Umweltrisiken und Sicherheitenpolitik der Banken


Tesis, 1998

91 Páginas, Calificación: 2.3


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Verzeichnis der Abbildungen

Verzeichnis der Abkürzungen

1. Einleitung und Problemstellung

2. Umweltrisiken, Sicherheiten und Wertverlust
2.1. Systematisierung der Risiken im Kreditgeschäft
2.2. Minderung der wirtschaftlichen Leistungfähigkeit - Bonitätsrisiko
2.2.1. Kostensteigerungen
2.2.2. Erlösschmälerungen
2.2.3. Instrumente der Bonitätsrisikosteuerung
2.2.3.1. Kreditwürdigkeitsprüfung
2.2.3.2. Ursachenbezogene Maßnahmen
2.2.3.3. Wirkungsbezogene Maßnahmen
2.2.3.4. Arten und Nutzen der Kreditwürdigkeitsinformationen
2.2.3.4.1. Ökobilanzen
2.2.3.4.2. Checklisten
2.2.3.4.3. Schwachstellenanalyse
2.2.3.4.4. Umweltverträglichkeitsprüfung
2.2.3.5. Herkunft der Kreditwürdigkeitsinformationen
2.2.3.5.1. Interne Beschaffung der Informationen
2.2.3.5.2. Externe Beschaffung der Informationen
2.3. Wertminderungen bei Sicherheiten-Besicherungsrisiko 18
2.3.1. Generelles Ziel der Sicherheitenpolitik
2.3.2. Bestimmung des Kreditvergabespielraums
2.3.3. Sicherungswertermittlung bei Immobilien
2.3.4. Sicherungswertermittlung bei beweglichen Sicherungsgütern und Rechten
2.4. Bilanzielle Berücksichtigung von drohenden Umweltrisiken
2.5. Verwertungsprobleme bei Sicherungsgut im Rahmen der neuen Insolvenzordnung
2.6. Konsequenzen aus der Wertminderungsproblematik von Sicherheiten

3. Umweltbelastungen auf Sicherungsgütern und deren Beseitigung
3.1. Begriffsbestimmung von Altlasten
3.2. Zustandsverantwortlichkeit für Altlasten
3.3. Ermittlung von Altlastenverdachtsflächen
3.4. Verwertungskonzepte für Altlasten
3.4.1. Sanierungsziele
3.4.2. Sanierungsverfahren für Altlasten
3.5. Finanzierung von Altlastensanierungen
3.6. Konsequenzen aus der Sanierung von Altlasten

4. Haftung von Unternehmen im Zusammenhang mit Umweltrisiken 35
4.1. Produkthaftungsgesetz und Produktsicherheitsgesetz
4.2. Öffentlich-rechtliche Umweltverwaltungsgesetze
4.3. Umweltstrafrecht
4.4. Umweltzivilrecht
4.5. Absicherung durch Umwelthaftpflicht
4.5.1. Auswirkungen der Versicherung von Umweltrisiken
4.5.2. Entwicklung des Versicherungsschutzes für Umwelthaftungsrisiken
4.6. Konsequenzen aus der Produkt- und Umwelthaftung

5. Ökologiemanagement von Unternehmen
5.1. Umweltmanagement gemäß der Bankenerklärung der Vereinten Nationen
5.1.1. Ziele der Bankenerklärung
5.1.2. Wirkungsweise des Umweltmanagementsystems im Sinne der Bankenerklärung
5.1.3. Beurteilung der Bankenerklärung
5.2. Umweltmanagement nach Öko-Audit
5.2.1. Entstehung des Öko-Audit
5.2.2. Ziele der EU-Öko-Audit-Verordnung
5.2.3. Inhalt und Pflichten der Audit-Verordnung
5.2.4. Beurteilung des Öko-Audits
5.3. Umweltmanagement nach ISO 14001
5.3.1. Entstehung der ISO-Norm 14001
5.3.2. Ziele der ISO-Norm 14001
5.3.3. Inhalt und Pflichten der Norm
5.3.4. Beurteilung der ISO-Norm und Vergleich mit der Öko-Audit-Verordnung
5.4. Konsequenzen für das Ökologiemanagement der Banken

6. Umweltmarketing der Banken
6.1. Einordnung der Marketing-Instrumente
6.2. Kommunikationspolitik der Banken
6.3. Konsequenzen für die Umweltarbeit der Banken

7. Mögliche Entwicklung der umweltbeeinflußten Sicherheitenpolitik der Banken

Anhang

Literaturverzeichnis

Gesprächsverzeichnis

Verzeichnis der Abbildungen

Abb. 1: Wirkung von Umweltrisiken auf die Kreditwürdigkeit

Abb. 2: Einflußfaktoren des Ausfallrisikos

Abb. 3: Systematik der Umweltrisiken

Abb. 4: Ansatzpunkte zur Steuerung des Ausfallrisikos

Abb. 5: Ökobilanz für Kreditinstitute

Abb. 6: Bildung von Risikoklassen durch Verknüpfung von Bonitäts- und Besicherungkriterien

Abb. 7: Kreditrisiken und Maßnahmen zur Risikoreduzierung

Abb. 8: Beurteilung der umweltorientierten Bewertungsverfahren

Abb. 9: Umweltmanagementkonzept für Banken

Abb. 10: Beispielhafter Indikatorenkatalog zur Einstufung als „anmerkungsbedürftig“

Abb. 11: Ausgewählte betriebliche Umweltrisiken und deren Auswirkungen auf den Betriebserfolg

Abb. 12: Ökologischen Kennzahlensystem

Abb. 13: Handlungsalternativen gemäß „Bankenerklärung“

Abb. 14: Untersuchungsablauf einer Altlastenbewertung im Rahmen eines Kreditratings

Abb. 15: Auswirkungen der EU-Umwelt-Audit-Verordnung auf Banken

Verzeichnis der Abkürzungen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung und Problemstellung

Der Schutz der Umwelt ist in den vergangenen Jahren zu einem exponierten Thema der öffentlichen Diskussion geworden. Das Bewußtsein für die Umwelt hat sich in allen gesell­schaftlichen Bereichen erheblich geschärft.[1] Verschiedenste Umfragen belegen dies deutlich, z. B. die Shell Studie 1997.

Diese staatliche und gesellschaftliche Sensibilisierung trifft vorrangig den Bereich der Industrie, der natürliche Ressourcen verbraucht und Emisssionen gleich welcher Art abgibt. Kreditinstitute als Dienstleistungsunternehmen tragen zur direkten Schädigung der Umwelt nur in einem geringen Ausmaß bei. Aufgrund ihrer elementaren Finanzierungsfunktion in ei­ner Volkswirtschaft sind die Banken aber in der Lage, Entscheidungskalküle und Investitions­ströme der Unternehmen zu beeinflußen.

Vor dem Hintergrund der beschriebenen allgemeinen Sensibilisierung und der Funktion der Kreditinstitute im Wirtschaftsprozeß kommt der Berücksichtigung von Umweltrisiken und deren Auswirkung auf zentrale Bestandteile des Bankgeschäfts eine elementare Rolle zu. Un­ter Umweltrisiken sollen hier alle Risiken, die einen Einfluß auf die Geschäftsbeziehung von Kreditinstituten und Kunden werfen können, gleich ob sie im Unternehmen entstanden oder erst durch äußere Umstände offensichtlich wurden, subsumiert werden. Der höheren Belastung der Umwelt durch ihren Wirtschaftsprozeß, im Vergleich zu privaten Haushalten, entsprechend konzentriert sich diese Arbeit fast ausschließlich auf Umweltrisiken im Firmen­kundengeschäft. Für Kreditinstitute als Hauptfinanzierungsquelle der Unternehmen ergeben sich aus der Wechselwirkung mehrere Konsequenzen: Haftungs-, auflagen- und nachfragebe­dingte wirtschaftliche Schwierigkeiten von Unternehmen ziehen tendenziell entsprechende Kreditausfälle nach sich.[2] Um der Gefahr von Kreditausfällen entgegenzuwirken, müssen Kreditinstitute noch stärker als bisher Umweltaspekte berücksichtigen. Umweltrisiken können auch auf die Sicherheiten, die normalerweise im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Kredit­nehmers realisierbare Vermögenswerte darstellen, in der Form einwirken, daß sie diese nach­haltig in ihrem Wert mindern bzw. mit zusätzlichen Haftungsverpflichtungen verbinden. Diese Gefahr ist vor der Bewertung und Akzeptanz von Sicherheiten zu berücksichtigen. Ne­ben diesen Gefahren besteht auch die Chance, über ein gesellschaftsorientiertes Ökologiema­nagement und eine Beratung der Kunden zusätzliches Geschäftspotential und neue Möglich­keiten zu erschließen. Einige spektakuläre Fälle von sogenannten ‘Altlasten’ und anderen Umwelteinwirkungen aus früherer Zeit haben bei Banken zu großen Ertragsverlusten geführt und als die zur Besicherung der Kredite gegebenen Sicherheiten plötzlich in ihrem Wert ge­mindert oder gar nutzlos wurden gab es hierdurch keinen Ausgleich.[3] Diese Ausmaße an Verlusten unterstreichen die zentrale Bedeutung des Kreditrisikos im Bankgeschäft. Jenes Risiko kann nur erfolgversprechend begrenzt werden, wenn alle Teilbereiche beachtet werden, die die Bonität eines Kreditkunden und die Qualität seiner hinterlegten Sicherheiten einbezie­hen.[4]

Die vorliegende Arbeit will daher die Wirkung von Umweltrisiken auf die derzeitige Sicher­heitenpolitik der Banken analysieren und untersuchen, in welchen Bereichen weitere Anstren­gungen nötig und möglich sind. Im Kern soll sich diese Arbeit mit der Frage beschäftigen, welche Punkte Banken bei der Einwerbung und Verwaltung von Sicherheiten in Zukunft unter dem Fokus zunehmender, immer deutlicher in Erscheinung tretender Umweltrisiken zu be­achten haben.

