Welche Berichtspflichten sich aus dieser Neuregelung ergeben und wie die tatsächliche Berichterstattung über die Risiken der künftigen Entwicklung (im Folgenden auch als Risikobericht oder Risikoberichterstattung bezeichnet) bei den Unternehmen des DAX 100 erfolgt, ist Gegenstand dieser Arbeit. Da der Risikobericht einen Teil des Lageberichts bzw. des Konzernlageberichts darstellt, wird zunächst näher auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Lageberichts eingegangen. Im HGB sind die Pflicht zur Aufstellung und Offenlegung sowie der Inhalt des Lageberichts gesetzlich normiert. Die Pflicht zur Aufstellung eines Risikoberichts ist auf das KonTraG zurückzuführen, daher ist es zum allgemeinen Verständnis notwendig, die Zielsetzung und die wesentlichen Änderungen des KonTraG darzustellen. Im Folgenden wird dann auf die Funktion des Lageberichts, auf die Grundsätze ordnungsmäßiger Lageberichterstattung und die Grenzen der Berichterstattung näher eingegangen. Um die theoretischen Anforderungen an die Risikoberichterstattung selbst herauszuarbeiten, ist es weiterhin unerlässlich, die berichtspflichtigen Risiken und wie sie ermittelt werden können, darzustellen. Diese decken sich im Wesentlichen mit den Regelungen des DRS 5, welcher sich mit der Risikoberichterstattung befasst. Kapitel vier widmet sich der empirischen Untersuchung der Risikoberichte der Unternehmen des DAX 100. Hier werden zunächst die Untersuchungskriterien kurz vorgestellt und danach die gewonnenen Erkenntnisse in Tabellen veranschaulicht und erläutert. Abgerundet wird die Arbeit mit einem Vergleich zwischen Theorie und Praxis und einem Resümee, in dem die wesentlichen Ergebnisse noch einmal zusammengefasst werden.
Inhaltsübersicht
1. Problemstellung
2. Der Lagebericht als konstitutiver Rahmen für den Risikobericht
2.1 Gesetzliche Vorschriften zum Lagebericht
2.1.1 Vorschriften des HGB
2.1.1.1 Pflicht zur Aufstellung und Offenlegung
2.1.1.2 Inhalt des Lageberichts
2.1.2 Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich
2.1.2.1 Zielsetzung
2.1.2.2 Wesentliche Änderungen
2.2 Zweck und Aufgaben des Lageberichts
2.3 Grundsätze ordnungsmäßiger Lageberichterstattung
2.3.1 Grundsatz der Richtigkeit
2.3.2 Grundsatz der Vollständigkeit
2.3.3 Grundsatz der Klarheit
2.3.4 Grundsatz der Vergleichbarkeit
2.3.5 Grundsatz der Wirtschaftlichkeit bzw. der Wesentlichkeit
2.3.6 Grundsatz der Informationsabstufung nach Art und Größe des Unternehmens
2.3.7 Grundsatz der Vorsicht
2.4 Grenzen der Berichterstattung
3. Der Risikobericht
3.1 Berichtspflichtige Risiken
3.2 Ermittlung der berichtspflichtigen Risiken
3.3 Formale und materielle Anforderungen an den Risikobericht
3.4 Der Deutsche Rechnungslegungs Standard 5 (DRS 5)
3.4.1 Gegenstand und Geltungsbereich des DRS 5
3.4.2 Anforderungen des DRS 5
3.4.2.1 Berichtspflichtige Risiken
3.4.2.2 Detaillierungsgrad der Risikoberichterstattung
3.4.2.3 Erläuterung des Risikomanagements
3.4.2.4 Formale Gestaltung des Risikoberichts
4. Empirische Untersuchung der Risikoberichte der Unternehmen des DAX 100
4.1 Einführung
4.2 Darstellung der Grundgesamtheit
4.3 Untersuchungskriterien
4.3.1 Formale Untersuchungskriterien
4.3.2 Materielle Untersuchungskriterien
4.4 Auswertung der Berichterstattung
