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Die Kronzeugenregelung im EG-Kartellrecht

Título: Die Kronzeugenregelung im EG-Kartellrecht

Tesis de Máster , 2007 , 91 Páginas , Calificación: sehr gut

Autor:in: MMag. Dr. Sabine Picout (Autor)

Derecho - Derecho europeo e Internacional, Derecho internacional privado
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Freier Wettbewerb ist Voraussetzung und grundlegendes Steuerungsprinzip der Marktwirtschaft.

Nicht selten koordinieren gewisse Unternehmen in der Praxis jedoch ihr Verhalten z.B. durch geheime Absprachen (Kartelle), um dem Wettbewerbsdruck in einem Teilbereich oder sogar auf dem gesamten Markt zu entgehen.

Die schwierigste Aufgabe im Kampf gegen Hardcore-Kartelle ist, die Mauer des Schweigens zu durchbrechen, die solche Kartelle umgibt, und die zunehmend raffinierten Methoden der Unternehmen zu entlarven, mit denen sie ihr abgestimmtes Verhalten verschleiern.

Da Kartelle geheim sind, ist ihre Aufdeckung und Untersuchung ohne Mitwirkung Beteiligter äußerst schwierig.

Da es sowohl aus Sicht der Wirtschaft als auch für den Verbraucher von größerem Interesse ist, Kartelle zu beseitigen, als mit der Behörde kooperierende Unternehmen mit einer Geldbuße zu bestrafen, wurde 1996 auf EU-Ebene eine sogenannte „Kronzeugenregelung“ eingeführt, anhand derer Unternehmen, die durch ihre Zusammenarbeit ein Kartell sprengen, künftig in der EU straffrei ausgehen bzw. eine Geldbußenermäßigung als Gegenleistung für die Offenlegung der Informationen über das Kartell erhalten.

Am 13. Februar 2002 verabschiedete die Europäische Kommission die Neufassung der Kronzeugenregelung aus dem Jahr 1996, wonach das erste Kartellmitglied, das entweder ein noch unentdecktes Kartell aufdeckte oder den Nachweis eines solchen ermöglichte, keine Geldstrafe mehr zahlen musste. Diese Regelung erwies sich als besonders effizient zur Aufdeckung, Unterminierung und Beendigung von Kartellen, weshalb auch auf Ebene der Mitgliedsstaaten ähnliche Bestimmungen erlassen wurden.

Die Kronzeugenregelung wurde in den letzten Jahren mehrmals von der Kommission überarbeitet. Die letzte überarbeitete Fassung wurde am 07. Dezember 2006 veröffentlicht.

Mit Hilfe der neuen Kronzeugenregelung soll der Kronzeuge besser angeleitet, das Verfahren transparenter gestaltet und an Kartellen beteiligte Unternehmen noch häufiger veranlasst werden, die verbotenen Verhaltensweisen den Wettbewerbsbehörden zu melden.

Extracto


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Kronzeugenregelung – ein Überblick

III. Allgemeine kartellrechtliche Grundlagen

A. Kartelle und ihre Schädlichkeit

B. Primärrechtliche Regelungen

C. Sekundärrechtliche Regelungen

D. Rechtsgrundlage für Geldbußen

IV. Kronzeugen- oder Bonusregelung

A. Allgemeines

1. Definition der Begriffe „Kronzeugenregelung“ und „Kronzeuge“

2. Arten der Verfahrenskooperation

3. Ziel der Kronzeugenregelung

4. Rechtsnatur der Kronzeugenmitteilung

B. Vor Erlass der Leniency Notice 1996

C. Leniency Notice 1996

1. Anwendungsbereiche

a) Sachlicher Anwendungsbereich

b) Zeitlicher Anwendungsbereich

2. Inhalt

a) Abschnitt B: Nichtfestsetzung oder wesentlich niedrigere Festsetzung einer Geldbuße

