Prototypische Entwicklung einer Software zur Erbfolgenbestimmung nach österreichischem Recht


Diplomarbeit, 2009

88 Seiten, Note: 2.3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

VORWORT

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

1. KAPITEL EINLEITUNG
1.1 DIE UNTERNEHMERISCHEN ANFÄNGE
1.2 DAS UNTERNEHMEN HEUTE
1.3 IDEE DES ERBSCHAFTSPROJEKTS

2. KAPITEL ALLGEMEINE GRUNDLAGEN UND BESTANDTEILE
2.1 DAS ÖSTERREICHISCHE ERBRECHT
2.2 ERBEN NACH DER GESETZLICHEN ERBFOLGE
2.2 ERBEN NACH DER TESTAMENTARISCHEN ERBFOLGE
2.2.1 Fallstudien zur gesetzlichen Erbfolge
2.2.2 Ehetypen bei der gesetzlicher Erbfolge
2.3 WEITERE SONDERFÄLLE BEI GESETZLICHER ERBFOLGE

3. KAPITEL DAS PROJEKT „ERBEN & SCHENKEN“ VON R&S
3.1 BEREITS EXISTIERENDE LÖSUNGEN
3.1.1 Die Erbschaftsuhr der Firma GeNe GmbH
3.1.2 Erben und Schenken von vz-online
3.1.3 Genealogie-Projekt der Familie Raabe
3.1.4 Abschließende Bewertung
3.2 FESTLEGUNG DER ZIELGRUPPEN
3.3 DURCHFÜHREN DES REQUIREMENTS-ENGINEERINGS
3.4 DER ERBSCHAFTSRECHNER ALS PROTOTYP
3.4.1 Methode des Rapid Prototypings
3.4.2 Methode des Evolutionäres Prototypings
3.4.3 Auswahl des geeigneten Prototypings für dieses Projekt
3.5 LASTENHEFT FÜR DIE ANFORDERUNGSVORGABEN
3.6 DEFINITION DER ANFORDERUNGEN
3.6.1 Die funktionalen Anforderungen
3.6.1.1 Möglichkeiten der Programmeingabe
3.6.1.2 Möglichkeiten der Programmausgabe
3.6.2 Speicherung relevanter Daten
3.6.3 Randbedingungen
3.7 AUFWANDABSCHÄTZUNG FÜR DAS PROJEKT
3.8 DIE RICH-CLIENT ARCHITEKTUR
3.9 FESTLEGUNG DER GEEIGNETEN ENTWICKLUNGSUMGEBUNG
3.10 ABSCHLIEßENDE GESAMTBEWERTUNG

4. KAPITEL DIE PROJEKTREALSIERUNG
4.1 EINFÜHRUNG IN DIE PROJEKTREALISIERUNG
4.2 ABBILDUNG GENEALOGISCHE STAMMBÄUME
4.2.1 Abbildung mittels UML-Klassendiagramm
4.2.1.1 Vorteile dieses Modells
4.2.1.2 Nachteile dieses Modells
4.2.1.3 Abschließende Bewertung der Modelle
4.3 ABBILDEN VON ERBSCHAFTEN DURCH GERICHTETE GRAPHEN
4.3.1 Gerichtete Graphen und Erbschaftsbäume
4.3.2 Erweiterung des gerichteten Graphen
4.3.3 Allgemeine Abbildung von Verwandtschaftsbeziehungen
4.4 BESCHREIBUNGSFORMEN VON GRAPHEN
4.4.1 Umschreibung mittels Inzidenzmatrix
4.4.1.1 Vorteile der Inzidenzmatrixdarstellung
4.4.1.2 Nachteile der Inzidenzmatrixdarstellung
4.4.2 Umschreibung mittels Adjazenzmatrix
4.4.2.1 Vorteile der Adjazenzmatrixdarstellung
4.4.2.2 Nachteile der Adjazenzmatrixdarstellung
4.4.3 Abschließende Bewertung
4.5 ABBILDUNG DER PARENTELENORDNUNGEN
4.5.1 Bestimmung der Nachkommen durch Breitensuche
4.5.2 Bestimmung der Vorfahren durch Tiefensuche
4.5.3 Bewertung der beiden Suchverfahren
4.6 DIE BERECHNUNGSLOGIK INNERHALB DER PARENTELEN
4.6.1 Die Bestandteile der Berechnung
4.6.1.1 Selektion des Ehetyps
4.6.1.2 Berechnung der Anteile innerhalb der ersten Parentel
4.6.1.3 Berechnung der Anteile in den Folgeparentelen
4.6.1.4 Berechnung der Pflichtteile

