Bewertung und Bilanzierung von Finanzanlagen nach HGB, IAS und US-GAAP


Term Paper, 2003

27 Pages, Grade: 1.7


Excerpt


Inhalt

1 Einleitung und Zielsetzung der Arbeit

2 Abgrenzung der Finanzanlagen
2.1 Die Finanzanlagen nach dem Handelsgesetzbuch
2.1.1 Die Finanzanlagen des Anlagevermögens
2.1.2 Die Finanzanlagen des Umlaufvermögens
2.2 Die Finanzanlagen nach IAS
2.3 Die Finanzanlagen nach den US-GAAP

3 Bewertung von Finanzanlagen
3.1 Bewertung nach dem Handelsgesetzbuch
3.1.1 Bewertung von Finanzanlagen des Anlagevermögens
3.1.2 Bewertung von Finanzanlagen des Umlaufvermögens
3.2 Bewertung nach den International Accounting Standards
3.3 Bewertung nach den US-General Accepted Accounting Principles

4 Derivative Finanzanlagen
4.1 Bilanzierung von derivativen Finanzinstrumenten nach dem deutschen Recht
4.2 Bilanzierung von derivativen Finanzinstrumenten nach IAS und US-GAAP

5 Kritische Würdigung und Ausblick

1 Einleitung und Zielsetzung der Arbeit

Die zunehmende Globalisierung der letzten Jahrzehnte zwingt die Unternehmen, sich nicht nur auf den heimatlichen Finanzmärkten mit dem benötigten Kapital zu versorgen. Als Voraussetzung für ein Listing an zum Beispiel den US-Amerikanischen Börsen besteht eine landeskonforme Rechnungslegung und Bilanzierung. Daraus resultiert im Speziellen für deutsche Unternehmen, die bisher nach den Regeln des Handelsgesetzbuches bilanziert haben und diese international nicht vollständig anerkannt sind, ein entsprechender Handlungsbedarf. Auch für den in Deutschland so großen Mittelstand sind im internationalen Geschäft und der Kapitalbeschaffung Entwicklungschancen vorhanden, so dass dieser folglich davon ebenfalls betroffen ist.

Um diesen Problemen entgegen zu treten, existieren zwei Möglichkeiten. Zum Ersten wurden seit der Gründung des International Accounting Standard Commitees (IASC) im Jahre 1973 die so genannten International Accounting Standards (IAS) entworfen und werden kontinuierlich weiterentwickelt. Bei diesen handelt es sich derzeit noch um Empfehlungen ohne Rechtskraft, die aber ab 2005 für börsennotierte Unternehmen zwingend anzuwenden sind. Die zweite Alternative besteht in der Verwendung der US - Generally Accepted Accounting Principles, die den Weg an die angloamerikanischen Börsen eröffnen, da die IAS ebenfalls nicht durch die amerikanische Börsena ufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) anerkannt sind.

Eine weitere für die Harmonisierungsbestrebungen bedeutende Ursache sind die Zielgruppen der jeweiligen Jahresabschlüsse. Während in den kontinentaleuropäischen Wirtschaftssystemen aufgrund der präferierten Finanzierung traditionell die Fremdkapitalgeber, der Staat und langjährige Eigentümer an einer kons ervativen Bilanzpolitik und Ausschüttungssperren interessiert sind, spielen besonders im anglo-amerikanischen Raum die internationalen und institutionellen Anleger die herausragende Rolle. Diese benötigen im Gegensatz zu den Ersterwähnten verstärkter exakte und vergleichbare Informationen. Da nun auch explizit europäische Unternehmen an zusätzlichem internationalem Eigenkapital interessiert sind, müssen sie resultierend den Anforderungen dieser Kapitalgeber gesteigert gerecht werden.

Durch das Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz, verabschiedet am 13.02.1998 und im § 292a HGB festgeschrieben, sind Konzerne, die einen international anerkannten Abschluss, nach US-GAAP oder IAS bilanzieren von der Aufstellung eines Jahresabschlusses nach dem Handelsgesetzbuch befreit.[1]

Die Unterschiede in der Bewertung und Bilanzierung der Finanzanlagen als Investitionen in fremde Unternehmen oder langfristige Ausleihungen von Geld an fremde Unternehmen sollen in der folgenden Arbeit explizit dargestellt werden.[2] Zu Beginn werden einige grundlegende Unterschiede aufgezeigt. Im Hauptteil wird strukturiert nach den einzelnen Positionen zuerst aus dem Anlagevermögen, danach aus dem Umlaufvermögen und schließlich auf die internationalen Formen eingegangen.

