In der Untersuchung "Der Habitus und die Illusion individueller Selbstbestimmung. Implikationen für das politische Subjekt" findet das aus der strukturalistischen Feldtheorie abgeleitete Konzept des Habitus, welcher als Bindeglied gesellschaftlicher Mikro- und Makrozusammenhänge verstanden wird, in Bezug auf das historisch schrittweise generierte politische Subjekt Anwendung. Aus den objektiven Strukturgegebenheiten einer Gesellschaft resultieren je nach Stellung im Sozialraum, d.h. nach den zugewiesenen Koordinaten des Individuums, spezifische mentale Strukturen als charakteristische Formung der psychischen Apparaturen bzw. der Identität des Einzelnen. Die Inkorporation der äußeren Strukturen kanalisiert die Denk- und Handlungsvorgänge und führt als gesellschaftlich erzeugter Habitus zu einem typischen Prinzip des Wählens, Deutens, Interpretierens, Urteilens und Verhaltens. Folglich ergibt sich das Bewusstsein des Subjekts aus dem gesellschaftlich-lokalisierten Sein. Die aus der Positionierung im Gesellschaftraum herrührenden Einschränkungen des Einzelnen werden infolge von Erziehungsprogrammen, Sozialisationsabläufen, Dispositionsmodifikationen in den alltäglichen Interaktionsvorgängen sowie von Internalisierungen von außen herangetragener Normensysteme in Denk-, Wahrnehmungs-, Handlungs- und Urteilsbegrenzungen, also Grenzen im Kopf, transformiert. Äußere Tatbestände lassen sich dementsprechend in der dispositionalen Realität des Individuums reproduzieren und nehmen in der Konsequenz die Form von kulturell Unbewusstem sowie Selbstverständlichem als naturwüchsig Angesehenes an. Ferner bringt die Ähnlichkeit von Dispositionen, abhängig von strukturellen Distanzen der Akteure, analytisch die Möglichkeit mit sich, Zusammenfassungen in soziale Klassen vorzunehmen. Sowohl Einzelne als auch Klassen definieren sich über ihre Relationen zu anderen Personen, Gruppen oder Institutionen, deren Situierung durch die Kapitaldistribution (ökonomischer, kultureller, sozialer, symbolischer wie auch bildungsspezifischer Art) geregelt wird. Der Habitus des Subjekts wird im Laufe des Lebens erworben und bleibt einer Reihe von Pfadabhängigkeiten verhaftet. Weder der Ausgangspunkt noch der Habitus selbst sind frei wählbar, sondern er gibt Akteuren als Anwendungsprinzip der Erfahrungsgeschichte Anweisungen, welches Denken, Beurteilen, Wählen und Handeln zulässig ist, ohne dass diese Prozesse dem Individuum zu Bewusstsein kämen.
Inhaltsverzeichnis
Gestaltung der Problemstellung
TEIL I GENESE UND KONSTITUTION DES MODERNEN POLITISCHEN SUBJEKTS 17 Basisentwicklungen der modernen Staatsgenese
Zunehmende Interdependenz und die Entstehung des Gewaltmonopols
Säkularisierung und beendete Häresie der Politik
Frühe Versuche der Staatsrechtfertigung
Naturzustand und Gründung des Gesellschaftsvertrags
Naturzustand und Gesellschaftsvertrag bei Hobbes
Naturzustand und Gesellschaftsvertrag bei Rousseau
Naturzustand und Gesellschaftsvertrag bei Kant
Vom Naturzustand zum sozialbeziehungsregulierenden Rechtszustand
Grundzüge des Hegeľschen Rechtsverständnisses
Beginnende Bewusstwerdung über das fragwürdige Verhältnis der Ideen von Freiheit und Gleichheit
Frühindustrialisierung und Hervordrängen der sozialen Frage
Die Interpretation der industrialisierten Gesellschaft im Verständnis des Historischen Materialismus
Über den Prozess erkämpfter Rechte
Verfassungsaufgaben als qualitatives Sicherungsnetz des politischen Subjekts
Kennzeichen der Verfassungsgeschichte
Parteiengründungen und Gewerkschaften
Der Erkämpfungsvorgang staatsbürgerlicher Rechte
Politische Dilemmata des Systems der Menschenrechte
Zur Demontage zugesicherter Rechte
Über die Bestimmung der Mitgliedschaft: Staatsbürgerschaftsstatus und politisches Subjekt
Auslegungsweisen von Staatsbürgerschaft
Erwerbsprinzipien der Staatsbürgerschaft und ihre gewandelte Zusammensetzung
Anmerkungen zur Transnationalisierung staatsbürgerlicher Rechte
Das politische Subjekt in demokratischer Verfasstheit
Zu den Eckpfeilern demokratischen Denkens
Gegenwärtige Charakteristika demokratischer Praxis
TEIL II ZUR REKONSTRUKTION DES HABITUS UND SEINER FUNKTIONSLOGIK
Über Aufbau und Kennzeichen des Sozialraums - Rahmenbedingungen der Habitusentwicklung
Über das Verhältnis von objektiven und mentalen Gesellschaftsstrukturen 220 Klassenkonstruktionen im Sozialraum
Soziale Klassen und Herrschaftsbeziehungen
Kräftefelder als Teil von Gesellschaftsräumen
Kapitalsorten und ihre Wirkungsbereiche
Eingliederung des Individuums im Koordinatensystem des Gesellschaftsraums: Sozialisation
Bestandteile und Logik des Habitus
Über die Wechselwirkungen von Habitus und Bildungssystem 300 Zur Logik sozialer Kräftefelder und feldinterner Konkurrenz
Architektur der Kräftefelder
Trennung der Kräftefelder
Aufrechterhaltung des Spielengagements
Über die Kernmerkmale des politischen Feldes demokratischen Zuschnitts aus Sicht der strukturalistischen Feldtheorie
Das demokratisch-politische Kräftefeld und die Schwierigkeit einer teilsystematischen Grenzziehung
Die politische Sphäre und die Staatsstrukturen
Das politische Feld und die symbolische Gewalt
Differenzen politischer Kompetenz: Das Verhältnis von politischem Feld und Klientel
Zur Übersetzung sozialer Klassen in das politische Feld
Die Neigung zur Generalisierung von Partikularsichtweisen
„Persönliche" politische Meinungen
TEIL III RÜCKSCHAU UND SYNTHESE
Rückschau und Synthese
Bibliographie
Gestaltung der Problemstellung
Ein den Sozialwissenschaften gemeinsames, typisches Problem, das es zu lösen gilt, besteht in der Schwierigkeit, in den Erklärungsvorschlägen über gesellschaftliche Sachverhalte die individuelle Erfahrungsebene mit den überspannenden Zusammenhängen der Makroebene in Einklang zu bringen.1 Während sich diese Problematik in der Politologie im Verhältnis von Staatsbürgerschaft zur politischen Gemeinschaft widerspiegelt, taucht sie in der Soziologie in der Relation zwischen Individuum und Gesellschaft auf. Diese Problemverwandtschaft indiziert bereits die Option sich gegenseitig ergänzender Erkenntnisse, die zu nutzen sich als fruchtbar erweisen könnte. Die diesbezügliche hier vorliegende Untersuchung bewegt sich dementsprechend im Bereich der politischen Soziologie. Die kreierten umfassenden Theoriegebäude der mikrosoziologisch-akteurszentrierten Perspektive, deren prominenteste Strömungen die Phänomenologie, der Symbolische Interaktionismus wie auch die Ethnomethodologie darstellen, kommen wegen der Komplexität sozialer Sachverhalte nicht ohne makrosoziologische Bezugspunkte aus. Die Hauptrepräsentanten der letztgenannten Theoriegruppe sind unter anderem der Strukturfunktionalismus, die Systemtheorie, der Strukturalismus, der Poststrukturalismus, der Historische Materialismus oder auch die Kritische Theorie. Das explorative Abhängigkeitsverhältnis gilt vice versa.2
Das Anliegen der vorliegenden Arbeit ist es, die Gedankengerüste zur politischen Gemeinschaft unter den Konditionen der demokratischen Verfasstheit, der Ausformung der Volkssouveränität sowie der Rolle der Einzelnen als politische Subjekte (verstanden als sich am politischen Leben beteiligende Individuen) in Abhängigkeit ihres Mitgliedschaftsstatus mit der soziologischen Habituskonzeption zu vereinbaren. Diese Mitgliedschaft wird analytisch einerseits über die Institution Staatsbürgerschaft vermittelt, andererseits kann sie über die soziologische struktur- alistische Feldtheorie, aus der sich der Habitus als Analyseinstrument deduzieren lässt, untersucht werden. Der Autor ist der Ansicht, dass der Versuch einer Synthetisierung zugleich einen Beitrag zur Erklärungstiefenschärfe liefert und wechselseitige Bereicherungen in der Modellierungstätigkeit erzielbar sind. Es geht um die Anwendung des Habituskonzepts, das sich im Rahmen der strukturalistischen Feldtheorie mit der Bestimmung des Individuums innerhalb des großräumigen gesellschaftlichen Kosmos befasst, auf die Idee des politischen Subjekts, welches in der Sphäre politischer Erklärungsmodelle dieselbe Funktion als Molekül der politischen Gemeinschaft erfüllt. Die zentralen Fragen, die in diesem Text zur Debatte stehen, sind: Was wird unter dem modernen politischen Subjekt verstanden? Wodurch zeichnet es sich aus? Inwiefern kommt ihm Selbstbestimmung zu? Welchen Erklärungsbeitrag zur Konstituierung des politischen Subjekts ist das Habituskonzept zu liefern imstande? Wie drückt sich die Fragwürdigkeit individueller Selbstbestimmung im Rahmen der soziologischen strukturalistischen Feldtheorie im Hinblick auf das politische Subjekt aus? Welcher Zusammenhang liegt zwischen Habitus, Freiheit und Gleichheit vor?