5. KAPITEL IMPLEMENTIERUNG VON ERBEN & SCHENKEN
5.1 VORSTELLUNG DER VERWENDETEN TOOLS
5.2 AUFBAU DES PROGRAMMS
5.2.1 Verwendete Interfaces im Programm
5.2.2 Die Model-Datentypen bei Erben & Schenken
5.2.3 Die Utility-Klassen des Erben & Schenken Prototyps
5.3 VISUALISIERUNG MITTELS GRAPHVIZ
5.3.1 Bewertung dieser Darstellungsform
5.3.2 Beschreibung mittels DOT
5.4 ABLAUFTESTS IM ERBEN & SCHENKEN PROJEKT
5.4.1 Modultests mit NUnit
5.4.2 Implementierte Testklassen im Projekt

6. KAPITEL ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK
6.1 ZUSAMMENFASSUNG
6.2 AUSBLICK UND MÖGLICHE ERWEITERUNGEN

ANHANG A

PROGRAMM-CODE

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

GLOSSAR

LITERATURVERZEICHNIS

Zusammenfassung

Die Firma R&S Software GmbH mit Sitz in Feldkirchen bietet Softwarelösungen für eine Vielzahl von finanzmathematischen Problemen an. Das Produktportfolio soll um eine Software zur Erbfolgenbestimmung erweitert werden.

Bis heute existiert keine leistungsfähige Software, die unter Berücksichtigung der österreichischen Erbfolge alle Erbberechtigten eines Erblassers ermittelt und gemäß dem Parentelensystem bzw. auf Basis eines Testaments die jeweiligen Vermögens- und Pflichtteile für diese Personen bestimmt.

Um das prototypisch zu entwickelnde Programm nutzen zu können muss ein Erbschaftsbaum nach dem österreichischen Parentelensystem dynamisch erzeugt werden. Zum Test auf die allgemeine Korrektheit der Algorithmen wird über eine Testroutine der erwartete prozentuale Erbteil mehrerer Beispielfamilien übergeben und mit den Methodenrückgabewerten vergleichen. Im Anschluss erfolgt die graphische Ausgabe als Erbschaftsbaum.

Zusammen mit der Abschlussarbeit wurde dem Themensteller ein Poster und eine Zusammenfassung per E-Mail übergeben.

Einverständnis mit der Veröffentlichung der folgenden Informationen im Internet

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Vorwort

Die vorliegende Abschlussarbeit entstand im Zeitraum von Januar bis September 2009 in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen R&S Software GmbH in Feldkirchen/Kärnten, Österreich.

Während meiner inzwischen eineinhalb jährigen Tätigkeit bei R&S Software, hat man bei diversen Besprechungen mit der Geschäftsleitung immer wieder über das Thema diskutiert, für die sehr komplexe Erbaufteilung eines potentiellen Erblassers, eine unterstützende Software zu entwickeln.

Aus dieser Überlegung heraus hat man im vergangen Jahr den Entschluss gefasst, zunächst Informationen in diesem für R&S doch völlig neuem Bereich zu sammeln um anschließend einen Prototypen eines Erbschaftsprogramms zu entwickeln.

Ohne die Hilfe der beiden Firmeninhaber: Herrn Günther Schabus und Herrn Heinz Raunikar wäre diese Abschlussarbeit nicht entstanden. Wofür ich mich ausdrücklich bedanken möchte. Mein Dank gilt des weiteren Herrn Prof. Dr. Joachim Scheja sowie Frau Prof. Dr. Schuhbauer für die Betreuung meiner Abschlussarbeit während dieser Zeit.

Feldkirchen, September 2009

Verwendetes Textsystem

Zur Erstellung der vorliegenden Textpassagen der Abschlussarbeit kam Microsoft Office 2007 zur Anwendung. Die Abbildungen entstanden unter Zuhilfenahme von Adobe Photoshop CS4.

Struktur der Arbeit

Diese Arbeit ist in drei Abschnitte unterteilt. Der erste Teil stellt das österreichische Erbrecht vor und erläutert wichtige Begriffe. Der Inhalt wird mittels zweier Szenarien veranschaulicht. Ferner werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie anhand dieser Bestimmungen ein für die Praxis brauchbares Anwendungsprogramm erstellt werden kann.

Kern des zweiten Abschnittes ist, nach erfolgter Anforderungsanalyse und Spezifikation die Entwicklung eines Konzepts mit dessen Hilfe es möglich sein soll, die Verwandtschaftsbeziehungen eines potentiellen Erblassers möglichst effektiv abzubilden um im Anschluss die Erbquoten zu ermitteln und dementsprechend die Erbmasse für die jeweiligen Erbberechtigten zu verteilen.

Diese Konzeption wird im dritten Abschnitt dann für die Erstellung des Erbschaftrechners verwendet. Hier werden speziell die verwendeten Plattformen sowie die einzelnen Module des implementierten Prototypen beschrieben.