Dazu wird mit Teil 2 zunächst der Umfang an Risiken im Kreditgeschäft, speziell jedoch die, die auf Sicherheiten abheben, dargestellt. Anschließend werden die Sicherheitenpolitik und ihre Ziele verbalisiert. Die Möglichkeiten der negativen Einflußnahme auf die Ziele der Si­cherheitenpoltik sind weiterer Gegenstand des Teils 2.

Teil 3 gibt einen Überblick über die Identifikation und eventuelle Beseitigung von Umwelt­belastungen auf Sicherungsgütern, die schon eingetreten sind. Noch weit über den zeitlichen Rahmen der Beseitigung von Umweltschäden kann die in Teil 4 beschriebene gesetzliche Verantwortung von Unternehmen und Banken nach dem Schadenseintritt hinausreichen. Mit der Absicherungsmöglichkeit durch die vertragliche Vereinbarung einer Umwelthaftpflicht ist eine Risikovermeidungsstrategie dort angesprochen. Der Teil 5 der vorliegenden Arbeit stellt unter dem Stichwort ‘Ökologiemanagement’ gewisse Umweltstandards zur Beurteilung von Unternehmen vor. Diese sollen eine Entscheidungsgrundlage liefern zur Identifikation von ‘umweltsensiblen’ und ‘umweltunsensiblen’ Unternehmen. Der Beurteilung von Umweltakti­vitäten der Banken gleich welcher Art im Lichte der Öffentlichkeit widmet sich Teil 6, bevor Teil 7 eine Zusammenfassung und einen Ausblick auf die weitere Sicherheitenpolitik der Kre­ditinstitute in der Zukunft bildet.

2. Umweltrisiken, Sicherheiten und Wertverlust

Will man sich mit den zentralen Punkten dieser Arbeit nämlich den Umweltrisiken und deren Auswirkungen auf die Sicherheitenpolitik beschäftigen, scheint es zunächst angebracht, die Risiken im Bankgeschäft und speziell im Kreditgeschäft zu systematisieren, die Notwendig­keit einer Sicherheitenpolitik zu begründen und dann die Wechselwirkungen zwischen beiden aufzuzeigen.

2.1. Systematisierung der Risiken im Kreditgeschäft

Eine Bank steht wie jedes andere Unternehmen auch in vielfältigsten Beziehungen zu seiner Umwelt. Das Gewinn- und Rentabilitätsstreben als monetäre Zielsetzung einer jeden Bankpolitik ist in allen Geschäftsbereichen einer Bank zu finden.[5] Neben anderen Geschäfts­bereichen ist das Kreditgeschäft ein wichtiges Kerngeschäft für den Erfolg einer Bank. Analog zur Bedeutung für den positiven Erfolg einer Bank liegt auch die Gefahr eines negativen Erfolgs im Kreditgeschäft. Banken begegnen dieser Gefahr mit einer Risikokontrolle. Die erste Stufe dieses Risikomanagements bildet die Risikoidentifikation.[6] Es ergeben sich gewichtige Einflüsse auf das Kreditgeschäft im Bereich Bonitäts- und Besicherungsrisiken.[7]

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Abb. 1: Wirkung von Umweltrisiken auf die Kreditwürdigkeit

Quelle: Meuche, Thomas (U-Risiken 1995), S. 264.

Das Bonitätsrisiko beschreibt die Gefahr eines Ausfalls oder einer Verzögerung der Zins- und Tilgungsleistungen. Das Besicherungsrisiko hingegen besteht im Wertverlust eines zur Kreditsicherung überlassenen Gutes.[8] Beide Risiken führen unweigerlich zu einer Verschlechterung der Kreditwürdigkeit eines Kreditnehmers. Die Kreditwürdigkeit ist neben der rechtlichen Komponente der Kreditfähigkeit das Entscheidungskriterium für die Zuteilungsfähigkeit eines Kredites an ein kreditnachfragendes Unternehmen.[9]

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Abb. 2: Einflußfaktoren des Ausfallrisikos

Quelle: Schulte, Michael, Bank-Controlling II: Risikopolitik in Kreditinstituten (1997), S. 58.

Der Teilbereich des Risikomanagements, der sich mit der Handhabung des Besicherungsrisi­kos beschäftigt, läßt sich mit dem Begriff Sicherheitenpoltik umschreiben. Diese Sicherhei­tenpolitik hat zum Oberziel, die Auswirkungen von veränderten Umweltbedingungen auf die hereingenommenen Sicherungsgüter so rechtzeitig zu identifizieren, daß dies nicht zu einer Wertminderung führt.[10] Ist dieses Vorhaben wegen verschiedener Faktoren nicht möglich,[11] so soll der Verlust am Sicherungsgut möglichst klein gehalten werden, um noch einen Teilbetrag zu erlösen bzw. zusätzliche Aufwendungen noch nach Beendigung des zugehörigen Krediten­gagements zu verhindern. Sicherheiten können folgendermaßen beschaffen sein: die häufigste Form der Besicherung sind die bei immobilen Sicherungsgütern eingetragenen Grundpfandrechte, bei mobilen Sicherungsgütern sind Sicherungsübereignung und Verpfändung üblich, bei Rechten und Forderungen die Abtretung.[12]

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Abb. 3: Systematik der Umweltrisiken

Quelle: Meuche, Thomas (U-Risiken 1995), S. 264.

Auf die dargestellten Sicherheiten wirken singulär oder komparativ verschiedene Umweltrisi­ken ein.[13] Umweltrisiken, seien es nun die vom Unternehmen ausgehenden Aspekte, wie Produkt-, Produktions-, und Altlastenrisiken, oder die im ursächlichen Sinne des Wortes „Umwelt“ von außen an die Unternehmung herangetragenen externen Bereiche, wie Marktrisiken, Risiken neuer relevanterer Forschungsergebnisse und Risiken verschärfter umweltrechtlicher Vorschriften, können auf zwei Wegen zu einer Verschlechterung der Kreditwürdigkeit eines Kunden führen und müssen entsprechend kontrolliert werden.[14] Ansatzpunkte finden sich folgend in den in Teil 2 bis 6 dargestellten Bereichen Wertverlust von Sicherheiten, Altlastenbeseitigung, Haftung, Ökologiemanagement und Umweltmanagement.

Zunächst ist die Reduzierung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Kreditnehmers ein Aspekt des kreditären Risikocontrollings.

2.2. Minderung der wirtschaftlichen Leistungfähigkeit - Bonitätsrisiko

Unter dem Bonitätsrisiko wird meist die Gefahr verstanden, als Kreditinstitut aufgrund des teilweisen oder vollständigen Ausfalls von Forderungen wegen nicht ausreichender Bonität des Schuldners Gewinneinbußen zu erleiden. Ist die Kreditrückzahlungsfähigkeit nicht mehr in ausreichendem Maße gegeben, so besteht eine Erlösmöglichkeit für die Bank nur im Verkauf der Sicherungsgüter.[15] Über diese Tatsache besteht die Verbindung von Bonitäts- und Sicherheitenrisiko, wenn die Sicherheit als eine Art ‘Puffer’ gesehen wird. Bonitätsverschlechterungen durch Umweltrisiken können in Unternehmen durch Kostensteigerungen und Erlösreduzierungen entstehen.[16] Die veränderte Bonität des Unternehmens macht sich ebenfalls in der Bilanz des Kreditinstituts z. B. als vermehrte Rückstellungen negativ bemerkbar und kann bei einer Häufung auch die Zukunft der Bank selbst bedrohen. Ausdruck findet diese mögliche Entwicklung auch in den geschätzten 27000 Unternehmenszusammenbrüchen im Jahre 1997.[17] Neben anderen Ursachen wie z. B. Managementfehlern haben auch geänderte Umweltbedingungen und Umweltvorschriften ihren Anteil daran.[18] Nicht nur die absolute Zahl, sondern auch die durchschnittlichen Ausfälle der privaten Gläubiger je Insolvenzfall „stiegen von 610 TDM (1990) auf über 1200 TDM (1995)“ in den alten Bundesländern.[19]

2.2.1. Kostensteigerungen

Kostensteigerungen in Unternehmen werden oft durch die Verschärfung umweltrelevanter Normen des Umweltrechts induziert.[20] Die Normen können einsatz- und ausbringungsorien­tiert sein. Restriktionen bei den in der Produktion eingesetzten Stoffen können sich auf Men­gen, Qualitäten und Faktorpreise beziehen und beinhalten als extremsten Fall ein Einsatzver­bot für bestimmte Stoffe.[21] Ausbringungsbestimmungen reduzieren meist mengen- und qua­litätsmäßig die Freigabe bestimmter Stoffe oder verlangen einen besonderen Umgang mit die­sen.[22]

2.2.2. Erlösschmälerungen

Sollten aufgrund äußerer Einwirkungen Änderungen im Produktionsprozeß bzw. in der Pro­duktpalette eines Unternehmens nötig werden, so sind damit erhebliche personelle, logistische und entsprechend auch finanzielle Aufwendungen vonnöten.[23] Nur in wenigen Fällen können diese vermehrten Anstrengungen im Blick auf eine umweltgerechtere Produktion und Ange­botspalette an den Markt und an die Verbraucher weitergegeben werden, denn es liegen fast ausschließlich Käufermärkte vor.

