Management von Softwarelizenzen


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2003

37 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1 Herausforderung oder warum Softwarelizenz-Management?

2 Definition Softwarelizenz-Management

3 Perspektiven des Softwarelizenz-Managements

4 Rechtliche Einführung
4.1 Was sind Softwarelizenzen?
4.2 Lizenzverträge
4.3 Urheberrecht
4.4 Beitrag der Lizenzierung zum Urheberrecht
4.5 Das Problem des Softwarepiraterie und rechtliche Konsequenzen

5 Nutzen von Software
5.1 Modelle von Softwarelizenzen
5.2 Lizenzmodelle
5.3 Lizenzmodelle von Microsoft

6 Wie führt man ein effektives Software-Lizenzmanagement ein?
6.1 KPMG: Vier Säulen des Lizenz-Managements

7 Asset -Management-Software: per Program oder per pedes?
7.1 Funktionsweise eines Asset Centers (Lizenzmanagement-Verwalters)
7.2 Softwarelizenzierung im Netz am Beispiel der Desktop-Management Tools

8 Softwarelizenz- Management Controlling

9 Schlusswort

Quellenverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Herausforderung oder warum Softwarelizenz-Management?

Während der Endbenutzer bei seinem Einzelarbeitsplatz die Lizenzsituation noch im Kopf haben kann, wird es heutzutage für den IT- Verantwortlichen eines großen Betriebes, eines Rechenzentrums oder einer Hochschule immer schwieriger, den Überblick darüber zu behalten.

Während die Hardware kontinuierlich inventarisiert wird, so wie es bilanzpolitisch vorgeschrieben ist, wissen die Verantwortlichen oft nicht genau, wie die derzeitige Lizenzsituation in der eigenen Firma aussieht. Der Abgleich zwischen installierten Programmen und gekauften Lizenzen wird immer schwieriger. Dies kann dazu führen, dass die Bestände an Software unkontrolliert wuchern. Ein Teil des Problems liegt wohl in der Natur der Software: man kann sie nicht anfassen, sie ist ein virtuelles Produkt.

Gleichzeitig werden Prozesse in Unternehmen und Organisationen immer öfter softwaregestützt umgesetzt. Hierfür werden immer häufiger neue Softwareprogramme oder neue Softwareupdates und – versionen eingesetzt. Und nicht jeder kommt mit der oft komplexen und unüberschaubaren Lizenzpolitik der Softwarehersteller zurecht. Dies macht eine exakte Planung, Organisation und Kontrolle des Softwareeinsatzes sowie eine effiziente Verwaltung der Softwarelizenzen sehr wichtig. Denn unkontrollierter Einsatz von Software kann für das Unternehmen erhebliche Risiken bergen, wie Unter- oder Überlizenzierung, die zu erhöhten Kosten führen, oder auch rechtlichen Probleme hervorrufen können. Der Einsatz eines effektiven Lizenzmanagements hilft, diese Probleme zu lösen oder vollends zu vermeiden.

2 Definition Softwarelizenz-Management

Aspera OHG: „Discover the smart way to track your software assets“

Das Vorgehen der Softwarehersteller gegen Raubkopien hat in Unternehmen ein neues Arbeitsumfeld für die EDV-Verwalter und eine neue Dienstleistung hervorgebracht: Softwarelizenz-Management soll Anwendungen als betriebliche Ressource erfassen und den Unternehmen, die sie einsetzen, Rechtssicherheit verschaffen.

