Der Faktor Umwelt in der Praxis britischer und deutscher Banken und mögliche Implikationen für die Ausweitung des EG Umwelt Audits (EMAS) auf Finanzdienstleister


Mémoire (de fin d'études), 1998

100 Pages, Note: 2


Extrait


Inhaltsverzeichnis:

Abbildungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis

I. Zielsetzung und Vorgehensweise

II. Umwelt und Banken
1. Umweltrelevante Entwicklungen in Gesellschaft, Politik und Recht
a) Großbritannien
b) Deutschland
2. Auswirkungen auf das Bankwesen
a) Image der Bank
b) Unternehmenskultur
c) Risiken und Chancen für die Geschäftspolitik

III. Umweltmanagementstandards
1. Darstellung und Vergleich relevanter Umweltmanagementstandards
a) BS 7750
b) EMAS
c) ISO
d) Vergleich
2. Ausweitung von EMAS auf den Finanzdienstleistungssektor
a) Notwendige Anpassungen von EMAS bei einer Ausweitung des Standards auf Finanzdienstleister
b) Vorteile durch die Teilnahme an einer erweiterten Verordnung im Bankbereich

IV. Integration umweltrelevanter Aspekte in die Geschäftspolitik von Banken
1. Geschäftspolitischer Bereich
a) Bildung eines Umweltschutzzieles
b) Einbindung des Faktors Umwelt in die Unternehmenspolitik
c) Strategische Analyse in bezug auf Umweltaspekte
2. Technisch-organisatorischer Bereich
a) Schaffung einer Umweltinstanz
b) Ökologische Ausrichtung der Personalarbeit und der Kommunikation
c) Verbesserung der Betriebsökologie
3. Finanziell-liquiditätsmäßiger Bereich
a) Aktivgeschäft
b) Passivgeschäft
c) Bilanzindifferentes Geschäft

V. Praxisansätze zur Integration von Umweltaspekten im britischen und deutschen Bankwesen
1. Praxisansätze in Großbritannien
a) Struktur des Banksystems
b) Praxisansätze im Bereich der Universalbanken
c) Die National Westminster Bank als progressiver „Vorreiter“
2. Praxisansätze in Deutschland
a) Struktur des Banksystems
b) Praxisansätze im Bereich der Universalbanken
3. Vergleich der unterschiedlichen Praxisansätze
a) Gemeinsamkeiten
b) Unterschiede
4. Eignung der verschiedenen Praxisansätze für die Teilnahme an einer erweiterten EG Umwelt Audit Verordnung

VI. Zusammenfassung und Ausblick

VII. Anhang
1. UNEP-Erklärung der Banken zum Thema Umwelt und langfristig tragfähige Entwicklung
2. Standardkontenrahmen einer Betriebsbilanz für Banken und Versicherungen

VIII. Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis:

Abbildungen:

Abbildung 1: Teilbereiche der Geschäftspolitik einer Bank

Abbildung 2:Der geschäftspolitische Bereich einer Bank und die Schnittstelle zum Innenbetrieb und Marktbereich

Abbildung 3: Beispiel für das Stärken-Schwächen-Profil einer Universalbank in bezug auf ökologiebezogene Betroffenheitsfaktoren

Abbildung 4: Umweltkennzahlen des produzierenden Gewerbes und einer Bank im Vergleich

Abbildung 5: Schematik einer Betriebsbilanz

Abbildung 6: Die Struktur des britischen Banksystems

Abbildung 7: Die Struktur des deutschen Banksystems

Tabellen:

Tabelle 1: Vergleich der Umweltmanagementstandards BS 7750, EMAS und ISO 14001

Tabelle 2: Die größten britischen Retail banks und Bausparkassen 1993

Tabelle 3: Die größten deutschen Universalbanken 1996

Tabelle 4: Umweltkennzahlen deutscher Banken im Vergleich 1995

Abkürzungsverzeichnis:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

I. Zielsetzung und Vorgehensweise

Die drastische Zunahme ökologischer Probleme auf lokaler, nationaler und globaler Ebene hat sich seit Beginn der neunziger Jahre in West- europa in einem wachsenden Umweltbewußtsein der Bevölkerung sowie einer stärkeren Betonung umweltpolitischer und umweltrechtlicher Maß- nahmen in vielen Ländern niedergeschlagen. Dies betrifft auch die Länder Großbritannien und die Bundesrepublik Deutschland, die in dieser Diplomarbeit im Mittelpunkt stehen. Weiterhin setzte sich weltweit die Erkenntnis durch, daß eine Lösung dieser ökologischen Probleme nur durch das Prinzip einer „Nachhaltigen Entwicklung“1 zu erreichen ist, dem sich 1992 in Rio 178 Staaten verpflichteten. Dieser gesamtgesellschaftliche Ansatz basiert auf dem Zusammenwirken von Politik, privaten Haushalten und Unternehmen2.

Zunächst mag es ungewöhnlich erscheinen, Banken in diesem Zusammenhang eine tragende Rolle beizumessen. Schließlich werden sie dem vermeintlich „sauberen“ Dienstleistungssektor zugeordnet, der keine Luft- und Gewässerverschmutzungen verursacht und keine besonders umweltbelastenden Produkten herstellt. Banken üben jedoch über ihre Finanzierungsfunktion, d.h. das Zusammenbringen von Kapitalgebern und -nehmern, einen entscheidenden Einfluß auf andere Unternehmen aus und tragen damit eine gesellschaftliche Mitverantwortung. Auch aus einzelwirtschaftlicher Sicht müssen Banken berücksichtigen, welche Risiken und Chancen aufgrund der größeren Bedeutung von Umweltaspekten für sie entstehen, und wie sie adäquat auf diese reagieren können.