Aus dieser Tendenz folgt eine sich ständig verkleinernde Gewinnmarge, mit der die Unter­nehmen leben müssen, obwohl sie entweder freiwillig oder durch Gesetzesvorgaben gezwun­gen die Beachtung der Umweltverträglichkeit in ihr Programm aufgenommen haben.

Oft betreffen die Gefahrenpotentiale den Bereich mittelständische Kunden.[24] Die Bonität von Kreditnehmern in diesem wichtigen Kundensegment Mittelstand ist erfahrungsgemäß sehr heterogen. Die alleinige Betrachtung quantitativer, finanzkraftorientierter Daten ist nicht aus­reichend.[25] Es muß auch eine umfassende Analyse qualitativer Erfolgsfaktoren, u. a. des Er­folgsfaktors Umweltschutz, hinzugezogen werden. Für die Kreditinstitute sind vorrangig die Umweltrisiken interessant, die den Ertragswert oder den Substanzwert eines Kreditnehmers beeinflussen.[26] Die Schwierigkeit in der täglichen Arbeit liegt in der adäquaten Erfassung und Bewertung von Umweltrisiken in der der Kreditvergabe vorgeschalteten Kreditwürdigkeits­prüfung.

2.2.3. Instrumente der Bonitätsrisikosteuerung

Die bereits genannte Entwicklung der Insolvenzfälle und -verluste mit ihren teilweise unter­nehmensbedrohenden Formen zeigt, daß der sicheren Beurteilung der Kundenbonität für den Kreditgeber eine existenzielle Bedeutung zukommt.[27] Jede bereits in dieser Phase erkannte negative Entwicklung der Kundenkreditwürdigkeit kann vielleicht durch entsprechende Maß­nahmen wie der Beratung zu einer umweltgerechteren Produktpalette entschärft werden und muß gar nicht erst in den Bereich der Sicherheitenpolitik kommen. Der Einsatz effizienter Verfahren zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit und Kreditüberwachung ist im Hinblick auf diese Tatsache von steigendem Interesse.[28]

Das Instrument des Bonitätsindikators, mit dem der Kreditgeber das Bonitätsrisiko des einzel­nen (Firmen-) Kunden[29] objektiv und mit hoher Sicherheit ‘richtig’ beurteilen kann, ist als erfolgreiche Früherkennung von Risiken im Rahmen von einzelgeschäftsbezogenen Kreditentscheidungen und Kreditüberwachungen schon existierender Engagements die zwin­gende Voraussetzung für den Erfolg gesamtbankbezogener Systeme zum Risikomanagement[30] und zur Risikosteuerung.[31] Die Beurteilung des Bonitätsrisikos ist Gegenstand der noch zu beschreibenden Kreditwürdigkeitsprüfung.[32]

Zur Begrenzung von Ausfallrisiken bei Krediten ist es unerläßlich, zunächst einmal die wirt­schaftlichen Verhältnisse des Antragstellers zu analysieren. Mit der Untersuchung der wirtschaftlichen Verhältnisse, dokumentiert in den vorliegenden Unternehmensdaten, sollen die Kreditgeber einen Einblick in die derzeitige, wirtschaftliche Situation und die mögliche, weitere Entwicklung des Unternehmens gewinnen können.[33] Ziel ist es herauszufinden, ob das Unternehmen auch in Zukunft den notwendigen Kapitaldienst aus existentierenden oder neuen finanziellen Verpflichtungen erfüllen kann.[34]

2.2.3.1. Kreditwürdigkeitsprüfung

Die Bonitätsanalyse des zu beurteilenden Unternehmens beruht immer noch zu einem guten Teil auf der traditionellen Basis der Jahresabschlußunterlagen.[35] Um für die Bonität relevante Kennzahlen zu erhalten und zu einem Gesamtergebnis zusammensetzen zu können, sind meh­rere Verfahren praktikabel.[36]

In der Vergangenheit wurden unterschiedlichste Ansätze zur Bestimmung von Kreditrisiken entworfen, eingesetzt, wieder fallengelassen und durch aktuellere ersetzt. Drei sehr häufig in der Praxis anzutreffende Verfahren sind verbal-qualitative Methoden, wie z.B. klassischer Kreditbericht oder -protokoll, stärker quantitative Verfahren, wie z. B. Scoring-Modelle,[37] oder die mit hohem Objektivitätsgrad arbeitenden mathematisch-statistischen Verfahren, wie z. B. multivariate Diskriminanzanalyse oder die Künstliche Neuronale Netzanalyse.[38]

Die Wirksamkeit traditioneller Bonitätsanalysen muß auch unter dem Aspekt der sich verän­dernden allgemeinen Rahmenbedingungen gesehen werden. Ein kritischer Punkt ist sicher die vermehrte Kreditnachfrage junger, innovativer Unternehmen, die seit ihrer Gründung noch nicht die Möglichkeit hatten, eine Substanz aufzubauen. Traditionelle Bonitätsprüfungen grei­fen hier oft zu kurz. Eine Bank muß sich zwar eines erhöhten Risikos, aber auch der Gefahr einer möglicherweise verpaßten Chance bei Gewährung oder Nichtgewährung eines Kredites bewußt sein. Ein Extremfall kann hier eine „virtuelle Unternehmung“ sein, die bis auf Netz­werkkoordination und Gesamtstrategie alle Funktionen ausgegliedert hat und von Partnerun­ternehmen ausführen läßt.[39]

Desweiteren haben viele Unternehmen infolge langandauernder Schwierigkeiten vorhandene Sicherheiten aufgebraucht und kommen fast gar nicht mehr für neue Kredite in Frage, auch wenn aussichtsreiche Strategien zur Wiederherstellung der Finanzkraft vorliegen mögen. Tra­ditionelle, vergangenheitsorientierte Prüfungsverfahren führen in solchen Situationen leicht zu falschen Schlüssen bei der Beurteilung der strategischen Unternehmensentwicklung.

Ein weiterer Trend ist in der Tendenz zur internationalen Rechnungslegung zu sehen. Neben großen Konzernen wenden auch kleinere und mittlere Unternehmen die entsprechenden Vor­schriften an. Für die Teilnahme am Neuen Markt der Deutschen Börse AG ist die Bilanzierung nach IAS bzw. US-GAAP Voraussetzung.[40] Der bisher in Deutschland geltende Grundsatz des Gläubigerschutzes bei Anwendung internationaler Rechnungslegungsvor­schriften wird in seiner Bedeutung geschwächt durch das Prinzip der Investoreninformation (fair presentation).[41] Eine Bonitätsanalyse anhand von vergangenheitsorientierten Bilanzdaten verliert in diesem Zusammenhang an Bedeutung.

Die immer noch dominierende Ex-post-Analyse der Ertragslage eines Unternehmens anhand von eingereichten Jahresabschlußunterlagen ergibt zwar wichtige Informationen über den bis­herigen Stand, die zukünftige Position des Betriebes, also die Phase, in der der gewährte Kre­dit vertragsgemäß zurückgezahlt werden soll, wird jedoch völlig außer Acht gelassen.[42] Ge­rade in diesem Zeitraum kann die Rückzahlung des Kredites durch Umweltrisiken bedroht werden, die durch eine vergangenheitsorientierte Analyse von Vermögens-, Finanz- und Er­tragszahlen nicht frühzeitig genug oder eventuell gar nicht zu entdecken sind.

Aus diesen möglichen Gefahren die Forderung nach einer strikten Reduzierung der Engage­ments auf diejenigen, die mit keinem Risiko behaftet sind, zu erheben, wäre sicher falsch, da die Übernahme von Risiken einen elementaren Bestandteil des Bankgeschäfts darstellt. Statt­dessen sollten Kreditinstitute zur Beschränkung von Kreditrisiken und generell auch aller an­deren Risiken bestrebt sein, „dafür Sorge zu tragen, daß sie möglichst frühzeitig erkannt, analysiert und bewertet werden können“.[43]

Neben der auch in der Vergangenheit schon durchgeführten Untersuchung der Fähigkeiten des Managements, der angebotenen Dienstleistungen und Produkte und der finanziellen Lage[44] sollte eine den Gegebenheiten der erhöhten Umweltrisiken Rechnung tragende Kreditwürdig­keitsprüfung den Kreditnehmer in ökologischer Hinsicht beurteilen, um dann das Engagement innerhalb eines Risikorasters einordnen zu können.[45] Die ökologisch-orientierte Kreditwür­digkeitsprüfung ist immer nur als eine Ergänzung der traditionellen Kreditwürdigkeitsprüfung, nicht als eine Alternative zu sehen.[46]

Zur Erfüllung dieser Maxime läßt sich im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung eine ganze Reihe von risikobeeinflussenden Handlungsalternativen unterscheiden.

