Die Diplomarbeit beinhaltet eine Auseinandersetzung mit dem Aufbau von Kollektivverträgen für Musiker, insbesondere für Orchestermusiker. Neben einer Darstellung der Musiklandschaft in Österreich und den arbeitsrechtlichen Grundlagen für die Beschäftigung von Musikern, werden die in den Kollektivverträgen ausgeführten Regelungen, deren Ursprung und Sinn analysiert und näher dargestellt. Überdies findet eine rechtliche Einschätzung der Kollektivverträge sowie eine kurze Auseinandersetzung mit der Vereinbarkeit der Kollektivverträge und -vertraglichen Regelungen mit zwingendem Arbeitsrecht und anderen Beurteilungsmaßstäben statt. Auch ein Erfahrungsbericht mit den Kollektivverträgen aus der Praxis ist angeführt.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Die Musiklandschaft in Österreich
II. 1. Bundesorchester
II. 2. Orchester der Gebietskörperschaften
II. 3. Festspiele
II. 4. Orchester als eigene Rechtsträger
III. Arbeitsrechtliche Grundlagen für die Beschäftigung von Musikern
III. 1. Gesetze
III. 2. Der Kollektivvertrag
III.2.1. Das Verhältnis Kollektivvertrag – Gesetz
III. 3. Betriebsvereinbarungen
III. 4. Die Orchesterordnung
III. 5. Einzeldienstvertrag
IV. Aufbau und Themen der Kollektivverträge für Musiker
IV. 1. Präambel
IV.1.1. Kollektivvertragsfähigkeit
IV.1.1.1. Kollektivvertragsfähigkeit kraft Gesetzes
IV.1.1.2. Kollektivvertragsfähigkeit kraft Zuerkennung
IV.1.1.3. Verhältnis der gesetzlichen und freiwilligen Kollektivvertragsfähigen Körperschaften
IV.1.2. Kollektivvertragsparteien
IV.1.2.1. Der österreichische Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Kunst, Medien und Freie Berufe
IV.1.2.2. Der Theatererhalterverband
IV.1.2.3. Der Veranstalterverband Österreich
IV.1.2.4. Weitere Arbeitgebervertretungen
IV.1.2.5. Besonderheit mehrerer Vertragsparteien
IV. 2. Gliederung der Musiker-Kollektivverträge
IV.2.1. Allgemeine Bestimmungen
IV.2.1.1. Geltungsbereich
IV.2.1.1.1. Räumlicher Geltungsbereich
IV.2.1.1.2. Persönlicher Geltungsbereich
IV.2.1.1.3. Geltungsdauer
IV.2.1.1.4. Fachlicher Geltungsbereich
IV.2.1.1.5. Kollektivvertragsunterworfenheit
IV.2.1.1.5.1. Kollektivvertragsangehörigkeit
IV.2.1.1.5.2. Außenseiterwirkung
IV.2.1.2. Aushändigung des Kollektivvertrages
IV.2.1.3. Wirkung des Kollektivvertrages auf die Dienstverhältnisse
IV.2.1.4. Aufgabe des Orchesters
IV.2.1.5. Paritätischer Schlichtungsausschuss
IV.2.2. Stand des Orchesters – Aufnahme und Einreihung
IV.2.2.1. Dienstverhältnis, Stellenplan
IV.2.2.2. Stellenausschreibung und Aufnahme
IV.2.2.3. Die Probespielkommission
IV.2.2.4. Anrechnung von Vordienstzeiten für die Einordnung in die Bezugsordnung
IV.2.2.5. Dienstvertrag
IV.2.2.6. Die Besonderheiten des Dienstverhältnisses
IV.2.2.7. Das Weisungsrecht
IV.2.2.8. Bestellung von Dirigenten
IV.2.3. Die Dienstpflicht
IV.2.3.1. Mitwirkungspflichten
IV.2.3.2. Künstlerische Leistungsverpflichtungen
IV.2.3.2.1. Allgemeine Bestimmungen
IV.2.3.2.2.Bühnendienste
IV.2.3.3. Verwertung dienstlich erbrachter Leistungen im Sinne des URHG
IV.2.3.4. Nebenbeschäftigung
IV.2.4. Die Arbeitszeit
IV.2.4.1. Das Dienstlimit
IV.2.4.2. Die Dienstdauer
IV.2.4.2.1. Zeitausmaß eines Dienstes für den Konzertbetrieb
IV.2.4.2.2. Zeitausmaß eines Dienstes für den Theaterbetrieb
IV.2.4.3. Die tägliche Arbeitszeit
IV.2.4.4. Die wöchentliche Arbeitszeit
IV.2.4.5. Die Ruhezeiten
IV.2.4.6. Nachtarbeit
IV.2.4.7. Die Mehrarbeit
IV.2.4.8. Dienstleistungen an Sonn- und Feiertagen
IV.2.5. Dienstfreie Zeiten
IV.2.5.1. Urlaub
IV.2.5.2. Dienstverhinderung
IV.2.5.3. Dienst- und Pflegefreistellung
IV.2.6. Arbeitsort
