„Dies ist ein Staatsgeheimnis“. So lautet der erste Satz der Nachricht des Aufsichtsratsvorsitzenden Carl Krauchs der IG- Farben an den Betriebsführer der IG- Farben in Auschwitz Otto Ambros vom 7. März 1941. Dieser Satz spiegelt nicht nur die Wichtigkeit des Inhalts und dessen Geheimhaltung wider, sondern zeigt eindeutig auf, dass ein internes
IG- Schreiben die betriebliche Ebene überschritten und die staatliche Ebene erreicht hat.
Der Brief beinhaltet erste Maßnahmen, welche die Zusammenarbeit der IG- Farben und der SS in Auschwitz sowie den Bau eines Bunawerkes in dieser polnischen Stadt, regeln soll.
Doch wie kam es dazu, dass die IG- Farben in den Osten expandierte? Welche Motive bewegten den Chemiekonzern die größte Fabrik ihrer Firmengeschichte in Auschwitz zu errichten? Hat jene, die in dem Schreiben bereits angedeutete Zusammenarbeit mit dem NS- Regime wirklich stattgefunden? Wenn ja, wie äußerte sich jene Kooperation mit den Nationalsozialisten und in welcher Form wirkten sich eine mögliche Beziehung auf die Arbeit in Auschwitz aus? Kann die IG- Farben demnach für die im Auschwitzkomplex stattgefundenen Verbrechen verantwortlich gemacht werden?
Um jene Fragen beantworten zu können, soll in dieser Hausarbeit zunächst erläutert werden, welche Auswahlkriterien die IG- Farben für den Bau eines Werkes in Auschwitz getroffen hat und wie das Projekt in den Jahren von 1941 bis 1945 verwirklicht werden konnte.
Folgend soll nachgewiesen werden, inwiefern eine Kooperation zwischen der IG- Farben und dem Nationalsozialismus mit besonderer Betrachtung auf Auschwitz stattgefunden hat.
Anschließend soll die Stellung der IG- Farben im Nationalsozialismus und der Anteil des Konzerns an die in Auschwitz stattgefundenen Verbrechen betrachtet werden.
Letzteres soll unter Bezugnahme der Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse und der ordentlichen Prozesse durch Privatpersonen erfolgen.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Kooperation zwischen der IG- Farben in Auschwitz mit dem Nationalsozialismus
2.1. Warum Auschwitz? – Chronologie und Auswahlkriterien des Werkbaus der IG- Farben
2.2. Die IG- Farben ebnet sich den Weg im Nationalsozialismus
2.3. Die Zusammenarbeit der IG- Auschwitz mit dem NS- Regime
2.4. Schuld oder Unschuld?, die IG- Farben müssen Verantwortung tragen
3 Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Kooperation zwischen dem Chemiekonzern IG-Farben und dem nationalsozialistischen Regime beim Aufbau des Werkes in Auschwitz. Die zentrale Forschungsfrage fokussiert sich darauf, wie es zur Standortentscheidung Auschwitz kam, wie die Zusammenarbeit mit der SS strukturiert war und inwieweit der Konzern für die Verbrechen im Auschwitzkomplex, einschließlich des Einsatzes von Zwangsarbeitern und der Nutzung von Zyklon B, moralisch und rechtlich verantwortlich gemacht werden kann.
- Chronologie und Motive des Werkbaus der IG-Farben in Auschwitz
- Die wirtschaftliche und politische Verflechtung von IG-Farben und NS-Regime
- Strukturen der Zwangsarbeit und der „Vermietservice“ mit der SS
- Beteiligung an NS-Verbrechen und die Rolle von Medikamententests
- Die strafrechtliche Aufarbeitung in den Nürnberger Prozessen und Nachfolgeprozessen
Auszug aus dem Buch
2.1. Warum Auschwitz? – Chronologie und Auswahlkriterien des Werkbaus der IG- Farben
Nachdem die polnische Hauptstadt Warschau am 28. September 1939 die Kapitulation gegenüber dem nationalsozialistischen Deutschland unterzeichnet hatte, erstreckte sich das deutsche Großreich bis weit in den Osten. Diese Expansion bedeutete nicht nur eine „Erweiterung des Lebensraumes im Osten“, wie es Hitler nannte, sondern auch die Möglichkeit für deutsche Wirtschaftsunternehmen ihren Profit zu steigern.
Viele Firmen konnten durch die Eroberungen der deutschen Wehrmacht neue und größere Absatzmärkte erschließen und billige Rohstoffe sowie Arbeitskräfte erlangen. Die IG- Farben war eines dieser Unternehmen und hatte sich seit 1934 auf die Herstellung von künstlichem Gummi (Buna) aus Kohle spezialisiert.
Aufgrund der vom NS- Regime durchgeführten Politik der Autarkie konnte die hohe Nachfrage nach Buna im Zweiten Weltkrieg durch die IG- Farben- Werke in Schkopau und Hüls nicht mehr bewältigt werden. Daraufhin beschloss die Konzernleitung auf Drängen der Regierung zur Einhaltung des Vier- Jahresplans den Bau von zwei weiteren Fabriken.
