JUGENDARBEIT IN DEUTSCHLAND - EIN ZEITGEMÄßES SYSTEM ?


Mémoire (de fin d'études), 1999

80 Pages, Note: 2.3


Extrait


INHALTSVERZEICHNIS

1. JUGENDARBEIT IN DER KRISE ?

2. WAS IST JUGENDARBEIT ? - GRUNDLAGEN DER JUGENDARBEIT IN DEUTSCHLAND
2.1. Jugendarbeit im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)
2.2. Jugend innerhalb der Jugendhilfe
2.3. Jugendarbeit und ihre Träger
2.3.1. Jugendarbeit der freien Träger
2.3.2. Jugendarbeit der öffentlichen Träger
2.4. Prinzipien der Jugendarbeit
2.5. Tätigkeitsfelder und Handlungsansätze der Jugendarbeit
2.6. Formen der Jugendarbeit
2.6.1. Verbandliche Jugendarbeit
2.6.2. Offene Jugendarbeit

3. QUO VADIS JUGENDARBEIT ? - JUGENDARBEIT AUF DER SINNSUCHE
3.1. Diskussionen
3.1.1. Zwischen Fürsorge und Eigenständigkeit
3.1.2. Zwischen Prävention und sozialpolitischer Inpflichtnahme
3.1.3. Zwischen Freizeit und Bildung
3.1.4. Zwischen Konsum und Gestaltung
3.1.5. Zwischen Ehren- und Hauptamtlichkeit
3.1.6. Zwischen Distanz und Beziehung
3.1.7. Zwischen Autonomie und Steuerung
3.1.8. Zwischen Engagement und Teilnehmerschwund
3.1.9. Zwischen Koedukation und Geschlechterseparierung
3.2. Konsequenzen
3.2.1. Konzepte in der Jugendarbeit
3.2.2. Kurzes Zwischenplädoyer für Jugendarbeit

4. ZURÜCK AUF LOS ! - AUSGANGSLAGE JUGEND
4.1. Was ist eigentlich Jugend ?
4.2. Welche Struktur hat Jugend ?
4.2.1. Zum Strukturwandel der Jugend
4.2.2. Zu den gesellschaftlichen Ausdifferenzierungsprozessen
4.2.3. Folgen des Strukturwandels und der gesellschaftlichen Ausdifferenzierung
4.3. Was beschäftigt Jugend ? - Ergebnisse der Shell-Jugendstudie
4.4. Werden Jugendinteressen überhaupt noch wahrgenommen ?

5. JUGENDARBEIT IN DEUTSCHLAND - EIN ZEITGEMÄßES SYSTEM ?
5.1. Rahmenbedingungen
5.1.1. Politische Voraussetzungen
5.1.2. Personelle Voraussetzungen
5.1.3. Institutionelle Voraussetzungen
5.2. Leitlinien
5.2.1. Jugend- und Generationenbewusstheit
5.2.2. Jugend für Jugend
5.2.3. Bedürfnisorientierung
5.2.4. Handlungs- und Erlebnisorientierung
5.2.5. Gebrauchtwerden
5.2.6. Metaleitlinie: Sozialräumlichkeit
5.3. Zur Notwendigkeit einer Theorie der Jugendarbeit

Literaturverzeichnis Erklärung

1. Jugendarbeit in der Krise ?

„Wozu noch Jugendarbeit?“1, „Wozu Jugendarbeit?“2, „Kinder- und Jugendarbeit im ‚Abwind‘ “3, „Jugendarbeit im Umbruch“4, „Jugendverbände im Spagat“5, „Standortbestimmung Jugendarbeit“6, solche oder ähnliche Titel finden sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten in Veröffentlichungen jeglicher Art über die Jugendarbeit. Die außerschulische Jugendbildung, wie die Jugendarbeit auch manchmal bezeichnet wird, steckt demnach in einem andauernden Prozess grundlegender Sinnsuche. Auch der Achte Jugendbericht der Bundesregierung spricht von einer Krise der Jugendarbeit, bringt sie allerdings in Zusammenhang mit den gesellschaftlichen Umbrüchen der vergangenen Jahre.7

Diese Entwicklungen waren für mich der Anreiz diese Arbeit zu verfassen8. Ich möchte darin untersuchen, ob Jugendarbeit in Anbetracht der geführten Diskussionen überhaupt noch ein System ist, das der heutigen Zeit mit ihren speziellen Erfordernissen entspricht.

„Die heutige Kinder- und Jugendarbeit9 umfasst vielfältige, mehr oder weniger pädagogisch gerahmte, nichtkommerzielle, erlebnis- und erfahrungsbezogene Sozialisationsfelder von freien und öffentlichen Trägern, Initiativen und Arbeitsgemeinschaften, in denen Kinder und Jugendliche ab dem Schulalter selbständig, mit Unterstützung oder in Begleitung von ehrenamtlichen und/oder beruflichen MitarbeiterInnen individuell oder in Gleichaltrigengruppen zum Zweck der Freizeit, Bildung und Erholung einmalig, sporadisch, über einen turnusmäßigen Zeitraum oder für eine längere, zusammenhängende Dauer zusammenkommen können.“1 Angelehnt an diese erste Gegenstandsfassung und einer Schwerpunktsetzung auf die Jugendarbeit von freien und öffentlichen Trägern, die für die Zielgruppe der 13- bis 18jährigen angeboten wird, möchte ich meine Arbeit in diesen Bezugsrahmen setzen. Wohlwissend, dass der Bereich der Jugendarbeit heterogener ist als diese Einschränkungen, lege ich dennoch meinen Schwerpunkt darauf. Denn meines Erachtens beeinflussten und trugen die freien und öffentlichen Träger bisher den entscheidenden Anteil der Theorie und Praxis von Jugendarbeit in Deutschland. Außerdem ist die Altersgruppe der 13- bis 18jährigen die am Häufigsten gemeinte Zielgruppe, wenn über Jugendarbeit gesprochen oder geschrieben wird. Meine bisherigen Erfahrungen in der offenen und verbandlichen Jugendarbeit bei öffentlichen und freien Trägern sollen in dieser Arbeit ebenfalls Berücksichtigung finden.