Die gegenwärtig verfügbaren Untersuchungen zu beiden thematischen Zonen sind einigermaßen vielfältig. In den politischen Studien liegt der Fokus auf den Themenkomplexen Staat, Legitimität, Rechtsetzung, Zwangsgewalt, Demokratie, Volkssouveränität und Beiträgen des Verfassungsrechts, wobei Zusammenhänge in Abhängigkeit von gesellschaftsgeschichtlichen Umständen nach und nach herausgearbeitet wurden. Mit der Genese des modernen Staates tauchen allmählich Fragen bezüglich seiner Daseinsberechtigung auf, ebenso solche der Festlegung der Legitimitätskriterien (und diesbezüglicher institutioneller Stützen) seiner Zwangsausübung. Demokratietheoretische Bezüge werden insbesondere von den Vertretern der Naturrechtsphilosophie bzw. des Gesellschaftsvertragsszenarios hergestellt, zu deren bekanntesten Vertretern unter anderem Hobbes, Rousseau, Kant, Montesquieu oder auch Locke gehören. Erwähnenswert sind jedoch nicht minder die Ausführungen Hegels. Ihre Untersuchungen üben einen erheblichen Einfluss auf das Verfassungsrecht und auf die Prägung des demokratischen Verständnisses aus. Später versucht der Historische Materialismus, die von den Gesellschaftsvertragstheoretikern formulierten Ideale mit den tatsächlichen (materiellen) Gesellschaftsverhältnissen in Beziehung zu setzen. Es geht ihm unter anderem darum, formale Rechte mit (fehlender) faktischer Substanz zu konfrontieren. Der Historische Materialismus ist nicht nur eine intellektuelle Reaktion auf die gesellschaftliche und politische Entwicklung, sondern wirkt selbst in der Folge in bedeutender Weise auf diese ein.
Eine der einflussreichsten Gesellschaftstheorien der Gegenwart ist die von Pierre Bourdieu ausgearbeitete Theorie von sozialen Feldern mit ihrer Konzentration auf Beziehungssysteme. Zentral sind hierbei Strukturen, räumliches Denken im Zusammenhang mit der Gesellschaftsarchitektur, die Einbeziehung sozialer Klassen sowie Formungen des psychischen Aufbaus durch gesellschaftliche Größen und deren Wechselwirkungen. Die strukturalistische Feldtheorie beschäftigt sich mit der Stellung des Subjekts im Sozialraum, das an einem bestimmten Punkt erzogen, konditioniert und diszipliniert wird und sich dadurch in einem speziellen Sektor des Sozialraums einlebt, sich in der Folge vor allem dort zurechtfindet sowie auf das Leben an ebendiesem Ort vorbereitet wird. Die Gesellschaft wird nicht nur als Gesamtheit betrachtet, sondern es stehen gleichzeitig die differenziellen Realitäten im Vordergrund, aus denen sie sich zusammensetzt. Innerhalb eines historisch spezifischen Gesellschaftsaufbaus werden die Einzelnen in charakteristischer Weise zur sektoralen Anpassung getrieben, mitsamt den Kennzeichen der Triebregulierung, des Seelenhaushalts und der Über-Ich-Apparaturen. In die objektiven Strukturen eingebettet, werden die mentalen Strukturen des betreffenden Akteurs in typischer Weise geformt und schlagen sich also folglich in der Disposition des Persönlichkeitssystems des Individuums nieder. Die psychische Ausstattung eines Individuums ist untrennbar mit dem gesellschaftlichen Aufbau, d.h. den sozialen Verhältnissen verbunden. Einzelne stehen der Gesellschaft nicht gegenüber, sondern sind Ausdruck des Sozialen, indem sie gewissermaßen körperliche gewordene Punkte der Struktur darstellen. Im Habitus des Einzelnen sind die Einzelerfahrungen des Individuums zu einer Art Gesamterfahrung verwoben. Er gibt dem Subjekt Handlungs-, Deutungs-, Verstehens-, Interpretations- usw. -anleitungen und ist sozusagen ein praktisches Anwendungsprinzip einverleibter Erfahrungen. Der Habitus entscheidet über das Treffen einer Wahl, ist jedoch selbst kein Wahlgegenstand, womit bereits der Konnex zur Vermutung einer Illusion individueller Selbstbestimmung3 gegeben ist, da Akteure sich dem Modell nach nicht anhand einer rationalen Analyse sämtlicher relevanter Informationen entscheiden, sondern strukturell vorgegeben Selektionen unterworfen sind, denen sie sich nicht entziehen können. Unter einem derartigen Bezugspunkt erscheint die persönliche Meinung de facto sozial determiniert zu sein, ebenso jegliche Wahlentscheidung. In der Konse- quenz bleiben die politische Meinung und die politische Wahl davon nicht unberührt, d.h. das Habituskonzept ist prinzipiell auch auf die Idee des politischen Subjekts anwendbar.
Aufgrunddessen lassen sich aus der angeführten Gesellschaftstheorie Erklärungsbeiträge für die Sphäre der Staatsbürgerschaft, der Demokratie, der Volkssouveränität und für die Mitwirkungschancen des Individuums an der politischen Selbsteinwirkung einer Gesellschaft gewinnen. Es erscheint zunächst notwendig - da es um die Untersuchung des politischen Subjekts geht - die historischen Entwicklungen, die Bedingungen, die Genese wie auch die Konstituierung des politischen Subjekts nachzuzeichnen.
Es soll daher geklärt werden, was im Allgemeinen unter dem politischen Subjekt verstanden wird und welche Rolle ihm in der modernen politischen Gemeinschaft zukommt. Dabei ist die Darstellung der modernen Staatenbildung unerlässlich. Mit dem politischen Subjekt ist das am politischen Rückwirkungsprozess auf die Gesellschaft mitwirkende Individuum gemeint, wobei das Politische als autonome Sphäre aus der Gesellschaftsentwicklung hervorgeht. Wenn von den Einzelnen oder den Individuen die Rede ist, wird auf die Rolle und die Stellung der Subjekte angespielt, die zu einem bestimmten Zeitpunkt kennzeichnend für die Einbettung in größere soziale Kontexte ist. Dementsprechend steht allgemein in soziologischer Hinsicht die Qualität der Einbindung des einzelnen Gesellschaftsmitglieds in die Gesellschaft im Vordergrund, während in politologischen Betrachtungen eher die Mitwirkungschancen des politischen Subjekts betont werden, also die politische Einbindungsqualität in den betreffenden Gesellschaften von Bedeutung ist. Wesentlich sind ferner die Handlungs- und Gedankenfreiheiten, die mit Selbstbestimmung in Zusammenhang gebracht werden. Individuelle Selbstbestimmung erhält hierbei zwei unterschiedliche Bedeutungen. Einerseits wird sie mitunter tendenziell unabhängig von der bestehenden Gesellschafts- oder Staatsordnung und den damit verbundenen äußeren Zwängen betrachtet. Eine der Prämissen, die in einer derartigen Anschauung verwendet wird, besteht in der vollständigen Information, die dem Individuum zukommt, ohne dass es für andere Partikularinteressen instrumentalisiert wird. Vielmehr scheint es in diesem Kontext zu rationalem Erwägen und der Wahrheitserkennung imstande zu sein. Allerdings dürfte Wahrheit in diesem Falle nicht vorgefertigt, oktroyiert oder vorbegrenzt sein. Die Einzelnen müssten zudem gleichermaßen befähigt sein, die Wahrheit zu erkennen und in ihren Handlungen soziale Realität werden zu lassen. Andererseits existiert die Option, Selbstbestimmungsmöglichkeiten nach der erfolgten Sozialisation und Internalisierung von externen gesellschaftlichen Zwängen zu untersuchen.4 Dann sind allerdings die Wirksamkeiten von symbolischer Gewalt und von Herrschaftsverhältnissen in die psychische Apparatur der Einzelnen (ergo auch der politischen Subjekte) eingebunden,5 ohne dass die entsprechenden Zwangssysteme dem Individuum (unmittelbar) zu Bewusstsein kämen, weil sie in innere Selbstverständlichkeiten transformiert worden sind. In diesem Falle von individueller Selbstbestimmung zu sprechen verwischt auch die Trennschärfen zwischen den Beiträgen zur Selbstbestimmung von politischen Systemen, da die Betreffenden durch Sozialisation darauf trainiert sind, gegebene Ordnungen (großteils) anzuerkennen. Individuelle Selbstbestimmung wäre dann außerdem ebenso in Gefügen drastischer Ungleichheiten möglich. Die Qualität der individuellen Selbstbestimmung hängt eng mit den Fähigkeiten des politischen Subjekts zusammen, damit aber auch mit den Ideen von Gleichheit und Freiheit.
Das politische Subjekt ist seinerseits von der Entwicklung der Politik und den bereitgestellten Rahmen- und Ermöglichungsbedingungen abhängig. Zu berücksichtigen sind außerdem die Demokratisierungsprozesse, in denen die Mitwirkungsoptionen am politischen Geschehen und Leben auf weitere Teile der Bevölkerung ausgedehnt werden. In diesem Zusammenhang ist von der Verallgemeinerung des politischen Subjekts die Rede. Zu den politischen Rahmenkonditionen für die Ausübung der politischen Beteiligung erscheint es unabdingbar, die Entwicklungen von Säkularisierung, Bürokratisierung, Rationalisierung, Errichtungen von modernen Staatsgesellschaften, diesbezügliche Einflüsse naturrechtlicher und frühliberalistischer Freiheits-, Gleichheits-, Rechts- und Legitimitätsüberlegungen ebenso nachzuskizzieren wie die Implikationen der Industrialisierung, der sozialen Frage und der Rechtsauslegungen und -zuwächse. Alle jene Prozesse gehen mit abgewandelten Staatsfunktionen einher, zu erkennen an Begriffen wie Nationalstaat, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, Sozialstaat, Wohlfahrtsstaat, Verfassungsstaat, Parteien- Staat oder auch Dienstleistungsstaat.6 Die Autonomisierung des politischen Feldes bringt also schrittweise eine politische Aufgabenvervielfältigung mit sich, welche die Qualitätsausformung des politischen Subjekts nicht unberührt lässt.
