Gesundheitsmanagement - Gesundheit der Mitarbeiter als strategischer Faktor für Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit


Diplomarbeit, 2006

59 Seiten, Note: 1


Leseprobe


Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie
Essen
Ausbildungsbegleitender Studiengang
Diplomarbeit
zur Erlangung des Grads eines
Wirtschafts-Diplom Betriebswirts (VWA)
über das Thema
Gesundheitsmanagement -
Gesundheit der Mitarbeiter als strategischer Faktor
für
Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit
Autor:
Sebastian Wittke
Dorsten, den 23. August 2006

Vorwort
Die vorliegende Abschlussarbeit zum ausbildungsbegleitenden Studiengang zum Wirt-
schafts-Diplom Betriebswirt (VWA) wurde im Juni 2006 abgeschlossen und lag der Ver-
waltungs- und Wirtschaftsakademie Essen als Diplomarbeit vor.
Dank gilt all denjenigen, die durch Zuspruch und Interesse diese Arbeit unterstützt ha-
ben. An erster Stelle gilt Frau Nicole Schmalöer die Danksagung für die unterstützende
und freundliche Betreuung. Sie räumte dem Autor bei der Erstellung der Arbeit viele
Freiheiten ein und stand mit fachlichem Rat stets zur Seite. Weiterer Dank gebührt dem
Arbeitgeber, der Pilkington Deutschland AG, der dieses Studium gefördert hat.
Besonderer Dank kommt den Eltern Kornelia und Günter Wittke zu, die wertvolle Anre-
gungen und stetige Unterstützung während des Studiums zuteil werden ließen.
Herzlicher Dank gilt auch der Freundin Katharina Wolff für das geduldige Verständnis,
den immer währenden Zuspruch und die liebevolle Unterstützung.
Die Themenwahl der Diplomarbeit kann durch die gesundheitsbewusste Lebensweise
und das Interesse am aktiven Sport begründet werden. Sport jeglicher Art ist seit Kin-
desalter ein wichtiger Lebensbestandteil des Autors.
Die Tätigkeit des Verfassers an einem Bildschirmarbeitsplatz ist durch körperliche Inakti-
vität und Bewegungsarmut gekennzeichnet. Hieraus eröffnete sich die Frage, welchen
Einfluss die Arbeit auf die Gesundheit nehmen kann und welche Möglichkeiten seitens
der Unternehmen bestehen, die Gesundheit der Mitarbeiter zu erhalten und zu fördern.
Zudem ist von großem Interesse, inwiefern, in Zeiten eines immer größer werdenden
Wettbewerbs, der Gesundheitszustand der Belegschaft Einfluss auf die betriebswirt-
schaftlichen Ziele, wie die Wirtschaftlichkeit und die Wettbewerbsfähigkeit, nehmen
kann.
Sebastian Wittke

Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1.
Einleitung
6
2.
Begriffsbestimmungen
7
2.1.
Definition der Begriffe Gesundheit und Krankheit
7
2.2.
Definition des betrieblichen Gesundheitsmanagements
9
3.
Rechtliche Grundlagen für ein betriebliches Gesundheitsmanagement
11
3.1.
Europäische Rechtshintergründe
11
3.2.
Deutsche Rechtshintergründe
11
3.2.1.
Rechtshintergründe für Arbeitgeber
12
3.2.2.
Rechtshintergründe für Arbeitnehmer und deren Vertreter
13
3.2.3.
Rechtshintergründe für Unfallversicherungsträger
13
3.2.4.
Rechtshintergründe für Krankenversicherungen
14
4.
Gründe für die zunehmende Bedeutung eines betrieblichen Gesundheits-
managements
15
4.1.
Wandel der Arbeitsbedingungen
15
4.2.
Wandel des Krankheitsspektrums
16
4.3.
Demographische Entwicklung
17
4.4.
Weitere Gründe für die zunehmende Bedeutung eines betrieblichen Ge-
sundheitsmanagements
18
5.
Gesundheitserhaltende und ­fördernde Maßnahmen eines betrieblichen
Gesundheitsmanagements
19
5.1.
Organisationsbezogene gesundheitsförderliche Maßnahmen
21
5.1.1.
Gruppenarbeit als Maßnahme zur Reduzierung von Fehlzeiten und des
Krankenstandes
21
5.1.2.
Gesundheitszirkel ­ Eigenverantwortlichkeit der Mitarbeiter für ihre Ge-
sundheit
23
5.1.3.
Sport- und Bewegungsprogramme ­ Gesundheitliche Entwicklung und
Vorbeugung vor gesundheitlichen Schäden
24
5.2.
Organisationsbezogene gesundheitserhaltende Maßnahmen
25
5.2.1.
Konfliktmanagement ­ Umgang und Abbau von Konflikten
25
5.2.2.
Lärmbekämpfung zur Steigerung der Konzentrationsfähigkeit, des Wohl-
befindens und der geistigen Produktivität
26
5.3.
Arbeitsbezogene gesundheitsförderliche Maßnahmen
28
5.3.1.
Gestaltung von Arbeitsaufgaben als Möglichkeit zur Erhöhung von Moti-
vation, Arbeitszufriedenheit und Arbeitsleistung
28
5.3.2.
Arbeitsumfeldgestaltung ­ Die Wirkung der ,,klassischen" physikalischen
Arbeitsbedingungen auf die Gesundheit
29
5.3.2.1. Klima
30
5.3.2.2. Licht und Beleuchtung
30
5.3.2.3. Farben
31
5.4.
Arbeitsbezogene gesundheitserhaltende Maßnahmen
33
5.4.1.
Gesundheitsgerechte Arbeitsmittel ­ Verringerung von Unfallrisiken und
Belastungen für den Menschen
33
5.4.2.
Gestaltung erholungswirksamer Pausen durch Mitbestimmung der Be-
schäftigten
34
5.5.
Personenbezogene gesundheitsförderliche Maßnahmen
35
5.5.1.
Entspannungsmethoden - Übungen der aktiven Selbstentspannung
35
5.5.1.1. Autogenes Training
36
5.5.1.2. Progressive Muskelrelaxation
36
5.5.1.3. Regulatives Musiktraining
37