Bei der intensiven Literaturrecherche zu dieser Diplomarbeit fiel mir auf, dass keine grundlegenden Werke zur Jugendarbeit oder Sammlungen von Aufsätzen existieren, die eine umfassende Wiedergabe der derzeitigen Ziele, Methoden, Formen und Diskussionen innerhalb der Jugendarbeit leisten. Bestätigt wurde meine Annahme durch eine aktuelle Standortbestimmung: „Die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit ist Gegenstand einer kaum noch überschaubaren Anzahl von Beiträgen. Jedoch eine Diskussion im eigentlichen Sinne zu den Aufgaben, Zielen, theoretischen Referenzorten sowie praktischen Handlungsmöglichkeiten und -grenzen dieses pädagogischen Feldes existiert nicht. Was der Buch- und Zeitschriftenmarkt auflegt steht addititv nebeneinander, wird in der Regel allenfalls registriert, aber nur in den seltensten Fällen wirklich kontrovers diskutiert.“2

So habe ich mir die Aufgabe gestellt, mit dieser Diplomarbeit zunächst einen Querschnitt durch die wichtigsten Grundlagen und aktuellen Diskussionen der Jugendarbeit zu leisten. Danach werde ich auf Konsequenzen, Vorschläge und Visionen einer Jugendarbeit eingehen, wie ich sie mir vorstelle. Mir ist bewusst, dass zahlreiche Fragen hier nur angerissen und nicht ausreichend diskutiert werden können.

Folgende Leitfragen sollen diese Arbeit begleiten:

- Welches Selbstverständnis hat derzeit die Jugendarbeit in Deutschland?1
- Welchen aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen stehen Jugendliche gegenüber, die für die Jugendarbeit handlungsrelevant sind?2
- Welche Anforderungen ergeben sich daraus für die Jugendarbeit?3

2. Was ist Jugendarbeit ? - Grundlagen der Jugendarbeit in Deutschland

Geht man nach Albert Scherr und Werner Thole und versucht die Frage „Was ist Jugendarbeit?“ eindeutig zu beantworten, so wird man, zum einen wegen der Heterogenität und hohen Ausdifferenzierung der „klassischen“4 und „neuen“5 Handlungsfelder der Jugendarbeit, zum anderen wegen der Überschneidungs- zonen zu anderen Maßnahmen der Jugendhilfe, Schwierigkeiten haben Jugend- arbeit mit all seinen Arbeitsfeldern klar zu umschließen.6 „Weder ‚Jugend‘ noch ‚Jugendarbeit‘ sind klar definierte, fachlich durchdeklinierte Begriffe, die einen deutlich umgrenzten Theorie-, Forschungs- und Praxisbereich kennzeichnen. Nicht einmal über grundlegende Gegenstandskennzeichungen besteht aktuell ein Konsens: Weder über die Handlungsfelder und Arbeitsbereiche die gemeint sind, wenn über Jugendarbeit geredet wird, noch über die Altersgruppen, die von Jugendarbeit im weitesten Sinne angesprochen werden sollen, besteht Einigkeit.“7 Wahrscheinlich versuchen wegen der großen Spannbreite und Differnziertheit von Jugendarbeit manche Autoren erst gar keine Definition zu erstellen, weil sie eine solche als nicht sinnvoll ansehen und bleiben bei einem undifferenzierten Begriff.1

Im Bezug auf Handlungsorte und Methoden ist Jugendarbeit heute in hohem Maße ausdifferenziert, spezialisiert und pluralisiert. Adjektive wie mobil, geschlechtsspezifisch, interkulturell, cliquenorientiert, akzeptierend usw. umschreiben die vielfältigen Eigenschaften, die Jugendarbeit heute in Bezug auf Ausgestaltung und Zielgruppen haben kann. Gleichzeitig ergibt sich dadurch aber auch die Schwierigkeit Jugendarbeit zu definieren.

Im Folgenden möchte ich auf die wichtigsten rechtlichen, strukturellen, inhaltlichen und formellen Rahmenbedingungen der Jugendarbeit in Deutschland als kleinsten gemeinsamen Nenner eingehen.

2.1. Jugendarbeit im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)

Die Jugendarbeit in Deutschland basiert als allgemeine Rechtsgrundlage auf den bundeseinheitlichen Rahmenbedingungen des §11 KJHG. Auf Detailregelungen wurde dort zugunsten eines Landesrechtvorbehalts verzichtet. Dies geschah zum einen wegen Zweifeln an der Bundeskompetenz, zum anderen wegen der besseren Möglichkeit von Landesregelungen, auf verschiedene spezifische und regionale Gegebenheiten einzugehen.2

Im §11 KJHG wird neben Globalzielen der Jugendarbeit, auch auf Träger und Schwerpunkte der Jugendarbeit eingegangen. Nach den rechtlichen Zielvorstellungen hat Jugendarbeit zur Förderung der Entwicklung von jungen Menschen entsprechende Angebote zur Verfügung zu stellen, die an deren Interessen anknüpfen sowie von ihnen mitgestaltet und mitbestimmt werden. Außerdem soll die Jugendarbeit zu Selbstbestimmung, gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement anregen und hinführen. Träger der Jugendarbeit sind nach §11 Abs. 2 KJHG, neben der öffentlichen Jugendhilfe und den Jugendverbänden, auch Gruppen und Initiativen der Jugend, was deren zunehmender Bedeutung im Vergleich zu den „klassischen“ Organisationen

Rechnung trägt. Die in Absatz 3 des §11 KJHG genannten Schwerpunkte der Jugendarbeit, zu denen die außerschulische Jugendbildung, die Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit, die arbeits-, schul-, und familienbezogene Jugendarbeit, die internationale Jugendarbeit, die Kinder- und Jugenderholung und die Jugendberatung gehören, stellen ein nicht in allen Punkten zu erfüllendes, aber auch erweiterungsfähiges Raster zur Selbstbehauptung gegenüber anderen Ressorts dar. Die erweiterte Altersgrenze des Absatz 4, die es erlaubt auch Personen jenseits des vollendeten 27. Lebensjahres in die Angebote der Jugendarbeit in angemessenem Umfang einzubeziehen, trägt bereits dem Umstand Rechnung, dass die ökonomische Selbständigkeit junger Menschen sich auf immer spätere Lebensjahre ausgedehnt hat.1