4.4.1 Auswertung nach formalen Untersuchungskriterien
4.4.1.1 Umfang der Risikoberichterstattung
4.4.1.2 Stellung und Bezeichnung der Risikoberichterstattung
4.4.1.3 Risikokategorisierung
4.4.2 Auswertung nach materiellen Untersuchungskriterien
4.4.2.1 Umfang und Inhalt des Berichts über das Risikomanagement
4.4.2.2 Angaben zu bestandsgefährdenden und zu sonstigen Risiken mit wesentlichem Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
4.4.2.3 Gegenstandsbereiche und Häufigkeit der genannten Risiken
4.4.2.4 Präzisionsgrade der Risikoberichterstattung
4.4.2.5 Beschreibung der Maßnahmen zur Risikobegrenzung
4.4.2.6 Zeithorizonte der Risiken
4.4.2.7 Eintrittswahrscheinlichkeiten der Risiken
4.4.2.8 Auswirkungen der Risiken
5. Vergleich zwischen den theoretischen Anforderungen und der Publizitätspraxis
6. Resümee
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) eingeführten Berichtspflichten hinsichtlich der Risiken der künftigen Entwicklung bei DAX 100-Unternehmen. Das Ziel besteht darin, die theoretischen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Risikoberichterstattung, insbesondere gemäß DRS 5, der tatsächlichen Publizitätspraxis gegenüberzustellen und zu bewerten.
- Gesetzliche Rahmenbedingungen der Lageberichterstattung nach HGB und KonTraG.
- Theoretische Anforderungen und Grundsätze (GoL) für einen ordnungsgemäßen Risikobericht.
- Empirische Analyse der Risikoberichte von 90 DAX 100-Unternehmen.
- Vergleich zwischen theoretischem Soll-Zustand und der aktuellen Praxis bei der Risikodarstellung.
Auszug aus dem Buch
3.1 Berichtspflichtige Risiken
Da der Begriff „Risiko“ weder im Gesetz noch in der Gesetzesbegründung näher konkretisiert wird, ist er interpretationsbedürftig. Im allgemeinen Sprachgebrauch bedeutet der Begriff „Wagnis; Gefahr, dass etwas ein Misserfolg wird“.
In der Betriebswirtschaftslehre hat sich noch keine einheitliche Definition durchgesetzt. Im engeren Sinn wird unter Risiko die Gefahr ungünstiger Entwicklungen verstanden. Im weiteren Sinn meint der Begriff die Unsicherheit der künftigen Entwicklungen, also die Möglichkeit des positiven oder negativen Abweichens von einer Erwartung. Diese Auffassung umfasst sowohl Gefahren als auch Chancen. Im Zusammenhang mit Risikoberichterstattung meint „Erwartung“ das Bild von der künftigen wirtschaftlichen Lage der Unternehmung, welches sich aus Jahresabschluss und Lagebericht (vor allem aus dem Prognosebericht) ergibt.
Im weiteren Verlauf dieser Diplomarbeit wird der Auffassung des IDW gefolgt und ausschließlich von der engeren Interpretation ausgegangen. Danach wird unter dem unbestimmten Rechtsbegriff „Risiko“ in § 389 Abs. 1 HGB und § 315 Abs. 1 HGB „... die Möglichkeit ungünstiger künftiger Entwicklungen verstanden, die mit einer erheblichen, wenn auch nicht notwendigerweise überwiegenden Wahrscheinlichkeit erwartet werden.“ Diese verlustorientierte Sichtweise entspricht auch der durch das Imparitätsprinzip und Vorsichtsprinzip verdeutlichten Gläubigerschutzfunktion des handelsrechtlichen Jahresabschlusses, mit dem der Lagebericht im Einklang stehen muss.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Problemstellung: Einführung in das durch das KonTraG veränderte Umfeld der Unternehmensberichterstattung und die Zielsetzung der Arbeit.