Definitorisch versteht man unter dem Management von Softwarelizenzen, die auf eine richtige Ermittlung des jeweiligen Bedarfs gerichtete Verwaltung der zu Grunde liegenden Lizenzen. Dies beinhaltet, dass ein Unternehmen oder eine Organisation jederzeit auf aktuelle Zahlen zum Software- und Hardwarebestand sowie zum Bestand an erworbenen Lizenznachweisen Zugriff hat.[1]

Einfach ausgedrückt: Lizenzmanagement sorgt dafür, dass die richtige Lizenz zu richtigen Zeit, am richtigen PC und zu einem günstigen Preis eingesetzt wird.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Auf die Frage, wie kann Lizenz--Management von Software-Asset-Management abgegrenzt werden, lässt sich sagen, dass der kaufmännische Begriff Lizenz-Management die organisatorische Beschaffung, Nutzung und Verwaltung von lizenzpflichtiger Software meint, während das Software-Asset-Management für die technische Überwachung bzw. Steuerung der installierten Basis steht. Es liefert beispielsweise strategische Daten für Bereiche Service (Helpdesk), Controlling, Verwaltung von Produktbestandteilen.[2] Der Begriff Asset bedeutet „wirtschaftlicher Gut“ bzw. „Vermögen“. Im IT-Bereich ist unter „Asset“ Hard- und Software zu verstehen.

Softwarelizenz - Management hat das Ziel, den Softwareeinsatz in technischer, wirtschaftlicher und in lizenzrechtlicher Hinsicht optimal zu steuern.

3 Perspektiven des Softwarelizenz-Managements

Lizenz-Management hat neben der rechtlichen, eine technische und eine kaufmännische Komponente.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Perspektiven des Softwarelizenz-Managements

Die rechtliche Perspektive umfasst das Urheberrecht und alles, was damit verbunden ist.

In kaufmännischem Sinne ist Lizenz-Management ein wichtiger preispolitischer Faktor sowohl für den Hersteller von Software als auch für Unternehmen. Mit einem guten Lizenz-Management ließe sich beispielsweise die Softwarebeschaffung im Sinne eines strategischen Einkaufs bündeln, um Preisnachlässe auszuhandeln oder erhebliche Ersparnisse erzielen, indem man Mehrfachlizenzierung vermeidet. Auf das Thema der Kosteneinsparungen gehe ich im nachfolgendem Kapitel ein.

In technischem Sinne handelt es sich beispielsweise um die Verwaltung von Lizenzen für Softwareprodukte durch spezielle Tools, durch das Internet oder auf zentralen Servern. In Netzwerken großer Unternehmen werden z.B. die Software-Lizenzen auf zentralen Servern verwaltet (Server Licenses) und korrespondieren mit den in den Produkten implementierten Client Licenses. Der Schnittstelle zwischen System-Administrator und Software-Nutzer kommt hier besondere Bedeutung zu.

4 Rechtliche Einführung

4.1 Was sind Softwarelizenzen?

Licentia, (lat.): Erlaubnis, Freiheit

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Lizenz ist also eine Erlaubnis. Man erwirbt mit einer Lizenz die Erlaubnis, Software zu nutzen. Auch wenn man ein Softwarepaket kauft, bleíbt die Software im Besitz des Herstellers. Man erwirbt lediglich ein Nutzungsrecht. Und wie alle Erlaubnisse im täglichen Leben können Bedingungen damit verbunden sein. Die Dauer der Erlaubnis kann beispielsweise eingeschränkt sein. Oder es gibt unterschiedliche Stufen der Erlaubnis: Nicht alle dürfen alles. Wie in einem Computernetzwerk gibt es Administratoren, die alles dürfen, und Benutzer mit eingeschränkten Rechten.

4.2 Lizenzverträge

Software wird normalerweise nicht verkauft, sondern lizenziert. Der Erwerb einer Lizenz entspricht einem rechtsgültigen Vertrag zwischen Hersteller (Urheber) und Kunde. In Lizenzverträgen zwischen Hersteller und Unternehmen wird festgelegt, zu welchen Konditionen die Nutzung erfolgt. Es besteht weitgehende Vertragsfreiheit, d.h. es liegt im Ermessen der beiden Vertragspartner, was sie vereinbaren. Es kann also möglich sein, dass der Lizenznehmer nur das Recht zur Herstellung bekommt oder aber auch selber anbieten darf, um nur einige Beispiele zu nennen: die wichtigsten Benutzungsarten sind Herstellen, Vertreiben und Gebrauchen.