Der §12 des KJHG hebt die besondere Stellung von Jugendverbänden und Jugendgruppen hervor. Dieser zielt auf die Förderung von Organisationen ab, die von Jugendlichen selbstorganisiert, selbstbestimmt und selbstverantwortet werden. In Absatz 1 wird bereits die Verpflichtung öffentlicher Träger zur Förderung von Jugendgruppen und Jugendverbänden, unter Maßgabe deren eigenverantwortlicher Tätigkeit, festgelegt, was zwar die innere Struktur des Jugendverbandes bzw. der Jugendgruppe sichert, allerdings eine Zweckbindung der Fördermittel durch den örtlichen Träger der Jugendarbeit nicht ausschließt. Die rechtliche Einbindung von „Jugendgruppen“ ermöglicht die Förderung von spontanen und nur über einen kurzen Zeitraum bestehende Zusammenschlüsse junger Menschen auf lokaler Ebene ohne größeren Organisationsaufbau. Absatz 2 behandelt Kriterien der Jugendverbands- und -gruppenarbeit, der Selbst- organisation sowie der gemeinschaftlichen Gestaltung und Mitverantwortung junger Menschen. Nur Gruppierungen, die selbst ein Modell gelebter Demokratie darstellen, dürfen sich demnach Jugendgruppe bzw. -verband nennen. Die Arbeit von Jugendgruppen und -verbänden soll auf Dauer angelegt und auf die eigenen Mitglieder aber auch auf andere junge Menschen ausgerichtet sein, was wohl aufgrund der rückläufigen Bindungsbereitschaft junger Menschen an festen Bezügen von existenzieller Bedeutung gerade für die Verbände ist. Durch das den Jugendverbänden in Absatz 2 Satz 3 attestierte interessenpolitische Mandat, die Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck zu bringen und zu vertreten, kommt den Jugendverbänden nochmals eine besondere Bedeutung zu.1

Die Förderung der Jugendarbeit ist eine Pflichtaufgabe der öffentlichen Träger, was im §79 des KJHG festgeschrieben wurde. Diese haben von den für die Jugendhilfe bereitgestellten Mitteln einen angemessenen Anteil für Jugendarbeit zu verwenden. Jedoch ist durch diese Bestimmung die Höhe des Anteils und der Verbindlichkeitsgrad nicht definiert. Auch in den Ausführungsgesetzen der Länder fehlen noch derartige Erklärungen. Bis auf das Land Berlin, das sich verpflichtet hat, 10% des Jugendhilfeetats für die Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen, sind es bisher nur wenige Städte in Deutschland, die eine feste Förderungshöhe der Jugendarbeit beschlossen haben. Ein einklagbarer Rechtsanspruch, z.B. für freie Träger auf Förderung ihrer Arbeit oder einzelner junger Menschen auf Inanspruchnahme von Leistungen, kann aus den Bestimmungen des KJHG dadurch nicht abgeleitet werden.2

2.2. Jugendarbeit innerhalb der Jugendhilfe

„Jugendarbeit ... ist Teil der Jugendhilfe und neben Familie, Schule, Berufsbildung, Hochschule und Weiterbildung ein Bildungsbereich eigener Art. Ihre Lern- und Sozialisationshilfen sind geprägt durch Freiwilligkeit der Teilnahme, Flexibilität im konkreten Handeln, durch Herrschaftsarmut, Verzicht auf Leistung i.S. institutionell vorgegebener, durch Kontrollen gesicherter Leistungserwartung und die Orientierung an den Interessen und Bedürfnissen der Jugendlichen, die weitgehend mitgestalten und mitbestimmen sollen.“3

Im Achten Jugendbericht der Bundesregierung wird die besondere Stellung der Jugendarbeit, die gerade nicht in Versorgungskategorien für Kinder und Jugendliche in belastenden Lebenssituationen denkt, innerhalb der Jugendhilfe herausgehoben. Auch wenn die konzeptionelle Diskussion innerhalb und außerhalb der Jugendarbeit um möglichst flächendeckende Optimierung und Sicherung, um sozialpädagogische Stabilisierung und Integration von gefährdeten oder benachteiligten Jugendlichen kreist, so muss die Jugendarbeit doch ihren Eigensinn für Kinder und Jugendliche (Selbstorganisation und -tätigkeit, Partizipation) gegenüber einer „sozialpolitischen Indienstnahme“ behaupten.1 Denn anders als die meisten anderen Leistungen der Jugendhilfe ist das Konzept der Jugendarbeit nicht problemgruppenorientiert.2

2.3. Jugendarbeit und ihre Träger

2.3.1. Jugendarbeit der freien Träger

Das bereits im Jugendwohlfahrtsgesetz, dem Vorgänger des jetzigen Kinder- und Jugendhilfegesetzes, festgeschriebene Prinzip der Subsidiarität beeinflusste und begünstigte die Entwicklung der freien Träger der Jugendarbeit. Anfang der 50er Jahre waren es im wesentlichen die Jugendverbände, die neben den öffentlichen Trägern auf allen Ebenen die Jugendarbeit trugen. Sie bildeten Zusammenschlüsse (v.a. Jugendringe), Fachinstitutionen und Arbeitsgemeinschaften, zum einen mit dem Ziel des fachlichen Austausches, zum anderen aber auch, um sich als starke, freie Kräfte außerhalb der Parteien für eine neue, plurale Demokratie einzusetzen und gemeinsame Interessen zu vertreten. Jedoch zeichnete sich bereits in den Anfängen diesbezüglich eine aktuelle Diskussion ab: Erziehungsvereine, von Erwachsenen mit klaren Zielvorgaben gegründet, standen jugendbewegten, selbstorganisations- und aufbruchsbereiten Verbänden gegenüber. Ende der 70er und im Laufe der 80er Jahre sind dann neue, meist lokal- und fachlich gebundene Träger, vor allem im Bereich der Ökologie und der Friedens- und Frauenbewegung, entstanden. Diese entwickelten sich dann entweder nach ähnlichen Mustern wie die klassischen Träger (z.B. BUND-Jugend) oder blieben autonom.1

Jugendarbeit wird heute überwiegend von Jugendverbänden geleistet.2 Sie stellen heute, als zweiter großer nichtstaatlicher Anbieter von sozialen Dienstleistungen neben den Wohlfahrtsverbänden, die größte pädagogische Laienbewegung Deutschlands dar.3

2.3.2. Jugendarbeit der öffentlichen Träger

Die Jugendarbeit der öffentlichen Träger entwickelte sich aus den Ansätzen der öffentlichen Jugendpflege zu Beginn dieses Jahrhunderts und geht davon aus, dass die Widersprüche und Krisenerscheinungen gesellschaftlicher Modernisierungs- prozesse die Entwicklung Jugendlicher gefährdet und einschränkt und dass daher ergänzende Angebote neben den Sozialisationsinstanzen Familie, Schule und Betrieb notwendig sind. Die Jugendarbeit der öffentlichen Träger hat in den vergangenen Jahren eine beträchtliche Ausweitung mit Schwerpunkt auf Angebote der örtlichen Ebene erfahren.4