In den sich etablierenden Staaten werden die Einzelnen innerhalb der großräumigeren territorialen Integration eingegliedert. Infolge der Ablösung des feudalen Gesellschaftssystems entwickelt sich die bürgerliche Gesellschaft, deren Durchsetzung mit der Französischen Revolution in engem Zusammenhang steht. Dank ihr werden Nationalstaaten generiert, die Definitionen der Staatsbürgerschaft in den Fokus rücken, an die eine Reihe von Rechten gebunden sind. Rechte, die dem Individuum in demokratischen politischen Gemeinschaften zugestanden, gefördert und teilweise wieder abgebaut werden, sind an das Niveau demokratischer Qualität geknüpft. Diese wird, wie noch zu zeigen sein wird, gegenwärtig durch die sukzessive Demontage sozialstaatlicher Leistungen wieder eingeschränkt. Der Teil der Forschungsarbeit, der sich mit der Genese sowie den politischen und sozialen Rahmenbedingungen des politischen Subjekts beschäftigt, wird aufgrund der komplexen Verflechtungen einen Großteil des Textes in Anspruch nehmen. Er ist jedoch für ein adäquates Verständnis unerlässlich.
Im zweiten Schritt der Untersuchung wird der Versuch unternommen, den Habitus als Erklärungsmodell zu rekonstruieren. Hier steht die Einbindung des Subjekts in soziale Kontexte im Betrachtungszentrum, die dafür Sorge tragen, dass äußere soziale Zwänge in internalisierte psychische Zwangsapparaturen transformiert werden. Der Habitus erzeugt Handlungsregelmäßigkeiten und bewirkt Verhaltenssteuerungen, die im Zusammenhang menschlichen Handelns nicht zu vernachlässigen sind.
Zuletzt erfolgt mit den aus der Rekonstruktionstätigkeit gewonnenen Erkenntnissen ein Anwendungsversuch des Habitus auf die politische Realität, um Selbstbestimmungsoptionen, in erster Linie politischer Art, auf Basis des Habitus zu interpretieren.
Um anhand der strukturalistischen Feldtheorie den Habitus zu rekonstruieren, erscheint es sinnvoll, insbesondere die Untersuchungen Bourdieus und Elias in den Blick zu nehmen. Zusätzliche Ansatzpunkte zugunsten einer stringenten und möglichst erschöpfenden Darstellung dieses theoretischen Komplexes finden sich teilweise in den vorliegenden Schriften Althussers (insbesondere in seinen Formulierungen hinsichtlich eines marxistischen Strukturalismus), in den systemtheoretischen Betrachtungsweisen über die funktionale Differenzierung aber auch in den diskurstheoretischen Beiträgen Foucaults. Da sich das Habituskonzept zudem auf die psychische Realität in Abhängigkeit von sozialen Kräften bezieht, sind ferner Anknüpfungspotenziale zur Freuďschen Psychoanalyse denkbar. In dieser Hinsicht lassen sich die Arbeiten Piagets oder Fromms ebenso berücksichtigen. Die genannten Autoren bilden freilich nur eine Auswahl der herangezogenen Sozialwissenschaftler.
Letztlich ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass jegliche verallgemeinernde Formulierung in der vorliegenden Untersuchung mit Hilfe der männlichen Form zur Vereinfachung der Lesbarkeit für beide Geschlechter Geltung hat. Der Autor lehnt jede Auslegungsweise einer geschlechtsspezifischen Diskriminierung nachdrücklich ab.
Teil I GENESE UND KONSTITUTION DES MODERNEN POLITISCHEN SUBJEKTS
Basisentwicklungen der modernen Staatsgenese
Der Staat ist eine gesellschaftliche Erfindung, nichts „Natürliches", a priori Gegebenes, sondern eine infolge einer Reihe von verschiedenen Entwicklungen bis zur derzeitigen Gestalt zustande gekommene Einrichtung. Die Etablierung des modernen Staates bzw. der modernen Staatsgewalt vollzieht sich schrittweise im Übergang vom Mittelalter zur modernen Gesellschaft. In dieser Transition steigen die Abhängigkeitsverhältnisse der Menschen untereinander und damit auch der entsprechende Anpassungsdruck der Einzelnen an die veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen mit ihrer gesamten Persönlichkeitsstruktur. Psychische Regulierungen und Persönlichkeitsprägungen auf der einen Seite und gesellschaftsstrukturelle Makrozusammenhänge auf der anderen unterhalten ein kompliziertes Entsprechungsverhältnis zueinander. Kennzeichnend sind ferner die verstärkten Konkurrenzkämpfe der Königshäuser und die resultierende Zusammenlegung der Verfügungsgewalt über größere Territorien mitsamt der konsequenten Akkumulation politischer Machtinstrumente. Vor der heutigen Staatenkonfiguration zeigt sich noch ein fragmentiertes Bild verhältnismäßig kleiner politischer Einheiten repräsentiert durch eine Vielzahl von wettstreitenden Königshäusern. In den sich vergrößernden Herrschaftsverbänden werden allmählich Zentralgewalten errichtet, welche über das etablierte Gewalt- und Steuermonopol sowie über die militärischen Kräfte verfügen, während zugleich im Inneren die Konkurrenz zwischen den Gesellschaftsmitgliedern friedlichere Züge annimmt.
Territoriale Grenzen zeichnen sich durch zunehmende Unbeweglichkeit aus, innerhalb derer die Sprachen des Rechts und der Bürokratie vereinheitlicht werden, nicht zuletzt infolge des gestiegenen staatlichen Informationsbedarfs zur internen Lenkung und Interaktion mit anderen Staaten. Hierfür wird insbesondere die Statistik als Praxis der Staatsbeschreibung eingeführt. Nach und nach vollzieht sich außerdem der fortgesetzte Versuch der kulturellen Homogenisierung der Bevölkerung. Im Weiteren verdichtet sich die Beziehung zwischen Bevölkerung und (hypostasierten) politischen Machtträgern, wobei Ökonomie und öffentliche Meinung vermehrt Berücksichtigung finden.
Hervorzuheben sind in erster Linie zwei Aspekte, welche die Staatenbildung nachhaltig begünstigen. Das betrifft zum einen das wachsende Interdependenzgeflecht innerhalb der Gesellschaft aufgrund fortschreitender Spezialisierung in der Arbeitsteilung und zum anderen die deutlich hervortretende Trennung von Staat und Kirche, d.h. die Säkularisierung. Politik entwickelt sich zu einem eigenständigen Handlungs- und Abwägungsbereich, während die Kirche kontinuierlich an Einfluss verliert. Rationalisierung und Vernunftideale sollen an die Stelle religiöser Intuition gesetzt werden. Diese Parallelentwicklungen sind in der Folge darzustellen, um die Zusammenhänge zu beschreiben, die die Interpretation von Politik und die Rolle des Individuums in den Staatsgebilden zutiefst beeinflussen. Jeder Entwicklungsphase der politischen Sphäre und der damit einhergehenden intellektuellen Reflexion entspricht ein je spezifisches Bild des Subjekts, das sich in der Gesellschaft bzw. der politischen Gemeinschaft bewegt und in ihr handelt. Auch ändern sich damit die vom Individuum erwarteten Pflichten sowie die ihm zugestandenen Rechte.
Die wachsende Interdependenz, die Etablierung von Gewaltmonopolen und die Säkularisierung sind Entwicklungen, die das politische Selbstverständnis der Gesellschaft und der Individuen in ihr verändern. In den Vordergrund rückt die Idee der Selbstbestimmung von Staaten, während sich zugleich die Rolle der Einzelnen (also auch der politischen Subjekte) in der neuen Gesellschafts- bzw. Staatsordnung wandelt.
Zunehmende Interdependenz und die Entstehung des Gewaltmonopols
Die Gesellschaftsgeschichte lässt sich im Kontext der Alltagsbewältigung und Bedürfnisbefriedigung als Hervorbringung und Abänderung kooperativer Arbeit charakterisieren. Die Basisentwicklungen, welche die moderne Gesellschaft bis zur Gegenwart kennzeichnen, sind funktionale Differenzierungen sowie der damit einhergehende Wandel der Beziehung der Menschen untereinander und des Subjekts zum Kollektivkörper innerhalb dynamischer Prozesse im Gesellschaftsaufbau und der Koordination von Arbeitsteilung.
