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Die Verankerung der nichtterritorialen Selbstverwaltung in der österreichischen Bundesverfassung und ihre Auswirkungen

Titre: Die Verankerung der nichtterritorialen Selbstverwaltung in der österreichischen Bundesverfassung und ihre Auswirkungen

Thèse de Bachelor , 2010 , 51 Pages , Note: 2

Autor:in: Christian Weiss (Auteur)

Droit - Autres systèmes juridiques, Comparaison de droits
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Mit dieser Arbeit sollen die neuen Artikel in der Bundesverfassung betreffend die nichtterritoriale Selbstverwaltung beleuchtet werden.
[...]
Um die vorliegende Bachelorarbeit und die darin bearbeitete Thematik besser verständlich zu machen, sollen die folgenden, einleitenden Worte einen grundlegenden Überblick zur Ausgangssituation und Problemstellung darstellen.
In den vergangenen zwei Jahrzehnten kam es zu wiederholten Versuchen die österreichische Bundesverfassung an die geänderten Anforderungen, wie etwa durch den Beitritt zur Europäischen Union, anzupassen beziehungsweise auch bestehendem Reformbedarf Rechnung zu tragen.
Als Beispiel kann hier die als „Strukturreformkommission“ bezeichnete
Expertengruppe für Fragen der Neuordnung der bundesstaatlichen
Kompetenzverteilung genannt werden, welche im Jahr 1989 eingesetzt wurde. Im Jahr 1992 wurde eine Vereinbarung getroffen, mit der die wichtigsten verfassungspolitischen Leitlinien für eine weit reichende Änderung des B-VG fixiert wurden. Für die Mehrzahl der strittigen Fragen konnten einvernehmliche Standpunkte formuliert und ein Entwurf einer B-VG-Novelle ausgearbeitet werden. Zu einer Umsetzung dieser Verfassungsreform ist es letztlich aber nicht gekommen.1
[...]
1 Vgl 94/ME XXIII. GP – Ministerialentwurf – Materialien – Vorblatt und Erläuterungen S. 2.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. ART 120A ABS 1 – EINRICHTUNG VON SELBSTVERWALTUNGSKÖRPERN UND DEREN PFLICHTMITGLIEDSCHAFT

2. ART 120A ABS 2- VERANKERUNG DER SOZIALPARTNERSCHAFT

2.1. BUNDESVERFASSUNGSRECHTLICHE GARANTIE FÜR BERUFLICHE SELBSTVERWALTUNGSKÖRPER?

2.2. DIE ANERKENNUNG DER ROLLE DER SOZIALPARTNER

3. ART 120B ABS 1 – WEISUNGSFREIHEIT, GESETZESERGÄNZENDES VERORDNUNGSRECHT UND RECHTSAUFSICHT

3.1. GESETZESERGÄNZENDES VERORDNUNGSRECHT UND WEISUNGSFREIHEIT

3.2. RECHTSAUFSICHT

4. ART 120B ABS 2– EIGENER UND ÜBERTRAGENER WIRKUNGSBEREICH

5. ART 120B ABS 3– MITWIRKUNG AN STAATLICHER VOLLZIEHUNG

6. ART 120C ABS 1– DEMOKRATISCHE LEGITIMATION DER ORGANE

7. ART 120C ABS 2- FINANZIERUNG

8. ART 120C ABS 3– SELBSTVERWALTUNGSKÖRPER ALS SELBSTÄNDIGE WIRTSCHAFTSKÖRPER

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die verfassungsrechtliche Verankerung der nichtterritorialen Selbstverwaltung in Österreich durch die B-VG Novelle BGBl I 2008/2. Ziel ist es, die systematischen Änderungen, insbesondere die Kodifizierung bisheriger Judikatur sowie die Einführung neuer Aspekte wie das gesetzesergänzende Satzungsrecht, zu analysieren und deren Auswirkungen auf die Autonomie der Selbstverwaltungskörper zu beleuchten.

