Nach dem Scheitern der ITO (Internationale Handelsorganisation) bildete das GATT (General Agreement on Tariffs and Trade) – das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen – ab 1947 zusammen mit anderen ergänzenden Abkommen die erste Welthandelsordnung, welche schließlich 1995 in das WTO-System überging.
Das GATT zielte darauf ab, ein marktwirtschaftlich orientiertes Weltwirtschaftssystem zu errichten, in dem protektionistische nationale Interessen zurückgedrängt werden sollten. Dazu wurden in der Präambel des GATT die Erhöhung des Lebensstandards durch die Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern, die Verwirklichung der Vollbeschäftigung, die Steigerung des Niveaus des Realeinkommens und der Nachfrage als Ziele angeführt. Um diese verwirklichen zu können, stellt das GATT Regeln auf, die u.a. die spürbare Reduktion der Zölle und andere Handelsschranken sowie die Beseitigung von Diskriminierungen im internationalen Handel zum Thema hatten.
Obwohl die Liberalisierung des Welthandels sehr große Erfolge verzeichnete, konnte in den Jahren nach der Entstehung des GATT eine zunehmende Tendenz zur Bildung von Wirtschaftsblöcken festgestellt werden, was teilweise auf Kritik stieß, da die Bildung von Blöcken im Widerspruch zu der Theorie des multilateralen Freihandels als damals führendes Konzept stand.
Doch die Bildung von regionalen Integrationszonen in Europa (wie z.B. die EFTA, EG) war nicht nur wirtschaftlich, sondern vor allem auch politisch motiviert, wofür zusätzlich die Globalisierungstendenzen als Katalysator für die Bildung weiterer Integrationszonen dienten.
In der Folge soll nun auf die EG (bzw. ihre Vorgängerorganisationen) eingegangen werden und die wichtigsten durch die europäische Integration aufgeworfenen Probleme kurz erörtert werden.
Inhaltsverzeichnis
I. Einführung
II. Die GATT-Kompatibilität der europäischen Integration
1) Die GATT-Konformität der EGKS
2) GATT-Konformität der E(W)G
III. Rechtsposition der E(W)G im GATT und in der WTO
IV. Völkerrechtssubjektivität und Außenkompetenz der E(W)G
V. Die Stellung des GATT-Rechts bzw. WTO-Rechts im Gemeinschaftsrecht
1) GATT-Bindung der Gemeinschaft
2) Die unmittelbare Anwendbarkeit des GATT- bzw. des WTO-Rechts
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die GATT-rechtliche Vereinbarkeit der europäischen Integration. Dabei wird insbesondere analysiert, inwieweit die Gründung und Ausgestaltung der Europäischen Gemeinschaften (EG) mit den Prinzipien des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) sowie der Welthandelsorganisation (WTO) in Einklang steht und wie die Rechtsposition der Gemeinschaft im Welthandelssystem einzuordnen ist.
- GATT-Konformität regionaler Integrationszonen (Art. XXIV GATT)
- Entwicklung der EGKS und EWG im Kontext des Welthandelsrechts
- Völkerrechtssubjektivität und Außenkompetenz der Europäischen Gemeinschaften
- Bindungswirkung und unmittelbare Anwendbarkeit des GATT/WTO-Rechts in der Gemeinschaftsrechtsordnung
Auszug aus dem Buch
Die GATT-Kompatibilität der europäischen Integration
Obwohl grundsätzlich jede regionale Präferenzzone gegen das im GATT verankerte Prinzip der Meistbegünstigung verstößt, da ein GATT-Vertragsstaat, der auch Mitglied in einer solchen Präferenzzone ist, die übrigen Vertragsstaaten unterschiedlich behandelt, zum Teil gegenüber Dritten schlechter stellt und nicht alle (handelspolitischen) Vorteile, die ein Vertragsstaat einem anderen einräumt auch den anderen GATT-Vertragsstaaten zukommen lässt. Schon 1947 wurde dieses Spannungsverhältnis zwischen Meistbegünstigungsverpflichtung einerseits und regionaler Integrationszone andererseits erkannt und deshalb im Art. XXIV GATT eine Ausnahme zur Meistbegünstigungsverpflichtung festgeschrieben. Im Art. XXIV GATT wurden die regionalen Präferenzzonen (Freihandelszonen und Zollunionen), aufgrund deren positiven integrativen Wirkungen, für zulässig erklärt, obwohl diese eigentlich mit der strengen Auffassung des Prinzips des freien Welthandels unvereinbar sind.
