Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
1 Einführung
2 Überblick über die Problematik der Altersvorsorge
2.1 Die Drei-Säulen-Theorie
2.1.1 Die gesetzliche Rentenversicherung
2.1.2 Betriebliche Altersversorgung
2.1.3 Private Altersvorsorge
2.2 Magisches Viereck der Kapitalanlage
2.3 Persönliche Kriterien
3 Versorgungsmodelle im Vergleich
3.1 Allgemeines
3.2 Möglichkeiten der Altersvorsorge durch verschiedene Arten der Lebensversicherung
3.2.1 Beurteilung der Kapitallebensversicherung unter verschiedenen Kriterien
3.2.1.1 Zum Kriterium Rentabilität der Anlage
3.2.1.2 Zum Kriterium Sicherheit der Anlage
3.2.1.3 Zum Kriterium Liquidität der Anlage
3.2.1.4 Zum Kriterium Minimierung der Einkommensteuerbelastung
3.2.2 Beurteilung der fondsgebundenen Lebensversicherung unter verschiedenen Kriterien
3.2.2.1 Zum Kriterium Rentabilität der Anlage
3.2.2.2 Zum Kriterium Sicherheit der Anlage
3.2.2.3 Zum Kriterium Liquidität der Anlage
3.2.2.4 Zum Kriterium Minimierung der Einkommensteuerbelastung
3.2.3 Beurteilung der privaten Rentenversicherung unter verschiedenen Kriterien
3.2.3.1 Zum Kriterium Rentabilität der Anlage
3.2.3.2 Zum Kriterium Sicherheit der Anlage
3.2.3.3 Zum Kriterium Liquidität der Anlage
3.2.3.4 Zum Kriterium Minimierung der Einkommensteuerbelastung
3.3 Möglichkeiten der Altersvorsorge durch Sparverträge
3.3.1 Beurteilung von Sparverträgen unter verschiedenen Kriterien
3.3.1.1 Zum Kriterium Rentabilität der Anlage
3.3.1.2 Zum Kriterium Sicherheit der Anlage
3.3.1.3 Zum Kriterium Liquidität der Anlage
3.3.1.4 Zum Kriterium Minimierung der Einkommensteuerbelastung
3.4 Möglichkeiten der Altersvorsorge durch festverzinsliche Wertpapiere
3.4.1 Beurteilung von festverzinslichen Wertpapieren unter verschiedenen Kriterien
3.4.1.1 Zum Kriterium Rentabilität der Anlage
3.4.1.2 Zum Kriterium Sicherheit der Anlage
3.4.1.3 Zum Kriterium Liquidität der Anlage
3.4.1.4 Zum Kriterium Minimierung der Einkommensteuerbelastung
3.5 Möglichkeiten der Altersvorsorge durch Direktanlage in Aktien
3.5.1 Beurteilung von Aktien unter verschiedenen Kriterien
3.5.1.1 Zum Kriterium Rentabilität der Anlage
3.5.1.2 Zum Kriterium Sicherheit der Anlage
3.5.1.3 Zum Kriterium Liquidität der Anlage
3.5.1.4 Zum Kriterium Minimierung der Einkommensteuerbelastung
3.6 Möglichkeiten der Altersvorsorge durch verschiedene Formen von Investmentfonds
3.6.1 Beurteilung von Rentenfonds unter verschiedenen Kriterien
3.6.1.1 Zum Kriterium Rentabilität der Anlage
3.6.1.2 Zum Kriterium Sicherheit der Anlage
3.6.1.3 Zum Kriterium Liquidität der Anlage
3.6.1.4 Zum Kriterium Minimierung der Einkommensteuerbelastung
3.6.2 Beurteilung von Aktienfonds unter verschiedenen Kriterien
3.6.2.1 Zum Kriterium Rentabilität der Anlage
3.6.2.2 Zum Kriterium Sicherheit der Anlage
3.6.2.3 Zum Kriterium Liquidität der Anlage
3.6.2.4 Zum Kriterium Minimierung der Einkommensteuerbelastung
3.6.3 Beurteilung von Immobilienfonds unter verschiedenen Kriterien
3.6.3.1 Zum Kriterium Rentabilität der Anlage
3.6.3.2 Zum Kriterium Sicherheit der Anlage
3.6.3.3 Zum Kriterium Liquidität der Anlage
3.6.3.4 Zum Kriterium Minimierung der Einkommensteuerbelastung
3.7 Möglichkeiten der Altersvorsorge durch Immobilien
3.7.1 Beurteilung von Immobilien unter verschiedenen Kriterien
3.7.1.1 Zum Kriterium Rentabilität der Anlage
3.7.1.2 Zum Kriterium Sicherheit der Anlage
3.7.1.3 Zum Kriterium Liquidität der Anlage
3.7.1.4 Zum Kriterium Minimierung der Einkommensteuerbelastung
4 Konkrete Wege zur Optimierung der Altersvorsorge
4.1 Zusammenfassender Vergleich der verschiedenen Arten der Altersvorsorge
4.2 Gewichtung der Anlageformen bezogen auf verschiedene Anlegertypen
5 Ausblick
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einführung
Spätestens seit Norbert Blüm seine Aussage „Die Renten sind sicher“ revidierte, ist auch dem letzten Optimisten klar geworden, daß weitere tiefgreifende Rentenreformen mit Leistungskürzungen unumgänglich sein werden.