5.5.1.4. Isometrische Übung
37
5.5.2.
Zeitmanagement ­ Mit Selbsteffizienz und Arbeitsmethodik zum Wesent-
lichen
38
5.6.
Personenbezogene gesundheitserhaltende Maßnahmen
41
5.6.1.
Ernährung in der Arbeitswelt ­ Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit durch
gesunde Kost
41
5.6.2.
Gesundheitscoaching ­ Betreuung und Beratung für Personen mit Gesund-
heitsproblemen
41
5.6.3.
Burnoutprävention ­ Vorbeugung von Stress, Entfremdung, Depression
und Erschöpfung
43
6.
Die wirtschaftliche Dimension des Gesundheitsmanagements ­ Ist betriebli-
ches Gesundheitsmanagement aus ökonomischer Sicht notwendig?
46
6.1.
Welche Einflüsse kann ein betriebliches Gesundheitsmanagement auf
die unternehmerischen Ziele nehmen?
47
6.2.
Mögliche wirtschaftliche Analysen eines betrieblichen Gesundheitsma-
nagements
48
6.2.1.
Die Kosten-Nutzen-Analyse
50
6.2.2.
Die Kosten-Wirksamkeitsanalyse
51
7.
Zusammenfassung
51
Schlussbemerkung
Quellen- und Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis
Abs.
Absatz
AG
Aktiengesellschaft
ArbSchG
Arbeitsschutzgesetz
ArbStättV
Arbeitsstättenverordnung
ASiG
Arbeitssicherheitsgesetz
ASR
Arbeitsstättenrichtlinie
BetrSichV
Betriebssicherheitsverordnung
BetrVG
Betriebsverfassungsgesetz
BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
BGM
Betriebliches Gesundheitsmanagement
BGV
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften
BildscharbV
Bildschirmarbeitsverordnung
dB
Dezibel
DIN
Deutsches Institut für Normung
EU
Europäische Union
EWG
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
GewO
Gewerbeordnung
GSG
Gerätesicherheitsgesetz
lx
Lux
m/s
Meter pro Sekunde
SGB
Sozialgesetzbuch
vs.
versus
WHO
World Health Organization
Abbildungsverzeichnis
Abb.
1:
Gesundheitsmanagement als ständiger Prozess
10
Abb.
2:
Rechtliche Fundamente eines betrieblichen Gesundheitsmanage-
ments
14
Abb.
3:
Maßnahmen eines betrieblichen Gesundheitsmanagements
20
Abb.
4:
Lautstärke und psychophysische Reaktionen
27
Abb.
5:
Aufgabenmerkmale und ihre Auswirkungen auf die Person
28
Abb.
6:
Mögliche Störfaktoren an einem Bildschirmarbeitsplatz
39
Abb.
7:
Eisenhower Matrix
40
Abb.
8:
Gesundheitscoaching für Führungskräfte
42
Abb.
9:
Mögliche Ursachen von Burnout
44
Abb. 10:
Abhängigkeit der Wettbewerbsfähigkeit von der Fitness der Beleg-
schaft
48
Abb. 11:
Teure Fehlzeiten 1999
49

