Grin logo
de en es fr
Boutique
GRIN Website
Publier des textes, profitez du service complet
Aller à la page d’accueil de la boutique › Droit - Droit civil / Droit commercial, Droit des sociétés, Droit des cartels, Droit des affaires

Herkunftsangaben im Spannungsfeld von Wettbewerbs- und Markenrecht

Titre: Herkunftsangaben im Spannungsfeld von Wettbewerbs- und Markenrecht

Thèse de Bachelor , 2011 , 61 Pages , Note: 1,7

Autor:in: Pierre Lukas (Auteur)

Droit - Droit civil / Droit commercial, Droit des sociétés, Droit des cartels, Droit des affaires
Extrait & Résumé des informations   Lire l'ebook
Résumé Extrait Résumé des informations

Champagner, Gorgonzola, Kölnisch Wasser und die Havanna Zigarre haben eines gemeinsam. Bei diesen Produkten erweckt bereits der Name eine gewisse Erwartungshaltung bei dem potentiellen Erwerberkreis und wirtschaftliche Begehrlichkeiten bei den Mitbewerbern.
Aufgrund der, mit der zunehmenden Digitalsierung und Vernetzung einhergehenden steigenden Transparenz von Wettbewerbsinformationen und der, ebenfalls dadurch verstärkten, Nivellierung kultureller und regionaler Differenzen, können Unterscheidbarkeit und regionale Identität die entscheidenden Wettbewerbsvorteile für Unternehmen und ihre Leistungen sein.
Diesen Vorteil können sich Unternehmen mit den, eng mit Marken- und Firmennamen bzw. betrieblichen Herkunftsangaben verwobenen, geogra-phischen Herkunftsangaben dauerhaft sichern. Der Schutz solcher Angaben ist in Anbetracht der, durch die Globalisierung hervorgerufene, Qualitätsun-sicherheit des Verbrauchers von zunehmender wirtschaftlicher , politischer und juristischer Bedeutung. Für Unternehmen besteht daher ein grundlegendes Bedürfnis im Wettbewerb mit derartigen Merkmalen zu werben und sich die Nutzung gegenüber den Mitbewerbern schützen zu lassen. So gibt es auf gemeinschaftsrechtlicher Ebene aktuell über 1.000 registrierte Ursprungsbezeichnungen und geographische Angaben für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel.
Auf der anderen Seite wiederum ist es auch notwendig, den Verbraucher davor zu schützen, dass Unternehmen im Wettbewerb durch Werbung mit Herkunftsangaben ihre jeweilige Leistung mit unwahren Qualitäts- und Herkunftsattributen versehen, und darüber den Kunden in die Irre führen.
Die Bedeutung und Komplexität des Themenfeldes erschließt sich auch bei einer juristischen Betrachtungsweise anhand der umfangreichen Juris-diktion des EuGH, der in der Vergangenheit sehr häufig die Aufgabe hatte im Spannungsfeld zwischen Wettbewerbs- und Markenrecht Recht zu spre-chen. Exemplarisch seien hier die Urteile „Chiemsee“, „Bayerisches Bier“ oder „Budweiser“ erwähnt.
Wenngleich in Literatur und Rechtsprechung auf nationaler und interna-tionaler Ebene bereits ein beachtlicher Bestand an Befassungen mit dem Thema festzustellen ist, so ist auch ersichtlich, dass das Spannungsfeld zwischen Marken- und Wettbewerbsrecht nicht abschließend aufgelöst werden kann.