Die Notwendigkeit der eigenverantwortlichen individuellen Vermögensplanung gewinnt damit im Hinblick auf finanzielle Sicherheit im Alter immer stärker an Bedeutung.
Ist die Wichtigkeit der privaten Vorsorge erst einmal erkannt, kommt es v.a. auf das „Wie“ der Vermögensplanung an.
Seit der Öffnung der Binnenmärkte im Juli 1994 überschütteten zahlreiche Anlageformen die Finanzmärkte. Die Angebotsvielfalt ist dadurch nicht gerade überschaubarer geworden, so daß Anleger oftmals ratlos vor der Frage stehen welche Vor- und Nachteile die einzelnen Anlageformen mit sich bringen oder wie diese optimal zu einer strategischen Vermögensplanung ergänzt werden können.
Um Anlegern einen Überblick zu verschaffen, werden in der vorliegenden Arbeit diese Themenbereiche genauestens behandelt. Gängige Anlageformen für die Altersvorsorge werden anhand von vier Anlagekriterien kritisch dargestellt und dem Anleger, bezogen auf seine persönliche Risikobereitschaft, dadurch entweder näher gebracht oder entfremdet.
2 Überblick über die Problematik der Altersvorsorge
2.1 Die Drei-Säulen-Theorie
In Deutschland erfolgt die Vorsorge für das Alter durch nebeneinanderstehende Sicherungsformen, die mit dem Begriff „Drei-Säulen-Konzept“ bezeichnet werden. Es beinhaltet ein mehr oder weniger abgestimmtes Nebeneinander von gesetzlicher RV, BAV und individueller Vorsorge durch langfristige Vermögensbildung.[1]
I.e.S. beschreibt es die typische Versorgungssituation eines Arbeitnehmers, für den sich die einzelnen Säulen zu einer Gesamtversorgung ergänzen.[2] I.w.S. steht das „Drei-Säulen-Konzept“ als eine Art Kurzformel für ein facettenreich gegliedertes Gesamtsystem der Alterssicherung, für das Nebeneinander von öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Ausgestaltung. Es ist aus ordnungspolitischer Perspektive das versorgungspolitische „Spiegelbild“ einer weitgehend pluralistisch organisierten Gesellschaftsordnung.[3]
2.1.1 Die gesetzliche Rentenversicherung
Die Rechtsgrundlage der gesetzlichen RV ist das Sozialgesetzbuch des öffentlichen Rechts. Darin ist der Versicherungszwang für bestimmte Personengruppen, insbesondere Arbeitnehmer, festgesetzt, die abhängig von ihrem versicherungspflichtigen Entgelt ihre Beiträge einbezahlen. Träger der gesetzlichen RV sind die Landesversicherungsanstalten sowie die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte. Die gesetzliche RV gewährleistet eine begrenzte Risikoübernahme für das Alter, den Fall der Erwerbsunfähigkeit und den Tod. Die Leistungen richten sich dabei vor allem nach dem Verdienst aller Versicherten,[4] so daß derjenige, der lange Zeit hohe Beiträge einbezahlt hat, auch eine entsprechende Rente beanspruchen kann. Allerdings spart der einzelne Beitragszahler dabei nicht seine eigene Rente an, sondern es gilt der sogenannte Generationenvertrag, bei dem diejenigen, die im Arbeitsleben stehen, mit ihren Beitragszahlungen für die heutige Rentnergeneration aufkommen. Dafür können sie er-warten, daß die folgende Generation mit ihren Beiträgen die dann fälligen Ren-ten finanziert.[5] Dieses umlagefinanzierte Rentensystem kann allerdings nur solange funktionieren, wie die Versicherten mit ihren Beiträgen die Renten aufbringen können. Und das ist in der Vergangenheit immer schwieriger geworden.
Die momentane Situation der gesetzlichen Rente zeigt deutlich die Problematik der demographischen Entwicklung. Die seit 1970 stark gesunkene Geburtenrate und die steigende Lebenserwartung lassen den Anteil älterer Personen erheblich ansteigen, so daß ihre Anzahl, prognostiziert für das Jahr 2030, die Anzahl jüngerer Menschen um das Doppelte übertrifft.