- 6 -
1. Einleitung
,,Wo Gesundheit fehlt,
kann Weisheit nicht offenbar werden,
Kunst kann keinen Reichtum finden,
Stärke kann nicht kämpfen,
Reichtum wird wertlos
und Klugheit kann nicht angewandt werden."
1
Schon der Arzt Herophilos erkannte 300 v. Chr. in Alexandrien, dass die Gesundheit das
höchste Lebensgut und Voraussetzung für ein erfülltes Leben ist.
Heutzutage hat das Thema Gesundheit durch ein erweitertes Gesundheitsbewusstsein
und andere Gründe Konjunktur. Die explodierenden Nutzerzahlen und neuen Mode-
themen von Fitnessstudios und Wellnessfarmen, die Bevölkerung der städtischen Grün-
flächen von Joggern und Walkern und die vermehrt gesundheitsbewusste Ernährung
der Deutschen bestätigen dies.
2
Diese Fakten unterstreichen, dass die Gesundheit die entscheidende Basis der Lebens-
und Arbeitsqualität ist und wir eine große Verantwortung für sie tragen. Daher ist die
Arbeitswelt ein wichtiger Einflussbereich. In ihr wirken etliche Faktoren der Arbeitssituati-
on, des Arbeitsplatzes, der Arbeitsumwelt und auch der Arbeitsplatzsicherheit positiv
oder auch negativ auf die Gesundheit und somit auch auf das Wohlbefinden, die
Leistungsfähigkeit und auf die gesamten Persönlichkeitseigenschaften des Menschen.
3
Die Unternehmen haben zudem erkannt, dass die Gesundheit der Mitarbeiter positive
oder negative Einflüsse auf die wirtschaftlichen Erfolgsfaktoren nehmen kann. Die Ge-
sundheit in der Arbeitswelt ist gegenwärtig wichtiger denn je. Neue Technologien und
Arbeits- und Organisationsformen, ein größerer Wettbewerb, die Globalisierung, der
problematische Arbeitsmarkt und das gesellschaftliche Umfeld mit neuen Werten und
Normen können besonders psychische Belastungen mit einem erhöhten Gesundheitsri-
siko hervorrufen.
Das Ziel dieser Arbeit ist es, die grundlegenden Begriffe, die mit einem betrieblichen
Gesundheitsmanagement
4
in Verbindung gebracht werden, zu erläutern und Gründe
darzulegen, warum Unternehmen vermehrt ein BGM einführen. Weiterhin sollen ver-
schiedene Maßnahmen eines BGM vorgestellt werden und im letzten Schritt der be-
triebswirtschaftliche Aspekt betrachtet werden. Hierbei soll geklärt werden, ob ein BGM
in der heutigen Zeit aus betriebswirtschaftlicher Sicht notwendig ist und welche Einflüsse
es auf die unternehmerischen Ziele nimmt. Diesbezüglich werden mögliche betriebswirt-
schaftliche Analysen eines BGM vorgestellt. Der Einfluss des BGM auf die unternehmeri-
schen Ziele, wie Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit, und die Messbarkeit des
Nutzens, stellen den Schwerpunkt dieser Arbeit dar, da nur der Nutzen von Maßnahmen
in Zeiten eines immer größer werdenden Wettbewerbs Relevanz besitzt.
So wird zunächst erläutert, was man unter einem BGM und den damit verbundenen
Begriffen ,,Gesundheit" und ,,Krankheit" versteht. Weiterhin werden die nationalen und
europäischen Rechtshintergründe, die ein BGM betreffen, dargestellt. Die nationalen
rechtspolitischen Fundamente werden auf die einzelnen Akteure, wie Arbeitgeber,
Arbeitnehmer, Unfallversicherungsträger und die gesetzlichen Krankenversicherungen
bezogen. Folgend werden weitere Gründe für die zunehmende Bedeutung eines BGM
erklärt. Dies sind u.a. der Wandel der Arbeitsbedingungen und des Krankheitsspektrums,
die demographische Entwicklung, aber auch ein Wandel der Ansprüche der Mitarbei-
1
Rudow, B.: Das gesunde Unternehmen ­ Gesundheitsmanagement, Arbeitsschutz, Personalpflege; München
2004; S. 3
2
Vgl. Meifert, M.T.; Kesting, M.: Gesundheitsmanagement im Unternehmen ­ Konzepte, Praxis, Perspektiven;
Berlin, Heidelberg 2004; S.174
3
Vgl. Rudow, B.: a.a.O.; S. 8
4
Im Folgenden BGM genannt

