess zu verbessern.
5.1. Die Konventsphase
5.1.1. Die Konventsebene
5.1.1.1. Der institutionelle Rahmen und das Mandat des Verfassungskonvents
Die institutionellen Rahmenbedingungen und das Mandat des Verfassungskonvents wurden auf der Regierungskonferenz in Laeken am 14./15. Dezember 2001 vorgelegt, durch die Verabschiedung der Erklärung zur Zukunft der Europäischen Union.33 In dieser heißt es, die Europäische Union, die als Erfolgskonzept gesehen wird, befindet sich fünfzig Jahre nach seiner Gründung an einem Scheideweg, der nicht nur das Ende der Teilung des Nachkriegseuropas bedeutet, sondern eine Neuordnung des seit fünfzig Jahren verfolgten Konzeptes: Die Erweiterung der Europäische Union um 10 bis 13 weitere Staaten. Um der Herausforderung einer erweiterten Union gerecht zu werden wird eine bessere Verteilung und Abgrenzung der Zuständigkeiten, eine Vereinfachung der Instrumente der Union, mehr Demokratie, Transparenz und Effizienz, als auch eine Verfassung für die europäischen Bürger gefordert, die eine Vereinfachung und somit Revision der zur Zeit vier geltenden Verträge der Europäischen Union. In einem offenem Fragekatalog, wird das Mandat für den Verfassungskonvent festgeschrieben. Im dritten Teil der Erklärung wird ein Konvent zur Zukunft Europas einberufen, mit der Aufgabe, ,die wesentlichen Fragen zu prüfen, welche die künftige Entwicklung der Union aufwirft, und sich um verschiedene mögliche Arbeiten zu bemühen.’34
Die Zusammensetzung des 105-köpfigen Gremiums wurde auf 15 Vertreter der Staatsund Regierungschefs der Mitgliedstaaten, 30 Mitglieder der nationalen Parlamente, 16 Mitglieder des Europäischen Parlaments und zwei Vertreter der Kommission festgesetzt. Die Bewerberländer werden umfassend an den Beratungen des Konvents beteiligt und werden in gleicher Weise wie die Mitgliedsstaaten im Konvent vertreten sein (1 Regierungsvertreter und 2 Vertreter des nationalen Parlamentes). Damit wurde nicht nur erstmalig die Vertragsrevision der Europäischen Union in die Hände eines von Parlamentariern dominierten Gremiums gelegt, sondern erstmalig, und das ist hier für die Arbeit das zentrale, in die Arbeit der Vertragsrevision noch Nichtmitglieder der Europäischen Union mit eingebunden. Lediglich die Einschränkung, dass die Beitrittskandidatenländer ,einen Konsens, der sich zwischen den Mitgliedstaaten abzeichnet, [nicht] verhindern können’35, erinnert an den Status dieser, keine Mitglieder der Europäischen Union zu sein.