Das Ziel dieser Arbeit ist es zum einen darzustellen, welchen Stellenwert das Thema Umweltschutz in der Praxis britischer und deutscher Banken einnimmt und inwiefern Banken in diesen beiden Ländern ökologische Aspekte in ihre Geschäftstätigkeit integriert haben. Zum anderen soll dabei der Bezug zu sogenannten Umweltmanagementstandards dargestellt werden, die bestimmte Vorgaben zur Integration des Umweltschutzes in ein Unternehmen machen. In diesem Zusammenhang werde ich insbesondere auf die mögliche Erweiterung der „EG Umwelt Audit Verordnung“3 auf den Finanzdienstleistungsbereich eingehen.

Aus praktischen Erwägungen beziehen sich die Aussagen dieser Arbeit auf sogenannte „Universalbanken“. Diese sind primär durch ihr breites Leistungsangebot und einer daraus resultierenden breiten Streuung der Kundschaft (Mittelständler, Großkunden, Privatkunden, etc.) gekenn- zeichnet. Universalbanken sind grundsätzlich in allen bankspezifischen Geschäftsfeldern wie z.B. im Anlage-, Kredit- oder Investmentgeschäft tätig und verfügen meistens über ein größeres regionales oder nationales Filialnetz. Dagegen konzentrieren sich Spezialbanken auf bestimmte Geschäftsfelder bzw. spezifische Kundengruppen. Im folgenden wird der Begriff „Bank“ und „Universalbank“ synonym verwendet. Die Probleme, die sich für eine Universalbank durch die Integration ihrer Umwelt- schutzaktivitäten in ein breit gestreutes Filialnetz ergeben, werden im Rahmen dieser Arbeit nicht betrachtet.

Kapitel II betrachtet zunächst die umweltrelevanten Entwicklungen im gesellschaftlichen, politischen und rechtlichen Umfeld der Bank und deren Auswirkungen auf das Bankwesen. Anschließend werden in Kapitel III die existierenden Umweltmanagementstandards BS 7750, die EG Umwelt Audit Verordnung und ISO 14001 dargestellt und verglichen. Weiterhin wird verdeutlicht, welche Aspekte bei einer Erweiterung der EG Umwelt Audit Verordnung auf den Finanzdienstleistungssektor berücksichtigt werden müßten und welche Vorteile eine Bank durch die Teilnahme an der erweiterten Verordnung realisieren könnte. Kapitel II und III stellen den Hintergrund dar, vor dem die Betrachtungen der beiden folgenden Kapitel zu sehen sind.

In Kapitel IV wird näher darauf eingegangen, welche Ansatzpunkte für die Integration ökologischer Aspekte in einer Bank aus theoretisch- konzeptioneller Sicht bestehen. Die Betrachtungen sind dabei stark von Literatur aus dem deutschsprachigen Raum geprägt; prinzipiell gelten die getroffenen Aussagen aber ebenso oder zumindest sehr ähnlich für briti- sche Banken. Auf der Grundlage dieser theoretischen Überlegungen werden im Kapitel V die praktischen Ansätze der größten britischen und deutschen Universalbanken untersucht und verglichen. Dabei ist zu beachten, daß sich die dargestellten Praxisansätze zum einen auf einer von mir durchgeführten Umfrage in Großbritannien sowie die Auswertung des mir zur Verfügung gestellten Informationsmaterials der Banken in beiden Ländern stützen. Dies schränkt die Aussagefähigkeit dieser Diplomarbeit insofern ein, als daß bestimmte Banken eventuell sehr aktiv im Bereich des Umweltschutz agieren können, dieses Engagement aber nicht entsprechend durch ihre Öffentlichkeitsarbeit nach außen kommunizieren. Abschließend wird im Kapitel V betrachtet, ob die bisherigen Ansätze der Banken für eine Teilnahme an einer erweiterten EG Umwelt Audit Verordnung geeignet sind, womit der Bezug zu dem in Kapitel III beschriebenen Konzept der Umweltmanagementstandards noch einmal verdeutlicht wird.

II. Umwelt und Banken

1. Umweltrelevante Entwicklungen in Gesellschaft, Politik und Recht

a) Großbritannien

Das Umweltbewußtsein der britischen Bevölkerung hat sich seit Beginn der achtziger Jahre stark verändert. Eine 1993 vom Umweltministerium durchgeführte Umfrage ergab, daß 85 % der Bevölkerung in England und Wales „relativ besorgt“ oder „sehr besorgt“ über den Zustand ihrer Um- welt sind4. Dies schlägt sich unter anderem in einem veränderten Kon- sumentenverhalten der Bevölkerung nieder, die verstärkt umweltrelevante und ethische Aspekte in die Kaufentscheidung miteinbezieht. 1995 gaben in einer Umfrage der „UK Co-operative Wholesale Society“ 70 % der Befragten an, Geschäfte und Produkte aufgrund einer negativen Bewertung dieser Aspekte boykottiert zu haben. Bestes Beispiel für den Erfolg einer ökologisch und ethisch ausgerichteten Geschäftspolitik im Einzelhandel ist die Firma „The Body Shop“, die Naturkosmetikartikel vertreibt und heute eine multinationales Unternehmen mit über 1480 Geschäften in 46 Ländern ist5.

Die Mitgliederzahl in Umweltverbänden ist stark angestiegen und hat sich in der Zeit von 1981 bis 1992 mehr als verdoppelt. 1992 waren fast 4 Millionen Menschen Mitglied eines Umweltverbandes, was immerhin ca. 8% der Bevölkerung entspricht. Mehrere wichtige Verbände wie z.B. Greenpeace haben ihre reine Konfrontationspolitik6 vermindert und stre- ben eine verstärkte Kooperation mit Wirtschaft und Politik an. Weiterhin haben sie ihre wissenschaftliche Kompetenz erhöht und wissen, die Platt- form der EU-Politik und -Gesetzgebung geschickt und gezielt für ihre Zwecke einzusetzen. Sie sind somit zu einer erstzunehmenden Einfluß- größe bzw. einem möglichen Kooperationspartner, auch für Unternehmen, geworden7.

