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Das Nachtatverhalten als Strafzumessungsfaktor

Titre: Das Nachtatverhalten als Strafzumessungsfaktor

Epreuve d'examen , 2011 , 28 Pages , Note: 12,0

Autor:in: Arndt Schlegel (Auteur)

Droit - Droit pénal
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Résumé Extrait Résumé des informations

Thema dieser Arbeit ist das Nachtatverhalten als Strafzumessungsfaktor. Zum besseren Verständnis dieses Themas, insb. der Schwerpunktsetzung, wird zunächst kurz erläutert, welche Bedeutung Schuld und Prävention als Strafzwecke innerhalb des Strafzumessungsvorgangs haben. Darauf folgt eine Erklärung, wie der BGH versucht, die Schuld- und Präventi-onsrelevanz des Nachtatverhaltens zu begründen und wie sich dieses Vorgehen auf die aktuelle Rechtsprechung zu den verschiedenen Arten des Nachtatverhaltens auswirkt. Daran schließt eine kritische Stellung-nahme zu diesem Vorgehen an und es werden verschiedene Alternativen aufgezeigt.
Den Schwerpunkt der Arbeit bildet die Auseinandersetzung mit der Frage, warum und in welchem Umfang das Nachtatverhalten bei der Straf-zumessung überhaupt von Bedeutung sein kann. Immerhin handelt es sich um Verhalten, das erst nach der Tat gezeigt wird. Der Gesetzgeber hat in § 46 StGB zwar ausgeführt, dass das Nachtatverhalten bei der Strafzumessung zu berücksichtigen ist. Bei der Bestimmung des Straf-maßes wird aber stets eine Rückkopplung an die Grundlagen der Straf-zumessung und die Strafzwecke verlangt. Dies bedeutet, dass nur schuld- und präventionsrelevantes Nachtatverhalten berücksichtigt wer-den darf. Wie aber kann ein Zusammenhang zu der zuvor begangenen Tat hergestellt werden? Sind nicht, wie der BGH einst formulierte, Un-recht und Schuld mit Beendigung der strafbaren Handlung fixiert? Liegt bei Berücksichtigung des Nachtatverhaltens nicht der Verdacht nahe, die Tat würde lediglich als Anlass zur Bestrafung einer allgemeinen Lebens-führungsschuld herangezogen, also „zur Allgemeinabrechnung im Sinne unzulässiger Sittenrichterei“? Die Behandlung dieses Aspektes durch die Rechtsprechung des BGH ist, wie die folgende Darstellung nach-weist, erheblicher Kritik ausgesetzt. Es müssen daher andere Lösungen zur Begründung der Strafzumessungsrelevanz des Nachtatverhaltens ge-funden werden.
Umfang und Aktualität von Literatur zu diesem Thema zeigen, dass die Diskussion über die rechtsdogmatische Begründung der Relevanz des Nachtatverhaltens in den letzten Jahren stark an Beachtung verloren hat - obgleich das Verhalten nach der Tat von immenser Bedeutung für die Höhe der Strafe ist und eine einst begonnene Diskussion nicht mit einer einstimmigen Antwort endete.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