IV.2.7. Bezüge
IV.2.8. Sonstiges
IV.2.8.1. Beistellung, Instandhaltung, Reparatur und Neuanschaffung von Musikinstrumenten
IV.2.8.2. Haftung für abgelegte Gegenstände
IV.2.8.3. Bekleidung
IV.2.9. Änderung und Beendigung des Dienstverhältnisses
IV.2.9.1. Umreihung von Funktionen
IV.2.9.2. Ende des Dienstverhältnisses
IV.2.9.3. Die Abfertigung
IV.2.9.4. Sterbekostenbeitrag
IV.2.9.5. Zeugnis
V. Rechtliche Einschätzung
V.1. Regelungsbefugnis
V.2. Normierung der Regelungsbefugnis für Kollektivverträge im ArbVG
V.2.1. Obligatorischer Teil des Kollektivverträge
V.2.2. Normativer Teil des Kollektivvertrages
V.2.3. Betriebsverfassungsrechtliche Angelegenheiten
VI. Vereinbarkeit mit zwingendem Arbeitsrecht oder anderen Beurteilungsmaßstäben
VI.1. Normen mit zweiseitig zwingender Wirkung
VI.1.1. Geltungsdauer
VI.1.2. Aushändigung des Kollektivvertrages
VI.1.3. Wirkung auf die Dienstverträge
VI.1.4. Schiedsgericht
VI.2. Normen mit einseitig, relativ zwingender Wirkung
VII. Erfahrungen mit den genannten Kollektivverträgen aus der Praxis
VII.1. Vorteile
VII.2. Nachteile
VII.3. Stand der Kollektivverträge
VIII. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Diplomarbeit untersucht die arbeitsrechtlichen Besonderheiten in Kollektivverträgen für Musiker in Österreich vor dem Hintergrund einer sich wandelnden Musiklandschaft und wirtschaftlicher Herausforderungen. Das primäre Ziel ist die systematische Darstellung und rechtliche Erörterung dieser speziellen Regelungen, die sich aus den Anforderungen an den Beruf des Musikers ergeben.
- Analyse der arbeitsrechtlichen Grundlagen für Orchestermusiker
- Aufbau, Themen und Gliederung von Musiker-Kollektivverträgen
- Rechtliche Einordnung der Regelungsbefugnisse und kollektiven Normen
- Erfahrungen und Praxisrelevanz der Kollektivverträge im Orchesterwesen
Auszug aus dem Buch
IV. Aufbau und Themen der Kollektivverträge für Musiker
Wie bereits erwähnt, haben sich Musiker und Orchester mit ihrer Umgebung und den wirtschaftlichen Gegebenheiten der heutigen Zeit auseinanderzusetzen, sich dieser in gewissem Maße anzupassen und eine Flexibilität anzueignen, die ihnen ihre Existenz sichert. Musik ist ein Kulturgut. Sie entsteht aus einer Gesellschaft, aus deren Handeln und Denken. Sie ist aber auch von dieser abhängig. In Zeiten knapper Kassen wird die Kultur spürbar weniger gefördert, als in Zeiten des Überflusses. Da sich Zeiten sehr schnell und unverhofft ändern können, beispielsweise durch Eintritt einer Natur- oder aber auch menschlich verursachten Katastrophe, muss es den Musikern und Musikgruppen möglich sein, auf diese Situationen so zu reagieren, dass sie einerseits selbst überleben, andererseits die Entwicklung und Veränderung in der Gesellschaft in der Musik und deren Interpretation darstellen aber auch fördern können.
Eine Folge dieser Situation ist einerseits, dass Musiker viele Reisen auf sich nehmen müssen, da sich ihre Wirkungsstätten nicht mehr nur ausschließlich an einem Ort befinden. Andererseits bedeutet es, dass Musiker nicht mehr ausschließlich an einem Veranstaltungsort, wie beispielsweise einem Theater oder Opernhaus, spielen. Vielmehr gehen sie mit anderen Musik-, Opern- oder Theaterhäusern eine Symbiose ein und unterstützen sich gegenseitig, was ein erhebliches Maß an Geld einspart und eine gewisse Anzahl an Engagements garantiert.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Die Einleitung bietet einen Überblick über die historische Entwicklung der Musik als Kulturgut sowie über die gegenwärtigen ökonomischen Herausforderungen für Berufsmusiker.