Neben den bisher traditionellen Finanzanlagen ist eine zunehmende Bedeutung von Zins- und Kreditderivaten im Rahmen eines Risikomanagements in Unternehmen festzustellen. Es sind in diesem Zusammenhang erhebliche Unterschiede in der Behandlung von Derivaten nach dem Handelsgesetzbuch, dem deutschen Steuerrecht sowie den IAS und US-GAAP zu erkennen. Die folgende Arbeit soll in einem abgegrenzten Teil ebenfalls einen ersten Überblick über die verschiedenen Vorschriften zur Bilanzierung von Zins- und Kreditderivaten im Rahmen einer Sicherung verschaffen. Im Anschluss folgen die kritische Darstellung und ein Ausblick auf zukünftige Tendenzen in der Entwicklung.

2 Abgrenzung der Finanzanlagen

2.1 Die Finanzanlagen nach dem Handelsgesetzbuch

2.1.1 Die Finanzanlagen des Anlagevermögens

Das Handelsgesetzbuch unterscheidet in § 266 Abs. 2 HGB die Finanzanlagen nach folgender Struktur:

Aktivseite

A. Anlagevermögen III. Finanzanlagen:

1. Anteile an verbundenen Unternehmen;
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen;
3. Beteiligungen;
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
5. Wertpapiere des Anlagevermögens;
6. sonstige Ausleihungen

Eine Finanzanlage wird nach dem § 198 Abs. 2 HGB im Anlagevermögen geführt, wenn sie dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen soll. Dies kann im Zusammenhang mit Finanzanlagen unter anderem durch wiederholbare Zins- oder Dividendenzahlungen erfolgen. Das Handelsgesetzbuch richtet sich bei der Struktur nach der Art des finanziellen Engagements. Bei den Anlagen eins, drei und fünf handelt es sich um so genannte Daueranlagen ohne Fälligkeit, hingegen sind die Positionen zwei, vier und sechs darlehensähnliche Ausleihungen.

Der Grad der Einflussnahme auf das fremde Unternehmen ist ebenfalls genau festgelegt. Damit ein Unternehmen als verbundenes Unternehmen nach dem § 271 Abs. 2 HGB gilt, muss ein Eigenkapitalanteil von mindestens 50% bestehen. Existiert ein derartiger Verbund, so ist die Unternehmung im Regelfall verpflichtet eine Konzernbilanz inklusive Vollkonsolidierung zu erstellen.[3] Bei einer Beteilung ist nach § 271 Abs. 1 HGB ein Mindestanteil von 20% und Maximalanteil kleiner 50% vorha nden. Beteilungen können auch existieren, wenn der Anteil am Fremdunternehmen kleiner als 20% ist, aber eine Vertretung im Aufsichtsrat, eine bedeutende Lieferbeziehung, diverse Personalverflechtungen oder anderweitige finanzielle bzw. technologische Abhängigkeiten bestehen. Im Konzernverbund werden diese Fremdunternehmen als assoziierte Unternehmen bezeichnet. Sollten Beteilungen über assoziierte Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen oder verbundene Unternehmen bestehen, so ist im Konzernverbund eine Kapitalkonsolidierung vorzunehmen. Bei den oben genannten Daueranlagen handelt es sich um Aktien, GmbH-Anteile oder anderweitige Anteile an Gesellschaftskapital. Festverzinsliche Wertpapiere wie Obligationen, Pfandbriefe und Anleihen mit einer Laufzeit von länger als einem Jahr werden ebenfalls je nach Stärke der Abhängigkeit unter diesen Positionen erfasst.[4]

Bei Ausleihungen kann es sich um langfristige Darlehen oder Hypotheken handeln, wobei der Verbundheitsgrad zwischen Gläubiger und Schuldner ebenfalls eine Rolle spielt. Eine eindeutige Zuordnung derartiger Forderungen gegenüber fremden Unternehmen zum Anlagevermögen liegt nach der allgemeinen Rechtsauffassung ab einer Mindestgesamtlaufzeit von vier Jahren vor. Positionen mit einer Gesamtlaufzeit kleiner als ein Jahr müssen dem Umlaufvermögen zugeordnet werden. Für Papiere zwischen einem und vier Jahren liegt die Bilanzierung unter Angabe einer Begründung im Ermessen des Bilanzierenden.

2.1.2 Die Finanzanlagen des Umlaufvermögens

Da Finanzanlagen ebenfalls auch nicht zum dauerhaften Geschäftsbetrieb dienen können, hat der Gesetzgeber einen entsprechenden Bilanzposten mit der folgenden Gliederung in § 266 Abs. 2 HGB eingefügt.

Aktivseite

B. Umlaufvermögen III. Finanzanlagen:

1. Anteile an verbundenen Unternehmen;
2. eigene Anteile
3. sonstige Wertpapiere

Bei den im Umlaufvermögen erfassten Anteilen an verbundenen Unternehmen besteht ebenfalls ein Anteilseige ntum größer 50%, aber kein Interesse an einer dauerhaften derartigen Beteiligung. Ursachen können hierbei die Verkaufs-, Auflösungs- oder vollständige Integrationsabsicht in das Mutterunternehmen sein.