Von den drei in der Literatur immer im Zusammenhang mit der Steuerung des Risikomana­gements genannten Strategien Vermindern/Vermeiden, Übertragung auf Dritte und Selbst­übernahme bieten sich bei Banken nur zwei an. Die alleinige Selbstübernahme ist trotz der Teilaufgabe des ureigensten Bankgeschäfts wegen der oft nicht zu verkraftenden Gefähr­dungsvolumina nicht zu empfehlen. Vermindern oder ganz Vermeiden bzw. in Verbindung mit Versicherungen Übertragen sind die gangbaren Lösungswege.[47]

Das risikopolitische Instrumentarium zur Steuerung im Bankmanagement kann zunächst grob in ursachen- und wirkungsbezogene Maßnahmen unterteilt werden. So kann entweder die Ur­sache oder die Wirkung des Bonitätsrisikos der Ansatzpunkt des risikopolitischen Handelns sein. Zunächst werden Maßnahmen, die sich auf die Ursache beziehen, dann solche, die sich auf die Wirkung beziehen besprochen.

2.2.3.2. Ursachenbezogene Maßnahmen

Eine ursachenbezogene Bonitätspolitik im Kreditgeschäft zielt dahin, die Wahrscheinlichkeit eines Ausfalls zu reduzieren, also schon vor dem Eintritt der Risiken zu wirken. Einzelgeschäftsbezogen kann das Ziel der ursachenbezogenen Bonitätspolitik durch die An­wendung von Instrumenten zur Verbesserung der objektiven Bonitätseinschätzung des mögli­chen oder aktuellen Kreditnehmers angesteuert werden. Die Ursache eines Kreditausfalls ist nämlich in der derzeitigen und/oder zukünftigen Bonität des Kreditnehmers zu sehen.[48]

Bezogen auf das Gesamtgeschäft ist die Einschränkung der subjektiven Fehlerquellen anzu­streben.[49]

2.2.3.3. Wirkungsbezogene Maßnahmen

Eine wirkungsbezogene Bonitätspolitik möchte bei feststehender Wahrscheinlichkeit des Aus­falls die erfolgsbezogenen Auswirkungen eines Kreditausfalls reduzieren oder zumindest auf ein für das Kreditinstitut erträgliches Maß minimieren.[50] Hier ist entsprechend in aktive und passive Instrumente zu unterscheiden.

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Abb. 4: Ansatzpunkte zur Steuerung des Ausfallrisikos

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Schulte, Michael, Bank-Controlling II: Risikopolitik in Kreditinstituten (1997), S. 82.

Aktive Instrumente wollen sowohl einzel- als auch gesamtgeschäftsbezogen für gemessene Risiken zur Verlustminderung beitragen. Als wichtigstes einzelgeschäftsbezogenes Instrument zur Verlustminderung ist die Risikoüberwälzung in Form der Sicherheitenstellung zu sehen.[51] Hier kann der Kreditgeber im Idealfall einer Sicherheitenkonzeption die Kosten eines Ausfalls auf andere überwälzen, indem er durch die gestellten Sicherheiten einen Ausgleich erhält. Durch die Besicherung scheint die Risikohöhe einer Kreditposition dem Kreditgeber redu­ziert. Gegen die Zahlung einer Versicherungsprämie ist auch die Risikoüberwälzung von der Bank auf eine Kreditversicherungsgesellschaft eine denkbare Variante. Ein weiteres Instrument ist die Syndizierung oder Risikozerfällung. Besonders bei Großkrediten und Länderkrediten ist die gemeinschaftliche Kreditvergabe durch mehrere Banken ein probates Mittel der Risikominderung. Das Mittel der Risikolimitierung besteht in der Festlegung von Kreditobergrenzen für einzelne Kreditnehmer,[52] neben der Risikostreuung wird sie ebenfalls als wirkungs- und gesamtgeschäftsbezogenes Instrument eingesetzt.[53]

Passive Instrumente dienen der Verlustvorsorge und der Stärkung der Risikotragfähigkeit durch Schaffung eines Risikopuffers. Es soll für den Fall Vorsorge getroffen werden, daß Ri­siken eintreten, gegen die keine Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden können.

Die passive Risikopolitik legt ihr Hauptaugenmerk auf die Stärkung der Ertragskraft, um auf­tretende Risiken mit dem aus dem laufenden Ergebnis gewonnenen Potential abdecken zu können.

2.2.3.4. Arten und Nutzen der Kreditwürdigkeitsinformationen

Der mit einer Kreditvergabeentscheidung einhergehende Bedarf an Informationen bezieht sich sowohl auf die Rückzahlungsbereitschaft und -fähigkeit des Kreditnehmers (Ermittlung des Bonitätsrisikos) als auch auf die eventuell nötige Veräußerung von Sicherungsgütern oder des gesamten Unternehmens (Ermittlung des Besicherungsrisikos). Die wirtschaftliche Lage eines Kreditnehmers kann sich während der Kreditlaufzeit verschlechtern und die Werthaltigkeit der Sicherungsgüter damit schwächen. Deshalb besteht sowohl vor der Kreditentscheidung (Kreditprüfung), als auch während der Kreditlaufzeit (Kreditüberwachung) ein Bedarf an aus­reichender Information über den Kreditnehmer.[54] Ökobilanzen stellen den ökologischen Bezugsrahmen dar.[55]

2.2.3.4.1. Ökobilanzen

Das Mittel der Öko-Bilanz soll eine geordnete Aufstellung und Bewertung der Umweltbelastung entweder durch ein Unternehmen, einen Standort, einen Prozeß oder ein einzelnes Projekt möglich machen.[56] Eine als Input-Output-Bilanz aufgestellte Stoff- und Energiebilanz stellt meist den Mittelpunkt dar.[57] Befürworter dieser Bilanzierung versprechen sich bessere Erkenntnisse über Auswirkungen von Umweltbelastungen und eine Einsicht in die Notwendigkeit des Umdenkens.[58] Die für die Bilanz benötigten Daten werden durch eine Bewertung der Einsatzstoffe, des Produkteinsatzes bzw. -verbrauchs, der Produktionstechnik und der Entsorgung gewonnen.[59] Kriterien sind gesetzliche Grundlagen, Emissionen und andere Belastungen der Umweltmedien.[60] Während die Öko-Bilanz eines Kreditkunden ein Instrument der Kreditwürdigkeitsprüfung ist, dient eine Öko-Bilanz eines Kreditinstitutes zur Dokumentierung der Risiken im Betriebsbereich.[61]

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Abb. 5: Ökobilanz für Kreditinstitute

Quelle: Manski, Ernst-Eberhard (1994), S. 164.

Die Zahl der nach solchen Kriterien alle ökologischen Vorgänge quantifizierenden Unterneh­men, meist sind es größere bis mittlere Unternehmen, steigt ständig.[62] Allerdings liegt die Problematik in der mangelhaften Vergleichbarkeit von Gliederungs- und Bewertungsschemata und im Fehlen eines allgemeingültigen Maßstabs für die unterschiedlichsten Emissionen.[63] Die gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung von Öko-Bilanzen wäre eine Lösungsmöglich­keit des Problems. Die Praxis behilft sich jedoch anders. Vermitteln diese Ökobilanzen nicht ausreichend Informationen oder sind sie im Unternehmen gar nicht vorhanden, können allge­meine Checklisten weiterhelfen.

2.2.3.4.2. Checklisten

Mit dem Mittel der Checkliste ist der Bankmitarbeiter vorab in der Lage grob zu klären, ob Umweltrisiken beim Kreditnehmer vorliegen.[64] Ein allgemeingehaltener Fragebogen kann die erste Stufe zur Gewinnung ökologisch relevanter Informationen sein. In einer Art Selbstaus­kunft sollte der Kreditnehmer allgemeine Angaben zum Unternehmen, zum Standort, zu den Emissionen und den Grundstücken machen.[65] Mit Hilfe dieser Basis-Checkliste kann die Kre­ditabteilung dann für das kreditnachfragende Unternehmen eine maßgeschneiderte Liste mit ökologisch besonders relevanten Einflüssen erarbeiten. Im Rahmen von Kundengesprächen und Betriebsbesichtigungen verschaffen sich Bankmitarbeiter ein, unabhängig von der Selbst­auskunft des Kunden, eigenes Bild der ökologischen Risiken.

Ein Problem bei der Aufstellung solcher Listen sind die vielfältigen Anforderungen an die Bankmitarbeiter bezüglich des Umweltwissens und die Handhabbarkeit der Listen. Hier be­stehen Lösungswege in der Kombination von internem und externem Wissen spezialisierter Dienstleister und der Festlegung standardisierter Checklisten. Die Standardisierung muß je­doch noch genügend Raum für branchenbedingte Unterschiede lassen.[66]

2.2.3.4.3. Schwachstellenanalyse

Für die Bereiche, die nach der Prüfung eine mittlere bis hohe Gefährdung aufweisen, ist eine zusätzliche Schwachstellenanalyse zu empfehlen. Diese Tätigkeit durch interne oder externe Sachverständige erleichtert die eindeutige Zuordnung in eine Risikosegmentierung. Die Ent­scheidung über die Kreditwürdigkeit kann außerdem durch die Kombination der Instrumente Checkliste und mathematisch-statistische Scoring-Verfahren verbessert werden.[67]

Unabhängig von der gewählten Überprüfungsmethode sind zu folgenden Fragen bzw. Sach­verhalten Informationen einzuholen.[68] Wieviele verschiedene Produkte stellt das Unterneh­men her, wie sind die Umweltrisiken miteinander verbunden? Bei nicht vorhandener oder negativer Korrelation existiert einen größere Chance Ausfälle in einem Produkt aufgrund von Umweltproblemen durch andere ausgleichen zu können.

