Die folgende Diplomarbeit zeigt die Gestaltungsmöglichkeiten und Problemfelder für Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf, die sich im Bereich des Konzern-Arbeitsrechts auftun können.
In Zeiten der Globalisierung ist die Bundesrepublik Deutschland wie kein anderer
Staat vom Weltmarkt abhängig. Dies führt zu internationalen Verflechtungen
der Wirtschaft, welche immer mehr Mobilität und Flexibilität von ihren
Mitarbeitern verlangen. Im Gegensatz dazu steht das anwendbare Recht der
Arbeitsbeziehungen, welches sich ganz überwiegend national orientiert, aber
durchaus immer „europäischere“ Ansätze annimmt und durch sie bestimmt
wird.
Im Rahmen der Unternehmenskonzentration ist die wirtschaftliche Bedeutung
des Konzerns zunehmend gewachsen, wobei insbesondere das konzerninterne
Personal- und Sozialwesen durch eine Zentralisierung gekennzeichnet
ist. Häufig werden etwa Nachwuchskräfte zunächst in der Konzernobergesellschaft
beschäftigt und geschult, wobei sie die Grundsätze der
Konzernpolitik kennen lernen, um später in der Leitung von Tochtergesellschaften
eingesetzt zu werden.
Das nationale Arbeitsrecht geht unbestrittenermaßen von der rechtlichen
Selbständigkeit jedes einzelnen Konzernunternehmens aus und lässt die
Konzernverbundenheit eines Arbeitgebers weitgehend unberücksichtigt. Dies
führt dazu, dass Nachteile und Gefahren, die die Aufspaltung in selbständigen
Gesellschaften für den Arbeitnehmer mit sich bringen, schlicht vernachlässigt
werden. So bleibt dem Arbeitnehmer z. B. ein durch das Gesetz bestimmter
konzernweiter Weiterbeschäftigungsanspruch verwehrt.
Während das Arbeitsrecht auf den autonomen Arbeitgeber abzielt, dessen
unternehmerische Entscheidungen durch Betriebs- und Belegschaftsinteressen
bestimmt werden, findet der Arbeitnehmer im Konzernunternehmen das
genaue Gegenteil vor: hier verfolgt der Arbeitgeber die Interessen der Konzernpolitik,
die durch das beherrschende Unternehmen vorgegeben werden.
Bislang besteht kein differenziertes und ausformuliertes Konzernarbeitsrecht.
Nur zu einzelnen Problembereichen hat das BAG auf einer konzernbezogenen
Betrachtungsweise Lösungsansätze entwickeln können.
Ziel der vorliegenden Arbeit ist, eventuelle nationale Gestaltungsmöglichkeiten
aufzuzeigen und auf potenzielle Problemfelder hinzuweisen.[...]
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Der Konzernbegriff
2.1 Konzernbegriff des Aktiengesetzes
2.2 Unterordnungs- und Gleichordnungskonzern
2.3 Eingliederungs-, Vertrags- und faktischer Konzern
2.4 Einfacher und qualifizierter faktischer Konzern
3. Gestaltungsformen des Konzernbezugs
3.1 Arbeitsvertrag ohne Konzernbezug
3.1.1 Der Konzern als Vertragspartner
3.1.2 Konzernunternehmen als Vertragspartner
3.2 Arbeitsvertrag mit Konzernbezug
3.2.1 Konzernweite Entsendungs- und Versetzungsvorbehalte
3.2.1.1 Entsendung (konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung)
3.2.1.2 Dauerhafte Beschäftigung in einem anderen Konzernunternehmen (Versetzung)
3.2.2 Andere Gestaltungsformen des Konzernbezugs
4. Typische Probleme des individuellen Arbeitsrechts im Konzern
4.1 Arbeitsentgeltanspruch und sonstige finanzielle Forderungen des Arbeitnehmers
4.2 Sozialversicherungsrecht und Sozialleistungen
4.3 Wettbewerbsverbot und Verschwiegenheitspflicht
4.4 Konzernspezifische Gleichbehandlungsproblematik
4.5 Betriebliche Übung im Konzern
5. Kündigungsrecht
5.1 Kündigungserklärung und Kündigungswirkungen
5.2 Kündigungsgründe
5.2.1 Personen- und verhaltensbedingte Kündigung
5.2.2 Betriebsbedingte Kündigung und soziale Auswahl
5.2.2.1 Betriebsbedingte Kündigung
5.2.2.2 Soziale Auswahl
5.3 Anrechnungszeiten
5.4 Anderweitige Beschäftigungsmöglichkeiten
5.5 Anhörung des Betriebsrats
6. Kollektives Arbeitsrecht
6.1 Zuordnung von Arbeitsverhältnissen zu mehreren Unternehmen
6.2 Konzern und Konzernbetriebsrat
6.3 Konzernbetriebsvereinbarung
6.4 Sonstige Konzernmitbestimmungsmöglichkeiten
6.4.1 Konzernwirtschaftsausschuss
6.4.2 Konzernsprecherausschuss
6.5 Konzerntarifvertrag
7. Fazit
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Ziel der Arbeit ist es, die nationalen Gestaltungsmöglichkeiten und die damit verbundenen rechtlichen Herausforderungen bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern innerhalb von Konzernstrukturen zu analysieren und kritisch zu hinterfragen.
