Entwicklung eines Systems zur Messung der internationalen Unternehmensbesteuerung am Beispiel von Deutschland, Österreich und der Schweiz


Diplomarbeit, 2008

73 Seiten, Note: 3.4000001


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Formelverzeichnis

Kürzelverzeichnis

Literaturverzeichnis

Tabellenanhang

1. Einleitung
1.1 Bedeutung der Themenstellung
1.2 Zielsetzung der Arbeit
1.3 Vorgehensweise
1.4 Aufbau der Arbeit

2. Theorieteil
2.1 Steuerbelastungsvergleich
2.1.1 Def. Steuerbelastungsvergleich
2.1.2 Inhalt von Steuerbelastungsvergleichen
2.1.3 Verschiedene Methoden von Steuerbelastungsverglei- chen
2.1.3.1 SteuertarifVergleich
2.1.3.2 Volkswirtschaftlicher Tarifvergleich
2.1.3.3 Effektive Grenz- und Durchschnittsteuersätze
2.1.3.4 ETA
2.1.3.5 Zinsbereinigte Gewinnsteuer
2.2 Besteuerung einer Kapitalgesellschaft am Beispiel einer GmbH
2.2.1 Besteuerung in Deutschland
2.2.2 Besteuerung in Österreich
2.2.3 Besteuerung in der Schweiz

3. Hauptteil
3.1 Darstellung der IST Situation
3.1.1 Stärken Schwächen Profil
3.1.2 Ableiten der Probleme bisher bekannter Steuerbelas­tungsvergleiche
3.1.3 Sollkonzept
3.2. Durchführung eines quantitativen Steuerbelastungsver­gleiches mit eigenem Konzept
3.2.1 Methodik der Steuerbelastungsvergleiche
3.2.2 Berechnung des Zahlungsüberschusses
3.2.3 Einbezogene Steuern
3.2.4 Bemessungsgrundlage und Berechnung der einzelnen Steuern
3.2.5 EATR
3.2.6 ETA orientierte Untemehmenssimulation
3.2.7 Unternehmen
3.2.8 Geschäfts Vorfälle
3.2.9 Bilanz am Jahresende
3.2.10 Besteuerungszeitraum
3.2.11 Besschreibung der bereits erwähnten Szenarien
3.3 Darstellung der Ergebnisse
3.3.1 Szenario 1
3.3.2 Szenario 2
3.3.3 Szenario 3
3.3.4 Szenario 4
3.3.5 Bilanzstrukturabhängigkeit Länderübersicht
3.3.5.1 Deutschland - Anlageintensität
3.3.5.2 Deutschland - Eigenkapitalquote
3.3.5.3 Jahresvergleich
3.4 Alternativen

4. Resümee
4.1 Zusammenfassung der Ergebnisse
4.2 Kritische Würdigung
4.3 Diskussion latenter Probleme
4.4 Ausblick

Tabellenverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

1 Zinsbereinigte Steuer
2 Stärken und Schwächen Profil
3 Anlageintensität und Kennzahlen
4 Relative Veränderungen der Kennzahlen
5 Eigenkapitalquote zu Kennzahlen
6 Relative Veränderungen zu Szenario 1
7 Gewinnendwert nach 10 Jahren

Formelverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Kürzelverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

