Gegenstand der vorliegenden Untersuchung ist das Problem der bilanziellen Zurechnung von Wirtschaftsgütern im allgemeinen und bei der mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung im besonderen. Hierbei kann es zu einer Konkurrenzsituation kommen, wenn ein Wirtschaftsgut sowohl zum Eigenbetriebsvermögen (=Betriebsaufspaltung) als auch zum Sonderbetriebsvermögen (=Mitunternehmerschaft) hinzugerechnet werden kann.
Um diese Frage zu erörtern, muß auf die Reichweite des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Hs. 2 EStG abgestellt werden, da diese Vorschrift den Umfang der Einkünfte aus Gewerbebetrieb regelt. Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehören neben dem Gewinnanteil auch die Vergütungen, die der Gesellschafter von der Gesellschaft für die Überlassung von Wirtschaftsgütern bekommt.
Kommt § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Hs. 2 EStG nur subsidiär zur Anwendung, so wird der Bilanzierung im Eigenbetriebsvermögen Vorrang eingeräumt. Die Finanzverwaltung ging lange Zeit davon aus, daß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz1 Hs. 2 EStG nur eine Qualifikationsnorm sei, die folglich nur dann zur Anwendung kommt, wenn die Vergütungen nicht ohnehin als gewerbliche Einkünfte anzusehen sind. Nach dieser Ansicht kommt § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Hs. 2 EStG nur noch dann zur Anwendung, wenn die Leistung aus einem nicht gewerblichen Betriebsvermögen erfolgt.
Dieser Qualifikationsnorm ist die Zurechnungsnorm gegenüberzustellen. Wird dieser Vorrang eingeräumt, so kommt § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Hs. 2 EStG selbst dann zur Anwendung, wenn sich das Wirtschaftsgut schon im eigenen Betriebsvermögen befindet. Diese Sichtweise kann im allgemeinen als die ständige Rechtsprechung des BFH bei der Zuordnung von Wirtschaftsgütern angesehen werden.
Diese gefestigte Rechtsprechung des BFH ist aber durch die Urteile zu den Schwesterpersonengesellschaften etwas aufgeweicht und führt bei dem neuen BFH-Urteil vom 23.4.1996 zu einem generellen Wandel bei der Anwendung des Sonderbetriebsvermögens. Mit dieser Entscheidung hat der BFH die bisherige Rechtsprechung zum Verhältnis Mitunternehmerschaft und mitunternehmerische Betriebsaufspaltung geändert. Galt bisher der Grundsatz des Vorrangs des Sonderbetriebsvermögens i.S.d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Hs. 2 EStG vor den Grundsätzen der mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung, so ist diese Aussage nun in ihr Gegenteil verkehrt.