Der Umweltpolitik wurde bis Ende der achtziger Jahre eine relativ geringe Rolle beigemessen. Die Regierungstätigkeit war bis dahin dadurch gekennzeichnet, daß sie nur schleppend Umweltvorschriften erließ, Umweltbehörden nicht ausreichend finanziell unterstützte sowie internationalen Initiativen (wie z.B. zum Schutz der Nordsee) ablehnend gegenüberstand. Umweltvorschriften und -standards wurden in enger Kooperation mit den zu regulierenden Industrien durchgeführt. Insgesamt wurde im Bereich Umweltpolitik das Prinzip freiwilliger Verpflichtungen und Flexibilität im Gegensatz zu strengem Ordnungsrecht betont. In diesem Maßnahmen spiegelte sich die neoliberale Wirtschaftspolitik der damaligen britischen Premierministerin Mrs. Thatcher wider8. Umweltgesetze waren bis 1990 in Großbritannien nicht in einem Gesetzbuch zusammengefaßt, sondern in vielen verschiedenen Einzelgesetzen kodifiziert9.

Seit 1989 wird dem Politikfeld „Umwelt“ jedoch eine größere Bedeutung beigemessen. Die Regierung beschloß, sich an dem Ziel der Nachhaltigen Entwicklung zu orientieren. Dieses soll mit einer Mischung von Regulierungen und ökonomischen Anreizmitteln wie Öko-Steuern und Investitionsförderung erreicht werden. Weiterhin betont die Regierung die Bedeutung von umweltbewußten Konsumentenverhalten und ökologieorientierten Initiativen der Wirtschaft10. Auf europäischer und globaler Ebene engagiert sich die Regierung zunehmend für die Lösung der grenzüberschreitenden Umweltprobleme wie z.B. beim Thema Klimaschutz11. Der Politikprozeß selber ist durch einen zunehmenden Einfluß von Umweltverbänden, Wissenschaftlern und Medien gekennzeichnet. Der Einfluß einer ökologieorientierten Partei wie in Deutschland ist allerdings nicht vorhanden12. Im Bereich der Umweltgesetzgebung wurde die Industrie mit zwei umfassenden Gesetzesakten 1990 und 1995 wesentlich strengeren Kontrollmechanismen unterworfen, und eine nationale Über- wachungsbehörde (Environment Agency) wurde eingerichtet13. Zu beachten ist allerdings, daß die Wirtschaft auch heute noch eine domi- nante Rolle bei der Formulierung von umweltpolitischen Maßnahmen und Gesetzen einnimmt und über mehrere Foren und Komitees wie z.B. dem „Advisory Committee on Business and the Environment“ (ACBE) eng in die Regierungsarbeit eingebunden ist. Außerdem setzt die Regierung neben verstärkten Regulierungen wie schon unter Thatcher auf freiwillige Maßnahmen der Wirtschaft und Informationsaustausch, um Umwelt-aspekte in das Management zu integrieren. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Zusammenarbeit der Regierung, der Wirtschaft, Wissenschaftlern und Umweltverbänden bei der Formulierung des britischen Umweltmanagementstandards BS 775014, der 1992 veröffentlicht wurde15.

b) Deutschland

Das Thema Umweltschutz nimmt als gesellschaftspolitisches Problemfeld trotz einer zunehmenden Bedeutung anderer Themen wie z.B. Arbeitslosigkeit in Deutschland immer noch eine starke Stellung ein. Dies läßt sich aus einer Umfrage des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) von 1996 ableiten. Politische Maßnahmen zur Verbesserung des Umweltschutzes werden von den Befragten in Westdeutschland auf dem dritten Rang (hinter Arbeitslosigkeit und Kriminalität) und von den Befragten in Ostdeutschland auf dem vierten Rang (hinter Arbeitslosigkeit, Kriminalität und Erhalt des Sozialstaates) plaziert. Im Konsumbereich achten in der Bundesrepublik ca. 45 % der Verbraucher beim Einkauf „immer“ oder „oft“ auf Verpackungshinweise zur Umweltverträglichkeit der Produkte. Interessant ist, daß den Umweltbürgerinitiativen und - verbänden mehr Problemlösungskompetenz im Bereich des Umweltschutzes zugetraut wird als staatlichen Umweltschutzbehörden, Gewerkschaften und der Industrie16.

Die Bedeutung der Umweltschutzverbände hat in Deutschland seit Beginn der achtziger Jahre stark zugenommen. 1996 waren ca. 4 Millionen Menschen Mitglieder in lokalen, regionalen und nationalen Umwelt- und Naturschutzverbänden registriert. Einige Strategien der Umweltverbände sind immer noch auf öffentlichkeitswirksame Protestaktionen (z.B. gegen bestimmte Wirtschaftsunternehmen), Mobilisierung politischen Drucks oder Warenboykotts ausgerichtet. Zunehmend konzentrieren sich die Verbände ähnlich wie in England allerdings auf die Kooperation mit Wirtschaft und Politik sowie Informations- und Wissensvermittlung17.

In Deutschland wurde bereits zu Beginn der siebziger Jahre eine eigen- ständige Umweltpolitik geschaffen. Im Gegensatz zu Großbritannien war das bevorzugte umweltpolitische Instrument das Ordnungsrecht, wodurch die Regierung eine Vielzahl von Regulierungen schuf. Viele dieser Regulierungen sind hochdetailliert und führen dazu, daß Deutschland eines der kompliziertesten Rechtssysteme für Umweltschutz weltweit besitzt. Firmen sehen sich einer Unzahl von Vorschriften gegenüber, was oftmals insbesondere von der Industrie bemängelt wurde18. Andererseits haben die strengen Auflagen im deutschen Umweltrecht Innovationsschübe im Bereich Umweltforschung und - technik ausgelöst, wodurch eine starke Wirtschaftsbranche entstanden ist19.