1.1 Bedeutung der Themenauswahl

Internationale Untemehmensteuerbelastungsvergleiche sind trotz einer Harmonisie­rung der Steuertarife, auch bei Einbeziehung der BerechnungsVorschriften zur Er­mittlung der Bemessungsgrundlagen, ein geeignetes Instrumentarium zur Unterstüt­zung der Bewertung von unternehmerischen Handlungsaltemativen. Zur Quantifizie­rung der Steuerbelastung eines Unternehmens können verschiedene Methoden ange­wendet werden, inwiefern die unterschiedlichen Methoden für das Unternehmen re­levante Resultate aufzeigen, ist in der Literatur nicht ausreichend untersucht. Das System und die Vorgehensweise der Steuervergleiche kann bei Unternehmen ver­schiedener Branchen und mit unterschiedlicher Bilanzstruktur zu differenzierten Re­sultaten führen. Die Länderauswahl in dieser Untersuchung erfolgte nach territoria­len Gesichtpunkten. Die Aktualität der Untemehmensbesteuerung läst sich anhand der Veränderungen und Veränderungsvorschläge die das Steuersystem betreffen, aufzeigen. So wurde in Österreich im Jahre 2005 die größte Steuerreform, seit beste­hen der Republik gesetzlich verabschiedet. In Deutschland werden Steuersysteme entwickelt, die zu einer Entlastung der Untemehmenssteuer führen sollen, z. B. „Die einfach Steuer“1 von Prof. em. Dr. Manfred Rose an der Universität Heidelberg oder die Entwicklung der „Zinsbereinigten Gewinnsteuer“ des RWI Essen und des Heidelberger Steuerkreises.2 > Der Wettbewerb der einzelnen Länder um Untemeh- mensansiedlungen bzw. Standortvorteile kann mit quantitativen Mitteln wie Steuer­vergünstigungen oder Steuersenkungen geführt werden. Qualitative Wettbewerbsvor­teile wie die Infrastruktur, die Nähe zu den Absatzmärkten oder zu den Rohstoffres­sourcen werden von Unternehmen bei der Entscheidungsfindung ebenfalls berück­sichtigt. Der Wettbewerb um Standortvorteile unter Nachbarländer wie Deutschland, Österreich und der Schweiz ist durch die EU-Osterweiterung in eine neue Phase ge­treten. Die Senkung der Körperschaftssteuer auf 25 % und die Einführung der Grup­penbesteuerung auf Seiten Österreichs kann als Impuls verstanden werden, den Wettbewerb um Standortvorteile für sich zu entscheiden.

1.2 Zielsetzung der Arbeit

Zielsetzung dieser Arbeit ist die Entwicklung eines eigenen Systems zur Messung der internationalen Untemehmensteuerbelastung mit liquiditätsbezogenen Ansatz im Vergleich zu bekannten Steuermessmodellen. Das entwickelte System analysiert die Mindestbesteuerung, die ohne die Anwendung von detaillierten nationalen Rech­nungslegungsvorschriften entstünde. Etwaige Steuervergünstigungen durch Rech­nungslegungsvorschriften, Investitionsfreibeträgen oder andere ländertypische Sub­ventionen bleiben bei diesem Modell unberücksichtigt.

1.3 Vorgehensweise

Zu Beginn der Untersuchung werden die verschiedenen Modelle zur Messung der internationalen Untemehmensbesteuerung deskriptiv kurz dargestellt. Nach dem Vergleich der einzelnen Systeme erfolgt die Darstellung eines Modelluntemehmens und seiner Rechtsform, dieses Modelluntemehmen wird in das Steuersystem der ver­schiedenen Länder übertragen. Als Ausgangswährung der Untersuchung dient der Euro, der Umrechnungskurs zum Schweizer Franken (SFR) ist 1,5 €. Als Basis der länderspezifischen Untemehmensbesteuerung dient die Anfangsbilanz des Modellun­temehmens. Die Steuern der verschiedenen Länder werden in Ertrags- und Substanz- steuem eingeteilt. Die Messung der Steuerbelastung erfolgt nach Ertrags-, Substanz- und Gesamtsteuerbelastung. Die Aktivitäten des Modelluntemehmens während eines Geschäftsjahres werden in Form von Geschäftsvorfällen dargestellt. Aus diesen Ge­schäftsvorfällen wird die Schlussbilanz abgeleitet. Die Ermittlung der Steuerbelas­tung des Modelluntemehmens erfolgt in den einzelnen Ländern nach länderspezifi­schen Steuergesetzen. Die Ergebnisse der Messung der Steuerbelastung werden in einem Ländervergleich dargestellt. Der Zeitraum der Betrachtung beträgt in den Sze­narien ein Geschäftsjahr. Die Geschäftsvorfälle bleiben in den Szenarien unverän­dert. Die weiteren Attribute der Szenarien, lassen sich der Szenarienübersicht ent­nehmen. Der Zeitraum der Untersuchung müsste allerdings bei Berücksichtigung der Abschreibung, der Abschreibungsdauer entsprechen. Der Kapitalmarktzins beträgt bei Altemativinvestitionen geschätzte 5 %. Nach Auswertung der einzelnen Szena­rien, werden diese miteinander verglichen. Als Referenzmodell dient eine vollständi­ge Untemehmenssimulation der einzelnen Szenarien mit einer quantifizierbaren Steuerbelastung. Dieser Vergleich deckt die Schwachstellen der einzelnen Methoden bei veränderbaren Ausgangsbasen auf.