Konnte der Standort des ersten Werkes in Ludwigshafen schnell festgelegt werden, nahm die Ermittlung des Baugrundes für das zweite Werke mehr Zeit in Anspruch. Der IG- Kautschukexperte Otto Ambros wurde am 15. Dezember nach Schlesien gesandt, um erneut nach einem geeigneten Standort in dieser Region zu suchen. Er entschied sich aus vier möglichen Standorten für die Feldmark Monowitz. Diese Entscheidung fiel auf das fünf Kilometer östlich von Auschwitz gelegene Löß- Plateau, da es über unerschöpfliche Wasserressourcen und Transportwege durch die Flüsse Weichsel, Sola und Przemsa sowie über Steinkohlereserven in der nahe gelegenen Fürstengrube verfügt. Des Weiteren war eine gute infrastrukturelle Anbindung durch eine Autobahn und die Reichsbahn in das Altreich geschaffen worden.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die geheime Korrespondenz zwischen der IG-Farben-Leitung und Auschwitz, führt in die Problematik der Konzern-SS-Kooperation ein und stellt die zentrale Forschungsfrage nach der Verantwortlichkeit des Unternehmens für die NS-Verbrechen.
2 Kooperation zwischen der IG- Farben in Auschwitz mit dem Nationalsozialismus: Dieses Kapitel analysiert die Beweggründe für den Bau des Bunawerkes in Monowitz, die zunehmende Verflechtung des Konzerns mit dem NS-Regime durch den Vier-Jahresplan, die Zwangsarbeitssysteme sowie die direkte Beteiligung an Verbrechen wie Zyklon-B-Produktion und Menschenversuchen.
2.1. Warum Auschwitz? – Chronologie und Auswahlkriterien des Werkbaus der IG- Farben: Es wird dargelegt, wie geografische und infrastrukturelle Faktoren wie Wasserressourcen und Rohstoffnähe zur Entscheidung für den Standort Monowitz bei Auschwitz führten.
2.2. Die IG- Farben ebnet sich den Weg im Nationalsozialismus: Das Kapitel beschreibt, wie der Konzern durch kriegswichtige Produktion und politische Anpassung seine Stellung im Dritten Reich festigte und von der nationalsozialistischen Autarkiepolitik profitierte.
2.3. Die Zusammenarbeit der IG- Auschwitz mit dem NS- Regime: Hier wird die spezifische Kooperation zwischen der IG-Farben und der SS erläutert, insbesondere der Aufbau des Zwangsarbeitersystems und der "Vermietservice" von Häftlingen.
2.4. Schuld oder Unschuld?, die IG- Farben müssen Verantwortung tragen: Dieser Teil befasst sich mit der juristischen Aufarbeitung, den Nürnberger Prozessen gegen IG-Farben-Vertreter und der späteren Entschädigungsdebatte.
3 Zusammenfassung: Die Zusammenfassung reflektiert die Ergebnisse der Arbeit und betont die Diskrepanz zwischen der massiven Verantwortung des Konzerns für die "Todesmaschinerie" und der unzureichenden juristischen Aufarbeitung.
Schlüsselwörter
IG-Farben, Auschwitz, Monowitz, Zwangsarbeit, Nationalsozialismus, Buna, Vier-Jahresplan, SS, Vernichtungslager, KZ-Häftlinge, Zyklon B, Nürnberger Prozesse, Konzernverantwortung, Autarkiepolitik, Entschädigungszahlungen
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die enge Kooperation zwischen dem deutschen Chemiekonzern IG-Farben und dem NS-Regime beim Aufbau des Werkes in Auschwitz und beleuchtet die Beteiligung des Konzerns an den damit verbundenen Verbrechen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zu den Schwerpunkten zählen die Standortwahl in Monowitz, die wirtschaftliche Verflechtung durch den Vier-Jahresplan, das System der Zwangsarbeit, Beteiligungen an Massenvernichtung und die anschließende juristische Strafverfolgung.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, nachzuweisen, inwiefern eine gezielte Kooperation zwischen der IG-Farben und der SS stattfand und ob der Konzern für die im Auschwitzkomplex begangenen Verbrechen rechtlich und moralisch verantwortlich gemacht werden kann.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine chronologische und analytische Vorgehensweise, gestützt auf Fachliteratur, historische Dokumente (wie Briefwechsel der Konzernleitung) und die Auswertung von Gerichtsprotokollen der Nürnberger Prozesse.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Entstehung des Standorts Monowitz, die nazifizierte Struktur des Konzerns, die Ausbeutung von Zwangsarbeitern, die Rolle bei der Zyklon-B-Verteilung sowie die Prozesse gegen die IG-Farben-Manager nach Kriegsende.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind IG-Farben, Auschwitz, Zwangsarbeit, NS-Kooperation, Autarkie, Buna, KZ-Häftlinge und die Nürnberger Prozesse.
Wie bewertet die Arbeit die Rolle von Zyklon B?
Die Arbeit stellt fest, dass der IG-Konzern über seine Tochtergesellschaft DEGESH am Gewinn durch den Verkauf von Zyklon B profitierte, was die direkte Verbindung zum Vernichtungslager Birkenau unterstreicht.
Welches Fazit zieht die Arbeit zur juristischen Aufarbeitung?
Die Autorin kommt zu dem Schluss, dass die Prozesse und das Ergebnis – milde Strafen und geringe Entschädigungszahlungen – als Enttäuschung zu werten sind und die tatsächliche Schuld des Konzerns nicht angemessen widerspiegeln.
- Citation du texte
- Tobias Knecht (Auteur), 2008, Die Kooperation der Privatwirtschaft mit dem nationalsozialistischen Regime, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/187565