Die frühmoderne europäische Gesellschaft ist mit einer institutionalisierten, vertikalen, ständischen Schichtung ausgestattet. Allerdings kommt es allmählich zur Veränderung sozialer Hierarchisierung, sodass ständische Unterscheidungen in den Hintergrund und funktionsbetonte soziale Felder in der Vordergrund rücken. Später wird ersichtlich, dass sich diese jeweiligen Funktionsbereiche mit Instrumenten der reflexiven Beobachtung ausstatten, um für sich typische Selbstverständnisse zu erzeugen, so etwa die Erkenntnistheorie in der Wissenschaft, die Rechtstheorie im Rechtssystem, die Wirtschaftstheorie in der ökonomischen Praxis usw.7
Mit der differenzierteren gesellschaftlichen Arbeitsteilung geraten die Einzelnen zunehmend in (anonymisiertere) Abhängigkeitsverhältnisse voneinander, weil sie im Zuge sich wandelnder Bedürfnisdispositionen und bei gleichzeitigem Befriedigungswunsch stärker aneinander gebunden werden. Der entsprechende Komplexitätszuwachs erschwert eine von außen ordnende Kontrolle der Handlungsabläufe, da diese in ihren Kontexten und Beziehungsmustern der Tendenz nach unüberschaubarer werden. Es zeigt sich daher die historisch ablesbare Notwendigkeit zur Umwandlung von Fremdzwängen in Selbstzwänge, also in verschärfte Selbstkontrolle der Individuen als vergesellschaftete Wesen durch eine Vielzahl gesellschaftlicher Verbote und Gebote, die internalisiert und im Persönlichkeitssystem verankert werden. Triebregelungen sowie Affektbewältigungen werden aufgrund der Strukturerfordernisse konsequent eingefordert und müssen durch das Gesellschaftsmitglied soweit wie möglich durch generierte innere Zwangsapparaturen umgesetzt werden.8 Unter solchen Bedingungen spielen Ausformungen von Moralvorstellungen eine zentrale Rolle. Moral als Gesellschaftsprodukt dringt von außen ins Individuum ein und nötigt es zu gewissen Handlungsweisen, wobei sowohl Verbreitungs- als auch Internalisierungsgrad von der Sozialorganisation abhängig sind.9
Im Mittelalter existiert noch keine zentralisierte, strafende gesellschaftliche Gewalt, sodass hier die größte Gefahr darin besteht, im Kampf dem physisch Überlegenen zu unterliegen. Physische Grausamkeitsentladungen sind zu diesem Zeitpunkt noch nicht gesellschaftlich verfemt. Folglich macht sich das Gefühl allgemeiner Unsicher- heit breit, es herrscht aber auch ein erhöhtes Maß an Selbständigkeit. Menschliche Triebe wie auch Emotionen kommen noch unvermittelter und unverhüllter zum Vorschein. Weitblickende Berechnung für die Zukunft ist wegen des hohen Niveaus an Unsicherheit und relational geringen Interdependenzen weder denkbar noch nötig. Erst mit der Verdichtung der Menschen in einem engmaschigeren Interdependenzgeflecht, etwa wegen der Ausdehnung des Handels mit weiter entfernt liegenden Gebieten, entsteht nach und nach ein erhöhter Druck zur inneren Trieb- und Affektbewältigung, wobei der „Kriegsschauplatz“ sozialer Auseinandersetzungen tendenziell ins Innere der Psyche verlagert wird. Es ist daher der Gesellschaftsaufbau dahingehend die ausschlaggebende Kernkategorie, ob es notwendig ist, physische Gewaltanwendungen des Einzelnen zu unterbinden sowie die menschliche Tätigkeit und Aufmerksamkeit in stärkerem Maße zu disziplinieren und in friedlicherer Form auf die Kooperation in komplexen Arbeitsbeziehungen zu lenken.10 Die Ausdehnung der Ökonomie und ihre verbindende Wirkung hinsichtlich voneinander verhältnismäßig weit entfernter Regionen und Menschen sorgt dafür, Einzelne durch Vernetzungen stärker aneinander zu knüpfen, d.h. in ein erweitertes System von gesellschaftlichen Zwängen einzubinden. Menschliche Beziehungen werden im historischen Längsschnitt weiträumiger und komplexer,11 während die Subjekte zugleich marktfähig gemacht werden. Sie sind in umfangreichere Verflechtungen wirtschaftlicher Tauschvorgänge eingegliedert.12
Physische Gewaltsamkeit wird nach und nach der Strafgewalt des Staates nach innen vorbehalten und ist dem Individuum nur noch nach außen in der Kriegsführung oder in Notwehr gestattet.13 Es verändert sich ferner allmählich die Strafmethodik der öffentlichen Gewalt. Leibesmarter und „peinliches“ Strafen treten in den Hintergrund und damit auch der Körper als Hauptzielscheibe gebräuchlicher Straftechnologien.14 Zweck der Strafe ist nunmehr die sich ausbreitende Vorstellung der „Besserung“ des Subjekts.15 Öffentliche Marter erscheinen im Hinblick auf diesen Zweck somit weniger zielführend, auch nicht im Sinne der Abschreckung, denn das befürchtete Resultat könnte sein, dass ungewünschte Konsequenzen auftreten. „Strafen können nun auch die entgegengesetzte Wirkung haben. Der böse Wille trotzt diesen Versuchungen. Räuber benutzen den Anblick der Hinrichtung, um sich daran zu gewöhnen und oft gilt: je härter die Gesetze, je mehr Empörer sind die Menschen.“16 Die Gefahr bestünde dann zudem darin, dass die Staatsgewalt die Unterstützung der Bevölkerung aus moralischen Grundsatzerwägungen eventuell verlieren könnte. Das gilt es zu verhindern, weil öffentliche Meinung stärker in die politischen Erwägungen einbezogen wird. „Die Bestrafung hat allmählich aufgehört, ein Schauspiel zu sein. Alles an ihr, was nach einem Spektakel aussah, wird nun negativ vermerkt. Als ob die Funktionen der Strafzeremonien immer weniger verstanden würden, verdächtigt man nun diesen Ritus, der das Verbrechen „abschloß“, mit diesem schielende Verwandtschaften zu unterhalten: ihm an Unmenschlichkeit nicht nachzustehen, ja es darin zu übertreffen, die Zuschauer an die Grausamkeit zu gewöhnen, von der man sie fernhalten wollte, ihnen die Häufigkeit der Verbrechen vor Augen zu führen, den Henker einem Verbrecher gleichen zu lassen und die Richter Mördern, im letzten Augenblick die Rollen zu verkehren und den Hingerichteten zum Gegenstand von Mitleid oder Bewunderung zu machen."17
Die Gewichtung der Abweichung bemisst sich in erster Linie teleologisch nach den Folgen und nicht deontologisch nach der Intention. Der Fokus der staatlichen Gewalt liegt primär auf der emotionalen Kompensation durch Bestrafung. Es fehlen historisch zunächst noch die heute gebräuchlichen Kategorien von Zurechnungsfähigkeit, Vorsatz oder Fahrlässigkeit.18 Mit stärkeren wechselseitigen Abhängigkeiten der Elemente eines sozialen Gebildes verlässt alles in allem die Anwendung körperlicher Gewalt also zunehmend den Bereich der Alltagswahrnehmung und wird mit Schamgefühlen und Peinlichkeitsempfindungen belegt. Die Heranzüchtung abstrakterer Bewusstseinsgrade ist die Konsequenz.19
Der Feudalismus als Gesellschaftsordnung ist gekennzeichnet durch eine intensive Streuung des gesellschaftlichen Lebens. Mit der Errichtung von Monarchien werden kollektive Kräfte nach und nach zentralisiert und dieser Prozess bereitet, wie an anderer Stelle noch zu zeigen sein wird, der Demokratie erst den Weg.20 Die zuvor bestehenden Herrschaftseinheiten des Mittelalters liefern demgegenüber ein fragmentiertes Bild. Die einzelnen Königshäuser sind häufig und intensiv mit Auseinandersetzungen untereinander beschäftigt, sodass sich weitverbreitete Unsicherheit auf der Individualebene in diesen Kämpfen weiter fortsetzt. Infolge forcierter Auseinandersetzungen zwischen den Königshäusern gestalten sich die Kämpfe als Bestrebungen zur Zentralisierung politischer Herrschaftsausübung. Die spezifisch ausgeprägte Konkurrenzsituation übt hierbei auf sämtliche Teilnehmer Druck in Richtung Expansion aus, sofern die einzelnen Häuser nicht von den sich ausdehnenden Nachbarn besiegt oder in Abhängigkeit geraten wollen. Unter solchen Konditionen reduziert sich schon verhältnismäßig die Stärke eines Akteurs, wenn er sich darauf beschränkt, nur zu bewahren, worüber er bereits verfügt. Eine derart ausgeprägte Wettstreitsituation in der Beziehungsstruktur unter den Territorialherren treibt sie beständig gegeneinander und setzt den Monopolmechanismus in Gang. Aufgrund des intensiven Wettbewerbsdrucks gelingt es einigen, ihre Einflusssphären zu erweitern, während andere Teilnehmer an ebendiesen einbüßen, woraus der Trend zur Monopolbildung ersichtlich wird. Ein Gesellschaftskonglomerat, das durch eine Vielzahl Konkurrierender gekennzeichnet ist, neigt dazu, die bestehende Gleichgewichtslage zu verlassen und ein alternatives Equilibrium anzustreben, bei dem aufgrund des Maßes ihrer einverleibten Mittel immer weniger Einheiten miteinander wettzueifern imstande sind. Dieser Vorgang setzt sich solange fort, bis lediglich eine Einheit durch fortlaufende Akkumulation von Machtinstrumenten und -ressourcen das Monopol über die umkämpften Machtchancen erlangt,21 nachdem sich früher oder später die aus vorangegangenen Auseinandersetzungen als Sieger präsentierten Akteure als rivalisierende Handlungseinheiten gegenübergestanden haben.22 Für die staatlichen Monopolbildungen im Europa jener Zeit ist die Verweigerung physischer Gewaltanwendung durch den Einzelnen und die Delegierung derselben an eine Zentralgewalt ebenso charakteristisch wie das Monopol auf Steuereinhebungen. Beide Monopole (Gewalt- und Steuermonopol) halten sich wechselseitig im Hinblick auf die Finanzierung militärischer Kräfte und Steuereintreibung aufrecht. Dabei geht die Herstellung spezialisierter Verwaltungsapparate dieser Monopole mit der allgemein verbreiteten, fortschreitenden gesellschaftlichen Funktionsteilung einher.23 Damit werden auch die Staatsaufgaben professionalisiert. Die Orientierung staatlichen Agierens zielt nun auf den Aktivismus sowie die Produk- tionseffizienz der Politik, auf die Umsetzung der Zweckbestimmung des Staates, auf die interne Differenzierung des Staates, auf die Differenzierung der Wirtschaft, auf die Erziehung etc.24 Im Übergang vom Spätmittelalter zur Frühmoderne kommt es außerdem zur Konzentration auf das Zivilrecht statt auf das kanonische Recht. Das Recht selbst wird professionalisiert und die Zuständigkeiten des Rechtssystems monopolisiert.25 Das kanonische Recht trägt noch im Mittelalter zur Klärung juristischer Strukturen bei, um Amt und Person eindeutig voneinander zu unterscheiden.26 Sind diese Monopole einmal installiert und institutionell abgesichert, dann gestaltet sich die Kollektivlenkung nicht mehr diffus, sondern gleichwohl organisiert und zentralisiert.27