- Konzernbegriff und rechtliche Einordnung von Unternehmensverbindungen
- Arbeitsvertragsgestaltung mit und ohne Konzernbezug
- Haftungsfragen und individuelle arbeitsrechtliche Problemfelder
- Kündigungsschutz und soziale Auswahl in Konzernstrukturen
- Kollektives Arbeitsrecht und Mitbestimmungsrechte auf Konzernebene
Auszug aus dem Buch
3.1.1 Der Konzern als Vertragspartner
Der Arbeitgeber in einer Konzerngesellschaft ist der Ausgangspunkt aller Überlegungen zum Arbeitsverhältnis im Konzern. In der Praxis sind Arbeitnehmer eines konzerngebundenen Unternehmens anzutreffen, die sich gelegentlich auch als Arbeitnehmer „des Konzerns“ betrachten, ohne dass ihnen bewusst ist, wer der wirkliche Vertragspartner ist. Umso wichtiger ist die Feststellung des Arbeitgebers (u. U. auch mehrerer Arbeitgeber), damit sich die arbeitsrechtlichen Beziehungen zwischen dem Arbeitnehmer und den einzelnen Konzernunternehmen ermitteln lassen. Wurde ein Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitnehmer seitens einer Konzerngesellschaft eingegangen, so ergeben sich grds. keine Schwierigkeiten. Interessanter wird für das Konzernarbeitsrecht die Erörterung der Frage, ob wegen der engen wirtschaftlichen Verflechtung der Konzernglieder darüber hinaus auch der Gesamtkonzern oder zumindest einzelne Konzerngesellschaften als Arbeitgeber angesehen werden können. Der Konzern als solcher ist – wie anfangs erwähnt – nicht rechtsfähig und kann somit nicht als Vertragspartner und Arbeitgeber geführt werden, da Gläubiger oder Schuldner eines Anspruchs nur eine Rechtspersönlichkeit sein kann. Zu beachten ist, dass der Konzern, bestehend aus der Unternehmensverbindung mehrerer rechtlich selbständiger Unternehmen, keine Rechtspersönlichkeit ist und auch nicht die Eignung aufweist, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Rechtssubjekte sind nur die einzelnen Konzernglieder, da der Konzern in seiner gesellschaftsrechtlichen Auslegung zwar eine wirtschaftliche, jedoch keine rechtliche Einheit im Sinne einer Rechtsperson darstellt und somit nicht Vertragspartner sein kann. Eine alternative Annahme, dass der Unterordnungskonzern als BGB Innengesellschaft als Arbeitgeber auftreten könnte, ist ebenfalls nicht haltbar. Grund hierfür ist, dass eine Innengesellschaft nicht im Außenverhältnis hervortritt, was eine Voraussetzung der Arbeitgeber-Eigenschaft ist, wenn dieser ein Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitnehmer eingeht.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Arbeit erläutert die Herausforderungen bei der Arbeitnehmerbeschäftigung durch die zunehmende Zentralisierung und Globalisierung bei gleichzeitig national geprägtem Arbeitsrecht.
2. Der Konzernbegriff: Dieses Kapitel definiert den Konzernbegriff nach dem Aktiengesetz und unterscheidet zwischen verschiedenen Konzernformen, wie Unterordnungs-, Gleichordnungs- und faktischen Konzernen.
