Juristische Fragestellung und praxisrelevante Lösungen zum Arbeitszeugnis- und dem Fragerecht des Arbeitgebers in der Praxis.
Inhaltsverzeichnis
A. BERICHTIGUNGSANSPRUCH EINES ARBEITSZEUGNIS
I. BEDEUTUNG DES ARBEITSZEUGNIS IM RECHTSVERKEHR
1. Grundsatz der wohlwollenden Beurteilung
2. Grundsatz der Zeugniswahrheit
II. VERSTOß GEGEN DAS PRINZIP DER WOHLWOLLENDEN BEURTEILUNG
1. Ermessenspielraum des Arbeitgebers
2. Darlegungs- und Beweispflicht des AG
3. Darlegungs- und Beweispflicht des AN
III. ERGEBNIS DER PRÜFUNG
B. ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT VON ARBEITSZEUGNISSEN
I. ANSPRUCH AUF ZEUGNISERTEILUNG
1. Anspruchsgrundlage aus § 630 BGB
2. Anspruchsgrundlage aus § 109 I GewO
II. ENTSTEHUNG DES ANSPRUCHS
1. Erlöschen des Anspruchs
2. Unabdingbarkeit des Zeugnisanspruchs
III. ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT DES ARBEITGEBERS
IV. ERGEBNIS DER PRÜFUNG
C. DAS GEKNICKTE ARBEITSZEUGNIS
I. ANSPRUCH AUFGRUND DER HOLPFLICHT GEM. § 269 II BGB ERLOSCHEN
II. NACHVERTRAGLICHE NEBENPFLICHT
III. ERGEBNIS DER PRÜFUNG
D. WER DARF DAS ARBEITSZEUGNIS AUSSTELLEN?
I. SCHRIFTFORMERFORDERNIS DES ZEUGNISSES
II. UNTERSCHRIFTSBEFUGNIS DES ZEUGNISSES
III. ERGEBNIS DER PRÜFUNG
E. ANSPRUCH AUF ERWÄHNUNG VON VERTRETUNGSTÄTIGKEITEN
I. GRUNDSATZ DER VOLLSTÄNDIGKEIT
II. VERFOLGTER GRUND FÜR DIE ERWÄHNUNG IM ARBEITSZEUGNIS
1. Anspruch aufgrund zusätzlicher Tätigkeiten
a) Übernahme von Tätigkeiten des Vorgesetzten
b) Übernahme von Tätigkeiten eines Kollegen
2. Anspruch aufgrund aufwertender Leistungskriterien
3. Anspruch auf Erwähnung aufgrund der Berufsgruppe
III. DAUER DER TÄTIGKEIT
IV. ERGEBNIS
F. ANSPRUCH AUF SCHLUSSFORMULIERUNG
I. DER GESCHULDETE INHALT DES ARBEITSZEUGNIS
1. Der geschuldete Zeugnisinhalt des einfachen Zeugnis (§ 109 I 2 GewO)
2. Der geschuldete Zeugnisinhalt des qualifizierten Zeugnis (§ 109 I 3 GewO)
a) Vollständigkeitsgebot
b) Einheitlichkeit
c) Zeugnisklarheit / Transparenzgebot
II. EIN UNZULÄSSIGES GEHEIMZEICHEN
III. MEINUNGSSTREIT ZWISCHEN VERSCHIEDENEN VORINSTANZEN UND DER LITERATUR
IV. RELATION DER ARBEITSLEISTUNG ZUR FEHLENDEN SCHLUSSFORMULIERUNG
V. ERGEBNIS DER PRÜFUNG
G. HAFTUNG GEGENÜBER KÜNFTIGEN ARBEITGEBERN
I. VORPRÜFUNG: ANWENDBARKEIT DES DELIKTRECHT
1. Haftung aus Vertrag
2. Haftung aufgrund § 823BGB
a) Haftung aus § 823 I BGB
b) Haftung aus § 823 II BGB
II. HAFTUNG AUS DEM DELIKTSRECHT GEM. § 826 BGB
1. Entstandener Schaden
2. Zurechenbarkeit
a) Schädigungshandlung
b) Sittenwidrigkeit der Handlung
c) Haftungsbegründende Kausalität
aa) Haftung nach der Äquivalenztheorie
bb) Haftung nach der Adäquanz
cc) Schutzzweck der Norm
3. Vorsatz
a) Vorsatz bezgl. der Sittenwidrigkeit
b) Vorsatz bzgl. des Schadens
4. Rechtsfolge
III. ERGEBNIS DER PRÜFUNG
H. ANSPRUCH AUF EINE BESTIMMTE FORMULIERUNG TEIL I (FALLAKTE 8)
I. BERUFSSPEZIFISCHEN MERKMALE EINES KUNDENBETREUERS
1. Freundlichkeit als berufsspezifisches Merkmal
2. Auch in Stresssituationen freundlich als berufsspezifisches Merkmal
II. SELBSTVERSTÄNDLICHE EIGENSCHAFT FÜR DIE BERUFSAUSÜBUNG
1. Methoden zur Leistungsbeurteilung
a) Ausweich-Technik
b) Leerstellen-Technik
2. Zusammenfassung der Ergebnisse aus den verschiedenen Beurteilungsmethoden
III. ERGEBNIS DER ANSPRUCHSPRÜFUNG