Man kann aber Lizenzen auch als das Versprechen des Lizenzgebers betrachten, den Lizenznehmer bei Einhaltung der Bedingung nicht zu verklagen. Mit Erhalt der Software, dem Öffnen der Packung, der Installation oder einfach dem Gebrauch erklärt der Lizenznehmer sein Einverständnis mit den Bedingungen der Lizenzvereinbarung.[3] Meistens gilt für Hersteller schon das bloße Bezahlen als Vertragabschluss. Zwar zweifeln einige Rechtsexperten an der Rechtswirksamkeit solcher Vertragsabschlüsse, aber so ist die Praxis.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Beispiel eines Lizenzvertrages: Bei der Installation einer Software erscheint in der Regel auf einem der ersten Bildschirme ein langer Lizenztext.

Grundsätzlich gilt: pro Computer und installierter Softwarekopie bzw. pro Anwender eine Lizenz. Etwas anderes gilt nur, wenn der jeweilige Lizenzvertrag ausdrücklich die Nutzung auf einem Zweitgerät (z. B. Notebook) zulässt. Bei Netzwerk- oder Firmenlizenzen ist die Anzahl der zulässigen Kopien im Lizenzvertrag festgeschrieben.

Die Sachqualität von Computerprogrammen und damit auch die Systematische Einordnung in das Kaufrecht war in der rechtswissenschaftlichen Literatur lange Zeit umstritten. Nach jetziger Rechtslage ist der „Erwerb“ von Standardsoftware über § 453 ff BGB (“sonstige Gegenstände“) über die Vorschriften zum Sachkauf einbezogen. Zum Vertragsabschluss sind die Lizenzvereinbarungen notwendig. (Siehe Abbildung 3: Lizenzvertragsarten)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Lizenzvertragsarten

Die Überlassung der Rechte für Individualsoftware erfolgt über einen Werkvertrag (§ 680 ff BGB) bzw. einen Dienstleistungsvertrag. Werkverträge im Falle von Individualsoftware werden beispielsweise zur Herstellung neuer Tools abgeschlossen, wenn der Kunde eine „Software nach Maß“ bestellt. Hier werden dann Ergebnis und Funktionen der Software genau definiert und in diesem Fall gehen später die Nutzungsrechte an den Kunden über. Dienstleistungsverträge werden dagegen meistens nur auf Zeit (z. B im Fall der Vermietung bzw. Leasing von Software) abgeschlossen

4.3 Urheberrecht

Software ist urheberrechtlich geschützt, sowohl durch das deutsche Urheberrechtsgesetz als auch durch internationale Urheberrechtsbestimmungen und – Verträge.

Nach dem deutschen Urheberrecht gehören Computerprogramme zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst (§2UrhG).

Maßgeblich für den Rechtschutz von Computer-Programmen sind §§69 a-g UrhG. Zentrale Rolle beim Schutz der Computerprogramme spielt dabei der Wortlaut des § 69 a Absatz 3 UrhG. Danach reicht es für einen Schutz aus, wenn das Programm ein individuelles Werk darstellt, das auf einer eigenen geistigen Tätigkeit beruht:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Der Inhaber des Urheberrechts ist zugleich auch der Schöpfer. Gegebenfalls stehen die Rechte mehreren Beteiligten als Miturheber zu. Das heißt derjenige, der die Software geschrieben hat, besitzt die alleinigen Urheberrechte. Dieses Urheberrecht wird weiter unterteilt. Es gibt ein Urheberpersönlichkeitsrecht und die so genannten Verwertungsrechte (Verwendungs- und Nutzungsrechte).