- 7 -
ter an die Arbeit, ein gestiegenes Bewusstsein für Risikosituationen und Gesundheitsge-
fahren, etc..
Im nächsten Abschnitt werden verschiedene Maßnahmen aufgelistet. Einige ausge-
wählte wie Gruppenarbeit, Gesundheitszirkel, Sport- und Bewegungsprogramme,
Lärmbekämpfung, Arbeitsumfeldgestaltung, erholungswirksame Pausengestaltung,
Entspannungsmethoden, Gesundheitscoaching, Burnoutprävention, etc. werden erläu-
tert. Die Beschreibung der verschiedenen Maßnahmen im BGM erfolgt entsprechend
der drei Hauptansätze
5
:
·
Organisation
·
Arbeitsstruktur
·
Person.
Auch
wird
unterschieden,
ob
es
sich
um
gesundheitserhaltende
oder
gesundheitsförderliche Maßnahmen handelt.
Im letzten Punkt wird die betriebswirtschaftliche Dimension eines BGM betrachtet, denn
neben humanen Bedingungen bestehen sachliche Motivzusammenhänge für einen
ergebnisorientierten Umgang mit Gesundheit und Sicherheit im Unternehmen. Ein zent-
rales Motiv des unternehmerischen Handelns ist in dessen ökonomischer Ergebnisorien-
tierung begründet.
6
Unternehmen besitzen Interesse an gesunden, qualifizierten und
motivierten Mitarbeitern, da nur diese produktive Leistungen erbringen können. Diesbe-
züglich wird die Frage beantwortet, ob und warum ein BGM in der heutigen Zeit aus
ökonomischer Sicht sinnvoll und notwendig ist und welche Einflüsse es auf die betriebs-
wirtschaftlichen Ziele nehmen kann. Anschließend werden als mögliche wirtschaftliche
Analysen eines BGM die Kosten-Nutzen-Analyse und die Kosten-Wirksamkeitsanalyse
vorgestellt.
2. Begriffsbestimmungen
Bevor auf das Thema Gesundheitsmanagement mit seinen rechtlichen Fundamenten,
den Gründen für zunehmende Bedeutung eines solchen Systems, den verschiedenen
Maßnahmen
und
speziell
dem
Einfluss
als
strategischen
Faktor
auf
die
betriebswirtschaftlichen Unternehmensziele eingegangen wird, ist eine Erklärung
grundlegender Begriffe notwendig.
2.1. Definition der Begriffe Gesundheit und Krankheit
Die körperliche und geistige Gesundheit ist das höchste Lebensgut,
7
jedoch ist der
Begriff nicht eindeutig festgelegt und erweist sich als äußerst vielseitig. Es existiert keine
einheitliche Definition, die spezifische Kriterien für die Bezeichnung ,,gesund" bestimmt
und eine genaue Abgrenzung zum Zustand des Krankseins ermöglicht.
8
Auch die
Rechtssprechung und die Rechtswissenschaft entwickelten bisher keinen einheitlichen
Gesundheitsbegriff.
9
In der Literatur gibt es daher auch unterschiedliche Ansätze zur Bestimmung des Begrif-
fes ,,Gesundheit". Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) beschreibt Gesundheit als
5
Vgl Rudow, B.: a.a.O.; S. 345
6
Vgl. Braun, M.: Unternehmensstrategie Gesundheit ­ Konzepte für einen zeitgemäßen Arbeitsschutz; Rennin-
gen 2004; S. 18
7
Vgl. Bundesverwaltungsamt (Hrsg.): Gesundheit; in:
http://www.bmg.bund.de/cln_040/nn_600116/DE/Themenschwerpunkte/Gesundheit/gesundheit-
node,param=.html__nnn=true; (03.03.2006)
8
So auch Heinen-Kammerer, T.: Gesundheitsförderung und Kooperation in der gesetzlichen Krankenversiche-
rung; Regensburg 1999; S. 5 ff.
9
So auch Jung, E.: Das Recht auf Gesundheit; München 1982; S. 2 f.

