Nach dem Scheitern der ITO (Internationale Handelsorganisation) bildete das GATT (General Agreement on Tariffs and Trade) – das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen – ab 1947 zusammen mit anderen ergänzenden Abkommen die erste Welthandelsordnung, welche schließlich 1995 in das WTO-System überging.
Das GATT zielte darauf ab, ein marktwirtschaftlich orientiertes Weltwirtschaftssystem zu errichten, in dem protektionistische nationale Interessen zurückgedrängt werden sollten. Dazu wurden in der Präambel des GATT die Erhöhung des Lebensstandards durch die Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern, die Verwirklichung der Vollbeschäftigung, die Steigerung des Niveaus des Realeinkommens und der Nachfrage als Ziele angeführt. Um diese verwirklichen zu können, stellt das GATT Regeln auf, die u.a. die spürbare Reduktion der Zölle und andere Handelsschranken sowie die Beseitigung von Diskriminierungen im internationalen Handel zum Thema hatten.
Obwohl die Liberalisierung des Welthandels sehr große Erfolge verzeichnete, konnte in den Jahren nach der Entstehung des GATT eine zunehmende Tendenz zur Bildung von Wirtschaftsblöcken festgestellt werden, was teilweise auf Kritik stieß, da die Bildung von Blöcken im Widerspruch zu der Theorie des multilateralen Freihandels als damals führendes Konzept stand.
Doch die Bildung von regionalen Integrationszonen in Europa (wie z.B. die EFTA, EG) war nicht nur wirtschaftlich, sondern vor allem auch politisch motiviert, wofür zusätzlich die Globalisierungstendenzen als Katalysator für die Bildung weiterer Integrationszonen dienten.
In der Folge soll nun auf die EG (bzw. ihre Vorgängerorganisationen) eingegangen werden und die wichtigsten durch die europäische Integration aufgeworfenen Probleme kurz erörtert werden.
Inhaltsverzeichnis
- Einführung
- Die GATT-Kompatibilität der europäischen Integration
- Die GATT-Konformität der EGKS
- GATT-Konformität der E(W)G
- Völkerrechtssubjektivität und Außenkompetenz der E(W)G
- Rechtsposition der E(W)G im GATT und in der WTO
- Die Stellung des GATT-Rechts bzw. WTO-Rechts im Gemeinschaftsrecht
- GATT-Bindung der Gemeinschaft
- Die unmittelbare Anwendbarkeit des GATT- bzw. des WTO-Rechts
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit untersucht die GATT-rechtlichen Rahmenbedingungen der europäischen Integration und analysiert die Vereinbarkeit der europäischen Integration mit den Regeln des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT). Die Arbeit beleuchtet die Entwicklung der europäischen Integration im Kontext des GATT und der WTO, einschließlich der Frage, ob die EGKS, die EWG und die spätere Europäische Union (EU) mit den GATT-Bestimmungen kompatibel waren.
- Die GATT-Konformität der Europäischen Integration im historischen Kontext
- Die Rechtsposition der E(W)G im GATT und der WTO
- Die Stellung des GATT-Rechts bzw. WTO-Rechts im Gemeinschaftsrecht
- Die Bedeutung des Meistbegünstigungsprinzips für die europäische Integration
- Die Rolle des Art. XXIV GATT für die Rechtfertigung von regionalen Integrationszonen
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einführung beleuchtet den historischen Hintergrund des GATT und erklärt die Zielsetzung des Abkommens. Außerdem wird die Bedeutung der europäischen Integration im Kontext des multilateralen Freihandels erläutert.
Kapitel II analysiert die GATT-Kompatibilität der europäischen Integration, beginnend mit der EGKS und der EWG. Der Schwerpunkt liegt auf der Klärung, ob die jeweiligen Integrationsprojekte mit den GATT-Bestimmungen vereinbar waren und welche Ausnahmeregelungen möglicherweise Anwendung fanden.
Kapitel III befasst sich mit der Rechtsposition der E(W)G im GATT und in der WTO. Es werden die wichtigsten Aspekte der völkerrechtlichen Subjektivität und der Außenkompetenz der E(W)G im GATT-System diskutiert.
Kapitel IV widmet sich der Stellung des GATT-Rechts bzw. WTO-Rechts im Gemeinschaftsrecht. Besonders die Bindung der Europäischen Gemeinschaft an das GATT-Recht und die Frage der unmittelbaren Anwendbarkeit des GATT- und WTO-Rechts im Gemeinschaftsrecht stehen im Fokus.
Schlüsselwörter
Die Arbeit befasst sich mit zentralen Begriffen des internationalen Handelsrechts, darunter das GATT (General Agreement on Tariffs and Trade), die WTO (Welthandelsorganisation), die Europäische Integration, die EGKS (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl), die EWG (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft), das Meistbegünstigungsprinzip, regionale Integrationszonen, Freihandelszone, Zollunion, Art. XXIV GATT, GATT-Konformität, Völkerrechtssubjektivität, Außenkompetenz, direkte Anwendbarkeit des internationalen Rechts im Gemeinschaftsrecht.
Häufig gestellte Fragen
Was war das Hauptziel des GATT?
Das GATT zielte auf ein marktwirtschaftliches Weltwirtschaftssystem ab, in dem Zölle reduziert und Diskriminierungen im internationalen Handel beseitigt werden sollten.
Ist die europäische Integration mit dem GATT vereinbar?
Die Arbeit untersucht die GATT-Konformität von EGKS und EWG, insbesondere im Hinblick auf Ausnahmeregelungen für Zollunionen gemäß Art. XXIV GATT.
Welche Rolle spielt das Meistbegünstigungsprinzip?
Es ist ein Grundpfeiler des GATT, der besagt, dass Handelsvorteile, die einem Partner gewährt werden, grundsätzlich allen Vertragspartnern zustehen müssen.
Ist das WTO-Recht im EU-Gemeinschaftsrecht unmittelbar anwendbar?
Die Arbeit analysiert die Rechtsstellung des GATT/WTO-Rechts und die umstrittene Frage seiner direkten Wirkung auf EU-Bürger und Unternehmen.
Was geschah nach dem Scheitern der ITO?
Nach dem Scheitern der Internationalen Handelsorganisation (ITO) wurde das GATT 1947 zur zentralen Welthandelsordnung, bis es 1995 in der WTO aufging.
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- MMag. Dr. Sabine Picout (Author), 2006, GATT-rechtliche Rahmenbedingungen der europäischen Integration , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/185019