1.4 Aufbau der Arbeit

Die Arbeit beschäftigt sich mit internationalen Steuervergleichen was eine Erklärung des Begriffes Steuerbelastungsvergleich erfordert. Auch der Inhalt eines Steuerbelas­tungsvergleiches wird beschrieben. Die verschiedenen Ansätze zur Durchführung eines Steuerbelastungsvergleiches werden zunächst erklärt.

Im Hauptteil wird zu Beginn das Modell unternehmen dargestellt. Um eine wissen­schaftliche Untersuchung durchzuführen, ist eine Definition des zu untersuchenden Objektes zwingend erforderlich, in dieser Studie das Beispieluntemehmen. Die Rechtsform des Model Unternehmens wird erläutert und die verwendeten Methoden definiert. Nach der Ableitung der daraus resultierenden Probleme wird das eigene Modell vorgestellt. Der Vergleich des eigenen Systems mit den bereits existierenden Problemen bildet den Schluss des Hauptteils. Im Schlussteil werden die wesentlichen Ergebnisse der Untersuchung dargestellt, Probleme erörtert und zukünftige Entwick­lungstendenzen aufgegriffen.

2. Theorieteil

2.1 Steuerbelastungsvergleich

2.1.1 Definition Steuerbelastungsvergleich

Diese Untersuchung bezieht sich auf die zukünftige Geschäftstätigkeit eines im In­land gelegenen Unternehmens, ohne Export und ausländischen Untemehmensaktivi- täten. Die Umsatzsteuerproblematik wird in dieser Untersuchung nicht einbezogen, da von einer vollständigen Verrechnung mit der Vorsteuer ausgegangen wird. Da börsennotierte Unternehmen ihren Jahresabschluss nach IAS/IFRS (International Accounting Standart/ International Financial Reporting Standart) erstellen müssen, stellt sich beim Messung der Steuerbelastung die Frage, welches System der Rech­nungslegung zur Messung der Steuerbelastung anzuwenden ist. Das System der IAS/IFRS Rechnungslegung richtet sich nach dem Prinzip des „fair Value accoun­ting“. Dieses Prinzip der Rechnungslegung ist aber nicht konkruent mit den Zahlun­gen, die ein national tätiges Unternehmen an Steuern tatsächlich leistet. Bei dieser Arbeit werden jedoch die Rechnungslegungsvorschriften der einzelnen Staaten als gesetzliche Basis unterstellt.

Die Steuerarten die in dieser Arbeit verwendet werden, sind in folgender Tabelle aufgelistet.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1 : einbezogene Steuerarten

2.1.2 Inhalt von Steuerbelastungsvergleichen

Steuerbelastungsvergleiche können aus volkswirtschaftlicher Sicht im Rahmen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung erfolgen. Bei diesen Vergleichen wird meist auf Zahlenmaterial der Statistik zurückgegriffen. Ein betriebswirtschaftlicher Steuer­belastungsvergleich erfolgt auf Basis der Untemehmenszahlen bzw. nimmt ein konk­retes Bei spiel unternehmen zum Objekt seiner Untersuchung. Unter Sollmethode kann die Untersuchung eines bestimmten Untemehmenstyps oder Unternehmens verstanden werden. Die Belastungsrechnungen einzelner Produkte oder Branchen entsprechen der Istmethode.3