- 8 -
einen Zustand des umfassenden körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens.
10
Damit wendet sich diese Erklärung vom althergebrachten medizinischen Gesundheits-
begriff ab, der auf die Abwesenheit von Krankheit und Gebrechen reduziert ist.
11
Es wird
vielmehr ein umfassendes Gesundheitsverständnis eingeführt, das physische, psychi-
sche und soziale Komponenten beinhaltet, die sich wechselseitig beeinflussen. Nach
diesem Verständnis bezieht sich Gesundheit auf den Zustand des objektiven und subjek-
tiven Befindens einer Person. Das Wohlbefinden kann durch körperliche Beschwerden,
psychische Probleme und Störungen im sozialen Bereich beeinträchtigt werden. Die
Gesundheit ist beeinträchtigt, wenn die Anforderungen in einem oder mehreren dieser
drei Bereiche nicht bewältigt werden können. Gesundheit wird in diesem Sinne als ein
dynamischer Zustand verstanden, der sich den Anforderungen einer stetig wandelnden
Umwelt anpassen muss. Diese Gesundheitsdefinition der WHO hat ihre Bedeutung
neben ihrem Zielcharakter vor allem in der Abkehr von der medizinischen, krankheitsori-
entierten Sichtweise hin zu einem positiven, ganzheitlichen Gesundheitsbegriff, der
neben dem körperlichen Aspekt auch die psychischen und sozialen Anteile der Ge-
sundheit betont.
12
Das umfassende Gesundheitsverständnis der WHO ist allerdings umstritten und wird von
Kritikern als zu weitreichend und praktisch nicht realisierbar angesehen.
13
Gesundheit
wird hier negativ über den Krankheitsbegriff bestimmt und als das Freisein von Krankhei-
ten definiert, welche die psychischen Funktionen und das psychische Befinden beein-
trächtigen. Die Körper- und Organfunktionen sowie die psychischen und geistigen
Reaktionen dürfen nicht wesentlich von der entsprechenden Durchschnittsnorm ab-
weichen. In diesem Sinne bestimmt das Bundessozialgericht Krankheit als einen regel-
widrigen Körper- oder Geisteszustand, der einer ärztlicher Behandlung bedarf und
zugleich oder ausschließlich Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat, wobei unter regelwidrig
das Abweichen von der Norm verstanden wird.
14
Diese biomedizinische Sichtweise beruht auf der Annahme, dass jede Erkrankung einen
speziellen Grund hat und beschränkt sich dabei auf organische Schädigungen. Der
Organismus kann danach entweder durch physische, chemische und biologische
Einwirkungen, die von außen wirken, gefährdet werden oder durch angeborene Schä-
den. Psychische und soziale Faktoren werden bei dieser Sichtweise wenig beachtet.
Damit wird jedoch vernachlässigt, dass heutzutage chronische Erkrankungen vorhan-
den sind, die durch zahlreiche Faktoren bedingt werden. Ebenso sind psychische Stö-
rungen zunehmend weit verbreitet und führen oftmals zur Entstehung von körperlichen
Krankheiten.
15
Die Wandlungsprozesse in Arbeit, Technik, Wirtschaft und Gesellschaft haben neben
veränderten Anforderungen an den Menschen auch zu einem Wandel des Krankheits-
spektrums geführt. Dies hat im Allgemeinen vermehrt zu chronisch-degenerativen Er-
krankungen und psychischen Beschwerden geführt. In Ergänzung der traditionellen
medizinischen Sichtweise muss daher auch das Lebensumfeld, wie der Arbeitsplatz oder
der Wohnbereich beachtet werden, die beide einen wichtigen Anteil am Zustand des
,,Gesundseins" beanspruchen.
16
Dieser Arbeit liegt ein ganzheitliches Gesundheitsverständnis zugrunde, in dem sowohl
die körperliche, geistige und seelische Verfassung ebenso wie die soziale und materielle
10
Vgl. Frankowiak, P.; Sabo, P.: Dokumente der Gesundheitsförderung; Mainz 1998; S. 60
11
Vgl. Kerkau, K.: Betriebliche Gesundheitsförderung ­ Faktoren für erfolgreiche Umsetzung des Gesundheits-
förderungskonzepts in Unternehmen; Gamburg 1997; S. 19 ff.
12
Vgl. Hurrelmann, K.: Sozialisation und Gesundheit: somatische, psychische und soziale Risikofaktoren im
Lebenslauf; Weinheim, München 1988; S. 52 ff.
13
Vgl. Böhm, M.: Der Normmensch: materielle und prozedurale Aspekte des Schutzes der menschlichen
Gesundheit vor Umweltschadstoffen; Tübingen 1996; S. 106
14
Vgl. Zapka, K.: Passivrauchen und Recht: eine kritische Bestandsaufnahme der Rechtssprechung. Schriften
zum Sozial- und Arbeitsrecht; Berlin 1993; S. 67
15
Vgl. Bengel, J.; Strittmacher, R.; Willmann, H.: Was hält Menschen gesund? Antonovskys Modell der Saluto-
genese ­ Diskussionsstand und Stellenwert; Köln 1998; S. 16 f.
16
Vgl. Duczek, A.: Ganzheitliches Gesundheitsmanagement; Berlin 1999; S. 702 f.

- 9 -
Situation und auch andere Umgebungseinflüsse mitberücksichtigt werden und der
Mensch als eine Person mit körperlichen, seelischen und sozialen Bedürfnissen verstan-
den wird. Gesundheit wird somit sowohl von physischen als auch von psychischen und
sozialen Aspekten bestimmt, die sich gegenseitig bedingen.
17
Die WHO sieht Gesundheit in der Ottawa Charta zudem als eine Ressource für das
tägliche Leben, nicht als Ziel des Lebens. Sie ist ein positives Konzept, welches soziale
und persönliche Ressourcen gleichermaßen betont wie auch körperliche Fähigkeiten. In
diesem umfassenden Gesundheitskonzept werden Gesundheit und Krankheit nicht als
zwei alternative Zustände verstanden, wonach der einzelne nur ausschließlich gesund
oder krank sein kann. Er kann auch mehr oder weniger gesund oder krank sein und
gleichzeitig Gesundheits- und Krankheitssymptome aufweisen.
18
Gesundheit und Krank-
heit werden als Pole eines Kontinuums verstanden. Wichtig an einem derartigen Ge-
sundheitsverständnis ist, dass psychosoziale Faktoren ebenso eine Wertigkeit wie
biochemische Schäden eines Individuums erhalten und dass erst aus dem prozesshaf-
ten Wechselspiel zwischen den umweltbedingten, psychosozialen und biologischen
Faktoren die Erfahrung von Gesundheit und Krankheit entsteht.
19
2.2. Definition des betrieblichen Gesundheitsmanagements
Unter einem BGM versteht man die Gesamtheit aller systematisch aufeinander abge-
stimmten Maßnahmen, die auf den Erhalt und die Förderung der physischen und psy-
chischen Leistungsfähigkeit und der Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter abzielen und
die dazu erforderlichen Voraussetzungen gewährleisten.
20
Im BGM steht die Gesundheit aller Mitarbeiter im Mittelpunkt. BGM ist als ein Konzept zu
verstehen, mit dem versucht wird, den Menschen in seinen dynamischen, vielseitigen
Wechselbeziehungen mit den Anforderungen und Belastungen am Arbeitsplatz, mit der
Arbeitsumwelt, mit Kollegen und Mitarbeitern, der Arbeitsgruppe und den Vorgesetzten
unter dem Aspekt der Gesundheit einschließlich der Handlungskompetenz zu betrach-
ten.
21
BGM ist dabei ein ständiger Prozess, in den nicht nur der einzelne Mitarbeiter einbezo-
gen ist, sondern auch die Arbeitssituation, das gesamte Unternehmen, die Produkte und
auch das Unternehmensumfeld. Dies veranschaulicht das folgende Schaubild:
17
Vgl. Priester, K.: Betriebliche Gesundheitsförderung; Frankfurt 1998; S. 26 ff.
18
Vgl. Antonovsky, A: Salutogenese: zur Entmystifizierung von Gesundheit; Tübingen 1997; S. 23
19
Vgl. Eckardstein, D.: Psychische Befindensbeeinträchtigungen und Gesundheit im Betrieb - Herausforderung
für Personalmanager und Gesundheitsexperten; München, Mering 1995; S. 13
20
Vgl. Brandenburg, U.; Nieder, P.; Susen, B.: Gesundheitsmanagement im Unternehmen ­ Grundlagen,
Konzepte und Evaluation; Weinheim, München 2001; S. 15
21
Vgl. Rudow, B.: a.a.O.; S. 11