Zu Beginn der achtziger Jahre betraten „die Grünen“ die Parteienland- schaft und waren 1983 erstmalig im Bundestag vertreten. Das föderale System in der Bundesrepublik ermöglichte ihnen, auf Koalitionsebene aktiv in das umweltpolitische Geschehen auf Landesebene einzugreifen. Obwohl auch andere Parteien ökologischer Aspekte in ihre politischen Programme aufnahmen, konnten sich die Grünen etablieren und sind aus den letzten Bundestagswahlen 1994 als drittstärkste Partei hervorgegangen20.

Wie in Großbritannien werden auch in Deutschland seit Beginn der neun- ziger Jahre neue Prioritäten in der Umweltpolitik und in der Umwelt- gesetzgebung gesetzt. Die deutsche Politik bekennt sich seit 1992 zum Prinzip der Nachhaltigen Entwicklung und hat 1994 den Umweltschutz als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen. Im Rahmen der Umweltpolitik wird versucht, sich vom streng hierarchischen Ordnungsrecht zu kooperativen, flexiblen und freiwilligen Politikmaßnahmen wie z.B. der Einführung von Öko-Steuern zu bewegen21. Das 1990 erlassene Umwelthaftungsgesetz soll helfen, Sanierungskosten für Umweltschäden nicht der Allgemeinheit, sondern den verschmutzenden Unternehmen zuzurechnen22.

Das Kooperationsprinzip23 soll gestärkt werden, womit die Verantwortung von Bürgern, Umweltorganisationen, der Wissenschaft und der Wirtschaft deutlich gemacht wird24. Insbesondere im Bereich der Wirtschaft wird die Bedeutung von Selbstverpflichtungen und die Entwicklung von Umweltmanagementsystemen betont. Ein gutes Beispiel hierfür ist die deutsche Autoindustrie, die sich freiwillig dazu verpflichtet hat, Altautos kostenlos zu entsorgen25.

Abschließend bleibt festzuhalten, daß sich der Faktor Umwelt in den Ge- sellschaftssystemen beider hier betrachteten Länder fest etabliert hat und auch in Zukunft eine wichtige Rolle spielen wird. Dies wird sich insbesondere in verändertem Konsumverhalten der Bevölkerung niederschlagen. Rechtliche Vorschriften bleiben sowohl in Deutschland als auch in Großbritannien relevant und neue Umweltgesetze werden Einfluß auf die Entwicklung von Unternehmensstrategien haben. Für Unternehmen und ihre Interessenverbände bieten sich neue Formen der Kooperation mit Bürgern, Wissenschaftlern und der Politik, die sie für ihre Interessen nutzen kann. Schließlich wird deutlich, daß der Wirtschaft insbesondere bezüglich des Leitbildes der Nachhaltigen Entwicklung von der Politik eine wichtige Rolle beigemessen wird. Die Unternehmen werden also aufgefordert, aktiv an Verbesserungen im Umweltschutz zu arbeiten.

2. Auswirkungen auf das Bankwesen

Die Auswirkungen der oben genannten Entwicklungen für das Bankwesen lassen sich aus einer gesamtwirtschaftlichen und einer einzelwirtschaftlichen Perspektive betrachten. Gesamtwirtschaftlich betrachtet wurde bereits erwähnt, daß Banken über die Finanzierungsfunktion einen immensen Einfluß auf die Investitionsentscheidungen in einer Volkswirtschaft nehmen können. Daneben nehmen sie eine Beratungs- und Informationsfunktion wahr. Insgesamt tragen Banken deshalb im Bereich Umweltschutz eine hohe gesellschaftliche Verantwortung26. Mittlerweile nimmt das Bankwesen diese Verantwortung sehr ernst, was sich unter anderem in der UNEP27 - Erklärung der Banken zum Thema Umwelt und langfristig tragfähige Entwicklung widerspiegelt. Mit dieser Erklärung verpflichten sich unterzeichnende Banken, den Faktor Umwelt in ihre Geschäftspraxis zu integrieren28. Die 1992 verfaßte Erklärung wurde von einer großen Anzahl britischer und deutscher Universalbanken unterzeichnet29. In der Einleitung dieser Erklärung heißt es: „ Wir sind der Meinung, daßUm- weltschutz und eine langfristig tragfähige Entwicklung in der gemein- samen Verantwortung aller liegen und daher in allen Bereichen der Wirtschaft, einschließlich des Kreditgewerbes, höchste Priorität einnehmen müssen30.

Aus einzelwirtschaftlicher Perspektive sind Banken von den Entwick- lungen in ihrem Umfeld sowohl direkt als auch indirekt betroffen. Direkte Auswirkungen ergeben sich aus der Tatsache, daß die Bank als Unternehmen selbst von verstärktem Umweltbewußtsein oder verschärfter Umweltgesetzgebung beeinflußt wird. Beispiele sind strengere Auflagen für die Abfallentsorgung oder die erhöhte Nachfrage nach ökologisch ausgerichteten Bankprodukten. Indirekt wird die Bank durch die ver-änderte Situation ihrer Firmenkunden beeinflußt, die den Erfolg der Bank entscheidend mitbestimmen. Hier sind Faktoren zu beachten wie z.B. der erhöhte Investitionsbedarf der Firmenkunden in Umweltschutztechnologien, Imageverluste durch Störfälle oder umweltschädigende Produktion oder der Verlust von Marktanteilen aufgrund fehlender ökologieorientierter Produktinnovationen31. Folgende Bereiche sind aus einzelwirtschaftlicher Perspektive sowohl direkt als auch indirekt betroffen:

a) Image der Bank

Das Image einer Bank entwickelt sich aus einer Vielzahl von Meinungen und Vorstellungen, die sich durch Qualität und Umfang des Leistungsangebotes, Beratungsleistungen, Kundenfreundlichkeit und Ö ffentlichkeitsarbeit auszeichnen32. Da sich innerhalb des Banksektors die Leistungsangebote nur marginal unterscheiden, ist die Imagepflege einer Bank entscheidend für den Geschäftserfolg gegenüber der Konkurrenz33.