2.1.3 Verschiedene Methoden der Steuerbelastungsvergleiche

2.1.3.1 Steuertarifvergleiche

Der gesetzliche Stcuertarif kann auf seine Form und auf die prozentuale Höhe zur Bemessungsgrundlage verglichen werden.3 Der Steuertarifvergleich der judikativen Steuertarife führt in Zeiten der EU weiten Steuerharmonisierung zu keinem aussage­fähigen Ergebnis. Ein Tarifvergleich der Besteuerung des Gewinnes von Kapitalge­sellschaften kann ein Vergleich der gesetzlichen Körperschaftsteuer sein. Von der Körperschaftsteuer abhängige Steuerarten wie z. B. der Solidaritätszuschlag, kann je nach Definition mit in den Vergleich einbezogen werden. Ziel der Arbeit ist die Ent­wicklung eines Modells zur Messung der Steuerbelastung. Bei betriebswirtschaftli­chen Steuerbelastungsvergleichen ist primär das Untersuchungsobjekt zu definieren, welches die Richtung der Untersuchung vorgibt. Die Wirkung der einzelnen Steuern auf das Steuersubjekt und ihre Einbeziehung in die Untersuchung ist als zweiter Schritt anzusehen. Steuerbelastungsvergleiche können rein deskriptiv sein, oder auf der quantitativen Messung der Steuerbelastung beruhen. Eine andere Möglichkeit der Steuerbelastungsvergleiche ist der SteuertarifVergleich.

Die quantitative Messung der Steuerlast kann nur anhand von Prämissen durchge­führt werden. Der Umfang und die Ausführlichkeit dieser Form des Steuerbelas­tungsvergleiches kann sehr detailiert sein. Steuerbelastungsvergleiche können ver­gangenheitsbezogen („looking back“) oder zukunftsorientiert („looking forward“) bezogen sein, vergangenheitsbezogene Steuerbelastungsvergleiche dienen Kontroll- zwecken, während vorwärtsgerichtete Messungen sich auf zukünftige Investitionen beziehen.4 Ausgangspunkt für den internationalen Vergleich ist die gleiche quantita­tive Bemessungsgrundlage in den verschiedenen Ländern. Der Tarifvergleich gesetz­licher Steuertarife schafft einen Überblick über die Besteuerungssituation im interna­tionalen Vergleich.

2.1.3.2 volkswirtschaftlicher Tarifvergleich

Steuerbelastungsvergleiche auf Basis der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung können ein Durchschnittsuntemehmen abbilden und damit die durchschnittliche Be­lastung eines Unternehmens wiederspiegeln. Für betriebswirtschaftlichen Vergleich sind jedoch die individuellen Untemehmensdaten und die Geschäftsabläufe von grö­ßerer Bedeutung.

2.1.3.3 Effektive Grenz- und Durchschnittssteuersätze

Die Messung der Steuerbelastung per effektiven Grenz- und Durchschnittssteuersät­zen, beruht auf den Ansätzen von King und Fullerton (1984), der im Laufe der Zeit von zahlreichen Wissenschaftlern wie z. B. Devereux und Griffith weiterentwickelt wurde. King und Fullerton gingen beim Entwickeln der EATR von einer Investition aus die gerade den Break Even Point erreicht. Die Investition wurde mit verschiede­nen Finanzierungsformen kombiniert.5 Die Grenzsteuersätze (EMTR) ermitteln die Belastung einer marginalen Investition. Liegt der Grenzsteuersatz unter dem gesetz­lichen Steuersatz so ist die Investition lohnend.6 Es wird somit die Rentabilität einer zukünftigen Investition ermittelt. Die Basisformeln für die Theorien von King und Fullerton ist in folgenden Formeln abgebildet.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Formel 1 : EMTR

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Formel 2: EATR

Beim Grenzsteuersatz (EMTR) wird die Differenz zischen Kapitalkosten (p) und Nachsteuerrendite (r) auf die Kapitalkosten bezogen.7 Die von Devereux und Grif­fith (1998) weiterentwickelte zweite Kennzahl der Untemehmensbesteuerung ist die EATR (Effektive Average Taxation Rate). Dieser Durchschnittsteuersatz (EATR) ermittelt die Höhe der steuerlichen Belastung einer inframarginalen Investition. Verschiedene Definitionen der Kapitalkosten werden in der Literatur verwendet. Bei Spengel werden die Kapitalkosten als Vorsteuerrendite definiert.8