2.2.3.4.4. Umweltverträglichkeitsprüfung

Zum jeweils aktuellen Stand der Technik sollte bei Projektfinanzierungen immer eine Um­weltverträglichkeitsprüfung vorgenommen werden. Neben der freiwilligen Durchführung sind für einige Investitionen im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung genau solche vor­geschrieben.[69] Die Umweltverträglichkeitsprüfung soll schon in einem frühen Stadium fest­stellen und bewerten, wie die ökologischen Folgen einer Investition sein könnten.[70] Die ab­schließende Aussage ist, wie und in welchem Rahmen die Investition realisiert werden kann. Erreicht wird dies über eine Beschreibung von Ausgangssituation und Planung, eine Folgen­abschätzung und die Abgabe von Handlungsempfehlungen.

2.2.3.5. Herkunft der Kreditwürdigkeitsinformationen

Jede Art von Analyseverfahren - ob Bilanzanalysen, Kreditrating, Scoringverfahren oder qua­litative Analysen - ist immer nur ein Teilbereich des Managements von Ausfallrisiken. Eine ‘richtige’ Kreditentscheidung mit den verbundenen geringen Ausfallkosten ist bei fast allen Kreditinstituten mit einem hohen, hauptsächlich personellen, Analyseaufwand und entspre­chenden Analysekosten verbunden.[71]

Für jede Kreditwürdigkeitsprüfung variieren Kosten und Bedeutung der Informationsbestände, im Sinne der Ökonomie ist es sinnvoll, nur die bonitätsrelevanten Tatsachen herauszufinden. Vor der Sondierung ist zu klären, ob die Quelle überhaupt zugänglich ist (sachgerechte Be­schaffbarkeit), ob die Daten EDV-gestützt verarbeitbar sind (Verarbeitbarkeit) und ob die In­formation in angemessener Zeit verfügbar ist (zeitliche Beschaffbarkeit).[72] Nur bei einer po­sitven Beantwortung dieser Kriterien ist die Information für eine standardisierte Kreditwür­digkeitsprüfung geeignet.[73]

Ein gängiges Verfahren um eben diese bonitätsrelevanten Informationen zu filtern, zu ge­wichten und zu einem Urteil zu verdichten ist z.B. die Scoring-Technik. Dieses mathema­tisch-statistisches Verfahren versucht vom Zeitpunkt der Kreditantragstellung über eine Dis­kriminanzanalyse das zukünftige Verhalten des Kunden vorherzusagen und subjektive Ein­schätzungen dabei außen vor zu lassen.[74] Ziel eines Scoring-Ansatzes im Kreditgeschäft ist es, die Kreditkunden in kurzer Zeit in eine Gruppe ‘guter’ oder ‘schlechter’ Risiken einzuord­nen.[75]

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Abb. 6: Bildung von Risikoklassen durch Verknüpfung von Bonitäts- und Besiche­rungkriterien

Quelle: Schierenbeck, Henner (1997), S. 234.

Die Weiterentwicklung dieses Modells zu einem Umwelt-Scoring-Modell läßt sich über die Klassifizierung nach Umweltmerkmalen erreichen.[76] Ähnlich den Checklisten kann hier ein Selbstauskunftsbogen eingesetzt werden.[77] Mit der jederzeit nachvollziehbaren Dokumenta­tion des Beurteilungs- und Entscheidungsprozesses ist die Kreditvergabe einheitlicher und plastischer.[78] Problem des Umwelt-Scoring-Verfahrens sind sicher die Modell-Kriterien und die Berechnung der Schwellenwerte für die einzelnen Risikostufen. Neben der Funktion als Entscheidungshilfe bietet das Verfahren die Vorteile einer Standardisierung in den Geschäfts­abläufen und der Entlastung der Mitarbeiter bei der Risikoermittlung.[79] Grundsätzlich stehen für eine traditionelle und auch für eine ökologisch-orientierte Kreditwürdigkeitsprüfung dem Kreditgeber verschiedene Quellen für die Informationsbeschaffung zur Verfügung.

2.2.3.5.1. Interne Beschaffung der Informationen

Je nach Art der Beschaffung sind bei der Hereinnahme von Informationen unterschiedliche Kosten zu unterscheiden. Bei Informationen von gewerblichen Informationsmittlern entstehen dem Kreditinstitut Beschaffungskosten. Werden die Informationen von eigenen Mitarbeitern bzw. eigenen Abteilungen erfaßt, so kommen Such- und Zeitkosten in Betracht. Die Wahl des ‘richtigen’ Bonitätsanalyseverfahrens muß also immer im Spagat zwischen Ausfallkosten und Analyseaufwand entschieden werden.[80]

Kreditinstitute können persönliche Feststellungen und Beobachtungen in einem Kreditge­spräch mit dem Kunden oder bei einer Betriebsbesichtigung gewinnen.[81]

2.2.3.5.2. Externe Beschaffung der Informationen

Als Informationsbasis kommen hierfür besonders entsprechende Datenbanken zum Zuge[82]. Zur rationelleren und zielgenaueren Bearbeitung ist eine vorherige Einteilung der Firmenkun­den gemäß der existierenden Branchenzugehörigkeit in möglichst gleichförmige Gruppen von großem Vorteil. Desweiteren geben kommerzielle Branchendienste Branchenberichte herausbei Handelsauskunfteien Wirtschaftsauskünfte erhältlich, bei Behörden werden verschiedene Kataster geführt, bei anderen Banken sind Auskünfte möglich, z.B. Evidenzmeldungen der Deutschen Bundesbank, und schließlich ist der große Markt an Mitteilungen von Presse, Forschungseinrichtungen und Verbänden ein reichhaltiger Fundus zur Verbreiterung der Informationsbasis.[83]

2.3. Wertminderungenbei Sicherheiten-Besicherungsrisiko

Unter dem Sicherheiten verstehen sich traditionell alle Maßnahmen eines Kreditgebers, die dazu geeignet sind das Risiko eines teilweisen oder völligen Ausfalls von Kreditforderungen zu verhindern bzw. zu vermeiden.[84] Vor Abschluß des Kreditvertrags reduziert die Vereinba­rung von Kreditsicherheiten die Informationskosten des Kreditgebers bei der Kreditwürdig­keitsprüfung, während der Kreditlaufzeit die Kontrollkosten der Bank.[85]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 7: Kreditrisiken und Maßnahmen zur Risikoreduzierung

Quelle: Trost, Stefan/Wuttke, Stephan (1996), S. 212.

Allgemein wird zwischen Personal- und Realsicherheiten differenziert. Bei Personalsicher­heiten haftet der Kreditnehmer selbst und eine oder mehrere weitere Person(en) für den erhal­tenen Kredit. Im Fall der Realsicherheit hält das verauslagende Kreditinstitut genau verein­barte Rechte an verschiedenen Vermögenspositionen des Kreditkunden.[86] Realsicherheiten werden zunehmend kritischer gesehen, da eine schwieriger werdende Verwertbarkeit der besi­cherten Güter, ausgelöst durch rasanten technischen Fortschritt in vielen Branchen, höheren Spezialisierungsgrad der Kreditnehmer oder die Altlastenproblematik, gegeben ist.[87]

Kreditsicherheiten bilden neben der Bonitätsanalyse auch einen Aspekt zur Beurteilung der Risikobehaftung eines Kreditengagements. Die Sicherheiten nehmen in ihrer Bedeutung je mehr zu, desto zweifelhafter die Bonität eines Kreditnehmers, also seine termingerechte Rückzahlungsfähigkeit des Kredits, wird. In der Literatur wird deshalb die Bonität auch als „informelle Sicherheit“ und das Sicherungsgut als „formelle Sicherheit“ bezeichnet.[88]

Die Qualität der Kreditsicherheiten ist abhängig von der Werthaltigkeit des Gutes, von der Durchsetzbarkeit der Ansprüche im Verwertungsfall und von der Geschwindigkeit der Ver­wertungsmöglichkeit.

Umweltrisiken im Zusammenhang mit Sicherheiten können auf ein Kreditinstitut unmittelbar einwirken, falls es Besitz-, Eigentums- oder Pfandrechte an umweltbelastenden Sicherungs­gütern erstanden hat. Bei der Haftung für Umweltschäden gilt zwar vorrangig das Verursa­cherprinzip, in vielen Fällen zielen Ansprüche und Auflagen jedoch zuerst auf den Eigentü­mer oder den Besitzer eines Gutes. Meist erwirbt ein Kreditinstitut aber Eigentums- und Ver­fügungsrechte erst zu einem späteren Zeitpunkt, nämlich bei der Verwertung von Sicherungs­gütern nach der Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers selbst. In sol­chen Fällen wird eine Durchsetzung der Verursacherhaftung aber nur noch schwer zu vollzie­hen sein, da die notwendige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit die Erfüllung von Ansprüchen nicht mehr erlaubt oder der Kreditnehmer nach dem Konkurs gar nicht mehr existiert. Haf­tungs- und Schadenersatzansprüche können so zu dauerhaften Belastungen beim Kreditinstitut führen. Eine Verstärkung dieser Tendenz wird im folgenden Teil 4 noch zu zeigen sein, da der Gesetzgeber bei Umweltstandards immer häufiger auf eine verschuldensunabhängige Haftung drängt, also zu demjenigen führt, der zum Schadenszeitpunkt die Verfügungsgewalt über ein umweltschädigendes Gut innehatte.