Zu den Urheberpersönlichkeitsrechten zählen, um es hier nur zu erwähnen, insbesondere der Grundsatz der Unübertragbarkeit des Urheberrechts (gem. §29UrhG: Software ist ebenfalls geistiges Eigentum des Urhebers, und, zumindest nach dem deutschen Urheberrecht, nicht übertragbar) und Recht auf Integrität (Bearbeitung) des Werkes.

Gemäß den Verwertungsrechten besitzt der Urheber die ausschließlichen Rechte, sein Werk zu vervielfältigen und zu verbreiten (§15 UrhG). So kann er seine Verwendungs- und Nutzungsrechte weiterverkaufen. Dritte dürfen dies nur unter ausdrückliche Genehmigung des Rechtsinhabers, also Softwareherstellers. Einzige Ausnahme bilden Handlungen, die zum „bestimmungsgemäßen Gebrauch des Programms erforderlich sind“, beispielsweise die Erstellung einer Sicherheitskopie.

4.4 Beitrag der Lizenzierung zum Urheberrecht

Durch die Lizenzierung wird gewährleistet, dass die Rechte des Urhebers geschützt sind und die Nutzung der Computerprogramme geregelt wird.

Ein Verkauf der Software und damit aller Rechte ohne Lizenz würde bedeuten, dass wenn sie erst einmal verkauft ist, bzw. den Besitzer gewechselt hat, dieser damit beliebig verfahren könnte. Ohne nennenswerte Kosten und ohne Qualitätsverlust könnten Kopien hergestellt und weiterverbreitet werden. Bei einer Lizenz verbleibt das ausschließliche Nutzungsrecht beim Urheber, das sog. einfache Nutzungsrecht erhält der Benutzer. Der Benutzer ist also in der Nutzung der Software eingeschränkt. Die Lizenz kann auch wieder entzogen werden oder von selbst erlöschen.

Lizenzen legen auf vielfältige Weise die Rechte und Pflichten des Lizenznehmers fest. Lizenzbedingungen von Software berühren im Allgemeinen folgende Aspekte:

- Nutzung (sowohl die Art und Weise, z. B. kommerziell oder privat, als auch wer, wozu und wie lange die Software benutzen darf)
- Weitergabe (Bei kommerzieller Software ist eine Weitergabe meist verboten, bei Open Source Software[4] ist sie mit der Auflage verbunden, den Quellcode zu veröffentlichen)
- Vervielfältigung (Begriff z. B. Sicherheitskopien und Mehrfachinstallationen)
- Reverse Engineering (Prüfung auf Software-Identität und Analyse der Komponenten)
- Verkauf (z. B. Vertrieb von OEM-Versionen[5] )
- Haftung
- Gesetzliche Einschränkungen (z. B. Kryptographie- oder Exportbeschränkungen)

4.5 Das Problem des Softwarepiraterie und rechtliche Konsequenzen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Trotz aller Bemühungen die Rechte der Programmierer zu schützen, ist die Software-Piraterie momentan das größte Problem überhaupt, das spätestens seit dem Einzug von Software in den Massenmarkt entstanden ist.

Es gibt zahlreiche Wege, auf denen illegal kopierte Software auf den Computer bei privaten Nutzern und in Unternehmen gelangen kann. Die Ursachen sind vielschichtig: Anwendungen, Bildschirmschoner oder Spiele werden von Mitarbeitern mitgebracht und an Kollegen weitergeben. Ein neuer Mitarbeiter kommt, für den ein neuer PC im Netzwerk installiert wird. Besitzt das Unternehmen keine Lizenzen dafür, ist das Softwarepiraterie und verstößt gegen das Urhebergesetz.

Besonders populäre Softwareprogramme werden außerdem gerne gefälscht. In diesem Segment machten sich in den letzten Jahren hauptsächlich Anbieter aus Fernost einen Namen. Gerade aus Asien und Osteuropa werden immer wieder Fälschungen importiert.