Als Kapitalkosten können, die Kosten der Besteuerung angesehen werden. Ferner können die Opportunitätskosten, abzüglich der Besteuerung in Ansatz gebracht wer­den. Ist das Vorhaben mit Fremdkapital finanziert, können die Kreditkosten, in die Kapitalkosten eingerechnet werden. Die Nachsteuerrendite kann definiert werden als Nachsteuerrendite, bezogen auf den Kapitalstock des Unternehmens oder auf den Kapitaleinsatz der Investition. Es können die Renditen der einzelnen Jahre vergli­chen, oder ein Durchschnitt über den Gesamtzeitraum gebildet werden. Beim Durch­schnittsteuersatz (EATR) wird eine finanzielle Zielgröße vor Steuern (Z), abzüglich der finanziellen Zielgröße nach Steuern (Zs) in Relation zur finanziellen Zielgröße vor Steuern gesetzt. Die finanzielle Zielgröße, hat einen individuellen Charakter, sie ist den individuellen Ansprüchen des Interessenten anpassbar. Denkbar sind der Ge­winn oder die Rendite im Jahresvergleich oder im Gesamtdurchschnitt der letzten Jahre. Das Problem, des Implementierens von bestehenden Verlusten in das Modell von King und Fullerton, wird von Scholes und Wolfson aufgegriffen. Ist ein Verlust­vortrag existent, der steuerlich abzugsfähig ist, so kann eine zusätzliche Gewinnein­heit zu einer temporären Steuerverschiebung führen, was bei Änderung der Steuer­sätze zu einer Steuermehr- oder Steuerminderbelastung in einem bestimmten Zeit­raum kommen kann. Aber auch ohne Steueränderungen können kann durch den Zinseffekt und den Kapitalmarktzinsen steuerliche Nachteile durch die Steuerver­schiebung entstehen. Die Frage der Finanzierung wird bei dieser Untersuchung außer Acht gelassen, obwohl in der Praxis, die Kredit- oder Fremdfinanzierung einen ho­hen Anteil an Investitionen einnimmt. Die Einberechnung der Fremdfinanzierungs­kosten würde die Kapitalkosten noch erhöhen. Die Aussagekraft der EATR und der EMTR definiert Prof. Dr. Spengel in nachfolgender Übersicht.9 )

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 2: Einsatz der Messgrößen nach Spengel9

2.1.3.4 ETA (European Tax Analyzer)

Der ETA (European Tax Analyzer) ist ein computergestütztes Modell zur Simulation und Messung der Steuerbelastung in verschiedenen Ländern, das anhand von Unter­nehmenssimulationen die Bemessungsgrundlagen entwickelt und die Steuerbelastung ableitet. Entwickelt wurde dieser EDV gestützter Steuerbelastungsvergleich in einem Projekt der Universität Mannheim in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Europä­ische Wirtschaftsforschung (ZEW).10 Diese Simulationen können speziell auf ein Unternehmen zugeschnitten werden, da viele Parameter und Instrumentarien spezifi­ziert werden können. Der Zeitraum der Untemehmenssimulation kann 10 Jahre be­tragen.

2.1.3.5 Zinsbereinigte Gewinnsteuer

Die zinsbereinigte Gewinnsteuer geht von einer vielfachen Besteuerung eines Ge­winnes innerhalb eines Zeitraumes aus. Der temporäre Ansatz geht davon aus, die Besteuerung eines Gewinnes nicht nur über eine Periode zu messen, sondern über einen bestimmten Zeitraum, was die Steuerbelastung eines einmal erzielten Gewin­nes über einen bestimmten Zeitraum verdeutlicht. Wird ein Gewinn im Jahre 01 er­zielt, wird er im Laufe der nächsten Steuerperioden bei einer positiven Kapitalmarkt­rendite mehrfach besteuert. Folgendes Beispiel verdeutlicht die Vorgehensweise der ZGS (zinsbereinigte Gewinnsteuer).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 3: Beispiel ZGS11

Der Zeitraum dieser Berechnung kann beliebig verlängert werden und veranschau­licht die Steuerbelastung von Unternehmen.