- 10 -
Abb. 1: Gesundheitsmanagement als ständiger Prozess
22
Ein BGM schließt sowohl die Geschäftsführung und die Führungskräfte, wie auch den
Betriebsrat, die Fachabteilungen, die Vorgesetzten und jeden einzelnen Mitarbeiter mit
ein. Es darf weder auf die Zuständigkeit einer bestimmten Fachabteilung reduziert wer-
den, noch darf der einzelne Mitarbeiter aus der Mitverantwortung für seine Gesundheit
entlassen werden.
23
Dieses Verständnis eines BGM trägt der Tatsache Rechnung, dass Arbeit die Gesundheit
beeinträchtigen oder sogar schädigen kann; sie kann die Gesundheit aber auch stabili-
sieren und fördern. In der Arbeitswelt wird die Gesundheit genutzt und geschädigt,
durch ein BGM kann sie aber auch ,,produziert" und entwickelt werden. Ebenso muss
ein BGM bei der Person, der Umwelt und dem Verhalten angesetzt werden, und die
zwischen ihnen bestehenden Interpendenzen müssen berücksichtigt werden.
24
Die
Gestaltung der Umwelt bzw. der Verhältnisse sollte hierbei Priorität haben. Sie ist zwar
konfliktträchtiger als die Verhaltensbeeinflussung und deshalb werden erfahrungsge-
mäß meistens verhaltensorientierte Maßnahmen bevorzugt. Auch geht man davon aus,
dass alles, was im Unternehmen geschieht, einen direkten oder indirekten Einfluss auf
die Gesundheit hat. Ebenfalls hat die Berufswelt einen ,,langen Arm". Ihre Auswirkungen
reichen weit in die private Lebensgestaltung hinein (z.B. Familienleben, Freizeitgestal-
tung). Durch neue Arbeitsformen schwinden die eindeutigen Grenzen zwischen Zuge-
hörigkeit zum Betrieb und Beschäftigung.
25
Ein BGM muss daher über den Arbeitsplatz
und das Unternehmen hinaus wirken. Zudem soll das BGM zur Senkung krankheitsbe-
dingter Fehlzeiten beitragen.
Es sollte sich allerdings keinesfalls darauf beschränken.
BGM ist also ein Oberbegriff, der Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung mitein-
ander verbindet und weiterentwickelt und um den Umweltschutz und Komponenten
der Personalbetreuung und ­entwicklung ergänzt. BGM trägt zur Personal- und Organi-
sationsentwicklung bei und ist Teil des Total Quality Managements.
26
Es leistet einen
22
Vgl. Brandenburg, U.; Nieder, P.; Susen, B.: a.a.O.; S. 16
23
So auch Bedner, K.: Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung in Betrieben; München, Mering, Hampp
2001; S. 17
24
Vgl. Brandenburg, U.; Nieder, P.; Susen, B.: a.a.O.; S. 15
25
Vgl. Bullinger, H.J.; Schmauder, M.: Gesundheit als Aufgabe des betrieblichen Arbeitsschutzes; Köln 1999; S.
34 ff.
26
Vgl. Brandenburg, U.; Nieder, P.; Susen, B.: a.a.O.; S. 15
Gesundheitsma-
nagement
Umwelt
allgemeine
Lebensverhältnisse
soziales Umfeld
Freizeitaktivitäten/
Freizeitverhalten
Organisation
Mensch
Produkte
Arbeits-
situation