In bezug auf die Umweltthematik kann eine Bank leicht Imageschäden erfahren, wenn sie die Hausbankfunktion für ein Unternehmen wahr- nimmt, das besonders umweltgefährdend arbeitet oder Umweltvor- schriften verletzt. Weiterhin wird insbesondere den Universalbanken der Vorwurf gemacht, alternative ökologieorientierte Projekte zu benach- teiligen. Das gestiegene Umweltbewußtsein führt auf der anderen Seite zu einer verstärkten Nachfrage nach ethisch und ökologisch unbedenklichen Anlageformen. So kann es nicht nur zu einer Imageschädigung kommen, sondern auch zum Verlust von potentiellen Einlagen, wenn die Bank nicht adäquat auf die Verschiebung der Kundenpräferenzen achtet. Auf der anderen Seite kann eine Bank positive Imageeffekte realisieren, wenn es ihr gelingt, ökologische Aspekte in ihre Geschäftspolitik zu integrieren. Dazu reichen allerdings vereinzelte Ansätze im Produktbereich nicht aus. Das Ökologiekonzept der Bank muß auf das gesamte Unternehmen ausgerichtet sein und nach außen glaubwürdig erscheinen34.

b) Unternehmenskultur

Das nach außen wahrgenommene Image einer Bank hängt eng mit der Unternehmenskultur zusammen. Unter Unternehmenskultur wird ein System von Wertvorstellungen, Verhaltensnormen sowie Denk- und Handlungsweisen verstanden, welches das Verhalten aller Mitarbeiter prägt35. Man kann davon ausgehen, daß sich das Umweltbewußtsein der Mitarbeiter in den letzten Jahren stark verändert hat. Dadurch besteht die Gefahr, daß private Wertvorstellungen und betriebliche Realitäten diver- gieren. Dies kann sich kontraproduktiv auswirken und im schlimmsten Fall zur Abwanderung von qualifizierten Arbeitskräften führen. Kredit- institute müssen auf diese Veränderungen in ihrer Unternehmenskultur reagieren und ökologische Aspekte sowohl in ihrer Unternehmenspolitik als auch in ihrer Personalstrategie berücksichtigen36.

c) Risiken und Chancen für die Geschäftspolitik

Als letzter einzelwirtschaftlicher Aspekt sind Risiken und Chancen für die Geschäftspolitik einer Bank zu nennen, die durch die Umweltproblematik entstehen. Unter der Geschäftspolitik einer Bank versteht man nach Büschgen alle Maßnahmen und Überlegungen, die die Bank mit der Intention ergreift, unter Berücksichtigung relevanter interner und externer Restriktionen die vorgegebenen Ziele zu erreichen37. Dieser Begriff umfaßt somit alle Bereiche des Bankbetriebes.

Risiken treten für eine Bank insbesondere im Kreditgeschäft auf. Die wirtschaftliche Situation eines kreditnehmenden Unternehmens kann sich durch umweltrelevante Entwicklungen stark verschlechtern, was auch für die Bank zu Risiken führt. So kann zum Beispiel das umweltschädigende Verhalten eines Kreditnehmers zu Umsatzeinbrüchen seines Unternehmens führen, die die Fähigkeit, den Kredit zurückzuzahlen, einschränkt. Keidel weist in diesem Zusammenhang darauf hin, daß bis heute keine Bank einen systematischen Ansatz besitzt, um bestehende oder neue Kredite ausreichend auf Umweltaspekte zu überprüfen38. Weiterhin besteht die Gefahr, daß aufgrund mangelnder Beratungskompetenz zum Thema Umweltschutz, kreditsuchende Unternehmen zur Konkurrenz abwandern, was insbesondere mittelständische Unternehmen betrifft39.

Chancen bestehen für eine Bank zunächst in der Integration umwelt- relevanter Aspekte in ihrem eigenen Betrieb. Neben erhöhter Mitarbeiter- motivation und positiver Imagebildung sind vor allem mögliche Kosten- einsparungen beispielsweise durch Energieeinsparungen als Vorteile zu nennen. Weiterhin können mit ökologieorientierten, innovativen Pro- dukten neue Kunden gewonnen werden. Im Kreditgeschäft bildet die Einführung von Umweltförderkrediten aus öffentlichen oder bankinternen Kreditprogrammen einen möglichen Ansatzpunkt. Im Anlagebereich ist unter anderem die Auflegung ökologieorientierter Aktienfonds, die z.B. konzentriert in Umwelttechnikunternehmen investieren, oder die Einrichtung von Öko-Sparbüchern möglich40

III. Umweltmanagementstandards

In Kapitel II wurde bereits deutlich, daß von Unternehmen verstärktes Engagement im Umweltschutz gefordert wird. Weiterhin müssen sie zunehmend einer Bandbreite von Anspruchsgruppen41 wie z.B. Mit- arbeitern, Eigentümern, der Öffentlichkeit, etc. demonstrieren, daß die Umwelteinflüsse des Unternehmens der Unternehmensleitung bekannt sind und wirksam kontrolliert werden. Um diesen Forderungen nachzu- kommen, bietet sich sowohl für produzierende Unternehmen als auch für Dienstleistungsunternehmen wie Banken die Möglichkeit, einen national oder international anerkannten Umweltmanagementstandard zu imple- mentieren. Erfüllen sie bestimmte Vorgaben des Standards zur Imple- mentierung umweltrelevanter Aspekte, so können sie sich die Überein- stimmung mit diesen Vorgaben zertifizieren lassen. Umweltmanagement- standards bieten folgende Vorteile42: Ihr strukturierter und anerkannter Ansatz ermöglicht es Unternehmen, gesetzliche Auflagen im Umwelt- bereich effizienter zu erfüllen sowie ökologische und ökonomische Vor- teile zu erreichen. Weiterhin haben Standards eine hohe Außen- und Innenwirkung43, die den oben erwähnten Anspruchsgruppen die Existenz eines wirksamen Umweltmanagementsystems anzeigen.