Eine Steuerbelastung über 2 Jahre wird in der nächsten Tabelle dargestellt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 4: ZGS, effektive Steuerlast und effektiver Gewinn

Der Zeitraum dieser Berechnung kann beliebig verlängert werden und veranschau­licht die Steuerbelastung von Unternehmen über Jahre. Folgende Tabelle stellt die Entwicklung eines Unternehmens dar. Der Gewinn beträgt jährlich 10.000,- €, die Steuerbelastung 40 %, die jährliche Rendite 5 %. Ohne Steuerbelastung erreicht das Unternehmen ein Kapital nach 40 Jahren von ca. 70.000,- €, mit Steuerbelastung ca. 19.000,-€.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1 : Zinsbereinigte Steuer 12

2.2 Besteuerung einer Kapitalgesellschaft am Beispiel einer GmbH

Die Besteuerung einer GmbH wird in die Substanz- und Ertragsbesteuerung unter­schieden. Bei der Ertragsbesteuerung ist u. a. der steuerpflichtige Gewinn die Aus­gangsbasis für die Steuerberechnung. Die Substanzbesteuerung wird in der steuerli­chen Betriebswirtschaftslehre als Steuer in Abhängigkeit von Bestandsgrößen gese­hen, die z. B. als Grund-, Erbschafts- oder Schenkungsteuer deklariert werden.13 In der Finanzwissenschaft wird die Substanzbesteuerung als Soll- oder Sollertragssteuer bezeichnet, die bei fehlenden Erträgen zur Aufzehrung von Kapital und Vermögen führt.14 Die Besteuerung einer GmbH bei national selbstständiger Tätigkeit ist Teil dieser Untersuchung.

2.2.1 Besteuerung in Deutschland

Ertragsteuem sind die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer, abhängig von der Körperschaftsteuer ist der Solidaritätszuschlag, der als 5 % Aufschlag auf die Kör­perschaftsteuer erhoben wird. Der Körperschaftsteuertarif beträgt 25 %. Die Gewer­besteuer ist eine kommunale Abgabe vom Gewerbeertrag, der nach Körperschafts­steuerlichen Vorschriften ermittelt wird, davon wird der Steuermessbetrag von 5 % des Gewerbeertrages berechnet. Der Steuermessbetrag wird mit dem lokalen Hebe­satz multipliziert, das die Belastung an Gewerbesteuer darstellt. Die Untemehmens- substanz wird z. B. durch die Grundsteuer erfasst, die Bilanzposition Grundstü­cke/Gebäude wird mit dem Grundsteuermessbetrag errechnet, der dann mit der Grundsteuermesszahl multipliziert wird.

2.2.2 Besteuerung in Österreich

Die Besteuerrag des Ertrages einer GmbH in Österreich erfolgt durch die Körper­schaftsteuer der Steuertarif ist nach § 22 ö. KStG. 1988 (österreichisches Körper­schaftssteuergesetz von 1988) 25 %. Die Substanzsteuem, voran die Grundsteuer beziffert sich im allgemeinen auf 2/1000 des Einheitswertes des Grundstückes. Loka­le Abgaben, wie Kommunalsteuer beträgt 3 % der Lohnsumme. Ist die GmbH Grup­penmitglied, kann der Gewinn beim Gruppenträger versteuert werden, dieser Gewinn der GmbH fließt somit in die Gewinnberechung des Gruppenträgers ein. Die Kapi­talertragsteuer wird in dieser Arbeit nicht einbezogen, da keine Kapitalertragsteuer­pflichtigen Einnahmen vorliegen.

2.2.3 Besteuerung in der Schweiz

Die Besteuerung einer GmbH erfolgt in der Schweiz auf Bundes- und auf Kantons­ebene. Die Ertragsbesteuerung erfolgt auf Landesebene durch die Gewinnsteuer mit 8,5 %. Auf Kantonsebene ist der Tarif der Besteuerung progressiv, der Tarif wird abgeleitet aus der Ertragsintensität, d. h. dem Verhältnis steuerlichen Reingewinns zu Eigenkapital und Reserven, in diesem Beispiel beträgt die kantonale Ertragsbesteue­rung 24,5 %. Die Besteuerung des Kapitals erfolgt durch die Kantone, der Tarif ist proportional und die Bandbreite der Steuer beträgt zwischen 0,003 und 0,009 des Eigenkapitals. Als Bemessungsgrundlage dient das Grund- oder Stammkapital zu­züglich der stillen Reserven. Die Grundsteuer oder Liegenschaftsteuer ist proportio­nal und beträgt 0,3 bis 3 Promille des Verkehrswertes und wird von den Gemeinden erhoben. Steuern gelten in der Schweiz, als vom Gewinn abzugsfähig.