Veranschaulichung der Altersumschichtung am Modell „Lebensbaum“
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten[6]
Die Bevölkerungsentwicklung, die durch höhere Lebenserwartung und eine abnehmende Geburtenrate gekennzeichnet ist, stellt den deutschen Lebensbaum auf den Kopf. Vor dem ersten Weltkrieg schichteten sich die einzelnen Jahrgänge noch zu einer Pyramidenform auf. Bis heute hat sich das Bild sichtbar gewandelt: Medizinische Fortschritte haben die Lebenserwartung erhöht und zugleich dafür gesorgt, daß Familienplanung gezielt betrieben werden kann.[7] Schon heute müssen 20 Erwerbstätige ca. 10 Rentner versorgen.[8]
Auch hohe Arbeitslosigkeit bedingt, daß die RV-Anstalten auf Rentenbeiträge verzichten müssen, während Arbeitslose gleichzeitig Empfänger dieser Renten sind. Durch diese demographischen wie gesellschafts-politischen Entwicklungen haben gesetzliche Renten mittlerweile ein Niveau erreicht, das keine weiteren Einschnitte mehr zuläßt, ohne die Akzeptanz des Rentensystems weiter zu verschlechtern.[9]
Ziel muß es daher sein, daß die gesetzliche RV einerseits einen Teil dazu beiträgt, den Gesamtversicherungsbeitrag und damit die Sozialabgabenquote angesichts der Arbeitsmarktsituation, zurückzuführen. Andererseits muß die gesetzliche RV, in Ergänzung der bereits mit dem Rentenreformgesetz 1992 verwirklichten Maßnahmen, auf die bereits eingetretenen und in Zukunft zu erwartenden demographischen Veränderungen eingestellt werden.[10]
Die Einschnitte des Rentenreformgesetzes 1999 gefährden jedoch die Aufrechterhaltung eines angemessenen Lebensstandards im Alter: Es besteht kein Zweifel daran, daß die Begrenzung der Ausgaben für Altersrenten eine wichtige Zukunftsaufgabe ist. Aber die bloße Absenkung des Rentenniveaus, ohne gleichzeitig die Grundsätze der Rentenberechnung zu ändern, wird vermutlich viele Menschen in die Altersarmut führen.[11] Die Tendenz sinkender Bezüge aus der gesetzlichen RV bleibt also bestehen, wie auch immer die Bundespolitiker das Rentensystem weiter reformieren werden.[12]
Die nach der Rentenformel berechnete Altersrente beträgt nach 40 jähriger Berufstätigkeit und durchschnittlichem Verdienst z. Zt. gerade mal ca. 60-65 % des letzten Nettoarbeitseinkommens. Diese Versorgungslücke ist bei Besserverdienenden noch größer, da für das Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungs-grenze keine RV-Beiträge entrichtet werden.[13]
Wenn es also das Ziel ist, durch eine Altersversorgung den erreichten Lebensstandard im Alter zu erhalten, kann die gesetzliche RV folglich nur noch als Grundversorgung betrachtet werden, welche durch die 2. und 3. Säule des Drei-Säulen-Konzeptes ergänzt werden muß.
2.1.2 Betriebliche Altersversorgung
Die BAV ist eine im Rahmen des Arbeitsvertrages freiwillig übernommene Sozialleistung des Arbeitgebers für seine Mitarbeiter.
Die Grundversorgung der BAV soll den Arbeitnehmer und seine Hinterbliebenen im Versorgungsfall absichern.
Sie ist entweder unternehmensintern über Pensionsrückstellungen oder aber unternehmensextern über eine rückgedeckte Unterstützungskasse finanziert. Beide Modelle sind beitragsorientiert ausgerichtet. Der Versorgungsbeitrag kann in Form eines Prozentsatzes des jeweiligen versorgungsfähigen Einkommens oder in Form eines festen Beitrages, abgestuft nach der jeweiligen Einkommenshöhe oder der Tarifgruppe, festgelegt werden. Von Zeit zu Zeit werden diese Leistungen im Hinblick auf Anhebungen überprüft.[14]
Darüber hinaus wird von Unternehmen zusätzlich die mitarbeiterfinanzierte Ergänzungsversorgung in Form einer Direktversicherung per Gehaltsumwandlung angeboten. Dabei übernimmt die Firma, manchmal abhängig vom Unternehmenserfolg, einen Teil der Versicherungsprämie. Den restlichen Teil zahlt der Mitarbeiter aus seinem Bruttogehalt, wobei auf die Vorsorgebeiträge 20 % Pauschalsteuer anfallen. Eine Direktversicherung ist auf 3.408 DM pro Jahr begrenzt.[15]
Letztendlich ist es möglich, die BAV neben der Grundversorgung und der Ergänzungsversorgung per Direktversicherung noch durch „Deferred Compensation“, einer Eigenbeteiligung der Mitarbeiter, gänzlich abzurunden. Denn nicht zuletzt bietet die Finanzierung einer BAV mit eigenen Beiträgen unter steuerlichen Gesichtspunkten eine wirtschaftlich sehr interessante Alternative zu privaten Vorsorgemaßnahmen.