3. Gestaltungsformen des Konzernbezugs: Hier werden arbeitsrechtliche Möglichkeiten und Grenzen beim konzernübergreifenden Personaleinsatz, insbesondere durch Entsendung und Versetzung, untersucht.
4. Typische Probleme des individuellen Arbeitsrechts im Konzern: Das Kapitel behandelt rechtliche Problemfelder wie Gehaltsansprüche, Wettbewerbsverbote, Gleichbehandlung und betriebliche Übungen innerhalb von Konzernstrukturen.
5. Kündigungsrecht: Es wird analysiert, wie sich Konzernstrukturen auf Kündigungserklärungen, Kündigungsgründe, die soziale Auswahl und die Anhörung des Betriebsrats auswirken.
6. Kollektives Arbeitsrecht: Hier steht die Mitbestimmung auf Konzernebene im Fokus, einschließlich Konzernbetriebsrat, Konzernbetriebsvereinbarungen und Konzerntarifverträgen.
7. Fazit: Die Arbeit schließt mit einer zusammenfassenden Bewertung, dass der Arbeitnehmerschutz im Konzern derzeit primär auf richterlicher Rechtsfortbildung beruht und ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf im Individualarbeitsrecht besteht.
Schlüsselwörter
Konzernarbeitsrecht, Arbeitnehmerüberlassung, Direktionsrecht, Kündigungsschutz, Betriebsverfassungsrecht, Konzernbetriebsrat, Versetzung, Arbeitgeberhaftung, Wettbewerbsverbot, Gleichbehandlungsgrundsatz, Soziale Auswahl, Konzernprivileg, Arbeitsvertragsrecht, Mitbestimmung, Konzernobergesellschaft
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Diplomarbeit im Kern?
Die Arbeit befasst sich mit den arbeitsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten und den damit verbundenen Problemfeldern bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern in Konzernstrukturen.
Welche zentralen Themenfelder stehen im Mittelpunkt?
Zentrale Themen sind die arbeitsvertragliche Gestaltung, der Kündigungsschutz im Konzern, die Haftung der Konzernmutter sowie die kollektivrechtlichen Mitbestimmungsrechte auf Konzernebene.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie nationales Arbeitsrecht, das von rechtlich selbstständigen Unternehmen ausgeht, mit der wirtschaftlichen Realität eines Konzerns in Einklang gebracht werden kann, und potenzielle Konflikte zu identifizieren.
Welche wissenschaftliche Methode liegt der Untersuchung zugrunde?
Es handelt sich um eine juristische Untersuchung, die auf der Analyse von Gesetzen, Rechtsprechung (insbesondere des Bundesarbeitsgerichts) und Fachliteratur zum Konzernarbeitsrecht basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in drei zentrale Bereiche: Gestaltungsformen des Konzernbezugs (z.B. Entsendung), typische Probleme des Individualarbeitsrechts (z.B. Haftung, Gleichbehandlung) und kollektive arbeitsrechtliche Aspekte.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Publikation?
Die zentralen Schlagworte sind Konzernarbeitsrecht, Kündigungsschutz, Betriebsverfassung, Entsendung und Mitbestimmung auf Konzernebene.
Wie wirkt sich die Konzernzugehörigkeit auf den Kündigungsschutz aus?
Der Kündigungsschutz ist grundsätzlich betriebsbezogen. Eine konzernweite Ausdehnung ist gesetzlich nicht vorgesehen, kann jedoch unter engen Voraussetzungen durch arbeitsvertragliche Vereinbarungen oder schutzwürdiges Vertrauen beeinflusst werden.
Welche Rolle spielt der Konzernbetriebsrat?
Der Konzernbetriebsrat ermöglicht eine Beteiligung der Arbeitnehmer an Entscheidungen, die über die Einzelunternehmen hinausgehen, wobei er eine ergänzende, nicht hierarchisch übergeordnete Funktion zu den Betriebsräten der einzelnen Unternehmen einnimmt.
- Arbeit zitieren
- Goce Andonoski (Autor:in), 2007, Gestaltungsmöglichkeiten und Problemfelder bei der Arbeitnehmerbeschäftigung im Konzern, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/186352