Extrait


Inhaltsübersicht

A. EINLEITUNG ZUM THEMA

I. BEDEUTUNG

II. RECHTLICHE EINORDNUNG

III. ZIELSETZUNG UND VORGEHEN

B. TERMINOLOGIE

I. ABGRENZUNG WETTBEWERBSRECHT UND MARKENRECHT

1. Das Wettbewerbsrecht im engeren Sinn

2. Das Marken- bzw. Kennzeichenrecht

II. GEOGRAPHISCHE HERKUNFTSANGABEN

1. Einfache Herkunftsangaben

2. Ursprungsbezeichnungen und qualifizierte Herkunftsangaben

3. Mittelbare und unmittelbare Herkunftsangaben

4. Gattungsbezeichnungen

5. Sonstige Bezeichnungen

6. Betriebliche Herkunftsangaben

C. MULTILATERALE EBENE

I. ENTSTEHUNGSGESCHICHTE

II. SCHUTZRICHTUNG UND -UMFANG MULTILATERALER VERTRÄGE

1. Pariser Verbandsübereinkunft

2. Madrider Herkunftsabkommen

3. Lissaboner Ursprungsabkommen

4. TRIPS-Abkommen

III. VERGLEICH UND BEWERTUNG

D. GEOGRAPHISCHE HERKUNFTSANGABEN IM EUROPARECHT

I. ÜBERSICHT

II. VO (EG) NR. 510/2006

III. BESTIMMUNGEN NEBEN DER VO (EG) NR. 510/2006

1. MRRL und GMV

2. Sonstige

IV. KOLLISION UND KOHÄSION – RECHTSPRECHUNG DES EUGH

V. ZUSAMMENFASSUNG

E. UWG UND MARKENG

I. ENTWICKLUNG ZUM MARKENG

II. STATUS GEOGRAPHISCHER HERKUNFTSANGABEN NACH DEM MARKENG

IV. UWG IM VERHÄLTNIS ZUM MARKENRECHT

1. Ausgangssituation

2. Vorrangthese - Spezialität

3. Normenkonkurrenz - Subsidiarität

4. Bewertung – Stellungnahme

V. VERKEHRSAUFFASSUNG UND IRREFÜHRUNGSQUOTE

VI. ANWENDUNGSBEREICHE DES § 5 I 2 NR. 1 UWG

1. Nicht mehr existierende Ortsangaben

2. Scheingeographische Ortsangaben

3. Noch nicht in Benutzung genommene Ortsangabe

4. Teil einer Unternehmenskennzeichnung

F. PERSPEKTIVEN

I. INTERNATIONAL

1. TRIPS-Abkommen

2. PVÜ, MHA und LUA

II. SUPRANATIONAL

III. NATIONAL

G. ZUSAMMENFASSUNG

I. THESEN

II. SCHLUSSFOLGERUNG

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Die vorliegende Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen Wettbewerbs- und Markenrecht bei der Behandlung geographischer Herkunftsangaben. Dabei wird analysiert, welcher rechtsdogmatischen Natur die verschiedenen Normen auf nationaler, supranationaler und internationaler Ebene sind und ob das UWG einen über das Markengesetz hinausgehenden Schutz bietet.

  • Analyse der Terminologie und rechtlichen Einordnung geographischer Herkunftsangaben.
  • Untersuchung multilateraler Abkommen wie TRIPS, PVÜ, MHA und LUA.
  • Evaluierung der europarechtlichen Regelungen, insbesondere der Verordnung (EG) Nr. 510/2006.
  • Diskussion des Verhältnisses zwischen UWG und Markengesetz sowie der Rolle der Rechtsprechung.

Auszug aus dem Buch

1. Das Wettbewerbsrecht im engeren Sinn

Die juristische Disziplin Wettbewerbsrecht scheint auf den ersten Blick intuitiv zugänglich. Es handelt sich offensichtlich um jenes Rechtsgebiet, dass Regeln für den Wettbewerb festlegt. Mit genau dieser Feststellung ist jedoch bereits das erste Problem verbunden.

Wettbewerbsrecht in über 120 Staaten, wird aufgrund seines jeweiligen regionalen und kulturellen Hintergrunds zum Teil sehr unterschiedlich verstanden. Diese Unterschiede betreffen zunächst die Interpretation des Begriffs Wettbewerb aber auch die Art der Rechtsdurchsetzung und Systematik des Schutzes. Dennoch ist nicht zuletzt wegen der Dominanz industrialisierter Staaten und der zunehmenden Bedeutung von internationalen Organisationen wie der WTO, unabhängig vom konkreten Wettbewerbsbegriff ein globales Grundverständnis zu Sinn und Zweck von Wettbewerbsrecht festzustellen.

Selbst in China, dessen marktwirtschaftliche Entwicklung sich erheblich von der Westlichen unterscheidet, ist ein wettbewerbsrechtlicher Schutz von Herkunftsangaben seit 1985 durch den Beitritt zur PVÜ und nach dem Beitritt zur WTO im Jahre 2001 auch durch das TRIPS Abkommen vorhanden. Seit 1993 gibt es diesen daneben auch in § 5 Nr. 4 und § 9 des chinesischen Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (chUWG).

Zusammenfassung der Kapitel

A. EINLEITUNG ZUM THEMA: Einführung in die Relevanz geographischer Herkunftsangaben im wirtschaftlichen Kontext und Definition des Untersuchungsgegenstandes.

B. TERMINOLOGIE: Erörterung grundlegender Begrifflichkeiten und Abgrenzung zwischen Wettbewerbs- und Markenrecht sowie verschiedenen Arten von Herkunftsangaben.