Die sozialpolitische Bedeutung der Betriebsrente hat für Arbeitnehmer in den letzten Jahren angesichts der zu erwartenden Entwicklungen der gesetzlichen RV sowie zweifelhaften Steuerdebatten innerhalb der privaten Altersvorsorge, erheblich zugenommen.
Wie aus statistischen Erhebungen hervorgeht, sind die Zusagen einer BAV in den vergangenen Jahren jedoch drastisch zurückgegangen, was nicht zuletzt auf die Steuerpolitik der letzten Jahre zurückzuführen ist.
Strategisch abgerundete Versorgungskonzepte der BAV gibt es kaum noch, denn die Bedingungen sind ständig verschlechtert worden.[16] So hatten beispielsweise 1996 in den neuen Bundesländern nur rund 10 % der Beschäftigten im verarbeitenden Gewerbe und 17 % im Handel eine verbindlich in Aussicht gestellte Versorgungszusage.
Vor dem Hintergrund dieser sozialpolitisch als äußerst unbefriedigend zu beurteilenden Entwicklungen, stellt sich die Frage nach der Zukunft der BAV.
2.1.3 Private Altersvorsorge
Der dritten Säule der Alterssicherung, für deren Bestehen der Einzelne selbst verantwortlich ist, muß aufgrund der Problematik der gesetzlichen RV und der Stagnationsrate in der BAV seit einiger Zeit die größte Aufmerksamkeit geschenkt werden. Sie steht im Mittelpunkt dieser Arbeit, da sie die Versorgungslücke des Alters schließen soll und dadurch unumgänglich geworden ist.
Aufgabe der Politik muß es daher sein, dieses Bewußtsein in den Köpfen der Bürger mehr und mehr zu verstärken und die größer werdende Versorgungslücke nicht länger zu beschönigen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten [17]
Bspl.: Einem Durchschnittsverdienst von monatlich 6.000 DM brutto entspricht ein Nettoverdienst von 4.200 DM. Bei 40 Versicherungsjahren beträgt die monatliche Altersrente 2.500 DM. Das sind gerade mal 60 % des Nettoverdienstes.
Eine der zentralen Kräfte der menschlichen Natur ist der Antrieb zur Vorsorge für die Zukunft, die den Menschen vom Zufall und der Gewalt anderer unabhängig macht.[18] Es ist das Streben nach Sicherheit, das jegliches Risiko, nämlich der Abweichung tatsächlicher Verhältnisse von einem Plan oder Ziel[19] vermeiden soll. Der Risikofaktor, wegen dem Menschen Vorsorge betreiben, ist das Alter. Eine Lebenslage, in der dem Individuum mit dem Abbrechen des Einkommensstroms die materielle Basis seiner Existenz[20] genommen wird und damit von ihm als Bedrohung empfunden wird. Das Individuum wird folglich Vorkehrungen treffen, die geeignet sind, diese Bedrohung abzuwenden. Ziel sollte es dabei sein, das laufende Einkommen so über das gesamte Leben zu verteilen, daß die persönlichen Bedarfs- und Nutzenvorstellungen auch im Alter erfüllt werden können.[21]
Eine Studie hat ergeben, daß mittlerweile beinahe jeder zweite Deutsche bereit ist, zugunsten der privaten Altersvorsorge entsprechend auf Konsum zu verzichten.[22]
Mögliche Entscheidungen der privaten Altersvorsorge sind sehr komplex. Man trifft sie meist unter Unsicherheit und sie sind gleich dreifach risikobehaftet:[23]
- Erstens bezüglich des Bedarfs im Alter:
Damit die private Vorsorge strategisch sinnvoll konzipiert wird, muß als erstes eine Bestandsaufnahme gemacht werden. Dabei wird zunächst der persönliche Vermögensstatus ermittelt, d.h. sämtliche Geld- und Sachwert-anlagen werden aufgelistet und den Verbindlichkeiten, die sich beispiels-weise aus Kreditverpflichtungen ergeben können, gegenübergestellt. Außer-dem muß das heutige Ausgabeverhalten genauestens analysiert werden. Die Summe der Ausgaben für Wohnen, Kleidung, Kfz, Hobby, laufende Ver-pflichtungen etc. bildet die Grundlage zur Ermittlung von Kosten, die auch nach Rentenbeginn weiter anfallen werden.
Der nächste Schritt muß es sein, Erkenntnisse darüber zu erlangen, was man aus der ersten Säule, der gesetzlichen RV, sowie aus der BAV zu erwarten hat, um die weiterhin anfallenden Kosten nach Rentenbeginn um-fassend abdecken zu können.[24]
In vielen Fällen wird sich bei der Gegenüberstellung eine mehr oder weniger große Unterdeckung, also eine Versorgungslücke, ergeben, die es zu schlie-ßen gilt. Folglich müssen im darauffolgenden dritten Schritt Ziele gesetzt werden, deren Umsetzung die private Altersvorsorge als Lücken schließenden Ergänzungsfaktor der 1. und 2. Säule verstehen muß, um sich im Alter nicht einschränken zu müssen.