Abbildungsverzeichnis

Abb. 2.1 Gesetzliche Erbfolge laut Parentelensystem

Abb. 2.2 Gesetzliche Erbfolge über drei Parentelen

Abb. 2.2 Gesetzliche Erbfolge über drei Parentelen ohne Eltern

Abb. 3.1 Erbschaftsuhr der Firma GeNe

Abb. 3.2 Erben & Schenken von vz-online

Abb. 3.3 Genealogie in der Version 1.2.1 von Familie Raabe

Abb. 3.4 Aufbau der Rich-Client Architektur

Abb. 4.1 Beispiel eines genealogischen Stammbaums

Abb. 4.2 ER-Klassenmodell des genealogischen Stammbaums

Abb. 4.3 Gerichteter Graph für Personenbeziehungen

Abb. 4.4 Gerichteter Graph für Personenbeziehungen mit Ehetyp

Abb. 5.1 Graphenbeispiel zum „dot“ Renderer

Abb. 5.2 Ausgabe nach „neato“ Renderer

Abb. 5.3 Darstellung mittels „twopi“ Renderer

Abb. 5.4 Beispiel für den „circo“ Renderer

Abb. 5.5 Auszug der Testumgebung des Erben & Schenken Prototypen Seite 66

1. Kapitel Einleitung

1.1 Die unternehmerischen Anfänge

R&S Software GmbH (Quelle [R&S], R&S Software) ist ein kleines mittelständisches Unternehmen in Österreich. Gegründet wurde es durch die beiden ehemaligen VolksbankMitarbeiter Heinz Raunikar und Günther Schabus im Oktober 1994 in Feldkirchen, Kärnten. Die Vision der beiden Inhaber war, die Entwicklung und der Vertrieb einer Software für Kreditinstitute, die in der Lage ist, bestehende oder geplante Immobilien anhand einer Vielzahl von Kriterien zu bewerten. Das Ziel der beiden Jungunternehmer bestand deshalb darin, die Immobilienbewerter bei ihrer komplizierten und aufwändigen Gutachtertätigkeit durch eine professionelle Software zu unterstützen.

Trotz anfänglicher Rückschläge wegen fehlendem Bekanntheitsgrad der Firma, ließen sich die beiden Firmeninhaber nie entmutigen. Beide waren stets vom Erfolg Ihrer Idee überzeugt.

1.2 Das Unternehmen heute

Mittels einer massiven Marketing-Strategie konnte sich das neu gegründete Unternehmen im Markt relativ kurzfristig etablieren. Das Tool für die Immobilienbewertung wurde nach einiger Zeit ein voller Erfolg. Dies führte dazu, dass in den Folgejahren nicht nur kontinuierlich Mitarbeiter eingestellt sondern auch die Produktpalette stetig erweitert wurde:

Die Firma bietet heute mit seinen inzwischen 21 Mitarbeitern Produkte für folgende Problemfelder im Finanzsektor an:

- Liegenschaftsbewertung-Tool
- Immobilienmanager
- Informationsdatenbanken für Immobilien und Finanzdienstleistung
- Nutzwertfestsetzung
- Wohnbaufinanzierung
- Finanzmanager

Auch nach inzwischen 15jähriger Marktpräsenz, ist die Firma ein innovatives, dynamisches Unternehmen geblieben. Stetig ist man bestrebt, Problemstellungen im Finanzsektor zu lokalisieren und leistungsfähige Softwarelösungen anzubieten.

1.3 Idee des Erbschaftsprojekts

Das Thema Erben betrifft jeden Menschen. Es ist in der westlichen Welt ein kompliziertes Regelwerk aus Gesetzen und Bestimmungen. Laien und Experten werden in diesem Bereich sehr schnell überfordert. Je größer der Familienstammbaum der/des Verstorbenen umso mehr vergrößert sich auch die Komplexität.

Weitaus problematischer ist, dass sich die meisten Menschen über die Konsequenzen nicht im Klaren sind wenn nach ihrem Tod kein Testament vorliegt. Diese Erfahrung machte der Geschäftsmitgründer Heinz Raunikar während seiner jahrzehntelangen Tätigkeit auf dem Finanzsektor.

Das fehlende Wissen der Menschen hat zur Folge, dass eventuelle Erben entsprechend bevorzugt oder benachteiligt werden, obwohl dies nicht im Interesse der potentiellen Erblasser steht. Die Erbschaftssoftware soll dazu beitragen, diese Unkenntnis vor allem bei den einzelnen Betroffenen zu beseitigen.

Selbst für R&S ist dieser Bereich Neuland. Ziel ist es deshalb, eine leistungsfähige Lösung zu erarbeiten und im Anschluss diese softwaretechnisch abzubilden.

