Die rechtlichen Ansprüche gegen das Domain Grabbing


Term Paper, 2003

21 Pages, Grade: 1.0


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Problemstellung und Zielsetzung
1.2 Aufbau der Arbeit

2. Begriffliche Erklärung
2.1 Domain-Namen
2.2 Domain-Vergabe
2.3 Domain-Grabbing

3. Die rechtlichen Ansprüche gegen Domain-Grabbing
3.1 Die Durchsetzung der Ansprüche
3.2 Das Streitschlichtungssystem der ICANN
3.2.1 Zuständigkeit
3.2.2 Beschwerdegrund
3.3 Der Rechtsschutz vor ordentlichen Gerichten
3.3.1 Zuständigkeit
3.3.2 Anspruchsgrundlagen
3.3.2.1 Firmenrechtlicher Schutz
3.3.2.2 Wettbewerbsrechtlicher Schutz
3.3.2.3 Namensrechtlicher Schutz
3.3.2.4 Markenrechtlicher Schutz

4. Fallbeispiel „eltern.de“
4.1 Tatbestand
4.2 Urteil
4.3 Entscheidungsgründe

5. Fazit

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

1.1 Problemstellung und Zielsetzung

Das Internet ist inzwischen ein Kommunikationsmittel, auf dessen Benutzung Unternehmen kaum noch verzichten können. Ein Unternehmen muss sich deshalb im Internet präsentieren und dort eine Homepage unterhalten. Gerade junge Erwachsene und viele Unternehmen suchen sich die gewünschten Informationen über das Internet (vgl. Ullrich, N. 2001, S. 1129). Aber je grösser die Zahl derer wird, die das Internet nutzen, desto mehr werden auch Konflikte zwischen den Benutzern entstehen. Aufgrund seines weltumspannenden Charakters und der völligen Unbeachtlichkeit nationaler Grenzen und Rechtsordnungen stellt seine rechtliche Erfassung eine Herausforderung für die Jurisprudenz dar (vgl. Kilian, M. 1997, S. 381). So hat sich zum Beispiel ein zunehmender Missbrauch von Marken, Geschäftszeichen, Namen und anderen Kennzeichen als Internet-Domains eingestellt, so dass inzwischen sogar Privatpersonen und Unternehmen versuchen, sich durch die Registrierung von Internet-Domains wirtschaftliche Vorteile zu verschaffen (vgl. Richter, K. 1997, S.1). In manchen Fällen wurden die Domains dann auch verwendet, in anderen hingegen nur reserviert und damit für die Nutzung durch andere blockiert. Diesen Sachverhalt bezeichnet man als Domain-Grabbing.

Deswegen stellt sich hiermit die Frage, was unter Domain-Grabbing zu verstehen ist? Das Ziel der vorliegenden Arbeit liegt in der Darstellung der rechtlichen Ansprüche, die gegenüber dem Domain-Grabbing in Frage kommen. Dies erfolgt zunächst durch die Beschreibung der Domain-Namen, deren Vergabe-Praxis und schliesslich des Domain-Grabbing. Anschliessend erfolgt die Betrachtung der rechtlichen Ansprüche mit denen sich Unternehmen gegen das Domain-Grabbing zur Wehr setzen.

1.2 Aufbau der Arbeit

Die vorliegende Arbeit ist in fünf Kapitel unterteilt:

Die Einleitung (1.Kapitel) und die Begriffserklärung von Domain-Name, Domain-Vergabe und Domain-Grabbing (2.Kapitel) dienen dazu, das untersuchte Themengebiet vorzustellen.

Kapitel 3 befasst sich mit den unterschiedlichen Beschwerde- bzw. rechtlichen Anspruchsmöglichkeiten gegen das Domain-Grabbing. Dabei geht es darum, einerseits das Streitschlichtungssystem der ICANN und andererseits den Rechtsschutz vor den ordentlichen Gerichten vorzustellen.

Im 4. Kapitel wird der Rechtsschutz vor den ordentlichen Gerichten anhand eines Fallbeispiels verdeutlicht.

Abschliessend werden im 5. Kapitel die Ergebnisse der rechtlichen Ansprüche gegen das Domain-Grabbing zusammengefasst.

2. Begiffliche Grundlagen

2.1 Domain-Namen

Damit das Internet richtig funktionieren kann, müssen die zahlreichen Benutzer oder Computer nicht nur lokalisierbar, sondern auch unterscheidbar sein. Deswegen ist dem Computer, auf dem die Homepage im globalen Netwerk abgelegt ist , eine bestimmte Adresse zugeordnet (vgl. Richter, K., 1997 S.1). Der Abruf der jeweiligen Homepage ist möglich durch Adresseneingabe nach einem standardisierten Adressierungsschema (Unified Ressource Locator (URL) = http//:www.[...]). Die „Adressen“ beruhen - wie etwa auch das Telefonnummernsystem - eigentlich auf einem numerischen Prinzip. Zur erleichterten Nutzung wurde jedoch zusätzlich zu diesen ursprünglich numerischen Adressen ein weltweit einheitliches Zuordnungssystem mit logischen Namen geschaffen, das sog. Domain-Name-System (DNS) (vgl. Kilian, M., 1997, S. 382). Diese symbolischen Anschriften nennt man Internet- Domains, Domain-Namen oder einfach nur Domains.