So können bei den Banken die Umweltrisiken in Verbindung mit Sicherheiten zu Belastungen in vielfältiger Hinsicht führen.[89] Zunächst kann die Wertbeständigkeit eines Sicherungsgutes durch Umweltrisiken nachhaltig herabgesetzt werden, u. U. ist eine Veräußerung nur zu einem wesentlich geringerem als dem ursprünglichen Beleihungswert möglich. Außerdem ist die Gefahr für die Bank gegeben, zur Sanierung von verschmutzten Einrichtungen und Flächen und zur Bereinigung der Umweltgefährdungsursachen zur Rechenschaft gezogen zu werden. Die entstehenden Sanierungskosten erreichen oft außergewöhnliche Größenordnungen, wobei noch zusätzlich aufkommende umweltgefährdende Abfälle nach bestimmten Vorschriften zu entsorgen sind.[90]

Eine weitere Belastung ist in der rechtlichen Bestimmung zu sehen. Wenn von einem Sicherungsgut Umweltbelastungen ausgehen, können und werden sicher Haftungsrisiken auf­tauchen in Form von Schadensersatzansprüchen, die an die Bank herangetragen werden.

Die verschiedenen möglichen Risiken treten besonders bei grundpfandrechtlichen Sicherhei­ten zu Tage. Dies liegt zum einen an der beim gewerblichen Kredit nach wie vor herausragen­den Position als wirksamstes Sicherungsmittel und an der Tatsache, daß eben gerade Boden- und Wasserbelastungen auf Immobilien lasten und dort nachgewiesen werden können.

2.3.1. Generelles Ziel der Sicherheitenpolitik

Die Sicherheit, gleich ob persönlicher oder dinglicher Art, stellt nach wie vor ein wichtiges und wirksames Element zur Minimierung von Kreditausfallrisiken dar. Diese Reduktion von Kreditausfallrisiken auf ein von der Geschäftsführung vorgebenes Maß ist generelles Ziel der Sicherheitenpolitik. Für den möglicherweise eintretenden Fall der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers kann sich der Kreditgeber an den gestellten Sicherheiten schadlos halten und diese zu seinen Gunsten verwerten. In Verbindung mit Umweltrisiken muß das Ziel einer Bank immer sein, diese Risiken bei den Sicherheiten möglichst frühzeitig zu erkennen und bei der Bewertung unter Umständen verstärkte Sicherheitsabschläge vorzunehmen oder auf die Stellung anderer Sicherheiten zu drängen.[91]

Desweiteren haben Banken auch die Aufgabe wachstums- und innovationsträchtige Investi­tionen, die oft nicht durch eine Art von Sicherheit gestützt werden können, zu finanzieren. „Statisches Denken, das sich an Sicherheiten orientiert, und dynamische Kriterien der Kredit­vergabe, bei denen der Ertrag der finanzierten Investition im Vordergrund steht, liegen damit in Konkurrenz.“[92]

2.3.2. Bestimmung des Kreditvergabespielraums

Gerade diese o. g. Aufgabe der Unternehmensentwicklung fordert von der Zielausrichtung einer Bank eine fundierte Entscheidung. Eine nur an der ausreichenden Sicherheitenstellung orientierte Kreditvergabeentscheidung beschränkt die Kreditvergabespielräume eines Kredit­institutes maßgeblich. So kann z. B. zu interessanten Firmenkunden, wie stark expandieren­den oder in der Gründungsphase befindlichen Unternehmen, möglicherweise keine Geschäfts­beziehung aufgebaut werden.[93] Für die potentiellen Kunden ist die Frage des Bankverhaltens nach einer ökologischen Kreditwürdigkeitsprüfung von Interesse. Normalerweise entscheidet die Bank bei kreditgefährdenden ökologischen Risiken gegen einen Kreditvertrag. Für die Bank existieren folgende Fragen: Ist eine Kreditverbindung zu einem interessanten Kunden trotz bestehender Umweltrisiken noch möglich? Welche Alternativen bei der Vertragsgestaltung gibt es? Sind die ökologischen Risiken lokalisier- und lösbar und der Kunde vielversprechend, so sollte die Bank im Rahmen eines aktiven Risiko-Managements mit Vorschlägen, Anregungen und Informationen dem Kunden helfen die Risiken zu lösen.[94] Mit der Vergabe von Auflagen[95] für die Kreditgewährung kann das Kreditinstitut die Kundenverbindung eingehen ohne dem Kunden das Risiko abnehmen zu müssen.[96] Die unterschiedliche Behandlung dieser Thematik von Kreditinstitut zu Kreditinstitut führt zu einer für die Kunden spürbaren Differenzierung und kann sich somit in der sich angleichenden Produktpalette der Institute zu einem Wettbewerbsfaktor auswachsen.[97]

2.3.3. Sicherungswertermittlung bei Immobilien

Neben den Versuchen Informationen zur Darstellung des Bonitätsrisikos zu erhalten ist ein Kreditinstitut ebenfalls bestrebt, Informationen über das Besicherungsrisiko zu erhalten. Bei Prüfung vom Kreditnehmer angebotener Sicherungsgüter sind im Falle von Immobilien die Verfügungsberechtigung und eventuelle Ansprüche Dritter relativ problemlos über Grundbuchauszüge einzusehen.[98] Bei allen Sicherheiten sind Absicherungsumfang und -qualität zu beachten. Letztere ergibt sich aus der Wertbeständigkeit und Liquidierbarkeit der Sicherheit, dem Abhängigkeits- bzw. Unabhängigkeitsverhältnis zwischen Sicherungsgeber und Sicherungsnehmer und der Effektivität der Sicherheitenverwaltung.[99] Die Wertbeständigkeit eines Sicherungsgutes ist so heterogen wie die zur Verfügung stehenden Objekte. Die Liquidierbarkeit steht in enger Beziehung zur Wertbeständigkeit und muß unter dem Fokus der Liquidationskosten und der Liquidationsdauer gesehen werden.[100]

Die Effektivität der Verwaltung ist maßgeblich vom nötigen Kostenaufwand abhängig, der bei Immobilien z. B. Zustandsberichte und Besichtigungen erforderlich macht, während bei be­weglichen Gütern oder Rechten ein Markt existiert auf dem aktuelle Daten über den Wert er­fahren werden können. Informationen über das Besicherungsrisiko beziehen sich auf Vermö­gensteile, auf die ein Kreditinstitut bevorrechtigte Ansprüche erhalten könnte: auf deren tat­sächlichen Bestand und die unbeschränkte Verfügungsberechtigung des Kreditnehmers und deren Wert.[101]

Die Ermittlung des Sicherungswertes ist hierbei schwierig, da jener sich auf den in der Zu­kunft liegenden Liquidationsfall beziehen muß. Zeitpunkt, Vermögen, Erlöse und darauf be­stehende Ansprüche sind schon bei einzelnen Sicherungsgütern schwer zu ermitteln, bei der Bezugnahme auf ein ganzes Unternehmensvermögen wird dies noch verstärkt.[102]

Vorsorglich wird der Wert der Sicherungsgüter zum Zeitpunkt der Ausleihung des Kredites (Beleihungswert) nur zum Teil als zusätzlicher Sicherheitsaspekt bis zu einer festgelegten Obergrenze (Beleihungssatz) hereingenommen. Die Qualität der Sicherheiten ist so maßgeb­lich für die Anrechnungshöhe der hereingenommenen Sicherheit verantwortlich.[103]

Zur Festlegung des Beleihungssatzes sind Informationen über im Einzelfall zu erwartende Wertänderungen des Sicherungsgutes oder bisherige Erfahrungswerte bei der Veräußerung der verschiedenen Arten von Sicherungsgütern, festgelegt in normierten Abschlägen vom Beleihungswert, von Interesse.[104] Ausgangspunkt bzw. Bemessungsgrundlage für das Grund­pfandrecht ist zunehmend auch ein sach- und fachkundig ermittelter aktueller Verkehrwert. Hierbei müssen die speziellen Anforderungen an den Beleihungsgegenstand beachtet und an­schließend das Objekt in eine Risikokategorie eingestuft werden, damit Sicherheits- bzw. Ri­sikoabschläge vom Verkehrswert möglich sind.[105]

2.3.4. Sicherungswertermittlung bei beweglichen Sicherungsgütern und Rechten

Neben den erwähnten Problemen der Altlasten im Zusammenhang mit grundpfandrechtlich gesicherten Gütern sind auch Umweltrisiken bei anderen Sicherheiten möglich. Meist treten diese bei der Sicherungsübereignung oder Verpfändung von beweglichen Sicherungsgütern und der Zesssion von Forderungen und anderen Rechten auf.

Bei allen beweglichen Sicherungsgütern gehen möglicherweise Umweltrisiken von unerlaub­ten Umweltbelastungen oder -gefährdungen dieser Güter aus. Z. B. erfüllen Maschinen oder andere technische Anlagen die umweltrechtlichen Auflagen hinsichtlich des Lärm- und Staubausstoßes nicht, oder in einem Warenlager befinden sich umweltgefährdende Stoffe, die Boden- oder Wasserverunreinigungen herbeiführen.