Das eigentliche Hauptproblem liegt nicht darin, die Komplexität der Gesetzestexte und die Bestimmung der Erbquoten einem mathematischen Modell und somit einem Computerprogramm zu überlassen, sondern viel eher in einer gewissen Vertrauensfrage zwischen dem Beratenden, dem Softwareanwender und der zu Grunde liegenden Software.

2. Kapitel Allgemeine Grundlagen und Bestandteile

2.1 Das österreichische Erbrecht

Das österreichische gesetzliche Erbrecht wird in §§ 727 ff (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt ([ABGB]). Dies ist die Standardmethode, wenn es um die Aufteilung der Erbmasse unter den Hinterbliebenen geht.

Eine weitere Form der Erbfolge ist die testamentarische Erbfolge. Vorrausetzung hierfür ist ein gültiges Testament seitens des Erblassers. In den folgenden Kapiteln werden die beiden Formen näher erläutert.

2.2 Erben nach der gesetzlichen Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge ist die Basis zur Bestimmung der Erbquoten. Bei ihr findet das sogenannte Parentelensystem Anwendung (siehe Abb. 2.1). Dazu werden alle zu einem Erblasser verwandten Personen in einer Linienordnung oder auch Rangordnung zum Erblasser eingeordnet. ([Olscher], Seite 43ff). Dieses Prinzip wird als Parentelsystem bezeichnet. Sie werden wie folgt unterteilt:

- 0. Parentelordnung: Feststellen des Ehetyps
- 1. Parentelordnung: Eheliche und uneheliche Kinder sowie deren Nachkommen
- 2. Parentelordnung: Eltern und deren Nachkommen
- 3. Parentelordnung: Großeltern und deren Nachkommen
- 4. Parentelordnung: Urgroßeltern ohne Nachkommen

Eine weitere Untergliederung findet nicht statt. Um eine weitere Zersplitterung der Erbmasse an die Hinterbliebenen zu umgehen ist diese Erbrechtsgrenze gesetzt. Das bedeutet, dass lebende Urgroßeltern eines Erblassers, die letzten möglichen Erben werden können.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2.1 Grafik: gesetzliche Erbfolge mit den einzelnen Ebenen (Parentelen)

Die Grafik bildet die vier Parentelordnungen zusammen mit dem Ehetyp sowie deren Beziehungen zueinander ab. Zudem ist daraus die Erbrechtsgrenze erkennbar, bei der die Urgroßeltern das Ende der Hierarchie bilden. Selbst wenn deren Eltern noch lebten, würden diese nicht mehr in die gesetzliche Erbfolge mit einbezogen.

Keine Grenzen gibt es bezüglich der Anzahl von Onkel, Tanten, Cousins, Geschwistern, Nichten / Neffen bzw. leiblichen Kindern und deren Nachkommen.

Zur Ermittlung der gesetzlichen Erbquoten finden drei Regeln Anwendung:

- Besteht eine Ehe, erbt der Ehepartner entsprechend des Ehetyps. Unverheiratete bzw. geschiedene Ehepartner aber auch Verlobte haben grundsätzlich keinen Erbanspruch.
- Die nächstgelegene Linie zum Erblasser schließt entferntere Parentelen aus. Das bedeutet, dass die leiblichen Eltern aus Sicht des Erblassers vor den Großeltern. Onkel / Tanten erben, da Ebene 2 vor Ebene 3 an der Reihe ist.
- Innerhalb einer Parentel erben grundsätzlich die Vorfahren vor den Nachfahren. Es würden also die leiblichen Eltern vor den Geschwistern erben oder bei einem verstorbenen Elternteil anteilsmäßig die hinterbliebenen Geschwister vor den Nichten/Neffen.

Diese Regeln gelten grundsätzlich und ohne Einschränkung analog für alle übrigen Parentelen.

2.2 Erben nach der testamentarischen Erbfolge

Wird die testamentarische Erbfolge bei der Verteilung der Erbmasse zugrunde gelegt ist Voraussetzung, dass der Erblasser ein gültiges Testament verfasst hat. Nur dann wird gemäß den Eintragungen im Testament die Erbmasse entsprechend verteilt. Anzumerken ist, dass trotz eines Testaments nach wie vor die gesetzliche Erbfolge bestehen bleibt und im Prinzip überwachend wirkt. Der Grund liegt darin, dass es nicht möglich ist, die Erbmasse einzig und allein einer oder mehrerer Personen ausschließlich zu vermachen und Hinterbliebene die Kraft Gesetz erbberechtigt sind, sehr einschränkt oder gänzlich aus der Verteilung ausschließen möchte. Diesen Ausgleich regelt das sogenannte Pflichtteilsrecht (vgl. [Haunschmidt], Seite 19 ff).