II. Die Musiklandschaft in Österreich: Dieses Kapitel beschreibt die organisatorische Struktur der österreichischen Orchesterlandschaft und unterscheidet dabei zwischen verschiedenen Trägerschaften wie Bundesorchestern und Vereinen.
III. Arbeitsrechtliche Grundlagen für die Beschäftigung von Musikern: Hier wird der Stufenbau der Rechtsordnung im Arbeitsrecht erläutert und die Bedeutung von Gesetzen, Kollektivverträgen und Betriebsvereinbarungen für Musiker analysiert.
IV. Aufbau und Themen der Kollektivverträge für Musiker: Dieser Hauptteil widmet sich detailliert der Struktur und den Inhalten der einschlägigen Kollektivverträge, von der Präambel bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses.
V. Rechtliche Einschätzung: Das Kapitel bietet eine juristische Analyse der Regelungsbefugnisse von Kollektivvertragsparteien auf Basis des Arbeitsverfassungsgesetzes.
VI. Vereinbarkeit mit zwingendem Arbeitsrecht oder anderen Beurteilungsmaßstäben: Die Vereinbarkeit der kollektivvertraglichen Normen mit zwingendem Gesetzesrecht wird hier geprüft, insbesondere im Hinblick auf das Schiedsgerichtswesen.
VII. Erfahrungen mit den genannten Kollektivverträgen aus der Praxis: Dieses Kapitel evaluiert die Vor- und Nachteile der Kollektivverträge basierend auf praktischen Erfahrungen und Rückmeldungen aus der Musikbranche.
VIII. Fazit: Das Fazit fasst die Schutzfunktion der Kollektivverträge für Musiker zusammen und reflektiert über die Notwendigkeit, Kultur vor reiner Kommerzialisierung zu bewahren.
Schlüsselwörter
Kollektivvertrag, Musiker, Arbeitsrecht, Orchester, Dienstverhältnis, Arbeitszeit, Entgelt, Günstigkeitsprinzip, Mitbestimmung, Probespiel, Nebenbeschäftigung, Urlaubsanspruch, Dienstverhinderung, Schiedsgericht, Kunstfreiheit
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Diplomarbeit befasst sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der Beschäftigung von Musikern in österreichischen Orchestern und der Rolle von Kollektivverträgen dabei.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die Arbeit behandelt die arbeitsrechtliche Hierarchie, die inhaltliche Struktur von Musiker-Kollektivverträgen sowie die spezifischen Regelungen zu Arbeitszeit, Entlohnung und Beendigung von Dienstverhältnissen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Ziel ist es, die arbeitsrechtlichen Besonderheiten in den Kollektivverträgen für Musiker darzustellen und zu erörtern, wie diese den Schutz und die Flexibilität der Musiker in einem professionellen Umfeld sichern.
Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit verwendet?
Die Arbeit nutzt die juristische Analyse von Gesetzestexten, Rechtsprechung (Entscheidungsverzeichnis) und der spezifischen Kollektivverträge für verschiedene Orchester, ergänzt durch Praxisberichte.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich nach den typischen Bestandteilen von Musiker-Kollektivverträgen: von den allgemeinen Bestimmungen über die Dienstpflichten und Arbeitszeiten bis hin zur Beendigung des Dienstverhältnisses.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind Musiker, Kollektivvertrag, Arbeitsrecht, Orchester, Dienstverhältnis, Arbeitszeit und Kunstfreiheit.
Wie unterscheidet sich die Probespielkommission in Orchestern?
Ihre Zusammensetzung variiert, umfasst jedoch meist Führungspersonal wie den künstlerischen Leiter oder Kapellmeister. Ihre Teilnahme gilt oft als Arbeitszeit, wobei neuere Regelungen bei einigen Orchestern eine Dienstpflicht vorsehen.
Warum ist das Weisungsrecht gegenüber Musikern problematisch?
Das Weisungsrecht des Arbeitgebers stößt an die Grenzen der Kunstfreiheit (Art. 17a StGG), was die Ausübung direkter inhaltlicher Weisungen bei künstlerischen Leistungen rechtlich komplex macht.
Welche Rolle spielt die Nebenbeschäftigung für Musiker?
Nebenbeschäftigungen wie kammermusikalische Tätigkeiten oder Unterricht werden oft kollektivvertraglich gestattet und sogar gefördert, da sie zur künstlerischen Weiterentwicklung und zum Bekanntheitsgrad der Musiker beitragen.
- Arbeit zitieren
- Magister Georg Dittrich (Autor:in), 2008, Kollektivverträge für Musiker und daraus ausgewählte arbeitsrechtliche Besonderheiten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/186548