Im folgenden sollen die Umweltmanagementstandards BS 7750, EMAS und ISO 14001 als drei Beispiele der wichtigsten Standards dargestellt und abschließend verglichen werden. In bezug auf das Bankwesen ist dabei allerdings zu beachten, daß EMAS zur Zeit auf EU-Ebene noch nicht dem Dienstleistungssektor und damit Banken offen steht. Es ist jedoch mit einer baldigen Ausweitung des Standards zu rechnen, weshalb EMAS in die Betrachtung miteinbezogen wird.

Für den Vergleich der Standards ist die Definition einiger Grundelemente sinnvoll. Dabei wird auf die Definitionen der EG Umwelt Audit Verordnung zurückgegriffen, da sie sich im wesentlichen mit denen der beiden anderen Standards decken44:

Umweltpolitik:

Umweltbezogene Gesamtziele und Handlungsgrundsätze eines Unternehmens, einschließlich der Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften.

Umweltprüfung:

Erste umfassende Untersuchung der umweltbezogenen Fragestellungen für die Tätigkeit an diesem Standort, inklusive deren Auswirkungen auf die Umwelt. Dokumentation bereits vorhandener Elemente und Ansätze des betrieblichen Umweltschutzes.

Umweltprogramm:

Genaue Beschreibung der Ziele und Maßnahmen eines Unternehmens, die ein Unternehmen an einem bestimmten Standort zur Verbesserung des Umweltschutzes ergreift sowie Zeitpläne zur Erreichung der Ziele.

Umweltmanagementsystem:

Das Umweltmanagementsystem legt fest, wie Umweltschutz in der Aufbauund Ablauforganisation45 eines Betriebes verankert wird.

Umweltbetriebsprüfung (Audit):

Managementinstrument, das eine systematische und objektive Bewertung der Leistung eines Unternehmens, des Managements und der Abläufe im Umweltschutz gewährleistet. Die EG Verordnung verlangt, ein solches Audit im Abstand von jeweils 3 Jahren durchzuführen.

Umwelterklärung:

Überblick über Umweltpolitik, -managementsystem, Auditergebnisse, etc., die veröffentlicht wird und deren Inhalt genau vorgeschrieben ist.

1. Darstellung und Vergleich relevanter Umweltmanagement- standards

a) BS 7750

Der British Standard 7750 (BS 7750) wurde 1992 erstmalig von der British Standards Institution (BSI) zur Diskussion veröffentlicht und nach Verbesserungen endgültig im Januar 1994 für Unternehmen eingeführt. Es handelt sich um einen nationalen Standard, der nur von britischen Unternehmen angewendet werden kann. Er steht nicht nur Industrieunternehmen zur Verfügung, sondern auch Dienstleister und öffentliche Körperschaften können sich zertifizieren lassen46. Das primäre Ziel des BS 7750 ist die Schaffung eines effektiven Managementsystems, das die umweltrelevanten Aspekte eines Unternehmens erfaßt und die Teilnahme an international ausgerichteten Standards ermöglicht. Hieraus wird deutlich, daß der Standard so entwickelt wurde, daß er möglichst kompatibel zu weiteren Standards wie z.B. EMAS ist und von Unternehmen als eine Art Ausgangsbasis benutzt werden kann47.

Die Implementierung des Standards ist prinzipiell in folgende Phasen un- terteilt: Das zu zertifizierende Unternehmen führt eine Umweltprüfung durch, woraus die Umweltpolitik des Unternehmens abgeleitet wird. Als nächster Schritt werden Aufbau- und Ablauforganisation des Umwelt- managementsystems festgelegt und erforderliche Ressourcen (Personal, Finanzmittel, etc.) bereitgestellt. An jedem teilnehmenden Standort des Unternehmens wird ein Register über relevante Vorschriften und die Umweltauswirkungen eines Betriebes geführt. Hieraus werden konkrete Ziele und Maßnahmen abgeleitet, die das Umweltprogramm darstellen. Intern durchgeführte Umweltbetriebsprüfungen können auf Unternehmensebene in die eventuelle Anpassung der Umweltpolitik oder einzelner Zielsetzungen des Umweltprogramms münden. Schließlich wird das Umweltmanagementsystem von einem externen unabhängigen Gutachter geprüft48.