Weiter heißt es in der Erklärung, der Konvent solle ein Abschlussdokument erstellen, das entweder verschiedene Optionen beinhaltet36, oder im Falle eine Konsenses eine Empfehlung enthält. Dieses Dokument solle dann als Ausgangspunkt für die Arbeiten der künftigen Regierungskonferenz dienen, die die endgültigen Beschlüsse fasst.37 Der Beginn der Konventsarbeit wurde auf den 1. März 2002 festgelegt, die Dauer der Arbeiten wurde für ein Jahr vorgesehen.38
Die Erklärung von Laeken, dass ein weit aus größeres Mandat für den Verfassungskonvent vorsieht, als dies in der Schlusserklärung des Nizzavertrages über die Zukunft der Europäischen Union vorgesehen wurde, wird als ein ambitioniertes Vorhaben kommentiert, die Union dem Bürger näher zu bringen und dieser die Handlungsfähigkeit in einer EU der 25, der 27 oder sogar der 28 Länder zu gewährleisten.39 Die scheinbar demonstrierte Gleichheit zwischen den Beitritts- und Mitgliedsländern der Europäischen Union, wird zudem eingeschränkt, dass die Beitrittskandidaten keinen unmittelbaren Repräsentanten im Konventspräsidium haben und dass sie während der Konventsarbeit sich einer der elf Amtssprachen der Europäischen Union bedienen müssen. Zumindest was die Vertretung der Beitrittsländer im Konventspräsidium, so konnte bereits am 22. März 2002 durch den Konvent selbst modifiziert werden, indem sich dieser darauf einigte, einen der im Verfassungskonvent teilnehmenden nationalen Parlamentsvertreter der Beitrittskandidatenländer als ständigen „Gast“ in die Arbeiten des Konventspräsidiums einzubeziehen.40 Auch wurde informell ein eingeschränktes Stimmrecht den Beitrittsländern zugesprochen, der jedoch nicht die Mehrheiten der Mitgliedsländer im Konvent verändern konnte.41 Damit wurde bereits zum Anfang der Konventarbeit der Rahmen über die Erklärung von Laeken hinaus erweitert und den Konventsmitgliedern aus den Beitrittsländern wichtige Rechte zugesprochen.
5.1.1.2. Charakteristika der politischen Akteure und der Akteursbeziehungen
Entsprechend den Vorgaben von Laeken war Polen mit drei Mitgliedern und drei Stellvertretern im Verfassungskonvent vertreten:
1. ) Als Regierungsrepräsentant wurde Frau Prof. Danuta Hübner benannt, Vorsitzen de des Kommités für Europäische Integration, Europaministerin und stellvertretende Außenministerin in Polen. Vertreten wird Frau Hübner durch Herrn Janusz Trzcinski, Vizevorsitzender des Tribunals für Verfassungsfragen in Polen (SLD).
2. ) Das polnische Abgeordnetenhaus, der Sejm, wird durch Herrn Józef Oleksy (SLD) vertreten, Vorsitzender der parlamentarischen Kommission für EU- Angelegenheiten. Seine Stellvertretung wird von Frau Marta Fogler (Bürger Plattform) übernommen.
3. ) Den polnischen Senat, der zweiten Kammer des polnischen Parlamentes, wird Herr Senator Prof. Edmund Wittbrodt (Block Senat 2001) übernehmen. Seine Stellvertretung nimmt Frau Senatorin Genowefa Grabowska (SLD-UP) wahr, der Vorsitzenden der Kommission für Außenpolitik und Europäische Integration.
Bezüglich der Einberufung der Vertreter des polnischen Parlamentes wurde, auf dem gemeinsamen Treffen der beiden Präsidien des Sejms und Senats Ende Januar 2002 entschieden, dass der Vertreter des Sejms im Konvent ein Angehöriger der Regierungsparteien sein soll, sein Stellvertreter ein Mitglied einer Oppositionspartei. Analog hierzu wird der Senat im Konvent durch einen Vertreter der Opposition und seine Stellvertretung einen Vertreter der Regierungskoalition vertreten. Auf diese Weise sollte gewährleistet werden, dass das Gleichgewicht zwischen regierungsnahen und oppositionsnahen Vertretern eingehalten wird, sowie dass eine größtmögliche Repräsentanz der in beiden Kammern vorzufindenden politischen Mehrheiten wiedergespiegelt wird.42
Kontroversen um die Ernennung der Mitglieder des Konvents bildete insbesondere die Debatte um die vorgeschlagene Mitgliedschaft Oleksys im Konventspräsidium, insbesondere die Absage deren durch Oleksy selbst. Diese Absage nutzte der Fraktisonsvorsitzende von LPR (Liga der polnischen Familien), Roman Giertych, dazu, die Vorgehensweise bei der Bestimmung der Sejm-Vertreter zu kritisieren. Im Fraktionsbeschluss vom 27. März 2004, der dem Sejmvorsitzenden, Marek Borowski, vorgelegt wurde, wird beantragt, dass der Sejm der polnischen Republik den Abgeordneten Roman Giertych zum Vertreter des Sejms im Konvent macht.“ Der hier hauptsächlich vorgelegte Vorwurf war, dass LPR, da ohne Vertreter im Sejmpräsidium, nicht die Möglichkeit hatte, einen eigenen Kandidaten vorzustellen, oder gegebenenfalls gegen die Kandidatur Oleksys vorzugehen.43
Als weitere Besonderheit der polnischen Delegation im Konvent ist die Tatsache, dass Frau Prof. Hübner nicht die Wahl des Regierungschefs Miller war, sondern eine Kandidatin von Präsident Alexander Kwasniewski. Kwasniewski, der als weitaus EU-freundlicher als Miller geschätzt wird, hat somit für den wichtigen Posten des Regierungsvertreters im Verfassungskonvent einen ihm politisch sehr nah stehenden Kandidaten durchgesetzt, der zudem in der Person Hübners parteilos ist, während der Kandidat Millers die Stellvertretung übernommen hat.