I. ANSPRUCH AUF EINE BESTIMMTE FORMULIERUNG TEIL II (FALLAKTE 9)
I. FORMALE ANFORDERUNGEN DES ZEUGNISSES
II. INHALTLICHE ANFORDERUNGEN AM ZEUGNIS
III. ERGEBNIS DER PRÜFUNG
J. FRAGERECHT DES ARBEITGEBERS ZUR BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNIS
I. FRAGE NACH ABZULEISTENDEM WEHRDIENST
II. FRAGE NACH ANERKENNUNG DER SCHWERBEHINDERUNG
III. FRAGE NACH DER SCHWANGERSCHAFT
IV. FRAGE NACH ERKRANKUNGEN UND DER HÄUFIGKEIT
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit setzt sich mit komplexen juristischen Fragestellungen rund um die Erstellung, Berichtigung und Haftung im Zusammenhang mit Arbeitszeugnissen auseinander. Ziel ist es, unter Anwendung der geltenden Gesetzeslage und aktueller Rechtsprechung zu klären, welche inhaltlichen und formalen Ansprüche Arbeitnehmer an ihre Zeugnisse stellen können und inwieweit Arbeitgeber für unwahre Zeugnisausstellungen gegenüber zukünftigen Arbeitgebern haften.
- Anspruchsgrundlagen für die Zeugniserteilung und -berichtigung nach BGB und GewO
- Rechtliche Anforderungen an Form, Inhalt und Schlussformulierungen
- Haftungsfragen bei wahrheitswidrigen Zeugnissen gegenüber Dritten
- Grenzen des Fragerechts des Arbeitgebers bei der Einstellung
- Berufsspezifische Beurteilungskriterien und deren Darstellung im Zeugnis
Auszug aus dem Buch
1. Ermessenspielraum des Arbeitgebers
Es ist fraglich, ob die R-AG bei der Beurteilung des Rü einen Ermessenspielraum hat, um ihm eine durchschnittliche Arbeitsleistung zu bescheinigen. In der ständigen Rechtsprechung wird diese Formulierungsfreiheit des AG bejaht. Demnach hat der AN auch keinen Anspruch auf eine bestimmte Formulierung. Der AG muss aber in der Formulierung an die erörterten Grundsätze halten. Daher entscheidet der AG selbst, wie er den Bewertungsmaßstab zur Beurteilung festlegt. Dies muss beachtet werden, dass die Arbeitsleistung für den gesamten Zeitraum des Arbeitsverhältnisses (AV) betrachtet wird. Insofern könnte sich aus diesem Relationsprinzip eine Darlegungs- und Beweispflicht für Leistungsbeurteilung ergeben.
Zusammenfassung der Kapitel
A. BERICHTIGUNGSANSPRUCH EINES ARBEITSZEUGNIS: Dieses Kapitel erläutert die Grundsätze der wohlwollenden Beurteilung und Zeugniswahrheit sowie die Beweislastverteilung bei Streitigkeiten über die Zeugnisnote.
B. ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT VON ARBEITSZEUGNISSEN: Hier werden die gesetzlichen Anspruchsgrundlagen für die Zeugniserteilung (§ 630 BGB, § 109 I GewO) untersucht und geklärt, ob der Arbeitgeber ein Zurückbehaltungsrecht ausüben darf.
C. DAS GEKNICKTE ARBEITSZEUGNIS: Dieses Kapitel analysiert, ob ein „geknicktes“ oder unsachgemäß verpacktes Arbeitszeugnis einen Anspruch auf Neuausstellung aufgrund einer Verletzung der Sorgfaltspflichten begründen kann.
D. WER DARF DAS ARBEITSZEUGNIS AUSSTELLEN?: Das Kapitel klärt die Anforderungen an das Schriftformgebot und die notwendige Unterschriftsbefugnis des Ausstellers im Hinblick auf die Unternehmenshierarchie.
E. ANSPRUCH AUF ERWÄHNUNG VON VERTRETUNGSTÄTIGKEITEN: Hier wird geprüft, ob kurzfristige Vertretungstätigkeiten aufgrund des Vollständigkeitsgebots einen Anspruch auf Erwähnung im Arbeitszeugnis rechtfertigen.