A Gliederung und erste Bestandsaufnahme

B Schuld und Prävention in der Strafzumessung

I Sinn und Zweck von Strafe

II Schuld

1. Strafbegründungsschuld

2. Strafzumessungsschuld

3. Tatschuld

III Der Strafzumessungsvorgang

C Dogmatische Begründung der Strafzumessungsrelevanz des Nachtatverhaltens

I Die „doppelspurige Indizkonstruktion“

1. Die Theorie

2. Rechtsprechung des BGH - Anwendung der doppelspurigen Indizkonstruktion

a) Nemo-tenetur-Grundsatz

b) Nachtatverhalten

aa) Spurenbeseitigung

bb) Prozessverhalten

i) Schweigen, Leugnen und Uneinsichtigkeit

ii) Geständnis

cc) Schadenswiedergutmachung und Ausgleichsbemühungen

dd) Zwischenergebnis

3. Kritik an der doppelspurigen Indizkonstruktion

II Lösungsvorschläge

1. Selbstständige Schuldrelevanz durch Erweiterung des Tatbegriffs

2. Selbstständige Präventionsrelevanz

3. Würdigung

4.Kombinierte Lösung

D Zusammenfassung und Ausblick

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die rechtsdogmatische Einordnung des Nachtatverhaltens als Strafzumessungsfaktor. Dabei steht die zentrale Forschungsfrage im Mittelpunkt, wie das Verhalten nach der Tat mit dem Schuldprinzip vereinbar ist und in welchem Umfang es strafrechtlich gewertet werden darf, ohne gegen verfassungsrechtliche Grundsätze zu verstoßen.

  • Die „doppelspurige Indizkonstruktion“ des BGH als aktueller Bewertungsmaßstab.
  • Die Bedeutung des Nemo-tenetur-Grundsatzes für die Berücksichtigung von Nachtatverhalten.
  • Kritische Auseinandersetzung mit der herrschenden Dogmatik und alternativen Ansätzen.
  • Die Differenzierung zwischen Handlungs- und Erfolgskomponente der Schuld.
  • Die Vereinbarkeit von Strafzumessung und der Gefahr einer unzulässigen Gesinnungsstrafe.

Auszug aus dem Buch

3. Kritik an der doppelspurigen Indizkonstruktion

Das Heranziehen der Indizkonstruktion für die Bedeutung des Nachtatverhaltens als Strafzumessungsfaktor steht grundsätzlich im Einklang mit den übrigen von der Rechtsprechung vertretenen Grundlagen zur Strafzumessung: Da der BGH davon ausgeht, dass die Schuld des Täters nach Begehung der Tat feststeht, kann das spätere Verhalten denknotwendig nur als Indiz für die Schuld herangezogen werden und keine selbstständige Bedeutung erlangen. Auch genügt bei der Annahme der Geltung des nemo-tenetur-Grundsatzes bei der Strafzumessung bereits eine Vermutung, um ein positives Motiv für das Nachtatverhalten anzunehmen. Daneben ist es ein logischer Schluss, den Täter nicht für seine spätere Lebensführung zu bestrafen, sondern stets einen Tatbezug herzustellen, wenn in Übereinstimmung mit dem BGH die Strafzumessungsschuld als Tatschuld ausgelegt wird. Auch die über Jahre entwickelte stringente Anwendung des nemo-tenentur-Grundsatzes ist von hoher Bedeutung für den Angeklagten, da dieser für das bloße Ausüben seiner Verfahrensrechte nicht doch im Rahmen der Strafzumessung bestraft werden darf.

Trotzdem sieht sich die Indizkonstruktion nicht wenigen Einwänden ausgesetzt. Zunächst gilt anzumerken, dass für eine spätere, nur indizielle Berücksichtigung des Nachtatverhaltens dann schon gar kein Raum bliebt, wenn bereits das Verhalten bei der Tat die Gesinnung des Täters offenbart. Das Nachtatverhalten könnte das so gefundene richtige Ergebnis dann nur zufällig bestätigen, genauso gut aber auch verfälschen. Es ist davon auszugehen, dass die Begleitumstände, sofern sie bekannt sind, die Tatschuld besser abbilden als späteres Verhalten. Dies gilt umso mehr, wenn man berücksichtigt, dass laut BGH die Tatschuld nach der Tat nicht mehr beeinflusst werden kann und die Indizwirkung somit für eine Tat gelten soll, die bereits mehrere Monate oder Jahre zuvor stattgefunden hat und der Richter den Angeklagten am Tag der Hauptverhandlung in der Regel erstmals sieht.

Zusammenfassung der Kapitel

A Gliederung und erste Bestandsaufnahme: Einführung in das Thema, Darlegung der Problematik des Nachtatverhaltens als Strafzumessungsfaktor und Abriss der methodischen Vorgehensweise.

B Schuld und Prävention in der Strafzumessung: Erläuterung der Strafzwecke Schuld und Prävention sowie deren Verortung im Strafzumessungsvorgang unter Unterscheidung von Strafbegründungs- und Strafzumessungsschuld.