Ein Beispiel für eine Domain lautet: http://www.flightsim.com. Von rechts nach links gelesen, werden hier die Top-Level-Domain, der Second-Level-Domain, der Server und das Übertragungsprotokoll (Hyper Text Transfer Protokoll) bezeichnet. Der Top-Level-Domain zeigt dabei an, zu welcher Organisation, Firma oder zu welchem Land die Adresse gehört. Der Second-Level-Domain kann beliebig bezeichnet werden und gibt oft Hinweise auf das, was man unter dieser Adresse findet (z.B. „flightsim“) (vgl. Richter, R. 1997, S.1f).

Aufgrund der nicht veränderbaren Komponenten „http://“; „www.“ und der Top-Level-Domain verengt sich dieser Gestaltungsspielraum auf die Second-Level-Domain. Eine möglichst griffige Internet-Adresse ermöglicht dem Nutzer auch einen Zugriff aufs Geratewohl, indem er ohne aktuelle Kenntnis eines bestimmten Angebots den Namen oder die Abkürzung einer Firma oder Gesellschaft mit den Adressbestandteilen „http://“, „www“ und „de“ kombiniert. Allerdings, und hier beginnt der bislang technische Sachverhalt aus juristischer Sicht interessant zu werden, kann diese daher besonders lukrative Second-Level-Domain in Kombination mit der feststehenden Top-Level-Domain ähnlich einer Telefonnummer aufgrund ihres numerischen Grundprinzips grundsätzlich nur einmal vergeben werden. Der Schutz einer eigenen Domain bzw. der Schutz vor einer fremden Domain nach marken-, firmen-, namens- und wettbewerbsrechlichen Grundsätzen erlangt daher besondere Bedeutung (vgl. Kilian, M. 1997, S. 382).

2.2 Domain Vergabe

Die deutschen Domains unter der Top-Level „.de“ werden zentral von der Deutschen Network Information Center DENIC eG (DENIC) mit Sitz in Frankfurt registriert. In der Praxis wendet sich ein Unternehmen, das eine Domain registrieren lassen möchte, an einen Provider, der den Antrag dann an die DENIC weiterleitet. Die DENIC prüft dann, ob der gewünschte Domainname schon vergeben ist. Für die Durchführung der Registrierung gilt grundsätzlich der Prioritätsgrundsatz. Derjenige, der zuerst einen Domainnamen anmeldet, erhält diesen, ohne dass die DENIC Überprüfungen der materiellen Berechtigung durchführt (vgl. Kiethe, K./Groeschke, P. 2002, S. 30).

Im Prinzip ganz ähnlich ist das Registrierungsverfahren hinsichtlich internationalen Domains, also etwa „.com“, „net“, „.org.“. Dabei ist die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) den regionalen Organisationen übergeordnet. (vgl. Ullrich, N. 2001, S.1129). Die ICANN beschäftigt sich mit dem gesamten technischen Management des Internets, einschliesslich solcher Funktionen wie der Festlegung und Überwachung des Domain-Name-Systems und der eindeutigen Zuweisung von IP-Adressen und Protokollparametern (z.B. Portnummern). ICANN erstellt überdies grundlegende Richtlinien für diese Aktivitäten durch ein konsensbasiertes Verfahren, das den Betroffenen eine Mitsprachemöglichkeit gibt, wie das Internet verwaltet wird (vgl. ICANN 2000, S.1).

2.3 Domain-Grabbing

Sofern ein Unternehmen oder eine natürliche Person eine Vielzahl von Domains, die aus den Marken oder Namen fremder Unternehmen gebildet sind, in der spekulativen Absicht registrieren lässt, die Markeninhaber oder die Namensträger zur Erteilung eines Auftrages oder zum Abkauf der Domain zu bewegen, handeln diese rechtsmissbräulich. Der vorgenannte Sachverhalt wird von der Rechtssprechung und Literatur als Domain-Grabbing, im Einzelfall auch als sog. Cybersquatting bezeichnet.

Wirtschaftlicher Hintergrund des Domain-Grabbing ist der Versuch, aus dem Umstand, dass im World-Wide-Web jeder Name nur einmal vergeben werden kann, durch massenhaftes Registrieren und/oder Ankauf von Domains, die von dritter Seite benötigt werden, Kapital zu schlagen (vgl. Kiethe, K./Groeschke, P. 2002, S.27).

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Details

Title
Die rechtlichen Ansprüche gegen das Domain Grabbing
College
University of Constance  (Fakultät für Rechtswissenschaft)
Course
EDV-Recht
Grade
1.0
Author
Year
2003
Pages
21
Catalog Number
V18565
ISBN (eBook)
9783638228862
File size
515 KB
Language
German
Keywords
Ansprüche, Domain, Grabbing, EDV-Recht
Quote paper
Michael Sell (Author), 2003, Die rechtlichen Ansprüche gegen das Domain Grabbing, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/18565

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