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Die rechtlichen Ansprüche gegen das Domain Grabbing

Title: Die rechtlichen Ansprüche gegen das Domain Grabbing

Term Paper , 2003 , 21 Pages , Grade: 1.0

Autor:in: Michael Sell (Author)

Law - Media, Multimedia Law, Copyright
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Das Internet ist inzwischen ein Kommunikationsmittel, auf dessen Benutzung
Unternehmen kaum noch verzichten können. Ein Unternehmen muss sich deshalb im
Internet präsentieren und dort eine Homepage unterhalten. Gerade junge Erwachsene
und viele Unternehmen suchen sich die gewünschten Informationen über das Internet
(vgl. Ullrich, N. 2001, S. 1129). Aber je grösser die Zahl derer wird, die das Internet
nutzen, desto mehr werden auch Konflikte zwischen den Benutzern entstehen.
Aufgrund seines weltumspannenden Charakters und der völligen Unbeachtlichkeit
nationaler Grenzen und Rechtsordnungen stellt seine rechtliche Erfassung eine
Herausforderung für die Jurisprudenz dar (vgl. Kilian, M. 1997, S. 381). So hat sich zum
Beispiel ein zunehmender Missbrauch von Marken, Geschäftszeichen, Namen und
anderen Kennzeichen als Internet-Domains eingestellt, so dass inzwischen sogar
Privatpersonen und Unternehmen versuchen, sich durch die Registrierung von Internet-
Domains wirtschaftliche Vorteile zu verschaffen (vgl. Richter, K. 1997, S.1). In manchen
Fällen wurden die Domains dann auch verwendet, in anderen hingegen nur reserviert
und damit für die Nutzung durch andere blockiert. Diesen Sachverhalt bezeichnet man
als Domain-Grabbing.
Deswegen stellt sich hiermit die Frage, was unter Domain-Grabbing zu verstehen ist?
Das Ziel der vorliegenden Arbeit liegt in der Darstellung der rechtlichen Ansprüche, die
gegenüber dem Domain-Grabbing in Frage kommen. Dies erfolgt zunächst durch die
Beschreibung der Domain-Namen, deren Vergabe-Praxis und schliesslich des Domain-
Grabbing. Anschliessend erfolgt die Betrachtung der rechtlichen Ansprüche mit denen
sich Unternehmen gegen das Domain-Grabbing zur Wehr setzen.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

1.1 Problemstellung und Zielsetzung

1.2 Aufbau der Arbeit

2. Begriffliche Erklärung

2.1 Domain-Namen

2.2 Domain-Vergabe

2.3 Domain-Grabbing

3. Die rechtlichen Ansprüche gegen Domain-Grabbing

3.1 Die Durchsetzung der Ansprüche

3.2 Das Streitschlichtungssystem der ICANN

3.2.1 Zuständigkeit

3.2.2 Beschwerdegrund

3.3 Der Rechtsschutz vor ordentlichen Gerichten

3.3.1 Zuständigkeit

3.3.2 Anspruchsgrundlagen

3.3.2.1 Firmenrechtlicher Schutz

3.3.2.2 Wettbewerbsrechtlicher Schutz

3.3.2.3 Namensrechtlicher Schutz

3.3.2.4 Markenrechtlicher Schutz

4. Fallbeispiel „eltern.de“

4.1 Tatbestand

4.2 Urteil

4.3 Entscheidungsgründe

5. Fazit

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Das Hauptziel dieser Arbeit ist die Untersuchung der rechtlichen Handhabe gegen das Phänomen des Domain-Grabbing. Dabei wird analysiert, wie Unternehmen ihre Marken- und Namensrechte gegen die spekulative Registrierung von Internet-Domains durch Dritte sowohl vor nationalen Gerichten als auch über internationale Schiedsmechanismen effektiv durchsetzen können.

  • Definition und technisches Verständnis von Domain-Namen und dem Domain-Name-System (DNS).
  • Analyse des Streitschlichtungssystems der ICANN (UDRP) bei generischen Top-Level-Domains.
  • Darstellung der verschiedenen nationalen Anspruchsgrundlagen aus Marken-, Namens- und Wettbewerbsrecht.
  • Konkrete Fallanalyse am Beispiel des Rechtsstreits „eltern.de“ zur Veranschaulichung der juristischen Argumentation.

Auszug aus dem Buch

3.3.2.4 Markenrechtlicher Schutz

Der wohl bedeutendste Punkt beim Domain-Grabbing ist der Schutz vor Markenrechtsverletzungen.

a) Unterlassungsanspruch nach § 15 Abs. 4 MarkenG

Einen Unterlassungsanspruch kann das Unternehmen auch nach § 15 Abs. 4 MarkenG haben. Geschützt sind hiernach geschäftliche Bezeichnungen. Darunter fallen gemäss § 5 Abs. 1 MarkenG vor allem Unternehmenskennzeichen. § 5 Abs. 2 MarkenG unterscheidet zwischen besonderen Geschäftsbezeichnungen gemäss § 5 Abs. 2 Satz 1 MarkenG und Geschäftsabzeichen nach § 5 Abs. 2 Satz 1 MarkenG. Der entscheidende Unterschied: Die besonderen Geschäftsbezeichnungen gemäss § 5 Abs. 2 Satz 1 MarkenG sind schon in dem Moment geschützt, in dem das Unternehmen sie benutzt; Geschäftsabzeichen nach § 5 Abs. 2 Satz 2 MarkenG geniessen den Schutz hingegen erst dann, wenn sie Verkehrsgeltung erlangt, d.h. bei den Geschäftspartnern/Kunden eine gewisse Bekanntheit gewonnen haben. Ein Domain-Name ist normalerweise nur Geschäftsabzeichen, d.h. er geniesst nur dann Schutz, wenn er bereits Verkehrsgeltung hat.