C Dogmatische Begründung der Strafzumessungsrelevanz des Nachtatverhaltens: Kritische Analyse der BGH-Rechtsprechung zur „doppelspurigen Indizkonstruktion“, insbesondere unter Einbeziehung des Nemo-tenetur-Grundsatzes und alternativer Lösungsvorschläge zur dogmatischen Einordnung.

D Zusammenfassung und Ausblick: Kritische Würdigung der Lösungsansätze und abschließende Bewertung der zukünftigen Praxisrelevanz der Indizkonstruktion.

Schlüsselwörter

Nachtatverhalten, Strafzumessung, Strafzumessungsschuld, doppelspurige Indizkonstruktion, Tatschuld, Nemo-tenetur-Grundsatz, Prävention, Strafschärfung, Strafmilderung, Geständnis, Spurenbeseitigung, Schuldprinzip, Prozessverhalten, Gesinnungsstrafe, Schuldrahmen.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundlegend?

Die Arbeit befasst sich mit der Frage, inwieweit das Verhalten eines Täters nach der eigentlichen Tat bei der Strafzumessung berücksichtigt werden darf und wie dies dogmatisch zu begründen ist.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentral sind die Vereinbarkeit des Nachtatverhaltens mit dem Schuldprinzip, die Anwendung der „doppelspurigen Indizkonstruktion“ durch den BGH sowie die Grenzen der zulässigen Strafzumessung.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Ziel ist es, eine rechtsdogmatisch fundierte Lösung zu finden, die den Einfluss von Nachtatverhalten auf das Strafmaß begründet, ohne dabei verfassungsrechtliche Grundsätze wie das Verbot der Gesinnungsstrafe zu verletzen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit stützt sich auf eine rechtsdogmatische Analyse der aktuellen BGH-Rechtsprechung sowie der dazu existierenden juristischen Fachliteratur und verschiedener theoretischer Lösungsmodelle.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert die bestehende Indizkonstruktion, untersucht die Rolle des Nemo-tenetur-Grundsatzes bei verschiedenen Nachtatverhaltensweisen und erörtert alternative Ansätze zur Schuld- und Präventionsrelevanz.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Nachtatverhalten, Strafzumessungsschuld, doppelspurige Indizkonstruktion, Tatschuld und Nemo-tenetur-Grundsatz definiert.

Welche Rolle spielt der Nemo-tenetur-Grundsatz bei der Bewertung von Nachtatverhalten?

Er fungiert als Schutzwall für den Angeklagten, der grundsätzlich nicht verpflichtet ist, an seiner eigenen Überführung mitzuwirken. Daher darf belastendes Verhalten (z.B. Schweigen oder Leugnen) in der Regel nicht strafschärfend gewertet werden.

Wie unterscheidet sich die „kombinierte Lösung“ von anderen Modellen?

Die kombinierte Lösung differenziert zwischen Handlungs- und Erfolgskomponente der Schuld. Während die Handlungskomponente mit der Tat abgeschlossen ist, kann dem Nachtatverhalten auf der Erfolgsebene eine unmittelbare Bedeutung für die Strafzumessung zukommen, ohne auf spekulative Indizkonstruktionen angewiesen zu sein.

Warum ist das Geständnis bei der Strafzumessung problematisch?

Ein Geständnis wird oft strafmildernd gewertet, doch ist es in der Praxis schwer zu beurteilen, ob es auf echter Reue oder lediglich auf taktischen Erwägungen beruht, was die Indizwirkung für die Tatschuld unsicher macht.

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Résumé des informations

Titre
Das Nachtatverhalten als Strafzumessungsfaktor
Université
University of Hamburg
Note
12,0
Auteur
Arndt Schlegel (Auteur)
Année de publication
2011
Pages
28
N° de catalogue
V187880
ISBN (ebook)
9783656115311
ISBN (Livre)
9783656116783
Langue
allemand
mots-clé
nachtatverhalten strafzumessungsfaktor
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Arndt Schlegel (Auteur), 2011, Das Nachtatverhalten als Strafzumessungsfaktor, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/187880
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Extrait de  28  pages
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