Die Jugendarbeit der öffentlichen Träger wird oft mit „Offener Jugendarbeit“ in Jugendzentren oder Häusern der offenen Tür gleichgesetzt, was allerdings angesichts der vielfältigen Angebote und Aktionen der öffentlichen Träger (u.a. Vortrags-/Theater-/Konzertveranstaltungen, Urlaubs- und Ferienfahrten) eine zu enge Eingrenzung ist. Allerdings liegt der Schwerpunkt in der kommunalen offenen Arbeit. Sie wird insbesondere dort entwickelt und angesiedelt, wo eine schlechte Infrastruktur, die geringe Präsenz von Verbänden und ungünstige räumliche Verhältnisse bisher keine Angebote für Jugendliche ermöglichen.5

Ob die Einbindung der öffentlichen Jugendarbeit in die lokal-kommunalen Strukturen zu einer stärkeren fachlichen Autonomisierung der Jugendpflege oder zu einer stärkeren sozialen Inpflichtnahme führen wird, bleibt abzuwarten. Angesichts der sich immer mehr verschärfenden Finanznot und der sich daraus ergebenden Prioritätensetzungen ist derzeit die Orientierung an den sich in den Kommunen manifestierenden Problemen der Lebensbewältigung Jugendlicher (v.a. Jugendarbeitslosigkeit) zu befürchten. Die soziale und kulturelle Infrastruktur für alle Jugendlichen würde dann erheblich geschwächt werden.1

2.4. Prinzipien der Jugendarbeit

In den Veröffentlichungen über Jugendarbeit werden, je nach Hintergrund des jeweiligen Autors, zwar verschiedene, aber immer wieder ähnlich lautende Prinzipien oder Leitlinien mit unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen genannt. Ich möchte mich hier an Leitlinien halten, die meiner Denkweise sehr nahe liegen: Die Prinzipien der Jugendarbeit nach Johannes Schilling2. Die Akzentuierung liegt bei ihm auf der Bedürfnis- und Interessenorientierung, aus der sich dann die anderen Prinzipien der Freiwilligkeit, Offenheit, Spontaneität, Rollen- und Methodenvielfalt, Partizipation, Herrschaftsarmut, fehlenden Leistungskontrolle, Realitätsnähe und Aktualität ergeben. Der Jugendliche steht als Subjekt stets im Mittelpunkt; für ihn wird Partei ergriffen. Er kann z.B. demokratische Verhaltensweisen und neue Denk- bzw. Verhaltensschemata einüben, seine Meinung frei äußern und Zuflucht nehmen vor den Anforderungen anderer Sozialisationsinstanzen. Da die Gruppe im Sozialisationsprozess Jugendlicher eine sehr wichtige Rolle spielt, ist Jugendarbeit auch immer cliquenorientiert.3

2.5. Tätigkeitsfelder und Handlungsansätze der Jugendarbeit

Tätigkeitsfelder und Handlungsansätze der Jugendarbeit können meist nicht streng voneinander unterschieden werden, da sie sich - und das gilt auch für zielgruppenbezogene Tätigkeitsfelder - wechselseitig durchdringen. Jugendliche bringen die Themen, Erfahrungen und Anliegen aus ihrem Alltag mit und

bestimmen dadurch den „Stoff“ der Jugendarbeit.1 Im Folgenden sollen, die im Achten Jugendbericht der Bundesregierung ausgeführten Tätigkeitsfelder und Handlungsansätze kurz angesprochen werden.

Die Politische Jugendbildung hängt in ihren Zielen, Inhalten und Methoden von den gesellschaftlichen und jugendspezifischen Situationen ab. Derzeit aktuelle Themen sind u.a. die Beteiligung und Mitgestaltung, Arbeitsweltgestaltung und interkulturelles Lernen. Jugendkulturarbeit in Musik, Spiel, Tanz, Medien- und Theaterarbeit war schon immer integraler Bestandteil der Jugendarbeit und möchte die sich verändernden kulturellen Ausdrucksformen Jugendlicher qualifizieren und in der Öffentlichkeit darstellbar machen. Zentral dabei ist, dass Jugendliche ihre Standards dabei selbst setzen können und sich nicht von professionellen und künstlerischen Standards entmutigen lassen. Die Zielgruppenbezogene Jugendarbeit (z.B. Mädchenarbeit, Interkulturelle Jugendarbeit, Jugendarbeit im ländlichen Raum, Mobile Jugendarbeit) beschreibt die Anerkennung der Unterschiedlichkeiten und Eigenheiten von Kindern und Jugendlichen. In ihren verschiedenen Lebenslagen sollen Lebensmöglichkeiten qualifiziert, persönliche und soziale Fähigkeiten und Stärken ausgebaut, sowie gemeinsame Anliegen thematisiert werden.2

Handlungsansätze in der Jugendarbeit sind Projekt- und Prozessorientierung, sowie erlebnisaktivierende Methoden. Projektorientierung bedeutet , ein meist zeitlich begrenztes Vorhaben zu planen, umzusetzen und zu reflektieren. Der/die Einzelne soll sich selbst und die Gruppe als aktiv gestaltendes Subjekt in seiner Umwelt erleben. Prozessorientierung meint, dem Prozess beim Einzelnen oder in der Gruppe größere Bedeutung beizumessen als dem Aktionsziel. Dadurch wird eine ganzheitliche, sich am Individuum und der Gruppe orientierende Arbeitsweise ermöglicht. Erlebnisaktivierende Methoden sollen als Gegengewicht zu monoton kognitiven Anforderungen und passivem Rezipieren von Medien ganzheitliche Lernerfahrungen schaffen.3

2.6. Formen der Jugendarbeit

2.6.1. Verbandliche Jugendarbeit

Wenn ich im Folgenden von verbandlicher Jugendarbeit oder Jugendverbänden spreche, so ist unter diesen Begriffen ein breites Spektrum an Organisationen mit sehr unterschiedlichen Inhalten und Aktivitäten zusammengefasst. Grob unterscheiden kann man zwischen konfessionell-weltanschaulich gebundenen, gewerkschaftlich-politischen sowie fach- und freizeitorientierten Verbänden, die sich auf den verschiedenen staatlichen Ebenen freiwillig zu Stadt-, Kreis-, Bezirks-, Landesjugendringen, sowie dem Deutschen Bundesjugendring zusammengeschlossen haben. Dabei nehmen die Jugendverbände für sich in Anspruch, die Interessen der Kinder und Jugendlichen in allen sie betreffenden Lebensbereichen zu vertreten.1 Die Mehrzahl der Jugendverbände ist an entsprechende Erwachsenenorganisationen angegliedert. Sie dienen damit auch der Rekrutierung neuer Mitglieder für den jeweiligen Erwachsenenverband.2 Verbandliche Jugendarbeit ist in erster Linie Gruppenarbeit. Auch wenn eine Vielfalt von Arbeitsformen aufgegriffen und sogar offene Angebote in diesem Arbeitsfeld ihren Platz gefunden haben, bleibt Gruppenarbeit die dominierende Arbeitsform innerhalb der Jugendverbände. Durch konstante und verbindliche Mitgliedschaftsstrukturen wird dort versucht, die personelle Konsistenz und zeitliche Kohärenz zu sichern.3