„In deutschen Firmen wird über ein Viertel der Software illegal eingesetzt, ob bewusst oder unbewusst“ - meint der Interessenverband der Softwarehersteller Business Software Alliance (BSA), das sich mit den Problemen der Softwarepiraterie auseinandersetzt und seit geraumer Zeit Raubkopien den Kampf angesagt hat.[6]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 5: BSA –Kompanie gegen Raubkopien[7]

So fühlt sich beispielsweise Microsoft als Softwarehersteller immer mehr durch Piraterie bedroht und verschärft ständig seine Lizenzbedingungen. Seit etwa Ende 2001 gibt es bei Microsoft massive Änderungen in der Lizenzpolitik.

Jeder, der Software über die Lizenzbestimmungen hinaus kopiert oder raubkopierte Software einsetzt, verhält sich illegal und riskiert Verfolgung durch die Behörden – ob Fälscher, Händler oder Anwender, ob privat oder im Unternehmen.

Vielen Firmenchefs ist unklar, welche Risiken sie eingehen, wenn sie in ihrer Firma Softwarepiraterie dulden oder sogar fördern. Ob fahrlässig oder vorsätzlich, das Organisationsverschulden trifft immer die Firma und damit auch das Management. Denn bei illegalem Einsatz von Software haftet grundsätzlich das Unternehmen selbst. Und im Rahmen der so genannten Organhaftung haftet das Unternehmen für seine Organe, d. h. seine gesetzlichen Vertreter, z. B. Geschäftsführer, Vorstand etc.

[...]


[1] Vgl. KPMG, Lizenzmanagement in deutschen Unternehmen, S.7,

[2] In Quelle: World Wide Web, „Lizenzmanagement“, http//www.microsoft.com/germany/ms/lizenzmanagement

[3] Vgl. Software-Lizenzen, in: Quelle World Wide Web, http://ig.cs.tu-berlin.de/w2000/ir1/referate17k-1b/swlicense.html

[4] Anmerkung: Im Februar 1998 gab es eine Abstimmung, den begriff „Free Software“ durch „Open Source Software“ zu ersetzen. Beide Begriffe meinen das Gleiche, da „offen“ sich auf die Verfügbarkeit der Quellcodes bezieht.

[5] Gemeint sind OEM-Lizenzen, sog. „Original Equipment Manufacturer“ sind meistens nur in Verbindung mit Hardware gültig (auch „bundle“ genannt), die normalerweise nicht „updatefähig" sind.

[6] Die Business Software Alliance (BSA) besteht seit 1988 als Interessenverband der Softwarehersteller. Sie kümmert sich um Lizenzmissbrauch in Unternehmen und setzt sich für international einheitliche uhrheberrechtliche Regelungen ein.

[7] Quelle: Anno Cantieni, Software Lizenzierung, Seminararbeit, geschrieben an der Hochschule Rapperswil, 2000, S. 6

Fin de l'extrait de 37 pages

Résumé des informations

Titre
Management von Softwarelizenzen
Université
Aachen University of Applied Sciences  (FB Wirtschaftswissenschaften)
Cours
Wirtschaftsinformatik Seminar, Hauptstudium
Note
1,3
Auteur
Année
2003
Pages
37
N° de catalogue
V18575
ISBN (ebook)
9783638228930
ISBN (Livre)
9783638676120
Taille d'un fichier
823 KB
Langue
allemand
Annotations
Das Softwarelizenezmanagement ist ein brandneues und -heißes Thema. Nur wenige Unternehmen können dies zu ihren Kernkompetenzen zählen. Ich habe diese Arbeit in Anschluss an einen Seminarvortrag geschrieben.
Mots clés
Management, Softwarelizenzen, Wirtschaftsinformatik, Seminar, Hauptstudium
Citation du texte
Diplom-Kauffrau (FH) Tanja Salmen-Fuchs (Auteur), 2003, Management von Softwarelizenzen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/18575

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