Die Diplomarbeit beschäftigt sich mit der Rückstellungsbilanzierung des neuen IFRS Standards ED IAS 37. Insbesondere wird darauf eingegangen, inwieweit Wahrscheinlichkeiten in diesem Zusammenhang eingesetzt und quantifiziert werden können. Durch die neue Untergliederung der Verpflichtung in einen unbedingten und einen bedingten Teil vermehrt sich die Anzahl der Stellen, an der eine Wahrscheinlichkeitsbeurteilung zum Einsatz kommen muss. Dies führt unweigerlich zu Ermessenspielräumen, die in der Arbeit aufgezeigt werden. Zudem wird der Versuch unternommen, Lösungen für diese Probleme aufzuzeigen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Wahrscheinlichkeitsüberlegungen im Rahmen des Ansatzes einer Non-Financial Liability
2.1. Bestimmung einer unbedingten Verpflichtung
2.2. Bestimmung eines unbedingten Rechts
2.3. Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen bei unbedingten Verpflichtungen
2.4. Zufluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen bei unbedingten Rechten
2.5. Diskussion möglicher Wahrscheinlichkeitsbegriffe im Rahmen des Ansatzes
3. Wahrscheinlichkeitsüberlegungen im Rahmen der Bewertung einer Non-Financial Liability
3.1. Bewertung von Einzelverpflichtungen
3.1.1. Beurteilung der Kritik des IASB am Ansatz des wahrscheinlichsten Wertes für Einzelverpflichtungen
3.1.2. Diskussion möglicher Wahrscheinlichkeitsbegriffe im Rahmen der Bewertung von Einzelverpflichtungen
3.1.3. Beurteilung des Erwartungswertansatzes im Rahmen der Bewertung von Einzelverpflichtungen
3.1.4. Zwingende Anwendung der Erwartungswertmethode?
3.2. Beurteilung der Eignung der Erwartungswertmethode im Rahmen der Bewertung von Gruppenverpflichtungen bei gleichzeitiger Diskussion möglicher Wahrscheinlichkeitsbegriffe
3.3. Einbeziehung von Risiken und Unsicherheiten
3.4. Einbeziehung zukünftiger Ereignisse
3.5. Berücksichtigung des Timings der erwarteten Ressourcenabflüsse
3.6. Einbeziehung des Ressourcenabflusses der unbedingten Verpflichtung
4. Auswirkungen der geänderten Wahrscheinlichkeitsbetrachtung auf die Anzahl rein angabepflichtiger Sachverhalte
5. Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die Auswirkungen des Exposure Drafts (ED) IAS 37 auf die Rechnungslegung, insbesondere in Bezug auf die Ansatz- und Bewertungsregeln für "Non-Financial Liabilities". Ziel ist es, zu analysieren, inwieweit die neuen Regelungen explizite oder implizite Wahrscheinlichkeitsüberlegungen enthalten und ob diese zu einer verbesserten Entscheidungsnützlichkeit der Abschlussinformationen führen.
- Analyse des "Non-Financial Liabilities"-Ansatzes und dessen Wahrscheinlichkeitsbezug.
- Kritische Würdigung der Bewertungsmethoden, insbesondere des Erwartungswertansatzes gegenüber dem "wahrscheinlichsten Wert".
- Untersuchung der Berücksichtigung von Risiken, Unsicherheiten und Zeitfaktoren (Timing) bei der Bewertung.
- Auswirkung der neuen Kriterien auf die Abgrenzung zwischen ansatzpflichtigen Verbindlichkeiten und rein angabepflichtigen Sachverhalten.
Auszug aus dem Buch
2.1. Bestimmung einer unbedingten Verpflichtung
Für ein Unternehmen existiert eine gegenwärtige Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis („obligating event“), wenn es keine Möglichkeit hat, sich der Erfüllung dieser Verpflichtung zu entziehen (ED IAS 37.13). Es kann sich hierbei ausschließlich um unbedingte Verpflichtungen („unconditional obligations“) handeln (ED IAS 37.BC11). Unsicherheiten bezüglich zukünftiger Ereignisse spielen keine Rolle für das Bestehen oder Nichtbestehen einer solchen Verpflichtung (ED IAS 37.23). Derartige künftige Risiken erwachsen aus der Existenz einer bedingten Verpflichtung („conditional obligation“), die nicht zur Bestimmung des Ansatzes einer liability im Sinne des IASB Framework herangezogen wird. Bedingte Verpflichtungen stehen nicht unter der Kontrolle des Unternehmens und können daher auch nicht bilanzierungsfähig sein. Eine Verpflichtung muss somit eindeutig identifizierbar sein, ohne dabei auf Wahrscheinlichkeitsüberlegungen zurückgreifen zu müssen, um die Frage zu klären, ob sie existiert oder nicht.
Demnach besteht sie theoretisch entweder zu 100% oder zu 0%, das Unternehmen kontrolliert sie also vollständig oder gar nicht. Zur weiteren Definition einer unbedingten Verpflichtung gehört die Tatsache, dass einzig und allein das Verstreichen von Zeit zu einer Leistungspflicht führt (ED IAS 37.BC11), was wiederum die Eindeutigkeit bestätigen soll, da die Zeit an sich keinen Unsicherheitsfaktor darstellt. Diese Einschätzung wird auch dadurch unterstrichen, dass der Standardsetter den Begriff „Eventualschuld“ („contingent liability“) aus ED IAS 37 entfernt hat, wodurch bestätigt wird, dass eine bestehende Schuld nicht unsicher („contingent“) in Bezug auf Ihre gegenwärtige Verpflichtung sein kann (ED IAS 37.BC23). Zudem findet sich im Entwurf keine allgemeine Regelung, ab wann eine gegenwärtige Verpflichtung besteht.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung erläutert die Gründe für die Überarbeitung von IAS 37 durch das IASB im Zuge des "business combinations project" und des "short-term convergence project".