Während die einen Jugendverbände oft noch so tun, als ob ihre einstmalige Funktion der dauerhaften Organisation von Jugendlichen tatsächlich noch existent sei, sehen andere sich heute schon als „Dienstleistungsunternehmen für Jugendarbeit“, die mit einem möglichst breitgefächerten Angebot aufwarten, um dementsprechend viele Jugendliche mit deren spezifischen Interessen und Bedürfnissen anzusprechen. Getragen werden sie in der Hoffnung, dass sich wenigstens einige dieser Jugendlichen irgendwann einmal umfassender in den Verband einbinden lassen.4

2.6.2. Offene Jugendarbeit

Offene Jugendarbeit meint ein meist mit öffentlichen Mitteln finanziertes Regelangebot der kommunalen, aber auch der verbandlichen Jugendarbeit in Häusern der offenen Tür, Jugendzentren, Jugendclubs, Jugendhäusern und Jugendtreffs. Sie versucht sich primär durch die Leitgedanken der Offenheit, Bedürfnisorientierung und Selbstorganisation zu führen.

Offenheit bedeutet, offen zu sein für alle Jugendlichen, ohne mitgliedschaftliche, wert- oder herkunftsvorgebende Strukturen. Seit den frühen Jahren der offenen Jugendarbeit wurde versucht dies durch „niedrigschwellige“ Kommstrukturen1 zu realisieren. Dahinter stand nach Richard Münchmeier auch eine nicht offensichtliche „implizite“ Jugendtheorie, die den pädagogisch-politischen Traum der emanzipatorischen Kraft von Jugend, die Verkrustungen und Festgefahrenheiten überwinden könnte, verfolgte.

Das Prinzip der Bed ü rfnisorientierung wurde schon früh zum Grundsatz der Selbstorganisation zugespitzt, wiederum beeinflusst von einem Ideal der bürgerlichen Jugendbewegung, der „Selbsterziehungsgemeinschaft“. Doch schon bald wurden die Jugendlichen und MitarbeiterInnen der Selbstverwaltung müde, da sie Widersprüchlichkeiten erkannten. Zudem setzten sich Träger der Einrichtungen sowie politisch Verantwortliche im Falle von Konflikten über den Grundsatz der Selbstverwaltung hinweg. Erfahrbare und praktische politische Bildung stellte sich in der offenen Jugendarbeit zunehmend als schwer umsetzbar dar.2

3. Quo vadis Jugendarbeit ? - Jugendarbeit auf der Sinnsuche

In den nun folgenden Ausführungen werde ich einen Abriss der derzeitigen Diskussionen um das Selbstverständnis der Jugendarbeit in Gegenpolen bzw. Spannungsverhältnissen darstellen1. Alles in allem haben sie die Frage gemeinsam, inwieweit Jugendarbeit pädagogisch zu sein hat oder nicht.

Nach der Darstellung der Diskussionen, werde ich auf die daraus resultierenden Konsequenzen einer Konzeptualisierung in der Jugendarbeit eingehen. Denn meines Erachtens ist es entscheidend, dass zunächst die wichtigste und grundlegendste Frage, nämlich welche Funktion und welchen Stellenwert die Jugendarbeit innerhalb der Jugendhilfe überhaupt hat, beantwortet werden muss. Danach erst können Konzepte entwickelt werden, die wiederum grundlegend für eine Positionierung der Jugendarbeit neben anderen etablierten Sozialisations- instanzen, wie beispielsweise der Schule oder dem Berufsbildungssystem, sind.

Denn obwohl die Jugendarbeit im KJHG verankert ist, sind Inhalt, Art und Umfang der erforderlichen Angebote nicht verbindlich festgelegt. Vor diesem Hintergrund ist es auch kein Zufall, dass in Zeiten finanzieller Ressourcenregulierung bei den öffentlichen Haushalten, Jugendarbeit trotz zunehmender Jugendproblematiken ein bevorzugtes Objekt von Kürzungsabsichten ist.2 Auch die Einführung des verfasssungsrechtlich nicht besetzten Begriffs der „Förderung“ im §11 des KJHG birgt bereits Schwierigkeiten in sich. So hat der Gesetzgeber damit zwar die Eigenständigkeit der Jugendarbeit neben Familie und Schule herausgestellt, jedoch unklar gelassen, was „Förderung der Entwicklung“ eigentlich bedeutet.3

3.1. Diskussionen

3.1.1. Zwischen Fürsorge und Eigenständigkeit

Als zentrale Fragestellungen zur zukünftigen Gestaltung der Jugendarbeit könnte man folgende nennen: „Werden in der Vielfalt der Ausdrucksformen, Inhalte und Träger der Jugendarbeit Lern- und Lebensräume unterstützt, in denen Kinder und Jugendliche Schritte tun können, ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen, in denen kulturelle, gesellschaftliche und politische Partizipation möglich ist? Oder wird der expandierende Freizeitmarkt die Breitenarbeit mit Kindern und Jugendlichen ersetzen und die Förderung der Jugendarbeit sich auf kompensatorische Angebote für Problemgruppen konzentrieren?“1

Nach Johannes Schilling impliziert der Begriff Jugendarbeit bereits, dass es dabei um ein Verhältnis der partnerschaftlichen Auseinandersetzung mit Jugendlichen geht.2 Doch bereits auf der Ebene der gesetzlich vorgegebenen Beteiligung von Jugendlichen (§8 Abs. 1 KJHG) in Verbindung mit dem wachsenden Bedürfnis von Jugendlichen, selbständig und verantwortungsbewusst zu handeln (§9 Abs. 2 KJHG), scheint es Schwierigkeiten bei der Umsetzung zu geben.

