Die vorliegende Arbeit behandelt die Mitwirkung der Länder auf europäischer Ebene über den Aussschuss der Regionen. Dies beinhaltet, Zusammensetzung sowie Verteilung der Kompetenzen.
[...]
Seit der Gründung der europäischen Union sind immer mehr Politikfelder in ihrem Entscheidungsrahmen auf die Ebene der europäischen Union übertragen worden, während die Länder oder Regionen an Kompetenzen einbüßten1. Daher stellte sich die Frage des Ausgleichs, die mit dem Ausschuss der Regionen (AdR) beantwortet wurde, der im Jahre 1994 gegründet wurde2. Er stellt die Verbindung zwischen der europäischen Ebene und der unteren Ebene, eben der der Bundesländer oder Regionen, her. Diese „dritte europäische Ebene“3 hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen4. Als Erweiterung der eigentlichen ursprünglich nationalstaatlichen Außenpolitik auf die Regionen stellt sich nunmehr der AdR dar5, der die Mitwirkung an der europäischen Politik sichern und so auch die Kompetenzverluste der deutschen Länder kompensieren soll6.
[...]
1 Kleffner-Riedel, Angelika: Regionalausschuß und Subsidiaritätsprinzip. Die Stellung der deutschen Bundesländer nach dem Vertrag über die europäische Union, in: Blumenwitz, Dieter(Hrsg.): Schriften zum Staats- und Völkerrrecht, Bd. 52, Frankfurt am Main 1993, S. 213 und Kilper, Heidrose und Lhotta, Roland: Föderalismus in der Bundesrepublik Deutschland. Eine Einführung, Opladen 1996, S.214.
2 Europäische Union, Ausschuss der Regionen: Die politischen Prioritäten des Ausschusses der Regionen, Brüssel 1999, S.9.
3 Bendel, Petra: Europa der Regionen, in: Nohlen, Dieter: Kleines Lexikon der Politik, dritte Aufl. , München 2003, S. 92.
4 Ebd.
5 Östhol, Anders: Political integration and cross-boarder regional cooperation in europe, in: Europäische Union: Ausschuss der Regionen (Hrsg.): Committee of the regions thesis competition 1996-2003, Brüssel 2004, S.4.
6 Streinz, Rudolf: Die Stellung des Ausschusses der Regionen im institutionellen Gefüge der EU – eine europarechtliche Bewertung in: Tomuschat, Christian (Hrsg.): Mitsprache der dritten Ebene in der europäischen Integration: Der Ausschuss der Regionen [Bonner Schriften zur Integration Europas, Bd.2], Bonn 1995, S.55.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Der Begriff der Region
3 Der Ausschuss der Regionen
3.1 Aufgaben und Funktionen
3.2 Mitglieder und Bestellungsverfahren
4 Aktivitäten der Bundesländer
4.1 Ländervertretungen
4.2 Aktivitäten einzelner Bundesländer
4.3 Aktivitäten einzelner Mitglieder
4.4 Länderkooperationen
5 Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert die Beteiligung der deutschen Bundesländer am Ausschuss der Regionen (AdR) und untersucht dabei, wie stark die einzelnen Länder ihre Mitwirkungsrechte auf europäischer Ebene nutzen und welche Akteure dabei eine besondere Rolle spielen.
- Stellung und Funktion des Ausschusses der Regionen innerhalb der EU-Institutionen
- Differenzierung des Regionalbegriffs aus europäischer und nationaler Perspektive
- Analyse der Interessenvertretung durch Länderbüros und individuelle Mandatsträger
- Einfluss von föderalen Strukturen und Kooperationsmodellen auf die europäische Integration
Auszug aus dem Buch
1 Einleitung.
Seit der Gründung der europäischen Union sind immer mehr Politikfelder in ihrem Entscheidungsrahmen auf die Ebene der europäischen Union übertragen worden, während die Länder oder Regionen an Kompetenzen einbüßten. Daher stellte sich die Frage des Ausgleichs, die mit dem Ausschuss der Regionen (AdR) beantwortet wurde, der im Jahre 1994 gegründet wurde. Er stellt die Verbindung zwischen der europäischen Ebene und der unteren Ebene, eben der der Bundesländer oder Regionen, her. Diese „dritte europäische Ebene“ hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Als Erweiterung der eigentlichen ursprünglich nationalstaatlichen Außenpolitik auf die Regionen stellt sich nunmehr der AdR dar, der die Mitwirkung an der europäischen Politik sichern und so auch die Kompetenzverluste der deutschen Länder kompensieren soll. Die deutschen Bundesländer waren es auch, die schon vorher auf der europäischen Ebene aktiv waren und die Gründung eines eigenständigen Regionalgremiums vorantrieben.