- Zweitens durch Risiken während der Phase der Mittelbereitstellung:
Damit werden vor allem die Möglichkeiten von Unfällen, Krankheiten oder sogar dem Tod berücksichtigt, wodurch das Abbrechen des Einkommens-stroms nicht erst im Alter von Bedeutung wäre.
- Sowie drittens durch die Abhängigkeit vom Verhalten Anderer:
Mit „Anderer“ sind insbesondere Wirtschaft und Politik gemeint, oder ge-nauer, die Entwicklung der 1. und 2. Säule. Das Risiko liegt darin, daß selbst eine genaue Bestandsaufnahme durch Faktoren wie Einkommensdynamik, Entwicklung des Leistungsniveaus der gesetzlichen RV, sowie Veränderun-gen der Steuer- und Sozialabgabenbelastung, die unkalkulierbar sind, zunichte gemacht werden kann.[25]
2.2 Magisches Viereck der Kapitalanlage
Ziele der privaten Altersvorsorge sollen abgestimmt werden auf den persönlichen Vermögensstatus und persönliche Kriterien. So steht für den einen Vorsorgesparer beispielsweise das Erzielen einer möglichst hohen Rendite im Vordergrund, weil er entweder bereits Rücklagen für das Alter gebildet hat oder aber ein risikofreudiger Mensch ist, der mögliche Schwankungen seiner Kapitalanlage nicht fürchtet, während für einen anderen Anleger die jederzeitige Liquidierbarkeit oder auch die Steuerminimierung im Vordergrund steht.
Die allgemeinen Kriterien einer Kapitalanlage sind Rentabilität, Sicherheit, Liquidierbarkeit und Steuerminimierung:
-Rentabilität:
Die Rentabilität einer Kapitalanlage errechnet sich aus deren Ertrag zuzüglich der Wertsteigerungen. Zu den Erträgen gehören Zinsen, Dividenden und sonstige Ausschüttungen, wie z.B. Mieten.
Rentabilität = Erträge + Wertsteigerungen
Solche Erträge können dem Anleger je nach Art der Vermögensanlage regelmäßig zufließen oder aber nicht ausgeschüttet für ihn angesammelt werden. Ebenso können sie im Zeitablauf gleich bleiben oder schwanken.[26]
Um die Rentabilitäten verschiedener Anlageformen –unabhängig von unterschiedlichen Ertragsarten – vergleichbar zu machen, ist die Rendite eine geeignete Kennzahl. Unter Rendite wird das Verhältnis des jährlichen Ertrags, bezogen auf den Kapitaleinsatz – ggf. unter Berücksichtigung der Restlaufzeit der Anlageform verstanden.[27]
Wie rentabel eine Geldanlage wirklich ist, zeigt sich folglich erst, wenn bei der Wertentwicklung auch die Kosten für An- und Verkauf sowie die laufenden Verwaltungskosten berücksichtigt werden.[28]
- Sicherheit:
Das Beurteilungskriterium „Sicherheit einer Kapitalanlage“ gibt an, ob und wie die Erhaltung des Anlagebetrages und seiner nominellen Rückzahlung gewährleistet ist. Die Sicherheit einer Kapitalanlage hängt von den Risiken ab, denen sie unterworfen ist. Damit sind Verluste oder Schäden gemeint, die mit der Anlage verbunden sind, wie beispielsweise:
a) Das Wertschwankungsrisiko: Es spielt etwa bei Aktien eine große Rolle. Ihr Wert unterliegt zum Teil beträchtlichen Schwankungen, die durchaus 20 % und mehr betragen können.
b) Das Inflationsrisiko: Es beschreibt die Gefahr, daß der Anleger infolge Geldentwertung einen Vermögensschaden erleidet.
c) Das Währungsrisiko: Ihm ist der Anleger ausgesetzt, wenn er auf eine fremde Währung lautende Wertpapiere hält und der zugrungeliegende Devisenkurs sinkt.
d) Das Bonitätsrisiko: Hinter ihm verbirgt sich die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit oder Illiquidität des Schuldners.
e) Das Zinsänderungsrisiko: Es ergibt sich aus der Ungewißheit über die zukünftigen Entwicklungen des Marktzinsniveaus.[29]
Eine Erhöhung der Sicherheit kann der Anleger durch eine ausgewogene Aufteilung seines Vermögens erreichen, um so das Risiko zu streuen. Eine solche Vermögensaufteilung kann unter verschiedenen Gesichtspunkten erfolgen: der Anleger kann entweder verschiedene Wertpapierformen wählen oder auch die einzelnen Vermögensanlagen in verschiedenen Branchen, Ländern und Währungen verteilen.
