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Rechtsfragen der Sicherungszession

Titre: Rechtsfragen der Sicherungszession

Thèse de Doctorat , 2006 , 153 Pages , Note: gut

Autor:in: MMag. Dr. Sabine Picout (Auteur)

Droit - Droit civil / Droit commercial, Droit des sociétés, Droit des cartels, Droit des affaires
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Résumé Extrait Résumé des informations

Die Sicherungszession hat in ihrer Funktion als Kreditsicherungsmittel zur Beschaffung von Betriebsmitteln vor allem für mittelständische Unternehmen an Bedeutung zugenommen, denn Schätzungen zufolge gibt es über zehntausend (Global-) Zessionskredite österreichweit. Somit sind Rechtsfragen rund um die Sicherungszession nicht nur für Zessionsprüfer, Bankjuristen und Kreditinstitute, sondern insbesondere für zahlreiche Unternehmen von höchster Aktualität.
Als Gründe für die Beliebtheit dieses Kreditsicherungsmittels werden die zahlreichen Vorteile der Sicherungszession gegenüber anderen Sicherungsmitteln genannt: So ist die Befriedigung des Sicherungsgläubigers unkompliziert, denn es ist kein (oft so umständliches) gerichtliches Verwertungsverfahren nötig. Die Verwertung der Pfandsache muss gerichtlich geschehen, der Sicherungszessionar als Gläubiger der Forderung kann diese ohne gerichtliche Schritte einziehen. Ein weiterer, in der Praxis sehr gewichtiger Vorteil ist, dass die Verwertung sehr leise durchgeführt werden kann, ohne dass der abgetretene Schuldner die Vornahme einer solchen „stillen Zession“ überhaupt bemerkt, denn seine Zahlung erfolgt an eine Bank, wodurch kein Aufsehen erregt wird. Zudem können Unternehmen, seien sie auch noch so erfolgreich, den Banken oft nur ihre Kundenforderungen als Sicherheit anbieten, denn viele Unternehmen sind nicht Eigentümer ihrer Betriebsgebäude und können auch ihre Produktionsmaschinen, die oft geleast sind, nicht als Sicherungsmittel zur Verfügung stellen.
Trotz der praktischen Relevanz der Sicherungszession muss jedoch festgestellt werden, dass die Rechtsfragen rund um die Sicherungszession durch die Rechtsprechung und Lehre unzureichend beantwortet sind und noch eine Reihe von Unsicherheiten und Ri-siken bestehen bleiben.
In der Folge soll zuerst kurz auf die Arten der Zession eingegangen werden, da im Zuge der Behandlung der Sicherungszession immer wieder auf die gemeinsamen Strukturen zurückgegriffen wird. Dann wird auf die verschiedenen Formen der Zession und ihre Besonderheiten hingewiesen, was das Verständnis der Entscheidungen und der Lehre erleichtern soll.
Abschließend werden die Sicherungszession und die Globalzession ausführlicher behandelt.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Arten der Zession