So wurde in einer bundesweiten Studie der Projektgruppe Fachhochschule Wiesbaden zum Stand der Jugendhilfeplanung 1995/96 der Mangel an Beteiligung von Kindern und Jugendlichen am Planungsprozess deutlich. Für die Verwaltung der Jugendämter spielt die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Jugendhilfeplanung eine „eher untergeordnete Rolle“. Selbst in Fällen der Beteiligung sind es nur 15 von 292 Jugendringen, die ihre Einbindung in die kommunale Jugendhilfeplanung durch längerfristige und kreative Beteiligungs- formen nützen. Meist beschränkt sich eine sogenannte Beteiligung auf einmaliges Ausfüllen eines Fragebogens oder einmalige Teilnahme an einer (Stadtteil-) Jugendversammlung.3 Und das, obwohl zum einen entwicklungspsychologisch erwiesen ist, dass Jugendliche grundsätzlich übergreifende gesellschaftliche Belange und Interessen erkennen und einbeziehen können, zum anderen, dass sie vor allem bei konkret greifbaren Themen ihres Lebens- und Interessenbereichs bereit sind, sich zu beteiligen.1

Wenn Jugendliche an den sie betreffenden Prozessen beteiligt werden, ist nach Diethelm Damm darauf zu achten, dass aufgrund der gesamtgesellschaftlichen Individualisierungs-, Pluralisierungs- und Differenzierungstendenzen, die jeweilige Beteiligungskultur flexibel im Hinblick auf ständig neue Zielgruppen und gesellschaftliche Situationen angepasst werden muss. Die Chancen einer Selbstorganisation steigen, je klarer Bedürfnisse und Fähigkeiten aller Beteiligten offengelegt und ausgehandelt sind, je deutlicher Rollen und Aufgaben nach Ziel und Form abgesprochen wurden, je sicherer sich jeder der Reaktionen, Akzeptanz und Unterstützung der anderen sein kann und je sicherer die Möglichkeiten und Grenzen sind.2

Schlüsselfiguren sind dabei die JugendarbeiterInnen, die im immer wiederkehrenden Aushandeln von Regeln einen Kernbereich der Jugendarbeit sehen sollten. Dies wird von ihnen allerdings oft als mühselig empfunden.3 Wenn JugendarbeiterInnen die folgenden Worte verinnerlichten, wäre bereits viel gewonnen: „Erkläre mir und ich werde vergessen, zeige mir und ich werde mich erinnern, beteilige mich und ich werde verstehen.“4

3.1.2. Zwischen Prävention und sozialpolitischer Inpflichtnahme

Entgegen ihrem proklamierten Aufgabenselbstverständnis engagieren sich zunehmend auch die Jugendverbände im Auftrag öffentlicher Jugendpolitik mit Sozialer Arbeit. Die Probleme Jugendlicher mit Arbeitslosigkeit, Drogenkonsum, Aggression und Gewalt werden in den Jugendverbänden zunehmend in das eigene Aufgabenfeld einbezogen, wofür Subventionen und Entgelt vom Staat locken.5

Jugendarbeit scheint sich also immer mehr zur Sozialarbeit zu entwickeln, obwohl die Mehrzahl der fachkundigen Autoren vor dieser Entwicklung warnt. So erhofft sich auch Johannes Schilling, dass sich Jugendarbeit noch in Zukunft, von einem positiven Menschenbild ausgehend und präventiv arbeitend, an den Interessen und Bedürfnissen von Jugendlichen orientiert. Jugendarbeit sollte eine feste dritte Lerninstitution neben Familie und Schule sein, und nicht in sozialen Brennpunkten oder in Rand- und Problemgruppen angesiedelt werden.1 Um dies zu realisieren sollte sich Jugendarbeit, nach Benno Hafeneger, zunächst abwenden von der traditionellen geisteswissenschaftlichen Pädagogik, hin zu den realen problematischen Verkehrungen im Verhältnis von Pädagogik und Politik. Die Funktionalisierung von Jugendarbeit als Ausgleich für politische Defizite und die Umdeutung von Strukturfragen der Gesellschaft einerseits, sowie die Instrumentalisierung von pädagogischen Aufträgen durch interessengebundene, belehrende und einschüchternde Werte- und Tugenderziehung durch Erwachsene andererseits, muss nach Hafeneger aufgedeckt und dieser „Mißbrauch von Jugendarbeit“, an die Verantwortlichen zurückgewiesen werden. Eine derart selbstbewusste, selbstreflexive und von Selbstrespekt getragene Positionierung der Jugendarbeit gegenüber der Gesellschaft kann auch einen Beitrag für eine notwendige Reform der Jugendarbeit leisten, die von Subjektorientierung, Autonomie- und Demokratieentwicklung, bei gleichzeitiger Beachtung einer reflexiven Begrenzung (keine Allzuständigkeiten, Großambitionen und uneinlösbare Versprechungen), getragen wird.2

Andere Autoren weisen demgegenüber auf eine „angepasste“ Form der Jugendarbeit hin. So konstatiert z.B. Rainer Kilb, dass die Position der Jugendarbeit bezüglich der Verarmungs- und Marginalisierungstendenzen, nach regionalen, sozialräumlichen und systemkulturellen Aspekten zu bestimmen sei. Eine generelle Rückbesinnung zur Armenfürsorge komme der Jugendarbeit dabei zwar nicht zu, sie solle sich jedoch zum einen stärker auf die individuellen Kontextbezüge einzelner Betroffener ausrichten können, zum anderen sich auf die gesellschaftlichen Polarisierungstendenzen und deren Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche beziehen und dabei die Andersartigkeit sowie die eigenen Besonderheiten dieser Altersgruppen darlegen. So solle es in der Jugendarbeit auch darum gehen, z.B. kriminelle „Energien“ auf real zu bewältigende Entwicklungsschritte mit entsprechenden Anreizen zu konzentrieren.1 Dass sich das eigentliche Verständnis von Jugendarbeit auch in der Politik noch nicht durchgesetzt hat, wird mir am Grußwort der Bundesministerin für Familien, Frauen, Senioren und Jugend zum Bundeskongress „Offene Jugendarbeit im ländlichen Raum“ 1999 in Nürnberg bewusst. Frau Bergmann macht es darin der Jugendarbeit zur zentralen Aufgabe „...einer sozialen Ausgrenzung immer größerer Teile der Jugendlichen vorzubeugen.“ Mit Blickrichtung auf die zunehmende Entwicklung sozialer Brennpunkte, in denen Jugendliche mit sozialen Schwierigkeiten „oft in einem Klima der Gewalt leben“, legt sie weiter dar , „...dass Jugendliche häufig mit den Angeboten, die wir ihnen im Bereich der Jugendhilfe machen nur wenig anfangen können“ und fordert „unkonventionelle Konzepte und Ideen“. Diese erhofft sie sich vor allem von der offenen Jugendarbeit.2

Würde man Frau Bergmanns Wünsche erfüllen, so entwickelte sich die Jugendarbeit fort von ihrem emanzipatorischen Gehalt und hin zu einem sozialpolitisch verordneten Handlungsfeld. Ist sich die Bundesjugendministerin dessen gar nicht bewusst oder möchte auch sie die Jugendarbeit sozialpolitisieren?