b) Abschnitt C: Erheblich niedrigere Festsetzung der Geldbuße

c) Abschnitt D: Spürbar niedrigere Festsetzung der Geldbuße

d) Abschnitt E: Verfahren

e) Schadenersatzrechtliche Problematik

D. Leniency Notice 2002

1. Anwendungsbereiche

a) Sachlicher Anwendungsbereich

b) Zeitlicher Anwendungsbereich

2. Inhalt

a) Abschnitt A: Geldbußenerlass

b) Verfahren bei Geldbußenerlass

c) Abschnitt B: Ermäßigung der Geldbuße

d) Verfahren bei Geldbußenermäßigung

e) Europäisches Netzwerk der Kartellbehörden

f) Schadenersatz- und strafrechtliche Problematik

g) Recht auf Akteneinsicht

h) Ne bis in idem

i) Nemo tenetur se ipsum accusare

E. Leniency Notice 2006

1. Anwendungsbereiche

a) Sachlicher Anwendungsbereich

b) Zeitlicher Anwendungsbereich

2. Inhalt

a) Erlass der Geldbuße

b) Ermäßigung der Geldbuße

c) Schadenersatzrechtliche Problematik

F. Ausblick

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die Entwicklung und Anwendung der Kronzeugenregelung im EG-Kartellrecht. Ziel ist es, die Effektivität der verschiedenen Fassungen der Leniency Notice (1996, 2002, 2006) bei der Aufdeckung von Kartellen zu analysieren, die Voraussetzungen für Geldbußenerlass oder -ermäßigung darzustellen und die damit verbundenen rechtlichen Problematiken, insbesondere im Hinblick auf Schadenersatzansprüche und Verteidigungsrechte, kritisch zu beleuchten.

  • Entwicklung der Kronzeugenregelungen auf EU-Ebene
  • Analyse der Voraussetzungen für Immunität und Geldbußenermäßigung
  • Verfahrensrechtliche Aspekte und die Rolle des European Competition Network (ECN)
  • Spannungsfeld zwischen Kronzeugenstatus und zivilrechtlicher Schadenersatzhaftung
  • Rechtsschutz und Verteidigungsrechte von Unternehmen in Kartellverfahren

Auszug aus dem Buch

4. Rechtsnatur der Kronzeugenmitteilung

In Art. 249 EGV wird ein begrenzter (nicht taxativer) Katalog an Handlungsformen angeführt, in dem die Mitteilung nicht aufgezählt ist, weshalb ihre Rechtsnatur lange strittig war.51 Da die Kronzeugenmitteilung bei der Festsetzung von Geldbußen in Kartellsachen Vorgaben für die Vorgehensweise der Kommission enthält, zählt sie zu den Wettbewerbsregeln im weiteren Sinne.52 Die Kronzeugenmitteilung ist als einfache Verlautbarung der Kommission zwar keine Rechtsnorm im eigentlichen Sinne, doch bindet sie nach herrschender Meinung – wie auch die Leitlinien in Beihilfesachen – die Kommission selbst als erlassendes Organ, was durch den Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung begründet wird.53 Der Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung lässt sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz, der die Kommission zu einer gleichförmigen Rechtsanwendung gegenüber der Gesamtheit verpflichtet, und dem Prinzip des Vertrauensschutzes, welches die gerechte Ausübung der Hoheitsgewalt gegenüber dem Einzelnen zum Thema hat, ableiten.54 Eine andere Erklärung für die Selbstbindung der Verwaltung liefert das Estoppel-Prinzip, ein einseitiger Akt, bei dem es darum geht, dass eine Partei „an die Erwartungen [gebunden ist], die die andere nach Treu und Glauben in ausdrückliche oder im Verhalten implizierte Äußerungen der ersten setzen durfte. In diesem Rahmen besteht auch im Völkerrecht eine Gebundenheit an das eigene Verhalten, ein Verbot des venire contra factum proprium“55.

Zusammenfassung der Kapitel

I. Einleitung: Beschreibt die Bedeutung des Wettbewerbs als Prinzip der Marktwirtschaft und die Notwendigkeit des Kartellrechts zur Durchsetzung.