2.1 Die Einzelzession

2.1.1 Allgemeines

2.1.2 Die rechtsgeschäftliche (Einzel)Zession

2.2 Globalzession bzw. Generalzession

2.3 Mantelzession

3. Sonderformen der Zession

3.1 Sicherungszession

3.2 Inkassozession

3.3 Factoring

3.4 Zession zahlungshalber

3.5 Stille Zession

4. Sicherungszession

4.1 Wesen der Sicherungszession

4.2 Treuhandverhältnis

4.3 Titel der Sicherungszession

4.4 Modus der Sicherungszession

4.4.1 Publizitätserfordernis

4.4.1.1 Verbriefte und nicht verbriefte Forderungen

4.4.1.2 Buchforderung und Nichtbuchforderung

4.4.1.2.1 Handelsrechtliche Abgrenzung

4.4.1.2.2 Abgabenrechtliche Abgrenzung

4.4.1.2.3 Abgrenzung anhand faktischer Buchführung

4.4.1.2.4 Lösung in der Praxis

4.4.2 Leichte und verlässliche Feststellbarkeit

4.4.3 Urkundliche Nachweisbarkeit

4.4.3.1 Schriftlichkeit der Abtretungsvereinbarung

4.4.3.2 Ausgestaltung des Publizitätsaktes

4.4.4 Drittschuldnerverständigung

4.4.4.1 Wirksame Verständigung durch den Zessionar?

4.4.4.2 Verständigung nur eines Schuldners bei Solidarschuld?

4.4.5 Buchvermerk

4.4.5.1 Von der traditionellen Buchhaltung zur EDV-Buchhaltung

4.4.5.2 Anforderungen an den Buchvermerk

4.4.5.2.1 Nachträglich leichte und verlässliche Feststellbarkeit der Sicherungszession

4.4.5.2.2 Sichere und leichte Feststellbarkeit des Buchungsinhaltes

4.4.5.2.3 Ort des Buchvermerks

4.4.5.2.4 Inhalt des Buchvermerks

5. Vorrang des Buchvermerks vor Drittschuldnerverständigung bei Buchforderungen ?

5.1 Buchvermerk als alleiniges Publizitätsmittel

5.2 Argumente für die Beibehaltung der Drittschuldnerverständigung

5.3 Lösungsversuch und Praxis

6. Globalzession

6.1 Wesen der Globalzession

6.2 Bestimmtheitserfordernis

6.3 Abtretung künftiger Forderungen

6.3.1 Wann spricht man von künftigen Forderungen?

6.3.2 Bestimmtheitserfordernis bei künftigen Forderungen

6.4 Publizitätserfordernis bei der Sicherungsglobalzession

6.4.1 Globalzession bereits entstandener Buch- und Nichtbuchforderungen

6.4.2 Globalzession künftiger Buch- bzw. Nichtbuchforderungen

6.5 Voraus- bzw. Vorwegverständigung und General- bzw. Globalvermerk

6.5.1 Pro Vorausverständigung

6.5.2 Contra Vorausverständigung

6.5.3 Pro Generalvermerk

6.5.4 Contra Generalvermerk

6.5.5 Lösungsversuch und Praxis

6.6 Anforderungen an den Generalvermerk

6.6.1 Ort des Generalvermerks

6.6.2 Inhalt des Generalvermerks

7. Zusammenfassung

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Dissertation analysiert die zentralen Rechtsfragen rund um die Sicherungszession in Österreich, insbesondere im Hinblick auf die Publizitätserfordernisse. Das primäre Ziel ist es, die bestehenden Unklarheiten und Risiken bei der Anwendung dieses Kreditsicherungsmittels – vor allem in der Abgrenzung zwischen Buch- und Nichtbuchforderungen sowie bei der Verwendung von Buchvermerken in der EDV-Buchhaltung – aufzuzeigen und praxistaugliche Lösungen zu erarbeiten.

  • Wesen und Treuhandcharakter der Sicherungszession
  • Publizitätserfordernisse und deren Erfüllung bei Buch- und Nichtbuchforderungen
  • Herausforderungen der elektronischen Buchführung für den Buchvermerk
  • Abgrenzung zwischen Buchvermerk und Drittschuldnerverständigung
  • Besonderheiten und Publizität bei Global- und Generalzessionen

Auszug aus dem Buch

4.1 Wesen der Sicherungszession

Die Sicherungszession ist im ABGB nicht eigens erwähnt, da sie zur Zeit der Entstehung des ABGB nicht existierte, doch wird ihre Zulässigkeit in § 10 (3) KO und § 10 (3) AO vorausgesetzt. Rechtsprechung und Lehre versuchten deshalb, die Gültigkeitsvoraussetzungen der Sicherungszession in gesetzestreuer Fortbildung des ABGB festzulegen. Für diese besondere Form der Abtretung gelten – sofern nicht zwingende Pfandrechtsvorschriften anderes ergeben – grundsätzlich die §§ 1392ff. ABGB und es finden auf die Sicherungszession und deren schuldrechtliche Vereinbarung auch die allgemeinen Vertragsregeln Anwendung. Doch ist anerkannt, dass die Sicherungszession aufgrund ihrer wirtschaftlichen Pfandfunktion anders zu beurteilen ist als die Vollzession.

Die Sicherungsabtretung stellt neben Sicherungsübereignung, Verpfändung etc. eine rechtsgeschäftliche Möglichkeit der Sicherung von Forderungen dar und verfolgt somit einen wichtigen wirtschaftlichen Zweck z.B. bei der Kreditbesicherung. Der Zweck der Sicherungszession ist es nicht, dass der Zessionar wirklich Gläubiger der Forderung wird, sondern die abgetretene Forderung soll seinen eigenen Anspruch gegen den Zedenten absichern. Somit erhält der Zessionar einen Vermögenswert, anhand dessen er sich im Verhältnis zu den anderen Gläubigern des Zedenten falls nötig vorzugsweise und gesondert befriedigen kann.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Relevanz der Sicherungszession als Kreditsicherungsmittel ein und definiert die Forschungsfragen der Arbeit.