Das politische Feld wird wegen der gestiegenen Rationalisierung und Steuerungskompetenzanforderungen als eigenständige, legitime Sphäre, vor allem als Folge der Säkularisierung und der Anbindung des politischen Aktionsraumes an die Territorialgrenzen, definiert. Politik ist die Leitung bzw. Beeinflussung eines politischen Verbandes, oder genauer eines Staats, der eine Form menschlicher Gemeinschaft darstellt und der den durchgesetzten Anspruch verkörpert, legitim monopolistisch physische Gewaltsamkeit innerhalb eines bestimmten Territoriums auszuüben.28 Die Genese des Territorialstaats trägt zur gebietsspezifischen Hoheit des Staates bei und sorgt unter anderem auch für die Schaffung eines definierten Bereichs der Unabhängigkeit des Politischen von der Sphäre des Religiösen.29 Mit der Autonomisierung des Politischen handeln Kämpfe im Staat nicht nur von unterschiedlichen sachlichen Zielen, sondern insbesondere von einer Besetzungskonkurrenz öffentlicher Ämter.30 Dies ist bereits ein Indiz für die vollzogene Trennung von Amt und Person. Die Gesetzesverfassung wird dem Staat zugesprochen, ohne den Gesetzesinhalt bereits vorzuskizzieren.31 Zudem löst sich schrittweise der Stufenbau der Treueverhältnisse, die für die Feudalgesellschaft typisch sind, zugunsten staatlicher Zentralisierung auf.32 Zugleich ist die Zentralgewalt stärker darauf angewiesen, manche Gruppen intensiver in die Staatsapparate einzubinden, um das eigene Fortbestehen abzu- sichern.33 Kooptierungen weiterer Gruppen dienen der Konservierung des Gewaltmonopols. Soziale Kämpfe handeln ab diesem Stadium von der Verfügungsmacht über die Monopolapparate, d.h. von den Personalrekrutierungen des politischen Systems sowie den Lasten- und Nutzenverteilungen, die vor allem steuerlich bedingt sind. Nach der Konkurrenz um die territoriale Verfügungsgewalt kommt es also weiter zur Auseinandersetzung um die Mittel wirtschaftlicher Potenz. Die Verfügungsmacht konzentriert sich in der Konsequenz durch Akkumulation in den Händen immer weniger Gruppen oder Akteure, die jedoch ihrerseits zur Aufrechterhaltung ihrer Position auf die Kooperation anderer Gruppen bzw. breiterer Schichten angewiesen sind, diese anderen daher kooptiert werden müssen und so selbst im sozialen Geflecht der Abhängigen abhängig werden.34
Mit der Staatsgenese wird systematisch Gehorsam gegenüber den Trägern der legitimen Gewalt eingefordert und ein Personalstab eingeflochten, der innerhalb der Gehorsamshierarchie für öffentliche Verwaltungsaufgaben eingesetzt wird.35 In diesem Kontext ist die Herauskristallisierung politischer Beratung in den einzelnen Ressorts entscheidend. Sie beinhaltet bis zu einem gewissen Grad politische Partizipationseigenschaften, indem sie die Nahtstelle zwischen herrschen und beherrscht sein bildet. Mit ihr drückt sich die Abhängigkeit des Monarchen vom Systemkomplex Wissen und gelehrter Kompetenz aus.36 Streng genommen sind niemals wie im Idealtypus sämtliche politische Machtbefugnisse in einer Person konzentriert. Sie werden aufgeteilt unter Räten, Ministern und auf andere Ämter.37 Mit den Instanzen der Verwaltung und der Justiz werden außerdem Verfahrensweisen hervorgebracht, die durch ihre Wiederholbarkeit Verhaltensweisen prinzipiell kalkulierbar machen.38 Aufgrund der Diversifikation normativer Erwartungen, hervorgerufen etwa durch Rollendifferenzierungen, geraten Normenprojektionen tendenziell in Konflikt miteinander und die ungünstige Folge wäre, dass die Normdurchsetzung des einen mit der Enttäuschung des anderen einhergeht. Insofern bieten installierte Verfahrensregeln und deren regelmäßiger Ablauf Gelegenheit einer Minimierung solcher Problemlagen wegen der prinzipiellen Berechenbarkeit.39
Das Privatmonopol Einzelner wird gewissermaßen zum öffentlichen Monopol, weil immer mehr Personenkreise an der im nun entstandenen, weitaus komplexeren, eigengesetzlichen Feld der Ausübung politischer Herrschaft eingebunden sind. Zu diesem Zeitpunkt ist die Geburt des Staates vollzogen. Teilhabechancen und der Kooptierungsdruck neuer Gruppen werden um so stärker, je größer der akkumulierte Besitz wird. Immer mehr Menschen werden in das Netz politischer Arbeitsteilung integriert. Dies wird allein schon aus den notwendigen ausgedehnteren Verwaltungstätigkeiten ersichtlich. Zur Gewährleistung geordneter Abläufe, d.h. zur Beibehaltung des je spezifisch funktionierenden Systems, bildet die Zentralgewalt in weiterer Folge festigende Institutionen. Ausscheidungskämpfe werden nun (weitestgehend, sofern sich keine revolutionären Kräfte sammeln) ohne Waffengewalt vollzogen.40
Das Recht als institutionalisierte Form von sozialen Normen liefert für die Beteiligten Erwartungserleichterungen. Entgegen der verbreiteten Auffassung, das Recht sei vor allem ein Instrument physischer Gewalt im Falle von Normverstößen, zeichnet sich die Evolution des Rechts insbesondere gerade dadurch aus, an die geschichtliche Domestizierung physischer Gewalt gebunden zu sein. Infolge der hergestellten Gewaltmonopolisierung werden eruptive Enttäuschungsreaktionen wie Selbstjustiz oder Selbsthilfe immer weiter eingedämmt. Die Verhältnisänderung von Recht und Gewalt in der Gesellschaftsentwicklung kommt hierbei zum einen durch die Konzentration der Entscheidungskompetenz über die Anwendung physischer Gewaltsamkeit staatlicherseits mitsamt dem verdeckten Strafvollzug und zum anderen über die Transformation des Rechts zu einem Gefüge abstrakt formulierbarer und in sich möglichst konsistenter Normen, wodurch ein hohes Niveau an Verfahrensautonomie bezüglich der Rechtsfindung erreicht wird, zustande.41 Physische Gewalt, die ausschließlich auf Basis der Rechtsgrundlage anzuwenden ist, setzt die politische Verfügung über die Gesetzgebung voraus, welche ihrerseits von der Verfassung kontrolliert wird.42 Das ist ein erster Schritt zur systemgebundenen Gewaltenteilung der Staatsgewalt. Im Zuge der Errichtung staatlicher Gewaltmonopolisierung wird die physische Gewaltanwendung separaten dafür vorgesehenen Einrichtungen vorbehalten, die das wesentliche Instrumentarium für die Fortführung einer etablierten Ordnung bilden. Gleichzeitig wird der Privatgebrauch physischer Gewalt unter die offizielle Strafe gestellt.43 Vor allem die Entwaffnung des Adels ist historisch eine der wesentlichen Grundbedingungen für die Herstellung des politischen Systems im Erscheinungsbild des Territorialstaats.44 Nach außen gerichtet und offiziell gesichert bringt allerdings die allgemeine Wehrpflicht den Zwang zur Anwendung von physischer Gewalt in legitimer Weise mit sich, nämlich als Instrument für die Staatszwecke.45
In frühen Stadien der Staatenbildung ist die unterschiedliche Achtung von Ständen institutionell konserviert, und zwar auf Basis der ständisch gesonderten Rechtssprechung, der ungleichen Verteilung der Steuerlast auf diese Stände, des wahrscheinlicheren oder unwahrscheinlicheren Zugangs zu Ämtern usw. Aus der Ungleichheit der in den Ständen organisierten Menschen erwächst eine Verpflichtungsasymmetrie. Dennoch erschöpft sich der Ständeaufbau seinen Resultaten nach nicht schon in der hierarchischen Gliederung und seinem Mechanismus verschiedener Verteilungen von Gütern, sondern er erfüllt zugleich die Zuordnung von Funktionsaufgaben: Seelenheil (durch den Klerus), physische Sicherheit (durch den Adel) und Produktion von Nahrungsmitteln (durch den Bauernstand).46