II. Kronzeugenregelung – ein Überblick: Erläutert die Problematik bei der Aufdeckung geheimer Kartelle und die Einführung der Kronzeugenregelung als Instrument der Kommission.

III. Allgemeine kartellrechtliche Grundlagen: Behandelt die Definition und Schädlichkeit von Kartellen sowie die primär- und sekundärrechtlichen Grundlagen des EU-Kartellrechts.

IV. Kronzeugen- oder Bonusregelung: Analysiert detailliert die verschiedenen Mitteilungen der Kommission (1996, 2002, 2006) hinsichtlich ihrer Anwendungsbereiche, Inhalte und Verfahrensmodalitäten.

Schlüsselwörter

Kronzeugenregelung, Leniency Notice, EG-Kartellrecht, Geldbuße, Kartell, Europäische Kommission, Wettbewerbsbehörden, Selbstanzeige, Geldbußenerlass, Geldbußenermäßigung, Beweismittel, Kooperation, Schadenersatz, Vertrauensschutz, Wettbewerb.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit?

Die Arbeit analysiert die Kronzeugenregelung im EG-Kartellrecht, insbesondere deren Entwicklung und Anwendung durch die Europäische Kommission zur effektiven Aufdeckung von Kartellen.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die Arbeit deckt die rechtlichen Grundlagen des Kartellrechts, die Kriterien für den Erlass oder die Ermäßigung von Geldbußen (Leniency Notice 1996, 2002, 2006), verfahrensrechtliche Aspekte und die damit verbundenen Schadenersatz- und strafrechtlichen Risiken ab.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das primäre Ziel ist es, aufzuzeigen, wie die Kronzeugenregelung Unternehmen motivieren soll, Kartelle aufzudecken, und welche rechtlichen Spannungsfelder (z.B. zwischen Selbstanzeige und Schadenersatzklagen) dabei für die betroffenen Unternehmen entstehen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine juristische Analyse, die maßgeblich auf der Auswertung von EU-Rechtsvorschriften, der Rechtsprechung der Gemeinschaftsgerichte (EuGH, EuG) sowie einschlägiger rechtswissenschaftlicher Literatur und Kommentierungen basiert.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der verschiedenen Leniency Notices, die Definition von Kooperation, das Prioritätsprinzip und die prozessualen Hürden bei der Beantragung von Geldbußenimmunität oder -reduzierung.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird durch Begriffe wie Kronzeugenregelung, Leniency Notice, EG-Kartellrecht, Geldbuße und Kooperation geprägt.

Warum ist der Begriff „Anstifter“ problematisch?

Die Bestimmung eines einheitlichen „Anstifterbegriffs“ ist im europäischen Kartellrecht schwierig, da das europäische Recht primär auf die Sanktionierung des Täters abzielt und keine eigenständige strafrechtliche Definition im Stil des nationalen Strafrechts verwendet.

Wie löst die Kommission das Problem widersprüchlicher Informationen?

Bei widersprüchlichen Aussagen von Unternehmen kann die Kommission zusätzliche Beweismittel fordern; in der Regel wird dabei schriftlichen Beweisen aus der Zeit des Verstoßes eine höhere Beweiskraft beigemessen als späteren, mündlichen Erklärungen.

Final del extracto de 91 páginas  - subir

Detalles

Título
Die Kronzeugenregelung im EG-Kartellrecht
Universidad
University of Passau
Calificación
sehr gut
Autor
MMag. Dr. Sabine Picout (Autor)
Año de publicación
2007
Páginas
91
No. de catálogo
V185014
ISBN (Ebook)
9783656099475
ISBN (Libro)
9783656099284
Idioma
Alemán
Etiqueta
Kronzeugenregelung; Kartellrecht; Geldbußen; Europarecht; Europäische Kommission; Leniency Notice Kronzeuge; Festsetzung der Strafe; Strafhöhe;
Seguridad del producto
GRIN Publishing Ltd.
Citar trabajo
MMag. Dr. Sabine Picout (Autor), 2007, Die Kronzeugenregelung im EG-Kartellrecht, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/185014
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