2. Arten der Zession: Dieses Kapitel erläutert die Grundlagen der Zession, insbesondere der Einzelzession, Globalzession und Mantelzession.

3. Sonderformen der Zession: Hier werden spezifische Zessionsformen wie Inkassozession, Factoring und Zession zahlungshalber beleuchtet.

4. Sicherungszession: Das Kernkapitel analysiert das Wesen, das Treuhandverhältnis, den Titel sowie ausführlich den Modus und die Publizitätserfordernisse der Sicherungszession.

5. Vorrang des Buchvermerks vor Drittschuldnerverständigung bei Buchforderungen ?: Dieses Kapitel diskutiert die Tendenz, den Buchvermerk als primäres Publizitätsmittel zu etablieren.

6. Globalzession: Hier wird die Problematik der Globalzession künftiger Forderungen und die Notwendigkeit von Generalvermerken untersucht.

7. Zusammenfassung: Dieses Kapitel fasst die zentralen Erkenntnisse der Arbeit zusammen.

Schlüsselwörter

Sicherungszession, Zession, Forderungsabtretung, Publizität, Buchvermerk, Drittschuldnerverständigung, Globalzession, Kreditsicherung, EDV-Buchhaltung, Bestimmtheitsgrundsatz, Sicherungsnehmer, Zedent, Treuhandverhältnis, Forderung, Gläubigerschutz.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundlegend?

Die Arbeit behandelt die rechtlichen Fragestellungen rund um die Sicherungszession als Mittel zur Kreditsicherung im österreichischen Recht.

Was sind die zentralen Themenfelder der Dissertation?

Im Fokus stehen die Publizitätsvorschriften, die Abgrenzung von Forderungsarten sowie die Handhabung dieser Aspekte in der modernen EDV-Buchhaltung.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es, Unsicherheiten in der Rechtsprechung und Lehre zu klären und praxistaugliche Lösungen für die korrekte Publizität bei Zessionen zu identifizieren.

Welche wissenschaftliche Methode wird in dieser Arbeit verwendet?

Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die schwerpunktmäßig auf der Auswertung von Rechtsprechung, Lehrmeinungen und gesetzlichen Bestimmungen basiert.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Analyse der Sicherungszession, der Globalzession, der Anforderungen an Buchvermerke sowie der Drittschuldnerverständigung.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren das Dokument?

Die wichtigsten Schlagworte sind Sicherungszession, Publizität, Buchvermerk, Globalzession und Forderungsabtretung.

Warum ist die Unterscheidung zwischen Buch- und Nichtbuchforderungen so wichtig?

Davon hängt das anwendbare Publizitätsmittel ab; bei Buchforderungen ist primär ein Buchvermerk erforderlich, während bei Nichtbuchforderungen eine Drittschuldnerverständigung notwendig ist.

Warum wird die Zulässigkeit von Generalvermerken in der OP-Liste diskutiert?

Da in modernen EDV-Systemen die Einzelkennzeichnung jeder Forderung oft unpraktikabel ist, wird der Generalvermerk als effizientere, aber rechtlich anspruchsvolle Alternative zur Publizitätssicherung geprüft.

Wie löst die Praxis das Problem der Zeitverzögerung bei der Verbuchung?

Banken setzen häufig sowohl Buchvermerke als auch Drittschuldnerverständigungen ein, um das Risiko einer lückenhaften Publizität in der Zeit zwischen Entstehen der Forderung und Verbuchung zu vermeiden.

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Résumé des informations

Titre
Rechtsfragen der Sicherungszession
Université
University of Innsbruck  (Unternehmens- und Steuerrecht)
Note
gut
Auteur
MMag. Dr. Sabine Picout (Auteur)
Année de publication
2006
Pages
153
N° de catalogue
V187664
ISBN (ebook)
9783656112167
ISBN (Livre)
9783656111931
Langue
allemand
mots-clé
Zession; Sicherungszession; Buchvermerk; Drittschulnderverständigung; Gerenalvermerk; Buchforderung; Nichtbuchforderung; Arten der Zession; Globalzession; Mantelzession; Publizität; Publizitätsmittel; Zessionsvereinbarung; Abtretung; Sicherungsglobalzession; Vorausverständigung; Abtretung künftiger Forderungen; Globalzessionsvermerk;
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Citation du texte
MMag. Dr. Sabine Picout (Auteur), 2006, Rechtsfragen der Sicherungszession, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/187664
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Extrait de  153  pages
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