5.1.1.З. Dominante Politikfelder
Zu den dominanten Politikfelder, die im Fokus der polnischen Mitglieder des Verfassungskonvents standen, waren zum einen die Institutionenreform, inklusive der Thematik der Ausweitung des qualifizierten Entscheidungsverfahrens und der Reform der Organe, die Rolle der nationalen und des Europäischen Parlamentes im Gefüge des Entscheidungssystems der Europäischen Union, die gemeinsame Außen- und Verteidigungspolitik und die Nachbarschaftspolitik der EU mit den Nachbarstaaten Russland, Ukraine, Weißrussland, und Kasachstan. Als weitere Schwerpunkte galten zudem das Invocation Dei in der Präambel, sowie die
Debatte um die Beibehaltung des in Nizza verabschiedeten Abstimmungssystems. Diese in den Beiträgen der polnischen Konventsmitglieder geäußerten primären Aspekte für die Zukunft der Europäischen Union44 (ausgenommen der letzten beiden Punkten) stimmen mit der Information über die in Polen geführte Debatte zur Zukunft der Europäischen Union45 überein. Die hier aufgeführten Themen sind: Kräftebalance in der Europäischen Union, Institutionenreform, demokratischer Charakter der EU, Verantwortung und Transparenz in der EU, Umsetzung des Subsidiaritätsprinzips, Rolle der Regionen und regionale Kooperation auf Regionalebene, Bedeutung des Solidaritätsprinzips, Position und Rolle Polens als Vollmitglied der Europäischen Union. Auffällig ist, dass in der Eröffnungsrede zur Zukunft der Europäischen Union, Frau Hübner einen starken Bezug auf die Bedingung des Beitritts macht, indem sie von der Stimmengleichheit im Ministerrat und von gleichem Recht für alle Mitgliedstaaten nach dem EU-Beitritt, also auch für die Beitrittsländer, spricht. Diese, wenn auch nur anfangs vorgenommene Bezug, lässt auf einen starken Einfluss der parallel laufenden Beitrittsverhandlungen und der parallel laufenden Informationskampagne der Regierung Miller für das Beitrittsreferendum in Polen schließen. Diese Annahme wird durch den Vermerk in der Information über die nationale Debatte zur Zukunft der Europäischen Union bestätigt, als er vom Charakteristikum dieser Debatte spricht, die Verbindung der im Zentrum der Konventsarbeit stehenden Themen mit der Thematik der Beitrittsverhandlungen Polens. Weiter fällt auf, studiert man die einzelnen Beiträge und Änderungsvermerke der polnischen Konventsmitglieder, dass eine starke Durchschlagskraft dessen zu sehen ist, ob das jeweilige Konventsmitglied Mitglied der polnischen Regierung oder Mitglied des polnischen Parlamentes ist. Diese Durchschlagskraft macht sich insbesondere in der unterschiedlichen Gewichtung der einzelnen Themenfelder: Während die Parlamentsvertreter ganz klar auf die Rolle der nationalen und des Europäischen Parlamentes legen, und sich zudem stark für die Ausweitung der Gemeinschaftsmethode aussprechen, wird bei Frau Hübner stark auf die Institutionenreform und die Balance zwischen diesen Gewicht gelegt. Ganz besonders gut verdeutlichen dies die bereits oben erwähnten Beiträge zur Zukunft der Europäischen Union von Oleksy und Hübner. Dies wird auch in dem Artikel der Gazeta Wyborcza bestätigt46. Oleksy, gefragt von der Gazeta Wyborcza, ob die polnischen Konventsmitglieder keine gemeinsame Position vertreten, antwortete dieser, dass zur Zeit ein reiner Meinungsaustausch statt findet und dass jeder für sich rede.47
[...]