2. Wahrscheinlichkeitsüberlegungen im Rahmen des Ansatzes einer Non-Financial Liability: Dieses Kapitel analysiert, wie der ED IAS 37 den Ansatz von Verbindlichkeiten durch die Unterteilung in bedingte und unbedingte Komponenten neu strukturiert und welche Rolle Wahrscheinlichkeiten dabei spielen.
3. Wahrscheinlichkeitsüberlegungen im Rahmen der Bewertung einer Non-Financial Liability: Hier wird untersucht, wie Unsicherheiten und Risiken bei der Bewertung von Einzel- und Gruppenverpflichtungen unter Anwendung der Erwartungswertmethode berücksichtigt werden.
4. Auswirkungen der geänderten Wahrscheinlichkeitsbetrachtung auf die Anzahl rein angabepflichtiger Sachverhalte: Dieses Kapitel beleuchtet, wie die neuen Ansatzkriterien die Menge der in den Anhang aufzunehmenden Eventualschulden verändern.
5. Zusammenfassung: Die Arbeit schließt mit dem Fazit, dass der ED IAS 37 trotz der intendierten Vereinfachung große Ermessensspielräume lässt und keine klare Verbesserung hinsichtlich der Verlässlichkeit bietet.
Schlüsselwörter
ED IAS 37, Non-Financial Liabilities, Wahrscheinlichkeit, Rückstellungsbilanzierung, Erwartungswertansatz, Unbedingte Verpflichtung, Bedingte Verpflichtung, Ansatzkriterien, Entscheidungsnützlichkeit, Risikoanpassung, Zeitfaktor, Bilanzpolitik, Rechnungslegung, IASB, Bewertung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Diplomarbeit befasst sich mit der systematischen Darstellung und kritischen Beurteilung des vom IASB vorgelegten Entwurfs (ED) IAS 37 zur Rückstellungsbilanzierung, mit besonderem Fokus auf den Wahrscheinlichkeitsbegriff.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Zentrale Themen sind die Ansatz- und Bewertungsregeln für sogenannte "Non-Financial Liabilities", die Unterscheidung zwischen bedingten und unbedingten Verpflichtungen sowie die Anwendung von Wahrscheinlichkeiten im Rechnungslegungsprozess.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsfrage?
Das primäre Ziel ist es, zu untersuchen, inwieweit der ED IAS 37 Wahrscheinlichkeitsüberlegungen beinhaltet und ob diese Regelungen tatsächlich zu einer höheren Entscheidungsnützlichkeit und Verlässlichkeit der Abschlussinformationen führen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer theoretischen Analyse des Standardentwurfs, einer kritischen Würdigung der vom IASB angeführten Begründungen (Basis for Conclusions) und einer Gegenüberstellung mit dem aktuell geltenden IAS 37, ergänzt durch Fallbeispiele.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert detailliert die Ansatzvoraussetzungen für Verbindlichkeiten und Rechte, die Bewertungsmethoden wie den Erwartungswertansatz sowie die Auswirkungen von Risiken, Unsicherheiten und Zeitfaktoren auf die Bilanzierung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie "ED IAS 37", "Non-Financial Liabilities", "Wahrscheinlichkeitsüberlegungen", "Erwartungswertansatz" und "Bilanzpolitischer Spielraum" charakterisiert.
Wie unterscheidet sich die Bewertung im ED IAS 37 vom bisherigen IAS 37?
Der ED IAS 37 bevorzugt für alle Verbindlichkeiten die Erwartungswertmethode, während im bisherigen IAS 37 für Einzelverpflichtungen meist der "wahrscheinlichste Wert" als Schätzgrundlage diente.
Warum sieht der Autor kritisch auf die neuen Regelungen zur Wahrscheinlichkeit?
Der Autor kritisiert, dass durch die neuen Regelungen das Ermessen des Managements bei der Bewertung nicht abnimmt, sondern sich in Form von subjektiven Wahrscheinlichkeitsschätzungen in den Bewertungsprozess verlagert, was die Verlässlichkeit der Daten potenziell mindert.
Wie geht die Arbeit mit den "stand-ready"-Verpflichtungen um?
Die Arbeit analysiert kritisch, wie das Konzept der "stand-ready"-Verpflichtungen dazu genutzt wird, eine theoretische Sicherheit der Verpflichtung zu unterstellen, um Ansatzkriterien zu erfüllen, obwohl in der Praxis erhebliche Unsicherheiten über den tatsächlichen Ressourcenabfluss bestehen.
Welches Fazit zieht der Autor zur Gesamtverbesserung durch den Entwurf?
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass der ED IAS 37 keine erkennbare Verbesserung gegenüber dem aktuellen Standard bringt, da der bilanzielle Spielraum und die Subjektivität der Abschlusserstellung auf anderen Ebenen weiter bestehen bleiben.
- Arbeit zitieren
- Alexander Both (Autor:in), 2008, Der Wahrscheinlichkeitsbegriff zur Rückstellungsbilanzierung des ED IAS 37, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/186613