Weiter erforderlich ist die Unterscheidungskraft des Unternehmenskennzeichens, also des Domain-Namens. Unterscheidungskraft hat der Domain-Name, wenn er ausreichend individuell ist, um als Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen verstanden zu werden; blosse Beschreibung oder Gattungsbezeichungen sind nicht unterscheidungskräftig (z.B. „buecherdienst.de“). Fehlende Unterscheidung kann allerdings durch Verkehrdurchsetzung überwunden werden.

Ist der Unternehmens-Domainname ein Unternehmenskennzeichen gemäss § 5 Abs. 2 MarkenG, so gilt: Vorrang hat der Domain-Name des prioritätsälteren Unternehmens (§ 6 Abs. 3 MarkenG), d.h. jenes Unternehmen, das das Unternehmenskennzeichen schon länger benutzt.

Ausserdem dürfen andere Unternehmen keinen Domain-Namen im geschäftlichen Verkehr benutzen, der dem bestehenden Unternehmens-Domainnamen gleicht oder ähnelt, wenn dies zur Verwechslungsgefahr führt, § 15 Abs. 2 MarkenG.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Hier wird die Relevanz des Internets für Unternehmen und die daraus resultierende Problematik des Domain-Grabbing als rechtliche Herausforderung eingeführt.

2. Begriffliche Erklärung: Dieses Kapitel erläutert die technischen Grundlagen von Domains sowie das Verfahren der Domain-Vergabe und definiert den Begriff des Domain-Grabbing.

3. Die rechtlichen Ansprüche gegen Domain-Grabbing: Es werden sowohl das internationale ICANN-Schlichtungssystem als auch die verschiedenen Klagemöglichkeiten vor ordentlichen deutschen Gerichten detailliert dargestellt.

4. Fallbeispiel „eltern.de“: Anhand dieses konkreten Rechtsstreits werden die theoretischen Ansprüche und die gerichtliche Argumentation in der Praxis verdeutlicht.

5. Fazit: Das Fazit fasst die rechtlichen Möglichkeiten zusammen und bewertet die Effektivität des Schutzes gegen unberechtigte Domain-Registrierungen.

Schlüsselwörter

Domain-Grabbing, Internet-Recht, Markenrecht, Namensrecht, Wettbewerbsrecht, ICANN, UDRP, Domain-Name, Unternehmenskennzeichen, Rechtsstreit, MarkenG, Verkehrsgeltung, Rechtsschutz, Domain-Vergabe, Firmenrecht.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die juristischen Möglichkeiten für Unternehmen, sich gegen das als Domain-Grabbing bekannte Phänomen zu wehren, bei dem Domains in spekulativer Absicht registriert werden.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Felder sind das Internetrecht, spezifisch Marken- und Namensrechte, sowie die entsprechenden Schlichtungsverfahren auf internationaler und nationaler Ebene.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das Ziel ist die systematische Darstellung der rechtlichen Ansprüche, mit denen Unternehmen gegen unberechtigte Domaininhaber vorgehen können.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse, basierend auf Gesetzesquellen, der einschlägigen Fachliteratur und der Auswertung eines konkreten gerichtlichen Fallbeispiels.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die begriffliche Einführung, die Erläuterung der ICANN-Streitschlichtungsordnung und die detaillierte Darstellung nationaler Anspruchsgrundlagen wie § 15 MarkenG oder § 12 BGB.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die wichtigsten Begriffe sind Domain-Grabbing, Markenrecht, Namensrecht, ICANN, UDRP sowie die entsprechenden Paragraphen des Marken- und Bürgerlichen Gesetzbuches.

Welche Rolle spielt die Verkehrsgeltung bei diesem Thema?

Die Verkehrsgeltung ist insbesondere bei Domain-Namen, die als Geschäftsabzeichen eingestuft werden, eine entscheidende Voraussetzung für den markenrechtlichen Schutz, sofern diese noch nicht als Marke eingetragen sind.

Wie unterscheidet sich die Schlichtung durch die ICANN von einem Gang vor ordentliche Gerichte?

Das ICANN-System ist auf die internationale, kosteneffiziente und schnelle Beilegung von Streitigkeiten bei generischen Domains (z.B. .com) ausgerichtet, während ordentliche Gerichte in Deutschland für den Schutz nationaler Domains und darüber hinausgehende Ansprüche (z.B. Schadensersatz) zuständig sind.

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Details

Title
Die rechtlichen Ansprüche gegen das Domain Grabbing
College
University of Constance  (Fakultät für Rechtswissenschaft)
Course
EDV-Recht
Grade
1.0
Author
Michael Sell (Author)
Publication Year
2003
Pages
21
Catalog Number
V18565
ISBN (eBook)
9783638228862
Language
German
Tags
Ansprüche Domain Grabbing EDV-Recht
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Michael Sell (Author), 2003, Die rechtlichen Ansprüche gegen das Domain Grabbing, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/18565
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