§ 378 AO regelt die Steuerordnungswidrigkeit der leichtfertigen Steuerverkürzung. Durch den Verweis des § 378 I AO auf § 370 I AO wird ein Fahrlässigkeitstatbestand mit einem Vorsatzdelikt gekoppelt. § 371 AO, auf den ebenfalls verwiesen wird, liegt als Norm des Steuerrechts im Spannungsfeld zwischen zwei Rechtssystemen : dem Steuerrecht und dem Strafverfahrensrecht. Dadurch kann es zu Schwierigkeiten bei der Anwendung kommen, da die Auslegungen, z.B. der Begriffe, des einen Gesetzes auf das andere Gesetz ohne Überprüfung übertragen werden. Dies ist möglich, da zwischen fahrlässiger Straftat und fahrlässiger Ordnungswidrigkeit keine rechtsdogmatischen Unterschiede bestehen und somit auf die herkömmliche Strafrechtslehre zurückgegriffen werden kann.
Inhaltsverzeichnis
A Einleitung
I Vermischung mit Strafrecht
II Definitionen
III Anwendung anderer Gesetze
IV Geltungsbereiche
V Entsprechende Grundsatzanwendungen
VI Ahndung
VII Nebenfolge
VIII Geschütztes Rechtsgut
IX Versuch
X Rechtfertigungsgründe
XI Sonderstellung des Steuerberaters
XII Selbstanzeige
1. Sinn und Zweck
2. Pflicht und Motiv
3. Bußgeldbefreiungsgrund
4. Auffangtatbestand
XIII Anwendung im Zusammenhang mit anderen Staaten
B Äußerer objektiver Tatbestand
I Tatbestandsmerkmale
II Grundtatbestände
III Begehungsformen
IV Finanzbehörden oder andere Behörden
V Steuerlich erhebliche Tatsachen
VI Angaben machen
VII Abweichende Rechtsauffassung
VIII Steuern verkürzen
IX Vollendung Veranlagungssteuern
X Vollendung Fälligkeitssteuern
XI Nicht gerechtfertigter Steuervorteil
XII Keine Verkürzungen
XIII Kompensationsverbot
C Täterkreis
I Steuerpflichtiger gem. § 33 I AO
II Personen, die bei Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Steuerpflichtigen handeln
III Garant
IV § 14 OWiG Beteiligung
V § 9 OWiG Handeln für einen anderen
VI Keine Täter
D Innerer subjektiver Tatbestand - Leichtfertigkeit
I Definitionen Leichtfertigkeit
II Unbewußte und bewußte Leichtfertigkeit
III Abgrenzungen der Leichtfertigkeit zu bedingtem Vorsatz und bewußter Fahrlässigkeit
IV Ursachen
V Nachweis
VI Sorgfaltspflichtverletzung
VII Erkundigungs- und Überwachungspflicht
VIII Steuerberater
1. Steuerunehrlicher Mandant
2. Erstellung Erklärungen
3. Führung der Bücher
4. Überwachung Hilfskräfte
IX § 130 OWiG Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben
X Irrtum
1. Tatbestandsirrtum
2. Verbotsirrtum
E Kausalität und Rechtswidrigkeitenzusammenhang
F Konkurrenzfragen
I Tateinheit
II Tatmehrheit
III Dauerordnungswidrigkeit
IV Subsidiarität
V Tateinheit mit Steuerstraftaten
VI Tatmehrheit mit Steuerstraftaten
G Geldbuße
I Bemessungsgrundlagen
II Höchstmaß
III Zahlungserleichterungen
IV Geldbuße gegen juristische Person gem. § 30 OWiG
V Ausschluß
H Verjährung
I Steuerliche Verjährung
II Strafrechtliche Verjährung
1. Beginn
2. Unterbrechungen
3. Ruhen
III Vollstreckungsverjährung
I Bußgeldbefreiende Selbstanzeige Berichtigungserklärung gem. § 378 III AO
I Teilselbstanzeige
II Ankündigung einer Selbstanzeige oder Selbstanzeige in Stufen
III Person des Selbstanzeigeerstatters
IV Finanzbehörde
V Andere Behörde
VI Form
VII Arten
VIII Berichtigung
IX Wesentlicher Beitrag
X Schätzung
XI Keine ausreichenden Handlungen
XII Ausschlußgrund
XIII Vertreter
XIV Einleitung
XV Bekanntgabe
XVI Beendigung der Sperre
XVII Nach Tatentdeckung
1. Erste Ansicht
2. Gegenansicht
XVIII Fristgerechte Nachzahlung
1. Nachzahlung
2. Zu Gunsten
3. Teilzahlung
4. Frist
XIX Fremdanzeige/Selbstanzeige zugunsten Dritter ( § 371 IV AO )
XX § 153 AO Berichtigungen von Erklärungen
XXI Berichtigungspflichtiger
J Schlußbemerkung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Einordnung und Handhabung der Steuerordnungswidrigkeit der leichtfertigen Steuerverkürzung gemäß § 378 AO. Dabei liegt der Fokus insbesondere auf der Abgrenzung zur Steuerhinterziehung, der strafbefreienden Wirkung der Selbstanzeige sowie der spezifischen bußgeldrechtlichen Verantwortlichkeit von Steuerberatern.
- Rechtliche Grundlagen der Steuerordnungswidrigkeit (§ 378 AO).
- Voraussetzungen und Anforderungen an eine strafbefreiende Selbstanzeige.
- Bußgeldrechtliche Haftung und Sorgfaltspflichten des Steuerberaters.
- Verjährungsfristen und prozessuale Aspekte des Ordnungswidrigkeitenverfahrens.