Inhaltsverzeichnis
1 Einführung
1.1 Problemstellung
1.2 Aufbau der Untersuchung
2 Grundlegung
2.1 Mitunternehmerschaft
2.1.1 Allgemeines
2.1.2 Voraussetzungen
2.1.2.1 Gesellschafterstellung
2.1.2.2 Mitunternehmerrisiko
2.1.2.3 Mitunternehmerinitiative
2.1.3 Umfang des Betriebsvermögens
2.2 Betriebsaufspaltung
2.2.1 Allgemeines
2.2.2 Voraussetzungen
2.2.2.1 Sachliche Verflechtung
2.2.2.2 Personelle Verflechtung
2.2.3 Rechtsfolgen
2.3 Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung
2.3.1 Allgemeines
2.3.2 Beispiel: Mitunternehmerschaft vs. Betriebsaufspaltung
2.3.2.1 Lösung nach den Grundsätzen der Mitunternehmerschaft
2.3.2.2 Lösung nach den Grundsätzen der Betriebsaufspaltung
3 Bilanzierungskonkurrenz und mitunternehmerische Betriebs- aufspaltung
3.1 Die rechtliche Ausgangslage
3.2 Das Problem der sog. Bilanzierungskonkurrenz
3.3 Die Entwicklung der Bilanzierungskonkurrenz: Zurechnungsnorm vs. Qualifikationsnorm
3.3.1 Bisherige Rechtsprechung
3.3.2 Wandel der Rechtsprechung: Rückkehr zur Subsidiaritätstheorie?
3.3.2.1 Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung
3.3.2.1.1 BFH v. 21996
3.3.2.1.2 Beurteilung
3.3.2.2 Grundlagenurteile: Schwestergesellschaften
3.3.2.2.1 BFH v. 11994
3.3.2.2.2 BFH v. 22.11.1994
3.3.2.2.3 Zwischenergebnis
3.3.2.2.4 Auffassung der Finanzverwaltung
3.4 Zusammenfassung
4 Darstellung der Reichweite der neuesten Rechtsprechung zur Bilanzierungskonkurrenz anhand ausgewählter Fälle
4.1 Schwesterpersonengesellschaften: Mittelbare Nutzungsüberlassung
4.1.1 Überlassung von Wirtschaftsgütern durch eine vermögensverwaltende Schwesterpersonengesellschaft
4.1.1.1 Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung liegen nicht vor
4.1.1.2 Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung liegen vor
4.1.2 Überlassung von Wirtschaftsgütern durch eine gewerblich tätige odergewerblich geprägte Schwesterpersonengesellschaft
4.1.3 Überlassung von Wirtschaftsgütern durch eine freiberuflich tätige Schwestergesellschaft
4.1.4 Exkurs: Mittelbare mitunternehmerische Betriebsaufspaltung
4.1.5 Zwischenergebnis
4.2 Direktüberlassung: Unmittelbare Nutzungsüberlassung
4.2.1 Überlassung von Wirtschaftsgütern durch einen nicht gewerblich tätigen Einzelunternehmer
4.2.1.1 Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung liegen nicht vor
4.2.1.2 Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung liegen vor
4.2.2 Überlassung von Wirtschaftsgütern durch einen gewerblich tätigen Einzelunternehmer
4.2.3 Doppelstöckige Personengesellschaft
4.2.4 Überlassung von Wirtschaftsgütern durch eine Kapitalgesellschaft
4.2.5 Zwischenergebnis
4.3 Ergebnis
5 Steuerliche Auswirkungen der neuen Rechtsprechung: Chancen und Risiken
5.1 Steuerliche Vorteile und Chancen
5.1.1 Einkommensteuer
5.1.1.1 Korrespondenzprinzip
5.1.1.2 Buchwertübertragung
5.1.1.3 Ansparabschreibung (§ 7g EStG)
5.1.1.4 Tarifbegünstigung bei der Veräußerung der Mitunternehmeranteile nach §§ 16, 34 EStG
5.1.2 Gewerbesteuer: Freibeträge, Tarifbegünstigung
5.1.3 Erbauseinandersetzungen
5.1.3.1 Vorweggenommene Erbfolge
5.1.3.2 Qualifizierte Nachfolgeklausel
5.2 Steuerliche Nachteile und Risiken
5.2.1 Einkommensteuer
5.2.1.1 Nur-Besitzgesellschafter
5.2.1.2 Sonderabschreibungen (§ 7g EStG)
5.2.2 Gewerbesteuer
5.2.2.1 Verlustsituation
5.2.2.2 Dauerschulden und Dauerschuldzinsen
5.2.3 Investitionszulage, Fördergebietsgesetz
5.3 Zusammenfassung
6 Gestaltungsempfehlungen
6.1 Mittelbare Nutzungsüberlassung
6.2 Unmittelbare Nutzungsüberlassung
6.3 Abgabenordnung: Mißbrauchsvorschrift des § 42 AO
7 Zusammenfassung und Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Problematik der bilanziellen Zurechnung von Wirtschaftsgütern bei der mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung im Kontext der Konkurrenzsituation zwischen Eigenbetriebsvermögen und Sonderbetriebsvermögen. Ziel ist es, den durch neuere BFH-Rechtsprechung ausgelösten Wandel in der Zuordnung von Wirtschaftsgütern zu analysieren, die Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung aufzuzeigen und praxisrelevante Gestaltungsempfehlungen unter Berücksichtigung der Mißbrauchsvorschrift zu formulieren.