Wächst die Macht einer Zentralgewalt, dann werden die Menschen dazu gedrängt, miteinander friedlich zu agieren. Affektentladungen werden seltener und Konkurrenz im vorhandenen Rahmen maschinistischer. Affekte erhalten in rationalisierterer Gestalt einen genau festgelegten Platz,47 stabilisiert durch Situationslernen und den damit verbundenen Tabuisierungen. Der gesellschaftliche Wandel vollzieht sich insgesamt unintendiert vom Wollen eines Einzelnen oder einzelner Gruppen wenngleich mit einer spezifischen Ordnung und ist gekennzeichnet von der Umwandlung der Fremdzwänge in innere soziale Kontrolle. Dieser Vorgang ist an die vorherrschenden Verflechtungsumstände gebunden, die auf das Individuum zwingender einwirken als der Wille eines Einzelnen. Je differenzierter die gesellschaftlichen Tätigkeiten werden, desto stärker wird die Abhängigkeit des Subjekts vom Ganzen, da das Verhalten einer immer größeren Zahl von Menschen aufeinander abgestimmt werden muss, damit das Individuum seine Funktion innerhalb des Beziehungsgeflechts erfüllt. Die stabileren Handlungsregulierungen mit Hilfe der Selbstzwangsapparaturen führen zu einer intensivierten Routine, die Automatismen mit sich bringt. Mit der Errichtung des Gewaltmonopols entstehen befriedete Räume, in denen das Individuum vor willkürlichen Gewalteinbrüchen relativ geschützt ist, zugleich jedoch dazu genötigt wird, eigne Affekte stärker zu regulieren. Je enger das Beziehungsnetz von Menschen wird, desto deutlicher sieht sich der Einzelne gezwungen, sowohl die eigenen Handlungen als auch die der anderen für längere Zeiträume einzukalkulieren. Hier spielt der Sozialisationsprozess eine entscheidende Rolle. Mit ihm soll ein stabiles Über-Ich erzeugt werden, sodass einige Neigungen oder Triebe nicht mehr unmittelbar zu Bewusstsein kommen. Leidenschaften werden deutlicher beherrscht und beherrschen ihrerseits weniger die Akteure. Triebe werden tendenziell zur Passivkategorie.48
Monopole physischer Gewalt sind zweischneidig, weil sie einerseits interne Pazifizierung ermöglichen, andererseits dem Missbrauch zugunsten der Partikularinteressen von Oligarchien offen stehen.49 Rechtliche Vorkehrungen zur diesbezüglichen Einschränkung zeigen sich beispielsweise in der Gewaltenteilung. Im Weiteren lässt sich erkennen, dass sich Persönlichkeitssysteme schrittweise auf die staatlichen Gewaltmonopole einstellen, indem sich Scheu, Scham und Abneigung vor physischer Gewalt entwickeln.50 Ferner wird die Betrachtung des anderen zunehmend psychologisiert und zwar als Mittel der Aufrechterhaltung der sozialen Position oder des Aufstiegs innerhalb des Systems sozialer Hierarchie. Jedoch darf in diesem Zusammenhang niemals ausschließlich der Einzelne für sich betrachtet werden, sondern es muss die Stellung des Betreffenden in seiner Beziehung zu anderen berücksichtigt werden. Der spezifische Aufbau der Machtapparatur ist abhängig von der vorherrschenden Gesellschaftsstruktur. Die damit korrespondierende Schulung und Zugänglickkeit gesellschaftlicher Funktionen sind für den Grad der Entfaltung von Lang- und Tiefsicht verantwortlich. Weitsicht, Psychologisierung und Rationalisierung nehmen zunächst ihren Ausgang in Gruppen höherer sozialer Hierarchie, um sich von dort aus auf die breite Bevölkerung zu übertragen. Dies zeigt sich infolge der Geschichtsentwicklung an der stärker zentralisierten Gesellschaft in der Etablierung des absolutistischen Staates. Es tritt ein höheres Niveau an Rationalisierung auf. Rationaler werden ebenso die Ergebnisse des menschlichen Handelns wie auch die typischen Gedankensysteme.51 Mit dem Hervortreten des psychologischen Interesses ergibt sich eine vertiefte Form der Selbst- und Fremdbeobachtung, das zudem ein größeres Potenzial des Einfühlens in andere Ichs mit sich bringt,52 während sich die Rationalisierung vergleichsweise stärker auf Profitmöglichkeiten konzentriert. Dies verlangt aber auch eine Berechenbarkeit von Erwartungen, denen dadurch Rechnung getragen werden soll, dass es zu einem höheren Maß an justizieller Sicherheit und Verrechtlichung kommt.53 Mit den gewandelten ökonomischen Zwängen infolge des erhöhten Lebensstandards, der Diversifizierung von Reichtum und Gütern sowie des Bevölkerungswachstums geht ein stärkeres Sicherheitsbedürfnis einher. In der Justizpraxis wird daher nun strenger gegen Eigentumsdelikte vorgegangen, die an Häufigkeit zunehmen. Allmählich entwickelt sich die justizielle Tätigkeit in gewisser Hinsicht zu einer Form von Klassenjustiz.54 Dadurch wird die Auffassung begünstigt, die Ausgestaltung des öffentlichen Rechts komme lediglich besitzenden Klassen entgegen.55 Im Laufe des Entstehungsprozesses des Kapitalismus wird Eigentum fortlaufend privatisiert, während die Eigentumsrechte an Personen, die Leibeigenschaft, aufgehoben werden und Armut wie auch Ungleichverteilungen zunehmen.56
Im Rahmen differenzierterer politischer Arbeitsteilung werden staatliche Aufgabenbereiche und Funktionen erhöht. Die Entwicklung des modernen Staats ist von einem Zuwachs von neu übernommenen Funktionen gekennzeichnet. Bis ins 17. Jahrhundert entstehen so in Europa Staaten mit der Ausübung souveräner Herrschaft über ein eindeutig definiertes Territorium. Daraufhin wird der sich professionalisierende Verwaltungsstaat der marktwirtschaftlichen Dynamik gegenübergestellt und ist zugleich als Steuerstaat von der kapitalistischen Produktion finanziell abhängig. Erst im Laufe des 19. Jahrhunderts, worauf an anderer Stelle noch näher eingegangen wird, wird der Nationalstaat für demokratische Anwendungen politischer Partizipation und Legitimation nutzbar gemacht. Im 20. Jahrhundert kommen Funktionen des Sozialstaats und des Wohlfahrtsstaats hinzu.57
Säkularisierung und beendete Häresie der Politik
Eine der wesentlichen Bedingungen der Staatenbildung ist der Einflussverlust der Kirche im Kräftefeld politischer Entscheidungen einerseits sowie in der Positionszuweisung der Gesellschaftsmitglieder andererseits. Als allmählich die Säkularisierung einsetzt, werden Staat und Kirche als voneinander distinkte Bereiche systematisch getrennt. Die Teilung beider Sphären wird im Allgemeinen mit dem Ende der Französischen Revolution als erstmals durchgesetzt erachtet. In der Folge bedeutet dies, dass die gesamtgesellschaftliche Inklusion nicht mehr primär über religiöse Definitionen erfolgen kann, da Religion an Integrationspotenzial im ehemals umfassenden Grad einbüßt. Somit existiert keine gesamtgesellschaftliche (religiöse) Instanz mehr, welche die Gesamtordnung der Gesellschaft und die entsprechenden Sinnauslegungen regelt und dem Einzelnen seinen Platz mehr oder minder eindeutig zuweist.58 Als alternative Integrationsidee taucht der Nationalbegriff auf. Er erzeugt den Glauben an die Einheit und Einzigartigkeit einer Kulturnation und zugleich ein enormes militärisches Mobilisierungspotenzial, das von politischen Amtsinhabern genutzt werden kann.59
Bedeutend ist außerdem die Verbreitung der Naturrechtsphilosophie. Unter Bezugnahme des Naturrechtsgedankens untersteht der Monarch einem alternativen „sakralen“ Recht. Der politischen Gewalt gelingt es auf diesem Wege aber auch, sich durch diese Anbindung an „geheiligtes“ Recht zu emanzipieren und souverän zu werden.60 Ferner verändert sich die Kontrolle des Bildungssektors, welche sich von der Kirche zum Staat hin bewegt.61 Religion hat ihre (Monopol-)Funktion als überwölbende Sinninstanz zur Hervorbringung kollektiver Identität in den europäischen Ländern in dieser Entwicklung sukzessive verloren. Stattdessen werden Sprache, Literatur und eigene Geschichtsschreibung zu Indikatoren für die Inklusion in die Gesamtgesellschaft, wobei universelle Inklusion mit Werten wie Gleichheit und Freiheit idealisiert wird. Die Idee einer nationalen Einheit ist synthetisch und muss zur Wirksamwerdung institutionell konstruiert und ideologisch gerechtfertigt werden. Die Vorstellung gemeinsamer historischer Wurzeln der Mitglieder wird vor allem mit akademischer Unterstützung erstellt, namentlich von Historikern, Ethnologen, Juristen sowie Sprach- und Literaturwissenschaftlern. Sie wird dann von den Sozialisationsinstitutionen Familie und Schule verfestigt und über Massenmedien verbreitet.62 Nationale Identitäten sind nicht schon vorgegeben, sondern müssen erst definiert und abgesichert werden.63 „Die Nation ist zunächst eine imaginäre Einheit, die dann noch mit Realität gefüllt werden muß, zum Beispiel mit einer gemeinsamen Sprache, einer gemeinsamen Religion, einer einheitlichen Währung und einem gemeinsamen Rechtssystem unabhängig von lokalen Gewohnheiten und Gebräuchen. Die Nation definiert sich durch ihre Geschichte, aber die Geschichte muß erst noch geschrieben werden [...].64 Die Nation wird also erst erfunden und entsteht durch den Staat, nicht umgekehrt.65 Doch enthält der Nationsbegriff von Anfang an ein Janusgesicht, weil er einerseits mit der Auslegung einer Naturwüchsigkeit operiert, sich aber andererseits von einer rechtlichen Konstruktion der Staatsbürgerschaft ableitet.66 Er wird genutzt, um die universalen Fortschritts- und Moralideale der Aufklärung auf Nationalkollektive anzuwenden und auf diese zu begrenzen. Menschlicher Fortschritt wird daher zunehmend mit der Zukunft der Nation in Zusammenhang gebracht und erbrachte Leistung dem nationalen Zusammenschluss zugeschrieben. Zugleich wird die Kultur als allgemeines Gut in eine Nationalkultur umformuliert.67 Nation wirkt somit nach außen parti kularistisch, nach innen universalistisch.68 Die Erfindung und Betonung der Nation ist der Versuch, eine nationale Kultur zu homogenisieren, um unter solcherart hervortretenden Gemeinsamkeiten Bürgerbindungen ebenso wie Staatsstabilität zu erzeugen.69 Die Einzelnen sind nun Bestandteile umfassender gesellschaftlicher Großgebilde, insbesondere der konstruierten Nation.70 Gleichzeitig predigt sie Patriotismus als nationale Vernunft, die zumindest bis zu einem gewissen Grad eine individuelle Selbstnegation einfordert.71 Durch die Einführung des Nationalgedankens werden politische wie auch ethnische Grenzziehungen festgelegt.72 Dementsprechend verschiebt sich im 17. und 18. Jahrhundert die Art der