2.2.1 Fallstudien zur gesetzlichen Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge wird nun anhand zweier Fallbeispiele näher untersucht. Sie stellt die Basis für alle nachfolgenden Überlegungen und Verfeinerungen dar. (Quelle [Zankl, Seite 11]). Vorverstorbene Personen werden in den nachfolgenden Grafiken von Zankl durch schwarze Punkte darstellt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(Abbildung 2.3: gesetzliche Erbfolgeüber drei Parentelen - ein Elternteil verstorben)

Xaver, ledig, stirbt und hinterlässt folgende Verwandtschaft. Vater Anton, Halbschwester Ilse, seinen Bruder Bruno mit Kindern Gustav und Hanno sowie seine vorverstorbene Schwester Claudia mit deren Kindern Dora und Eva.

Nach dem Gesetz müsste zunächst der Ehetyp untersucht werden. Da Xaver ledig war, wird als nächstes die erste Parentel (leibliche Kinder und Enkel) betrachtet. Xaver selbst hatte keine Kinder, daraufhin findet die zweite Parentel mit den Eltern sowie deren Nachkommen, Anwendung.

Innerhalb einer Parentel erben zunächst immer alle Vorfahren vor den Nachfahren. Da die Mutter von Xaver aber vorverstorben ist, wird ihr Anteil somit unter ihren leiblichen Nachkommen aufgeteilt. Daher bekommt Bruno die eine Hälfte der Hälfte der Mutter (1/4). Der andere Teil würde an die Schwester Claudia übergehen. Da sie ebenfalls verstorben ist, geht ihr Viertel erneut an ihre eigenen Nachkommen, in diesem Fall an ihre eigenen Kinder Dora und Eva zu gleichen Teilen.

Zu beachten ist noch, dass der Halbschwester Ilse kein Anteil zusteht, da sie aus Sicht des verstorbenen Xaver nicht zu den direkten Nachfahren seiner Eltern steht. Es gilt dabei immer die Vorfahr- Nachfahrsicht des Erblassers.

Wie würde sich nun obiges Szenario ändern, wenn Vater Anton vor Xaver stirbt?

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2.4: gesetzliche Erbfolgeüber drei Parentelen - beide Eltern vorverstorben

In diesem zweiten Beispiel (Quelle [Zankl], Seite 12) ist nun auch Vater Anton nicht mehr am Leben.

Da der Vater einen direkten Nachkommen, nämlich die leibliche Tochter Ilse hinterlässt, wird er durch sie repräsentiert. Ilse muss sich jedoch die Hälfte des Erbteils, die dem Vater zustünde mit ihren beiden Geschwistern Bruno und Claudia teilen. Das bedeutet, dass Ilse ein Drittel der Hälfte ihres Vaters bekommt und die beiden anderen Geschwister zusätzlich zur vorherigen Fallstudie ein Drittel der Hälfte ihres Vaters.

2.2.2 Ehetypen bei der gesetzlicher Erbfolge

Bevor Nachkommen, bzw. Vorfahren eines Erblassers für die Erbquoten bedacht werden, bedarf es der Feststellung des Ehetyps, also in welcher Eheform sich der Erblasser befindet. Diese hat entscheidenden Einfluss auf den Resterbanteil, der den anderen Hinterbliebenen zur Verfügung steht. Der Ehetyp stellt somit den Ausgangspunkt der Parentelenhierarchie dar und wird noch vor der eigentlichen gesetzlichen Erbhierarchie behandelt.

Im österreichischen Erbrecht, gibt es vier verschiedene Formen zur Behandlung des Vermögens bei Ehepartnerschaften. Diese sind:

- Zugewinnausgleich
- Gütertrennung
- Gütergemeinschaft
- Ehevertrag

Wählen die Eheleute keine Form bei der Heirat aus, wird von Gesetzeswegen die Gütertrennung festgelegt.

2.3 Weitere Sonderfälle bei gesetzlicher Erbfolge

Neben der gesetzlichen und testamentarischen Erbfolge gibt es noch eine Reihe von Sonderfällen und Bestimmungen, die hier nur kurz angeschnitten und erklärt werden sollen. (vgl. [Haunschmidt], Seite 39ff). Zu diesen zählen:

- Vermächtnisse (Legate)

Hier erhält eine Person seitens des Erblassers das Recht über eine bestimmte Sache zu verfügen. Die Person hat demnach noch keinen Besitz über den Gegenstand, sondern nur einen Anspruch gegenüber dem wirklichen Erben auf Herausgabe. Er gehört somit nicht zum Kreis der erbberechtigten Personen.

- Schenkungen

Unter der Voraussetzung eines Schenkungsvertrages, geht die Sache vollständig an den Schenkungsnehmer über und steht somit der Erbmasse nicht mehr zur Verfügung. Der Beschenkte wird im Gegensatz zum Vermächtnisnehmer Erbe.