  • Verfassungsrechtliche Grundlagen der nichtterritorialen Selbstverwaltung
  • Strukturelemente und demokratische Legitimation von Selbstverwaltungskörpern
  • Die Rolle der Sozialpartnerschaft als neues Staatsziel
  • Das neue gesetzesergänzende Verordnungsrecht (Satzungsrecht)
  • Abgrenzung zwischen eigenem und übertragenem Wirkungsbereich

Auszug aus dem Buch

3.1. Gesetzesergänzendes Verordnungsrecht und Weisungsfreiheit

Die Weisungsfreiheit, welche sicherlich zu den prägendsten Definitionsmerkmalen von Selbstverwaltungskörpern zählt, wird in diesem Artikel noch einmal klar festgelegt. Eine wirkliche Neuerung stellt jedoch die Verankerung eines autonomen gesetzesergänzenden Satzungsrechtes dar. Es handelt sich hier sicherlich um das Kernstück der Novelle im Bereich der Selbstverwaltung. Zur Idee der Selbstverwaltung gehört nach Öhlinger auch eine „Satzungsautonomie“. Die Kompetenz zur Selbstgesetzgebung bildet das Wesen der Autonomie eines Selbstverwaltungskörpers

Unter Satzung ist nach Merkl jede Verordnung eines Selbstverwaltungskörpers zu verstehen. Solche Verordnungen sind nun jedoch nicht mehr bloße Durchführungsverordnungen von gesetzlichen Regelungen, die zuvor durch Gesetz inhaltlich genau determiniert sind, sondern es sollen nun vielmehr Satzungen auch „im Rahmen der Gesetze“ erlassen werden können. Diese Formulierung scheint zwar auf den ersten Blick nicht ganz klar, weil sie sich bereits in der ursprünglichen Fassung des Art 18 Abs 2 B-VG befand, aber vom VfGH im Einklang mit der Formulierung des Abs 1 („auf Grund der Gesetze“) interpretiert und auch dann durch die B-VG Novelle 1925 bestätigt wurde. Der Bericht des Verfassungsauschusses erläutert jedoch, dass damit ein Recht zur Erlassung von Verordnungen eingeräumt werden soll, die einen eigenständigen, nicht schon in seinen wesentlichen Elementen bereits im Gesetz selbst geregelten Inhalt haben und die nur nicht gegen bestehende Gesetze verstoßen dürfen, also somit ein gesetzesergänzendes Verordnungsrecht.

Zusammenfassung der Kapitel

1. ART 120A ABS 1 – EINRICHTUNG VON SELBSTVERWALTUNGSKÖRPERN UND DEREN PFLICHTMITGLIEDSCHAFT: Dieses Kapitel erläutert die verfassungsrechtliche Ermächtigung zur Schaffung von Selbstverwaltungskörpern und die damit verbundene obligatorische Mitgliedschaft.

2. ART 120A ABS 2- VERANKERUNG DER SOZIALPARTNERSCHAFT: Hier wird die Aufnahme der Sozialpartnerschaft als neues Staatsziel sowie deren Bedeutung und Schutzwirkung in der Bundesverfassung behandelt.

3. ART 120B ABS 1 – WEISUNGSFREIHEIT, GESETZESERGÄNZENDES VERORDNUNGSRECHT UND RECHTSAUFSICHT: Fokus auf der weisungsfreien Aufgabenerfüllung, der Einführung des autonomen Satzungsrechts und der staatlichen Rechtsaufsicht.

4. ART 120B ABS 2– EIGENER UND ÜBERTRAGENER WIRKUNGSBEREICH: Analyse der Differenzierung zwischen eigenem, weisungsfreiem Wirkungsbereich und dem übertragenen Bereich unter staatlicher Weisungsbindung.

5. ART 120B ABS 3– MITWIRKUNG AN STAATLICHER VOLLZIEHUNG: Untersuchung der Formen, in denen Selbstverwaltungskörper an der staatlichen Vollziehung beteiligt sind, etwa durch Beratung oder Beteiligung in Kollegialbehörden.

6. ART 120C ABS 1– DEMOKRATISCHE LEGITIMATION DER ORGANE: Dieses Kapitel thematisiert die Notwendigkeit der demokratischen Bestellung der Organe durch die Mitglieder als Voraussetzung für die Autonomie.

7. ART 120C ABS 2- FINANZIERUNG: Analyse der finanziellen Grundlagen, einschließlich der Mitgliedsbeiträge und der Verpflichtung zur sparsamen und wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung.