Aber ist eine Mitwirkung an der Politik der europäischen Union gleich stark im Interesse aller Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland oder gibt es große Unterschiede bei der Nutzung der Beteiligungsrechte? Gibt es vielleicht sogar größenbedingte Unterschiede beispielsweise zwischen dem Saarland und Nordrhein-Westfalen? Des Weiteren soll ausgeführt werden, wer letztendlich im Ausschuss der Regionen die Länder repräsentiert und wie eine Beteiligung der Kommunen verankert ist. Die zentrale Fragestellung für diese Arbeit lautet demnach: Wie (stark) beteiligen sich die einzelnen Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland an der Mitwirkung im Ausschuss der Regionen?
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Vorstellung der Forschungsfrage zur Beteiligung der Bundesländer am Ausschuss der Regionen sowie der Relevanz der „dritten europäischen Ebene“.
2 Der Begriff der Region: Definition und Abgrenzung des Regionsbegriffs aus europäischer und deutscher Sicht unter Berücksichtigung administrativer und politischer Kriterien.
3 Der Ausschuss der Regionen: Untersuchung der rechtlichen Grundlage, Aufgaben, Funktionen sowie der Struktur der Mitgliederbestellung des AdR.
4 Aktivitäten der Bundesländer: Detaillierte Analyse der verschiedenen Kanäle der Interessenvertretung, von Länderbüros bis hin zu spezifischen Aktivitäten einzelner Mitglieder und länderübergreifender Kooperationen.
5 Fazit: Zusammenfassende Bewertung der Rolle der Bundesländer im AdR und Ausblick auf die Bedeutung der regionalen Interessenvertretung im Integrationsprozess.
Schlüsselwörter
Ausschuss der Regionen, Bundesländer, Europäische Union, Subsidiarität, Interessenvertretung, Landesvertretungen, Europäische Integration, Regionalpolitik, Mehrebenensystem, Mitwirkungsrechte, Föderalismus, Politische Partizipation
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit?
Die Arbeit befasst sich mit der Rolle der deutschen Bundesländer innerhalb des Ausschusses der Regionen (AdR) und deren Einflussnahme auf die europäische Politik.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentral sind die Funktionsweise des AdR, die Formen der Interessenvertretung der Länder sowie die Unterschiede im Engagement der verschiedenen Bundesländer.
Welches Ziel verfolgt die Forschungsfrage?
Die Untersuchung soll klären, inwiefern und wie intensiv sich die einzelnen deutschen Bundesländer tatsächlich am AdR beteiligen und welche Faktoren dieses Engagement beeinflussen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit stützt sich auf eine Sekundärliteratur- und Primärquellenanalyse im Bereich politics und polity.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert den Regionalbegriff, die Aufgaben des AdR, die Länderbüros in Brüssel sowie die Aktivitäten und Netzwerke der spezifischen deutschen Abgeordneten im AdR.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich vor allem durch Begriffe wie Subsidiarität, Föderalismus, Interessenvertretung und Mehrebenensystem beschreiben.
Warum sind gerade die Bundesländer für den AdR so wichtig?
Die deutschen Bundesländer waren maßgebliche Initiatoren für die Gründung des AdR, um ihre Kompetenzverluste durch die europäische Integration auszugleichen.
Gibt es Unterschiede im Engagement der einzelnen Länder?
Ja, die Arbeit stellt fest, dass bevölkerungs- und wirtschaftsstarke Bundesländer wie Bayern und Baden-Württemberg tendenziell aktiver in Erscheinung treten als kleinere Bundesländer.
- Quote paper
- Jan Refle (Author), 2006, Der Ausschuss der Regionen?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/186813