- Liquidität:
Unter Liquidität bzw. Liquidierbarkeit einer Kapitalanlage versteht man die Umwandlungsmöglichkeit der jeweiligen Anlage in Bargeld. Sparer müssen also auch darüber informiert werden, zu welchem Zeitpunkt sie frühestens wieder über ihr Geld verfügen können. In diesem Punkt unterscheiden sich die verschiedenen Anlageangebote enorm: „Manche Anlageformen sind langfristig angelegt, lassen sich aber unter bestimmten Bedingungen kurzfristig kündigen. Bei anderen kommt der Sparer vor Ende der Vertragslaufzeit auch in Notlagen nicht an sein Geld heran.“[30] Liquidität wird vor allem benötigt, um den Wechselfällen des Lebens zu begegnen. Sei es, daß der Anleger in einen Autounfall verwickelt ist, daß lediglich die Reparatur der Spülmaschine finanziert werden muß, oder, daß er sich die Gelegenheit zum Erwerb einer nicht gerade billigen
Antiquität nicht entgehen lassen möchte. „Welches Maß an Liquidität ein Anleger benötigt, hängt natürlich von seinen persönlichen Umständen und Gewohnheiten ab.“[31] Doch ungeachtet dessen, ob selbständig oder angestellt, ledig oder verheiratet, vermögend oder nicht, einen bestimmten Anteil an Liquidität sollte jeder Anleger bereit halten können.
- Steuerminimierung:
Im Rahmen der Einkommensteuer greift der Fiskus bei den Einkünften aus Kapitalvermögen teilweise nicht unerheblich zu. Die Freigrenze, die am 1.1.2000 auf jährlich 3.100 DM für Ledige bzw. 6.200 DM für Verheiratete herabgesetzt wurde, ist rasch überschritten.
Im Vordergrund des Steuersparens geht es also im Wesentlichen darum, wie sich die Einkommensteuer auf die Kapitalerträge und weitere Einkünfte legal vermeiden läßt. Die Zinsabschlagsteuer in Höhe von 30 % stellt lediglich eine Steuervorauszahlung auf die endgültige Einkommenssteuerschuld dar. Sie ist daher keine eigene Steuerart und wird deshalb nicht besonders berücksichtigt.
Bei der Bewertung einer vom Anleger gewählten Kapitalanlage, darf das Kriterium Steuer folglich nicht in den Hintergrund gedrängt werden.[32] Allerdings ist die persönliche Steuersituation das individuellste aller Anlagekriterien, wodurch generelle Aussagen nur beschränkt möglich sind.
Rentabilität, Sicherheit, Liquidität und Steuerminimierung lassen sich als „Magisches Viereck“ zusammenfassen, wobei die Kriterien meist in einer Rangfolge angestrebt werden, die sich nach den persönlichen Verhältnissen des Anlegers richtet.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten [33]
Magisch ist das Viereck deswegen, weil das Verhältnis der Anlagekriterien zueinander unter Spannung steht. Man spricht auch von „indifferenten Zielen“, die niemals gleichzeitig erreicht werden können. Nur selten ergänzen sich die Anlagekriterien.
Geradezu klassisch ist der Zielkonflikt zwischen hoher Sicherheit und hoher Rentabilität. Für maximale Sicherheit muß der Anleger i.d.R. eine niedrigere Rentabilität in Kauf nehmen. Ein Beispiel soll dies verdeutlichen:
Ein festverzinsliches Wertpapier wird deswegen mit einer vergleichsweise niedrigen Rendite ausgestattet, weil durch ein festverzinsliches Wertpapier eine Rückzahlung von mindestens 100 % gewährleistet ist. Diese Gewährleistung bedeutet gleichzeitig 100 % Sicherheit und die ist nur möglich durch Schuldner mit höchster Bonität. Sicherheitsorientierte Anleger „kaufen“ sich diese einwandfreie Bonität gerne mit dem Preis von Renditeabstrichen in Höhe von mehreren Zehntelprozentpunkten. Handelt es sich dagegen um zweit- oder drittklassige Emittenten des Auslandes, deren Bonität eher zweifelhaft erscheint, müssen zum Ausgleich des Bonitätsrisikos höhere Renditen als in Deutschland angeboten werden.
Ein anderer Zielkonflikt besteht zwischen Liquidität und Rentabilität: Je höher die erste, desto geringer die letztere. Auch hierzu ein Beispiel:
Wenn ein Anleger für ein Jahr Aktien kauft, dürfte für die entsprechende AG die Zeit kaum ausreichen, um mit dem Geld hohe Überschüsse zu erwirtschaften.
Die AG wird ihm, wenn sie Dividenden zahlt, entsprechend wenig Zinsen zahlen können. Erwirbt der Anleger für mehrere Jahre Aktien derselben AG, so kann diese ganz anders kalkulieren. Seine Investitionen werden langfristig höhere Gewinne abwerfen, die mit einem höheren Zinssatz honoriert werden.