Damit eine regionale Präferenzzone gattkonform gründet werden kann, müssen gemäß Art. XXIV GATT folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Die Integrationszone muss annähernd den gesamten Handel erfassen (Art. XXIV:8a und b): Grundlegende Bedingung, die das GATT an ein Präferenzabkommen stellt, ist, dass der Zweck von Zollunionen und Freihandelszonen sein soll, den Handel zwischen den teilnehmenden Gebieten zu erleichtern, nicht aber den Handel anderer Vertragsparteien mit diesen Gebieten Schranken zu setzen. Dabei müssen laut Art. XXIV:8 GATT für „annähernd den gesamten Handel“ Zölle und Handelsvorschriften beseitigt werden. Es soll somit nicht zu Teilbereichsintegrationen kommen, bei denen nur wenige Bereiche liberalisiert werden und die sich negativ auf die Drittstaaten auswirken.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einführung: Das Kapitel bietet einen historischen Überblick über die Entstehung des GATT nach dem Scheitern der ITO und skizziert die Ziele der Welthandelsordnung sowie die Relevanz regionaler Integrationsprozesse.
II. Die GATT-Kompatibilität der europäischen Integration: Hier werden die Voraussetzungen für die Konformität von Zollunionen und Freihandelszonen nach Art. XXIV GATT analysiert und deren Anwendung auf die EGKS und EWG erörtert.
III. Rechtsposition der E(W)G im GATT und in der WTO: Dieses Kapitel befasst sich mit der handelspolitischen Kompetenzübertragung auf die Gemeinschaft und deren Status als Akteur im GATT- bzw. WTO-System.
IV. Völkerrechtssubjektivität und Außenkompetenz der E(W)G: Die rechtlichen Grundlagen der Außenkompetenz, insbesondere die Abgrenzung zwischen expliziten und impliziten Kompetenzen der Gemeinschaft, werden hier detailliert dargestellt.
V. Die Stellung des GATT-Rechts bzw. WTO-Rechts im Gemeinschaftsrecht: Das abschließende inhaltliche Kapitel untersucht die Bindung der Gemeinschaft an internationales Handelsrecht und die Frage, ob sich Einzelne vor Gericht unmittelbar auf diese Bestimmungen berufen können.
Schlüsselwörter
GATT, WTO, europäische Integration, Zollunion, Freihandelszone, Meistbegünstigung, Außenkompetenz, Völkerrechtssubjektivität, Gemeinschaftsrecht, unmittelbare Anwendbarkeit, AETR-Urteil, Art. XXIV GATT, Welthandel, Präferenzzone, Handelsliberalisierung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die rechtliche Vereinbarkeit der regionalen europäischen Integration mit den Regeln des Welthandelsabkommens GATT und der WTO.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Zentrale Themen sind die Voraussetzungen für gattkonforme Integrationszonen, die Außenkompetenzen der Europäischen Gemeinschaft sowie die Stellung des Völkerrechts innerhalb der Gemeinschaftsrechtsordnung.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die rechtliche Einordnung der E(W)G in das GATT/WTO-System und die Klärung der Frage, wie völkerrechtliche Handelsverpflichtungen im europäischen Kontext wirksam werden.
Welche wissenschaftliche Methode findet Anwendung?
Die Arbeit nutzt die juristische Literaturanalyse sowie eine fundierte Auswertung der EuGH-Rechtsprechung zur Entwicklung der europäischen Außenhandelspolitik.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung der GATT-Konformität von Integrationszonen, die Analyse der Völkerrechtssubjektivität der EG und die Erörterung der unmittelbaren Anwendbarkeit von WTO-Recht durch den EuGH.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie GATT, WTO, Außenkompetenz, Zollunion, unmittelbare Anwendbarkeit und Meistbegünstigung geprägt.
Wie bewertet die Arbeit die GATT-Bindung der Gemeinschaft?
Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass die EG durch eine "faktische Funktionsnachfolge" an die GATT-Verpflichtungen gebunden wurde, was später in einer rechtlich sui generis gearteten Beziehung mündete.
Wie steht es um die unmittelbare Anwendbarkeit von GATT-Recht für den Einzelnen?
Der EuGH verneint grundsätzlich die unmittelbare Anwendbarkeit des GATT/WTO-Rechts für Einzelne, da diese Abkommen primär Beziehungen zwischen Staaten oder Integrationsräumen regeln und nicht den Schutz individueller Rechte bezwecken.
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- MMag. Dr. Sabine Picout (Author), 2006, GATT-rechtliche Rahmenbedingungen der europäischen Integration , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/185019