- Anrechnung von Vorausempfängern

Es kann vorkommen, dass ein Erblasser zu Lebzeiten, einem oder mehreren seiner Angehörigen bereits einen beträchtlichen Teil seines Vermögens geschenkt hat. Damit die späteren Erben durch die Bevorzugung einer oder mehrerer Personen nicht benachteiligt werden, wird der Schenkungsbetrag erneut auf die Erbmasse aufgerechnet und der neue Wert dann unter den Erbberechtigten verteilt. Derjenige der zuvor durch eine Vorausschenkung bedacht worden war, erhält im Gegenzug eine, um den Wert der Schenkung geminderte Erbquote, schlimmstenfalls keinen Betrag, zugesprochen.

- Verminderte Pflichtteilsregel (Enterbung)

Der Erblasser kann in seinem Testament anordnen, den Pflichtteil eines oder mehrere durch das Gesetz bestimmten Erben bis auf maximal die Hälfte der Pflichtteilsregel zu reduzieren. Grund kann etwa ein gestörtes Verhältnis zwischen Erblasser und Erbberechtigten sein.

- Anerbenrecht - bäuerliches Erbrecht

Das Anerbenrecht hat die Aufgabe, einen Bauernbestand bezüglich dessen Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit zu sichern. Mit dieser Richtlinie soll einer Zersplitterung des Erbhofes und dadurch entstehenden Erbhofinseln entgegen gewirkt werden. Ferner soll durch Ausschluss der Zivilteilung das Bauerngut möglichst der Stammfamilie erhalten bleiben. (vgl. [ABGB])

Des Weiteren gibt es noch eine Vielzahl an Bestimmungen und Reglements zum Thema Erbe. Wegen des großen Umfangs werden für die weitere Vorgehensweise und die Prototypentwicklung nur die betrachteten Punkte berücksichtigt. Denn diese reichen aus, um weit mehr als 90 Prozent aller tagtäglich anfallenden Erbszenarien in Österreich zu erfassen.

3. Kapitel Das Projekt „Erben & Schenken“ von R&S

3.1 Bereits existierende Lösungen

Es gibt auf dem Markt bereits einige Institutionen und Anbieter, die verschiedene Formen von Erbschaftsrechnern meist als Webapplikation bereit stellen. Die meisten dieser Programme sind jedoch nur über das Internet nutzbar. Ebenso gibt es Modelle, zur Abbildung von Verwandtschaftsbäumen. Im Folgenden werden nun drei dieser Modelle vorgestellt um daraus mögliche Bestandteile des eigenen Modells abzuleiten und die Arbeitsweise dieser Tools zu verstehen.

3.1.1 Die Erbschaftsuhr der Firma GeNe GmbH

Seitens der Firma GeNe GmbH aus Ismaning bei München (Quelle [GeNe], Erbschaftsuhr) wird die sogenannte „Erbschaftsuhr“ vertrieben. Diese Software ist in der Lage, Erb- und Pflichtteilsquoten zu errechnen. Die Software ist eine reine Web-Applikation und wird ausschließlich über das Internet bereitgestellt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3.1 Erbschaftsuhr der Firma GeNe,

Der Benutzer kann anhand des Ehetyps und der Kinderanzahl selektieren. Anschließend wird abgeleitet, welche Anteile die entsprechenden Erben erhalten. Betrachtete Sonderfälle, wie in Kapitel 2.2.2 erläutert, werden nicht berücksichtigt. Ebenso werden kinderlose Fälle, Vermächtnisse Testamente und die übrigen Parentelen 3 und 4 nichtbedacht. Ebenso werden Vermögensbestandteile nicht berücksichtigt.

Diese Software ist daher nur für sehr allgemeine und einfache Fälle gedacht.

3.1.2 Erben und Schenken von vz-online

Entspricht einer weiteren Lösung, dass vom Schweizer Vermögenszentrum vertrieben wird. (Quelle [vzonline], Erben und Schenken) Erben und Schenken basiert ebenfalls auf einem Web-Rechner, der sämtliche Parentelen inklusive Vermögensbestandteilen abbilden kann. Er ist auf das Schweizer Recht ausgelegt.

Der Benutzer kann lebende und verstorbene Personen anlegen und angeben ob er ein Testament oder einen Erbvertrag hat.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3.2 Erben & Schenken von vz-online

Das Programm ist wesentlich leistungsfähiger als die in Abschnitt 3.1.1 gezeigte Applikation, kann aber ebenso die Besonderheiten aus Kapitel 2.2.2 nicht berücksichtigen. Ferner wird hier der Ehetyp nicht näher berücksichtigt, außer der Existenz eines Ehevertrags.