1 Vgl. hierzu Oleksy, 21.03. 2004
2 Vgl. hierzu Giering, 2004:49.
3 Ebenda.
4 Ebenda, 51.
5 Vgl. hierzu Läufer, 2002:364/365; „Erklärung zur Zukunft der Union“.
6 Ebenda.
7 Vgl. hierzu Göler, 2002:13.
8 Ebenda, 120 ff..
9 Weinmann, 1999.
10 Vgl. hierzu Sabatier, 1988:131 ff..
11 Vgl. hierzu Levy, 1994:297.
12 Deutsch, 1970.
Eine eingehende Befassung und Wiedergabe von Deutschs Thesen soll hier ausgelassen werden, und nur im Einzelfall herangezogen werden, da dies sonst den Rahmen der Arbeit sprengen würde.
13 Vgl. hierzu Benett/Howlett, 1992:275-294.
14 Heclo, 1974.
15 Sabatier, 1988.
16 Rose, 1988.
17 Hall, Peter A. (1988): ‘Policy paradigms, social learning and the state. A paper presented to the International Political Science Association, Washington DC. Vgl. Hierzu auch Benett/Howlett, 1992.
18 Etheredge, 1981.
19 Haas / Haas, 1995.
20 Levy, 1994.
21 Heclo, 1974:305.
22 Ebenda, 306.
23 Ebenda, 284-285.
24 Ebenda, 308.
25 Ebenda, 316.
26 Ebenda.
27 Sabatier, Paul (1987): Knowledge, policy-oriented learning, and policy change. In: Knowledge, Creation, Diffusion, Utilization, Vol. 8, 649-692, hier 672.
28 Sabatier, (1988:131).
29 Ebenda, 139.
30 Ebenda, 141 ff..
31 Ebenda, 151.
32 Ebenda, 134.
33 Läufer, 2002:367.
34 Ebenda, 375.
35 Ebenda.
36 Dieser Vorschlag wurde von Anbeginn der Konventsarbeiten abgelehnt, wobei sich der Konvent auf die Erstellung eines in sich geschlossenen Textes einigte.
37 Ebenda, 376/377.
38 In diesem Zusammenhang soll hier nicht weiter ins Detail gegangen werden, und auf alle Einzelheiten der Erklärung von Laeken eingegangen werden, da der hier diskutierte Punkt lediglich den Rahmen für die im Konvent stattfindende Arbeiten darlegen soll. Aus diesem Grunde, halten sich die Ausführungen zu dem institutionellen Rahmen und dem Mandat des Verfassungskonvents strickt an die Vorgaben der Erklärung von Laeken.
39 EuroPaP, Analiza, 26.02.2002.
40 EuroPAP, Raporty tematyczne, 13.04.2004
41 Maurer, 2004:121.
42 EuroPAP, Raporty tematyczne, 30.01.2002.
43 EuroPAP, Raporty tematyczne, 03.04.2002.
44 Oleksy, 21.03.2004; Hübner, 21.03.2004.
45 http://www.futurum.gov.pl/futurum.nsf/0/D22855B4C1B4C1256CAB002612BA
46 Pszczólkowska, 06.08.2002.
47 Ebenda, eigene Übersetzung.
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