3.1.3. Zwischen Freizeit und Bildung

Jugendarbeit ist in die Freizeitsituation und deren Besonderheiten eingebunden. Daher ist Freizeit, die gleichzeitig Freiheit und Freiwilligkeit beinhaltet, ein wesentliches Kriterium der Jugendarbeit. „Jugendfreizeitarbeit“ trägt bei zu Mündigkeit, Humanisierung und Freiheit.3 Einschränkend ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Arbeit mit Jugendlichen in Sport- oder anderen Vereinen Erwachsener, nicht per se als Jugendarbeit, sondern eben als Arbeit mit Jugendlichen bezeichnet werden muss, denn in der Jugendarbeit geht es gleichzeitig auch immer um Prozess- und Situationsorientierung im Interesse der Jugendlichen.1

Jugendliche bevorzugen in ihrer Freizeit nicht Angebote der Wissens- und Fertigkeitsvermittlung, sondern solche die Möglichkeiten eröffnen mit und in der eigenen Gruppe etwas zu unternehmen und auch einmal „etwas Verrücktes“ zu machen. Angebote, wie etwa Ausflüge, Feste oder Turniere, die das Gefühl von Gemeinsamkeit und Zugehörigkeit vermitteln und dem Bedürfnis nach Aktion und Erlebnis entsprechen, sind bei Jugendlichen gefragt.2

Dass es allerdings der freizeitpädagogisch orientierten Jugendarbeit immer weniger gelingt, angesichts der expansiven kommerziellen Konkurrenz auf diesem Sektor Effizienz und Resonanz aufrechtzuerhalten, scheint sie in eine tiefgreifende Legitimationskrise zu bringen, die auch die Frage nach einer grundsätzlichen gesellschaftlichen Bedeutung und Funktion der Jugendarbeit wieder aufwirft.3

Vor allem die offene Jugendarbeit scheint stattdessen zu einem Ort der „Passivität“ zu werden, wo Jugendliche lieber nichts tun oder sich miteinander unterhalten, statt selbst „aktiv“ zu werden. Erwachsene und auch JugendarbeiterInnen disqualifizieren diese Verhaltensweisen meist als nicht sinnvolle und damit nicht wertvolle Gestaltung der Freizeit.4

Die Ursachen derartiger Vorurteile sieht Johannes Schilling in den Wurzeln unserer calvinistisch-puritanisch-rationellen Werte- und Leistungstradition. Zudem wird in unserer Gesellschaft Leistung und Bildung als Fortschritt, und jegliches Verhalten das dem widerspricht, fast schon als Sabotage angesehen. Aber sind Erwachsene überhaupt berechtigt das Freizeitverhalten Jugendlicher als nicht sinnvoll abzuwerten? Verbringen Erwachsene ihre Freizeit immer sinnvoll?5

[...]


1 Giesecke Hermann, Wozu noch Jugendarbeit ?, 1984.

2 B ö hnisch Lothar / M ü nchmeier Richard, Wozu Jugendarbeit?, 1987; M ü nchmeier Richard, Wozu Jugendarbeit?, 1998.

3 Pothmann Jens / Thole Werner, Kinder- und Jugendarbeit im „Abwind“, 1998.

4 Scherr Albert / Thole Werner, Jugendarbeit im Umbruch, 1998.

5 Deutscher Bundesjugendring (Hrsg.), Jugendverbände im Spagat, 1994.

6 Kiesel Doron, Scherr Albert, Thole Werner, Standortbestimmung Jugendarbeit, 1998.

7 Vgl. Bundesministerium f ü r Jugend Familie, Frauen und Gesundheit, Achter Jugendbericht, 1990, S.108.

8 Meine Ausführungen sind angelehnt an der neuen deutschen Rechtschreibung des Duden, Rechtschreibung der deutschen Sprache, 1996, sowie an der Anleitung zum wissenschaftlichen Arbeiten von Theisen, Manuel R., Wissenschaftliches Arbeiten, 1997.

9 Aufgrund des heute schon bei Kindern einsetzenden Autonomisierungsprozesses und der Tatsache, dass immer mehr Kinder bereits Zielgruppe der Jugendarbeit sind, wird in manchen neueren Veröffentlichungen statt von Jugendarbeit von Kinder- und Jugendarbeit gesprochen.

1 Scherr Albert / Thole Werner, Jugendarbeit im Umbruch, 1998, S.15.

2 Kiesel Doron / Scherr Albert / Thole Werner, Standortbestimmung Jugendarbeit, 1998, S.7.

1 Siehe v.a. Kapitel „Quo vadis Jugendarbeit? - Jugendarbeit auf der Suche nach Weg und Sinn“.

2 Siehe v.a. Kapitel „Zurück auf Los! - Ausgangslage Jugend“.

3 Siehe v.a. Kapitel „Jugendarbeit in Deutschland - ein zeitgemäßes System“.

4 Die beiden Autoren bezeichnen mit „klassisch“ die freizeitorientierten, sportlichen, politischen und konfessionellen Aktivitäten der Jugendverbände und -vereinigungen, die kommunale Jugendpflege und die Aktionen der Jugendbewegungen und die hiervon inspirierten musisch- -kulturellen Bildungsbemühungen.

5 „Neu“ sind für die Autoren u.a. die Formen der aufsuchenden, erlebnispädagogischen, an Lebens- und Berufsplanung orientierten, geschlechtsspezifischen, soziokulturellen Jugendarbeit.