C. MULTILATERALE EBENE: Darstellung und Bewertung internationaler Verträge wie PVÜ, MHA, LUA und TRIPS im Hinblick auf den Schutz von Herkunftsangaben.

D. GEOGRAPHISCHE HERKUNFTSANGABEN IM EUROPARECHT: Analyse des europäischen Schutzsystems, insbesondere der VO (EG) Nr. 510/2006 und der relevanten Rechtsprechung des EuGH.

E. UWG UND MARKENG: Untersuchung des Verhältnisses zwischen UWG und Markengesetz in Deutschland sowie Analyse spezifischer Anwendungsbereiche des UWG.

F. PERSPEKTIVEN: Ausblick auf zukünftige Entwicklungen im internationalen, supranationalen und nationalen Schutz von geographischen Herkunftsangaben.

G. ZUSAMMENFASSUNG: Zusammenfassende Thesen und Schlussfolgerungen zur Entwicklung des Spannungsfeldes und zur Priorisierung von Registrierungssystemen.

Schlüsselwörter

Geographische Herkunftsangaben, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, UWG, Markengesetz, TRIPS-Abkommen, Ursprungsbezeichnung, Schutzlandprinzip, Verkehrsauffassung, Irreführung, VO (EG) 510/2006, Gemeinschaftsmarke, gewerbliches Eigentum, Gattungsbezeichnung, Subsidiarität.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt den rechtlichen Schutz geographischer Herkunftsangaben und das komplexe Spannungsfeld, in dem sich dieser Schutz zwischen dem Wettbewerbsrecht und dem Markenrecht bewegt.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die Arbeit fokussiert sich auf die dogmatische Einordnung, die internationale Harmonisierung durch Verträge wie das TRIPS-Abkommen, die europäische Sekundärgesetzgebung sowie das deutsche Verhältnis zwischen UWG und Markengesetz.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Ziel ist es, das bestehende Spannungsfeld zwischen den unterschiedlichen Rechtsauffassungen darzustellen und herauszuarbeiten, welche zukünftigen Entwicklungen hinsichtlich des Schutzes geographischer Herkunftsangaben wahrscheinlich sind.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die historische Betrachtungen, eine Untersuchung multilateraler und europäischer Rechtsnormen sowie die kritische Würdigung der nationalen Rechtsprechung kombiniert.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in eine terminologische Klärung, die Analyse multilateraler Verträge (PVÜ, MHA, LUA, TRIPS), die Betrachtung des Europarechts (insbes. VO 510/2006) und eine detaillierte Auseinandersetzung mit dem deutschen UWG und MarkenG.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Zentrale Begriffe sind geographische Herkunftsangaben, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Irreführungsschutz, Gemeinschaftsmarke sowie das Spannungsfeld zwischen verschiedenen Rechtssystemen.

Wie bewertet der Autor das Verhältnis von UWG und MarkenG?

Der Autor konstatiert ein Verhältnis der Subsidiarität und befürwortet die parallele Anwendung der Gesetze, sofern der Sachverhalt nicht bereits abschließend durch das Markengesetz geregelt ist.

Warum ist die Verkehrsauffassung so entscheidend?

Die Verkehrsauffassung bestimmt, ob eine Angabe als geographische Herkunftsangabe wahrgenommen wird und ob eine Irreführung vorliegt; sie ist somit ein zentraler, aber aufgrund ihrer Dynamik auch unsicherer Faktor für den Schutzumfang.

Welche Rolle spielt die Europäische Union bei der Weiterentwicklung?

Die EU agiert als Vorreiter, insbesondere durch die erfolgreiche Etablierung des Registrierungssystems für Agrarprodukte, und plant eine Ausweitung dieses Schutzes auf den Non-Food-Bereich.

Fin de l'extrait de 61 pages  - haut de page

Résumé des informations

Titre
Herkunftsangaben im Spannungsfeld von Wettbewerbs- und Markenrecht
Université
University of Hagen
Cours
Bachelor of Laws
Note
1,7
Auteur
Pierre Lukas (Auteur)
Année de publication
2011
Pages
61
N° de catalogue
V187895
ISBN (ebook)
9783656115250
Langue
allemand
mots-clé
Wettbewerbsrecht TRIPS Rechtswissenschaft Herkunftsanagben Europarecht Markenrecht UWG
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Pierre Lukas (Auteur), 2011, Herkunftsangaben im Spannungsfeld von Wettbewerbs- und Markenrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/187895
Lire l'ebook
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
Extrait de  61  pages
Grin logo
  • Grin.com
  • Expédition
  • Contact
  • Prot. des données
  • CGV
  • Imprint