F. ANSPRUCH AUF SCHLUSSFORMULIERUNG: Dieses Kapitel befasst sich mit der Frage, ob eine Schlussformel Teil des geschuldeten Zeugnisinhalts ist und ob das Fehlen ein unzulässiges Geheimzeichen darstellt.
G. HAFTUNG GEGENÜBER KÜNFTIGEN ARBEITGEBERN: Hier wird die deliktische Haftung des Arbeitgebers bei vorsätzlich falschen Zeugnissen gemäß § 826 BGB gegenüber zukünftigen Arbeitgebern erörtert.
H. ANSPRUCH AUF EINE BESTIMMTE FORMULIERUNG TEIL I (FALLAKTE 8): Dieses Kapitel widmet sich der Bedeutung spezifischer Merkmale in der Kundenbetreuung und den Methoden der Leistungsbeurteilung bei der Zeugniserstellung.
I. ANSPRUCH AUF EINE BESTIMMTE FORMULIERUNG TEIL II (FALLAKTE 9): Das Kapitel behandelt die formalen und inhaltlichen Anforderungen bei der spezifischen Formulierung von Leistungsbeurteilungen für Arbeitnehmer.
J. FRAGERECHT DES ARBEITGEBERS ZUR BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNIS: Hier wird analysiert, welche Fragen (Wehrdienst, Schwerbehinderung, Schwangerschaft, Krankheiten) ein Arbeitgeber bei der Einstellung zulässigerweise stellen darf.
Schlüsselwörter
Arbeitszeugnis, Zeugniswahrheit, wohlwollende Beurteilung, § 109 GewO, § 630 BGB, Zeugnisberichtigung, Schlussformel, Haftung, Deliktsrecht, Sittenwidrigkeit, Fragerecht, Bewerber, Arbeitsverhältnis, Arbeitgeberhaftung, Leistungsbeurteilung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Hausarbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die juristischen Rahmenbedingungen und Streitfragen rund um die Erstellung von Arbeitszeugnissen unter Berücksichtigung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen.
Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?
Zu den Schwerpunkten gehören der Berichtigungsanspruch, das Zeugnis-Zurückbehaltungsrecht, Haftungsfragen bei unwahren Angaben, Formvorschriften sowie das Fragerecht des Arbeitgebers bei Vertragsanbahnung.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Das Ziel ist die juristische Aufarbeitung konkreter Sachverhaltskonstellationen, um zu prüfen, ob Arbeitnehmer Rechtsansprüche auf bestimmte Formulierungen oder Korrekturen ihrer Zeugnisse haben.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird eine klassische juristische Fallbearbeitungsmethodik angewandt, bei der die Rechtslage anhand gesetzlicher Normen (BGB, GewO) und aktueller Rechtsprechung (BAG, LAG) subsumiert wird.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in verschiedene Fallakten, die spezifische Probleme wie das "geknickte Zeugnis", die Erwähnung von Vertretungstätigkeiten, die Zulässigkeit von Schlussformeln und die Haftung gegenüber Dritten detailliert juristisch bewerten.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Zeugniswahrheit, Wohlwollenspflicht, Arbeitgeberhaftung, Deliktsrecht und Fragerecht definiert.
Unter welchen Umständen darf der Arbeitgeber ein Zeugnis zurückbehalten?
Die Arbeit diskutiert, dass ein Zurückbehaltungsrecht als Druckmittel zur Herausgabe von Betriebseigentum (z.B. Schlüssel) in der Regel unzulässig ist, da die Zeugniserteilung eine zentrale arbeitsrechtliche Nebenpflicht darstellt.
Warum ist die Frage nach der Schwangerschaft bei Einstellungen nach Ansicht des Autors problematisch?
Die Arbeit führt aus, dass die Frage nach der Schwangerschaft aufgrund von EU-Recht und Gleichstellungsaspekten als unzulässig gilt, da sie eine unmittelbare Diskriminierung darstellt.
Haftet ein Arbeitgeber für falsche Angaben in einem Zeugnis gegenüber dem neuen Arbeitgeber?
Ja, gemäß den Ausführungen im Kapitel zur Haftung kann ein vorsätzlich unwahres Zeugnis eine deliktische Haftung nach § 826 BGB gegenüber dem neuen Arbeitgeber auslösen, sofern ein kausaler Schaden entstanden ist.
Ist ein Arbeitgeber verpflichtet, eine Schlussformel in ein Zeugnis aufzunehmen?
Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass nach der aktuellen Rechtsprechung kein genereller Anspruch auf eine Schlussformel besteht, diese jedoch bei einer ansonsten sehr guten Leistungsbeurteilung gefordert werden kann, um eine Abwertung zu vermeiden.
- Arbeit zitieren
- André Broszio (Autor:in), 2010, Juristische Fragestellung zum Arbeitszeugnis- und Fragerecht des Arbeitgebers in der Praxis, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/186706