6 Vgl. Scherr Albert / Thole Werner, Jugendarbeit im Umbruch, 1998, S.13-17.

7 Scherr Albert / Thole Werner, Jugendarbeit im Umbruch, 1998, S.13.

1 Siehe z.B. Schilling Johannes, Jugend- und Freizeitarbeit, 1991, S.26.

2 Vgl. M ü nder Johannes, Frankfurter Lehr- und Praxiskommentar zum KJHG/SGB VIII, 1998, S.155.

1 Vgl. M ü nder Johannes, Frankfurter Lehr- und Praxiskommentar zum KJHG/SGB VIII, 1998, S.160-168.

1 Vgl. M ü nder Johannes, Frankfurter Lehr- und Praxiskommentar zum KJHG/SGB VIII, 1998, S.168-171.

2 Ebd. S.159 u. 608.

3 Kreft Dieter, Jugendarbeit, 1993, S.513.

1 Vgl. Bundesministerium f ü r Jugend Familie, Frauen und Gesundheit, Achter Jugendbericht, 1990, S.107.

2 Vgl. Seckinger Mike / Weigel Nicole, Santen Eric van / Markert Andreas, Situation und Perspektiven der Jugendhilfe, S.110.

1 Vgl. Bundesministerium f ü r Jugend Familie, Frauen und Gesundheit, Achter Jugendbericht, 1990, S.109- 111.

2 Vgl. Kreft Dieter, Jugendarbeit, 1993, S.513.

3 Vgl. Rauschenbach Thomas / Sach ß e Christoph / Olk Thomas, Von der Wertgemeinschaft zum Dienstleistungsunternehmen, 1995, S.13.

4 Vgl. Bundesministerium f ü r Jugend Familie, Frauen und Gesundheit, Achter Jugendbericht, 1990, S.110f.

5 Ebd. S.111.

1 Vgl. Bundesministerium f ü r Jugend Familie, Frauen und Gesundheit, Achter Jugendbericht, 1990, S.111f.

2 Andere Prinzipien und Leitlinien bei: Jordan Erwin / Sengling Dieter, Jugendhilfe, 1994, S.105; Gernert Wolfgang, Jugendhilfe, 1993, S.152; Kreft Dieter, Jugendarbeit, 1993, S.513.

3 Vgl. Schilling Johannes, Jugend- und Freizeitarbeit , 1991, S.28-30.

1 Vgl. Bundesministerium f ü r Jugend Familie, Frauen und Gesundheit, Achter Jugendbericht, 1990, S.112.

2 Ebd. S.112-117.

3 Ebd. S.112.

1 Vgl. Berthelmann Ronald, Jugendverbände, 1993, S.540.

2 Vgl. Klawe Willy, Arbeit mit Jugendlichen, 1996, S.22.

3 Vgl. Porzelt Burkard, Kontinuität als pädagogische Chance, 1996, S.106f.

4 Vgl. Krafeld Franz Josef, Zum Funktions- und Bedeutungswandel von Jugendverbänden, 1994, S.27f.

1 Gemeint sind hier u.a. die Öffnung der Einrichtungen am Nachmittag, am Abend und an Wochenenden, eine möglichst optimalen Programmvielfalt, die für jeden etwas bietet, die Ausrichtung auf verschiedene Zielgruppen, ein ausreichendes Programmangebot, eine Nichtfestgelegtheit des Programms und der Themen, die Offenheit für verschiedene Standpunkte und Meinungen und die Variabilität der Arbeitsformen.

2 Vgl. M ü nchmeier Richard, Was ist offene Jugendarbeit?, 1998, S.13-19.

1 Aufgrund der Vielschichtigkeit der Diskussionen in den zahlreichen Trägerformen, Tätigkeitsfeldern, Handlungsansätzen und Arbeitsweisen der Jugendarbeit ist es allerdings nicht möglich diese hier umfassend aufzuführen.

2 Vgl. Scherr Albert / Thole Werner, Jugendarbeit im Umbruch, 1998, S.11.

3 Vgl. M ü nder Johannes, Frankfurter Lehr- und Praxiskommentar zum KJHG/SGB VIII, 1998, S.156.

1 Vgl. Bundesministerium f ü r Jugend Familie, Frauen und Gesundheit, Achter Jugendbericht, 1990, S.109.

2 Vgl. Schilling Johannes, Jugend- und Freizeitarbeit , 1991, S.2.

3 Vgl. Titus Simon, Jugendhilfeplanung in der Bundesrepublik Deutschland, 1998, S.74.

1 Vgl. Sturzenhecker Benedikt, Qualitätsanfragen an Jugendpartizipation, 1998, S.210f.

2 Vgl. Damm Diethelm, Beteiligungsbereitschaft und Mitsprachemöglichkeiten, 1994, S.79f.

3 Vgl. Wolf Barbara, Kann Jugendarbeit Halt bieten?, 1998, S.180.

4 Bayerischer Jugendring (Hrsg.), „Mitwirkung und Beteiligung“ von Kindern und Jugendlichen in den Gemeinden, 1997, S.1.

5 Vgl. Rauschenbach Thomas, Sach ß e Christoph, Olk Thomas, Von der Wertgemeinschaft zum Dienstleistungsunternehmen, 1995, S.16.

1 Vgl. Schilling Johannes, Jugend- und Freizeitarbeit , 1991, S.1-3.

2 Vgl. Hafeneger Benno, Berufsethik in Jugendarbeit und Pädagogik, 1998, S.269-276.

1 Vgl. Kilb Rainer, Veränderte Anforderungen für die Jugendarbeit vor dem Hintergrund ..., 1999, S. 317-321.

2 Vgl. Bergmann Christine, Grußwort zum Bundeskongress „Offene Jugendarbeit im ländlichen Raum“, 1999.

3 Vgl. Schilling Johannes, Jugend- und Freizeitarbeit , 1991, S.28.

1 Vgl. Schilling Johannes, Jugend- und Freizeitarbeit , 1991, S.23.

2 Vgl. Wolf Barbara, Kann Jugendarbeit Halt bieten? , 1998, S.172.

3 Vgl. Ringler Dominik / Gries J ü rgen / Maaz Kai, Jugendarbeit und Jugend, 1998, S.333f.

4 Vgl. Schilling Johannes, Jugend- und Freizeitarbeit , 1991, S.8.

5 Ebd. S.8-10.

Fin de l'extrait de 80 pages

Résumé des informations

Titre
JUGENDARBEIT IN DEUTSCHLAND - EIN ZEITGEMÄßES SYSTEM ?
Université
University of Bamberg
Note
2.3
Auteur
Année
1999
Pages
80
N° de catalogue
V185502
ISBN (ebook)
9783656980919
ISBN (Livre)
9783867463911
Taille d'un fichier
914 KB
Langue
allemand
Mots clés
jugendarbeit, deutschland, zeitgemäßes, system
Citation du texte
Stefan Schwuchow (Auteur), 1999, JUGENDARBEIT IN DEUTSCHLAND - EIN ZEITGEMÄßES SYSTEM ?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/185502

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