- 11 -
wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Prozessqualität und zur Erhöhung der Qualität
des Arbeitslebens. Insofern trägt es auch zur Verbesserung der Produktqualität, aber
auch zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens
bei. Ein BGM integriert auch die Komponenten Arbeitszufriedenheit und Mitarbeitermo-
tivation. So wird es Bestandteil des Unternehmenskonzeptes. Zufriedene Mitarbeiter
schaffen auch mehr zufriedenere Kunden, erhöhen damit die Kundenbindung und den
Kundenertrag im Lebenszyklus der Kundenbeziehung. Damit wird ein BGM zum Erfolgs-
faktor der Unternehmung.
3. Rechtliche Grundlagen für ein betriebliches Gesundheitsmanagement
Für die Einführung eines BGM gibt es nur indirekte gesetzliche Grundlagen. Diese leiten
sich insbesondere aus den Gesetzen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ab.
27
Ein
Anrecht auf Gesundheitsförderung besteht nicht. Im Folgenden werden die bedeut-
samsten rechtspolitischen Fundamente für die Gesundheitsförderung in Betrieben erläu-
tert
und
auf
die
einzelnen
Akteure,
wie
Arbeitgeber,
Arbeitsnehmer,
Unfallversicherungsträger und die gesetzlichen Krankenversicherungen bezogen.
3.1. Europäische Rechtshintergründe
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz sind Teil der europäischen Sozialpolitik. Sie sichern
eine als gerecht und human empfundene Sozialordnung und damit die notwendige
Legitimität der gesellschaftlichen Ordnung.
28
Zu diesem Zweck wurde 1989 die Richtlinie
des EWG-Rates 89 / 391 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der
Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit verabschie-
det.
29
Diese Richtlinie folgte dem Leitbild, die einseitige Orientierung auf technische
Abläufe, obrigkeitliche Aufsicht und Passivität der Beschäftigten aufzugeben und statt-
dessen einen Wechsel zu einem wahren Arbeitsumweltrecht einzuleiten. Im Vertrag von
Maastricht haben die Mitgliedsstaaten Fristen zur Umsetzung der Richtlinie in geltendes
Recht gesetzt.
30
Sichtbares Ergebnis dieser Entwicklung in Deutschland war das erneuer-
te Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vom 07.08.1996. Auf EU-Ebene wurden durch den
beratenen Ausschuss für Sicherheit, Arbeitshygiene und Gesundheitsschutz am Arbeits-
platz viele zusätzliche Entwürfe für Einzelrichtlinien im Arbeitsschutz eingebracht und im
Übereinkommen Nr. 155 über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt vorgelegt. Eine Selbst-
verpflichtung, die so genannte Luxemburg-Deklaration, kompensiert dieses national-
staatliche Defizit nur unvollständig.
31
Der zuständige Dienst der europäischen
Kommission hat aber zumindest eine Initiative zum Aufbau eines europäischen Netzwer-
kes für betriebliche Gesundheitsförderung unterstützt.
32
3.2. Deutsche Rechtshintergründe
Der wichtigste Rechtshintergrund für betriebliche Gesundheitsförderung in der Bundes-
republik Deutschland ist das zuvor genannte ArbSchG. Sein Zweck ist es, die Sicherheit
und Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten und zu verbessern.
33
Es gilt für jede Tätig-
keit und für jeden Erwerbstätigen. Dieses Gesetz brachte eine enorme Weiterentwick-
lung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes mit neuen Rechten und Pflichten, sowohl für
Unternehmen als auch für Arbeitnehmer. Es ist bewusst weit gefasst und enthält viele
verallgemeinerte Formulierungen. Hierdurch hat der Gesetzgeber Spielraum für die
27
Vgl. Weinreich, I.; Weigl, C.: Gesundheitsmanagement erfolgreich umsetzen: Ein Leitfaden für Unternehmen
und Trainer; Neuwied, Kriftel 2003; S. 37
28
Vgl. Bedner, K.: a.a.O.; S. 10
29
Vgl. Weinreich, I.; Weigl, C.: Gesundheitsmanagement erfolgreich umsetzen: Ein Leitfaden für Unternehmen
und Trainer; Neuwied, Kriftel 2003; S. 39
30
Vgl. ebenda; S. 39
31
Vgl. ebenda; S. 39
32
Vgl. Rudow, B.: a.a.O.; S. 90 f.
33
Vgl. ebenda; S. 90 f.