Eine Besonderheit stellen die eigenen Anteile dar. Diese werden soweit sie die Vermögensgegenstandeigenschaft besitzen immer als Umlaufvermögen erfasst.[5] Folglich müssen diese nach dem strengsten Niederstwertprinzip auch bei vorübergehender Wertminderung mit dem selbigen bewertet werden. Um dem Gläubigerschutz gerecht zu werden, muss neben dem gesonderten Ausweis auf der Aktivseite eine Rücklage auf der Passivseite in Höhe des aktivierten Betrages gebildet werden. Dies ist in §272 Abs. 4 HGB geregelt.

Unter den sonstigen Wertpapieren werden alle bisher nicht erfassten und nicht für den

langfristigen Verbleib im Unternehmen vorgesehene n Papiere integriert. Im generellen Fall dienen die sonstigen Wertpapiere des Umlaufvermögens zur kurzfristigen gewinnbringenden Anlage überschüssiger flüssiger Mittel oder um Spekulationsgeschäfte einzugehen.

2.2 Die Finanzanlagen nach IAS

Im Rahmen der International Accounting Standards werden Finanzanlagen nach den IAS 32.5 und 39.8 als Finanzinstrument beschrieben. Diese sind nach der Definition ein Vertrag, der gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt.[6]

Die Anteile an Tochterunternehmen (investment in subsidiaries), geregelt in den IAS 27, gleichen den in der Bilanz nach Handelsgesetzbuch bezeichneten Anteilen an verbundenen Unternehmen. Vergleichbar verhält es sich auch zwischen den Anteilen an assoziierten Unternehmen (investment in associates), festgelegt in den IAS 28, und den deutschen Beteiligungen. In den IAS 31 sind ebenfalls die Anteile an Gemeinschaftsunternehmen explizit verankert. Der Umgang mit den Finanzinstrumenten wird in den IAS 32 und IAS 39 geregelt. Ein essentieller Unterschied zwischen dem deutschen Recht und den Regelungen nach den IAS ist, dass auch nicht betriebsnotwendige Sachanlagen wie Immobilien, die nur als Kapitalanlage genutzt werden, unter den Finanzanlagen nach IAS 40 zu bilanzieren sind. Nach dem Handelsgesetzbuch ist eine derartige Ausweisung mit den entsprechenden bewertungsbedingten Folgen nicht vorgesehen. Im Rahmen der International Accounting Standards wird in Eigentümerpapiere (Equity Securities) und Gläubigerpapiere (Debt Securities) mit ihren spezifischen Eigenschaften differenziert. Aus den entsprechenden Merkmalen leiten sich die im Folgeteil erläuterten Bewertungskriterien ab.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Merkmale von Wertpapieren[7]

Die Wertpapiere als Finanzinstrumente werden nachfolgend noch in die Gruppen Held-forTrading Securities, Available- for-Sale Securities und Held-to-Maturity Securities unterschieden:

Bei den Held- for- Trading Securities handelt es sich um Wertpapiere, die zu Handelszwecken erworben werden. Die Unternehmung bzw. die Verantwortlichen spekulieren auf eine kurzfristige Veränderung der Marktdaten, um dadurch entsprechende Gewinne zu erwirtschaften. Beim Erwerb derartiger Papiere wird bereits festgelegt, dass es sich um Spekulationsobjekte handelt, was im weiteren Verlauf nicht mehr veränderbar ist. Bei den Anlagen kann es sich um Gläubigerpapiere wie Anleihen oder Eigentümerpapiere wie Aktien handeln.[8] Aufgrund des kurzen Anlagehorizontes sind Held- for-Trading Securities immer dem Umlaufvermögen zuzuordnen.

Die Held-to-Maturity Securities werden dazu erworben, um bis zu einem bestimmten Fälligkeitstermin gehalten zu werden. Nach den IAS sind diese in Abhängigkeit von der Restlaufzeit im Anlagevermögen bzw. Umlaufvermögen zu führen. Der Grenzwert ist ein Jahr bis Fälligkeit. Alle Papiere mit einer Laufzeit länger als ein Jahr, sind folglich im Anlagevermögen zu führen. Da bei Eigentümerpapieren keine genaue Fälligkeit gegeben ist, können diese niemals Held-to-Maturity Securities sein. Auch abgezinste Wertpapiere wie Zero-Bonds, bei denen die Zinszahlung erst am Ende der Laufzeit in einem Gesamtbetrag erfolgt, gehören zu dieser Wertpapiergruppe.[9] Vom Unternehmen ausgegebene Darlehen sind nicht als Finanzanlagen zu erfassen.