Während Sicherheit und Rentabilität sowie Rentabilität und Liquidität jeweils zu einem Zielkonflikt führen, verhalten sich Sicherheit und Liquidität freundlich zueinander. Recht unverträglich ist es wiederum zwischen Liquidität und Steuern. Insbesondere bei der Einkommensteuer besteht ein klarer Zielkonflikt, denn Steuervorteile gibt es meist nur für langfristige Geldanlageformen bei der kapitalbildenden LV beispielsweise erst ab einer Mindestlaufzeit von zwölf Jahren. Bei Immobilien müssen dagegen zwischen Kauf und Verkauf mindestens zwei Jahre verstreichen, um die Wertsteigerung nicht als Spekulationsgewinn versteuern zu müssen.[34]
2.3 Persönliche Kriterien
Wie die Zielkriterien letztendlich zu gewichten und in eine Rangfolge zu bringen sind, ist eine Frage der persönlichen Präferenzen des Anlegers. Daher darf die Planung der Kapitalanlage niemals ohne die Kenntnis der jeweiligen Mentalität des Anlegers durchgeführt werden.
Um die Mentalität des Anlegers einschätzen zu können, haben manche Banken und Versicherungen bereits Fragebögen entwickelt, die gezielt die Anlagementalität testen sollen. Es wird darin u.a. nach den Erfahrungen mit Investment gefragt und danach, wie ein Anleger voraussichtlich auf Wertschwankungen seiner Anlage reagieren wird. Erklärt der Anleger, daß er immer sehr besorgt ist, wenn seine Investitionen an Wert verlieren und daß er regelmäßig die aktuellen Preise seiner Beteiligungen überprüft, weil er schnell verkaufen möchte, wenn diese an Wert verlieren, dann weiß er, daß er eher der risikoaverse Anleger ist, für den das Kriterium Sicherheit Vorrang hat vor dem der Rentabilität.
Doch nur wenn sich der Anleger vorteilsfrei und zutreffend einschätzt, kann sich ein Anlegerverhalten entwickeln, das seiner Persönlichkeit entspricht.
Eine persönlich-strategische Vermögensplanung setzt konsequent die individuellen Ziele und Wünsche um und berücksichtigt dabei die Risikobereitschaft.[35] Und die drückt sich im Streben nach Gewinnmaximierung und einer Neigung zur Spekulation aus, oder sie schlägt sich in der Risikovermeidung nieder, die von der prinzipiellen Ablehnung und Vermeidung von Risiken geprägt ist. Bei Letzterem wiegt die Angst vor einem Verlust stets schwerer als die Aussicht auf einen möglichen Gewinn. Sparen wird groß geschrieben, risikobehaftete Investitionen werden vermieden.
Die persönliche Risikobereitschaft ist folglich ein Faktor, der für den einzelnen Anleger aufgrund seiner individuellen Angaben den Dschungel der Geldanlagemöglichkeiten in geeignete und ungeeignete Anlageformen sortiert.
Die Globalisierung der Kapitalmärkte sowie das Entfernen von Hindernissen für den internationalen Kapitalverkehr, das das Kapital auf den Binnenmärkten durch Deregulierung entfesselt hat, hat dazu geführt, daß heute die Kapitalströme weitgehend unbehelligt um den Globus wandern.[36] Die Übersichtlichkeit ist mehr und mehr geschwunden.
Durch den Faktor Risikobereitschaft, der bereits im Voraus für den Anleger mögliche Anlageformen auswählen soll, kann eine Planung schließlich wieder überschaubarer werden.
Unter Risikobereitschaft versteht man ferner die Fähigkeit des Investors, Risiken tragen zu können. Damit ist gemeint, daß eine Risikobereitschaft gleichzeitig beeinflußt wird durch seine Vermögenssituation, die persönlichen Lebensumstände sowie durch den Anlagezweck (z.B. Sicherung einer konstanten Rentenzahlung).[37]
Vor jeder Anlageentscheidung sollten Anleger sich daher zunächst einmal darüber klar werden, welche konkreten Anlageziele sie haben.
Das könnten z.B. sein:
- Private Zukunftssicherung
- Vermögensaufbau
- Mietfreies Wohnen in den eigenen vier Wänden
- Senkung der Steuerbelastung
- Bildung von Sicherheitsreserven
- Absicherung im Todesfall etc.
[...]