Bei einer Überprüfung der Vorgaben des Standards durch einen Gutachter steht nicht die tatsächliche Verminderung der umweltschädigenden Handlungen im Vordergrund, sondern die Leistungsfähigkeit des Managementsystems. Weiterhin muß keine Umwelterklärung veröffentlicht werden, wodurch die Außenwirkung des Standards verringert wird. Im Rahmen dieses Standards können Umweltpolitik und -managementsystem auf Unternehmensebene zentral festgelegt werden und müssen nicht für jeden Standort einzeln geschaffen werden49.

b) EMAS

Die EG Umwelt Audit Verordnung bzw. EMAS wurde in ihrer end- gültigen Fassung am 10. Juli 1993 von der damaligen Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht. Sie gilt heute für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Im Gegensatz zum British Standard 7750 kann EMAS - wie bereits erwähnt - nicht von Dienstleistungsbetrieben oder der öffentlichen Verwaltung angewandt werden. Eine Ausweitung des Standards könnte allerdings im Rahmen einer für 1998 geplanten Revision stattfinden. In Deutschland wurde der Standard bereits auf nationaler Ebene im Februar 1998 auf bestimmte Dienstleistungssektoren inklusive dem Finanzdienstleistungssektor ausgedehnt50, was nach der EG Verordnung möglich ist. In Großbritannien ist dieser Bereich dagegen bisher nur für kommunale Behörden geöffnet worden. Hauptziel der Verordnung ist die kontinuierliche Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes51.

Die Verordnung wird in den folgenden Schritten umgesetzt: Zunächst wird eine standortübergreifende Umweltpolitik definiert, die neben der Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, eine Verpflichtung zur konti- nuierlichen Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes enthält. Am Betriebsstandort erfolgt eine erste Umweltprüfung, wodurch ökologische Schwachstellen aufgedeckt werden sollen. Aus den Ergebnissen dieser Prüfung wird ein Umweltprogramm abgeleitet und als nächster Schritt standortbezogen ein Umweltmanagementsystem eingerichtet. Die Über- prüfung von Umweltpolitik, -programm und -managementsystem erfolgt bei der Durchführung einer Umweltbetriebsprüfung, die gemäß der Ver- ordnung mindestens alle 3 Jahre durchgeführt werden muß. Durch die dokumentierten Ergebnisse kann die Unternehmensleitung Schwachstellen aufdecken und gegebenenfalls Umweltziele und -politik anpassen. Schließlich muß eine öffentliche Umwelterklärung verfaßt werden, die detailliert Auskunft über die Leistungen des Unternehmens im Umweltschutz gibt. Abschließend wird von einem anerkannten externen Umweltgutachter überprüft, ob Umweltpolitik, -programm, - managementsystem, Umweltbetriebsprüfung und Umwelterklärung mit den Bestimmungen der EG Verordnung übereinstimmen. Ist die Prüfung erfolgreich, kann der Standort bei der jeweiligen nationalen Registrierungsstelle eingetragen werden. Das Unternehmen ist danach berechtigt, mit der EMAS-Teilnahmeerklärung imagefördernd zu werben52.

Es ist zu erkennen, daß die Verordnung dem BS 7750 vom Aufbau ähnlich ist, allerdings strengere Kriterien wie z.B. die Verpflichtung zur kontinuierlichen Verbesserung des Umweltschutzes sowie die Veröffentlichung eines geprüften Umweltberichtes anlegt. Der letzte Punkt ist hierbei besonders hervorzuheben, da die geprüften Ergebnisse einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, und somit das Unternehmen in „positiver“ Hinsicht unter Druck setzen, gute Leistungen in Bereich des Umweltschutzes zu erbringen53.

c) ISO 14001

Der dritte hier betrachtete Umweltmanagementstandard wurde von der International Standards Organization (ISO) im August 1996 unter der Bezeichnung ISO 14001 eingeführt und ist weltweit gültig. Weiterhin ist der Standard auch bei Dienstleistungsunternehmen anwendbar. Das Ziel des Standards ist die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestim- mungen sowie eine kontinuierliche Verbesserung des Umweltmanage- mentsystems. In der Einführung des ISO 14001 Standards wird ausdrück- lich darauf hingewiesen, daß „ die Anwendung dieser Internationalen Norm allein noch keine Garantie für optimale Ergebnisse zum Schutz der Umwelt “ ist54. Auch dieser Standard ist wie BS 7750 so ausgelegt, daß das System nach der Einführung eventuell erweitert werden kann, um z.B. unter EMAS registriert zu werden55.

Ähnlich wie bei den beiden zuvor beschriebenen Standards bildet die Formulierung einer Umweltpolitik Ausgangspunkt für die Einführung des ISO 14001 Es folgt eine erste Umweltprüfung, in der Umweltaus- wirkungen der Organisation sowie deren gesetzliche Implikationen fest- gestellt werden und woraus ein Umweltprogramm abgeleitet wird. In der Implementierungsphase werde e für das Umw ltmanagemenn di e tsystem benötigt urcen (Person Finanzmittel, c.) bereitgesteen Resso al, et llt. Es folgt eine Phase der Kontroll- und Korrekturmaßnahmen, wozu auch die Durchführung einer Umweltb Abschließenetriebsprüfung gehört. d erfolgt die Bewertung und eventuelle Anpassung des Systems auf oberster Managementebene56.

Zu beachten ist hierbei, da ne Umwelß ISO 14001 weder ei terklärung noch eine externe Zertifizierung des Systems fordert. Es handelt sich also ähnlich wie beim BS 7750 um ein intern ausgerichtetes Management- instrument. Im Gegensatz zu den vorherigen Standards werden jedoch die indirekten Umweltaus en, die ein Unwirkung ternehmen über seine Produkte oder Dienstleistungen haben kann, in die Norm integriert57. Weiterhin ist ISO 14001 wie BS 7750 unternehmensbezogen ausgerichtet, d.h. Umweltpolitik und -managementsystem können auf Unternehmens-ebene zentral festgelegt werden.

[...]


1 Nachhaltige Entwicklung erfordert, daß die Verbesserung ökonomischer und sozialer Lebensbedingungen mit der langfristigen Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen in Einklang gebracht wird (Vgl. Merkel (1997), S. 2).

2 Vgl. Igelhorst (1995), S. 1.

3 Im Rahmen dieser Arbeit wird gleichbedeutend von der EG Umwelt Audit Verordnung oder EMAS (Eco Management and Audit Scheme) gesprochen (Vgl. EG (1993)). Die Bezeichnung EG steht dabei für „Europäische Gemeinschaft“. Synonym wird in dieser Arbeit auch die Bezeichnung EU für „Europäische Union“ verwandt.