- Analyse der Bilanzierungskonkurrenz zwischen Betriebsaufspaltung und Mitunternehmerschaft
- Untersuchung des Rechtsprechungswandels zur Zurechnungs- versus Qualifikationsnorm
- Steuerliche Chancen und Risiken der mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung
- Gestaltungsmöglichkeiten zur steuerlichen Optimierung bei Nutzungsüberlassungen
Auszug aus dem Buch
1.1 Problemstellung
Gegenstand der vorliegenden Untersuchung ist das Problem der bilanziellen Zurechnung von Wirtschaftsgütern im allgemeinen und bei der mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung im besonderen. Hierbei kann es zu einer Konkurrenzsituation kommen, wenn ein Wirtschaftsgut sowohl zum Eigenbetriebsvermögen (= Betriebsaufspaltung) als auch zum Sonderbetriebsvermögen (= Mitunternehmerschaft) hinzugerechnet werden kann1. Um diese Frage zu erörtern, muß auf die Reichweite des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Hs. 2 EStG abgestellt werden, da diese Vorschrift den Umfang der Einkünfte aus Gewerbebetrieb regelt. Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehören neben dem Gewinnanteil auch die Vergütungen, die der Gesellschafter von der Gesellschaft für die Überlassung von Wirtschaftsgütern bekommt.
Kommt § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Hs. 2 EStG nur subsidiär zur Anwendung, so wird der Bilanzierung im Eigenbetriebsvermögen Vorrang eingeräumt. Die Finanzverwaltung ging lange Zeit davon aus, daß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz1 Hs. 2 EStG nur eine Qualifikationsnorm sei, die folglich nur dann zur Anwendung kommt, wenn die Vergütungen nicht ohnehin als gewerbliche Einkünfte anzusehen sind2. Nach dieser Ansicht kommt § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Hs. 2 EStG nur noch dann zur Anwendung, wenn die Leistung aus einem nicht gewerblichen Betriebsvermögen erfolgt3.
Dieser Qualifikationsnorm ist die Zurechnungsnorm gegenüberzustellen4. Wird dieser Vorrang eingeräumt, so kommt § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Hs. 2 EStG selbst dann zur Anwendung, wenn sich das Wirtschaftsgut schon im eigenen Betriebsvermögen befindet. Diese Sichtweise kann im allgemeinen als die ständige Rechtsprechung des BFH bei der Zuordnung von Wirtschaftsgütern angesehen werden5. Diese gefestigte Rechtsprechung des BFH ist aber durch die Urteile zu den Schwesterpersonengesellschaften6 etwas aufgeweicht und führt bei dem neuen BFH-Urteil vom 23.4.19967 zu einem generellen Wandel bei der Anwendung des Sonderbetriebsvermögens.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einführung: Die Arbeit thematisiert die Zurechnungskonflikte von Wirtschaftsgütern zwischen Eigen- und Sonderbetriebsvermögen und erläutert den Aufbau der Untersuchung zur Analyse des Rechtsprechungswandels.
2 Grundlegung: Es werden die steuerrechtlichen Grundlagen der Mitunternehmerschaft und der Betriebsaufspaltung sowie deren Voraussetzungen und Rechtsfolgen definiert.
3 Bilanzierungskonkurrenz und mitunternehmerische Betriebs- aufspaltung: Das Kapitel analysiert das Konkurrenzproblem zwischen Zurechnungs- und Qualifikationsnorm und arbeitet den Wandel der BFH-Rechtsprechung hin zur Subsidiaritätstheorie heraus.
4 Darstellung der Reichweite der neuesten Rechtsprechung zur Bilanzierungskonkurrenz anhand ausgewählter Fälle: Die Reichweite der Rechtsprechung wird anhand von Fallbeispielen für mittelbare und unmittelbare Nutzungsüberlassungen bei verschiedenen Gesellschaftsformen detailliert untersucht.