Eine Übersicht stellt die Steuerbelastung bei Kapitalgesellschaften dar.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 5: Besteuerung der Kapitalgesellschaften in der Schweiz

3. Hauptteil

3.1 Darstellung der Ist Situation

3.1.1 Stärken Schwächen Profil

Als Kriterien zur Messung der einzelnen Systeme dienen Anpassungsfähigkeit, Aus­sagekraft, Liquiditätsbezogenheit und Verfügbarkeit. Die Messung der einzelnen Kriterien erfolgt in einer Skala von 0 ungenügend bis 10 sehr gut.

Das Kriterium Anpassungsfähigkeit, bewertet die Evaluierbarkeit, veränderter Un- temehmensdaten und Steuertarife, des Steuersystems. Das Merkmal Aussagekraft, bezieht sich auf die Nützlichkeit für den Adressaten. Die Liquiditätsbezogenheit gibt die Wirkung der Steuerbelastung auf die liquiden Mittel wieder.

[...]


1 vgl. Prof. Dr. Manfred Rose, “Die einfach Steuer”, 2005, o. O., o. S..

2 vgl. Heidelberger Steuerjcreis/Alfred Weber Gesellschaft, Zinsbereinigte Einkommensteu­er, Februar 2006, o. S..

3 vgl. Gabler (1997), Wirtschaftslexikon in 10 Bänden, 14. Auflage, Wiesbaden, Band 8, S. 3608.

4 vgl. Spengel, Christoph „Internationale Untemehmensbesteuerung in der Europäischen Union“, 2. Auflage, o. O., 2003.S. 61.

5 vgl. Gordon, Kalambokidis, Slemrod, „Do we now collect any revenue from taxing Capi­tal income?” 0. O., 2002, S. 4.

6 vgl. Spengel, Christoph „Internationale Untemehmensbesteuerung in der Europäischen Union“, 2. Auflage, ?. ?., 2003.S. 64.

7 vgl. Spengel, Christoph „Internationale Untemehmensbesteuerung in der Europäischen Union“, 2. Auflage, o. O., 2003.S. 63.

8 vgl. Spengel, Christoph „Internationale Untemehmensbesteuemng in der Europäischen Union“, 2. Auflage, o. O., 2003.S. 63.

9 vgl. Spengel, Christoph „Internationale Untemehmensbesteuerung in der Europäischen Union“, 2. Auflage, o. O., 2003.S. 67.

10 vgl. Spengel, Jacobs, Stetter, Wendt, “EU Company Taxation in Case of a Common Tax Base”, Discussion Paper No. 05-37, S. 4.

11 vgl, Heidelberger Steuerkreis und RWI Essen, „Ein Vorschlag zur Reform der Untemeh- mensbesteuerung in Deutschland“, Heidelberg, Essen, 2006, S. 6.

12 vgl. Heidelberger Steuerkreis und RWI Essen, „Ein Vorschlag zur Reform der Untemeh- mensbesteuerung in Deutschland“, Heidelberg, Essen 2006, S. 8.

13 vgl. Gabler (1997), Wirtschaftslexikon in 10 Bänden, 14. Auflage, Wiesbaden, Band 9, S. 3679.

14 vgl. Gabler (1997), Wirtschaftslexikon in 10 Bänden, 14. Auflage, Wiesbaden, Band 9, S. 3429.

Ende der Leseprobe aus 73 Seiten

Details

Titel
Entwicklung eines Systems zur Messung der internationalen Unternehmensbesteuerung am Beispiel von Deutschland, Österreich und der Schweiz
Hochschule
AKAD University, ehem. AKAD Fachhochschule Stuttgart
Note
3.4000001
Autor
Jahr
2008
Seiten
73
Katalognummer
V186627
ISBN (eBook)
9783656996613
ISBN (Buch)
9783869433226
Dateigröße
8826 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
entwicklung, systems, messung, unternehmensbesteuerung, beisoiel, österreich, schweiz
Arbeit zitieren
Dipl. Betriebswirt (FH) Patrick W. W. Köstner (Autor:in), 2008, Entwicklung eines Systems zur Messung der internationalen Unternehmensbesteuerung am Beispiel von Deutschland, Österreich und der Schweiz, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/186627

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