Available- for-Sale Securities sind all diejenigen Wertpapiere, die keiner der anderen beiden Kategorien zuzuordnen sind. Sie werden je nach Anlagehorizont dem Umlauf- oder dem Anlagevermögen zugeordnet. Vom Typus kann es sich um Eigentümer- oder Gläubigerpapiere handeln.

„Eigene Anteile sind keine Finanzinstrumente, sondern stellen zusammen mit dem übrigen Eigenkapital einen Residualwert zwischen den Vermögensgegenständen und Schulden dar.“[10] Dies ist in den SIC-16 (Standard Interpretations Committee) im Themenbereich gezeichnetes Kapital und zurückgekaufte eigene Eigenkapitalinstrumente explizit hinterlegt.

Der International Accounting Standard 27 definiert ein Subsidiary als Unternehmen, zu dem ein Kontrollverhältnis besteht. Durch die Beherrschung existiert die Möglichkeit für das Mutterunternehmen, die Finanz- und Geschäftspolitik des Tochterunternehmens zu bestimmen, um aus dessen Tätigkeit einen Nutzen zu ziehen.[11] Diese § 15 AktG ähnelnde Definition resultiert in der Verpflichtung zu einem konsolidierten Gesamtabschluss, wenn ein Unternehmen Subsidiaries besitzt. Dieser Gesamtabschluss muss spätestens drei Monate nach den Einzelabschlüssen vorliegen. Anzumerken ist, dass eine einheitliche Bilanzierungspolitik für alle Teile des Gesamtabschlusses vorhanden sein muss.

Ein Associate ist ein Unternehmen, auf das die bilanzierende Unternehmung einen signifikanten Einfluss ausüben kann. Es darf sich aber nicht um ein Subsidiary und kein Joint Venture handeln. Nach allgemeiner Ausfassung muss für einen maßgeblichen Einfluss ein Anteil von mindestens 20% bestehen. Sollte dies nicht der Realität entsprechen, aber eines der folgenden Tatbestände ähnlich der im HGB verankerten auftreten, so ist ebenfalls von einem assoziierten Unternehmen auszugehen:

a) Zugehörigkeit zum Geschäftsführungs- und/oder Aufsichtsorgan oder einem gleichartigen Leitungsgremium des assoziierten Unternehmens,
b) Mitwirkung an der Geschäftspolitik des assoziierten Unternehmens,

[...]


1 Vgl. Wieduwilt, D.: Skript 7. Semester HS -Harz, 2003, O.S..

2 Vgl. Kremin-Buch, B.: Internationale Rechungslegung, 2000, S. 96.

3 Vgl. Angermayer, B.;Oser. P.: Grundzüge der Konzernrechungslegung, 2001, S.74.

4 Vgl. Kremin-Buch, B.: Internationale Rechungslegung, 2000, S. 97.

5 Vgl. Scherrer, G.: Aktienrückkauf-Bilanzierung, 1998, [Online].

6 Vgl. Ballwieser, W.: Gewinnrealisation nach IAS am Beispiel von Langfristfertigung und Wertpapieren, O.J., S. 6, [Online].

7 Vgl. Buchholz, R.: Internationale Rechnungslegung, 2002, S. 147.

8 Vgl. Kremin-Buch, B.: Internationale Rechungslegung, 2000, S. 100.

9 Vgl. Buchholz, R.: Internationale Rechnungslegung, 2002, S. 151.

10 O.V.: Rechnungslegung von Financial Instruments nach IAS 39, 2002, S. 42.

11 Vgl. Federmann, R.: IAS-STUD, 2002, S. 243

Excerpt out of 27 pages

Details

Title
Bewertung und Bilanzierung von Finanzanlagen nach HGB, IAS und US-GAAP
College
University resin university for applied sciences  (Fachbereich Wirtschaftswissenschaften)
Course
Jahresabschluss/Bilanzierung Vertiefung
Grade
1.7
Author
Year
2003
Pages
27
Catalog Number
V18507
ISBN (eBook)
9783638228411
File size
441 KB
Language
German
Keywords
Bewertung, Bilanzierung, Finanzanlagen, US-GAAP, Jahresabschluss/Bilanzierung, Vertiefung
Quote paper
Rene Teichmann (Author), 2003, Bewertung und Bilanzierung von Finanzanlagen nach HGB, IAS und US-GAAP, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/18507

Comments

  • No comments yet.
Look inside the ebook
Title: Bewertung und Bilanzierung von Finanzanlagen nach HGB, IAS und US-GAAP



Upload papers

Your term paper / thesis:

- Publication as eBook and book
- High royalties for the sales
- Completely free - with ISBN
- It only takes five minutes
- Every paper finds readers

Publish now - it's free