politischen Inklusion. Neue Begriffe wie Bürger, Staatsbürger, Citoyen und Kollektivbegriffe wie Volk und Nation deuten hierauf hin.73 Im Vorgang der Bildung von Nationalstaaten werden Menschen ohne umfassende persönliche Bekanntschaften weiträumig zusammengefasst und Souveränität ist nun vornehmlich auf symbolische Bindungen angewiesen. Politisch zwingende äußere Steuerung ist in solchen Großräumen allein auf Basis physischer Gewalt- und Drohpotenziale nicht mehr praktizierbar. Nationalität als disziplinierende Identifikationsgröße übernimmt daher die Rolle einer mystischen Kraft, die zur Anzüchtung von Selbstzwangsapparaturen eingesetzt wird. Die Nation findet so Eingang in die mentalen Strukturen und Selbstbilder der Individuen.74 Damit einhergehend stellt sich eine gewisse Opferbereitschaft der Mitglieder ein, die die Erzeugung von Selbstzwängen begünstigen. Allerdings können verdichtete Selbstzwangssysteme nicht vollständig ohne Lustprämien auskommen, die in angeführtem Kontext dadurch möglich werden, dass Nationalstolz nun Teil der Selbstliebe des Individuums als Mitglied einer verehrten Nation wird.75 Der Nationalbegriff wird zwar als Ausdruck kollektiven Wollens gebraucht, begünstigt jedoch vor allem gerade im Entstehungskontext die Freiheit emporstrebender Bürger und Gleichheit mit der bisherigen Herrschaftsausübungsgruppierung.76 „Der Nationalismus ist in allen seinen Schattierungen eine Schöpfung des Bürgertums, wie die Entstehung der Nation im Kampf gegen den Absolutismus und die privilegierten Stände zeigt. Demokratischer Nationalismus beschwingte die Französische Revolution. [...] der Nationalstaat ist das Werk des Bürgertums und der Nationalismus eine bürgerliche Ideologie/77 Im Weiteren findet in der Französischen Revolution der Gedanke Ausdruck, dass die tatsächlichen, konkreten Lebensumstände von Individuen verschieden sein mögen, diese Ungleichheiten jedoch nicht zusätzlich durch staatliche Ungleichbehandlung verstärkt werden sollten wie z.B. in der ständespezifischen Rechtsprechung.78
Nationalismen operieren vorzugsweise mit Parolen von Freiheit und Gleichheit. Gerade Gleichheits- und Freiheitsideen als Grundbegriffe bürgerlicher Revolutionen sind eng mit der Entstehung von Nationalismen und ethnischen Bewegungen verbunden, weil sie das Potenzial besitzen, alle Bevölkerungsschichten (mit ethnischen Einschränkungen) erreichen zu können und dadurch die Möglichkeit der Vollinklusion bereitzustellen. Aus dieser Sicht scheint Nationalität bzw. Ethnizität zunächst zur selbststabilisierenden Ausstattung gesamtgesellschaftlicher Kommunikation im Übergang von der vorwiegend ständisch stratifizierten zur funktional differenzierten Gesellschaft zu gehören. Der Funktionsverlust der Religion als die vormals zentrale Instanz zur Legitimation und Begründung der „Weltordnung“ führt dazu, dass sie selbst zu einem Teilsystem mit begrenzter kommunikativer Reichweite reduziert wird. Die an ihre Stelle tretenden Moralvorstellungen und Grundwerte bilden dennoch weiterhin Sinnstiftungen, wie auch an den Idealen, welche mit der Demokratie in Verbindung gebracht werden, zu sehen ist.79 Interpretiert wurde daher: „[...] magische Riten und religiöse Überzeugungen, die früher Repräsentationen des Kollektivgefühls waren, verwandeln sich in ihrer säkularisierten Form vor allem in das Rechtssystem.80 Dazu bemerkt auch Joseph Schumpeter: „Die führenden Utilitaristen waren alles andere als religiös im gewöhnlichen Sinne des Wortes. [...] Wir brauchen jedoch nur noch einen Blick auf das Bild zu werfen, das sie vom sozialen Prozeß entwarfen, um zu entdecken, daß es wesentliche Züge des Glaubens des protestantischen Christentums enthielt und de facto aus diesem Glauben abgeleitet war. Den Intellektuellen, die ihre Religion abgeworfen hatten, bot das utilitaristische Bekenntnis einen Ersatz dafür. ‘81
Die moderne Staatenentstehung ist mithin von der Idee der Nation nicht zu trennen. Das Element der Naturwüchsigkeit verbindet sich hierbei oftmals mit einem Rassenkonstrukt. Doch beginnen sich nach und nach wissenschaftliche Bemühungen jener Zeit auf den Rassenbegriff zu konzentrieren. So wird zunächst dem biologischen Monogenismus (gemeint ist damit die christliche Auffassung, dass die Menschheit von ein und demselben Urpaar abstammt) der Polygenisums gegenübergestellt. Letztgenannter geht davon aus, dass an mehreren Orten der Welt günstige Bedingungen für die Entstehung des Menschen vorhanden gewesen sein dürften und daher von mehr als einem Urpaar auszugehen sei. Gleichzeitig sei die religiöse Furcht vor der Zerschlagung der Vorstellung einer Einheit der Menschheit durch den Polygenismus unbegründet, da die geistigen Qualitäten gleichartig seien und damit den Brüderlichkeitsgedanken nicht verletzten. Zudem sei es sehr wahrscheinlich, dass sich zu Beginn fremd Gegenüberstehende zusammengewachsen seien und daher von Rasse als geschlossene biologische Vergemeinschaftung nicht die Rede sein könne.82 Unter Rasse werde eine Gesamtheit von ähnlichen Individuen, die durch geschlechtliche Reproduktion Wesenszüge einfacher Art weitergeben, verstanden. Doch sei es wissenschaftlich unbegründet heute noch von Rassen zu sprechen, weil verschiedene Kreuzungen in der Vergangenheit ohnehin nicht mehr rekonstruierbar seien. Daher sei es sinnvoller, von Nationen (als politische Einheiten, nicht als genetisch einheitliche Gruppen) zu sprechen.83 Festzustellen ist jedenfalls, dass im Entwicklungsverlauf heterogene Gruppen immer wieder von sich behaupten, Rassen zu sein, um sich von anderen Gruppen abzuheben, wenngleich es sich im naturwissenschaftlichen Sinn nicht um Rassen handeln kann.84 Nationalgefühle sind ferner angesichts anonymer Menschenmassen, in denen umfassende und kontinuierliche allseitige Kontakte unvorstellbar sind, weniger als wechselseitig zugesicherte Sympathien zu verstehen, sondern wirken vorrangig aggressiv gegen andere Nationen oder ethnische Minderheiten. Da die Beteiligten einander weitestgehend fremd sind, müssen Symbole herangezogen werden, um den Anschein einer Einheit zu erwecken.85
Die fortgeschrittene Zentralisierung des Staates drückt sich unter anderem in der Installation des öffentlichen Erziehungssystems aus, in welchem es, vor allem im universitären Ausbildungssektor, zur Kontrolle des fortgeschrittensten Teils des menschlichen Wissens kommt.86 Damit soll nicht gesagt werden, dass Bildung und Ausbildung nicht schon vor der Etablierung von Nationalstaaten kontrolliert und für bedeutend befunden worden wären. Aber sie sind stärker auf die Produktion und Verfestigung der Nationalkultur gerichtet.
Es gilt ferner darauf hinzuweisen, dass in der Ständegesellschaft die Zuteilung von Armut oder Reichtum zum Nebenprodukt der unterschiedlichen Zuweisung von Prestige wird. Die Familie bleibt als wesentlicher Erziehungsfaktor unter ständischer Prägung erhalten. Sie nimmt bewusst auf die Entwicklung der Person Einfluss. Begriffe wie Bildung oder Geschmack lassen sich in diesem Kontext als Diskriminierungsleistung deuten, indem die Gegenüberstellungen und Profilierungen über die Lokalisierung im Kontinuum „gebildet - ungebildet" erfolgt. Ständische Erziehung formt einen ständespezifischen Habitus, der vererbt wird und daher kein privat angeeignetes Gut darstellt. Er ist Teil der öffentlichen Ordnung und führt das althergebrachte Gemeinwesen fort. Andererseits sorgen die zur Verfügung gestellten Instanzen öffentlicher Bildung für eine forcierte Homogenisierung des Wissens und der Deutungen. Dies spiegelt sich in der gemeinsamen Bildungsschnittmenge der Erzieher der Rechtsunterworfenen und der Erzieher der Fürsten wider (Gegenstände und Sachverhalte, die von den Gesellschaftsmitgliedern als Bestandteile der Allgemeinbildung verstanden werden). Allerdings wird mit der zunehmenden Funktionsteilung und Spezialisierung der Arbeit die Vorbereitung über spezialisierende Ausbildung erforderlich. Mit dem professionalisierten Verwaltungsstaat und der Bürokratie wird folglich auch eine spezifische Erziehung der Beamtenschaft notwendig. Höfische Erziehung selbst unterscheidet sich weiterhin von der Erziehung der übrigen Bevölkerung in diversen Inhalten. Dies gilt umso mehr, als die Höfe der Frühmoderne der Ort der Verdichtung strategischer (politischer wie auch rechtlicher) Interaktion sind.87 Innerhalb der Staaten wird die politische Arbeitsteilung weiter differenziert, einerseits über komplexere Ämterstrukturen, andererseits über die Gegenüberstellung von politisch offizialisierten Posten und der übrigen Masse von Staatsbürgern als Publikum.88
Es werden Bestrebungen ersichtlich, die Sichtweise homogener Mitglieder einer politischen Gemeinschaft zu installieren. Die Entstehung des modernen Staates ist mit dem Vereinigungsprozess der sozialen, ökonomischen, kulturellen und politischen Kräftefelder verbunden, welche in ihrer Konzentration das staatliche Monopol auf legitime physische und symbolische Gewalt realisieren. In diesem Kontext verwandelt sich Herrschaft in eine indirekte Wirkung eines komplexen Ensembles von Handlungen bzw. Handlungspraktiken, die in ein Netz übergreifender Zwänge einmünden.89 Der Staat trägt beispielsweise über bürokratisch standardisierte Kommunikationsformen wie etwa Formulare, in denen die Einzelnen typische Erfahrungen und Deutungsweisen in der Auseinandersetzung mit solchen Tatbeständen sammeln und erlernen, mit denen im Wesentlichen alle Mitgliedern im Lebensvollzug in Kontakt kommen, zur Vereinheitlichung von Recht und bürokratischer Sprache bei.90 Kennzeichnend wird dabei die bürgerliche Forderung nach gleichbehandelndem Recht in den Verfahrensabläufen bei simultaner Ungleichheit der Achtung des eingenommenen Sozialstatus.91