- 12 -
Spezifik der betrieblichen Situation und die betriebliche Mitbestimmung gemäß § 87
Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) in das Gesetz eingebunden.
34
Neben dem
Arbeitsschutzgesetz sind auch die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Ge-
werbeordnung (GewO) für die Gesundheitsförderung von Bedeutung. Die ArbStättV
verpflichtet die Arbeitgeber zur Einhaltung von Mindeststandards beim Betreiben von
Arbeitsstätten und bei der Gestaltung von Arbeitsräumen. Die ArbStättV wurde zuletzt
im Jahre 1996 an die Richtlinie 89 / 654 / EWG über Mindestvorschriften für Sicherheit
und Gesundheit in Arbeitsstätten an europäisches Recht angepasst.
35
Die GewO dient
u.a. der Gefahrenabwehr der Arbeitnehmer innerhalb eines Unternehmens und hat
somit auch Einfluss auf das BGM.
36
3.2.1. Rechtshintergründe für Arbeitgeber
Die grundsätzlichen, arbeitsrechtlichen Pflichten zum Gesundheitsschutz definiert das
Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Laut § 618 Abs. 1 BGB muss der Dienstberechtigte Räu-
me, Vorrichtungen oder Gerätschaften so einrichten und unterhalten und Dienstleistun-
gen, die unter seiner Anordnung oder seiner Leistung vorzunehmen sind, so regeln, dass
der Verpflichtete gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschützt ist, als die
Natur der Dienstleistung es gestattet. Wenn er dieser Verpflichtung nicht nachkommt, ist
er schadensersatzpflichtig.
37
Die Anwendung dieses Gesetzes fand bisher keine ent-
sprechende Anerkennung. Die Gründe hierfür lagen u.a. darin, dass sich die Schutzauf-
gaben ausschließlich an der Leistungserstellung orientierten und außerdem nicht
definiert wurden. Mit Einführung des neuen Arbeitsschutzes änderte sich dies.
38
So for-
dert § 1 Abs. 1 ArbSchG die Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes
durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes.
39
§ 3 Abs. 1 ArbSchG verpflichtet die Arbeitge-
ber zu grundlegenden Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, insbesonde-
re zur Organisation und zur Bereitstellung von Mitteln.
40
Das Gesetz fordert weiterhin die
Ermittlung von Gefährdungen (§ 5)
41
, die Beteiligung der Mitarbeiter sowie die Doku-
mentation (§ 6)
42
und Evaluation der Maßnahmen. Laut § 4 Abs. 1 ArbSchG müssen die
Unternehmer dafür sorgen, dass die Arbeit so gestaltet ist, dass eine Gefährdung für
Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung mög-
lichst gering gehalten wird.
43
Neben den für alle Arbeitgeber verbindlichen Gesetzesgrundlagen regeln auch berufs-
genossenschaftliche Vorschriften (BGV) die Organisation des Arbeitsschutzes im Betrieb.
Sie regeln z.B. die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizi-
nern, die Sicherheitskennzeichnungen am Arbeitsplatz, den Umgang mit Gefahrenstof-
fen etc..
34
Vgl. Weinreich, I.; Weigl, C.: Gesundheitsmanagement erfolgreich umsetzen: Ein Leitfaden für Unternehmen
und Trainer; Neuwied, Kriftel 2003; S. 40
35
Vgl. ebenda.; S. 40
36
Vgl. Bundesministerium der Justiz (Hrsg.): Gewerbeordnung; in: http://bundesrecht.juris.de/gewo/index.html;
(12.03.2006)
37
Vgl. Bundesministerium der Justiz (Hrsg.): Bürgerliches Gesetzbuch; in:
http://bundesrecht.juris.de/bgb/BJNR001950896.html; (15.03.2006)
38
Vgl. Weinreich, I.; Weigl, C.: Gesundheitsmanagement erfolgreich umsetzen: Ein Leitfaden für Unternehmen
und Trainer; Neuwied, Kriftel 2003; S. 40
39
Vgl. Bundesministerium der Justiz (Hrsg.): §1 Zielsetzung und Anwendungsbereich; in:
http://bundesrecht.juris.de/arbschg/__1.html; (15.03.2006)
40
Vgl. Bundesministerium der Justiz (Hrsg.): § 3 Grundpflichten des Arbeitgebers; in:
http://bundesrecht.juris.de/arbschg/__3.html; (15.03.2006)
41
Vgl. Bundesministerium der Justiz (Hrsg.): § 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen; in:
http://bundesrecht.juris.de/arbschg/__5.html; (15.03.2006)
42
Vgl. Bundesministerium der Justiz (Hrsg.): § 6 Dokumentation; in:
http://bundesrecht.juris.de/arbschg/__6.html; (15.03.2006)
43
Vgl. Bundesministerium der Justiz (Hrsg.): § 4 Allgemeine Grundsätze; in:
http://bundesrecht.juris.de/arbschg/__4.html; (15.03.2006)
Ende der Leseprobe aus 59 Seiten

Details

Titel
Gesundheitsmanagement - Gesundheit der Mitarbeiter als strategischer Faktor für Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit
Hochschule
Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Essen
Note
1
Autor
Jahr
2006
Seiten
59
Katalognummer
V186210
ISBN (eBook)
9783656996330
ISBN (Buch)
9783867469296
Dateigröße
1071 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
gesundheitsmanagement, gesundheit, mitarbeiter, faktor, wirtschaftlichkeit, wettbewerbsfähigkeit
Arbeit zitieren
Sebastian Wittke (Autor:in), 2006, Gesundheitsmanagement - Gesundheit der Mitarbeiter als strategischer Faktor für Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/186210

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