Risiken bei den betroffenen beweglichen Sicherungsgütern tangieren ein Kreditinstitut fast immer dann, wenn in Folge von Zahlungsverzug oder -einstellung des Kreditgläubigers das Haus umweltbelastende oder umweltbelastete Güter zu übernehmen gezwungen ist und diese dann verwerten will. Ebenso wie bei den grundpfandrechtlichen Sicherheiten gilt hier, daß die Bank in vielen Fällen als Inhaber der Eigentums- oder Verfügungsrechte, der generell für den ordnungsgemäßen Zustand des Gutes verantwortlich ist, die Lasten von Umweltauflagen bzw. -schäden übernehmen muß, weil das Verursacherprinzip nicht mehr anwendbar ist.

Bei einigen Arten der Besicherung ist die Bank auf die Mitwirkung und Vertrauenswürdigkeit des Kreditnehmers angewiesen. Im Falle einer Sicherungsübereignung oder einer stillen Session ist ein gewisses Abhängigkeitsverhältnis für die Beurteilung von Sicherheiten gege­ben. Im Zusammenhang mit Forderungen oder sonstigen Rechten an einem Unternehmen können Umweltrisiken aus der Tätigkeit des jeweiligen Unternehmens herrühren.[106] Ist der Betrieb eines Unternehmens ohne ausreichende Vorsorge- und Absicherungsmaßnahmen ge­gen eventuelle Sanierungsauflagen oder Haftpflichtansprüche, können Forderungen an dieses Unternehmen durch bereits eingetretene Umweltbelastungen und daraus folgenden wirt­schaftlichen Konsequenzen ausfallen und Eigentumsrechte im Falle eines Konkurses völlig wertlos werden.

2.4. Bilanzielle Berücksichtigung von drohenden Umweltrisiken

Im Rahmen der Kreditwürdigkeitprüfung, der Hauptteil der Kreditprüfung in jedem Kreditin­stitut, ist es möglich, ökologische Unternehmensrisiken zu identifizieren bzw. geeignete Mit­tel zur Aufdeckung ebendieser neu zu installieren. Bei der Frage nach der Feststellbarkeit ökologischer Unternehmensrisiken sollte konsequenterweise bei der Untersuchung der be­deutensten Instrumente der Kreditwürdigkeitsprüfung angesetzt werden. An erster Stelle ist hier der Jahresabschluß zu sehen, in den im allgemeinen ökologische Besonderheiten z. B. in Form von verschiedenen Rückstellungen in die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung eingehen.[107]

Die nach § 249 HGB für Unternehmer bestehende Pflicht Rückstellungen für ungewisse Ver­bindlichkeiten und für drohende Verluste zu bilden, wird häufig von kleinen und mittelgroßen Unternehmen nicht wahrgenommen. Entweder aus Unkenntnis der Vorschriften, mangelnder Abstimmung mit dem Steuerberater oder zur Vermeidung von Ansatzpunkten für die Um­weltschutzbehörde, die sie sonst als Indiz für eine Schuld des Unternehmens im Schadensfall werten könnte, wird diese Rückstellungsbildung unterlassen. Diese sollen zukünftige Risiken darstellen, die sich aus dem laufenden Produktions- bzw. Unternehmensbetrieb ergeben.[108]

Neben den genannten Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste können andere Risiken die Bildung von Recycling- und Produkthaftpflichtrückstellungen und Rückstellungen für öffentlich-rechtliche Umweltschutzverpflichtungen erfordern.[109] Eine Be­rücksichtigung im Jahresabschluß ist immer dann vonnöten, wenn betriebliche Erfordernisse dies nach sich ziehen.[110]

Recyclingrückstellungen sind immer dann zu bilden, wenn eine gesetzliche Rücknahmever­pflichtung für das Produkt selbst besteht oder die Verpackung nicht durch eine anderweitige vertragliche Vereinbarung von Dritten entsorgt wird. Das eigentliche Problem dieser Rüchstellungsart besteht in der Fixierung zukünftiger Entsorgungskosten, Aufwandsrisiken sind oft latent vorhanden.

Von der Höhe der Aufwandsrückstellung muß das Kreditinstitut auf die wirtschaftlichen Risi­ken des Unternehmens schließen. Sind in der Bilanz jedoch gar keine Rückstellungen ausge­wiesen, so wird die wirtschaftliche Situation des Unternehmens im Jahresabschluß besser dar­gestellt, als es sich unter Berücksichtigung der Rückstellungen ergäbe. Die Lage des Betriebes wird als schlicht zu postiv angezeigt.

Produkthaftpflichtrückstellungen dienen im Falle einer fehlenden versicherungsrechtlichen Absicherung der Deckung möglicher Schadenersatzansprüche aus der Produkthaftung. Existiert diese Sicherung über eine Assekuranz, ist sie natürlich überflüssig.[111]

Die ausreichende Höhe dieser Vorsorge sollte das Kreditinstitut genau prüfen, da sich aus unterbliebenen bzw. nicht ausreichenden Rückstellungen für öffentlich-rechtliche Umweltschutzverpflichtungen zivil- und strafrechtliche Folgen ergeben können, falls das Un­ternehmen aus dem genannten Grunde seinen Haftungs- oder Entsorgungspflichten für Schä­den und Verschmutzungen nicht mehr nachkommen kann.[112] Werden bei der Analyse der Jahresabschlußunterlagen Versäumnisse fes tgestellt, so ist der Kunde eindrücklich mit Hin­weis auf die getroffenen Vereinbarungen bzw. die AGB auf die Nachholung dieses Defizits hinzuweisen.

[...]


[1] Vgl. Ackermann, Josef (Strategie 1997), S. 2.

[2] Vgl. Gerhard, Stephan (Begrenzung 1996), S. 46.

[3] Beispiele von Gefahrenstandorten bei Weyers, Gustav (Wertermittlung 1996), S. 359 f.

[4] Vgl. Krüger, Reinhard (Bankenumweltschutz 1992), S. 705.

[5] Vgl. zur Zielsetzung auch Priewasser, Erich (Bankbetriebslehre 1996), S. 164.

[6] Vgl. Igelhorst, Frank (Geschäftsfeld 1995), S. 89.

[7] Siehe Abbildung 1.

[8] Vgl. Schmoll, Anton (Kreditüberwachung 1991), S. 19 f.

[9] Vgl. Probst, Horst (Neue Kreditvergabe 1997), S. 75.

[10] Gliederung des Ausfallrisikos siehe Abbildung 2.

[11] U. a. besteht die Möglichkeit der erst sukzessiven Schaffung von geeigneten naturwissenschaftlichen Untersuchungsmethoden der möglichen Veränderung, ohne diese war eine Einflußnahme bisher nicht feststellbar.

[12] Zur Differenzierung der Sicherheiten vgl. Priewasser, Erich (Bankbetriebslehre 1996), S. 351.

[13] Siehe Abbildung 3.

[14] Vgl. Meuche, Thomas (U-Risiken 1995), S. 264 f.

[15] Vgl. Betge, Peter (Lehre 1996), S. 306.

[16] Auswirkungen auf den Betriebserfolg siehe Abbildung 11.

[17] Vgl. o.V. (Insolvenzrekord 1997), S. 19.

[18] Nach Schätzung des Verbands Vereine Creditreform sogar 28500, siehe Müller, Michael (Frühaufklärung 1997), S. 62.

[19] Siehe Baetge, Jörg/Uthoff, Carsten (Risikomanagement 1996), S. 56.

[20] Vgl. Fuchs-Sonnabend, Bettina (Betrieb 1995), S. 28.

[21] Vgl. Endres, Dieter/Koch, Peter (Technisch 1994), S. 408.

[22] Für Sondermüll gibt es im Umweltrecht besondere Vorschriften der Behandlung und des Transports.

[23] Vgl. Meuche, Thomas (U-Risiken 1995), S. 264.

[24] Vgl.ebenda.

[25] Vgl. Bußmann, Johannes (Management 1994), S. 174.

[26] Vgl. Meuche, Thomas (U-Risiken 1995), S. 264.

[27] Vgl. Baetge, Jörg/Uthoff, Carsten (Risikomanagement 1996), S. 56.

[28] Vgl. Gerhard, Stephan (Begrenzung 1996), S. 46.

[29] Deshalb auch oft als „individuelles Bonitätsrisiko“ bezeichnet, siehe Schierenbeck, Henner (Ertrag 1997), S. 213.

[30] „Risikomanagement=Steuerung der Risikopositionen“, siehe Bergmann, Joseph (Früherkennung 1996), S. 30.

[31] Vgl. Gerhard, Stephan (Begrenzung 1996), S. 46.

[32] Vgl. Baetge, Jörg/Uthoff, Carsten (Risikomanagement 1996), S. 56.

[33] Vgl. Gerhard, Stephan (Begrenzung 1996), S. 46.

[34] Vgl. Bußmann, Johannes (Management 1994), S. 174.

[35] Vgl. Baetge, Jörg/Uthoff, Carsten (Risikomanagement 1996), S. 56.

[36] Vgl. Gerhard, Stephan (Begrenzung 1996), S. 46.

[37] Vor- und Nachteile des Kredit-Scoring bei Degen, Hansgeorg/Biehal, Manfred (Steuerung 1996), S. 18 ff.