5 Steuerliche Auswirkungen der neuen Rechtsprechung: Chancen und Risiken: Es werden die Vor- und Nachteile sowie Chancen und Risiken der mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung im Vergleich zur bisherigen Handhabung bei Einkommen- und Gewerbesteuer analysiert.
6 Gestaltungsempfehlungen: Aufbauend auf den Ergebnissen werden praktische Empfehlungen für die Gestaltung von Nutzungsüberlassungen gegeben, wobei auch die Mißbrauchsvorschrift des § 42 AO beleuchtet wird.
7 Zusammenfassung und Ausblick: Die Arbeit resümiert die aktuelle diffizile Lage der Bilanzierungskonkurrenz und wagt einen Ausblick auf die künftige Bedeutung der Rechtsprechung.
Schlüsselwörter
Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung, Bilanzierungskonkurrenz, Sonderbetriebsvermögen, Eigenbetriebsvermögen, Zurechnungsnorm, Qualifikationsnorm, BFH-Rechtsprechung, Schwesterpersonengesellschaften, Nutzungsüberlassung, Gewerbesteuer, Einkommensteuer, Betriebsvermögen, Personengesellschaft, Subsidiaritätstheorie, § 15 EStG
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit dem steuerrechtlichen Problem der bilanziellen Zuordnung von Wirtschaftsgütern, wenn diese gleichzeitig Merkmale für eine Zuordnung zum Eigenbetriebsvermögen und zum Sonderbetriebsvermögen aufweisen.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Zentral sind die Abgrenzung der Mitunternehmerschaft von der Betriebsaufspaltung, die Bilanzierungskonkurrenz, die neue BFH-Rechtsprechung zu Schwesterpersonengesellschaften und deren Auswirkungen auf die Steuerbelastung.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel besteht darin, den Rechtsprechungswandel bei der Zurechnung von Wirtschaftsgütern zu analysieren und zu klären, unter welchen Bedingungen die neue Rechtsprechung Anwendung findet, um daraus Gestaltungsempfehlungen für die Praxis abzuleiten.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zur Anwendung?
Die Untersuchung basiert auf einer juristisch-dogmatischen Analyse, welche die Rechtsprechung des BFH, einschlägige Kommentarliteratur sowie steuerliche Verwaltungsanweisungen auswertet und auf konkrete Fallbeispiele überträgt.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden die theoretischen Grundlagen erläutert, die historische Entwicklung der Rechtsprechung zur Bilanzierungskonkurrenz nachgezeichnet und die Auswirkungen der neueren Rechtsprechung anhand von Fallgruppen (mittelbare und unmittelbare Nutzungsüberlassung) analysiert.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am stärksten?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie mitunternehmerische Betriebsaufspaltung, Bilanzierungskonkurrenz, Sonderbetriebsvermögen, Qualifikationsnorm und die neuere Rechtsprechung zum Vorrang der Betriebsaufspaltung geprägt.
Welche Rolle spielt die Finanzverwaltung in diesem Kontext?
Die Finanzverwaltung versuchte lange Zeit, durch eine restriktive Auslegung und das Festhalten an der Qualifikationsnorm des § 15 EStG die Zuordnung zum Sonderbetriebsvermögen zu sichern, steht jedoch zunehmend im Widerspruch zur aktuelleren Rechtsprechung des BFH.
Wie lassen sich steuerliche Nachteile durch die neue Rechtsprechung vermeiden?
Der Autor schlägt spezifische Gestaltungen vor, wie etwa die Gründung von gewerblich geprägten Besitzgesellschaften, um durch die steuerliche Einordnung als Gewerbebetrieb die Nachteile des Sonderbetriebsvermögens zu umgehen.
- Citation du texte
- Joachim Albert Färber (Auteur), 1998, Bilanzkonkurrenz bei der mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/185200