8. ART 120C ABS 3– SELBSTVERWALTUNGSKÖRPER ALS SELBSTÄNDIGE WIRTSCHAFTSKÖRPER: Erörterung der Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwaltung von Vermögen zur Erfüllung ihrer Aufgaben.

Schlüsselwörter

Nichtterritoriale Selbstverwaltung, Österreichische Bundesverfassung, B-VG Novelle, Sozialpartnerschaft, Weisungsfreiheit, Satzungsrecht, Rechtsaufsicht, Pflichtmitgliedschaft, Eigener Wirkungsbereich, Übertragener Wirkungsbereich, Demokratische Legitimation, Wirtschafts- und Sozialpartnerschaft, Verfassungsreform, Selbstverwaltungskörper, Satzungsautonomie

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Bachelorarbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die verfassungsrechtliche Verankerung der nichtterritorialen Selbstverwaltung in Österreich durch die B-VG Novelle aus dem Jahr 2008 und deren Auswirkungen auf die Struktur und Autonomie der betroffenen Organisationen.

Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?

Zu den Kernbereichen zählen die Einrichtung von Selbstverwaltungskörpern, die Verankerung der Sozialpartnerschaft als Staatsziel, das neue gesetzesergänzende Satzungsrecht sowie die Abgrenzung zwischen eigenem und übertragenem Wirkungsbereich.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Ziel ist es zu untersuchen, wie die B-VG Novelle bestehende Rechtsprechung kodifiziert und welche neuen rechtlichen Rahmenbedingungen sie für die funktionalen Selbstverwaltungskörper geschaffen hat.

Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?

Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die auf der Auswertung von Gesetzestexten, den Gesetzesmaterialien (Erläuterungen zum Expertenentwurf), der einschlägigen Lehre und der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) basiert.

Welche Aspekte stehen im Hauptteil im Fokus?

Der Hauptteil gliedert sich entlang der neuen Verfassungsartikel (Art 120a bis 120c B-VG) und analysiert spezifische Merkmale wie Weisungsfreiheit, Satzungsautonomie, Finanzierung und die demokratische Legitimation der Organe.

Was sind die charakteristischen Schlüsselwörter?

Zentrale Begriffe sind nichtterritoriale Selbstverwaltung, Sozialpartnerschaft, Weisungsfreiheit, Satzungsautonomie, Rechtsaufsicht und demokratische Legitimation.

Welche Bedeutung hat das neue gesetzesergänzende Satzungsrecht?

Es stellt das Kernstück der Novelle dar und ermöglicht es Selbstverwaltungskörpern, durch Satzungen eigenständige Rechtsregeln zu erlassen, was ihre Autonomie gegenüber der bisher strengen Bindung an gesetzliche Determinierungen stärkt.

Inwiefern beeinflusst die Novelle die Rolle der Sozialpartner?

Durch die Verankerung der Sozialpartnerschaft als Staatsziel in Art 120a B-VG wird diese offiziell anerkannt und unter den besonderen Schutz der Verfassung gestellt, ohne jedoch die einzelnen Kammern namentlich zu fixieren.

Wie bewerten Experten die Bedeutung des eigenen Wirkungsbereichs?

Der eigene Wirkungsbereich ist essenziell für die weisungsfreie Aufgabenerfüllung, wobei die Novelle hier eine klarere Abgrenzung zum übertragenen Wirkungsbereich fordert, um die Eigenverantwortung der Selbstverwaltungskörper zu wahren.

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Résumé des informations

Titre
Die Verankerung der nichtterritorialen Selbstverwaltung in der österreichischen Bundesverfassung und ihre Auswirkungen
Université
Vienna University of Economics and Business
Note
2
Auteur
Christian Weiss (Auteur)
Année de publication
2010
Pages
51
N° de catalogue
V186685
ISBN (ebook)
9783869435442
ISBN (Livre)
9783869433561
Langue
allemand
mots-clé
verankerung selbstverwaltung bundesverfassung auswirkungen
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Christian Weiss (Auteur), 2010, Die Verankerung der nichtterritorialen Selbstverwaltung in der österreichischen Bundesverfassung und ihre Auswirkungen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/186685
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Extrait de  51  pages
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