3.1.3 Genealogie-Projekt der Familie Raabe

Hier handelt es sich um kein Erbschaftsprogramm, sondern allein um eine Methode, wie Stammbäume visuell im Rechner dargestellt werden können. Das Programm kann Ahnentafeln erstellen, pflegen und darstellen. Der Autor (Quelle [Raabe], Genealogie) hat hierzu die Grundbestandteile seiner Software im Netz veröffentlicht. Dazu zählen vollständige Datenmodelle für die Verwandtschaftsabbildung und Ausschnitte aus dem Programmcode. Das Produkt wurde in PHP entwickelt, einer Skriptsprache die wiederum für Webanwendungen angewandt wird.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3.3. Genealogie in der Version 1.2.1 von Familie Raabe

Auch wenn das Produkt nicht direkt mit dem Erben & Schenken Projekt in Verbindung steht, liefert es wichtige Erkenntnisse, die bei der späteren Abbildung des Erbschaftsbaums hilfreich sein werden. Diese Erkenntnisse werden in Kapitel 4.2 erläutert.

3.1.4 Abschließende Bewertung

Es gibt noch eine Vielzahl weiterer Lösungen, die hier nicht weiter betrachtet werden sollen. Bei den vorgestellten Methoden handelt es sich um Produkte, die eine ausreichende Lösung bieten, um allgemeine Erbszenarien abzudecken. Wie jedoch schon erwähnt, sind alle betrachteten Modelle für eine genaue Analyse oder graphische Darstellung ungeeignet. Keines dieser Produkte wird bis jetzt auf dem Markt vertrieben und ist nur als Webapplikation verfügbar.

Die betrachteten Anwendungen sollen einen ersten Eindruck für die nun beginnende Projektphase geben um essentielle Bestandteile dieser Rechner und deren Aufbau besser analysieren zu können. Das von R&S Software angestrebte Produkt, wird all die Bestandteile der drei genannten Lösungen endhalten und für den allgemeinen Markt zum Verkauf angeboten.

3.2 Festlegung der Zielgruppen

Wie bei jedem neuen Projekt, muss zunächst festgestellt werden, welche Abnehmer für die Erbschaftssoftware in Frage kommen, also diejenigen Personen, die ein Interesse an der Lösung von Erbangelegenheiten haben und somit später das Programm bedienen müssen.

Folgende Kundengruppen haben bei ihren Tätigkeiten mit Erbangelegenheiten zu tun:

- Steuerberater
- Rechtsanwälte
- Vermögens- und Unternehmensberater
- Kreditinstitute

Erst später ist geplant, den Erbschaftsrechner auch an Privatnutzer abzugeben. Das ist jedoch unabhängig von dem Prototyp. Der wird zunächst entsprechend den Erfordernissen und Wünschen der oben genannten Klientel erstellt.

Bei den genannten Abnehmergruppen ist davon auszugehen, dass sie über fundierte Kenntnisse des Erbrechts verfügen. Das Programm muss so ausgelegt werden, dass die Kunden gemäß ihren Kenntnissen und Erwartungen sinnvoll arbeiten können. Ausgehend von der Abnehmergruppe wird nun bestimmt, welche Bestandteile das Programm haben muss damit deren elementare Anforderungen möglichst weitgehend abgedeckt werden.

3.3 Durchführen des Requirements-Engineerings

Ziel des Requirements-Engineering ist es festzustellen, welche Wünsche die in Kapitel 3.1 bestimmten Kundengruppen von einem Erbschaftsprogramm erwarten. Es muss eruiert werden, welche Forderungen die Kunden bezüglich Erbangelegenheiten haben damit die Software sinnvoll einsetzbar ist und die Erwartungen der Kundschaft erfüllen oder sogar übertreffen. (vgl. [Pohl,Rupp] Seite 12 ff)

Bei der Anforderungsanalyse ist es außerordentlich wichtig, dass alle potentiellen Kundenwünsche erfasst werden, die bei Erbschaftsangelegenheiten von Bedeutung sind.

Es ist sehr wichtig, dass alle Fakten akribisch erfasst werden. Denn ein nachgegliederten Entwicklungsprozess wäre mit einem enormen Zeitaufwand und damit Kosten verbunden, wenn etwas vergessen/übersehen wurde.