4 Diese und folgende Zahlen aus Hutchinson (1997), S. 60.

5 Vgl. The Body Shop (1997); McCormick (1991), S. 112 f.

6 Hierunter verstehe ich medienwirksame Protestaktionen wie z.B. die Besetzung der Ölplattform „Brent Spar“ 1995.

7 Vgl. Weale (1997), S. 97 ff.; Hutchinson (1997), S. 61; McCormick (1991), S. 116.

8 Vgl. McCormick (1991), S. 9 f.

9 Vgl. Keidel (1997), S. 91.

10 Vgl. Hutchinson (1997), S. 56 u. S. 65.

11 Vgl. Weale (1997), S. 103.

12 Vgl. Weale (1997), S. 101.

13 Vgl. Hutchinson (1997), S. 62.

14 Das Konzept eines Umweltmanagementstandards sowie BS 7750 werden ausführlich in Kapitel III dargestellt.

15 Vgl. Hutchinson (1997), S. 60 u. S. 66.

16 Vgl. Preisendörfer (1996), S. 7 ff. und S. 24.

17 Vgl. Kösters (1997), S. 208 ff. und S. 216.

18 Vgl. Jänicke (1997), S. 137 ff.

19 Vgl. BMU (1997), S. 13.

20 Vgl. Jänicke (1997), S. 148 f.

21 Vgl. BMU (1997), S. 3; Jänicke (1997), S. 140 f.

22 Vgl. Kösters (1997), S. 156, S.190.

23 Das Kooperationsprinzip ist eine politisches Verfahrensprinzip, das die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen Regierung und gesellschaftliche Akteuren betont.

24 Vgl. Kösters (1997), S. 190.

25 Vgl. Jänicke (1997), S.140.

26 Vgl. Igelhorst (1995), S. 85.

27 United Nations Environmental Programme

28 Vgl. VII. Anhang I.

29 Großbritannien: Lloyds, Midland, Royal Bank of Scotland, NatWest; Deutschland: Deutsche Bank, Dresdner Bank, Commerzbank, Vereinsbank, DG Bank, Bayerische Landesbank.

30 UNEP (1992)

31 Vgl. Igelhorst (1995), S. 17 f.

32 Schikorra (1996), S. 120.

33 Vgl. Schikorra (1996), S.120.

34 Vgl. Igelhorst (1995), S. 86 f.

35 Vgl. Baumert (1992), S. 53.

36 Vgl. Baumert (1992), S. 53-56.

37 Vgl. Büschgen zitiert nach Lang (1995), S. 33.

38 Vgl. Keidel (1997), S. 123.

39 Vgl. Igelhorst (1995), S. 89 ff.

40 Vgl. Schikorra (1996), S.117 f.

41 Eine Anspruchsgruppe besitzt entweder einen Anspruch an das Unternehmen oder kann von seinen Handlungen beeinflußt werden (Vgl. Sternberg, E. (1994), Just Business: Business Ethics, o.O., S. 49).

42 Vgl. Houldin (1995), S. 21; Spedding (1996), S. 29.

43 D.h. Einfluß auf interne Gruppen wie z.B. Mitarbeiter oder externe Gruppen wie z.B. die Öffentlichkeit.

44 Vgl. dazu Lindlar (1995), S. 13 ff.; EG (1993), S. 157 ff.

45 Die Aufbauorganisation beschäftigt sich vorwiegend mit der Aufgabenzuordnung im Rahmen der Stellenbildung und dem Zusammenfassen dieser Stellen zu größeren organisatorischen Einheiten wie z. B. Gruppen oder Abteilungen. Dagegen konzentriert sich die Ablauforganisation eher auf die zeitliche und räumliche Bestimmung der Arbeitsabläufe, sie strukturiert den Arbeitsprozeß (Vgl. Harrmann, Alfred (1980), Steigerung der Effizienz der Organisation in industriellen Unternehmungen, Berlin, S. 10).

46 Vgl. Kraemer (1995), S. 24.

47 Vgl. Houldin (1995), S. 22.

48 Vgl. Kraemer (1995), S. 25.

49 Vgl. Crosbie (1995), S. 173; Spedding (1996), S. 36.

50 Vgl. Bundesregierung (1998), S. 338 f.

51 Vgl. Spedding (1996), S. 32 f.; Collier (1995), S. 95 f., Rauberger (1996), S. 56.

52 Vgl. BMU (1995), S. 7 ff.; Collier (1995), S. 95 ff.

53 Vgl. Crosbie (1995), S. 173.

54 Europäisches Komitee für Normung (1996), S. 5.

55 Vgl. Hutchinson (1997), S. 131 f.

56 Europäisches Komitee für Normung (1996), S. 8-13.

57 Vgl. dazu auch III. 2. a)

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Résumé des informations

Titre
Der Faktor Umwelt in der Praxis britischer und deutscher Banken und mögliche Implikationen für die Ausweitung des EG Umwelt Audits (EMAS) auf Finanzdienstleister
Université
Berlin School of Economics
Note
2
Auteur
Année
1998
Pages
100
N° de catalogue
V185208
ISBN (ebook)
9783656995678
ISBN (Livre)
9783867461146
Taille d'un fichier
852 KB
Langue
allemand
Mots clés
faktor, umwelt, praxis, banken, implikationen, ausweitung, audits, emas, finanzdienstleister
Citation du texte
Matthias Treptow (Auteur), 1998, Der Faktor Umwelt in der Praxis britischer und deutscher Banken und mögliche Implikationen für die Ausweitung des EG Umwelt Audits (EMAS) auf Finanzdienstleister, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/185208

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