Die staatlichen Aufgabenbereiche umfassen nun auch vermehrt die Speicherung von Datenmaterial. Unter der christlichen Herrschaftstechnologie ist diese Informationsarchivierung noch unnotwendig, weil Sünde durch Beichte und Buße getilgt wird. Die moderne Herrschaftstechnologie hingegen zielt auf Aufbewahrung ab, wodurch das Private in den Hintergrund rückt, indem sich die staatliche Aufmerksamkeit verstärkt auf gesellschaftliche Geschehnisse richtet.92 Zu bedenken ist außerdem, dass sich die Regierung in erhöhtem Maße auf Reichtümer, ihre Zirkulation, Steuern und Abgaben usw. ebenso wie auf die öffentliche Meinung konzentriert. Ökonomie sowie Ökonomie der Meinung bilden nun die Zentralkategorien, die die Regierung handhaben muss. Es tritt hier zum einen der Merkantilismus von der Theorie in die Praxis, zum anderen entsteht das Instrument der Meinungskampagnen.93 Unterschieden wird nunmehr zusätzlich zwischen Wissen (epistéme) und Meinungswissen (dóxa).94 Der Gedanke erhält Aufschwung, dass Sitten und Meinungen des Volks zu den Bedingungen der Prosperität der Regierung gehören.95 Als Vorbereitung der Entscheidungskompetenz führender politischer Amtsinhaber müssen sie selbst im Erziehungsprozess gehorchen lernen. Zugleich kommt in der Bürgererziehung des 18. Jahrhunderts das Ökonomische als wesentliche Zusatzkategorie hinzu. Der Tendenz nach tritt die Erhaltung und Stabilisierung der Gesetze allmählich hinter die Mehrung von Wohlstand zurück.96
Zeitlich fallen die allmähliche Auflösung der feudal-ständischen Strukturen sowie die wachsende staatliche Konzentration von Machtmitteln mit dem Aufbau großer, expansiver Territorial- und Kolonialreiche einerseits und den beiden Bewegungen der Reformation und Gegenreformation, die die Art und Weise in Frage stellten, wie das irdische Heil zu erreichen sei, andererseits zusammen. Dies führt zu den ersten Überlegungen über die Staatsraison. Hier zeigt sich eine historische Schnittstelle, in der die Gleichzeitigkeit der staatlichen Monopolisierung und des kirchlichen Rückzugs neue Problemlagen entstehen lässt. In logischer Konsequenz tritt nun vor allem die Frage nach dem Gegenstandsbereich der Regierung sowie nach dem Typus der Rationalität, nach dem regiert werden soll, in den Vordergrund. Diese Fragen lassen sich im Geschichtsprozess erst dann artikulieren, wenn sich die Regierung nicht mehr „von selbst" versteht,97 sondern als eigenständige Problemzone anerkannt wird. Das kommt daher, weil die politische Führung nicht mehr als ein „göttliches Wesen", das alleine schon durch seine vorab bestimmte Positionierung Legitimität erfährt, im Brennpunkt steht. Der Staat zeichnet sich nun durch verstärkte Kommunikationsprozesse aus. Dies betrifft besonders die Mediatisierungen zwischen den Staatsorganen und den übrigen Teilen der Gesellschaft. Regieren wird dadurch weniger geheimnisvoll und verliert seinen sakralen Charakterzug.98 Es drängen sich vermehrt Erwägungen nach der Art, der Weise und den Prinzipien auf, nach denen regiert werden soll. Die Gouvernementalität als Reflexion auf die Bedingungen des Regierens wird zu diesem Zeitpunkt erst zum Gedankengegenstand gemacht. Der Begriff Regierungskunst verweist selbst bereits auf die Künstlichkeit der Führungstechnik. Die sogenannte Staatsraison bildet den ersten Antwortversuch auf die Fragen der Regierungskunst.99 Sie erhält die Funktion, für die Selbsterhaltung politischer Macht zu sorgen.100 Im Weiteren wird zunehmend erlernt, Interessen in Form von Rechten auszudrücken. Mit der Genese des öffentlichen Rechts werden Regierungshandlungen, Gesetzgebung sowie politische Streitigkeiten verstärkt über Rechtmäßigkeitsmaßstäbe thematisiert.101
Staatsraison, Souveränität sowie der Aufbau des Gewaltmonopols dienen der Herstellung und Behauptung der staatlichen Wirksamkeit gegenüber partikularen Kräften im Inneren und gegenüber der Bedrohung durch andere Staaten von außen.102 Notwendig wird die Installation einer Instanz, die jede Teilgruppe daran hindert, dem Rest der Gesellschaft Verhaltensweisen und Regeln zu oktroyieren, damit sowohl die Pluralität von Subgruppen, etwa hervorgerufen durch die Spezialisierung von Tätigkeiten, als auch eine funktionierende produktive Arbeitsteilung fortbestehen kann.103
Im Zuge der Etablierung der Staatsraison, der Souveränität und der Verwaltungsapparate wird dem Monarchen selbst der Beamtenstatus zuteil, der ihn als Staatsdiener kategorisiert. Der Staat als separate Gesellschaftseinrichtung wird zu einer wirkungsmächtigen Realität, wobei der Monarch zum Symbol dieser Wirklichkeit mutiert und somit weitere Rollenanforderungen im Hinblick auf Aspekte der politischen Kompetenz zu bewältigen hat. Der Begriff der Staatsraison weist darauf hin, dass der Staat mit einer eigenständigen Interessenslage ausgestattet ist, während Souveränität inhaltlich besonders Entscheidungs- und Gesetzgebungsbefugnisse hervorhebt.104 Damit wird im Staat persönliche Macht von Rechtskräften abgelöst, sodass nach und nach die rule of law Betonung findet.105
Die Staatsraison wird im 17. Jahrhundert zunächst als Regierungsinnovation in die politische Handlungsagenda aufgenommen, entfacht vorerst jedoch religionsbezogene Auseinandersetzungen, durch die sie von kirchlicher Seite her als ratio diaboli verurteilt wird. Die Politiker des 17. Jahrhunderts werden daher von der Kircheninstitution jener Zeit als eine Art Sektenmitglieder stigmatisiert, da sich der sich etablierende Glaube an die Staatsraison seinerseits über den an Gott zu erheben beginnt.106
[...]
1 Vgl. z.B. Giddens 1995, S.290
2 Vgl. z.B. Weiss, S.11f oder Amann, S.42
3 Individuelle Selbstbestimmung wird zumeist als freie individuelle Entfaltung von Wünschen, Vorstellungen usw. gedeutet und daher im Allgemeinen mit freiem individuellen Willen oder auch freier Meinungsbildung und Äußerung in Zusammenhang gebracht.
4 Der Weg zur Selbstbestimmung über Erziehung ist insbesondere bei den Gesellschaftsvertragstheoretikern und in der Hegel'schen Rechtsphilosophie anzutreffen.
5 Dieser Aspekt ist für die Ausführungen Bourdieus von erheblicher Bedeutung.
6 Vgl. z.B. Habermas 1998, S.83f
7 Stichweh, S.25ff
8 Elias 1997a, S.357f
9 Durkheim 1999, S.108
10 Elias 1997a, S.359ff
11 Simmel, S.91
12 Vgl. Tönnies 1963, S.187
13 Luhmann 2002, S.194f
14 Foucault 1994, S.14f
15 Vgl. Hegel, S.91
16 Hegel, S.92
17 Foucault 1994, S.16
18 Habermas 1992, S.585
19 Foucault 1994, S.16
20 Durkheim 1999, S.129
21 Elias 1997b, S.133ff
22 Elias 1997b, S. 219
23 Elias 1997b, S.151
24 Stichweh, S.225
25 Stichweh, S.352
26 Luhmann 2002, S.92
27 Durkheim 1999, S.116
28 Weber, M., 1992, S.5f
29 Luhmann 2002, S.77f
30 Weber, M., 1992, S.20
31 Schmitt, S.23
32 Geiger, S.41
33 Tönnies 1989, S.13
34 Elias 1997b, S.152ff
35 Weber, M., 1992, S.7
36 Stichweh, S.155f
37 Durkheim 1999, S.112
38 Weber, M., 1988, S.322
39 Luhmann 1987, S.64ff
40 Elias 1997b, S.155ff
41 Luhmann 1987, S.100ff
42 Luhmann 2002, S.79
43 Elias 1989, S.70f
44 Luhmann 2002, S.49
45 Benjamin, S.112
46 Stichweh, S. 30ff
47 Elias 1997a, S.371f
48 Elias 1997b, S.324ff
49 Die Schwierigkeit, dass politische Führungsposten ideell dem Allgemeinwohl dienen sollen, die damit verbundenen rechtlich-politischen Kompetenzen jedoch von Amtsinhabern zugunsten ihres Partikularinteresses genutzt werden können, wurde immer wieder, unter anderem auch von Ferdinand Tönnies, hervorgehoben. Vgl. z.B. Tönnies 1963, S.188
50 Elias 1989, S.229f
51 Elias 1997b, S.383ff
52 Habermas 1990, S.114
53 Habermas 1990, S.149
54 Foucault 1994, S.97
55 Vgl. Lassalle 1861a, S.248
56 Koslowski, S.18
57 Habermas 1998, S.83f; Eine diesbezüglich detailliertere Darstellung erfolgt im Kapitel Über den Prozess erkämpfter Rechte.
58 Nassehi 1999, S.156
59 Geiger, S.168
60 Habermas 1992, S.582f
61 Lipset 1985, S.129
62 Habermas 2004, S.77
63 Luhmann 2002, S.210
64 Luhmann 1998b, S.1048
65 Geiger, S.140
66 Habermas 1998, S.153
67 Elias 1989, S.173ff
68 Luhmann 1998b, S.1050
69 Stichweh, S.92
70 Geiger, S.39
71 Horkheimer, S.275
72 Brubaker, S.27
73 Stichweh, S.85
74 Elias 1989, S.189ff
75 Elias 1989, S.367
76 Tönnies 1989, S.32
77 Geiger, S.161
78 Bendix, S.189
79 Nassehi 1999, S.157ff
80 Weiss, S.15
81 Schumpeter, S.421
82 Vgl. Gumplowicz, S.51ff
83 Vgl. Durkheim 1983, S.73ff
84 Gumplowicz, S.194
85 Geiger, S.149ff
86 Stichweh, S.55
87 Stichweh, S.62ff
88 Luhmann 2002, S.116
89 Bourdieu 1998a, S.50ff
90 Bourdieu 1998a, S.106
91 Stichweh, S.28
92 Slominski, S.87f
93 Foucault 2004, S.393f
94 Luhmann 2002, S.274f
95 Stichweh, S.87
96 Stichweh, S.78f
97 Lemke, S.157f
98 Durkheim 1999, S.118
99 Lemke, S.159
100 Luhmann 1998b, S.721
101 Stichweh, S.203f
102 Dehnhard, S.50
103 Vgl. Durkheim 1999, S.92
104 Stichweh, S.191ff
105 Schmitt, S.22
106 Foucault 2004, S.351
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