Nach ausführlichen Recherchen gibt es folgende Interessenpotentiale seitens der Kunden:

- Welche Personen werden gemäß eines vorhandenen Testaments zu Erben bzw. wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist. Zur besseren Übersicht sollte die Ausgabe zusätzlich graphisch in einem Erbschaftsbaum (vgl. hierzu Kapitel 2.2) dargestellt werden.
- Welche Personen erben welchen Anteil in Prozent und absolut bzw. welche Gegenstände und Geldbeträge gehen gemäß des Testaments oder der gesetzlichen Erbfolge an welche Personen über. Wer wird zu einem Beschenkten bzw. Vermächtnisnehmer.
- Angabe von Gefahren bei bestimmten Erbszenarien. Der potentielle Erblasser muss über eventuelle Gefahrenpotentiale bei Erbangelegenheiten durch die Software informiert werden. Beispielsweise sei hier die Behandlung von minderjährigen Kindern genannt, wenn er als potentieller Erblasser plötzlich verstirbt.
- Wer aus dem Familienstammbaum ist wann und in welchem Umfang pflichtteilsberechtigt, und welche Anteile der Erbmasse erhalten Sie in Prozent bzw. als Absolutbeträge dann zugesprochen?
- Welche Kosten, Gebühren und Steuern fallen bei einer Erbschaft an und wer muss diese in welchem Umfang bezahlen?
- Die Anwender des Erbschaftsrechners erwarten zum jeweiligen Szenario eine Ausgabe der berücksichtigten Gesetze bzw. möchten selbst über Gesetzes- änderungen jederzeit auf dem Laufenden gehalten werden. Daher muss die Software über eine Gesetzesdatenbank verfügen, die stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden muss. Die Software muss also neben einer Informations- komponente gleichzeitig auch eine Beraterfunktion bilden.

3.4 Der Erbschaftsrechner als Prototyp

Natürlich bleibt bei jedem Neuprojekt, bei dem auf keinerlei Erfahrungswerte von artverwandten oder zurückliegenden Projekten zurückgegriffen werden kann, immer ein Restrisiko. Jederzeit können unkalkulierbare Probleme oder Schwierigkeiten während der Entwicklung auftreten, die das Vorhaben zum Scheitern verurteilen können oder die vorgesehene Entwicklungszeit deutlich in die Länge ziehen. Um dies möglichst zu vermeiden, werden nachstehend Methoden des Prototypings vorgestellt.

3.4.1 Methode des Rapid Prototypings

Bei Rapid Prototyping wird, nachdem der Prototyp den Anforderungsstand erreicht und mit diesem abgeglichen wurde, die Erstversion gänzlich verworfen. (vgl. [SchWeb], Seite 115 ff). Das bedeutet in dem Zusammenhang, dass die eigentliche Anwendung erst jetzt entwickelt wird. Trotzdem wird während der Entwicklungsphase so getan, als sei es das fertige Endprodukt. Es wird somit unter realen Bedingungen konzipiert und entwickelt.

Der Vorteil dieser Methode ist, dass die Probleme und Fehler, die während der ausgegliederten Entwicklung gemacht wurden nicht im Endprodukt enthalten sind. Dies führt wiederum zu einer saubereren, strukturierten Arbeitsweise und optimierter, übersichtlicher Programmierung bei der Endprodukterstellung, da man weiß, wie man vorzugehen hat.

Der Nachteil dabei ist, dass bereits einmal durchgeführte Arbeiten erneut angegangen werden müssen. Dadurch kann sich das Projekt deutlich in die Länge ziehen, vor allem dann, wenn während des Prototypings kaum Schwierigkeiten auftraten und die Implementierung reibungslos verlief.

3.4.2 Methode des Evolutionäres Prototypings

Ein in der Entwicklung befindliches Softwareprodukt wird hier nie als abgeschlossen betrachtet sondern befindet sich meist in einem fortlaufendem Entwicklungs- und Verbesserungsprozess. Bei einem auf diesem Wege entstandenen und ausgereiften Prototypen wird nach Erreichen der Anforderungsrichtlinien nicht mehr zwischen einem in der Endwicklung befindlichen Produkt und dem Endprodukt unterschieden. Das bedeutet, dass nicht wie im vorherigen Abschnitt von Neuem mit der Programmierung begonnen werden muss. (Quelle [Hausen], Seite 131)

Evolutionäres Prototyping bietet den Vorteil, dass dem Kunden bereits sehr früh ein Produkt präsentiert wird, dass sich noch in der Entwicklungsphase befindet. Es dient dann vor allem als Kommunikationsplattform zwischen Kunde und Hersteller. Weil der Kunde in das Entwicklungsprojekt frühzeitig und aktiv eingebunden wird, erfreut sich dieser einer erhöhten Akzeptanz.

[...]

Ende der Leseprobe aus 88 Seiten

Details

Titel
Prototypische Entwicklung einer Software zur Erbfolgenbestimmung nach österreichischem Recht
Hochschule
Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg
Note
2.3
Autor
Jahr
2009
Seiten
88
Katalognummer
V186675
ISBN (eBook)
9783869435473
ISBN (Buch)
9783656993674
Dateigröße
1296 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
prototypische, entwicklung, software, erbfolgenbestimmung, recht
Arbeit zitieren
Stefan Zawichowski (Autor:in), 2009, Prototypische Entwicklung einer Software zur Erbfolgenbestimmung nach österreichischem Recht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/186675

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