2. Der Lagebericht als konstitutiver Rahmen für den Risikobericht: Analyse der gesetzlichen Grundlagen und Anforderungen an den Lagebericht, eingebettet in die Grundsätze ordnungsmäßiger Lageberichterstattung (GoL).
3. Der Risikobericht: Detaillierte theoretische Auseinandersetzung mit berichtspflichtigen Risiken, deren Ermittlung sowie der konkreten Ausgestaltung gemäß DRS 5.
4. Empirische Untersuchung der Risikoberichte der Unternehmen des DAX 100: Auswertung der tatsächlichen Berichterstattung von 90 Unternehmen anhand formaler und materieller Kriterien.
5. Vergleich zwischen den theoretischen Anforderungen und der Publizitätspraxis: Gegenüberstellung der theoretischen Standards mit der beobachteten Praxis, um Diskrepanzen in der Berichterstattung aufzuzeigen.
6. Resümee: Zusammenfassende Bewertung der Ergebnisse und kritische Einordnung der Diskrepanz zwischen Erwartungen und der faktischen Publizitätspraxis.
Schlüsselwörter
Risikoberichterstattung, KonTraG, Lagebericht, DAX 100, DRS 5, Risikomanagement, Publizitätspraxis, Jahresabschluss, Prognosebericht, Bestandsgefährdung, Unternehmenskontrolle, Transparenz, Risikokategorisierung, Wirtschaftsprüfer, Informationsbedürfnisse.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Diplomarbeit primär?
Die Arbeit befasst sich mit der gesetzlich geforderten Berichterstattung über Risiken der künftigen Entwicklung in Lageberichten von DAX 100-Unternehmen nach Einführung des KonTraG.
Welches sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Zentrale Themen sind die rechtlichen Rahmenbedingungen der Lageberichterstattung, die Ausgestaltung des Risikoberichts nach dem Standard DRS 5 sowie eine empirische Analyse der tatsächlichen Unternehmenspraxis.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Das primäre Ziel ist es, zu ermitteln, inwieweit die Unternehmen die theoretisch geforderten Standards der Risikoberichterstattung in der Praxis erfüllen.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Es handelt sich um eine empirische Untersuchung, bei der die Risikoberichte von 90 Unternehmen des DAX 100 anhand definierter formaler und materieller Kriterien ausgewertet wurden.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die theoretische Fundierung (Gesetzgebung, GoL, DRS 5) und die darauf aufbauende empirische Auswertung der Berichterstattung der DAX-Unternehmen.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind insbesondere Risikoberichterstattung, KonTraG, DRS 5, Transparenz, Bestandsgefährdung und Lagebericht.
Wie bewertet die Arbeit die Rolle der Abschlussprüfer?
Die Arbeit kritisiert, dass trotz weitgehend unzureichender Risikodarstellungen fast alle Unternehmen uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erhielten, was die Effektivität der Prüfung hinterfragt.
Welche Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis wird besonders deutlich?
Die Untersuchung zeigt, dass über 50 % der Aussagen zu Risiken so allgemein gehalten sind, dass sie für externe Adressaten kaum nachvollziehbar oder informativ sind.
Inwieweit hat das KonTraG die Erwartungslücke geschlossen?
Trotz der gesetzlichen Vorgaben zur Risikoberichterstattung bleibt die Erwartungslücke bestehen, da viele Unternehmen weiterhin nur sehr vage oder unvollständige Informationen veröffentlichen.
Welche Bedeutung kommt der Fallstudie zur Babcock Borsig AG zu?
Die Fallstudie dient als Negativbeispiel, um zu demonstrieren, dass trotz positiver Darstellungen im Lagebericht kurz darauf Insolvenz eintreten kann, was die Qualität der Risikoberichterstattung in Frage stellt.
- Citation du texte
- Marcus Mayer (Auteur), 2002, Risikoberichterstattung - dargestellt am Beispiel der Unternehmen des DAX 100, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/185791