[38] Zu den Methoden vgl. auch Betge, Peter (Lehre 1996), S. 306 f.

[39] Siehe Müller, Michael (Frühaufklärung 1997), S. 63.

[40] Zur Rolle der IAS in der Früherkennung vgl. Köster, Jürgen (Prophylaxe 1997), S. 605.

[41] Vgl. ebenda.

[42] Vgl. Schuster, Leo (Jahresabschluß 1993), S. 2072 f.

[43] Siehe Keidel, Thomas (Prüfungsverfahren 1993), S. 97.

[44] Vgl. Liebknecht, Peter (Früh 1997), S. 52.

[45] Vgl. Krüger, Reinhard (Bankenumweltschutz 1992), S. 705.

[46] Vgl. Lang, Lukas Friedrich (Ökologie 1995), S. 215.

[47] Mögliche Strategien vgl. auch Lang, Lukas Friedrich (Ökologie 1995), S. 221.

[48] Vgl. Schierenbeck, Henner (Ertrag 1997), S. 220.

[49] Vgl. Gönner, Maximilian (Rezessiv 1993), S. 22f.

[50] Siehe Abbildung 4.

[51] Vgl. Schierenbeck, Henner (Ertrag 1997), S. 228.

[52] Weitere Maßnahmen siehe Gönner, Maximilian (Rezessiv 1993), S. 24.

[53] Vgl. ebenda, S. 229.

[54] Vgl. Hein, Manfred (Einführung 1993), S. 173f.

[55] Vgl. Müller-Godeffroy, Heinrich (Blickpunkt 1994), S. 301.

[56] Vgl. Labude, Christian (Sparkasse 1992), S. 60.

[57] Beispiel für eine Kurzfassung einer Ökobilanz siehe Abbildung 5.

[58] Vgl. Förster, Oliver/Gelbrich, Jutta (Öko 1992), S. 124.

[59] Kennzahlen zur Auswertung des Umweltinformationssystems siehe Abbildung 12.

[60] Zur Datenermittlung vgl. auch Otto, Kai (Vorsorge 1996), S. 325.

[61] Vgl. Seidel, Eberhard (Risikocontrolling 1994), S. 937.

[62] Pionier bei den Kreditinstituten war 1992 die Landesgirokasse in Stuttgart, vgl. Müller-Godeffroy (Tendenzen 1995), S. 302.

[63] Vgl. Labude, Christian (Sparkasse 1992), S. 61.

[64] Beispiel für eine Basis-Checkliste vgl. Lang, Lukas Friedrich (Ökologie 1995), S. 217.

[65] Ein Beispiel für eine mögliche Selbstauskunft ist der Fragebogen bei Keidel, Thomas (Prüfungsverfahren 1993), S. 74 f.

[66] Vgl. Otto, Kai (Vorsorge 1996), S. 320.

[67] Vgl. Keidel, Thomas (Prüfungsverfahren 1993), S. 84f.

[68] Vgl. Lang, Lukas Friedrich (Ökologie 1995), S. 219f.

[69] Vgl. Otto, Kai (Vorsorge 1996), S. 324.

[70] Vgl. Labude, Christian (Sparkasse 1992), S. 59.

[71] Vgl. Bußmann, Johannes (Management 1994), S. 174.

[72] Vgl. Baetge, Jörg/Uthoff, Carsten (Risikomanagement 1996), S. 57.

[73] Selektionsproblem=Welches sind die relevanten Informationen?; Gewichtungsproblem=Welche Bedeutung haben die relevanten Informationen?; Aggregationsproblem=Wie sind die relevanten Informationen zu verdichten?; vgl. Baetge, Jörg/Uthoff, Carsten (Risikomanagement 1996), S. 57.

[74] Vgl. Degen, Hansgeorg/Biehal, Manfred (Steuerung 1996), S. 19.

[75] Bildung von Risikoklassen siehe Abbildung 6.

[76] Beispielhafter Indikatorenkatalog für eine Risikoklasse siehe Abbildung 10.

[77] Die Bank Austria führte in 1997 ein ähnliches Verfahren zur Risikoermittlung der Bank ein. Sie ist damit das erste Kreditinstitut, das ein solches Umwelt-Scoring-Modell verwendet. Vgl. dazu Keidel, Thomas (Scoring-Ansatz 1997), S. 323.

[78] Vgl. Leker, Jens (Beurteilung 1994), S. 602.

[79] Vgl. Keidel, Thomas (Scoring-Ansatz 1997), S. 326.

[80] Vgl. Bußmann, Johannes (Management 1994), S. 174.

[81] Vgl. zu Betriebsbesichtigungen Gönner, Maximilian (Rezessiv 1993), S. 21.

[82] Ein mögliches Beispiel ist die Umwelt-Datenbank eco-select der Deutschen Bank in Verbindung mit der CID GmbH. Sie ist ein EDV-gestütztes Informationssystem, das eine Verknüpfung zwischen Problemsituationen und -lösungen sowie eine branchenspezifische Abfrage ermöglicht. Vgl. Deutsche Bank (Datenbank 1991), S. 6.

[83] Auflistung bei Baetge, Jörg/Uthoff, Carsten (Risikomanagement 1996), S. 56.

[84] Zur Charakterisierung von Kreditsicherheiten: „Durch die Vereinbarung von Kreditsicherheiten in einem Kreditvertrag erhält der Kreditgeber einen Anspruch auf die Verwertung von Sachen bzw. Rechten oder gegen dritte Personen für den Fall, daß der Kreditnehmer seine Zahlungenaus dem Kreditvertrag nicht vertragskonform leistet. Die Forderung des Kreditgebers wird in diesem Fall durch den Erlös für das Sicherungsgut bei Ausübung des Verwertungsrechts im Falle der Real- oder Sachsicherheit bzw. durch die Leistung eines Dritten im Falle der Personensicherheiten gedeckt.“, siehe Gabler-Wirtschafts-Lexikon (Wirtschafts-Lexikon 1992), S. 1978.

[85] Maßnahmen vor und nach Kreditvergabe siehe Abbildung 7.

[86] Vgl. Büschgen, Hans (Lexikon 1992), S. 980.

[87] Vgl. Thießen, Friedrich (Covenants 1996), S. 20.

[88] Siehe Schierenbeck, Henner (Ertrag 1997), S. 232.

[89] Vgl. Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (Leitfaden 1995), S. 42.

[90] Die Entsorgung verursacht schon generell Kosten, zusätzlich gilt der bei der Sanierung kontaminierten Bodens einmal bewegte Boden ebenfalls als entsorgungspflichtiger Abfall.

[91] Siehe Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (Leitfaden 1995), S. 43.

[92] Siehe Priewasser, Erich (Bankbetriebslehre 1996), S. 352.

[93] Vgl. innovative Unternehmen bei Landrock, Rudolf (Schließung 1997), S. 222.

[94] Vgl. zur Risikoabschätzung NTG Samulewicz, Uwe/Kroll, Gabriele (Baustein 1997), S. 227 f.

[95] Z. B. der im Teil 4 u.a. diskutierte Vorschlag des Abschlußes einer Umwelthaftpflicht-Versicherung.

[96] Vgl. Krüger, Reinhard (Bankenumweltschutz 1992), S. 706.

[97] Vgl. Gerhard, Stephan (Begrenzung 1996), S. 46.

[98] Vgl. Hein, Manfred (Einführung 1993), S. 183.

[99] Beeinflussungsgründe siehe auch Süchting, Joachim (Kredit 1989), S. 181 ff.

[100] Vgl. Schulte, Michael (Risikopolitik 1997), S. 61.

[101] Vgl. Hein, Manfred (Einführung 1993), S. 176.

[102] Vgl. Hein, Manfred (Einführung 1993), S. 183 f.

[103] Vgl. Schulte, Michael (Risikopolitik 1997), S. 62.

[104] Vgl. Hein, Manfred (Einführung 1993), S. 176f.

[105] Vgl. Weyers, Gustav (Wertermittlung 1996), S. 368.

[106] Solche Rechte könne z. B. Eigentumsrechte in Form von KG-, GmbH-Anteilen sein.

[107] Vgl. Otto, Kai (Vorsorge 1996), S. 317.

[108] Vgl. Drebes, Günter (Bereich 1992), S. 20.

[109] Vgl. Igelhorst, Frank (Geschäftsfeld 1995), S. 90.

[110] Vgl. Drebes, Günter (Bereich 1992), S. 20.

[111] Zu den verschiedenen Rückstellungen vgl. Drebes, Günter (Bereich 1992), S. 20 f.

[112] Diese Verpflichtungen ergeben sich aus § 5 Abs. 1 Nr. 2 und 3 Bundesimmissionsschutzgesetz und § 17 Abs. 1 Chemiegesetz über verbotene Herstellung oder Inverkehrbringung von Chemikalien.

Final del extracto de 91 páginas

Detalles

Título
Umweltrisiken und Sicherheitenpolitik der Banken
Universidad
University of Marburg
Calificación
2.3
Autor
Año
1998
Páginas
91
No. de catálogo
V185131
ISBN (Ebook)
9783656994350
ISBN (Libro)
9783867460354
Tamaño de fichero
919 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
umweltrisiken, sicherheitenpolitik, banken
Citar trabajo
Thorsten Schlegel (Autor), 1998, Umweltrisiken und Sicherheitenpolitik der Banken, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/185131

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