- Besonderheiten bei der Delegation steuerlicher Aufgaben an Hilfskräfte.
Auszug aus dem Buch
I Vermischung mit Strafrecht
§ 378 AO regelt die Steuerordnungswidrigkeit der leichtfertigen Steuerverkürzung. Durch den Verweis des § 378 I AO auf § 370 I AO wird ein Fahrlässigkeitstatbestand mit einem Vorsatzdelikt gekoppelt. § 371 AO, auf den ebenfalls verwiesen wird, liegt als Norm des Steuerrechts im Spannungsfeld zwischen zwei Rechtssystemen: dem Steuerrecht und dem Strafverfahrensrecht. Dadurch kann es zu Schwierigkeiten bei der Anwendung kommen, da die Auslegungen, z.B. der Begriffe, des einen Gesetzes auf das andere Gesetz ohne Überprüfung übertragen werden. Dies ist möglich, da zwischen fahrlässiger Straftat und fahrlässiger Ordnungswidrigkeit keine rechtsdogmatischen Unterschiede bestehen und somit auf die herkömmliche Strafrechtslehre zurückgegriffen werden kann.
Zusammenfassung der Kapitel
A Einleitung: Dieses Kapitel erläutert die gesetzliche Verankerung der leichtfertigen Steuerverkürzung und die Herausforderungen durch die Vermischung von Steuer- und Strafrecht.
B Äußerer objektiver Tatbestand: Hier werden die objektiven Tatbestandsmerkmale, die Begehungsformen sowie die Kriterien der Steuerverkürzung detailliert analysiert.
C Täterkreis: Dieses Kapitel definiert, wer als Täter für eine leichtfertige Steuerverkürzung in Betracht kommt, inklusive der Rolle des Steuerberaters und des Konzepts der Garantenstellung.
D Innerer subjektiver Tatbestand - Leichtfertigkeit: Dieses Kapitel befasst sich mit den Anforderungen an die Leichtfertigkeit, der Sorgfaltspflicht und den Haftungsfragen bei Steuerberatern und in Betrieben.
E Kausalität und Rechtswidrigkeitenzusammenhang: Hier werden die kausalen Zusammenhänge und die Rechtswidrigkeit im Kontext des leichtfertigen Handelns untersucht.
F Konkurrenzfragen: Dieses Kapitel behandelt das Verhältnis der Steuerordnungswidrigkeit zu Straftaten, inklusive Tateinheit und Tatmehrheit.
G Geldbuße: Hier werden die Bemessungsgrundlagen, das Höchstmaß und die Bußgeldregeln für juristische Personen erläutert.
H Verjährung: Dieses Kapitel behandelt die Verjährungsfristen für Steuerordnungswidrigkeiten sowie die Auswirkungen von Unterbrechungen und Ruhen.
I Bußgeldbefreiende Selbstanzeige Berichtigungserklärung gem. § 378 III AO: Dieses Kapitel bildet den Schwerpunkt zur strafbefreienden Selbstanzeige, ihren Voraussetzungen, der Berichtigungspflicht und den Folgen bei Fristverletzungen.
J Schlußbemerkung: Ein zusammenfassender Ausblick auf die Auslegungsschwierigkeiten und den Klärungsbedarf im Steuerordnungswidrigkeitenrecht.
Schlüsselwörter
Steuerordnungswidrigkeit, leichtfertige Steuerverkürzung, § 378 AO, Selbstanzeige, Steuerhinterziehung, Steuerberater, Sorgfaltspflicht, Haftung, Geldbuße, Verjährung, § 130 OWiG, § 153 AO, Berichtigung, Fahrlässigkeit, Steuerpflichtiger.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Steuerordnungswidrigkeit der leichtfertigen Steuerverkürzung gemäß § 378 AO, ihre rechtliche Abgrenzung und die damit verbundenen Haftungsrisiken.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind der objektive und subjektive Tatbestand der leichtfertigen Steuerverkürzung, die Voraussetzungen für eine wirksame Selbstanzeige sowie die steuerstrafrechtliche Verantwortlichkeit von Steuerberatern.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das primäre Ziel ist die Klärung der Anwendungsvoraussetzungen des § 378 AO und die Untersuchung der bußgeldrechtlichen Verantwortlichkeit im Spannungsfeld zwischen Steuer- und Strafrecht.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse, die sich auf einschlägige Steuergesetze (AO, OWiG), Rechtsprechung und rechtswissenschaftliche Kommentarliteratur stützt.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil behandelt die objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale, Konkurrenzfragen, die Bemessung der Geldbuße, Verjährungsregeln sowie die detaillierten Anforderungen an eine strafbefreiende Selbstanzeige.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Steuerordnungswidrigkeit, Leichtfertigkeit, Selbstanzeige, Steuerberaterhaftung und Sorgfaltspflicht charakterisiert.
Gibt es eine Sonderstellung für Steuerberater?
Nein, es gibt weder in § 370 AO noch in § 378 AO ein Sonderrecht für Steuerberater; sie werden nach den allgemeinen Kriterien der Täterschaft und Teilnahme beurteilt.
Kann eine Selbstanzeige auch nach Tatentdeckung wirksam sein?
Nach herrschender Meinung ist dies möglich, sofern der Steuerpflichtige einen wesentlichen Beitrag zur Aufklärung leistet und die Tatentdeckung den Zweck der Selbstanzeige (Erschließung neuer Steuerquellen) nicht vollständig hinfällig macht.
- Citar trabajo
- Andrea Schindler (Autor), 2000, Die Selbstanzeige bei leichtfertiger Steuerverkürzung nach § 378 Abs. 3 AO, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/185514