[1] Vgl. Blumrath, Peter: Die Entwicklungsmöglichkeiten des Drei-Säulen-Konzeptes der Alterssicherung; Karlsruhe 1987; S. 10
[2] Vgl. Ehler, Hans-Jörg: Zur Rolle der betrieblichen Altersversorgung und der Lebensversicherung im Drei-Säulen-Konzept bei wachsender Alterslast; in: Betriebliche Altersversorgung im Umbruch; Berlin 1980; S. 266f
[3] Vgl. Hax, Karl: Entwicklungsmöglichkeiten der Individualversicherung in einem pluralistischen System der sozialen Sicherung; Stuttgart 1968; S. 27f
[4] Vgl. Eichenauer, Herbert; Lüpertz, Victor; Köster, Peter: Spezielle Versicherungslehre; Haan-Gruiten 1996; S. 223f
[5] Vgl. o.V.: Vorsorge wichtig? in: http://www.3point.net/infodienst/alterssicherung.shtml vom 22.12.99
[6] Vgl. o.V.: Momentane Situation der gesetzlichen Rente, in: http://inter.de/a_re_ml.htm vom 22.12.99
[7] Vgl. o.V.: Momentane Situation der gesetzlichen Rente, in: http://inter.de/a_re_ml.htm vom 22.12.99
[8] Vgl. Höfer, Max: Wer zahlt in Zukunft unsere Rente?; Capital 5/99; Köln; S. 145
[9] Vgl. o.V.: Stellungnahme Rente, in: http://www.sozialverband.de/DOC/rente.html vom 22.12.99
[10] Vgl. o.V.: Rentenversicherung, in: http://. , S. 1 vom 22.12.99
[11] Vgl. Fischer, Andrea: Rente sich wer kann!, in:http://www.oeko-net.de/kommune/kommune11-9//22FISC11.html vom 22.12.99
[12] Vgl. o.V.: Der Weg in die steuerfreie Rente; Capital 1/98 S. 138
[13] Vgl. Eichenauer, Herbert; Lüpertz, Victor; Köster, Peter: Spezielle Versicherungslehre; Haan-Gruiten 1996; S. 225
[14] Vgl. Andresen, Boy-Jürgen: Betriebliche Altersversorgung-Kernelement einer strategisch ausgerichteten Gesamtvergütungspolitik, in: http://www.flexible-unternehmen.de/kv060/.htm vom 22.12.99
[15] Vgl. o.V.: Betriebsrente: Zinspaket mit dem Chef; Capital 1/98; Köln; S. 146
[16] Vgl. Fischer, Andrea: Rente sich wer kann, in :http://www.oeko-net.de/kommune/kommune 11-9//22FISC11html vom 22.12.99
[17] Vgl. Eichenauer, Herbert; Lüpertz, Victor; Köster, Peter: Spezielle Versicherungslehre; Haan-Gruiten 1996; S. 225
[18] Vgl. Messner, Johannes: Ethik; Innsbruck 1955; S. 77f
[19] Vgl. Schmidt, Reiner: Versicherungsalphabet, Begriffserläuterungen aus Praxis und Theorie, 5.Auflage. Karlsruhe 1976, S. 231
[20] Vgl. Schneider, Wilfried: Existenzsicherheit in der industriellen Gesellschaft; Tübingen 1957; S. 76
[21] Vgl. Fischer, Irving: The rate of Interest; New York 1907
[22] Vgl. o.V.: Der Weg in die steuerfreie Rente; Capital 1/98; Köln; S. 138
[23] Vgl. Blumrath, Peter: Die Entwicklungsmöglichkeiten des Drei-Säulen-Konzeptes der Alterssicherung; Karlsruhe 1987; S. 9
[24] Vgl. Lindmayer, Karl: Geldanlage und Steuer 1997; Wiesbaden 1996; S. 46ff
[25] Vgl. Andresen, Boy-Jürgen: Betriebliche Altersversorgung-Kernelement einer strategisch ausgerichteten Gesamtvergütungspolitik, in: http://www.flexible-unternehmen.de/kv060/.htm vom 22.12.99
[26] Vgl. Sternberger-Frey, Barbara: Handbuch Geldanlage; Stiftung Warentest; Berlin 1995; S. 28
[27] Vgl. o.V.: Basisinformationen über Vermögensanlagen in Wertpapieren, Deutsche Bank 24; 1999; Frankfurt am Main; S. 13
[28] Vgl. Sternberger-Frey. Barbara: Handbuch Geldanlage; Stiftung Warentest; Berlin 1995; S. 28
[29] Vgl. o.V.: Basisinformationen über Vermögensanlagen in Wertpapieren; Deutsche Bank 24; Frankfurt am Main 1999; S. 83ff
[30] Sternberger-Frey, Barbara: Handbuch Geldanlage; Stiftung Warentest; Berlin 1995; S. 28
[31] Rochlitz, Jürgen: Die individuelle Vermögensplanung; Frankfurt am Main 1997; S. 41f
[32] Vgl.: Rochlitz, Jürgen: Die individuelle Vermögensplanung; Frankfurt am Main 1997; S. 45
[33] Vgl. Lindmayer, Karl: Geldanlage und Steuer 1997, Wiesbaden 1996; S. 4
[34] Vgl. Rochlitz, Jürgen: Die individuelle Vermögensplanung; Frankfurt am Main 1997; S. 51
[35] Vgl. Rochlitz, Jürgen: Die individuelle Vermögensplanung; Frankfurt am Main 1997; S. 51
[36] Vgl. Rochlitz, Jürgen: Die individuelle Vermögensplanung; Frankfurt am Main 1997
[37] Vgl. Albrecht, Peter: Alterssicherung und Vorsorgebedarf im Spannungsfeld von Versicherungs- und Investmentprodukten; Karlsruhe 1998; S. 7